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Fluorierte Treibhausgase, Kältemittel Webseite in Bearbeitung - mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/573 am 11. März 2024 Wissenswertes

Fluorierte Treibhausgase oder auch F-Gase genannt besitzen ein hohes Treibhauspotenzial und schädigen die Ozonschicht. Das Treibhauspotenzial von F-Gasen ist dabei bis zu 22.000-mal höher als von Kohlenstoffdioxid. Die Wirksamkeit von fluorierten Treibhausgasen sowie von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) wurde weltweit bestätigt und unterliegen internationalen Umweltabkommen (Kyoto-Protokoll, Montrealer Protokoll), deren völkerrechtlich verbindliche Vorgaben in europäischen Verordnungen und Richtlinien umgesetzt sind. Europäische Vorschriften Seit dem 1. Januar 2015 gilt die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 (F-Gas-Verordnung) über fluorierte Treibhausgase. Die Verwendung von F-Gasen ist bereits seit 2006 in einer Vorgängerverordnung geregelt. Die F-Gas-Verordnung ist ein Beitrag, um die Emissionen des Industriesektors bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Sie setzt auf eine schrittweise Beschränkung der auf dem Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen, die sogenannte „Phase down“. Die Verordnung enthält Verwendungs- und Inverkehrbringungsbeschränkungen, Regelungen zu Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung aber auch Rückgewinnung und Kennzeichnung. Mit der Verordnung soll außerdem ein Anreiz zur Verwendung von Alternativen zu den F-Gasen geschaffen werden. Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 befindet sich derzeit in einem Reviewprozess und erfährt eine Überarbeitung, mit der neue Zielsetzungen aber auch Verbote einhergehen, siehe Entwurf zur derzeitigen Fassung . Weitere Informationen zum Inhalt der F-Gas-Verordnung erhalten Sie u.a. auf den Seiten des Umweltbundesamtes . Nationale Vorschriften Ergänzend zu den EU-Regelungen gilt in Deutschland seit 2008 die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase. Die Verordnung enthält neben chemikalien- und abfallrechtlichen Regelungen Konkretisierungen zu den Sachkunde- und Zertifizierungsvorschriften der EU-Verordnungen. Informationen zur Zertifizierung von Unternehmen, die am Kältemittelkreislauf tätig sind , können von der Webseite " Unternehmenszertifizierung, Anerkennung von Aus- oder Fortbildungseinrichtung " entnommen werden.

