Berlin ist durch eine Vielzahl verstreut liegender Friedhöfe unterschiedlichster Art und Größe gekennzeichnet, deren Entstehung bis ins 13. Jahrhundert zurückreicht und die ein einmaliges Spiegelbild der gesellschaftlichen, städtebaulichen und kulturellen Entwicklung sind. Durch die enorme Bevölkerungszunahme Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts wurde die Anlage neuer Friedhöfe notwendig. Als 1920 Groß-Berlin aus acht Städten, 59 Gemeinden und 27 Gutsbezirken gebildet wurde, brachten diese ihre Kirch- bzw. Friedhöfe in die neue Stadtgemeinde ein. Diese Friedhofsstruktur ist bis heute weitestgehend erhalten geblieben. Im Gegensatz zu anderen deutschen Großstädten führte die Anlage von Zentralfriedhöfen, insbesondere im Umland, nicht zur Reduzierung von Friedhöfen. Während in der Vergangenheit das schnelle Wachstum der Stadt wie auch hohe Sterblichkeitsraten und Krankheitsepidemien immer wieder neue Friedhofsanlagen erforderten, ist heute ein rückläufiger Bedarf zu verzeichnen. Dies liegt zum einen am Rückgang der Sterberate bzw. dem Anstieg der Lebenserwartung. Darüber hinaus befindet sich die Bestattungskultur in einem fundamentalen Wandel. Durch einen zunehmenden Trend zur Anonymität und einer geringeren Bindung an Familie, Konfession, Tradition und Ort ist in den letzten Jahren der Anteil an Feuerbestattungen und insbesondere die Anzahl an Gemeinschaftsanlagen auf Berliner Friedhöfen stark gestiegen. Obwohl der Bedarf an Friedhofsflächen seit 1980 um die Hälfte zurück gegangen ist, ist der Bestand seit Jahrzehnten etwa gleich geblieben. Diese Entwicklung hat sich negativ auf den Zustand der Friedhöfe ausgewirkt. Lückenhaft belegte bzw. brachliegende Grabfelder erhöhen den Anteil an allgemein zu pflegenden Grünflächen und somit den Pflegeaufwand. Die Friedhofsträger sind häufig nicht mehr in der Lage, die erhöhten Ausgaben bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen für den Erhalt der gesamten Friedhofsfläche aufzubringen. Im Berliner Friedhofsgesetz wurde bestimmt, dass ein Friedhofsentwicklungsplan aufzustellen ist, der die vorhandene Versorgung mit Friedhofsflächen feststellt sowie die angestrebte wohngebietsnahe Versorgung und die notwendigen Entwicklungsmaßnahmen festlegt. Nutzungsänderungen der Friedhofsflächen sind jedoch nur langfristig und unter Beachtung stadtplanerischer, kultureller und landschaftsplanerischer Aspekte möglich. Der Senat von Berlin hat den Friedhofsentwicklungsplan (FEP) am 27. Juni 2006 beschlossen. Aus der Erkenntnis heraus, dass Berlin über weitaus mehr Friedhofsflächen verfügt, als gegenwärtig und zukünftig benötigt werden, wurde der Friedhofsentwicklungsplan (FEP) erarbeitet und im Jahr 2006 vom Berliner Senat beschlossen. Demnach sollen von den für Bestattungen geöffneten insgesamt 1037 ha Friedhofsflächen (Stand 2006) noch 747 ha für Bestattungen erhalten bleiben und 290 ha einer anderen Nutzung zugewiesen werden. Mit dem Bericht zum Stand der Umsetzung des Friedhofsentwicklungsplans (FEP) 2006 wird aufgezeigt, dass von den für eine Umnutzung ausgewiesenen 290 ha Friedhofsflächen bereits bei 209 ha dieser Flächen mit der Umsetzung begonnen (170 ha) bzw. diese bereits komplett vollzogen (39 ha) worden ist. Das entspricht einem Erfüllungsgrad von insgesamt rd. 72%. Neben Angaben zum Stand der Umsetzung bei den landeseigenen Friedhöfen der Bezirke sowie den konfessionellen Friedhöfen informiert der Bericht außerdem über die Herangehensweise, finanziellen Auswirkungen sowie Probleme und Hemmnisse bei der Umsetzung der Vorgaben des FEP 2006. Darüber hinaus werden Aussagen zur künftigen Entwicklung von Friedhofsflächenbedarf und -versorgung gemacht sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen gegeben. Die Umsetzung der Vorgaben des FEP 2006 ist ein langfristiger und schrittweiser Prozess, der aufgrund der Dauer bestehender Nutzungsrechte und der zumeist über den Friedhof verstreut liegenden freiwerdenden Flächen erst in langen Zeiträumen sichtbar wird. Da die Notwendigkeit besteht, auf sich im Laufe der Zeit ändernde Bestattungsbedarfe oder auch auf eine sich seit 2006 veränderte städtebauliche Entwicklung reagieren zu können, wird im Bericht die Möglichkeit aufgezeigt, von der im FEP 2006 getroffenen Aussage zur Schließung, Aufhebung oder weiteren Nutzung einer Friedhofsfläche im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen auch abweichen zu können. Der Senat hat den Bericht zum Stand der Umsetzung des Friedhofsentwicklungsplans (FEP) 2006 am 18. November 2014 beschlossen.
