Das Projekt "Energieoptimierte Produktion mit grünen Digitalen Zwillingen, Teilvorhaben: Grüne Digitale Energiezwillinge und Lastmanagement" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering.
Das Projekt "Klimarisikoanalyse 2028, Teil 1: Vorbereitung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Umweltbundesamt.Das Vorhaben bereitet die nächste Klimarisikoanalyse für Deutschland vor. Es soll ein schlanker Ansatz gewählt werden, beispielsweise soll sich die quantitative Untersuchung von Klimawirkungen auf Klimadaten konzentrieren und die fachlichen Analysen größtenteils literaturbasiert erfolgen. Nach ISO 14091 soll die Risikoanalyse in 3 Schritten durchgeführt werden: 1. Vorbereitung, 2. Durchführung, 3. Kommunikation. Neue Forschungsaspekte umfassen unter Schritt 1 'Vorbereitung' die Weiterentwicklung der Methodik durch die Reduktion auf ein wesentliches Minimum, die verstärkte Verschneidung mit dem Monitoringbericht, sowie sozioökonomische Szenarien als Narrative mit Fokussierung auf ausgewählte Zukunftsthemen und -trends. Im Hinblick auf Schritt 2 'Durchführung' sollen die Bewertung der Klimarisiken und die Ableitung der Handlungsbedarfe die neuen Anpassungsziele berücksichtigen, in der integrierten Auswertung sollen die Kaskadeneffekte auch im Hinblick auf vulnerable Gruppen und Systeme untersucht werden, und die Anpassungskapazitätsbewertung sollen mit vorhandenen ex-ante Maßnahmenbewertung enger verschnitten und auf Lücken und Bedarfe ausgerichtet werden. Im 2. Schritt 'Kommunikation' stehen zielgruppenspezifische Kommunikationsprodukte im Vordergrund. Um die dynamische wissenschaftliche Entwicklung besser abzubilden, wird die KRA in 2 Slots ausgeschrieben werden: Teil I: 2023-2025 Vorbereitung KRA 2028; Teil II: 2024-2028 Durchführung und Kommunikation KRA 2028.
Das Projekt "Forstökonomisches Monitoring" wird/wurde ausgeführt durch: Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Agrar- und Forstökonomie.Im Rahmen dieses langfristigen Forschungsvorhabens (einer Mischung aus Eigenprojekt und Auftragsforschung) werden forstliche Testbetriebsnetze im österreichischen Klein- und Großwald betreut und regelmäßig ausgewertet. Dabei obliegen dem Institut insbesondere auch Systemadministration und Systementwicklung der 'Forstberichts-Datenbank'. Auf Basis von Erhebungen in rund 200 Forstbetrieben, die überwiegend von den Projektpartnern durchgeführt werden, werden jährlich forstliche Betriebsabrechnugen erstellt und an der BOKU zu Gruppenmittelwerten verdichtet. Diese aggregierten Kennzahlen sind wichtige, empirische Datengrundlagen für die forstpolitischen Akteure ebenso wie für die forstökonomische Forschung und Lehre an der BOKU und fließen unter anderem in den jährlichen Waldbericht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ein.
Geruchsrastermessung in Pankow-Wilhelmsruh und Reinickendorf Genehmigungsbescheide nach IED Überwachungsdaten nach § 52 BImSchG Überwachungsdaten für IED-Anlagen nach § 52a BImSchG Überwachungen gemäß § 52a Abs. 5 BImSchG Unten angefügt sind Angaben zu Genehmigungen und Überwachungen nach §§ 52 und 52a BImSchG für Anlagen, die nach den §§ 4 ff Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind und für die im Land Berlin die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Genehmigungsbehörde ist. Diese Informationen sind unterteilt in: An dieser Stelle werden Genehmigungsbescheide für Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie (IED) unterliegen, dauerhaft veröffentlicht. Die Überwachungsdaten werden monatlich aktualisiert (Stand: 02.05.2025). Auskünfte zu Daten für genehmigungsbedürftige Anlagen erhalten Sie unter E-Mail: BImSchG-Anlagen@SenMVKU.berlin.de Mit Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL 2010/75/EU) in deutsches Recht ergeben sich für besonders umweltrelevante Anlagen (sog. IED-Anlagen) gesonderte Anforderungen u.a. an die Anlagenüberwachung und die Berichterstattung. So ist für die behördliche Überwachung von IED-Anlagen ein Überwachungsplan aufzustellen. Gegenstand des Überwachungsplans für das Land Berlin sind die Überwachungsaufgaben nach §§ 52 und 52a BImSchG für Anlagen nach der IE-RL, für welche die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gemäß Anlage 1 Nr. 10 Abs. 3 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) die zuständige Behörde ist. Die Erstellung