Klimawandel und das Risiko für UV -bedingte Erkrankungen

Klimawandel und das Risiko für UV -bedingte Erkrankungen In den letzten Jahrzehnten haben sich die durch UV -Strahlung verursachten Hautkrebserkrankungsfälle stetig erhöht. Derzeit erkranken laut Statistik jährlich über 300.000 Menschen an Hautkrebs und über 4000 Menschen versterben jährlich daran. In Bezug auf die klimawandelbedingte Temperaturerhöhung ergaben wissenschaftliche Modellrechnungen, dass ein globaler Anstieg der Umgebungstemperatur um 2 °C und die damit einhergehenden Klimaveränderungen, die regional große Hitze und Hitzewellen zur Folge haben können, die Hautkrebsinzidenz bis 2050 um 11 Prozent erhöhen könnte. Auswirkungen des Klimawandels auf nicht-übertragbare Erkrankungen durch veränderte UV-Strahlung, Dr. Baldermann et al. im Sachstandsbericht 2023 des RKI (Klicken auf das Bild führt zum Artikel) Quelle: Robert Koch Institut UV -Strahlung ist Ursache für sofortige und langfristige Wirkungen an Haut und Augen. Sie ist Hauptursache für Hautkrebs , die weltweit häufigste Krebserkrankung hellhäutiger Menschen und, neben Krebserkrankungen an den Augen und der UV -bedingten Linsentrübung ( Katarakt , Grauer Star), die belastendste Folge übermäßiger UV -Strahlungsbelastungen. Natürliche und künstlich erzeugte UV -Strahlung ist von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (International Agency for Research on Cancer, IARC ) in die höchste Risikogruppe I als "krebserregend für den Menschen" eingestuft. Risiko Hautkrebs In den letzten Jahrzehnten haben sich die durch UV -Strahlung verursachten Hautkrebserkrankungsfälle stetig erhöht. Die Inzidenz, also die Zahl der Neuerkrankungen, die in einem Jahr pro 100.000 Menschen auftreten, hat sich laut der onkologischen S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" für den hellen Hautkrebs in Deutschland in den letzten 30 Jahren vervier- (Männer) bis verfünffacht (Frauen). Laut dem Robert-Koch-Institut hat sich die Inzidenz für das maligne Melanom seit den 1970-er Jahren etwa vervierfacht. Derzeit erkranken entsprechend den Hochrechnungen aus den Daten des Hautkrebsregisters Schleswig- Holstein, die im Gegensatz zu den Daten des Robert Koch-Instituts auch in-situ Melanome und in-situ Plattenepithelkarzinom beinhalten, über 300.000 Menschen pro Jahr neu an Hautkrebs und über 4000 versterben jährlich daran. Sowohl in Bezug auf die Krankenhausbehandlungen als auch in Bezug auf die Sterbefälle stellt das Statistische Bundesamt einen erheblichen Anstieg im Zeitraum von 20 Jahren fest. Aufgrund der Einflüsse des Klimawandels auf die stratosphärische Ozonschicht, auf die Temperatur und auf das Verhalten der Menschen droht sich diese Situation zu verschärfen - nicht nur für den durch UV -Strahlung ausgelösten Hautkrebs, sondern für alle akuten und langfristigen gesundheitlichen Folgen der UV -Strahlung. Wissenschaftliche Abschätzungen weisen aus, dass sich die Hautkrebserkrankungsrate (Inzidenz) mit Abbau der stratosphärischen Ozonschicht um 1 Prozent und daraus