Die kleinste abgegrenzte hydrologische Betrachtungsebene der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist der Wasserkörper (WK). Seen mit einer Wasserfläche größer als 50 ha werden für die WRRL als gesonderte See-Wasserkörper betrachtet. Die Wasserkörpercharakterisierung und Bewertung ist mit Ergebnissen der Bewertung des ökologischen Gesamtzustandes/-potentials und des chemischen Gesamtzustandes zur Erstellung von Themenkarten als Attributierung integriert.In der Zusammenschau mit den kohlenstoffreichen Standorten (BHK50 und zusätzliche Moorbiotope), gibt der Datensatz Auskunft darüber, welche Seen (WRRL) sich auf bzw. in der Nähe organischer Standorte befinden. Diese Standortinformation ist für die Bewertung, Entwicklungsziele und Maßnahmenentwicklung für die Schutzgüter von Natur und Landschaft von Bedeutung.
Die Datenbank zur Verbreitung der Höheren Pflanzen in Mecklenburg-Vorpommern wird im Botanischen Institut der Universität Greifswald gepflegt und verwaltet. Sie ist Bestandteil der floristischen Datenbank, die auch Moose, Pilze, Flechten und Großalgen umfasst (http://www.flora-mv.de, Kontakt: Dr. Florian Jansen). Ein Datenbankauszug in Form einer Schnittstellendatei für MultiBaseCS wurde im März 2015 an das LUNG übergeben. Der vorliegende Datenbestand wurde aus den Punktdaten zu Höheren Pflanzen, inkl. der auf Messtischblätter bezogenen Punktdaten, abgeleitet. Die Fundpunkte werden als Aggregation von Jahr, Art und MTBQ-Raster dargestellt. Der aktuelle Auszug aus der Datenbank der Höheren Pflanzen vereint Fundpunkte folgender Herkunft: - im Online-Portal eingegebene Daten (ca. 30.000 Datensätze) - historische Belege (Literatur, Herbar, Karteikarten der Universität Greifswald) (ca. 130.000 Datensätze) - als Rasterdaten erfasste Daten [u. a. Kartierung für den ¿Verbreitungsatlas der Farn- und Blütenpflanzen Ostdeutschlands¿ (Hrsg. Benkert, Fukarek & Korsch 1996)]..(ca. 450.000 Datensätze) Taxonomie: Die Schnittstelle zwischen der Flor. Datenbank und MultiBaseCS berücksichtigt alle in der Flor. Datenbank vorkommenden taxonomischen Artbezeichnungen und überführt sie in die Artreferenz von MultiBaseCS. Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchungen der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
In Teil II des Moorschutzprogramms wurden 1986 - ergänzend zu den Mooren des Moorschutzprogramms Teil I mit industrieller Abtorfung – die restlichen 263 Hochmoore des Flachlandes sowie 148 Kleinsthochmoore aufgenommen. Die Kulisse umfasst damit Moore überwiegend ohne abbauwürdige Teilflächen sowie – in Ergänzung zum MSP Teil I – 5 weitere Moore, die Bedeutung als Torflagerstätte haben. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Teilflächen außerhalb der Kleinsthochmoore, differenziert nach den Kategorien "natürliches und naturnahes Hochmoor" sowie "degeneriertes oder stark verändertes Hochmoor". Die Kleinsthochmoore sind nicht digital erfasst.
In Teil I des Moorschutzprogramms wurden 1981 insgesamt 88 Hochmoore des Flachlandes erfasst, die als Torflagerstättenbedeutsam sind und eine hohe Bedeutung für den Naturschutz haben. Überwiegend wird bzw., wurde in diesen Mooren industrieller Torfabbau betrieben. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen, differenziert nach den Kategorien "wertvollster Bereich – keine Abtorfung", "Abtorfung unter Berücksichtigung der Ziele des Naturschutzes möglich" sowie "laufende oder abgeschlossene Abtorfung- Regeneration anzustreben".