des Überwachungsplans für Heiz-/Kraftwerke sowie Feuerungsanlagen einschließlich Dampfkessel und Gasturbinen mit einer Vorlauftemperatur von mehr als 110 °C erfolgt durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi). Die Umsetzung des § 9 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) erfolgt separat durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung Integrativer Umweltschutz. Der Überwachungsplan trifft Aussagen über die wichtigsten Umweltprobleme im Land Berlin und stellt das Verfahren für die Aufstellung von anlagenbezogenen Programmen für die Überwachung dar. Der Plan wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. Auf der Grundlage des Überwachungsplanes für das Land Berlin wurde gemäß § 52a Abs. 2 BImSchG das Überwachungsprogramm erstellt. Dieses enthält den zeitlichen Abstand (Überwachungsintervall), in dem eine Vor-Ort-Besichtigung der Anlage durchzuführen ist, sowie das Datum der letzten Überwachung. Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer Anlage erstellt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einen Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG und der Nebenbestimmungen nach § 12 BImSchG sowie mit Schlussfolgerungen, ob Maßnahmen notwendig sind (Handlungsbedarf). Hier finden Sie die Berichte aus folgenden Jahren: Berichte 2024 Berichte 2023 Berichte 2022 Berichte 2021 Berichte 2020 Berichte 2019 Berichte 2018 Berichte 2017 Berichte 2016 Berichte 2015
Die Folgen des Klimawandels in Umwelt und Gesellschaft werden zunehmend spürbar. Der dritte Monitoringbericht zur Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) wurde 2023 veröffentlicht und gibt einen breiten Überblick über bereits beobachtete Klimafolgen. Die 2021 veröffentlichte Klimawirkungs- und Risikoanalyse (KWRA) des Bundes zeigt künftige Folgen des Klimawandels in Deutschland. Das Klima ändert sich bereits und wird sich auch in Zukunft weiter wandeln. Der Klimawandel manifestiert sich dabei sowohl in langfristigen Klimaänderungen (wie langsam steigenden Durchschnittstemperaturen) als auch in einer veränderten Klimavariabilität (also stärkeren Klimaschwankungen und häufigeren Extremwetter-Ereignissen wie Stürmen, Dürren, Überschwemmungen und Sturzfluten oder Hitzesommern).Die Klimafolgen sind also vielfältig und haben Einfluss auf unser tägliches Leben. Um die in Deutschland erwarteten Folgen des Klimawandels zu beschreiben, wurden verschiedene Indikatoren entwickelt. Mit ihrer Hilfe können die Folgen und die bereits begonnene Anpassung an den Klimawandel beschrieben, sowie seine weitere Entwicklung verfolgt werden. Dargestellt werden Veränderungen in der natürlichen Umwelt, aber auch gesellschaftliche Folgen wie zum Beispiel die Entwicklung von Einsatzstunden bei wetter- und witterungsbedingten Schadensereignissen. Die fachlichen Grundlagen hat das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass ) zusammen mit anderen Bundesbehörden erarbeitet. Alle vier Jahre veröffentlicht die Bundesregierung einen Monitoringbericht. Der aktuelle Monitoringbericht erschien im November 2023. Er liefert mit Hilfe von Indikatoren einen breiten Überblick über beobachtete Klimafolgen und die begonnene Anpassung. Mehr als 50 Bundesbehörden, wissenschaftliche Einrichtungen und Universitäten sind an der Erstellung des Monitoringbericht beteiligt. Das Behördennetzwerk „Klimawandel und Anpassung“, ein Netzwerk von 25 Bundesbehörden und -instituten und unterstützt von einem wissenschaftlichen Konsortium, hat in der Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 (KWRA) über 100 Wirkungen des Klimawandels und deren Wechselwirkungen untersucht und bei rund 30 davon sehr dringender Handlungsbedarf festgestellt. Dazu gehören tödliche Hitzebelastungen - besonders in Städten, Wassermangel im Boden und häufigere Niedrigwasser. Dies hat schwerwiegende Folgen für alle Ökosysteme, die Land- und Forstwirtschaft sowie den Warentransport. Es wurden auch ökonomische Schäden durch Starkregen, Sturzfluten und Hochwasser an Bauwerken untersucht sowie der durch den graduellen Temperaturanstieg verursachte Artenwandel, einschließlich der Ausbreitung von Krankheitsüberträgern und Schädlingen. Seit 2011 wurde von 16 Bundesbehörden und -institutionen im Auftrag der Bundesregierung die Vulnerabilität – also Verletzlichkeit – Deutschlands gegenüber dem Klimawandel analysiert.
