Das Projekt "Umsetzung der Ergebnisse des BMBF-Verbundes 'Sickerwasserprognose' in konkrete Vorschläge zur Harmonisierung von Methoden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Dienststelle Auf dem Draap durchgeführt. Im Nachgang zur Verabschiedung der BBodSchV durch den BR wurde mit dem o.g. BMBF-Vorhaben der Entschließung zur Weiterentwicklung von Sickerwasserprognoseverfahren Rechnung getragen. Das BMBF hat einen Verbund mit 42 Einzelprojekten und einem Gesamtvolumen von 11 Mio. EUR initiiert, welches im Jahr 2005 zum Abschluss kommt. Das Instrument der Sickerwasserprognose ist mittlerweile Bestandteil auch abfallrechtlicher und baurechtlicher Regelungen (VersatzVO, LAGA M20, DIBT-Leitfaden zur Bauproduktebewertung). Wegen der zur Zeit vorhandenen Schwierigkeiten bei der Interpretation und Ableitung der Zuordnungswerte ist es innerhalb der LAGA zu einer Auflösung der zuständigen Arbeitsgruppe gekommen, da eine Einigung nicht möglich erschien. Um ein einheitliches Anforderungsniveau zu formulieren, wird eine Bundesverordnung nötig, die auf das Verfahren der Sickerwasserprognose zurückgreifen wird. Aus den gewonnenen wissenschaftlichen Ergebnissen müssen nun Schlussfolgerungen gezogen werden, die dann in praxisnahe und vollzugstaugliche Untersuchungs- und Modellverfahren münden. Dies steht im Kontext mit den Anforderungen von Verordnungen und anderen Regelwerken. Insofern geht diese Aufgabe weit über das Aufgabenfeld des BMBF hinaus. In dem Vorhaben sind die Ergebnisse des BMBF-Verbundes differenziert nach ihren möglichen Einsatzgebieten (in der Altlastenbearbeitung, der Verwertung von Baustoffen etc.) zu sichten und zu bewerten und hinsichtlich ihrer Umsetzung in bestehende oder neue Methoden zu prüfen. Vorschläge für neue Prüfverfahren sind vorzubereiten. Diese sind dann in einem 2. Schritt in die Gremien der Normung (DIN, CEN, ISO) einzubringen. Für die Fortschreibung des Anhang 1 BBodSchV sowie weitere Bundesverordnungen sind genormte Verfahren erforderlich. Zur Qualitätssicherung des Projektes soll ein fachlicher Begleitkreis aufgestellt werden, in dem fachlich relevante Einrichtungen aus Deutschland mitwirken werden (Länderarbeitsgemeinschaften - LABO, LA WA; Bundesbehörden der benachbarten Ressorts - BGR, FAL) als auch relevante europäische Gremien eingebunden werden (DG ENV, CEN).
Das Projekt "Durchführung von Ringversuchen zur Validierung von Elutionsverfahren für anstehende Bundesverordnungen (Novelle BBodSchV und 'BundesverwertungsVO'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung durchgeführt. A) Problemstellung: In den beiden anstehenden Bundesverordnungen nimmt die sogenannte Sickerwasserprognose zur Bewertung des Pfades Boden-Grundwasser im Rahmen der Vorsorge eine zentrale Rolle ein. Für die anstehenden Bundesverordnungen wird im Auftrag des UBA ein Forschungsvorhaben durchgeführt, welches auf Basis der Erkenntnisse des BMBF-Förderschwerpunktes Grenzwertvorschläge für die verschiedenen mineralischen Materialien vorlegt. Ergebnis des F+E-Vorhabens ist, dass Abschätzungen hinsichtlich des Umweltverhaltens mobiler Stoffe aus mineralischen Materialien nur sicher über Fluate aus Säulenversuchen und teilweise über Schüttelversuche (mit dem Wasser/Feststoff/Verhältnis 2:1) vorgenommen werden können, sowie Umrechnungen zu sogenannten Batchversuchen (bislang Eluate aus üblichen Schüttelversuchen mit einem übermäßigen Wasser/Feststoffverhältnis 10:1) nicht mit hinreichender Sicherheit möglich und damit auch nicht geeignet sind. Die relevanten Arbeiten zu solchen Versuchsvorschriften finden in den Normungsgremien von DIN, CEN (Abfall, Boden) und ISO (Boden) statt. Hier liegen bislang keine genormten Verfahren vor, auf die zurückgegriffen werden könnte. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die vorliegenden Entwürfe des Säulenversuches und des Schüttelversuches (mit dem Wasser/Feststoffverhältnis 2:1) zur Elution von Bodenmaterial und mineralischen Abfällen sind durch Ringversuche zu validieren. Dies ist eine Vorraussetzung, um diese Elutionsverfahren als Normen zu verabschieden und in die anstehenden Bundesverordnungen aufzunehmen. C) Ziel des Vorhabens ist die Validierung von Vorschriften zur Untersuchung verschiedener Materialien, um die notwendigen Verfahrenskenndaten zu ermitteln.