Ein Vertrag zur Steigerung der Ressourceneffizienz Ressourcenschutz und -effizienz sind eine ökologische, ökonomische und soziale Notwendigkeit. Eine Studie im Auftrag des UBA analysiert, wie internationale Prozesse und Verträge dazu beitragen können, abiotische Ressourcen wie Sand oder Holz effizienter zu nutzen. Es werden Vorschläge entwickelt, die einen völkerrechtlichen Vertrag zum effizienten Umgang mit Ressourcen vorbereiten sollen. Laut der Studie „ Options under International Law to Increase Resource Efficiency “ gibt es im Völkerrecht bereits Ansätze, wie das immer wichtiger werdende Thema der Ressourceneffizienz behandelt werden könnte. Zudem bestehen einige aktuelle politische Prozesse, die sich mit dem Thema beschäftigen. Diesen mangelt es jedoch an der nötigen Durchsetzungskraft und Langlebigkeit. Ein Vertrag, dessen Hauptanliegen die Erhöhung der Ressourceneffizienz ist, besteht aktuell nicht. Die Studie schlägt einen solchen völkerrechtlichen Vertrag als Langzeitziel vor. Die Ausgestaltung als Rahmenvertrag würde ein allgemeines, auf internationaler Ebene abgestimmtes Gerüst schaffen, das durch individuelle, konkrete Zielvereinbarungen und Instrumente ausgefüllt werden könnte. Die Verabschiedung einer solchen Konvention hätte den Vorteil der Übersichtlichkeit und Einheitlichkeit. Das Gerüst eines entsprechenden Vertragstextes wurde von den Autor*innen basierend auf den Analysen völkerrechtlicher Prinzipien und Verträge sowie internationaler politischer Prozesse formuliert. Völkerrechtliche Prinzipien Zunächst ermittelten die Verfasser*innen die für die Ressourceneffizienz relevanten völkerrechtlichen Prinzipien sowie das jeweilige Verhältnis untereinander. Zu nennen ist hierbei besonders das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung. Dieses stellt einen Ausgleichsmechanismus dar, der es ermöglicht, die Interessenslage zwischen dem souveränen Recht verschiedener Staaten, ihre Ressourcen nach ihrem Willen zu nutzen und abzubauen, sowie Umweltinteressen gegeneinander abzuwägen. Gleichzeitig bestehen auch Prinzipien, wie das der angemessenen Nutzung gemeinsamer natürlicher Ressourcen, die das Nutzen von Ressourcen nur innerhalb gewisser Grenzen erlauben. Praktisch hat sich hier in der Vergangenheit gezeigt, dass dieses Prinzip häufiger bei Fragen der Ressourcenverteilung und weniger bei Fragen der Ressourceneffizienz angewendet wird. Anderes gilt bei dem Prinzip des gemeinsamen Interesses der Menschheit. Es umfasst Ressourcen , deren Erhaltung aus Sicht des Umweltschutzes ein gemeinsames Interesse aller Menschen und Nationen ist. Die Untersuchung der genannten und weiterer völkerrechtlicher Prinzipien zeigt, dass eine Reihe von Prinzipien grundsätzlich auf die Ressourceneffizienz anwendbar sein können. Darüber, inwieweit sie es sind und mit welchen Auswirkungen dies verknüpft ist, besteht allerdings keine Einigkeit. Dies wird im kommenden politischen und rechtswissenschaftlichen Diskurs zu klären sein. Völkerrechtliche Verträge Die Studie untersuchte außerdem verschiedene völkerrechtliche Verträge. Die Studie beschränkte sich hierbei auf die Untersuchung des Londoner Protokolls zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung, die UN -Seerechtskonvention, die Minamata-Konvention über Quecksilber, das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, die Stockholmer Konvention über persistente organische Schadstoffe, das Pariser Abkommen zum Klimawandel , das Abkommen zur Einrichtung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe, die Internationalen Studiengruppen zu Bleich und Zink, Nickel und Kupfer, das Sechste Internationale Zinnabkommen sowie Bilaterale Ressourcenabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kasachstan, der Mongolei und Peru. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die verschiedenen Abkommen sich in ihrer Regelungstechnik und ihrem Anwendungsbereich stark unterscheiden. Ihr Fokus liegt dabei jedoch nur in seltenen Fällen auf der Ressourceneffizienz, sondern vielmehr auf Tätigkeiten mit direkten physischen Auswirkungen auf die Umwelt, wie der Verarbeitung einer Ressource. Ein sich ausschließlich mit der Ressourceneffizienz beschäftigender Vertrag besteht aktuell nicht. Internationale Politische Prozesse Die Studie untersucht 13 aktuelle politische Prozesse. Einige dieser Prozesse sind mit anderen Komponenten wie dem Aufbau von Kapazitäten oder „Umsetzungsmitteln“ für Entwicklungsländer kombiniert. Teilweise werden innerhalb der Prozesse auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen, da sie ein Forum für Wissensverbreitung und den Austausch bewährter Praktiken bieten. Ein Beispiel hierfür ist das Internationale Ressourcen-Panel. Die genaue Ausgestaltung der Umsetzung kann, muss aber nicht, genau definiert werden. So werden zum Beispiel bei den Sustainable Development Goals (SDGs) der UN lediglich Ziele festgeschrieben. Die genaue Umsetzung liegt jedoch bei einzelnen Staaten. Interessant ist dabei, dass für den Fall, dass Ziele nicht erreicht werden, keine Sanktionen vorgesehen sind. Trotzdem gelten die SDGs als einer der effektivsten Mechanismen zu Erhöhung der Ressourceneffizienz.
Am 10. Mai 2017 wurde ein Etappenziel der internationalen Natur- und Klimaschutzpolitik des Bundesumweltministeriums erreicht. Die von Deutschland initiierte "Bonn Challenge" zum Wiederaufbau von Wäldern hat es geschafft, die Länder zu Zusagen in Höhe von insgesamt 150 Millionen Hektar zu bewegen. Erreicht wurde das Ziel auf der ersten Bonn Challenge Regionalkonferenz für Asien in Palembang, Indonesien. Dort haben Bangladesch, Mongolei, Pakistan und Sri Lanka weitere Beiträge zum Wiederaufbau an Wäldern angekündigt. In Bonn hatten sich 2011 auf Initiative Deutschlands zahlreiche Länder darauf verständigt, bis 2020 weltweit 150 Millionen Hektar zerstörter Waldflächen wiederherzustellen.
Die Umweltstiftung Global Nature Fund (GNF) ernennt anlässlich des Welttages der Feuchtgebiete am 2. Februar den mongolischen Hovsgol See zum „Bedrohten See des Jahres 2015". Eine große Bedrohung für den abgelegenen Hovsgol See stellt der zunehmende Tourismus dar. Der GNF und die lokale Living Lakes-Partnerorganisation Mongol Ecology Center (MEC) fordern und fördern nachhaltige Maßnahmen, um den faszinierenden Hovsgol See und seine einzigartige Natur- und Kulturlandschaft zu schützen.