Das globale Klima ändert sich und damit ändern sich auch die Lebensbedingungen in Deutschland. Das Umweltbundesamt fördert die aktive Anpassung an den Klimawandel. Das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) ist Wegweiser und Ansprechpartner für Anpassungsaktivitäten in Deutschland und fungiert als Schnittstelle zwischen Klimafolgenforschung, Gesellschaft und Politik. Klimawandel und Anpassung in Deutschland Der Klimawandel ist längst da, auch in Deutschland spüren wir ihn schon. Die Folgen sind vielfältig: Der Klimawandel hat Einfluss auf unser Wohnen, Arbeiten und unsere Gesundheit. Alle vier Jahre gibt der Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie einen Überblick über Folgen des Klimawandels und Anpassung in Deutschland. Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 (KWRA) des Bundes ist die umfangreichste Analyse zu Risiken und Wirkungen des Klimawandels in Deutschland (siehe Themen-Artikel: Risiken und Anpassungspotential ). Anpassung an den Klimawandel hilft, besser mit dessen Folgen umzugehen, Schäden zu verringern und gegebenenfalls existierende Chancen zu nutzen. Vor diesem Hintergrund betreiben Bund und Länder eine aktive und vorausschauende Anpassungspolitik (siehe Themen-Artikel Anpassung an den Klimawandel und Klimafolgen und Anpassung ). Auf den Internetseiten des Kompetenzzentrums Klimafolgen und Anpassung im Umweltbundesamt (KomPass) finden Sie einen Überblick über die aktuellen Tätigkeiten des Bundes und der Länder. Zusätzlich können Sie auf eine Vielzahl von Informationen zu Klimaanpassung, möglichen Maßnahmen und Beispielen zugreifen. In der Tatenbank werden konkrete Projekte und zahlreiche Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland vorgestellt. Mit dem Bundespreis „Blauer Kompass“ werden regelmäßig Projekte zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Rahmen eines Wettbewerbs Blauer Kompass prämiert. Der Klimalotse ist ein Leitfaden, der Entscheidungsträger in Städten und Gemeinden etwa in Umweltämtern oder in der Stadtplanung dabei unterstützt, die Risiken des Klimawandels zu umschiffen und Chancen gezielt zu verfolgen. Klimawandel und Anpassung in der EU Als deutsche Anlaufstelle für die Belange der Anpassung an den Klimawandel ist KomPass auch Partner für EU-weite Aktivitäten und Projekte zum Thema. KomPass kooperiert eng mit den nationalen Umweltämtern unserer Nachbarstaaten, der Europäischen Umweltagentur sowie der Europäischen Kommission, DG for Environment und DG Clima (Themenartikel: Anpassung auf EU-Ebene ). Auf europäischer Ebene unterstützt die gemeinsame Plattform der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur Climate-ADAPT den Anpassungsprozess in Europa. Klimaanpassung International Das Umweltbundesamt ist auch international in die Themen Klimawandel und Anpassung an den Klimawandel eingebunden und speist die deutsche Expertise in Vorhaben des UNFCCC und OECD ein.
Nachhaltigkeit ist mittlerweile auch in der Tourismusbranche zu einem zentralen Thema geworden. Gibt es für nachhaltigere Angebote eine Nachfrage? Wie viele Deutsche möchten umwelt- und sozialverträglich reisen und welcher Anteil davon bucht am Ende wirklich auch entsprechend? Diese Fragen untersucht die Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) im Rahmen der Reiseanalyse. Die Studie Der Nachhaltigkeitsmonitor „Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen“ ist eine Langzeitstudie zur konsumentenseitigen Bewusstseins- und Nachfrageentwicklung der Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen. Mit dieser Studie wird das Konsumverhalten betrachtet. Hierzu beinhaltet sie festgelegte Indikatoren, deren Veränderung über die Jahre beobachtet wird. Zusätzlich wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 zu ausgewählten Vertiefungsthemen ergänzende Analysen durchgeführt. Nach einer Grundlagenstudie in 2018/19 wurden für die Reisejahre 2021 bis 2023 alle Indikatoren vollständig erfasst. In den Jahren 2020 und 2021 waren die Reisenden wegen der Corona-Pandemie klimafreundlicher unterwegs als in den Jahren zuvor: Es wurde weniger gereist, die gereisten Distanzen waren insgesamt kürzer und die Verkehrsmittelwahl war klimafreundlicher. In den Jahren 2022 und 2023 ist das Reiseverhalten der Deutschen Wohnbevölkerung schnell wieder zu vorpandemischen Verhältnissen zurückgekehrt. Die Summe der mit dem Flugzeug bei Urlaubsreisen zurückgelegten Kilometern übertrifft 2023 bereits den bisherigen Höchstwert von 2019 (siehe Abb. „Gesamtverkehrsleistung bei allen Urlaubsreisen“). Basis: Urlaubsreisen (ab 5 Tagen Dauer) der deutschsprachigen Wohnbevölkerung ab 14 Jahre ------- Umweltbundesamt 2025 nach Nachhaltigkeitsmonitor „Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen“ der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) im Rahmen der Reiseanalysen RA 2003 bis RA 2024 face-to-face Einstellung zur Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen: Die überwiegende Zahl der Deutschen hat eine positive Einstellung zur Nachhaltigkeit beim Reisen. 