Der Datensatz beinhaltet Informationen zur geografischen Verteilung von Tier- und Pflanzenarten im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden aus der Zentralen Artdatenbank (ZenA) Sachsen stammende Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) sowie Vogelbeobachtungsdaten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie der EU (Richtlinie 2009/147/EG) sowie nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders bzw. besonders und streng geschützte Vogelarten mit Bruthinweis.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Vorgehen für die wissenschaftliche Bewertung von Früherkennungsuntersuchungen Im Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) wird das Bundesumweltministerium ( BMUV ) ermächtigt, durch Rechtsverordnung festzulegen, welche Früherkennungsuntersuchung mittels Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe zulässig ist ( § 84 Abs. 2 StrlSchG ). Das Bewertungsverfahren beim Bundesamt für Strahlenschutz ist darin als zweistufiger Prozess festgelegt: 1. Vorprüfung 2. Ausführliche Begutachtung Am 12. Mai 2017 wurde das Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) beschlossen. Darin wird das Bundesumweltministerium ( BMUV ) ermächtigt, durch Rechtsverordnung festzulegen, welche Früherkennungsuntersuchung mittels Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe unter welchen Voraussetzungen zur Ermittlung einer nicht übertragbaren Krankheit für eine besonders betroffene Personengruppe zulässig ist ( § 84 Abs. 2 StrlSchG ). Das derzeit laufende Mammographie-Screening-Programm wurde bereits 2018 mit einer Rechtsverordnung des BMUV in die Struktur der neuen Regelungen überführt. Gemäß § 84 Abs. 3 StrlSchG kommt dem Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) die Aufgabe zu, Früherkennungsuntersuchungen wissenschaftlich zu bewerten. Näheres regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur wissenschaftlichen Bewertung von Früherkennungsuntersuchungen zur Ermittlung nicht übertragbarer Krankheiten (StrlSchGVwV-Früherkennung) vom 12. Dezember 2018. Von der wissenschaftlichen Bewertung bis zur Einführung Der wissenschaftliche Bericht mit der abschließenden Bewertung des BfS geht ans BMUV und dient diesem als Entscheidungsgrundlage. Das BMUV legt fest, ob das Verfahren zur Früherkennung zugelassen wird. Wenn das geschieht, erarbeitet das BMUV eine entsprechende Rechtsverordnung, dabei wird es wiederum vom BfS beraten. Wenn eine Verordnung des BMUV über die Zulässigkeit einer Früherkennungsuntersuchung vorliegt, können Betreiber*innen von Röntgeneinrichtungen eine Genehmigung zur Durchführung der entsprechenden Untersuchung bei der zuständigen Landesbehörde beantragen. Ob die Untersuchung von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Das Bewertungsverfahren ist als zweistufiger Prozess festgelegt: 1. Vorprüfung In der Vorprüfung prüft das BfS mindestens jährlich, welche Früherkennungsuntersuchungen grundsätzlich für eine Zulassung gemäß § 84 Abs. 2 StrlSchG in Frage kommen. Die Vorprüfung erfolgt auf der Grundlage einer orientierenden Durchsicht der jeweils aktuellen wissenschaftlichen Literatur. 2. Ausführliche Begutachtung Einen wichtigen Bestandteil der ausführlichen Begutachtung stellt die Nutzen-Risikobewertung dar, bei der einerseits der Nutzen und andererseits die unerwünschten Wirkungen und das Strahlenrisiko gegeneinander abgewogen werden. Sie erfolgt auf der Grundlage einer systematischen Literaturübersicht, die sich an internationalen Standards der evidenzbasierten Medizin orientiert und möglichst ausschließlich Publikationen der höchsten Evidenzstufe berücksichtigt. Wichtige Endpunkte bei der Bewertung des Nutzens sind: die Verringerung der krankheitsspezifischen Sterberate ( Mortalität ), die Verringerung der krankheitsspezifischen Beschwerden ( Morbidität ), der Gewinn an gesundheitsbezogener Lebensqualität. Dem Nutzen gegenübergestellt werden die unerwünschten Wirkungen, die aus der Früherkennungsuntersuchung resultieren können, wie falsch-positive oder falsch-negative Befunde, Überdiagnostik und -therapie, belastende Abklärungsdiagnostik, das Strahlenrisiko. Es wird dargelegt, ob ausreichende wissenschaftliche Evidenz für das Überwiegen des Nutzens gegenüber den unerwünschten Wirkungen und dem Strahlenrisiko vorliegt. Neben der Nutzen-Risikobewertung sind die Anforderungen und Bedingungen, die an die Früherkennungsuntersuchung im laufenden Betrieb zu stellen sind, von zentraler Bedeutung. Nur durch diese kann erreicht werden, dass die oben genannte Nutzen-Risikobewertung, die sich üblicherweise auf prospektive, randomisierte Studien von hoher methodischer Qualität bezieht, auch im laufenden Betrieb Gültigkeit besitzt. Eine Gruppe von Sachverständigen aus den Fachbereichen Röntgendiagnostik oder Nuklearmedizin sowie den Bereichen Medizinphysik und Epidemiologie , relevanten klinischen Fachgebieten und der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen unterstützt und berät das BfS bei der Auswahl und Bewertung der Früherkennungsuntersuchungen. Vor Abschluss des Bewertungsverfahrens übermittelt das BfS seinen wissenschaftlichen Bericht zur Stellungnahme an die betroffenen Fachkreise, darunter medizinische Fachgesellschaften, die Verbände der Krankenkassen und Organisationen der Patientenvertretung. Für die nach § 84 Abs. 2 zugelassenen Früherkennungsuntersuchungen prüft das BfS mindestens alle fünf Jahre, ob sich der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse weiterentwickelt hat und ob dies einen Anlass zur Neubewertung der Untersuchung gibt. Stand: 14.03.2025