Bergbau in der Mongolei soll umweltfreundlicher werden Abraum aus der Kupfermine Erdenet wird vor der Bergbaustadt Erdenet verkippt. Die Mongolei ist eines der rohstoffreichsten Länder der Erde und Bergbau ein bedeutender Wirtschaftszweig. Der seit den 1990er Jahren steigende Abbau verursacht jedoch auch Umweltprobleme. In einem Beratungshilfeprojekt organisierte das UBA deshalb auf Bitte des mongolischen Ministeriums für Umwelt und Tourismus einen Erfahrungsaustausch, um die deutsch-mongolische Zusammenarbeit zu vertiefen. Problemfelder des mongolischen Bergbaus sind mangelhafte Rekultivierungsbemühungen und die defizitäre Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten, besonders im Umgang mit Bergbauabfällen. Im September 2016 fand daher in der mongolischen Hauptstadt Ulan Bator ein Fachworkshop zur Rekultivierung von Bergbaustätten für Vertreterinnen und Vertreter mongolischer Ministerien, Fachorganisationen und Bergbauunternehmen statt. Fachleute des UBA und der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) stellten Erfahrungen aus dem Implementierungsprozess der EU-Bergbauabfallrichtlinie 2006/21/EC, im Umgang mit Bergbauabfällen und mit der Rekultivierung in den ostdeutschen Braunkohlerevieren vor. Die mongolischen Partner schilderten den Regelungsrahmen und Sachstand der Rekultivierungsaktivitäten. Nach einer anschließenden dreitägigen Fachexkursion zu mongolischen Abbaufeldern konkretisierten die mongolischen und deutschen Expertinnen und Experten den Beratungsbedarf für eine weitere Zusammenarbeit.
Das mongolische Kabinett hat am 27. August 2010 seine Sitzung in der Wüste Gobi abgehalten, um ein Zeichen gegen den Klimawandel zu setzen. Die zwölf Minister trafen sich rund 670 Kilometer südlich der Hauptstadt Ulan-Bator zwischen den Dünen des Gaschuunii-Chooloi-Tals in der Provinz Süd-Gobi. Der außergewöhnliche Tagungsort diente auch dazu, das Ausmaß des Problems zu demonstrieren. Der mongolische Umwelt- und Tourismusminister Gansuch Luumed sieht die Lebensgrundlage der mongolischen Nomaden bedroht, da der globale Klimawandel die Wüstenbildung in der Mongolei beschleunigt.
Smogalarm am Reiseziel? Gereist wird immer. Ob in den Urlaub oder geschäftlich. Manchmal gefährden aber die Luftverschmutzungen am Reiseziel die Gesundheit. In Deutschland ist die Luftqualität meist gesundheitlich unbedenklich. Wie ist sie aber im Urlaubsland oder in der Stadt Ihres beruflichen Aufenthaltes? Smogepisoden können durchaus ein gesundheitliches Risiko darstellen. Noch vor der Abreise sollten Sie sich deshalb über die Luftqualität des Ziellandes oder -ortes informieren. Besonders betroffen sind China, die Mongolei, Indien, Brasilien, einige Länder des Nahen Ostens und einige Regionen in Afrika. Und dort wiederum die großen Ballungsräume. Die Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) hat 2014 eine weltweite Übersicht veröffentlicht. Einige Länder geben sogenannte Air Quality Indices (AQI) bekannt, die eine schnelle Orientierung über die aktuelle Situation ermöglichen sollen und berichten ihre Werte an die Internetseite Air Quality Now . Wenn Sie einer Risikogruppe für die Wirkung von Luftverunreinigungen angehören, sollten Sie überlegen, ob der Auslandsaufenthalt verschoben werden kann. Bei chronischer Bronchitis, Asthma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen kann der Smog die Gesundheit weiter schädigen. Grundsätzlich sollten Sie bei Smogalarm körperliche Betätigung im Freien reduzieren. Falls Sie den Innenraum verlassen müssen, kann das Tragen einer Atemschutzmaske eine durchaus sinnvolle Maßnahme sein. Im Hotelzimmer oder in Ihrer Wohnung sollten möglichst Klimaanlagen mit Filterfunktion vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, können bei sachgerechter Anwendung Luftreinigungsgeräte weiterhelfen. Den Schlafraum halten Sie von Feinstaub sauber, indem Sie die Straßenkleidung anderswo aufhängen. Die Botschaft der USA in Peking gibt nützliche Tipps , wie die persönliche Feinstaubbelastung in Smog-Episoden verringert werden kann.