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer §42-Biotope kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der gesetzlich geschützte Biotope in Nordrhein-Westfalen nach § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW an. Geschützte Biotope sind gefährdete Lebensräume, die einem pauschalen gesetzlichen Schutz unterliegen (§ 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW). Alle Maßnahmen bzw. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen bzw. nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen, sind verboten. Der Schutz gilt per Gesetz, d. h. ohne dass eine Schutzgebietsausweisung oder eine Kartierung der Biotope erforderlich ist. Die Kartierung der Biotope durch das LANUV und die Unterrichtung der Grundeigentümer durch die Untere Landschaftsbehörde haben einen rein deklaratorischen Charakter. In NRW stehen folgende Biotope unter gesetzlichem Schutz: 1. Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. Offene Binnendünen, natürliche Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, natürliche Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder. Die gesetzlich geschützten Biotope werden in NRW im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und in einer landesweiten Datenbank dokumentiert. Die Daten stehen Dritten über das Fachinformationssystem „Gesetzlich geschützte Biotope in NRW“ auf der Internetseite des LANUV zur Verfügung.
Der Karten-Layer §42-Biotope kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der gesetzlich geschützte Biotope in Nordrhein-Westfalen nach § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW an. Geschützte Biotope sind gefährdete Lebensräume, die einem pauschalen gesetzlichen Schutz unterliegen (§ 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW). Alle Maßnahmen bzw. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen bzw. nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen, sind verboten. Der Schutz gilt per Gesetz, d. h. ohne dass eine Schutzgebietsausweisung oder eine Kartierung der Biotope erforderlich ist. Die Kartierung der Biotope durch das LANUV und die Unterrichtung der Grundeigentümer durch die Untere Landschaftsbehörde haben einen rein deklaratorischen Charakter. In NRW stehen folgende Biotope unter gesetzlichem Schutz: 1. Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. Offene Binnendünen, natürliche Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, natürliche Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder. Die gesetzlich geschützten Biotope werden in NRW im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und in einer landesweiten Datenbank dokumentiert. Die Daten stehen Dritten über das Fachinformationssystem „Gesetzlich geschützte Biotope in NRW“ auf der Internetseite des LANUV zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer §42-Biotope kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der gesetzlich geschützte Biotope in Nordrhein-Westfalen nach § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW an. Geschützte Biotope sind gefährdete Lebensräume, die einem pauschalen gesetzlichen Schutz unterliegen (§ 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG). Alle Maßnahmen bzw. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen bzw. nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen, sind verboten. Der Schutz gilt per Gesetz, d. h. ohne dass eine Schutzgebietsausweisung oder eine Kartierung der Biotope erforderlich ist. Die Kartierung der Biotope durch das LANUV und die Unterrichtung der Grundeigentümer durch die Untere Landschaftsbehörde haben einen rein deklaratorischen Charakter. In NRW stehen folgende Biotope unter gesetzlichem Schutz: 1. Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. Offene Binnendünen, natürliche Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, natürliche Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder. Die gesetzlich geschützten Biotope werden in NRW im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und in einer landesweiten Datenbank dokumentiert. Die Daten stehen Dritten über das Fachinformationssystem „Gesetzlich geschützte Biotope in NRW“ auf der Internetseite des LANUV zur Verfügung.