Der Gesundheitszustand der Berliner Waldbäume hat sich – nach leichter Verbesserung im Vorjahr – wieder verschlechtert. Er liegt auf ähnlich schlechtem Niveau wie in den Jahren 2019 bis 2022. 37 Prozent der Berliner Waldbäume zeigen deutliche Schäden (2023: 30 Prozent). Der Anteil der gesunden Bäume ist wieder gesunken: Nur noch vier Prozent der Bäume weisen keine sichtbaren Schäden auf; eine Verschlechterung auf das Allzeittief aus 2022 (2023: sechs Prozent). Ergebnis der vergangenen trocken-heißen Jahre und einer stagnierenden Regeneration. Die Hauptbaumarten sind unterschiedlich betroffen: Im zweiten Jahr in Folge hat sich der Zustand der Kiefern verbessert. Nur noch 13 Prozent sind deutlich geschädigt (2023: 14 Prozent). Der Anteil an Kiefern ohne sichtbare Kronenschäden stieg leicht auf sieben Prozent (2023: sechs Prozent). Die Vitalität der Eichen nimmt seit 2020 stufenweise ab. Das setzt sich 2024 mit einem neuen Höchstwert weiter fort. 87 Prozent der Eichen zeigen deutliche Schäden (2023: 60 Prozent). Wie schon im Vorjahr konnten keine Exemplare ohne Schäden aufgenommen werden. Spätfröste haben den Blattaustrieb negativ beeinflusst. Die Absterberate ist wieder zurückgegangen, liegt jedoch auf dem vierthöchsten je beobachteten Wert (nach 2023, 2020 und 2003). Bezogen auf 10.000 Bäume ist im Mittel mit einem jährlichen Absterben von 28 Kiefern bzw. 47 Eichen zu rechnen. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Die Klimakrise bedroht unsere Wälder. Intakte Wälder sind aber – als natürlicher CO 2 -Speicher – wichtig im Kampf für bessere Luft und sauberes Wasser. Wir müssen also alle Anstrengungen unternehmen, um Belastungen und Risiken für die Wälder durch wirksame Klimaschutzmaßnahmen zu minimieren. Erfreulich: Flächiges Absterben von Wäldern, wie in anderen Regionen Deutschlands, gibt es in Berlin nicht.“ Die Zahlen des Waldzustandsberichts belegen auch in diesem Jahr: Die klimatischen Bedingungen verändern sich zu schnell für eine natürliche Anpassung unserer Waldökosysteme. Die Anstrengungen der Berliner Forsten zum Umbau der Berliner Wälder über Naturverjüngung und Pflanzungen zeigen erste Erfolge. Der Anteil der Laubbäume und die Artenvielfalt in den Wäldern nimmt weiter zu. Diese Bemühungen müssen für eine weitere Stabilisierung fortgesetzt und intensiviert werden. Die Methoden und Konzepte des Waldumbaus – wie z.B. das Mischwaldprogramm und die Waldbaurichtlinie – werden im Angesicht der Herausforderungen der Klimakrise derzeit evaluiert.
Waldzustand: Kronenverlichtung Wälder sind Lebensraum für Pflanzen und Tiere, filtern Schadstoffe aus der Luft, schützen vor Erosion und Lawinen, wirken regulierend im Wasserhaushalt, dienen dem Menschen als Ort für Erholung und liefern den Rohstoff Holz. Diese vielfältigen Funktionen im Naturhaushalt und für den Menschen können nur gesunde Wälder erfüllen. Die Kronenverlichtung zeigt den Gesundheitszustand von Waldbäumen an. Ergebnisse der Waldzustandserhebung Die Abbildung „Entwicklung der mittleren Kronenverlichtung“ zeigt die mittlere Kronenverlichtung für die vier Hauptbaumarten in deutschen Wäldern sowie für die Kategorie „Gesamt/alle Baumarten“. Diese erfasst neben den Hauptbaumarten auch andere Laub- und Nadelbaumarten. Je kleiner die Werte für die Kronenverlichtung ausfallen – also je belaubter oder benadelter die Baumkronen – desto besser ist der Kronenzustand. Während bei den meisten Baumarten in den Jahren von 1990 bis 2017 überwiegend kein klarer Trend der Verbesserung oder Verschlechterung des Kronenzustands zu erkennen war, erhöhte sich die Kronenverlichtung in den Folgenjahren bis 2020 deutlich und ist auch aktuell auf einem vergleichbar hohen Niveau. Im Jahr 2023 lag die mittlere Kronenverlichtung der Buche bei 29 %; bei der Eiche bei 28 %. Die Fichte wies eine mittlere Kronenverlichtung von 29 % auf. Die Kiefer ist seit Beginn der 1990er Jahre die Hauptbaumart mit der geringsten Kronenverlichtung. Die mittlere Kronenverlichtung der Kiefer betrug im Jahr 2023 rund 22 %. Weitere Informationen zur Kronenverlichtung und zum Waldzustand finden Sie in den vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ( BMEL ) veröffentlichten Themenseite zur Waldzustandserhebung (WZE). Ursachen der Kronenverlichtung als Wirkungskomplex Generell lassen sich die Kronenverlichtung und andere Schadsymptome an Waldbäumen nicht eindeutig auf einzelne Einflussfaktoren zurückführen. Es ist davon auszugehen, dass immer verschiedene