Sie haben eine lange Reise vor sich: Zwei Schmuck-Grüngeckos fliegen heute von Frankfurt über London nach Neuseeland und damit zurück in ihre ursprüngliche Heimat. Skrupellose Tierfänger hatten die streng geschützten und seltenen Tiere in Neuseeland gefangen und außer Landes geschmuggelt; sie landeten schließlich bei einem Privatmann in Niedersachsen. Seine Liebe zu exotischen Tieren und seine Geldnot wurden dem 45jährigen zum Verhängnis: Als er das Pärchen im Dezember 2013 via Internet verkaufen wollte, kamen ihm die Naturschutzbehörden auf die Spur. Die Schmuck-Grüngeckos wurden in einer länderübergreifenden Polizeiaktion beschlagnahmt. Die streng geschützten Tiere kamen zunächst in den Kölner Zoo, seither bemühen sich die Behörden um die Rückführung. Das Bundesamt für Naturschutz, der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) und nicht zuletzt der Kölner Zoo haben hier eng zusammengearbeitet und nach 15 Monaten gemeinsam mit der neuseeländischen Naturschutzbehörde für ein Happy End gesorgt. „Die Besonderheit bei diesem Grüngecko-Fall bestand darin, dass zumindest eines der beiden Tiere von neuseeländischen Wissenschaftlern in freier Natur fotografisch dokumentiert worden war. Das hier angebotene Tier konnte dank der neuseeländischen Datenbank zweifelsfrei identifiziert werden“, berichtete Wolfgang Borgmeyer vom NLWKN, der sich an einen ähnlichen Fall in seiner 33jährigen Laufbahn nicht erinnern kann. Zuletzt wurde das Tier in freier Natur in Neuseeland im Herbst 2009 gesehen. Grüngeckos kommen ausschließlich in Neuseeland vor und sind extrem ortstreu. Sie bringen pro Jahr nur ein bis zwei Junge zur Welt und werden bis zu 30 Jahre alt. „Der Bestand an Grüngeckos ist in den vergangenen Jahren um 95 Prozent eingebrochen“, weiß Borgmeyer zu berichten. Wilddiebe und Schmuggler machen den Tieren das Leben in ihrer Heimat schwer, der Preis für ein Paar liegt mittlerweile bei 7.000 Euro. Grüngeckos sind bereits seit 1953 in Neuseeland streng geschützt. Seit 2003 unterliegt die Art dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), deshalb gelten strengste internationale Schutzbestimmungen. Der Kölner Zoo hat in den vergangenen Monaten weder Kosten noch Mühen gescheut, den konfiszierten Geckos ein neues Zuhause zu bauen, angefangen vom Überwinterungsterrarium über die Aufwachanlage bis zur speziell gesicherten Freilandanlage für die warmen Frühlings- und Sommertage. „Es wurde sogar ein spezielles Pflegerteam gebildet, das sich um die permanente Versorgung der wertvollen Pfleglinge gekümmert hat“, berichtet Thomas Ziegler vom Kölner Zoo. FOTOS STEHEN ZUR VERFÜGUNG UND WERDEN AUF ANFRAGE VERSCHICKT! Hintergrundinformationen zur Unterbringung eingezogener Tiere und Pflanzen Hintergrundinformationen zur Unterbringung eingezogener Tiere und Pflanzen Die Unterbringung von beschlagnahmten lebenden Tiere und Pflanzen bereitet immer wieder erhebliche Schwierigkeiten. Die ersten Probleme entstehen bereits, wenn der Zoll feststellt, dass lebende Exemplare illegal ein- oder ausgeführt werden. Dann muss kurzfristig über den Verbleib entschieden werden. Bei dieser Entscheidung sind neben Tier- und Artenschutzregelungen auch tierseuchenrechtliche Regelungen zu beachten, da viele Tiere wegen möglicher Krankheitserreger zuerst für längere Zeit in Quarantäne müssen. Zoologische Gärten spielen in diesem Zusammenhang, meist auch ohne Eigennutz motiviert, eine