Die Datenbank zur Verbreitung der Moose in Mecklenburg-Vorpommern wird im Botanischen Institut der Universität Greifswald gepflegt und verwaltet. Sie ist Bestandteil der floristischen Datenbank, die auch Höhere Pflanzen, Algen, Pilze, und Flechten umfasst (www.flora-MV.de, Kontakt: Dr. Florian Jansen). Ein Datenbankauszug vom Mai 2017 wurde über die MultiBaseCS-Schnittstelle in die Artendatenbank MV im LUNG importiert und von dort als Shape für das LINFOS ex-portiert. Der vorliegende Datenbestand moos17_r.shp umfasst alle Fundinformationen der Artendatenbank M-V zu Moosen bezogen auf Messtischblatt-Quadrant. Die Daten wurden nach Art, Jahr und Messtischblatt-Quadrant aggregiert. Die punktgenauen Daten stehen als eigenständiger Datenbestand zur Verfügung (moos15_p.shp). Der vorliegende Rasterdatenbestand umfasst insg. 94.570 Datensätze (aggregiert aus 139.235 Beobachtungen) zu 607 Moos-Arten aus den Jahren 1667 bis 2017. Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchungen der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
Die Datenbank zur Verbreitung der Flechten in Mecklenburg-Vorpommern wird im Botanischen Institut der Universität Greifswald gepflegt und verwaltet. Sie ist Bestandteil der floristischen Datenbank, die auch Höhere Pflanzen, Moose, Pilze, und Großalgen umfasst (http://www.flora-mv.de, Kontakt: Dr. Florian Jansen). Anerkannte Artspeziallisten für Flechten in Mecklenburg ¿ Vorpommern sind Herr Dr. Ulf Schiefelbein (LUNG) und Frau Birgitt Litterski (Universität Greifswald) Ein Datenbankauszug wurde im November 2011 an das LUNG übergeben (Stand: 22.11.2011). Die Originaldaten liegen in Gauß-Krüger-Koordinaten vor und wurden in das ETRS-System umgerechnet. Der vorliegende Datenbestand fle11_r.shp umfasst alle Fundinformationen der Datenbank als Rasterdaten, d. h. bezogen auf Messtischblatt-Quadranten. Er enthält sowohl die ursprünglich auf Ebene von Messtischblatt-Quadranten erfassten Daten sowie die auf Messtischblatt-Quadranten umgerechneten Punktdaten. Die letztgenannten, punktgenauen Daten stehen auch als eigenständiger Datenbestand zur Verfügung (fle11_p.shp). Hinweis zur Taxonomie: Die Taxonomie der Flechten unterliegt einer stetigen Fortentwicklung. Als Referenz dient die vom Netzwerk Phytodiversität (http://netphyd.floraweb.de/) entwickelte Referenzliste GermanSL (Jansen & Dengler 2008, s. u.) und die Referenzliste für Flechten des LUNG (2007). Die Referenzliste German SL ist als Zusatztabelle verfügbar (fle11_tax.dbf). Beide Referenzlisten lassen sich nicht vollständig den Fundpunkten bzw. deren taxonomischer Bezeichnung zuordnen und sind nicht miteinander über Codierungen verknüpfbar. Somit werden die Codierungen beider Referenzlisten mitgeführt: Taxnummer und Sippennummer sind in der Referenzliste LUNG (2007) codiert. Speciesnr. und Validnr. sind in der GermanSL codiert. Stimmen Speciesnr. und Validnr. überein, entspricht der Taxname dem derzeit gültigen wissen-schaftlichen Artnamen. Sind diese Nummern unterschiedlich weist die Validnr. auf den gültigen Namen. Dieser Abgleich wurde für den vorliegenden Geodatenbestand bereits vorgenommen, der gültige Name ist als Attribut ¿taxnam_akt¿ eingetragen (möglich nur bei Datensätze wel-che mit der German SL verknüpfbar sind). Weiterführende Informationen zu GermanSL unter: http://www.botanik.uni-greifswald.de/germanSL.html sowie in der Publikation: Jansen & Dengler (2008): GermanSL ¿ Eine universelle taxonomische Referenzliste für Vegetationsdatenbanken in Deutschland. Tuexenia 28: 239-253. Verwendete Taxonomische Referenzliste: - German SL Version 1.2.2 - Referenzliste LUNG (2007)
Der Kartendienst (WFS Gruppe) stellt Daten der GLOEZ2 Kulisse des Saarlandes dar.:GLÖZ 2 Kulisse "Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren" nach GAPKondV.
Origin | Count |
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Bund | 3702 |
Land | 1558 |
Zivilgesellschaft | 5 |
Type | Count |
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Bildmaterial | 2 |
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License | Count |
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Deutsch | 5063 |
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Resource type | Count |
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Archiv | 119 |
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Topic | Count |
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