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Moor-Klimaschutz und Wertschöpfung verbinden durch Moor-Revitalisierung und Paludikultur, Teilvorhaben 6: Mitwirkung an Wissenstransfer und Öffentlichkeitsarbeit

Klimaschutz braucht nasse Moore! Moore sind bedeutende Kohlenstoffspeicher und im nassen Zustand bleibt dieser im Torf gespeichert und es kann sogar Torfneubildung stattfinden (Kohlenstoffsenke). Nasse Moore spielen auch eine wichtige Rolle bei der Anpassung an den Klimawandel. Außerdem sind sie für den Grund- und Hochwasserschutz und den Erhalt von moortypischen Tier- und Pflanzenarten ausgesprochen wichtig. Die Moorböden Deutschlands, welche ca. 5% der Landfläche bedecken, sind zu 95 % entwässert und zumeist in landwirtschaftlicher Nutzung. Dabei ist der Lebensunterhalt zahlreicher Flächeneigentümer*innen und Landnutzer*innen eng mit den entwässerten Moorflächen verknüpft. Grünlandnutzung und Ackerbau sind die derzeit am weitesten verbreiteten Nutzungsformen. Damit steht die entwässerungsbasierte Landnutzung konträr zum Klimaschutz. Die Moor-Revitalisierung ist die entscheidende Maßnahme, um den anhaltenden anthropogenen Ausstoß von Treibhausgasen aus Mooren zu unterbinden und gleichzeitig eine natürliche Kohlenstoffsequestrierung mit langfristiger Speicherung für die Zukunft zu ermöglichen. Das Konzept der Paludikultur eröffnet Perspektiven für eine angepasste Nutzung und neue Wertschöpfungsmöglichkeiten. MOOReturn ist die langfristige Verknüpfung von Moorbodenschutz mit der Wertschöpfung aus der Verwertung von Moor Biomasse durch Paludikultur mit folgender Zielstellung: 1. Die Umsetzung möglichst großflächiger Revitalisierung entwässerter Moorflächen und die Optimierung der Wasserstände bereits revitalisierter Moore in der Region um Malchin. 2. Demonstration eines wirtschaftlichen, rückstandsfreien Aufbereitungsverfahrens zur Verwertung von Moorbiomasse im Industriemaßstab. 3. Der ganzheitliche Nachweis der ökonomischen Tragfähigkeit und positiven Klimawirkung der Nutzung nasser Moore unter Beachtung gesellschaftlicher Aspekte. 4. Etablierung und Stärkung von Netzwerken mittels Wissenstransfer auch auf Basis interaktiver und digitaler Werkzeuge

Wiedervernässung von Mooren – eine ökonomische Herausforderung

<p> <p>Eine neue Studie im Auftrag des UBA verdeutlicht die komplexen ökonomischen Zusammenhänge bei der Wiedervernässung von Mooren. Die Arbeitsmarktanalyse zeigt, wo eine Unterstützung beim Aufbau neuer Wertschöpfungsketten und gezielte Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nötig sind. Die regionale Konzentration der Moorflächen erfordert die Berücksichtigung lokaler Strukturen.</p> </p><p>Eine neue Studie im Auftrag des UBA verdeutlicht die komplexen ökonomischen Zusammenhänge bei der Wiedervernässung von Mooren. Die Arbeitsmarktanalyse zeigt, wo eine Unterstützung beim Aufbau neuer Wertschöpfungsketten und gezielte Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nötig sind. Die regionale Konzentration der Moorflächen erfordert die Berücksichtigung lokaler Strukturen.</p><p> <p>Die Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen ist notwendig, um der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und der Biodiversitätskrise entgegenzuwirken. Dazu gehört auch der Schutz intakter und die Wiedervernässung bereits trockengelegter Moore. Mit der Wiedervernässung geht ein Umbau einher, der vor allem jenen Teil der landwirtschaftlichen Betriebe betrifft, der die trockengelegten Moorflächen dann anders oder nicht mehr nutzen kann. Diese Flächen werden derzeit noch als Acker- und Weideland genutzt.</p> <p>Die vorliegende Studie untersucht die ökonomischen Auswirkungen der Wiedervernässung von Mooren in Deutschland mit Fokus auf den Arbeitsmarkt. Die Szenariorechnung mit dem Modell QINFORGE geht davon aus, dass insgesamt 1,2 Millionen Hektar, das sind 7 % der landwirtschaftlichen Fläche, von der Wiedervernässung betroffen sind. Im Ergebnis zeigt sich ein moderater gesamtwirtschaftlicher Beschäftigungszuwachs von etwa 15.000 Stellen. Dieser geht jedoch einher mit sektoralen und regionalen Verschiebungen in der Beschäftigungsstruktur, denn insgesamt entstehen 23.000 Stellen und 8.000 andere fallen weg.</p> <p>Neben der Landwirtschaft kommt es infolge auch in weiteren Branchen und Berufen zu Veränderungen. Es ergeben sich in vor- und nachgelagerten Branchen Anpassungsbedarfe – etwa in der Maschinenentwicklung, in Planungsbehörden oder im Bildungsbereich. Soll eine landwirtschaftliche Nutzung wiedervernässter Flächen ermöglicht werden, sind neue Produktionsweisen, spezialisierte Technik sowie angepasste Wertschöpfungsketten erforderlich Dazu zählen beispielsweise Paludikulturen, also die landwirtschaftliche Bewirtschaftung wiedervernässter Flächen. Hier sind&nbsp;speziell angepasste Maschinen für Anbau und Ernte erforderlich sowie neue Absatzmärkte.</p> <p>Die Wiedervernässung von Mooren konzentriert sich auf bestimmte geographische Regionen. Die Ergebnisse zeigen, dass eine Wiedervernässung tiefgreifende regionale Strukturveränderungen nach sich ziehen kann und langfristig durch politische Steuerung sowie gezielte Qualifizierungsmaßnahmen begleitet werden muss. Es ist entscheidend, den anstehenden Wandel frühzeitig zu planen und die Konsequenzen für die entsprechenden Bildungsgänge, aber auch Maschinenentwickler- und Abnehmerbranchen mitzudenken.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Rechtsvorschriften im Bereich Bodenschutz