herausragend wichtige Rolle. Mit der rechtskräftigen Einziehung der geschützten Tier- und Pflanzenarten gehen die Eigentumsrechte an den Exemplaren vom bisherigen Eigentümer auf den Bund oder das entsprechende Bundesland über. Die jeweils zuständigen Bundes- oder Länderbehörden entscheiden über das weitere Verfahren der sogenannten Verwertung, d.h. der dauerhaften Unterbringung oder Überlassung der eingezogenen Exemplare. Das Bundesamt für Naturschutz ist für die Verwertung vom Zoll eingezogener lebender Tiere und Pflanzen zuständig. Auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES Resolution Conf. 10.7) haben sich die Vertragsstaaten einvernehmlich darüber verständigt, dass verschiedene mögliche Vorgehensweisen bei der Verwertung eingezogener Tiere in Betracht kommen: Die Rückführung in das Ursprungsland ist zwar aus Sicht des Artenschutzes grundsätzlich die zu favorisierende Maßnahme. Leider scheitert die Durchführung aber häufig daran, dass bestimmte Informationen oder Rahmenbedingungen nicht gegeben sind. Dabei ist vor allem auch zu berücksichtigen, dass die Tiere unter Umständen infolge der Gefangenschaftshaltung mit Krankheiten infiziert sind, die in den Wildpopulationen nicht vorkommen, dass in vielen Fällen die genaue Herkunft der Exemplare nicht bekannt ist oder aber die Tiere auf Grund der längeren Haltung in Gefangenschaft nur durch aufwändige Auswilderungsverfahren wieder in die freie Natur ausgesetzt werden können. Auch mögliche negative Einflüsse auf die bestehende Wildpopulation müssen berücksichtigt werden. Abschließend sind umfangreiche organisatorische und finanzielle Fragen zu klären. In der Vergangenheit wurde diese Maßnahme in Deutschland daher relativ selten realisiert. Erfolgreiche Rückführungsaktionen waren in den vergangenen Jahren z.B. die Wiederauswilderung von Kaiseradlern in Ungarn, die Rückführung von Sakerfalken in die Mongolei oder von Kakteen und Vogelspinnen nach Mexiko. Die meisten eingezogenen lebenden Tiere und Pflanzen werden daher in geeignete Einrichtungen vermittelt, in denen sie dauerhaft untergebracht werden können. In Frage kommen neben Zoologischen Gärten, Vogelparks oder ähnlichen Einrichtungen auch geeignete Haltungen bei Privatpersonen. Alle Einrichtungen werden vorher durch die Behörden überprüft. Als Grundsatz für die Verwertungspraxis des Bundes gilt, dass eingezogene Exemplare grundsätzlich nicht veräußert werden, obwohl diese Möglichkeit nach entsprechenden Beschlüssen der WA-Vertragsparteien nicht absolut ausgeschlossen wird. Bei streng geschützten Arten, wie beispielsweise allen Arten der Meeresschildkröten, verbietet das geltende Artenschutzrecht der Europäischen Gemeinschaft jedoch generell einen Verkauf. Hintergrundinformationen zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen Hintergrundinformationen zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen Viele Tier- und Pflanzenarten sind heute weltweit als Folge von Handelsinteressen in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Um dieser Gefährdung wirksam begegnen zu können, wurde 1973 das "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen" – kurz "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" (WA; englisch: CITES , C onvention on I nternational T rade in E ndangered S pecies of Wild Fauna and Flora) – geschlossen. In Deutschland ist das WA seit 1976 gültig und bis heute sind 180 Staaten dem WA