49 % der Menschen wünschen sich 2024 ökologisch verträgliche Urlaubsreisen. Das sind 7 Prozentpunkte mehr als 2019. 61 % wünschen sich sozialverträgliche Urlaubsreisen (siehe Abb. „Einstellung zur ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen“). Die Zustimmung für die soziale Nachhaltigkeit ist seit jeher größer als der Wunsch nach ökologischer Nachhaltigkeit. Diese Werte verdeutlichen das große Potenzial für nachhaltige Urlaubsreisen in der deutschen Bevölkerung. CO 2 -Kompensation, Nachhaltigkeitskennzeichnung, Entscheidungsrelevanz bei der Reiseauswahl: CO 2 -Kompensationsmöglichkeiten wurden im Jahr 2023 bei 5 % aller Urlaubsreisen genutzt. Dieser Anteil hat zwischen 2021 und 2022 sowohl anteilig als auch absolut abgenommen. 2023 ist er gegenüber 2022 stabil geblieben (siehe Abb. „CO 2 -Kompensation, Nachhaltigkeitskennzeichnung und Bedeutung bei der Reiseauswahl“). Die Buchung von Reiseangeboten mit Nachhaltigkeitskennzeichnung lag 2023 wie schon 2022 bei 11 % der Urlaubsreisen und hat im Vergleich zu 2021 um 2 Prozentpunkte abgenommen, liegt aber fast doppelt so hoch wie in 2019 (6 %). Die Entscheidungsrelevanz der Nachhaltigkeit bei der Reiseauswahl liegt weiter auf einem niedrigen Niveau. 2023 war Nachhaltigkeit bei 3 % der Urlaubsreisen ausschlaggebend bei der Entscheidung zwischen sonst gleichwertigen Angeboten, bei weiteren 17 % der Reisen waren Nachhaltigkeitsüberlegungen ein Aspekt von mehreren, die die Urlaubsentscheidung ausgemacht haben. Überfüllung Beim Thema Crowding geht die Studie marktübergreifend der Frage nach, in welchen Situationen sich wie viele Reisende durch Überfüllung gestört fühlen und ob bzw. wo sie sich ggf. informieren, um nicht in unerwünscht überfüllte Verhältnisse zu geraten. Während des Urlaubs werden von fast der Hälfte der Urlauber (44%) einzelne Situationen als „zu voll“ erlebt - im Ausland häufiger als in Deutschland (siehe Tab. „Crowding bei der Urlaubsreise wahrgenommen“). An der Spitze dieser als „zu voll“ erlebten Situationen steht die An- und Abreise, und hier dominiert die An- und Abreise per Flugzeug. Insgesamt lässt sich feststellen, dass vor allem solche Situation als „zu voll“ erlebt werden, die für größere Menschenmengen vorgesehen sind: Verkehr, Innenstädte, Restaurants sind hier zu nennen. Natur- und Outdooraktivitäten sind demgegenüber deutlich weniger im Fokus. Geschäftsreisen – Vorgaben zur nachhaltigeren Reisegestaltung Knapp ein Drittel der Unternehmen (30 %) gibt ihren Beschäftigen Richtlinien zur nachhaltigen Reisegestaltung vor. Die Richtlinien zielen insbesondere auf die Reduktion des Reisevolumens sowie auf die Wahl eines nachhaltigeren Transportmittels. Die meisten Unternehmen entscheiden sich hier eher für „weiche“ Vorgaben in Form von Empfehlungen, der Anteil an „harten“ und somit fest geregelten Vorgaben ist deutlich kleiner (siehe Abb. „Maßnahmen der Unternehmen zur nachhaltigen Gestaltung von Geschäftsreisen“). Da der größere Teil der Vorgaben eher als Empfehlung und weniger als Regel zu sehen ist, liegt die finale Ausgestaltung der Reisen dann doch bei den reisenden Mitarbeitenden. Mobilität Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Alltagsmobilität und Mobilität beim Reisen zusammenhängen. Danach tendieren Personen, die im Alltag häufig nachhaltige Verkehrsmittel nutzen, auch im Urlaub eher zu nachhaltiger Mobilität durch die Nutzung von Bahn oder Bus und neigen seltener zu den Auto- oder Flugreisen. Die Sonderauswertung nahm zusätzlich die Nutzung des 9-Euro-Tickets beim Reisen in den Fokus. Dabei wurde deutlich, dass dieses günstige Angebot für nachhaltige Mobilitätsalternativen – hier die Regionalbahn – zwischen Juli und August 2022 von über der Hälfte der Inlandsreisenden für touristische Mobilität also für An- und Abreise oder für Mobilität vor Ort genutzt wurde („siehe Abb. Nutzung des 9-Euro-Tickets bei Urlaubs- und Kurzurlaubsreisen im Inland“). Solche Angebote können über die Reduzierung der Nutzung von Privatfahrzeugen, die Entlastung der Infrastruktur, die Förderung regionaler Reisen und soziale Inklusion durch günstige Mobilitätskosten eine nachhaltige Entwicklung im Tourismus fördern. Reiseausgaben Dieses Vertiefungsmodul untersucht, wie Nachhaltigkeitsmerkmale der Urlaubsreise die tatsächlichen Reiseausgaben und die subjektive Bewertung der Reiseausgaben beeinflussen. Die Ergebnisse zeigen keinen klaren Zusammenhang zwischen den Ausgaben und den Nachhaltigkeitsmerkmalen, da diese Merkmale nur einen kleinen Teil der Gesamtausgaben ausmachen. Nachhaltigere Reisen sind teils günstiger, teils teurer, aber es lässt sich keine systematische Preissteigerung feststellen. Reisende, für die Nachhaltigkeit ausschlaggebend bei der Reiseentscheidung war, haben zwar deutlich unterdurchschnittliche Reiseausgaben. Dies liegt aber vor allem in der Struktur ihrer Reisen begründet (geringere Distanzen, Auswahl von Unterkunft