abiotische und biotische, also vom Menschen verursachte und natürliche Faktoren als Schadursachen zusammenwirken. Wichtige Einflussgrößen sind: Die atmosphärische Deposition (Ablagerung) von Stickstoff- und Schwefelverbindungen und die damit verbundenen Bodenveränderungen – vor allem Versauerung und Eutrophierung (Nährstoffanreicherung); die Witterung (zum Beispiel lange Trockenperioden); Insekten- und Krankheitsbefall; andere biologische Ursachen, wie die überdurchschnittliche Ausbildung von Früchten (zum Beispiel in sog. Mastjahren bei Eiche und Buche), die zur lichteren Ausbildung der Baumkrone führen; das Alter des Baumes: ältere Bäume sind in der Regel stärker verlichtet als jüngere. Im Jahr 2020 erreichte die Kategorie „Gesamt/alle Baumarten“ den bislang höchsten Wert für die mittlere Kronenverlichtung seit Beginn der Erhebung im Jahr 1984. Durch die feuchtere Witterung des Jahres 2021 hat sich der Zustand der Kategorie „Gesamt/alle Baumarten“ leicht verbessert. Es ist jedoch nicht von einer generellen Erholung auszugehen, da die Waldökosysteme vielerorts langfristig geschädigt sind. Die mittlere Kronenverlichtung der Laubbäume liegt aktuell innerhalb der Schwankungsbreite der letzten 20 Jahre. Bei den Arten Kiefer und Fichte hat die mittlere Kronenverlichtung seit 2017 stark zugenommen. Die in einigen Regionen Deutschlands eingetretenen schweren Waldschäden durch Dürre und Schädlingsbefall werden durch den Indikator „mittlere Kronenverlichtung“ nicht abgebildet. Die noch nie so hohen Absterberaten der Fichte im Jahr 2020, wie in den Ergebnissen der Waldzustandserhebung 2020 dokumentiert, gaben jedoch einen Hinweis darauf. Methodik der Waldzustandsbewertung Die Bundesländer erheben jährlich den Waldzustand auf einem systematischen Stichprobennetz im Raster von 16 × 16 Quadratkilometer. Das Thünen-Institut für Waldökosysteme berechnet daraus das Ergebnis für Deutschland insgesamt. Um den Gesundheitszustand der einbezogenen Probebäume zu bewerten, schätzen Forstexperten vom Boden aus die Nadel- oder Blattverluste als Abweichungen von voll belaubten Baumkronen ein. Die mittlere Kronenverlichtung ist der gewichtete Mittelwert der in 5-Prozent-Stufen geschätzten Kronenverlichtung aller Probebäume. Daneben werden weitere Schadsymptome erfasst. Die Erhebung erfolgt nach dem bundesweit abgestimmten Leitfaden zur Waldzustandserhebung. Ein Teil der Daten wird an das Internationale Kooperativprogramm zur Bewertung und Überwachung der Wirkung von Luftschadstoffen auf Wälder (ICP Forests) der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen ( UNECE ) übermittelt. Das dafür europaweit abgestimmte Erhebungsverfahren wird in Teil IV des Methodenhandbuchs des ICP Forests näher beschrieben.
Stickstoffdioxid-Belastung Die Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxid-Belastung zeigen seit 1995 eine deutliche Abnahme. An einem Prozent der verkehrsnahen Stationen überschreiten die gemessenen Stickstoffdioxid-Konzentrationen den seit 2010 einzuhaltenden Grenzwert. Belastung durch Stickstoffdioxid Ballungsräume und Städte sind im Vergleich zum Umland stärker von Luftschadstoffbelastungen betroffen, da die Emissionen in dicht besiedelten Gebieten erwartungsgemäß höher sind. Dabei ist die Belastung nicht im gesamten Gebiet einer Stadt einheitlich. Die höchsten Stickstoffdioxid (NO 2 ) Konzentrationen werden nahe der Hauptemissionsquelle, an viel befahrenen Straßen, gemessen. Je nach Lage der Messstation werden verkehrsnah NO 2 -Jahresmittelwerte zwischen 20 und 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³), sehr vereinzelt sogar noch darüber, gemessen. Mit zunehmender Entfernung zu verkehrsreichen Straßen verringert sich die NO 2 -Konzentration in der Luft. Da jedoch neben dem Verkehr weitere Stickstoffoxid-Quellen (z.B. aus dem verarbeitenden Gewerbe und Haushalten) über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, entsteht eine Grundbelastung über dem Stadtgebiet, die als städtische Hintergrundbelastung bezeichnet wird und als typisch für städtische Wohngebiete anzusehen ist. Hier liegen die NO 2 -Jahresmittelwerte im Bereich von 10 bis 20 µg/m³. Mit Jahresmittelwerten um 6 µg/m³ wird die deutlich niedrigere NO 2 -Belastung entfernt von Emissionsquellen in ländlichen Gebieten gemessen (siehe Abb. „Trend der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte“). Seit 1995 ist in allen beschriebenen Belastungsregimen ein Rückgang erkennbar. An den Messstationen des Umweltbundesamtes, die weit entfernt von lokalen Schadstoffquellen liegen, um weiträumig und grenzüberschreitend transportierte Luftmassen zu untersuchen, werden NO 2 -Konzentrationen noch deutlich unter 6 µg/m³ gemessen (siehe Karten „Stickstoffdioxid (NO 2 ) - Jahresmittelwerte“). Trend der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Karte: Stickstoffdioxid (NO2) - Jahresmittelwerte 2000-2008 Quelle: Umweltbundesamt Karte: Stickstoffdioxid (NO2) - Jahresmittelwerte 2009-2017 Quelle: Umweltbundesamt Karte: Stickstoffdioxid (NO2) - Jahresmittelwerte 2018-2023 Quelle: Umweltbundesamt Überschreitung von Grenzwerten In der EU-Richtlinie 2008/50/EG – in deutsches Recht mit der 39. BImSchV umgesetzt – ist für den Schutz der menschlichen Gesundheit ein Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel festgelegt, der seit 2010 einzuhalten ist (siehe Tab. „Grenzwerte für die Schadstoffe Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide“). 