beigetreten. Ziel ist es, den internationalen Handel – eine der Hauptgefährdungen für den Bestand wildlebender Tiere und Pflanzen – zu überwachen und zu reglementieren. Das WA versteht unter dem Begriff „Handel“ jeden Transport über eine Grenze, unabhängig davon, aus welchem Grund dieser Transport erfolgt. Die gefährdeten Arten sind im WA entsprechend dem Grad ihrer Schutzbedürftigkeit in drei Anhängen aufgelistet. Für sie gelten dadurch im internationalen Handel unterschiedlich starke Beschränkungen. Diese Anhangslisten werden alle zwei bis drei Jahre auf der WA-Vertragsstaatenkonferenz aktualisiert. CITES C I T E S Seit dem 1. Januar 1984 hat die Europäische Union (EU) das WA einheitlich und für alle EU-Staaten verbindlich umgesetzt. Um den Erfordernissen des Europäischen Binnenmarktes gerecht zu werden, wurden die ursprünglichen Regelungen der EU gründlich überarbeitet und am 1. Juni 1997 durch zwei Verordnungen ersetzt, die das WA und zum Teil auch EU-Richtlinien umsetzen. Je nach Gefährdungsgrad werden die Arten im EU-Recht in vier unterschiedlichen Anhängen aufgeführt: Anhang A enthält die im Anhang I des WA aufgeführten Arten (von der Ausrottung bedrohte Arten, die durch den Handel beeinträchtigt werden oder beeinträchtigt werden könnten) sowie Arten, die nach Ansicht der Europäischen Union im internationalen Handel so gefragt sind, dass jeglicher Handel das Überleben der Art gefährden würde. Erfasst sind u.a. einige Affenarten, alle Wale, einige Bären- und Katzenarten, bestimmte Papageien, Greifvögel, Eulen und Kraniche, diverse Landschildkröten und Krokodile, alle Meeresschildkröten, einige Riesenschlangenarten sowie verschiedene Kakteen-, Orchideen-, Euphorbien- und Aloearten. Anhang A Anhang B enthält die Arten des Anhangs II des WA (Arten, deren Erhaltungssituation zumeist noch eine geordnete wirtschaftliche Nutzung unter wissenschaftlicher Kontrolle zulässt) und Arten, die international in solchen Mengen gehandelt werden, dass sie das Überleben der Art oder von Populationen in bestimmten Ländern gefährden können. Dieser Anhang umfasst u.a. alle Affen, Bären, Katzen, Papageien (außer Rosenköpfchen, Wellensittich, Nymphensittich und Halsbandsittich), Greifvögel, Eulen, Flamingos und Kraniche, alle Landschildkröten, Krokodile, Riesenschlangen, Warane, Pfeilgiftfrösche, Störe, Riesenmuscheln und Steinkorallen sowie alle Kakteen, Orchideen, Euphorbien, Alpenveilchen und Aloe-Arten (ausgenommen Aloe vera), soweit sie nicht bereits den Schutz des Anhangs A genießen. Anhang B Anhang C enthält die Arten des Anhangs III des WA (national reglementierte Arten oder Populationen, für deren Schutz eine internationale Kontrolle notwendig erscheint), soweit diese Arten nicht bereits in Anhang A oder B bzw. wegen Vorbehalts der EU in Anhang D aufgeführt werden. Anhang C Anhang D enthält die Arten, die zwar handelsrelevant sind, aber noch nicht unter die internationalen Schutzkategorien fallen. Bei diesen Arten rechtfertigt der Umfang der Einfuhren in die Europäische Union eine mengenmäßige Überwachung, um ggf. aus den so ermittelten Zahlen eine stärkere Unterschutzstellung herzuleiten. Anhang D