und Verkehrsmittel). Bei der Reiseentscheidung gibt es insgesamt eine Vielzahl von Weichen, an denen sich Interessierte sowohl für eine kostspieligere oder günstigere Variante als auch für eine nachhaltigere oder weniger nachhaltige Variante entscheiden können. Deshalb ist nachhaltiger Reisen nicht per se teurer oder günstiger. Es kommt auf Auswahl der Reisebausteine im Einzelnen an und ist grundsätzlich sowohl für den schmalen wie auch für den prallen Geldbeutel möglich (siehe Tab. „Ausgaben pro Person und Tag, nach Nachhaltigkeitsindikatoren“). Fazit Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen hat Potenzial - auch wenn sie bisher nur selten ausschlaggebend für die Urlaubsentscheidung war. Reiseangebote für unterschiedliche Zielgruppen, die nachhaltig und attraktiv sind, sind gefragt. Die vollständigen Analysen mit vielen weiteren Informationen und Zusammenhängen finden sich in den jährlichen Monitoringberichten . Weiterführende Informationen Thema: Nachhaltiger Tourismus Erste Ergebnisse der Reiseanalyse 2025 Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen: Bewusstseins- und Nachfrageentwicklung und ihre Einflussfaktoren Grundlagenstudie auf Basis von Daten der Reiseanalyse 2019 Monitoringbericht auf Basis von Daten der Reiseanalyse 2022 Monitoringbericht auf Basis von Daten der Reiseanalyse 2023 Monitoringbericht auf Basis von Daten der Reiseanalyse 2024
Halle (Saale), 01.02.2017 Monitoringbericht für den Wolf in Sachsen-Anhalt Monitoringjahr 2015/2016 Seit dem Jahr 2008 sind in Sachsen-Anhalt Wölfe wieder heimisch geworden. Ihr Bestand wird durch ein intensives Monitoring des Landesamtes für Um- weltschutz gemeinsam mit einem sich kontinuierlich erweiternden Kreis von Kooperationspartnern (s. Hintergrund) überwacht. Der Bestandstrend ist weiterhin steigend. Es wurden innerhalb des Monito- ringjahres 2015/16 zehn Rudel und drei territoriale Wolfspaare in Sachsen- Anhalt festgestellt. Die Territorien der Rudel bzw. Wolfspaare liegen teilweise im Grenzbereich zu den benachbarten Bundesländern Brandenburg, Nieder- sachsen und Sachsen. Zum Vergleich: Im Monitoringjahr 2014/2015 wurden sieben Rudel, zwei territoriale Wolfspaare und ein territorialer Einzelwolf nach- gewiesen. Ebenfalls zugenommen hat die Zahl der Welpen. Im Monitoringjahr 2015/16 wurden mindestens 41 Welpen geworfen und erfolgreich aufgezogen. Die Mehrzahl davon wird aus den Elternrudeln im zweiten Lebensjahr abwandern. Insgesamt wurde zum Ende des Monitoringjahres innerhalb der Wolfsterritori- en eine Gesamtzahl von 78 Wölfen (2014: 64) aller Altersklassen nachgewie- sen. Als Populationsgröße wird europaweit einheitlich die Anzahl erwachsener, geschlechtsreifer Tiere (Alter > 2 Jahre) innerhalb der territorialen Ansiedlun- gen herangezogen, da nur diese Tiere für die Reproduktion in Frage kommen. Im Monitoringjahr 2015/2016 wurden 31 erwachsene, geschlechtsreife Wölfe innerhalb der Rudel nachgewiesen, im Vorjahr waren es noch 22. Darunter sind neben den Elterntieren der Rudel auch einige ältere Tiere aus früheren Würfen. Im Monitoringjahr wurden insgesamt 2.857 Hinweise auf Wölfe aufgenommen und bewertet. Dies stellt eine erhebliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr mit 1.989 Hinweisen dar. Weitere Wölfe durchwanderten das Land, ohne sich dauerhaft anzusiedeln. Die Anzahl dieser nicht residenten Wölfe kann nicht seriös geschätzt werden und bleibt bei der Populationsgröße unberücksichtigt, da diese Tiere nicht zum reproduzierenden Bestand gehören. Nach vorsichtigen Schätzungen dürfte es sich um ca. 100 Tiere handeln. Genetische Untersuchungen wurden als Bestandteil des Monitorings intensi- viert. Durch Analysen des Senckenberg-Instituts für Wildtiergenetik in Geln- hausen im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz wurden von 2008 bis April 2016 insgesamt 122 Wölfe individuell genetisch nachgewiesen. Für etli- che dieser Tiere konnten Herkunft und Verwandtschaftsverhältnisse ermittelt werden. Alle Tiere gehören zur zentraleuropäischen Flachlandpopulation. Zwei Wölfe wurden im Monitoringjahr Verkehrsopfer an Straßen in Sachsen- Anhalt, ein Wolf wurde illegal geschossen. Der Präsident PRESSEMITTEILUNG Nr.: 03/2017 E-Mail: Praesident@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1 Hintergrund: Die Ergebnisse aller Beobachtungen und Untersuchungen werden jährlich in einem Monitoringbericht zu- sammengefasst, der die wesentlichen Fakten und daraus abgeleiteten Bewertungen auf wissenschaftlich nachvollziehbare Weise darstellt. Der Monitoringbericht umfasst jeweils den Zeitraum vom 01. Mai bis zum 30. April des Folgejahres. Kooperationspartner waren die Bundesforstbetriebe Nördliches Sachsen-Anhalt und Mittelelbe, die Refe- renzstelle Wolfsschutz des Landes Sachsen-Anhalt, der Landesforstbetrieb und das Landeszentrum Wald, der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt, der WWF Deutschland, die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe und der Freundeskreis freilebender Wölfe. Die Tätigkeit ehrenamtlicher Naturschützer spielt im Monitoring eine wichtige Rolle. Der Bericht steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung: http://www.lau.sachsen- an- halt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Wir_ueber_uns/Publikationen/Berichte_des_L AU/Dateien/170131_Monitoringbericht_2015_2016_LAU.pdf 2/2