folgender Zunahme der UV -Strahlung erhöhen könnte: für den schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) um ein bis zwei Prozent, für das Plattenepithelkarzinom um drei bis 4,6 Prozent und für das Basalzellkarzinom um 2,7 Prozent. Abschätzungen, die von der vollständigen Einhaltung des Montrealer Protokolls (Verbot ozonabbauender Substanzen) ausgehen und den Hauttyp berücksichtigen, ergaben, dass im Mittelmeerraum aufgrund des stratosphärischen Ozonverlusts bis zum Ende des 21. Jahrhunderts mit 90 bis 100 und für Westeuropa mit 30 bis 40 zusätzlichen Hautkrebsfällen (alle UV -bedingten Hautkrebsarten) pro Million Einwohner und Jahr zu rechnen ist. Das wären in Deutschland bei einer Einwohnerzahl von rund 83 Millionen etwa 2.500 bis 3.300 zusätzliche Hautkrebsfälle pro Jahr. Quelle: Christoph Burgstedt/Stock.adobe.com In Bezug auf die klimawandelbedingte Temperaturerhöhung ergaben wissenschaftliche Modellrechnungen, dass ein globaler Anstieg der Umgebungstemperatur um 2 °C und die damit einhergehenden Klimaveränderungen, die regional große Hitze und Hitzewellen zur Folge haben können, die Hautkrebsinzidenz bis 2050 um 11 Prozent erhöhen könnte. Studien auf Zellebene unterstützen diese Schätzung. Sie zeigen: Hitze beziehungsweise Hitzestress in Zellen, die mit UV -B-Strahlung bestrahlt worden waren, hemmt den programmierten Zelltod von UV -geschädigten Zellen auf unterschiedliche Weise, so dass diese Zellen länger überleben und damit mehr Zellen in der Haut verbleiben, die zu Hautkrebszellen entarten können. Risikosteigerung durch falsches Verhalten Neben den messbaren Veränderungen der UV -Bestrahlungsstärke aufgrund Ozonverlusten und erhöhter Anzahl an Sonnenstunden, ist ein bedeutender Risikofaktor für klimawandelbedingt ansteigende UV -bedingte Erkrankungen das sogenannte " UV -Expositionsmuster" - also wie lange und auf welche Weise Personen sich wie viel UV -Strahlung aussetzen. Personen, die viel Zeit in der Sonne verbringen, haben ein erhöhtes Hautkrebsrisiko, zum Beispiel im Freien arbeitende Personen. Sonnenbrände in jedem Alter, die nach zu langen beziehungsweise zu intensiven UV-Bestrahlungen auftreten, erhöhen das Risiko für schwarzen Hautkrebs um rund das Zweifache – in der Kindheit um das Zwei- bis Dreifache. Da bereits heute UV -bedingte Erkrankungen, insbesondere UV -bedingte Krebserkrankungen, das Wohl jedes Einzelnen und - aufgrund stetig steigender Kosten - das Gesundheitswesen insgesamt nachhaltig belasten, ist einer Verschlechterung dieser Situation aufgrund des Klimawandels entschieden entgegen zu treten. Dies gelingt mit Hilfe wirkungsvoller Vorbeugemaßnahmen (Präventionsmaßnahmen). Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung UV - und auch hitzebedingter Erkrankungen sollen darum integraler Bestandteil der Anpassungsstrategien an die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels sein. Dies wird auch mit hoher Priorität in der onkologischen S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" empfohlen. Stand: 05.02.2025