Wietze / Lüneburg – Die jungen Przewalskistuten „Spange“ und „Spela“ aus dem Semireservat Hornbosteler Hutweide in der Allerniederung bei Wietze im Landkreis Celle wurden am Donnerstagmorgen (12. April 2012) nach Prag transportiert. Von dort sollen sie zusammen mit Przewalskipferden von anderen europäischen Standorten zur Auswilderung in die Mongolei verbracht werden. Der Fang fand in den frühen Morgenstunden statt. „Auch wenn die Trennung von der Herde und der Fang natürlich für die Tiere und die beteiligten Personen mit Aufregung verbunden sind; beide Stuten wurden wohlbehalten auf den Transporter verladen und sind gut an ihrem vorläufigen Bestimmungsort in Tschechien angekommen“, erklärte Danny Wolff, zuständiger Projektleiter vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) in Lüneburg. Spange und Spela wurde 2006 und 2007 im Wisentgehege Springe geboren, von wo sie im Frühjahr 2009 nach Hornbostel gebracht worden waren. Das Semireservat in der Hornbosteler Hutweide nimmt Przewalskistuten aus europäischen Tierparks und Zoologischen Gärten auf, wenn dort Platzmangel herrscht oder Inzucht vermieden werden soll. „Auf diese Weise leistet das Land Niedersachsen einen wichtigen Beitrag zum Internationalen Artenschutz und zum Europäischen Erhaltungszuchtprogramm (EEP) für das Przewalskipferd“, so Wolff weiter. Das EEP dient der Erhaltung der letzten noch erhaltenen Unterart des Wildpferdes. Wald- und Steppentarpan, die europäischen Formen des Wildpferdes, wurden im 18. und 19. Jahrhundert durch den Menschen ausgerottet. Przewalskipferde waren einst in den asiatischen Steppengebieten verbreitet, aber in freier Wildbahn lebende Populationen ebenfalls bereits seit Ende der 1960 Jahre erloschen. Nur in zoologischen Einrichtungen konnte die Art lange Zeit vor dem endgültigen Aussterben bewahrt werden. Die Przewalskipferde stehen zusammen mit 28 anderen Arten auf der Liste des vom Niedersächsischen Umweltministerium initiierten Projektes „Arche Niedersachsen“, mit dem die Niedersächsische Naturschutzverwaltung ihren Beitrag leistet, hochgradig bedrohte oder ausgestorbene Pflanzen- und Tierarten durch Zucht in Menschenhand zu erhalten. Seit etwa 20 Jahren finden Wiederansiedlungsprojekte in der Mongolei und China statt. In der Mongolei sollen auch Spange und Spela helfen, wieder stabile wild lebende Populationen aufzubauen. Zusammen mit sechs weiteren jungen Przewalskistuten und einer Heckrinderherde haben Spange und Spela in den letzten drei Jahren die ökologisch und kulturhistorisch besonders wertvolle Hutelandschaft in der Hornbosteler Hutweide gepflegt. Dieses Naturschutzgebiet ist Heimat zahlreicher gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, die von der extensiven Ganzjahres-Beweidung profitieren. Mit einer erneuten Aufstockung der Stutengruppe ist erst wieder ab 2013 zu rechnen, da die Standortempfehlungen des EEP für das Jahr 2012 bereits abgeschlossen sind. Das etwa 75 Hektar große Semireservat liegt in der Allerniederung direkt am Aller-Radfernweg. Nördlich von Hornbostel hat die Gemeinde Wietze einen kleinen Rastplatz für Wanderer und Radwanderer eingerichtet, von dem aus die großen Weidetiere gut beobachtet werden können. An dieser Stelle finden Besucher auch eine Informationstafel sowie ein Info-Faltblatt des NLWKN. Wer sich vor einem Besuch über das Gebiet informieren möchte, findet das Faltblatt alternativ auch auf der Website des NLWKN unter der Adresse http://www.naturschutzgebiete.niedersachsen.de/download/52366/Faltblatt_1_1_MB_.pdf zum Download bereit. Eine Empfehlung für eine kleine Wanderung bietet die Webseite http://www.natur-erleben.niedersachsen.de/karte/tour-900000009-2601.html .
