Als sozial-ökologische Transformation wird der Prozess bezeichnet, der unser Handeln und Wirtschaften wieder in die Bahnen der planetaren Belastungsgrenzen zurückführen will, ohne die sich dabei stellenden sozialen und wirtschaftlichen Fragen zu ignorieren. Ein wichtiges Handlungsfeld einer sozial-ökologischen Transformation sind der Naturschutz und die Erhaltung der Biodiversität. Längst ist klar, dass es dafür nicht nur eines leistungsfähigen Naturschutzfachrechts bedarf, sondern darüber hinaus der Integration des Biodiversitätsschutzanliegens in verschiedene Landnutzungssektoren, wie die Land- und Forstwirtschaft, das Siedlungswesen und die Wasserbewirtschaftung. Auch mit Blick auf den Klimaschutz ist mittlerweile anerkannt, dass er nicht nur Energie und Verkehr betrifft, sondern als sog. "natürlicher Klimaschutz" auch eine landnutzungsbezogene Dimension hat. Der Beitrag untersucht, inwieweit die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen den Weg für eine sozial-ökologische Transformation des Naturschutzes bereiten. Dabei werden insbesondere die im Juni 2024 beschlossene EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur und die Rahmenbedingungen des natürlichen Klimaschutzes analysiert. Am Beispiel der Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Moorböden wird danach gefragt, ob die bestehenden Rechts- und Politikinstrumente ausreichend darauf abgestimmt sind, komplexe Renaturierungsziele erreichen zu können.
Das Informationssystem Moorboden Nordrhein-Westfalen (IS Moor NRW) des Geologischen Dienstes NRW ist ein Auszug aus dem Mooratlas.NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK). Dieser Datensatz stellt Flächen dar, deren Böden in den obersten 10 Dezimetern mindestens eine 1 Dezimeter mächtige Schicht mit mehr als 15 Prozent organischer Bodensubstanz aufweisen. Im Unterschied zur Landesmoorkulisse NRW, die gemäß der „Verordnung zur Ausweisung einer Gebietskulisse Feuchtgebiete und Moore in NRW“ ausschließlich die obersten 4 Dezimeter betrachtet, basiert diese Flächenauswahl auf einer erweiterten Tiefenbetrachtung von insgesamt 10 Dezimetern. Grundlage sind die Bodeninformationen aus den folgenden Informationssystemen: Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 [IS BK 50], Bodenkarte zur Landwirtschaftlichen Standortkartierung von Nordrhein-Westfalen 1:5.000 [IS BK 5 L], Bodenkarte zur Forstlichen Standortkartierung von Nordrhein-Westfalen 1:5.000 [IS BK 5 F]. Bereiche, in denen IS BK 5 L oder IS BK 5 F vorliegen, werden vorrangig verwendet; in allen übrigen Bereichen dient das IS BK 50 als Grundlage. Restflächen unter 1.000 Quadratmetern wurden nach der Verschneidung der Daten pauschal entfernt. Flächen, welche die genannten Kriterien nicht erfüllen, erhalten keine weiteren Attribute und können ausgeblendet werden. Für alle Flächen, die die Kriterien erfüllen, werden die schichtbezogenen Parameter vollständig ausgewiesen. Auf dieser Grundlage erfolgt die Zuordnung zu den Klassen FALL_1, FALL_2, FALL_31, FALL_32 und FALL_4. Die naturschutzfachliche Bewertung dieser Flächen sowie die Einordnung ihres Wiederherstellungspotenzials zur Moorrenaturierung erfolgt im Mooratlas.NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima NRW.