Fluorinated greenhouse gases

Data reported by companies on the production, import, export, destruction and feedstock use of fluorinated greenhouse gases in the European Union during the years 2007-2019. The primary data is synthesised and aggregated at EU level and used to assess the progress on HFC phase-down made under both EU legislation and the UN framework as part of the Kigali Amendment to the Montreal Protocol. The data also details the amount of F-gases supplied to various industrial applications.

Green Cooling Summit

This conference paper gives a detailed overview of the international online-event ‚Green Cooling Summit‘ which took place from 25. to 27. May 2021. The central issue was the HFC phase down according to the Kigali Amendment to the Montreal Protocol and how it can be implemented with natural refrigerants. Talks adressing this issue were given by representatives of parties to the Montreal protocol as well as by industry and research representatives. In addition to the description of talk and discussion contents, key messages are highlighted in the text and summarized in a compact manner ahead of the description. Recordings of the talks are linked in the respective texts, so they can be followed entirely in retrospect. Further conference material is available under the given link. Veröffentlicht in Dokumentationen | 06/2022.

Green Cooling Summit

Die Online-Konferenz"Green Cooling Summit" vom 25. bis 27. Mai 2021 brachte verschiedene Akteursgruppenaus der Kälte-und Klimatechnikbranche zusammen und vermittelteein umfassendes Bild zum Thema nachhaltige Kühlung. Veranstalter waren das Umweltbundesamt, die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und das Bundesministerium für Umwelt Naturschutz und nukleare Sicherheit.Der "Summit" bot einenÜberblick zur Frage, wie der HFKW Phase-down gemäß des Beschlusses von Kigali zum Montrealer Protokoll am besten mit der Nutzung vonnatürlichen Kältemitteln und verbesserter Energieeffizienz umgesetzt sowie politisch und technisch beschleunigt werden kann. Seitens der Vortragenden und Teilnehmenden wurde ein breites Kompetenzspektrum abgebildet. Sie repräsentierten politische Entscheidungsträger, Wissenschaftler, technische Beraterund Hersteller nachhaltiger Kühl-und Klimatechniken. Die Konferenz erstreckte sich über drei Tage, wobei jeder Tag einem anderen Schwerpunktthema gewidmet war. Der erste Tag konzentrierte sich auf die politischen Ansätze zur Umsetzung des HFKW Phasedown mit natürlichen Kältemitteln. Nachhaltige Kühl-und Klimatechniken sowie die sichere Nutzung natürlicher Kältemittel standen am zweiten Tag im Fokus. Am letzten Tag wurden neueste Forschungsergebnisse zu verschiedenen Themen, welche für Kühlung und Klimatisierung relevant sind, vorgestellt und diskutiert. Während der Konferenz konnten die Teilnehmenden auf die begleitende Veranstaltungsplattform zugreifen, dieu.a.mit einer virtuellen Messe,einer Kontaktvermittlungsoption und einer Auswahl an Videos zu klimafreundlichen Kühltechniken aufwartete. Die Einblicke und gute-Praxis-Beispiele, welche auf der Konferenzpräsentiert wurden, boten eine gute Grundlage die derzeitige Praxis im Kälte-/Klimabereich einer kritischen Überprüfung zu unterziehen und ermöglichten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, sich ein Bild von nachhaltigen Kühlungskonzepten, Standards und politischen Ansätzen zu machen. Insgesamt zeigten die Vorträge und Diskussionen, dass natürliche Kältemittel eine ökonomisch tragfähige und ökologisch nachhaltige Option darstellen, teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) und teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW) zu ersetzen und damit das HFKW Phase-down gemäß des Beschlusses von Kigali zum Montrealer Protokoll einzuhalten. Es wurde jedoch auch deutlich, dass die bloße Einhaltung des Beschlusses nicht ausreichend ist, um einen ausreichend wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Folgerichtig haben manche Staaten und Unternehmenbereits angekündigt, über die Ziele des Beschlusses von Kigali hinauszugehen, zum Beispiel der Inselstaat Grenada, der anstrebt, die erste HFKW-freie Insel der Welt zu werden. Der belgische Lebensmitteleinzelhändler Colruyt plant eine vollständige Umstellung seiner Märkte auf natürliche Kältemittel bereits bis zum Jahr 2030. Der überwiegende Teil der Vortragenden und Podiumsdiskussionsteilnehmenden stimmten darin überein, dass der Ersatz halogenierter Kältemittel durch natürliche jetzt erfolgen muss und keinen Aufschub duldet. Regierungshandeln wurde oft als einer der wichtigsten Faktoren für die breite Anwendung natürlicher Kältemittel genannt. Dies beinhaltet - Eine zeitnahe Umsetzung des Beschlusses von Kigali und beschleunigter HFKW Phase-down, - Anreize für die Nutzung von Techniken mit natürlichen Kältemitteln wie etwa verminderter