Das Moorschutzkonzept wurde in den Jahren 1996 bis 1998 vom Landschaftsministerium und Umweltministerium entwickelt und im Frühjahr 2000 durch die Landesregierung bestätigt. Schwerpunkt des Konzeptes sind der Schutz und der Erhalt der verbliebenen naturnahen Moore sowie die Renaturierung von bis zu 75.000 ha Mooren in überflutungsgefährdeten Bereichen und in Mooren, für die M-V eine besondere Verantwortung innerhalb der EU wahrnimmt. Für weitere 40.000- 60.000 ha Moorflächen wird das Förderprogramm zur "Naturschutzgerechten Grünlandnutzung" angeboten. Alle anderen Moorflächen sollen entsprechend der guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Nutzung bewirtschaftet werden. Mit der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von Mooren am 24.08.2000 werden Vorhaben ermöglicht, die den ökologischen Zustand in den Mooren verbessern sollen.
Überwachung der Realisierung von Förderprogrammen nach FöRi-Moorschutz