Halle (Saale), 07.08.2018 Stand der Auswertung des Wolfsmonitorings im Monitoringjahr Mai 2017 bis April 2018 Der Wolfsbestand wird durch ein intensives und international standardisiertes Monitoring durch das Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI) in Zusammenarbeit mit zahlreichen Kooperationspartnern erfasst und überwacht. Neben dem aktiven Monitoring in den bekannten Territorien und Suchräumen werden alle im WZI eingehenden Meldungen im Rahmen des passiven Moni- torings erfasst und ausgewertet. Ziel des Monitorings ist es, das aktuelle Vor- kommen des Wolfes in Sachsen-Anhalt zu dokumentieren, die Anzahl der ter- ritorial lebenden Wölfe zu ermitteln und genetisches Material der freilebenden Wölfe zur Klärung der Rudelstrukturen zu sammeln. Für das Monitoringjahr 2017/18 (01.05.2017 bis zum 30.04.18) liegen Nach- weise über insgesamt 95 Wölfe in Sachsen-Anhalt vor. Diese Anzahl umfasst 26 geschlechtsreife Tiere, welche insgesamt 13 territorialen Ansiedlungen (davon 2 grenzübergreifend) zuzuordnen sind. Für 11 Rudel konnte der Re- produktionsnachweis erbracht werden. Demzufolge wurden 47 Welpen nach- gewiesen. Außerdem sind 12 Jährlinge sowie 10 weitere Individuen belegt, deren Altersklasseneinordnung jedoch nicht eindeutig erfolgen konnte. In 2 Ansiedlungen (Altengrabow und Coswig) konnten bisher keine Welpen nach- gewiesen werden, daher ist deren Rudelstatus für das Monitoringjahr 2017/18 zur Zeit unklar. Diese Daten wurden an die die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) übermittelt. Für weitere Gebiete liegen kon- tinuierliche Wolfsnachweise vor, jedoch ist derzeit der Status, also ob es sich um einen territorialen Einzelwolf, ein territoriales Paar oder um ein Rudel han- delt, noch unklar. Wenn durch die genetische Analyse, durch neue Meldungen oder die weitere Auswertung der vorliegenden Hinweise eine konkrete Bewer- tung dieser Vorkommen möglich ist bzw. weitere Tiere sicher nachgewiesen werden können, wird diese Zahl nach oben korrigiert und an die DBBW ge- meldet. Alle Erkenntnisse fließen schließlich in den Monitoringbericht 2017/2018 für Sachsen-Anhalt ein, der im IV. Quartal veröffentlicht wird. Hintergrund Das Monitoringjahr richtet sich am biologischen Rhythmus des Wolfes aus, es beginnt am 1.Mai jeden Jahres und endet am 30. April des darauffolgenden Jahres. Für das abgelaufene Monitoringjahr 2017/18 laufen derzeit noch die Auswertungen der in diesem Zeitraum erfassten Daten. Etwa 75 Prozent aller Hinweise sind derzeit bearbeitet, so dass ein Überblick über den vorläufigen Stand der Auswertungen möglich ist. Die Präsidentin PRESSEMITTEILUNG Nr.: 10/2018 E-Mail: Praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1 Als Populationsgröße wird europaweit einheitlich die Anzahl erwachsener, geschlechtsreifer Tiere (Alter mehr als 2 Jahre) innerhalb der territorialen Ansiedlungen herangezogen, da nur diese Tiere für die Re- produktion in Frage kommen. Die genetischen Untersuchungen werden deutschlandweit durch das Referenzlabor am Senckenberg- Institut für Wildtiergenetik in Gelnhausen durchgeführt. Das garantiert die Vergleichbarkeit der Ergeb- nisse im internationalen Austausch, ermöglicht die Analyse der Verwandtschaftsbeziehungen und Ru- delstrukturen und gibt Aufschluss über die Wanderungsbewegungen einzelner Individuen. So ist zum Beispiel ein weiblicher Nachkomme des Göritzer Territoriums zunächst im Winter 2016/17 im Territori- um Altengrabow nachgewiesen und dann im April 2017 im dänischen Jütland wiedergefunden worden. Das WZI bittet um Meldung aller Wolfshinweise, gern auch historischer Daten. Dies dient der möglichst genauen Abbildung der Populationsentwicklung in den einzelnen Monitoringjahren im räumlichen und zeitlichen Gesamtkontext und dient dem Wolfsmanagement. Der Wolfsmonitoringbericht 2016/17 ist online verfügbar. Kontaktdaten des Wolfskompetenzzentrums Iden: Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI) Lindenstraße 18, 39606 Iden Tel.: +49 3939 06481 E-Mail: wzi@lau.mlu.sachsen-anhalt.de Notfallnummer: + 49 162 3133949 Internet: https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/das-wolfskompetenzzentrum-wzi/ 2/2