1 % der städtischen verkehrsnahen Luftmessstationen registrierten 2023 Überschreitungen dieses Jahresgrenzwertes. An städtischen Hintergrundmessstellen traten keine Überschreitungen auf (siehe Abb. „Prozentualer Anteil der Messstationen mit Überschreitung des Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwertes“). Der ebenfalls seit 2010 einzuhaltende 1-Stunden-Grenzwert für Stickstoffdioxid (200 µg/m³ dürfen nicht öfter als 18-mal überschritten werden) wurde zuletzt im Jahr 2016 überschritten, damals sehr vereinzelt, vor allem an stark befahrenen Straßen mit Schluchtcharakter. 2023 wurde demnach erneut deutschlandweit keine Überschreitung des 1-Stunden-Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO 2 ) festgestellt. Grenzwerte für die Schadstoffe Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF Tabelle als Excel Prozentualer Anteil der Messstationen mit Überschreitung des Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwertes ... Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide Stickstoffoxide (NO x ) können als Stickstoffdioxid (NO 2 ) oder Stickstoffmonoxid (NO) auftreten. Überwiegend wird Stickstoffmonoxid (NO) emittiert. NO tritt aber großräumig nicht in Erscheinung, da dieses Gas relativ schnell von Luftsauerstoff (O 2 ) und Ozon (O 3 ) zu NO 2 oxidiert wird. Herkunft Stickstoffoxide entstehen als Produkte unerwünschter Nebenreaktionen bei Verbrennungsprozessen. Die Hauptquellen von Stickstoffoxiden sind Verbrennungsmotoren und Feuerungsanlagen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle. In Ballungsgebieten ist der Straßenverkehr die bedeutendste NO x -Quelle . Gesundheitliche Wirkungen Stickstoffdioxid ist ein ätzendes Reizgas, es schädigt das Schleimhautgewebe im gesamten Atemtrakt und reizt die Augen. Durch die dabei auftretenden Entzündungsreaktionen verstärkt es die Reizwirkung anderer Luftschadstoffe zusätzlich. In der Folge können bei hohen Konzentrationen Atemnot, Husten, Bronchitis, Lungenödem, steigende Anfälligkeit für Atemwegsinfekte sowie Lungenfunktionsminderung auftreten. Nimmt die NO 2 -Belastung der Außenluft zu, leiden daher besonders Menschen mit vorgeschädigten Atemwegen und Allergien darunter. In epidemiologischen Studien konnte ein Zusammenhang zwischen der zeitnahen Belastung mit NO 2 und der Zunahme der Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie der Sterblichkeit in der Bevölkerung beobachtet werden. Diese Effekte sind bei langfristiger Belastung noch deutlich ausgeprägter darstellbar. Messdaten Derzeit wird in Deutschland an etwa 500 Stationen NO 2 gemessen.
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Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Waldzustandsbericht 2024 NW-FVA Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt 1 Vorwort Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Wälder sind weit mehr als nur eine Quelle für Holz und Rohstoffe. Sie erfüllen eine zentrale Rolle für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen und bieten zahlreiche wichtige Funktionen: Sie schützen Böden und Grundwasser, sind Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen und tragen wesentlich zur Erholung in unserer Gesellschaft bei. In einer zunehmend von Klimawandel und Umweltveränderungen geprägten Welt gewinnen diese Funktionen noch mehr an Bedeutung. Die Ergebnisse der diesjährigen Waldzustandserhebung zeigen eine leicht positive Entwicklung. Die mittlere Kronenverlichtung ist über alle Baumarten hinweg gesunken. Ebenso sind die Schadholzmenge und die Absterberate im Vergleich zu den Vorjahren zurückgegangen. Diese positiven Tendenzen stimmen uns zuversichtlich, sind jedoch nicht Anlass zur Entwarnung. Angesichts der bestehenden Herausforderungen bleiben der Aufbau artenreicher und klimastabiler Wälder sowie die zielgerichtete Wiederbewaldung die vordringlichsten Aufgaben der kommenden Jahre. Die Landesregierung wird auch weiterhin alle Waldbesitzenden in Sachsen-Anhalt bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen, um die Resilienz unserer Wälder zu stärken und ihre Zukunft zu sichern. Dieser Waldzustandsbericht gibt Ihnen einen fundierten Überblick über den aktuellen Zustand unserer Wälder in Sachsen-Anhalt und erläutert die Ursachen und Auswirkungen der Schäden, die wir gegenwärtig erleben. Ein besonderer Dank gilt der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt für ihre umfassende Datenerhebung und die sorgfältige Auswertung der Ergebnisse. Ich lade Sie ein, sich mit den Ergebnissen dieser Erhebung zu befassen, um ein besseres Verständnis für die bestehenden Herausforderungen und die