Landesrecht Bundesrecht Europarecht Internationales Recht Berliner Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Berliner Bodenschutzgesetz – Bln BodSchG) Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bln BodSUV) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Auf europäischer Ebene gibt es einige nennenswerte Rechtsinstrumente, die den Boden indirekt schützen und auch im Land Berlin zur Rechtsanwendung kommen. EU-Verordnung 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zielt in Bezug auf den Bodenschutz darauf ab, dass die EU-Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass in sogenannten städtischen Ökosystemgebieten gem. Art. 6 Abs. 1 der EU-Verordnung bis Ende 2030 kein Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen gegenüber dem Referenzjahr 2021 zu verzeichnen ist. Ferner stellen die EU-Mitgliedstaaten gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 der EU-Verordnung sicher, dass die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen in Städten sowie kleineren Städten und Vororten bis 2040 um mindestens 3 % und bis 2050 um mindestens 5 % gegenüber 2021 vergrößert wird. Bei der Vorschrift handelt sich damit um ein Instrument, dem Flächenverbrauch von unversiegelten Stadtböden entgegenzuwirken und Entsiegelungsmaßnahmen durchzuführen. EU-Verordnung 2023/839 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. April 2023 (LULUCF-Verordnung) Seit Mai 2023 ist die überarbeitete LULUCF-Verordnung in Kraft. Der Schutz und die Regeneration von Wäldern, Mooren sowie anderen natürlichen Ökosystemen sind unerlässlich auf dem Weg zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2050. Die Überarbeitung der EU-Verordnung für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zielte darauf ab, bestimmte Landnutzungen als natürliche Kohlenstoffsenken in die EU-Klimaziele einzubeziehen. Der Entwurf einer Bodenschutzrahmenrichtlinie durch die EU-Kommission aus dem Jahr 2023 Die EU-Kommission hat im Juni 2023 einen Legislativvorschlag für ein sogenanntes Bodenüberwachungsgesetz veröffentlicht. Das EU-Parlament hat sich mit diesem Entwurf in 1. Lesung am 10. April 2024 mit Änderungen befasst. Der Rat der EU hat am 17. Juni 2024 in seiner Allgemeine Ausrichtung ebenfalls Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission beschlossen. Das sich anschließende Trilog-Verfahren zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der EU und der EU-Kommission wurde am 10. April 2025 mit einer Presseerklärung erfolgreich abgeschlossen. Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Bodenüberwachung erzielt. Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt werden. Nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird sie dann von beiden EU-Organen förmlich angenommen. Am 04. Juni 2025 hat bereits der Umweltausschuss des EU-Parlamentes dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zugestimmt. Der gesunde Zustand der weltweiten Böden ist ein entscheidender Faktor für die Klimaresilienz, Klimaneutralität und Biodiversität. Das Internationalen Recht weist bisher nur ein Abkommen auf, welches den Boden unmittelbar als Schutzgut zum Regelungsgegenstand hat: das im Jahr 1994 beschlossene und im Jahr 1996 in Kraft getretene Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Desertifikation. Auf der Vertragsstaatenkonferenz der UNCCD (COP15) im Mai 2022 in Abidjan (Côte d’Ivoire) haben die Vertragsstaaten bekräftigt, dass sie den Schutz und die Wiederherstellung von Böden bis zum Jahr 2030 weltweit verstärken wollen. Mit der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung , die im Jahr 2015 auf einem UN-Gipfel in New York zwischen den Staats- und Regierungschefs vereinbart wurde, ist der Bodenschutz als globale Herausforderung explizit in Erscheinung getreten. Das 15. Nachhaltigkeitsziel der Agenda 2030 beschreibt den Bodenschutz als globale Aufgabe (u. a. den Schutz und die Wiederherstellung der Landökosysteme, die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, die Beendigung der Bodendegradation sowie die Wahrung der biologischen Vielfalt). Die EU und ihre Mitgliedstaaten als Vertragsparteien des mit dem Beschluss 93/626/EWG des Rates geschlossenen Übereinkommens über die biologische Vielfalt von Rio de Janeiro aus dem Jahr 1992 haben auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2022 einer neuen globalen Vereinbarung zum Schutz der Natur zugestimmt: dem „ Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal“ . Darin sind einige globale Ziele für 2030 umfasst, die für die Bodengesundheit von Bedeutung sind. Beispielsweise sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent der weltweit geschädigten Ökosysteme an Land renaturiert werden. Dabei wurden gemeinsame Indikatoren entwickelt, sodass sich jeder Vertragsstaat dazu verpflichtet hat, in seiner nationalen Biodiversitätsstrategie darzustellen, wie er konkret zur Erreichung der festgelegten Ziele beiträgt.

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), Szenarienbasierte Analyse der THG-Reduktions- und Senkenpotenziale für den Natürlichen Klimaschutz im LULUCF unter Berücksichtigung von Synergien mit den Biodiversitäts- und anderen Umweltzielen

In dem Vorhaben geht es um klimapolitische Maßnahmen und Instrumente für die erfolgreiche Umsetzung der LULUCF-Ziele entsprechend des Bundes-Klimaschutzgesetzes unter Berücksichtigung von Synergien mit den Biodiversitäts- und anderen Umweltzielen. Klimawandelauswirkungen wie Dürreperioden und Wetterextreme gefährden Ökosysteme wie Wälder, Böden und Moore zunehmend. So ging die Senkenleistung des Waldes im letzten Jahrzehnt 2011-2020 gegenüber 1991-2000 um knapp ein Drittel zurück. Um diese Auswirkungen zu begrenzen und die nachhaltige Bewirtschaftung von Ökosystemen und deren Senkenleistung im Sinne der vereinbarten Klimaschutzziele im LULUCF-Sektor zu ermöglichen, braucht es resiliente, struktur- und artenreiche Ökosysteme. An dieser Stelle setzten die Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes an. Ziel des Vorhabens ist es den Lösungsraum für die Umsetzung der Klimaschutzziele im LULUCF-Sektor insbesondere in den Themenfeldern Wald-, Moor-, und Bodenklimaschutz unter Berücksichtigung von Synergien mit den Biodiversitäts- und anderen Umweltzielen zu untersuchen. Zu diesem Zweck werden Szenarien, die Potenziale für den natürlichem Klimaschutz im LULUCF-Sektor unter Berücksichtigung des Landwirtschaftssektors in Deutschland aufzeigen, modelliert. Berücksichtigt in der Entwicklung dieser Szenarien werden darüber hinaus unterschiedliche politische Ambitionsniveaus sowie Auswirkungen des Klimawandels. Im Ergebnis sollen Handlungsoptionen für die nachhaltige Umsetzung der LULUCF-Ziele abgeleitet und Erkenntnisse für Umsetzung des natürlichen Klimaschutzes generiert werden. Dazu zählen Beiträge für die Erarbeitung des nationalen Wiederherstellungsplans im Rahmen des EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur und die mögliche Fortführung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz.