In Sachsen-Anhalt wird ein flächendeckendes Monitoring durchgeführt, um die Ausbreitung und den Populationsstatus der Wölfe in Sachsen-Anhalt zu dokumentieren. Mit dieser Dokumentation kommt das Land Sachsen-Anhalt seiner Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Kommission (gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie über die Bestandssituation und den Erhaltungszustand des Wolfes) nach. Das Wolfsvorkommen wird nicht nach dem Kalenderjahr erfasst, sondern orientiert sich an dem biologischen Jahr des Wolfes. Da die Welpen ungefähr Ende April/ Anfang Mai geboren werden, verläuft ein Wolfsjahr vom 01.05. bis zum 30.04. des Folgejahres. Das Wolfsvorkommen in Sachsen-Anhalt aus dem letzten, abgeschlossenen Monitoringjahr 2023/2024 ist in nebenstehender Karte dargestellt. Zusätzlich zu der Übersichtskarte veröffentlicht das Landesamt für Umweltschutz jedes Jahr einen umfangreichen Monitoringbericht in dem alle wichtigen Details zum Wolfsvorkommen in unserem Bundesland aufgeführt und erklärt werden. Unter Monitoring versteht man die wissenschaftliche Erfassung verschiedener Daten zur Ausbreitung einer Tierart. Im Wolfsmonitoring wird zwischen aktivem und passivem Monitoring unterschieden. Das passive Monitoring findet kontinuierlich auf der gesamten Landesfläche statt. Dabei werden alle anfallende Beobachtungen und Hinweise (ohne eine gezielte Hinweissuche im Gelände) erfasst, überprüft und bewertet. Das aktive Monitoring findet auf bekannten, vom Wolf territorial besiedelten Flächen und in Verdachtsgebieten statt, wo eine permanente Besiedlung vermutet wird. Dabei wird eine gezielte Hinweissuche im Gelände durchgeführt, um aussagekräftige Informationen über das jeweilige Vorkommen zu erhalten. Bei der Datenerfassung für das Monitoring in Sachsen-Anhalt kommen verschiedene Methoden zum Einsatz: Regelmäßige Geländebegehung mit Hinweisaufnahme Einsatz von Wildkameras unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regeln in § 48b LJagdG Landesnorm Sachsen-Anhalt Genetische Untersuchung von Proben durch externe Institute Nahrungsanalyse Die Ergebnisse der Monitorings können Sie im jährlichen Monitoringbericht nachlesen. Wolfssichtungen, Losungs- und Spurenfunde sollten immer an das Wolfskompetenzzentrum direkt gemeldet werden. Dies ist zum Beispiel mit unseren Meldeformurlaren, aber auch telefonisch unter der Nummer +49 3939 06-486 während der gängigen Bürozeiten oder über unsere E-Mail -Adresse (gerne mit Foto/Video) möglich. Jede Meldung hilft dabei, das Wolfsaufkommen in Sachsen-Anhalt bestmöglich abzubilden. Lesen Sie sich bitte vor der Kontaktaufnahme mit uns (dem Landesamt für Umweltschutz) die datenschutzrechtlichen Hinweise durch. Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Meldung einer Sichtung bzw. eines Fundes, unabhängig von der Meldeart (z. B. per E-Mail , Telefon ) in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einwilligen. Wolfssichtung online melden Andere Hinweise auf einen Wolf online melden Daten, die für das Monitoring relevant sind, werden in die Datenbank aufgenommen und nach den international angewandten Kriterien bewertet. Anschließend fließen sie in die Auswertung des Montoringjahres mit ein und stellen einen wichtigen Beitrag zur Beurteilung des Wolfsvorkommens in Sachsen-Anhalt dar. Alle erhobenen Daten werden unter Berücksichtigung des Daten- und Personenschutzes erfasst und ausschließlich für eventuelle Rückfragen aufbewahrt. Zugesendete Fotos werden nur zum Zweck der Beweispflicht in die Datenbank aufgenommen. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben und Bildrechte bleiben beim Eigentümer. Generell ist die Unterscheidung zwischen einer Hunde- und einer Wolfsspur schwierig und am Einzelabdruck unmöglich. Nach den international angewandten Monitoringstandards ist eine Wolfsspur nur im geschnürten Trab nachzuweisen. Diese Gangart wird von vielen Wildtierarten angewandt und ermöglicht eine relativ hohe Geschwindigkeit bei geringem Energieaufwand. Dabei tritt das Tier mit der etwas kleineren Hinterpfote exakt in den Abdruck der größeren Vorderpfote. Somit entsteht ein Spurverlauf mit Doppelabdrücken, die schnurgerade, wie an einer Perlenkette aufgereiht sind. Woran erkenne ich Wolfskot? Der Kot von Wildtieren wird fachbezogen als Losung bezeichnet. Charakteristisch für eine Wolfslosung ist ein hoher Anteil an enthaltenen Tierhaaren und Knochenresten. Außerdem markieren Wölfe ihre Territorien mit Losungen und platzieren diese oftmals an oder auf Wegen, bevorzugt an Kreuzungen und auf Erhöhungen. Auch am Geruch lässt sich eine Wolfslosung von Hundekot unterscheiden. Die Bewertung inwieweit es sich bei einem Losungsfund um Wölfe handeln kann, basiert auf den international angewandten Monitoringstandards . Einem wilden Wolf zu begegnen ist äußerst selten, kann aber mit der voranschreitenden Ausbreitung der Wölfe in Deutschland häufiger werden. In der Regel sind Wölfe dämmerungs- und nachtaktiv, wodurch ein Zusammentreffen mit Menschen generell nicht sehr wahrscheinlich, aber möglich ist. Man sollte nicht auf den Wolf zugehen und darf ihn auf keinen Fall anlocken oder füttern . Dadurch ist vor allem bei jungen Tieren die Gefahr einer Gewöhnung an den Menschen sehr groß, wodurch sie ihre Scheu verlieren können. Sichtungen von Wölfen sollten außerdem immer an das Wolfskompetenzzentrum Iden gemeldet werden. Prägen