Importsteuer und Förderprogramme (wie z.B.in Ghana), - Einschränkung und Verbotder HFKW-Nutzung (wie in der EU F-Gas-Verordnung EU umgesetzt), um einen verlässlichen Rahmen für Hersteller und Endverbraucher zu gewährleisten und - Weiterbildung von Kältetechnikern und Kapazitätsaufbau im Kälte-/Klimasektor. Nach Einschätzung einiger Sachverständiger liegt das Marktpotential von Anlagen und Geräten mit natürlichen Kältemitteln im gesamten Kälte-/Klimasektor zwischen 75 und 85 %. Andere gehen sogar davon aus, dass ein vollständiger Ersatz von HFKW nicht nur möglich, sondern folgerichtig ist. Anlagen und Geräte mit natürlichen Kältemitteln sind deutlich energieeffizienter (20-50 %) im Vergleich zu HFKW-Techniken. Im Fall von R290-Monosplit-Klimageräten ist ein Energieeffizienzvorteil von 10 bis 16 % in Abhängigkeit der Außentemperaturen im Vergleich zu R22-Gerätenzu verzeichnen. Interessanterweise weisen auch gewerbliche HFKW-Anlagen, die auf R290 (Propan) umgerüstet wurden, eine verbesserte Energieeffizienz auf. Solche Umrüstungen erfordern sorgfältige Begutachtung und Sicherheitsmaßnahmen, um die potentielle Brandgefahr auszuschließen. Der sichere Einsatz brennbarer Kältemittel wurde nicht als Hindernis, sondern eher als Herausforderung angesehen, dermit einem angemessenem Anlagenkonzept und technischen Maßnahmen wie etwa Gassensoren, Außenaufstellung und mehreren Kältekreisläufen in Flüssigkeitskühlern um die Füllmenge zu reduzieren, begegnet wird. Die Brennbarkeit ist in internationalen Normen sehr restriktiv adressiert, Änderungen sind jedoch bereits auf den Weg gebracht, z.B. in der Gerätenorm IEC 60335-2-40. Die überarbeitete Norm erleichtert den Einsatz von R290-Splitgeräten, auch bei solchen mit größerer Nennkälteleistung (bis zu 15 kW). Der informelle Sektor in Entwicklungsländern wird als Sicherheitsproblem wahrgenommen, da unzureichend ausgebildete Techniker ohne Zertifizierung oft in unangemessener Art und Weise mit brennbaren Kältemitteln umgehen. In mehreren Wortmeldungen und Diskussionen wurde angemerkt, dass die Überbetonung der Sicherheitsaspekte und die Aufschiebung des Übergangs zu natürlichen Kältemitteln nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert bzw. auf einen Mangel an halogenfreien Kühltechniken zurückzuführen ist. Dies ist vielmehr dem Eigeninteresse der Kältemittelindustrie geschuldet, welche die Vermarktung ihres Produktportfolios über entsprechende Einflussnahme auf die Normung vorantreibt, unter anderem auch durch die Errichtung von Hindernissen für natürliche Kältemittel. Darüber hinaus werden diese Profitinteressen seitens einiger Vertragsstaaten des Montrealer Protokolls unterstützt. Die Gewinnspannen natürlicher Kältemittel, welche teilweise Nebenprodukte der Öl-und Gasgewinnung sind oder im Falle von CO2(R744) aus Emissionengewonnen werden, sind vergleichsweise niedrig. Folglich werden diese von Herstellern von synthetischen Kältemitteln nicht in Betracht gezogen. Neueste Erkenntnisse zum Verbleib des ungesättigten HFKW-1234ze, welcher als Kältemittel und Treibmittel in der Polyurethanschaumherstellung verwendet wird, zeigten, dass dieser in der Atmosphäre zunächst zu Trifluoracetaldehyd (CF3COH) und anschließend zu HFKW-23 mit einer Ausbeute von 9 bis 12% abgebaut wird.Das bedeutet, dass die Klimawirkung von HFKW-1234ze mit einem GWP (Global Warming Potential) von 1.400 insgesamt deutlich größer ist als bisher angenommen. Dieser Befund wird dadurch gestützt, dass er in der Lage ist, den kürzlich beobachteten Anstieg der HFKW-23-Konzentration in der Atmosphäre zu erklären. HFKW-1234ze wird als Alternative für R134a (GWP=1.430) eingesetzt. Dieser Sachverhalt zeigt, dass falsche Entscheidungen bei der Auswahl der Anlagentechnik getroffen werden, wenn bei der Einschätzung der Umweltwirkung von Kältemitteln deren atmosphärische Zerfallsprodukte nicht berücksichtigt werden. Der urbane Hitzeinseleffekt, der den thermischen Komfort und die Gesundheit von Stadtbewohnern erheblich beeinträchtigt, kann durch Begrünung (Baumpflanzung, Errichtung grüner Fassaden und Dächer), blaue Infrastruktur (Teiche, Seen, Brunnen), Minderung von anthropogenen Wärmequellen, Verschattung und weitere Maßnahmen reduziert werden. Während die einen Sachverständigen angeben, dass Hitzeinseln die thermische Behaglichkeit in Innenräumen beeinflussen, gehen andere davon aus, dass dies zumindest im gemäßigten Breiten eher vernachlässigbar ist. Der Einfluss von Maßnahmenpaketen gegen den Hitzeinseleffekt ist relativ klein (1 bis 2 K) wenn lediglich Außenlufttemperaturen betrachtet werden. Im Gegensatz dazu können erhebliche Effekte von -10 K und mehr insbesondere durch Verschattungsmaßnahmen wie Baumpflanzungen und Sonnensegel beobachtet werden, wenn der Indikator Physiologisch äquivalente Temperatur (PET) herangezogen wird. Quelle: Forschungsbericht