Systemraum: Abbau Mineral bis Bereitstellung Geographischer Bezug: Weltmix Zeitlicher Bezug: 2000-2004 Weitere Informationen: Die Bereitstellung von Investionsgütern wird in dem Datensatz nicht berücksichtigt. Allgemeine Informationen zur Förderung: Art der Förderung: Untertagebau Rohstoff-Förderung: China 51,7% Mexiko 16,8% Mongolei 7% Südafrika 5,1% Russland 3,3% Fördermenge Deutschland: 35364 t verwertbare Menge Jahr 2005 Importmenge Deutschland: 340433 t im Jahr 2007 Abraum: k.A.t/t Fördermenge weltweit: 5200000t/a Reserven: 230000000t Statische Reichweite: 44,2a
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 608/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 608/10 Magdeburg, den 25. Oktober 2010 Ministerpräsident Böhmer überreichte Bundesverdienstorden an vier Sachsen-Anhalter Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer hat heute vier Sachsen-Anhaltern Bundesverdienstorden überreicht, die diesen vom früheren Bundespräsidenten Horst Köhler bzw. derzeitigen Bundespräsidenten Christian Wulff verliehen worden waren. Der Regierungschef hob die Bedeutung ehrenamtlichen Engagements für das Funktionieren der demokratischen Gesellschaft hervor: ¿Demokratie braucht Bürgerengagement. Und dazu gehört auch, dass sich der Staat bei den Menschen gebührend bedankt, die seit Jahren bürgerschaftliches Engagement in vorbildlicher Weise vorleben.¿ Bundesverdienstorden erhielten: Karin Denk (Elsteraue, Burgenlandkreis) Die 70-Jährige gründete 1993 den ¿Frauenarbeitskreis Zeitz¿ (FAK), den sie über viele Jahre leitete. Darüber hinaus engagiert sich Frau Denk in regionalen Initiativen gegen Rechtsextremismus und für Toleranz sowie im lokalen Netzwerk für Familien des Burgenlandkreises. Für ihr hohes frauen- und familienpolitisches Engagement wurde sie mit der Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Ulrich Franke (Stolberg / Harz) Der 63-Jährige wurde aufgrund seines langjährigen kommunalpolitischen Engagements als haupt- und ehrenamtlicher Bürgermeister Stolbergs mit der Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Franke erwarb sich außerordentliche Verdienste um die wirtschaftliche und touristische Entwicklung der Harzer Fachwerkstadt sowie um den denkmalgerechten Erhalt historischer Bauwerke im Stadtzentrum. Prof. Dr. Rolf Lieberwirth (Halle / Saale) Der 89-Jährige wurde für sein Lebenswerk als herausragender Wissenschaftler und Forscher auf dem Gebiet der Deutschen Rechtsgeschichte geehrt. Neben seiner Hochschullehrertätigkeit an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg engagierte sich Lieberwirth fast 40 Jahre lang als Mitglied der Sächsischen Akademie der Wissenschaften, davon rund drei Jahrzehnte als Mitglied des Präsidiums. Von 1991 bis 1994 hatte er als Akademie-Vizepräsident großen Anteil an der personellen Erneuerung der wissenschaftlichen Institution. Für sein hohes Engagement um die Förderung der Rechtswissenschaften in Halle / Saale wurde Lieberwirth mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Prof. Dr. Michael Stubbe (Halle / Saale) Der 71-Jährige wurde für sein langjähriges und erfolgreiches Wirken als international anerkannter Naturwissenschaftler mit dem Verdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Stubbe leistete Herausragendes auf dem Gebiet des Natur- und Artenschutzes. Insbesondere seine wissenschaftlichen Arbeiten und Forschungsreisen in der Mongolei trugen zum hohen Ansehen der Bundesrepublik Deutschland in Zentralasien bei. Darüber hinaus hat Stubbe große Verdienste um den Artenschutz bedrohter Fischotter in Ostdeutschland erworben. Der Hallenser Wissenschaftler ist zudem ein hoch geschätztes Mitglied verschiedener internationaler Gesellschaften und Organisationen im Artenschutzbereich. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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