Sie sich dafür (wenn möglich) das Aussehen des Tieres genau ein oder versuchen Sie ein Foto zu machen, wenn es die Situation zulässt. Im Folgenden haben wir eine Übersicht erstellt, wie man sich in verschiedenen Situationen verhalten sollte, wenn man auf einen Wolf trifft: Wie soll ich mich verhalten, wenn ich zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bin und einen Wolf sehe? Ruhig bleiben, das Tier im Auge behalten und weiter gehen. wenn ich im Auto/ Traktor sitze und einen Wolf sehe? Ruhig bleiben, auf den Straßenverkehr achten, das Tier im Auge behalten und weiterfahren. wenn ich zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bin und der Wolf mich beobachtet? Ruhig bleiben, stehen bleiben und dem Wolf Zeit geben, sich zurückzuziehen. Wenn man sich unwohl fühlt oder Angst hat, kann man auch in die Hände klatschen und laut rufen. wenn ich im Auto/ Traktor sitze und der Wolf mich beobachtet? Ruhig bleiben, auf den Straßenverkehr achten und weiterfahren. Wenn das Tier auf der Straße steht, sollte man sich so verhalten, wie bei jedem anderen Wildtier auch. Kommt es zum Zusammenstoß, sollte man, wie bei jedem Wildunfall, die Polizei verständigen und am Unfallort auf diese warten. wenn ich zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bin und der Wolf auf mich zukommt? Vor allem bei jungen Tieren kann es vorkommen, dass sie sich aus Neugierde einem Menschen nähern. Dieses Verhalten ist in der Regel keinesfalls artfremd oder auffällig, der Fall sollte aber an das WZI gemeldet werden. In einem solchen Fall, sollte man Ruhe bewahren, stehen bleiben und das Tier ansprechen. Wenn es sich daraufhin nicht zurückzieht, kann man in die Hände klatschen und laut rufen. wenn ich im Auto/ Traktor sitze und der Wolf auf mich zukommt? Befindet sich ein Mensch in einem Fahrzeug, nimmt der Wolf den Menschen selbst gar nicht wahr. Nähert sich ein oder mehrere Wölfe dem Gefährt handelt es sich auch hier keinesfalls um ein auffälliges oder artuntypisches Verhalten. Zumeist sind es auch hier Jungwölfe, die noch nicht viele Erfahrungen mit Menschen bzw. Auto/Traktor gemacht haben und neugierig sind. In einem solchen Fall, sollte man ruhig bleiben, auf den Verkehr achten und weiter fahren. Befindet man sich mit seinem Gefährt nicht in Bewegung, sollte man das Tier mit Hupen oder lauten Rufen vertreiben. wenn ich zu Fuß oder mit dem Fahrrad mit meinem Hund unterwegs bin und einem Wolf begegne? Vielerorts gilt in Sachsen-Anhalt in Wäldern und vor allem Naturschutzgebieten eine Leinenpflicht. Darüber hinaus ist es laut § 28 LWaldG Landesnorm Sachsen-Anhalt verboten, „Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlichen Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1.März bis 15.Juli anzuleinen.“ Hunde sollten grundsätzlich in Wolfsgebieten angeleint sein. Es kann vorkommen, dass sich freilebende Wölfe für ihren Artgenossen, den Hund, interessieren. Treffen Sie zusammen mit Ihrem Hund auf einen Wolf, sind Sie der größte Schutz für Ihren Hund. Denn der Wolf interessiert sich zwar für seinen domestizierten Artgenossen, hat aber trotzdem seine natürliche Scheu vor Menschen nicht abgelegt. Dementsprechend besteht für Ihren Hund keine Gefahr, wenn er sich in Ihrer Nähe aufhält. Somit kann man die gleichen Verhaltenstipps empfehlen wie in 1, 3 und 5 erläutert. Hunde sollten in Wolfsgebieten grundsätzlich an der Leine gehalten werden. Darüber hinaus ist es laut § 28 LWaldG Landesnorm Sachsen-Anhalt verboten, „Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlichen Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen.“ Es ist möglich, dass sich freilebende Wölfe für ihren Artgenossen, den Hund, interessieren und ihn womöglich als Eindringling in ihrem Territorium ansehen. Daher ist es wichtig, dass Hunde unter der direkten Einwirkung des Menschen bleiben. Kreuzungen zwischen wildlebenden Wölfen und Haushunden, auch ‘Hybriden‘ genannt, sind bisher in Deutschland nur in zwei Fällen aufgetreten; Im Herbst 2003 in Sachsen und im Oktober 2017 in Thüringen. In Sachsen-Anhalt sind bisher keine Wolf-Hund-Mischlinge in Erscheinung getreten. Verpaarungen zwischen Wölfen und Haushunden lassen sich zum einen durch genetische Untersuchungen feststellen. Zum anderen lassen sie sich anhand von morphologischen und physiologischen Merkmalen von Wölfen unterscheiden. Somit ist ein gut funktionierendes und flächendeckendes Wolfsmonitoring unerlässlich, um etwaige Kreuzungen frühzeitig aufzudecken. Eine sehr wichtige Rolle spielen dabei Meldungen aus der Bevölkerung. In welcher Art und Weise bei einem Nachweis von Wolfshybriden in Sachsen-Anhalt vorgegangen wird, ist in der ‘ Leitlinie Wolf ‘ festgehalten. Weitere Informationen zum Umgang mit Hybriden und zu den bisherigen Fällen in Deutschland finden Sie auf der Internetseite der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (kurz: DBBW) . Letzte Aktualisierung: 15.01.2025
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