Zootoca vivipara (Lichtenstein, 1823) Waldeidechse Reptilien Vorwarnliste

Die Waldeidechse kommt in Deutschland in allen Bundesländern vor. Im nördlichen Deutschland fehlt sie weitgehend in zentralen Gebieten Sachsen-Anhalts. Geringe Fundortdichten weisen das östliche Brandenburg, Teile Mecklenburg-Vorpommerns sowie die Marschlandschaften und das Elbtal Niedersachsens auf. Markante Verbreitungslücken bestehen daneben in Rheinhessen, dem nördlichen BadenWürttemberg und im östlichen Bayern. Die TK25-Q-Rasterfrequenz in Deutschland beträgt 40,22 % (Zeitraum 2000 – 2018) und liegt damit knapp über der Schwelle für die Einstufung in die Kriterienklasse „häufig“. Der langfristige Bestandstrend ist sowohl im Tiefland als auch im Mittelgebirge durch einen starken Rückgang gekennzeichnet, was u. a. mit sinkenden Grundwasserständen (Feuchtigkeitsverluste in Wiesen-, Heide- und Moorhabitaten) und Veränderungen der Waldwirtschaft bzw. Waldstruktur in diesem Zeitraum zu erklären ist. Der Rückgang verschärfte sich infolge der Abkehr von der Kahlschlagwirtschaft etwa seit Mitte der 1980er-Jahre, weil Waldlücken, auf die die Art angewiesen ist, seither nur noch selten entstehen. Zum Mangel an Waldblößen trugen auch die zunehmenden Stickstoffeinträge aus der Luft und die vielerorts vorgenommenen Waldkalkungen bei. Die Auswirkungen auf die Eidechsen-Populationen waren während der Vorarbeiten zur Roten Liste von 2009 erst in Ansätzen erkennbar und spiegelten sich in den Verbreitungsdaten noch nicht wider. Die genannten Faktoren halten bis in die Gegenwart an. Für den kurzfristigen Bestandstrend wird insgesamt eine mäßige Abnahme angenommen. Stärkere Abnahmen sind dabei in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz zu beobachten. Hier spielen neben den erwähnten Veränderungen in Wäldern die weitere Intensivierung der Landwirtschaft und die zunehmende Bebauung eine Rolle. Auffällig ist in allen Gebieten der deutliche Schwund der Funddichte auch innerhalb noch besiedelter TK25-Q. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Vorwarnliste“. Durch die Neubewertung des langfristigen Bestandstrends fällt die Art in die Kriterienklasse „starker Rückgang“ (zuvor Kriterienklasse „mäßiger Rückgang“). Der kurzfristige Bestandstrend wird aktuell als mäßige Abnahme eingeschätzt. In der letzten Roten Liste wurde er als mäßige oder im Ausmaß unbekannte Abnahme beurteilt. Die Rote-Liste-Kategorie verändert sich von „Ungefährdet“ in der RL 2009 zur aktuellen Einstufung in die „Vorwarnliste“.Das breite Habitatspektrum der Waldeidechse bedingt auch eine Vielzahl von Gefährdungen in den unterschiedlichen Lebensräumen. Spezielle Gefährdungsursachen ausschließlich für die Waldeidechse gibt es nicht (Thiesmeier 2013, Große 2015).Folgende Faktoren gefährden die Waldeidechse: Aufgrund der engen Bindung an Waldstandorte ist die Art durch Veränderungen in der Waldbewirtschaftung, der -struktur und der -qualität vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt; insbesondere die rasche Aufforstung von Kahlschlägen sowie der Verlust von Saumstrukturen (z. B. durch Ausbau und Befestigung von Wirtschaftswegen) und Lichtungen führt zum Verschwinden der Art. Auch das Zuwachsen offener Böden in Folge von Eutrophierung ist ein zunehmendes Problem. Waldsäume und Lichtungen wachsen deutlich schneller zu; die Anlage großer zusammenhängender Bearbeitungsflächen im Ackerbau und im Grünland führt zum Verlust von kleinflächigen Habitaten mit ihren für die Art überlebenswichtigen Strukturen wie Hecken, Gehölzgruppen, Wegrandstreifen und Gräben; bei Eingriffen durch Bebauung, Aus- oder Neubau von Verkehrswegen oder Nutzungsänderungen der Landwirtschaft werden die Habitatansprüche der Waldeidechse oft nicht berücksichtigt, da die Art gemäß BNatSchG nicht zu den streng geschützten Arten zählt. Dies gilt besonders bei Instandhaltungsmaßnahmen im Gleisbett der Eisenbahn (in immer kürzer werdenden Abständen), beim Bau von Lärmschutzwänden (Trennung von Teilhabitaten, Beschattung) und regional beim Bau von Photovoltaikanlagen; das Trockenlegen von Mooren (besonders durch Torfabbau) und Feuchtstellen in Heiden führt zur Verbuschung oder Bewaldung und damit zur Entwertung ehemals wertvoller Habitate. Dabei ist auch der Feuchtigkeitsverlust in den Waldeidechsenhabitaten durch den Klimawandel ein möglicher Grund für den regional starken Rückgang. Ziel für die Entwicklung von Waldeidechsen-Habitaten muss die Erhaltung eines abwechslungsreichen Vegetationsmosaiks mit strukturreichen Freiflächen (unterschiedlich hohe Vegetation und Reichtum an Kleinstrukturen wie Altholz, Lesesteinhaufen etc.) und kleinen Gehölzflächen sein. In Wäldern haben innere und äußere Saumstrukturen besondere Bedeutung. Weitere Schutzmaßnahmen sind: Aufbau und Förderung linearer Strukturen wie Hecken oder ungenutzten Wegrändern sowie Gräben mit Kraut- und Grassäumen in der Agrarlandschaft; Erhaltung lichter Randstrukturen im Bereich der Gewässer und Moore; Gehölzreduzierung auf Freiflächen in mehrjährigem Abstand; Belassen von Kleinstrukturen auf Brachen und am Rand von Agrarflächen; Erhaltung von Randstreifen bei der Böschungsmahd an Weg- und Grabenrändern im Sommer; Berücksichtigung der Lebensansprüche der Art bei Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen an Verkehrstrassen und weiteren Sekundärlebensräumen.