dringende Notwendigkeit des Waldumbaus zu entwickeln. Mit freundlichen Grüßen Sven Schulze Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort Seite 2 Hauptergebnisse 4 Forstliches Umweltmonitoring 6 Ulrike Talkner, Caroline Klinck und Uwe Paar WZE-Ergebnisse für alle Baumarten 8 Caroline Klinck und Uwe Paar Kiefer 10 Fichte 12 Buche 14 Eiche 16 Andere Laub- und Nadelbäume 18 Witterung und Klima 20 Johannes Sutmöller Insekten und Pilze 25 Martin Rohde, Rainer Hurling, Gitta Langer, Johanna Bußkamp und Pavel Plašil Stoffeinträge 31 Birte Scheler Auswirkung von extremer Witterung auf die Vitalität und Produktivität der Hauptbaumarten in Nordwestdeutschland 34 Anja Gröning, Caroline Klinck und Uwe Paar Wildobstarten: Erhaltung und nachhaltige Nutzung wertvoller genetischer Ressourcen 38 Katharina Birgit Budde, Nicole Opfermann, Katharina Volmer und Aki Michael Höltken Trockenjahre und Buchenmortalität: Geschlossenes Kronendach mindert Schäden 42 Peter Meyer, Andreas Mölder und Ralf-Volker Nagel Boden des Jahres: Waldboden 45 Impressum 48 Foto: M. Spielmann Jan Evers, Oliver van Straaten und Felix Grün 3
Lungenkrebsfrüherkennung für starke Raucher*innen: Neue Verordnung und ihre Umsetzung Starke (ehemalige) Raucher*innen können von einer Lungenkrebs-Früherkennung profitieren. Am 1. Juli 2024 ist eine Verordnung in Kraft getreten, die eine Früherkennungsuntersuchung für Lungenkrebs mittels Niedrigdosis- Computertomographie unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Um diese Früherkennungsuntersuchung durchführen zu dürfen, müssen medizinische Einrichtungen spezifische Anforderungen erfüllen. Diese betreffen sowohl das radiologische Personal als auch die technische Ausstattung sowie ein umfassendes System zur Qualitätssicherung. Die notwendigen Vorbereitungen zur Umsetzung der Lungenkrebsfrüherkennung sind derzeit noch im Gange. Damit die Früherkennungsuntersuchung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, muss zunächst der Gemeinsame Bundesausschuss ( G-BA ) eine Entscheidung treffen. Dieser hat ab dem 1. Juli 2024 dafür eine Frist von 18 Monaten. Lungenkrebsfrüherkennung – Was alle Interessierten dazu wissen müssen Lungenkrebs ist in Deutschland bei Männern die zweithäufigste und bei Frauen die dritthäufigste Krebserkrankung. Jährlich erkranken etwa 57.000 Menschen neu daran. Spürbare Beschwerden treten oft erst im fortgeschrittenen Stadium auf, in dem die Heilungschancen gering sind. Eine frühzeitige Erkennung von Lungenkrebs kann den Behandlungserfolg deutlich verbessern. Starke (ehemalige) Raucher*innen, die ein stark erhöhtes Lungenkrebsrisiko haben, können von einer organisierten Lungenkrebsfrüherkennung profitieren. Am 1. Juli 2024 ist eine Verordnung in Kraft getreten, die eine Früherkennungsuntersuchung für Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomographie unter bestimmten – sehr strengen – Bedingungen erlaubt. Derzeit laufen noch wichtige Vorbereitungen zur Einführung der Lungenkrebsfrüherkennung. Vorerst ist die Lungenkrebsfrüherkennung auch noch keine Kassenleistung. Damit die Früherkennungsuntersuchung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, muss erst der Gemeinsame Bundesausschuss, ein wichtiges Entscheidungsgremium im deutschen Gesundheitswesen, darüber entscheiden. Dieser hat ab dem 1. Juli 2024 dafür 18 Monate lang Zeit. Am 1. Juli 2024 ist eine neue Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) in Kraft getreten, die eine Früherkennungsuntersuchung für Lungenkrebs mittels Niedrigdosis- Computertomographie (LDCT) unter der Voraussetzung strenger Bedingungen erlaubt. Diese Verordnung stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Heilungschancen bei Lungenkrebs dar, insbesondere für starke Raucher*innen, die ein beträchtlich erhöhtes Risiko für die Entwicklung dieser Krankheit haben. Einrichtungen müssen strenge Voraussetzungen erfüllen Um diese Untersuchungen durchführen zu dürfen, müssen medizinische Einrichtungen strenge Voraussetzungen erfüllen. Radiolog*innen benötigen spezielle Fortbildungen, um die Expertise zum Durchführen und Befunden der Untersuchungen zu erlangen. Praxen und Zentren müssen darüber hinaus zusätzliche Nachweise erbringen, die sicherstellen, dass sie den hohen Qualitätsanforderungen genügen. Derzeit laufen Vorbereitungen zur Umsetzung der Früherkennung wie die Erstellung von Schulungs- und Informationsmaterial. BfS -Bewertung der Lungenkrebsfrüherkennung Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) hat bereits 2020/2021 die Lungenkrebsfrüherkennung mittels LDCT einer umfassenden Nutzen-Risiko-Bewertung unterzogen. In der Auswertung von acht Studien höchsten Evidenzgrades mit fast 70.000 Personen konnte gezeigt werden, dass ein jährliches Screening die Sterblichkeit an Lungenkrebs bei starken Raucher*innen bzw. ehemals stark Rauchenden reduzieren kann. Jedoch ist die regelmäßige CT -Untersuchung auch mit Risiken verbunden. Falsch-positive Ergebnisse können zu unnötigen Zusatzuntersuchungen führen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Tumoren