Ein Vertrag zur Steigerung der Ressourceneffizienz

Ein Vertrag zur Steigerung der Ressourceneffizienz Ressourcenschutz und -effizienz sind eine ökologische, ökonomische und soziale Notwendigkeit. Eine Studie im Auftrag des UBA analysiert, wie internationale Prozesse und Verträge dazu beitragen können, abiotische Ressourcen wie Sand oder Holz effizienter zu nutzen. Es werden Vorschläge entwickelt, die einen völkerrechtlichen Vertrag zum effizienten Umgang mit Ressourcen vorbereiten sollen. Laut der Studie „ Options under International Law to Increase Resource Efficiency “ gibt es im Völkerrecht bereits Ansätze, wie das immer wichtiger werdende Thema der Ressourceneffizienz behandelt werden könnte. Zudem bestehen einige aktuelle politische Prozesse, die sich mit dem Thema beschäftigen. Diesen mangelt es jedoch an der nötigen Durchsetzungskraft und Langlebigkeit. Ein Vertrag, dessen Hauptanliegen die Erhöhung der Ressourceneffizienz ist, besteht aktuell nicht. Die Studie schlägt einen solchen völkerrechtlichen Vertrag als Langzeitziel vor. Die Ausgestaltung als Rahmenvertrag würde ein allgemeines, auf internationaler Ebene abgestimmtes Gerüst schaffen, das durch individuelle, konkrete Zielvereinbarungen und Instrumente ausgefüllt werden könnte. Die Verabschiedung einer solchen Konvention hätte den Vorteil der Übersichtlichkeit und Einheitlichkeit. Das Gerüst eines entsprechenden Vertragstextes wurde von den Autor*innen basierend auf den Analysen völkerrechtlicher Prinzipien und Verträge sowie internationaler politischer Prozesse formuliert. Völkerrechtliche Prinzipien Zunächst ermittelten die Verfasser*innen die für die Ressourceneffizienz relevanten völkerrechtlichen Prinzipien sowie das jeweilige Verhältnis untereinander. Zu nennen ist hierbei besonders das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung. Dieses stellt einen Ausgleichsmechanismus dar, der es ermöglicht, die Interessenslage zwischen dem souveränen Recht verschiedener Staaten, ihre Ressourcen nach ihrem Willen zu nutzen und abzubauen, sowie Umweltinteressen gegeneinander abzuwägen. Gleichzeitig bestehen auch Prinzipien, wie das der angemessenen Nutzung gemeinsamer natürlicher Ressourcen, die das Nutzen von Ressourcen nur innerhalb gewisser Grenzen erlauben. Praktisch hat sich hier in der Vergangenheit gezeigt, dass dieses Prinzip häufiger bei Fragen der Ressourcenverteilung und weniger bei Fragen der Ressourceneffizienz angewendet wird. Anderes gilt bei dem Prinzip des gemeinsamen Interesses der Menschheit. Es umfasst Ressourcen , deren Erhaltung aus Sicht des Umweltschutzes ein gemeinsames Interesse aller Menschen und Nationen ist. Die Untersuchung der genannten und weiterer völkerrechtlicher Prinzipien zeigt, dass eine Reihe von Prinzipien grundsätzlich auf die Ressourceneffizienz anwendbar sein können. Darüber, inwieweit sie es sind und mit welchen Auswirkungen dies verknüpft ist, besteht allerdings keine Einigkeit. Dies wird im kommenden politischen und rechtswissenschaftlichen Diskurs zu klären sein. Völkerrechtliche Verträge Die Studie untersuchte außerdem verschiedene völkerrechtliche Verträge. Die Studie beschränkte sich hierbei auf die Untersuchung des Londoner Protokolls zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung, die ⁠ UN ⁠-Seerechtskonvention, die Minamata-Konvention über Quecksilber, das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, die Stockholmer Konvention über persistente organische Schadstoffe, das Pariser Abkommen zum ⁠ Klimawandel ⁠, das Abkommen zur Einrichtung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe, die Internationalen Studiengruppen zu Bleich und Zink, Nickel und Kupfer, das Sechste Internationale Zinnabkommen sowie Bilaterale Ressourcenabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kasachstan, der Mongolei und Peru. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die verschiedenen Abkommen sich in ihrer Regelungstechnik und ihrem Anwendungsbereich stark unterscheiden. Ihr Fokus liegt dabei jedoch nur in seltenen Fällen auf der Ressourceneffizienz, sondern vielmehr auf Tätigkeiten mit direkten physischen Auswirkungen auf die Umwelt, wie der Verarbeitung einer Ressource. Ein sich ausschließlich mit der Ressourceneffizienz beschäftigender Vertrag besteht aktuell nicht. Internationale Politische Prozesse Die Studie untersucht 13 aktuelle politische Prozesse. Einige dieser Prozesse sind mit anderen Komponenten wie dem Aufbau von Kapazitäten oder „Umsetzungsmitteln“ für Entwicklungsländer kombiniert. Teilweise werden innerhalb der Prozesse auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen, da sie ein Forum für Wissensverbreitung und den Austausch bewährter Praktiken bieten. Ein Beispiel hierfür ist das Internationale Ressourcen-Panel. Die genaue Ausgestaltung der Umsetzung kann, muss aber nicht, genau definiert werden. So werden zum Beispiel bei den Sustainable Development Goals (SDGs) der UN lediglich Ziele festgeschrieben. Die genaue Umsetzung liegt jedoch bei einzelnen Staaten. Interessant ist dabei, dass für den Fall, dass Ziele nicht erreicht werden, keine Sanktionen vorgesehen sind. Trotzdem gelten die SDGs als einer der effektivsten Mechanismen zu Erhöhung der Ressourceneffizienz.