34 Millionen Euro für die Wiederherstellung von drei Mooren in der Region Hannover

Nachhaltige Moorentwicklung ist das Ziel des Projekts „RePeat“, hierfür sollen drei Moore in der Region Hannover bis 2035 wiedervernässt werden. Konkret geht es um das Altwarmbüchener Moor, das Rehburger Moor und das Trunnenmoor mit insgesamt 1840 Hektar. Das Ziel ist die Wiederherstellung naturnaher Wasserstände in den drei Mooren in Neustadt am Rübenberge, Burgdorf, Burgwedel, Lehrte, Sehnde, Hannover und Isernhagen. Aufgrund ihrer starken Gefährdung und der großen ökologischen Bedeutung stehen Moore unter dem Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU und sind Bestandteile des europäischen Netzwerkes „Natura 2000“. Sie haben das Potenzial, sich wieder zu lebenden Mooren mit wachsenden Torfmoosen zu entwickeln. Wachsende, intakte Moore tragen als natürlicher CO2-Speicher ganz erheblich zum Klimaschutz bei. Zum Auftakt luden die Projektpartner, das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU), der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Region Hannover zu einer Auftaktveranstaltung ins Haus der Region ein. Nachhaltige Moorentwicklung ist das Ziel des Projekts „RePeat“, hierfür sollen drei Moore in der Region Hannover bis 2035 wiedervernässt werden. Konkret geht es um das Altwarmbüchener Moor, das Rehburger Moor und das Trunnenmoor mit insgesamt 1840 Hektar. Das Ziel ist die Wiederherstellung naturnaher Wasserstände in den drei Mooren in Neustadt am Rübenberge, Burgdorf, Burgwedel, Lehrte, Sehnde, Hannover und Isernhagen. Aufgrund ihrer starken Gefährdung und der großen ökologischen Bedeutung stehen Moore unter dem Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU und sind Bestandteile des europäischen Netzwerkes „Natura 2000“. Sie haben das Potenzial, sich wieder zu lebenden Mooren mit wachsenden Torfmoosen zu entwickeln. Wachsende, intakte Moore tragen als natürlicher CO2-Speicher ganz erheblich zum Klimaschutz bei. Zum Auftakt luden die Projektpartner, das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU), der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Region Hannover zu einer Auftaktveranstaltung ins Haus der Region ein. Umweltminister Christian Meyer: „Intakte Moore sind Superhelden. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zum Naturschutz, zum Wasserrückhalt und sind die natürlichen Klimaschützer Nr. 1, da sie enorme Mengen Kohlenstoff speichern können“, betont der Umweltminister. „Als moorreichstes Bundesland sehen wir unsere Aufgabe darin, unsere verbliebenen Moore zu schützen und in Teilen wiederherzustellen. Mit 34 Millionen Euro haben wir die Möglichkeit, uns aktiv für die Erhaltung und Entwicklung dreier der bedeutendsten verbliebenen Moorflächen in Niedersachsen einzusetzen und die Natur ein Stück weit wiederherzustellen. Auch zum Erreichen der Klimaziele trägt das Großprojekt bei“, führt Minister Meyer aus. Der aktuelle Zustand der genannten Moore ist unzureichend und soll daher durch ein nachhaltiges Wassermanagement und Flächenkonzept verbessert werden. Möglich macht das eine EU-Umweltförderung aus dem Förderprogramm LIFE in Höhe von zehn Millionen Euro sowie die umfangreiche finanzielle Beteiligung der Projektträger selbst. Jeweils zwölf Millionen Euro steuern das Land Niedersachsen und die Region Hannover zu dem Projekt bei. Jens Palandt, Umwelt- und Klimadezernent der Region Hannover: „Als Region Hannover haben wir uns ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Wir wollen möglichst bis 2035 klimaneutral werden. Dafür müssen wir nicht nur die Energiewende hinbekommen, sondern auch die massiven Treibhausgas-Emissionen aus den Mooren reduzieren. Gleichzeitig leisten wir mit dem Renaturierungsprojekt einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer natürlichen Lebensräume. Projekt RePeat ist ein Meilenstein für den Klima- und Artenschutz in der Region.“ Der Name des Projekts „RePeat“ steht für „Restauration of Peatlands in the Hannover Region“ und verweist zudem auf das erfolgreiche Vorgängerprojekt zur Moorrenaturierung LIFE+ „Hannoversche Moorgeest“. Anknüpfend an die langjährigen Erfahrungen ist das Hauptziel, auch im neuen Projekt die Wiederherstellung naturnaher Moorwasserstände in den FFH-Gebieten Altwarmbüchener Moor, Rehburger Moor und Trunnenmoor. Ziel ist es, die selten gewordenen Moorlebensräume sowie Arten zu erhalten und die Voraussetzungen für eine nachhaltige Moorentwicklung zu schaffen. Um das Wasser in den Moorflächen zurück zu halten, sind Gehölzarbeiten und Erdbau erforderlich. Außerhalb der FFH-Gebiete werden Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Amphibien umgesetzt. „Die Kolleginnen und Kollegen aus den Geschäftsbereichen Naturschutz und Planung und Bau des NLWKN arbeiten seit vielen Jahren Hand in Hand. Insbesondere vor dem Hintergrund der Wiedervernässung von Mooren wird deutlich, dass Naturschutz und Wasserbau eng ineinandergreifen“, stellt Anne Rickmeyer, Direktorin des NLWKN, klar. Zunächst allerdings steht für die Projektpartner und insbesondere für den NLWKN die umfassende Grundlagenermittlung an. Erst dann können tiefgreifende Ingenieurplanungen und anschließend die Umsetzung vorgenommen werden. Eine Botschaft ist den Projektplanern bei Land und Region bei der Auftaktveranstaltung im Haus der Region besonders wichtig: Bewirtschaftern und privaten Anliegern sollen durch die Wiedervernässung keine Nachteile entstehen. Den Projektpartnern ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein besonderes Anliegen. Bereits vor dem offiziellen Projektstart habe man deshalb den engen Austausch zu Eigentümern, Bewirtschaftern und lokalen Akteuren gesucht. In verschiedenen Gremien besteht die Möglichkeit, örtliche Belange aller Art einzubringen. Im Rahmen der geplanten Flurbereinigungsverfahren werden alle Flächeneigentümerinnen und -eigentümer individuell kontaktiert und beteiligt. Ziel ist es, für möglichst viele Flächen Kauf-, Tausch- oder Gestattungsverträge abzuschließen, um anschließend möglichst große, zusammenhängende Gebiete renaturieren zu können. „Die Wiederherstellung der drei Moore im LIFE-Projekt "RePeat" stellt eine anspruchsvolle Aufgabe dar, die nur gemeinsam mit allen Beteiligten und bei ausreichender Flächenverfügbarkeit gelingen kann. Unser Amt hat dabei die Federführung für die Flurbereinigungsverfahren in diesen sensiblen Landschaften übernommen. Flurbereinigung heute bedeutet für uns, dass Transparenz, Beteiligung und Akzeptanz hierbei einen hohen Stellenwert erhalten. Mit dem LIFE-Projekt "RePeat" setzen wir uns gezielt dafür ein, den Moorschutz und die regionale Entwicklung in Einklang zu bringen – stets im engen Dialog mit den Menschen vor Ort“, erklärt Ottmar von Holtz, Landesbeauftragter für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, bei der Auftaktveranstaltung am 14. Januar im Haus der Regionen. Rund 400.000 ha der niedersächsischen Landesfläche sind von Moorböden geprägt. Niedersachsen beheimatet damit rund 38 Prozent der bundesweiten Moorflächen und ist das moorreichste Bundesland Deutschlands (MoorIs). Sie haben jedoch fast alle durch Entwässerung, Abtorfung und Kultivierung ihren ursprünglichen Charakter verloren. Das Projektgebiet umfasst das Altwarmbüchener Moor, das Rehburger Moor und das Trunnenmoor mit insgesamt 1.840 ha. Das Ziel ist die Wiederherstellung naturnaher Wasserstände in den drei Mooren. Aufgrund ihrer starken Gefährdung und der großen ökologischen Bedeutung stehen sie unter dem Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU und sind Bestandteile des europäischen Netzwerkes „Natura 2000“. Sie haben das Potenzial, sich wieder zu lebenden Mooren mit wachsenden Torfmoosen zu entwickeln. Das Naturschutzprojekt dient aber auch dem Klimaschutz. Für die drei FFH-Gebiete liegen bereits Managementpläne aus dem Jahr 2021 vor (siehe Altwarmbüchener Moor, Rehburger Moor, Trunnenmoor). Darin sind nicht nur verbindliche Erhaltungs- und Entwicklungsziele für jedes Gebiet formuliert, sondern auch erste Maßnahmenvorschläge zur Erreichung der Ziele. Für die konkrete Planung der Moorrenaturierung bedürfen die Managementpläne allerdings einer Verfeinerung und vor allem einer Abstimmung auf lokale Interessen und Zwangspunkte. Offizieller Projektstart war der 01.01.2026. Weitere Informationen zum LIFE-Projekt „RePeat“ liefert die Projektwebsite des NLWKN LIFE-Projekt „RePeat“ | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Begleitende Bilder und Bilder der Veranstaltung sind hier zu finden: Öffentliche Freigabe - Nextcloud - hannIT Share - Region Hannover