behandelt werden, die klinisch nie bedeutsam geworden wären. Darüber hinaus geht eine Lungen- CT , wie jede Röntgenuntersuchung, mit einem Strahlenrisiko einher. Das BfS befürwortet die Lungenkrebsfrüherkennung nur unter höchsten Qualitätsanforderungen und regelmäßiger Auswertung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Nur bei konsequenter Umsetzung überwiegen die Vorteile die Risiken. Fortbildung Voraussetzung für Durchführung der Früherkennung Für die Durchführung der Lungenkrebsfrüherkennung mittels LDCT müssen die zuweisenden Ärzt*innen (v.a. Internist*innen und Allgemeinmediziner*innen) potenzielle Teilnehmende vorab über Nutzen und Risiken der Untersuchung aufklären. Hierzu müssen sie durch Fortbildungen die notwendigen Kenntnisse im Bereich der Lungenkrebsfrüherkennung erwerben. Die durchführenden Radiolog*innen müssen Erfahrung im Bereich der Lungen- CT haben und diese stetig aufrechterhalten. Um den Befund für die LDCT zu erstellen, ist neben der Beurteilung durch den Radiologen/die Radiologin zusätzlich eine computerassistierte sogenannte Detektionssoftware einzusetzen, welche lungenkrebstypische Veränderungen markiert. Um die Evaluation der Prozesse und Ergebnisse zu ermöglichen, muss ein umfassendes System zur Qualitätssicherung umgesetzt werden. Weitere Schritte bis zur Einführung Seit dem 1. Juli 2024 ist die Durchführung der Lungenkrebsfrüherkennung unter den in der Verordnung genannten Bedingungen und Anforderungen prinzipiell zulässig. Ob diese erfüllt sind, muss durch die zuständigen Landesbehörden für jede Einrichtung, die die Früherkennungs- CT durchführen möchte, geprüft werden. Ob die Untersuchung auch als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird, muss der Gemeinsame Bundesausschuss ( G-BA ) binnen 18 Monaten nach Inkrafttreten der BMUV -Verordnung entscheiden. Der G-BA kann auch weitergehende Regelungen und Anforderungen für die Kassenleistung festlegen. Bis die Lungenkrebsfrüherkennung eine Kassenleistung ist, kann sie – bei Erfüllung aller Anforderungen aus der Verordnung und dem Vorliegen einer Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde – allenfalls als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) oder eventuell im Rahmen der privatärztlichen Versorgung in Anspruch genommen werden. Eine Selbstzahlerleistung wird nicht für alle Personen aus der Zielgruppe erschwinglich sein und wird generell kritisch gesehen. Es wäre wünschenswert, wenn die Früherkennung mit LDCT systematisch als Kassenleistung (auch für Privatversicherte) und unter einheitlichen Bedingungen eingeführt würde. Die in der Verordnung geforderte strenge und qualitätsgesicherte Umsetzung ist essenziell, um das volle Public-Health-Potenzial der Lungenkrebsfrüherkennung mit Niedrigdosis- Computertomographie auszuschöpfen und die Risiken zu minimieren. Stand: 24.10.2024
Demografischer Wandel Eine Bevölkerungszunahme oder -abnahme kann sich – regional unterschiedlich – auf Umweltnutzung und Umweltzustand auswirken. Nach einer Korrektur der Bevölkerungszahl durch den Zensus 2011 stieg die Bevölkerung Deutschlands bis 2023. Das lag vor allem an kurzfristig wirksamen Faktoren wie der Zuwanderung. Auf lange Sicht wird die Bevölkerung voraussichtlich altern und abnehmen. Entwicklung der Bevölkerung in den Bundesländern Von 1990 bis 2023 nahm die Bevölkerung in elf Bundesländern zu und in fünf Bundesländern ab (siehe Tab. „Bevölkerung nach Bundesländern 1990 bis 2023“). Die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung in den letzten 33 Jahren ist vor allem auf Wanderungsbewegungen zurückzuführen, zum einen auf Binnenwanderung zwischen den Bundesländern und zum anderen auf Zuwanderung aus dem Ausland, die sich bevorzugt auf wirtschaftlich starke Regionen richtet. Bundesländer, die von Abwanderung betroffen sind, haben vor allem junge Menschen und Familien mit Kindern verloren. In der Folge fallen auch Geburtendefizite und Sterbeüberschüsse höher aus, als in Regionen, die von Zuwanderung profitieren. Aufgrund der Ergebnisse zum Zensus 2011 der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder musste die Bevölkerungsstatistik korrigiert werden. Die Datenerhebung zum Zensus 2011 zeigte, dass 2011 in Deutschland 1,5 Millionen Menschen weniger lebten, als bisher angenommen. Nach der neuen Berechnungsgrundlage des Zensus 2011 stieg die Bevölkerung von 2011 bis 2023 hauptsächlich bedingt durch Zuwanderung aus dem Ausland, in 13 Bundesländern an. In absoluten Zahlen wuchsen insbesondere die bevölkerungsreichsten Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern. Berlin und Hamburg verzeichneten prozentual die höchsten Zuwächse. In Sachsen-Anhalt, dem Saarland und Thüringen war trotz Zuwanderung eine Abnahme der Bevölkerung von 2011 auf 2023 zu verzeichnen. Die Bevölkerungspyramide Die Zahlen zur Altersstruktur zeigen: 2023 betrug der Anteil der unter 20-Jährigen 18,8 %. Auf die Bevölkerung im Alter von 20 bis 60 Jahren entfielen 51,3 % und der Anteil der über 