1987–2017: 30th Anniversary of the Montreal Protocol

On 16 September 1987, 24 States and the European Community signed the Montreal Protocol. It initiated the mandatory phase-out of chlorofluorocarbons (CFCs) and thus stopped the further destruction of the ozone layer by these substances. The switch to alternatives to CFCs with their high global warming potential also contributes to climate protection. Due to the worldwide implementation of the Montreal Protocol, ozone-depleting substances such as CFCs are hardly used today. Atmospheric concentrations of these substances are slowly declining due to natural decomposition processes and the size of the “ozone hole” over Antarctica is also becoming smaller. Because CFCs and other halogenated substances are also very effective greenhouse gases that heat up the climate up to 14,000 times more effective than carbon dioxide (⁠ CO2 ⁠), the Montreal Protocol has contributed not only to protecting the ozone layer but also to climate protection. With the Kigali Amendment for the worldwide phase-down of climate-damaging hydrofluorocarbons (HFCs), which has been agreed on in October 2016, the Montreal Protocol was extended to a new group of substances. In a background paper on the 30th anniversary of the Montreal Protocol, the German Environment Agency describes the history of this important international agreement from the discovery of the “ozone hole” to its signing and implementation. In addition, the paper provides information on the HFC use today and on environmentally friendly substitutes and techniques, especially for refrigeration and air conditioning. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