"Moor-Revival" sucht Unterstützerinnen und Unterstützer

Naturraum, Lebensraum, Klimaheld: Das Große Moor im Landkreis Gifhorn hat großes Potenzial. Die wertvollen Flächen leiden aber unter den Folgen jahrzehntelanger Entwässerung und intensiver Nutzung. Mehrere Organisationen und Institutionen aus der Region wollen das ändern: Mit dem am 1. Juli 2026 gegründeten „Netzwerk Großes Moor Gifhorn“ sollen Schutz, Wiederherstellung und die nachhaltige Entwicklung des Großen Moores gemeinsam gesichert werden. Die Unterzeichner einer entsprechenden Deklaration hoffen dabei auch auf Zuwachs – schließlich sollen die Menschen der Region durch positive Auswirkungen etwa auf den Hochwasser- und Brandschutz ganz unmittelbar vom Gifhorner „Moor-Revival“ profitieren. Naturraum, Lebensraum, Klimaheld: Das Große Moor im Landkreis Gifhorn hat großes Potenzial. Die wertvollen Flächen leiden aber unter den Folgen jahrzehntelanger Entwässerung und intensiver Nutzung. Mehrere Organisationen und Institutionen aus der Region wollen das ändern: Mit dem am 1. Juli 2026 gegründeten „Netzwerk Großes Moor Gifhorn“ sollen Schutz, Wiederherstellung und die nachhaltige Entwicklung des Großen Moores gemeinsam gesichert werden. Die Unterzeichner einer entsprechenden Deklaration hoffen dabei auch auf Zuwachs – schließlich sollen die Menschen der Region durch positive Auswirkungen etwa auf den Hochwasser- und Brandschutz ganz unmittelbar vom Gifhorner „Moor-Revival“ profitieren. Philipp Raulfs, Landrat des Landkreises Gifhorn, betonte am Rande der Deklarationsunterzeichnung die Bedeutung des Projekts: „Das Große Moor ist ein in der Region beispielloser Naturschatz – ein Schatz mit aktuell allerdings noch großen Problemen. Es stimmt zuversichtlich, wenn heute so viele engagierte Akteure aus Gifhorn und darüber hinaus mit Begeisterung und Tatendrang an einem Strang ziehen. Moore zu schützen und zu erhalten ist eine Investition in die Zukunft unserer Region. Die Wichtigkeit von Mooren ist mir bewusst; Moorschutz startet bereits in den Fließgewässern. Daher bin ich auch gerne bereit, eine Moorpatenschaft zu übernehmen, um für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren.“ Zu den Partnern des neuen Netzwerks gehören der Landkreis Gifhorn, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der Wasser- und Bodenverband Sassenburg, der Förderverein Großes Moor e. V., der NABU Kreisverband Gifhorn e. V., der Natur- und Kultur-Erlebnispfad Großes Moor Gifhorn e. V. sowie die Arbeitsgemeinschaft Fahrradwege in der Gemeinde Sassenburg. Das Projekt wird durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie durch den Regionalverband Großraum Braunschweig gefördert. Moore als Schlüssel für Klima- und Artenschutz Moore als Schlüssel für Klima- und Artenschutz Der Schutz der biologischen Vielfalt und des Klimas zählt zu den zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Moore leisten hierzu einen unverzichtbaren Beitrag. Sie bieten hoch spezialisierten und teilweise stark gefährdeten Tier- und Pflanzenarten einen einzigartigen Lebensraum. Gleichzeitig speichern intakte Moore große Mengen Kohlenstoff dauerhaft im Torf und entziehen damit der Atmosphäre klimaschädliches Kohlendioxid. Hoher unmittelbarer Nutzen für die Bevölkerung Hoher unmittelbarer Nutzen für die Bevölkerung Darüber hinaus können Moore erhebliche Mengen Wasser aufnehmen und speichern, wodurch Moore einen wichtigen Beitrag zum lokalen Wasserhaushalt und zur Klimaanpassung leisten: In Extremsituationen wie Hochwasserlagen und Trockenperioden können sie so unmittelbar zum Schutz der Bevölkerung beitragen, indem sie in regenreichen Phasen andere sensible Landschaftsräume entlasten oder das Risiko von Flächenbränden wirksam reduzieren. Nicht zuletzt sind Moore wertvolle Naturerlebnis- und Naherholungsräume für die Bevölkerung. Sie haben damit verbunden ein großes, bisher aber nur teilweise genutztes Potenzial als Standorte der praktischen Umweltbildung. Gemeinsame Verantwortung für das Große Moor Gemeinsame Verantwortung für das Große Moor Das jetzt gegründete Netzwerk versteht sich als Dialogforum, das die Auswirkungen des Klimawandels auf das Wassermanagement im Großen Moor diskutiert und gemeinsam Lösungen entwickelt. Dabei sollen Naturschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naherholung, Wissenschaft sowie die Flächeneigentümer an einen Tisch gebracht werden. Neben der Konzeption konkreter Projekte ist die Information ein weiteres zentrales Anliegen des auf Wachstum ausgelegten Netzwerks, an dem sich künftig Akteure mit den unterschiedlichsten Hintergründen beteiligen können und sollen. Übergeordnetes Ziel ist die Erhaltung und Wiederherstellung eines naturnahen Wasserhaushalts sowie der moortypischen Lebensräume und Arten. Gleichzeitig soll das Bewusstsein für die Bedeutung des Moorschutzes in der Region gestärkt werden. Innerhalb des Verbundprojekts „Blau-Grüne-Infrastruktur“ mit insgesamt 10 Teilprojekten, nimmt das Teilprojekt „Netzwerk Großes Moor“ eine wichtige Rolle ein, wie Anna Weyde, Erste Verbandsrätin des Regionalverbands Großraum Braunschweig, betonte: „Eine zukunftsfähige, regionsweite Blau-Grüne Infrastruktur lebt von Zusammenarbeit. Sie ist mehr als Flächen und Projekte: gemeinsames Lernen durch Austausch, Kooperation über kommunale Grenzen hinweg und Hinwirken auf ein gemeinsames Ziel. Dieses Netzwerk ist beispielhaft dafür.“ „Niedersachsen ist flächenmäßig Moorland Nr. 1. Hieraus ergibt sich eine besondere Verantwortung beim Moor- und Klimaschutz, die wir aktiv annehmen – zum Beispiel im Rahmen des in den vergangenen Jahren im Landkreis Gifhorn mit unseren Partnern bereits durchgeführten Vernässungsprojekts“, betonte Walter Wimmer, Leiter der NLWKN-Betriebsstelle Süd in Braunschweig. Der Landesbetrieb ist mit über 1.000 Hektar Fläche größter Flächeneigentümer im Naturschutzgebiet Großes Moor und will sich umfangreich im neuen Netzwerk einbringen. Große Herausforderungen erfordern gemeinsames Handeln Große Herausforderungen erfordern gemeinsames Handeln Durch jahrzehntelange Entwässerung und Nutzung sind viele Moore in Niedersachsen stark beeinträchtigt. Dadurch verlieren sie ihre Fähigkeit, Kohlenstoff zu speichern, und werden selbst zu bedeutenden Quellen von Treibhausgasemissionen. Nach aktuellen Schätzungen stammen rund zwölf Prozent der Treibhausgasemissionen Niedersachsens aus entwässerten Mooren. Auch das Große Moor im Landkreis Gifhorn ist von den Folgen früherer Torfgewinnung sowie land- und forstwirtschaftlicher Nutzung geprägt. Obwohl der Torfabbau in den kommenden Jahren ausläuft, sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Funktion des Moores als Kohlenstoffspeicher wiederherzustellen und die Anforderungen des europäischen Natura- 2000-Schutzgebiets umzusetzen. Zwölf Ziele für die Zukunft des Großen Moores Zwölf Ziele für die Zukunft des Großen Moores Mit der unterzeichneten Deklaration verpflichten sich die Netzwerkpartner, gemeinsam an zwölf zentralen Handlungsfeldern zu arbeiten: Von links: Walter Wimmer, Leiter der NLWKN-Betriebsstelle Süd in Braunschweig, Anna Weyde, Erste Verbandsrätin des Regionalverbands Großraum Braunschweig, Kreisrätin und Umweltdezernentin Ute Spieler und Landrat Philipp Raulfs. Foto: Landkreis Gifhor Sommermorgen im Großen Moor bei Gifhorn. Foto: Zietz/NLWKN