60-jährigen lag bei 29,9 % (siehe Abb. „Altersstruktur 2023 nach Altersklassen“). Die abnehmende Zahl der Geburten und das Altern der gegenwärtigen stark besetzten mittleren Jahrgänge führen zu Veränderungen in der Altersstruktur der Bevölkerung. Eine klassische Bevölkerungsstruktur, bei der die Kinder die stärksten Jahrgänge stellen und die Besetzungszahlen der älteren Jahrgänge allmählich als Folge der Sterblichkeit abnehmen, zeigt die aktuelle Bevölkerungspyramide in Deutschland nicht mehr auf. Laut Statistischem Bundesamt hat die Zuwanderung nur sehr eingeschränkte Auswirkungen auf die langfristige Bevölkerungsentwicklung. Sie schlägt sich vor allem im kurzfristigen Anstieg der Bevölkerungszahl nieder. Der Trend einer zunehmenden Alterung der Gesellschaft in Deutschland kann dadurch voraussichtlich nicht umgekehrt werden. Bevölkerungsdichte in Deutschland In Deutschland lebten 2022 (31.12.) auf einem Quadratkilometer (km²) im Schnitt 236 Personen. Die drei bevölkerungsreichsten Länder waren Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. In diesen drei Bundesländern, die 39,3 % der Fläche Deutschlands einnehmen, lebte in etwa die Hälfte der Bevölkerung (siehe Tab. „Fläche und Bevölkerung 2022“). Große Unterschiede in der Bevölkerungsdichte gab es zwischen Stadt und Land. Die höchste Bevölkerungsdichte wiesen 2022 die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen auf. Vergleicht man die restlichen Bundesländer miteinander, so lag Nordrhein-Westfalen 2022 an erster Stelle. Am geringsten war die Bevölkerungsdichte in Mecklenburg-Vorpommern und in Brandenburg. Im Jahr 2011 betrug die Einwohnerdichte in Deutschland 225 Einwohner*innen pro Quadratkilometer (EW/km²), war also etwas geringer als 2022. In der Reihenfolge der Bundesländer lag Bayern mit 176 EW/km² im Jahr 2011 noch knapp hinter Schleswig-Holstein (177 EW/km²). Im Jahr 2022 hatte sich die Bevölkerungsdichte in beiden Bundesländern erhöht, aber Bayern lag mit 190 EW/km² nun knapp vor Schleswig-Holstein (187 EW/km²). Ansonsten blieb die Reihenfolge der Bundesländer unverändert. Stadt und Land Derzeit dominiert immer noch eine Konzentration der Bevölkerung auf prosperierende Städte und Wachstumsregionen. Eine weitere Zunahme der Bevölkerung in den Städten und Abnahme in den stadtentfernten ländlichen Regionen wird sich auf die jeweilige Nutzung und den Zustand der Umwelt auswirken. Die Zunahme der Bevölkerung in den Großstädten und Stadtregionen wie Berlin, München, Hamburg, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Leipzig und Dresden bedeutet mehr Flächenbelegung, Bodenversiegelung durch den notwendigen Wohnungsbau, Infrastruktur, Verkehr und Lärm durch zunehmende Pendlerströme und Luftverschmutzung. Demografie und effiziente Flächennutzung Ländliche Räume und wirtschaftlich stagnierende Regionen haben immer noch Bevölkerungsverluste zu verzeichnen. Eine stagnierende oder sinkende Bevölkerung hat nicht in jedem Fall eine Umweltentlastung zur Folge. Leere Wohnungen und Bürogebäude sowie Gewerbebrachen bleiben bestehen. Viele Gebäude, Verkehrs- und Versorgungsstrukturen müssen weiter betrieben, gewartet und instandgehalten werden. In Schrumpfungsregionen verschlechtert sich insgesamt die Effizienz der Auslastung von Gebäuden und Infrastrukturen. Dadurch steigt die ökologische und ökonomische Belastung pro Kopf der Bevölkerung. Denn die Gebäude und Infrastrukturen dienen immer weniger Nutzern und müssen von immer weniger Nutzern bezahlt werden. In stagnierenden Regionen kann Zersiedelung die Effizienz der Gebäude- und Infrastrukturnutzung zusätzlich verschlechtern und die pro-Kopf-Umweltbelastung erhöhen. Das kann vor allem dann geschehen, wenn einige Siedlungen erweitert werden und sich die Auslastung anderer verschlechtert. Die Anforderungen an eine Siedlungsplanung und Wohnungspolitik sind daher künftig, in Wachstumsregionen die Siedlungen möglichst flächensparend, umwelt- und sozialverträglich zu entwickeln und in stagnierenden oder schrumpfenden Regionen die Gebäude und Infrastrukturen kostengünstig und dabei umwelt- und sozialverträglich an den künftigen Bedarf anzupassen. Hilfe bei der Anpassung Statt Siedlungen und Infrastrukturen auszubauen, sollte der Bestand – wenn möglich – effizienter genutzt werden. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sowie das Umweltbundesamt untersuchen im Rahmen von Forschungsvorhaben regelmäßig umwelt- und sozialverträgliche Anpassungsstrategien für schrumpfende Regionen. Diese werden auch in wirtschaftlich starken Regionen und Universitätsstädten erforderlich sein, falls die Geburtenraten niedrig bleiben. Denn Kinder, die in den letzten Jahrzehnten nicht geboren wurden, fehlen heute als Eltern künftigen Nachwuchses. Weiterhin beeinflussen diese demografischen Entwicklungen beispielsweise auch die Ressourceninanspruchnahme in Kommunen. Das Umweltbundesamt hat aus diesem Grund die Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen untersuchen lassen.
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