Ozonschicht zerstörende Substanzen

Stratosphärisches Ozon (Ozonschicht) ist ein lebenswichtiger Bestandteil der Atmosphäre, wobei es nicht mehr als einen fein verteilten zarten Schleier darstellt, der zusammengepresst auf Normaldruck lediglich eine Dicke von etwa 3 mm hätte. Es reicht aber aus, um die kurzwellige ultraviolette (UV) Strahlung der Sonne zu absorbieren und so wie ein Sonnenschutz alles Leben auf der Erde vor den zellschädigenden Wirkungen zu schützen. Die stratosphärische Ozonschicht kann durch langlebige chlor- und bromhaltige Verbindungen wie Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) und Halon geschädigt werden. Ausgehend von Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halonen, die als Treibgase, Kühl- und Schäummittel beziehungsweise als Feuerlöschmittel in der Vergangenheit eingesetzt wurden, entstehenden Chlor-Radikale, die nach komplizierten Zwischenschritten vor allem im Bereich der sehr kalten polaren Stratosphäre in der Lage sind, viele Ozonmoleküle zu spalten. In den Bereichen der Pole ist die Ozonschicht teilweise so gering, dass man vor allem während der Wintermonate von einem "Ozonloch" spricht. Zum Schutz der Ozonschicht wurde deshalb im Jahr 1987 das Montrealer Protokoll unterzeichnet. Dies wurde in Europa und Deutschland durch verschiedene Verordnungen umgesetzt. In Europa und in Deutschland sind die Herstellung und die Vermarktung von FCKW und Halonen sowie von Produkten, die diese enthalten (Spraydosen, Kühlgeräte, Feuerlöscher) weitestgehend verboten. Auch die Ersatzstoffe (H-FCKW), die ebenfalls ein Ozonschädigungspotential besitzen, wenn auch in geringerem Umfang, werden nach und nach beschränkt.

Kigali-Vereinbarung zum Montrealer Protokoll kann 2019 in Kraft treten

Am 25. November 2017 endete in Montreal, Kanada, das 29. Treffen der Vertragsparteien des Montrealer Protokolls über ozonschichtschädigende Stoffe. Die Vertragsstaaten feierten in Montreal die Ratifikation der 2016 verabschiedeten "Kigali Amendment", der Erweiterung des Montrealer Protokolls auf Regelungen zur Reduktion klimaschädlicher fluorierter Treibhausgase. Der Gebrauch klimaschädlicher Kältemittel wird zukünftig weltweit eingeschränkt. Die entsprechende Vereinbarung hat bereits ein Jahr nach ihrer Verabschiedung in der ruandischen Hauptstadt Kigali die nötige Zahl von Ratifikationen erreicht und kann nun 2019 in Kraft treten. Die Bundesregierung hatte am 16. November 2017 in New York als eine der ersten Vertragsparteien die völkerrechtliche Ratifikationsurkunde für die Kigali- Vereinbarung hinterlegt. Während der Vertragsstaatenkonferenz des Montrealer Protokolls kam es zu weiteren Ratifikationen der Kigali-Vereinbarung. Mittlerweile haben diese mehr als 20 Staaten vorgenommen (Mindestanzahl für die Gültigkeit). Damit können deren Regelungen, die wichtig sind, um die Pariser Klimaziele zu erreichen, nun definitiv am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

1987 – 2017: 30 Jahre Montrealer Protokoll

Mit der Unterzeichnung des Montrealer Protokolls wurde vor 30 Jahren die Grundlage zum Schutz der Ozonschicht gelegt. Der Abbau der Ozonschicht durch Fluorchlorkohlenwasserstoffe (⁠ FCKW ⁠) war eines der drängendsten Umweltprobleme der 1980er Jahre. Der Ausstieg aus den FCKW ist weitestgehend abgeschlossen, trotzdem stellen die teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW), die die FCKW vor allem als Kältemittel in der ⁠ Klima ⁠- und Kältetechnik bis heute ersetzen, ein Problem für das Klima dar. Das Hintergrundpapier blickt zurück auf Entstehung und Weiterentwicklung des Montrealer Protokolls, illustriert die Emissionssituation von FCKW und HFKW und beschreibt Alternativen zur Verwendung von HFKW. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

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