Bodenschutz Bodenschutz in Sachsen-Anhalt Bodenfunktionsbewertung Bodenbeobachtung Moore und Moorbodenschutz Bodenbelastungen Informationssysteme Publikationen

Böden benötigen Jahrtausende für ihre Entwicklung. Die Verfügbarkeit intakter Böden ist begrenzt und sie sind nur bedingt regenerierbar. Sie erfüllen vielzählige zentrale Funktionen für uns Menschen und unsere Umwelt. Sie dienen unter anderem als Lebensraum, Wasser- und Kohlenstoffspeicher, Schadstofffilter und Grundlage für die Produktion unserer Nahrungsmittel. Ungestörte Böden werden jedoch immer seltener und die Nutzungsansprüche sowie Belastungen durch insbesondere Flächenversiegelung, intensive Landwirtschaft, Abholzung, Schadstoffeinträge und den Klimawandel nehmen zu. Um den Boden als lebenswichtige Ressource zu erhalten und vor schädlichen Einflüssen zu schützen muss damit verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert umgegangen werden. Ein nachhaltiger Umgang mit Böden ist in der Vergangenheit häufig nicht erfolgt und auch heute sind Böden vielfältigen Ansprüchen ausgesetzt. Wohnungsbau und Gewerbeansiedlung, landwirtschaftliche Produktion, regenerative Energien, Tourismus und Erholung, Rohstoffgewinnung, Straßenbau, Ver- und Entsorgung sowie andere Wirtschaftszweige beanspruchen die Verfügbarkeit von Flächen bzw. Böden. Diese Anforderungen können zu Lasten der Qualität und insbesondere Quantität von Böden bzw. ihren Bodenfunktionen gehen, häufig bis zum unwiederbringlichen Verlust. Die Belastungen der Böden Sachsen-Anhalts sind vielfältig und häufig anthropogen verursacht. Sie treten sowohl punktuell als auch in der Fläche auf und sind vor allem durch den historischen Bergbau und (die damit verbundenen) Ballungsgebiete sowie Chemiekomplexe geprägt. Sachsen-Anhalt gehört somit zu den Bundesländern, die vergleichsweise stark von Altlasten und deren ökologischen Auswirkungen betroffen sind. Aktuelle Tätigkeiten führen absehbar zu neuen Belastungen und damit zu Gefährdungen, die nicht ohne Auswirkungen auf die, für den Menschen und den Naturhaushalt, wichtigen Bodenfunktionen bleiben werden. Sachsen-Anhalt zeichnet sich durch großflächige Löss-Schwarzerden aus, welche sehr fruchtbare und ertragreiche Böden sind und somit überwiegend ackerbaulich genutzt werden. Sich ändernde Nutzungsansprüche an die Böden des Landes führten im Zeitraum von 1994 bis 2024 dazu, dass unter anderem der Anteil der Landwirtschaftsflächen an der Gesamtfläche Sachsen-Anhalts kontinuierlich um fast 700 km 2 abgenommen hat. Das entspricht mehr als fünfmal der Fläche der Stadt Halle (135 km 2 ). Um diesen Trend aufzuhalten und trotzdem eine Entwicklung von Wirtschaft und Infrastruktur in Sachsen-Anhalt zu ermöglichen, bedarf es eines – auf belastbaren Daten basierenden – Flächenmanagementsystems. Dem Vorsorgegrundsatz folgend, ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen und die Wiedernutzbarmachung bereits veränderter und beeinträchtigter Flächen anzustreben. Dazu ist es erforderlich, über Kenntnisse zum jeweiligen Zustand des Bodens und dessen Funktionserfüllung zu verfügen und diese zu werten (siehe unten, Bodenfunktionsbewertung). Reglungen zum Bodenschutzrecht finden sich auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. In Deutschland regeln diverse Fachgesetze, wie z. B. das Raum- und Bauplanungsrecht, das Bau-, Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsrecht sowie das Naturschutzrecht den Umgang mit Böden. Diese werden durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ergänzt. Das Bodenschutzausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA) untersetzt aus Landessicht die Anforderungen und Zuständigkeiten im Hinblick auf den vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutz. Weiterführende Informationen zum Bodenschutzrecht sind unter diesem Link zu finden. Angesichts des wachsenden Drucks auf unsere Böden ist der Bodenschutz eine besondere Herausforderung. Bestehende fachliche und methodische Grundlagen des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes müssen daher konsequent angewendet und unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Böden vor schädlichen Veränderungen, wie Schadstoffeinträgen, Versiegelung, Erosion durch Wasser oder Wind sowie anderen negativen Einflüssen zu schützen. Der Bodenschutz in Sachsen-Anhalt widmet sich dabei insbesondere den folgenden Handlungsfeldern: Als fachliche Grundlage zur Bewertung des Zustandes und Funktionserfüllung des Bodens steht ein Bodenfunktionsbewertungsverfahren (BFBV-LAU) für Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Dieses wird zukünftig als gemeinsames Bodenfunktionsbewertungsverfahren (BFBV-ST) der beteiligten Behörden auf der Basis einheitlicher Datengrundlagen und mit einer maximalen Flächenabdeckung zur Anwendung kommen. Weitere Informationen. Für einen zielgerichteten Bodenschutz ist es erforderlich, Informationen über den Zustand und die Entwicklung der Böden zu erheben, zu sammeln sowie durch geeignete Methoden auszuwerten und darzustellen. Zu diesem Zweck werden in Sachsen-Anhalt ein Netz von Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF) betrieben und weitere (langfristige) Untersuchungen, z. B. im Bereich der Flussauen, durchgeführt. Weitere Informationen. Moore sind ganz besondere Böden, die seltene Lebensräume für hochspezialisierte Tiere und Pflanzen bieten und als Kohlenstoffspeicher eine elementare Rolle für den natürlichen Klimaschutz spielen. In Sachsen-Anhalt sind rund 90.000 ha mit Moorböden bedeckt, wovon sich über 95 % in einem gestörten Zustand befinden. Zum Schutz dieser wertvollen Klima-, Natur- und Wasserschützer wurde 2021 die Arbeitsgruppe Moorbodenschutz in Sachsen-Anhalt gegründet, koordiniert durch das Landesamt für Umweltschutz. Weitere Informationen. In Sachsen-Anhalt treten neben punktuellen Bodenbelastungen, z. B. durch stillgelegte Industrieanlagen oder Altablagerungen, auch großräumige Stoffbelastungen in der Fläche auf. Im nachsorgenden Bodenschutz stehen deshalb (im Sinne der Gefahrenabwehr und des Flächenrecyclings) die Erfassung, Bewertung und der Umgang mit Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und dem Bodenfunktionsverlust im Fokus. Weitere Informationen. Im Fachinformationssystem (FIS) Bodenschutz des LAU werden relevante Daten der Landesbehörden in Sachsen-Anhalt zentral gesammelt und ausgewertet. Dieses System dient als Unterstützung bei der Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben sowie weiterer Aufgaben des Bodenschutzes. Weitere Informationen. Eine Übersicht der zum Download bereitstehenden Veröffentlichungen zum Thema Bodenschutz ist hier zu finden letzte Aktualisierung: 19.02.2026

Moore und Moorbodenschutz Was sind Moore? Wie können wir Moore schützen? Moorböden in Sachsen-Anhalt Moorbodenschutz in Sachsen-Anhalt Flächenkulisse Moorböden und grundwasserbeeinflusste organische Böden

Moore sind unverzichtbare Ökosysteme, die im intakten Zustand zahlreiche ökologische Funktionen erfüllen. Intensive Landnutzung und damit einhergehende menschliche Eingriffe wie Entwässerung, Versiegelung oder Torfabbau haben jedoch vielfach zu einem Verlust dieser Funktionen geführt. Das erfordert die Entwicklung geeigneter Strategien zum Schutz von Mooren und kohlenstoffreichen Böden. Moore sind wertvolle Lebensräume hochspezialisierter Tier- und Pflanzenarten, sie sind Kohlenstoffspeicher, regulieren das lokale Klima und den Landschaftswasserhaushalt und dienen als Schadstofffilter. Hauptbestandteile eines intakten Moores sind Wasser, eine moorspezifische Vegetation und Torf. Ganzjährige hohe Wasserstände sind für ein funktionsfähiges Moorökosystem unabdingbar. Diese sorgen dafür, dass sich der Boden unter Luftabschluss befindet und abgestorbene Pflanzenreste konserviert, die sich dann allmählich in Torf umwandeln. Die Torfschichten unserer Moore sind über Jahrtausende gewachsen (Wachstumsrate unter guten Bedingungen ca. 1 mm im Jahr) und speichern enorme Mengen Kohlenstoff. Jedoch sind deutschlandweit über 95 Prozent aller Moore entwässert worden, um diese land- und forstwirtschaftlich oder für den Torfabbau zu nutzen. Ein sinkender Wasserstand im Moor führt zum Abbau der festgelegten organischen Substanz und einer Torfzehrung. Somit gelangen die großen Mengen des ehemals gespeicherten organischen Kohlenstoffs als klimawirksames Kohlenstoffdioxid in unsere Atmosphäre und befeuern den Klimawandel. In Deutschland sind entwässerte Moore für etwa 7 Prozent der landesweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Weiterhin gehen diese Ökosysteme durch Entwässerung als einzigartige Lebensräume verloren und büßen ihre Filterfunktion ein. Trockengelegte Moorböden degradieren und die voranschreitende Torfzehrung sowie Setzungsprozesse führen zu Verlusten der Torfmächtigkeit von über 1 cm jährlich. Für den Schutz unseres Klimas, seltener Arten, der Bodenfunktionen und einem funktionsfähigen Landschaftswasserhaushalt müssen intakte Moore unter Schutz gestellt und entwässerte Moore wiedervernässt werden. Es müssen Maßnahmen für den Rückhalt von Wasser in der Landschaft getroffen werden, unter anderem durch die Instandsetzung alter Stauanlagen zur wechselseitigen Wasserregulierung, die Renaturierung von Flussläufen oder den Verschluss von Gräben und den Rückbau von Drainagen. Neben den technischen Herausforderungen gilt es neue und alternative Bewirtschaftungsmöglichkeiten nasser Moorstandorte zu finden und zu erproben. Der überwiegende Anteil der Moorböden in Deutschland (und auch in Sachsen-Anhalt) wird als Acker- oder Grünland genutzt. Durch Torfzehrungs- und Setzungsprozesse ist eine rentable wirtschaftliche Nutzung entwässerter Moorböden endlich. Eine erfolgreiche Transformation bedeutet vor allem eine Umstellung der bisherigen Wirtschaftsweise zu einer nassen Bewirtschaftung auf diesen Flächen durch die Landwirtschaft. Dies kann nur gelingen, indem Landbewirtschaftende bei dieser Herausforderung, unter anderem durch entsprechende Förderprogramme (Kompensation von geringeren Erträgen, Investition in neue Technik usw.), unterstützt werden und neue Wertschöpfungsketten entstehen. Eine grundlegende Voraussetzung ist auch die Anpassung der gesetzlichen und administrativen Rahmenbedingungen. Um bis 2045 in Deutschland Klimaneutralität zu erreichen und die Biodiversität wertvoller Moorlandschaften zu fördern, wurde Ende 2022 die nationale Moorschutzstrategie vom Bundeskabinett verabschiedet. Darin wird die Wiedervernässung trockengelegter Moorstandorte präferiert, unter anderem durch die Förderung klimaverträglicher Nutzungsmethoden. Weiterhin sollen naturnahe Moore konsequent geschützt und die Verwendung von Torfen im Gartenbau stark vermindert werden. Auch ist der Moorbodenschutz ein wesentlicher Bestandteil des Bundesförderprogramms - Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz , welches mit Kabinettsbeschluss vom 29. März 2023 beschlossen worden ist. Mit diesem Programm stehen bis 2026 etwa 4 Milliarden EURO, unter anderem für die Wiederherstellung von Moorökosystemen, zur Verfügung. Moorböden in Sachsen-Anhalt Vor allem in der nördlichen Landeshälfte sind Moorböden sowie organische Böden zu finden. Beim überwiegenden Teil der Moore in Sachsen-Anhalt handelt es sich um grundwassergespeiste Niedermoore, die sich in Niederungsbereichen, in feuchten Senken oder durch den Austritt von Quellwasser auch in Hangbereichen bilden konnten. Die regenwassergespeisten und deutlich nährstoffärmeren Hochmoore konzentrieren sich auf den Bereich des Harzes. Diese nehmen im Land eine deutlich geringere Fläche ein, sind jedoch ein bedeutender Lebensraum für hochspezialisierte und vielfach bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Hier im Land wurde Anfang 2021 die Arbeitsgruppe Moorbodenschutz durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt unter Federführung des Landesamtes für Umweltschutz ins Leben gerufen, um dieses Thema fachlich zu begleiten und voranzubringen. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind Vertreter verschiedener Ministerien und Behörden (Bereiche: Wasser, Landwirtschaft, Naturschutz, Klimaschutz, Bodenschutz, Förderwesen) sowie aus der Forschung. Flächenkulisse Moorböden und grundwasserbeeinflusste organische Böden Um einen Überblick über die Moorböden im Land zu erhalten, wurde im Rahmen der AG Moorbodenschutz, federführend durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen, eine Flächenkulisse erarbeitet, welche sukzessive aktualisiert werden soll. Sie beruht auf bodenkundliche Kriterien. Der Ausweisung der Kulisse liegen folgende Datengrundlagen zu Grunde: Daten der Bodenschätzung (Klassenzeichen), die vorläufige Bodenkarte (VBK50), die Forstliche Standortskarte (FSK) sowie die digitale geologische Karte (dGK25). Die insgesamt 104.873 Hektar umfassende Flächenkulisse schließt mit 90.606 Hektar die Moorböden im engeren Sinne ein. Das sind naturnahe Moore, Erd- und Mulmmoore, überdeckte Niedermoore sowie sogenannte Sanddeckkulturen. Überdies bezieht die Flächenkulisse in einem Umfang von 14.267 Hektar die grundwasserbeeinflussten organischen Böden ein. Das sind Moor- und Anmoorgleye. Mit etwa 5 Prozent der Landesfläche befindet sich Sachsen-Anhalt innerhalb der „TOP Sechs“ der moorreichen Bundesländer. Innerhalb des Landes sind die größten Moorvorkommen in den drei nördlichen Landkreisen zu finden, dem Altmarkreis-Salzwedel (34.527 ha Moore mit organischen Böden), dem Jerichower Land (18.758 ha Moore mit organischen Böden) und dem Landkreis Stendal (16.445 ha Moore mit organischen Böden). Der überwiegende Teil (54 %) der Moorböden sowie grundwasserbeeinflussten organischen Böden im Land werden als Grünland genutzt (54.305 ha). Eine Nutzung als Ackerland erfolgt auf 17 % (18.353 ha) dieser Böden, 15 % sind unter Wald (15.792 ha) und 4 % befinden sich unter Siedlungs- und Verkehrsflächen (3.711 ha).

Monitoring und Anpassungsstrategie im Kabinett: Willingmann will Sachsen-Anhalt stärker gegen Folgen des Klimawandels wappnen

Steigende Temperaturen, mehr Wetterextreme und trockenere Böden: Der Klimawandel ist auch in Sachsen-Anhalt zunehmend spürbar. Das geht aus dem Monitoringbericht 2025 zum Klimawandel des Umweltministeriums (MWU) hervor, den Minister Prof. Dr. Armin Willingmann heute im Kabinett vorgestellt hat. Das Monitoring bildet die Basis für Maßnahmen des Landes zur Anpassung an den Klimawandel. Die entsprechenden Vorhaben aller Ressorts sind seit 2010 in einer Landesstrategie gebündelt, die jetzt ebenfalls unter MWU-Federführung fortgeschrieben wurde. Auch darüber hat der Minister heute das Kabinett informiert. „Der aktuelle Monitoringbericht zeigt ganz deutlich: Der Klimawandel ist auch in Sachsen-Anhalt objektiv messbar“, erklärte Willingmann. „Daher werden wir weiterhin nicht die Augen vor dem Klimawandel verschließen. Wir dürfen nicht die Sicherheit und Gesundheit der Menschen durch Nichtstun aufs Spiel setzen, sondern müssen unser Bundesland gegen Wetterextreme wappnen. Starkregen und Hochwasser werden in Zukunft genauso Themen sein wie anhaltende Hitze und Trockenheit. Und das sehen die Menschen im Land. Das Ergebnis des aktuellen ‚Sachsen-Anhalt-Monitors‘ ist hier eindeutig: 70 Prozent erkennen die Notwendigkeit an. Freilich darf Klimaschutz nicht wirtschaftlich und sozial überfordern. Weitaus bedrohlicher für unsere Existenz ist es jedoch, die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu verharmlosen oder gar zu leugnen.“ Die klimatischen Veränderungen im Land werden anhand von insgesamt 40 Indikatoren wie etwa Temperatur, Niederschlag, Bodenfeuchte, Hitzebelastung oder Grundwasserstand dokumentiert. Danach ist in Sachsen-Anhalt seit 1880 ein erheblicher Temperaturanstieg zu verzeichnen, der sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich beschleunigt hat. Der Bericht war erstmals 2021 veröffentlicht worden und wurde jetzt erstmalig aktualisiert. Zentrale Ergebnisse des Monitoringberichts 2025 zum Klimawandel (immer Vergleich des Zeitraums 2001 bis 2023 mit dem Zeitraum 1961 bis 1990): Zusätzlich zur Dokumentation von Klima-Kenngrößen beschreibt der Monitoringbericht auch Auswirkungen der klimatischen Veränderungen auf Wirtschaft und Gesellschaft. So ist etwa durch weiter steigende Temperaturen und länger anhaltende Trockenphasen u.a. mit sinkenden Wasserständen im Grundwasser sowie in Flüssen und Seen zu rechnen. Dies und die rückläufigen Niederschläge im Sommer dürften in der Landwirtschaft die Notwendigkeit für Bewässerung steigern. Gleichzeitig nimmt etwa die Gefahr für Starkregen oder Waldbrände sowie die Wärmebelastung in Großstädten zu. Landesstrategie zur Klimafolgenanpassung Die Landesregierung hat bereits in den vergangenen Jahren wichtige Weichen gestellt, um das Land gegen den fortschreitenden Klimawandel zu wappnen. Basis dafür ist die Landesstrategie aus dem Jahr 2010, die regelmäßig fortgeschrieben wird – sie bündelt sämtliche Aktivitäten der Ministerien zur Anpassung an den Klimawandel in Sachsen-Anhalt. Die jetzt aktualisierte Anpassungsstrategie umfasst insgesamt 68 Maßnahmen aus 14 Handlungsfeldern – zu den bedeutendsten im MWU-Bereich gehören die Stärkung des Wasserrückhalts in den Regionen, Anpassungen der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur oder die Schaffung natürlicher Überflutungsflächen, etwa durch Reaktivierung bzw. Sicherung von Flussauen. In den vergangenen Jahren hat das MWU die Anpassung an den Klimawandel intensiv vorangetrieben: Mitte 2024 wurde das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ gestartet, mit dem insgesamt 35 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereitgestellt werden. Mittlerweile konnten 40 Vorhaben für insgesamt 21,8 Millionen Euro bewilligt werden. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. „Die Zwischenbilanz zum Förderprogramm zeigt eindrucksvoll auf, dass sich die Städte und Gemeinden auf den Weg gemacht haben, ihre Einwohnerinnen und Einwohner besser vor dem fortschreitenden Klimawandel zu schützen“, betonte Willingmann. „Klar ist aber auch: Wir müssen in den kommenden Jahren kontinuierlich weiter investieren. Wir dürfen hier die Kommunen mit den Aufgaben nicht alleine lassen.“ Neben „Klima III“ hat das MWU weitere wichtige Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel umgesetzt. Meilensteine dabei waren die Novellierung des Wassergesetzes , die Erarbeitung landesweiter Karten zu Starkregengefahren und eines Leitfadens für Kommunen zum Starkregenmanagement sowie die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Moorbodenschutz. Darüber hinaus wurden durch Errichtung von Flutpoldern und Deichrückverlegungen im Zuge des Programms „Fluss Natur Leben“ bislang fast 2.000 Hektar an neuen Überflutungsflächen im Land gewonnen; weitere Maßnahmen zu Deichrückverlegungen sind bis 2027 in Vorbereitung, etwa bei Buro oder Schützenberg im Landkreis Wittenberg. Die jetzt vorliegende Aktualisierung der Anpassungsstrategie erfolgte erneut im Rahmen der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Klima“, in der fast alle Landesministerien sowie Fachbehörden, Hochschulen, kommunale Spitzenverbände, das Umweltforschungszentrum Leipzig und der Deutsche Wetterdienst eng zusammenarbeiten. Zudem wurden Kommunen, Kammern, Planungsgemeinschaften, Fachverbände und weitere Institutionen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung beteiligt. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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