Das Projekt "Die Wirkung, insbesondere der Abgasrueckfuehrung, der Ansaugluftdrosselung und der Ansaugluftvorwaermung auf die Entgiftung der Abgase eines nach dem M-Verfahren arbeitenden Dieselmotors" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Darmstadt, Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Fahrzeugantriebe.Ziel des Forschungsvorhabens ist die moeglichst nicht zu einem hoeheren Verbrauch fuehrende, signifikante Verminderung der Emission von Schadstoffen (Einschliesslich der von toxisch bewerteten 'particulate matter') durch Anwendung von Massnahmen, die den Brennverlauf und den Reaktionsmechanismus der Verbrennung beeinflussen. Als Versuchstraeger steht ein direkteinspritzender, wassergekuehlter Vierzylinder-M-Dieselmotor zur Verfuegung, der es vor allem gestattet, durch besondere Einrichtungen heisse Abgase rueckzufuehren, die Ansaugluft vorzuwaermen (Abgaswaermetauscher) und den Ansaugluftstrom zu drosseln. Es konnten bereits bei betriebswarmem und ganz besonders bei nicht betriebswarmem Motor sowohl die sehr positiven Einzelwirkungen der obengenannten Massnahmen - insbesondere der heissen Abgasrueckfuehrung - als auch deren Wirkung auf das Emissionsverhalten bei gleichzeitiger Anwendung aufgeklaert u. die Regelgesetze f. eine minimale Gesamttoxizitaet der Schadstoffemission, die aus lufthygienisch begruendeten Emissionsgrenzwerten der Einzelschadstoffe (Stickoxide, Gesamtkohlenwasserstoffe, Kohlenmonoxid u. Russ) ermittelt wurde, gefunden werden. Gegenwaertig steht die Einflussnahme der Abgasentgiftungsmassnahmen auf die in den Vordergrund gerueckte, problematische 'particulate matter'-Emission, die im unteren Lastbereich nicht der Russemission, sondern im wesentl. der Emission hochmolekularer, sehr toxischer Kohlenwasserstoffe entspricht, im Mittelpunkt der Untersuchungen. Hierbei soll auch in interdisziplinaerer Zusammenarbeit mit kompetenten Instituten die Toxizitaet d. 'particulate matter' erforscht werden.
Das Projekt "Gasmotor-Waermepumpe" wird/wurde ausgeführt durch: Ruhrgas AG.Entwicklung von Gas-Kompressionswaermepumpen unter Verwendung von Serienmotoren aus der PKW-Produktion, die fuer den Betrieb mit Erdgas umgeruestet werden. Unter dem Aspekt der rationellen Energieverwendung und Schonung der vorhandenen Ressourcen gilt die Entwicklung vornehmlich - der Verlaengerung der Motorlaufzeiten, - Minimierung der Schadstoffemission in den Motorabgasen, - der verbesserten Schalldaemmung, - dem Einfluss unterschiedlicher Gasarten auf den Betrieb von Gasdmotoren, - der Verbesserung der Regelung.
Das Projekt "Entwicklung eines Analysensystems fuer geruchsrelevante Stoffe im Dieselabgas" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Kaiserslautern, Fachbereich Chemie, Fachgebiet Organische Chemie, Arbeitsgruppe Manfred Regiz.Entwicklung eines automatisch arbeitenden Sammelsystems und Analysensystems zur Identifizierung und Quantifizierung geruchsrelevanter Stoffe
Das Projekt "NOx-Verminderung im Abgas von Dieselmotoren durch selektive katalytische Reduktion (SCR) mit Harnstoff" wird/wurde gefördert durch: Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen 'Otto-von-Guericke' e.V. / Forschungsvereinigung Verbrennungskraftmaschinen e.V.. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Kaiserslautern, Lehrstuhl für Kraft- und Arbeitsmaschinen.Untersuchung einer selektiven, katalytischen Abgasnachbehandlung bezueglich der Stickoxidemissionen; Einsatz der Harnstoff-SCR im mobilen Dieselmotorenbereich. Konzeption und Untersuchung eines weiteren SCR-Sytems fuer den dynamischen Motorbetrieb.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat über den amtlichen Bundesanzeiger ihre Förderrichtlinie zur Nachrüstung von Partikelminderungssystemen in dieselbetriebenen Baumaschinen der Abgasstufe I, II, IIIA oder IIIB veröffentlicht. Gegenstand der Förderung ist die Nachrüstung von Partikelfilterungssystemen in dieselbetriebenen Baumaschinen, die außerhalb geschlossener Räume eingesetzt werden. Antragsberechtigt ist nach dieser Richtlinie die Nachrüstung von geschlossenen Partikelfiltern an Dieselmotoren in Baumaschinen mit einer Motorleistung von 19 KW bis 560 KW, welche die Abgasstufen I, II, IIIA oder IIIB gemäß der Richtlinie 97/68/EG erfüllen. Die Höhe der Zuwendungen beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei die Zuwendung auf 4.000 € pro Antrag begrenzt ist. Die Förderrichtlinie tritt am 15. April 2024 in Kraft und gilt für Antragstellungen, die bis einschließlich 15. Oktober 2024 erfolgen. Alle weiteren Informationen finden Sie unter: BAnz AT 15.03.2024 B6. zur Förderrichtlinie im Bundesanzeiger Pressemitteilung vom 15.04.2024: Kein Diesel ohne Filter: Jetzt Förderung beantragen Um die Luftqualität in Berlin zu verbessern, muss auch der Schadstoffausstoß von Baumaschinen gesenkt werden. Denn im Bereich von Baustellen tragen Baumaschinen mit Dieselmotor durch ihre Abgase zu erhöhten Feinstaubbelastungen bei. Insgesamt kommen heute in Berlin aus den Motoren von Baumaschinen circa 97 Tonnen Dieselruß pro Jahr und aus allen Dieselfahrzeugen etwa 90 Tonnen. Baumaschinen tragen damit genauso zur Partikelbelastung bei wie der Straßenverkehr. Unbehandelte Abgase von Dieselmotoren wurden von der Weltgesundheitsorganisation in die gleiche Klasse krebserregender Stoffe eingestuft wie Asbest. Außerdem erhöhen Dieselrußpartikel das Risiko für Atemwegserkrankungen und für Herz-Kreislauferkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall. Zur Senkung des Dieselrußausstoßes aus Baumaschinen wird daher in Berlin seit 2016 für Baumaschinen, die auf Baustellen der öffentlichen Hand eingesetzt werden, die Einhaltung von Umweltstandards gefordert. Ältere Maschinen müssen mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden, um diese Standards einzuhalten. Die Nachrüstung mit Partikelfiltern wurde zuvor in einem Modellprojekt erfolgreich getestet. Durch ein Beratungsprojekt wurden Unternehmen bei Fragen zur Nachrüstung und Bauherren bei der Umsetzung der Regelungen unterstützt. Hierzu wurden von 2015 bis 2017 mehrere Informationsveranstaltungen durchgeführt und ein Leitfaden zu Fragen der Nachrüstung und ein Leitfaden zur Unterstützung der Kontrolle von Baumaschinen erarbeitet. Um einfach nachweisen zu können, dass die Umweltstandards eingehalten werden, wurden vom Land Berlin Plaketten zur Kennzeichnung emissionsarmer Baumaschinen eingeführt. Plaketten für Baumaschinen Auf Baustellen der öffentlichen Hand Berlin müssen viele Baumaschinen Umweltanforderungen erfüllen. Die Einhaltung der Anforderungen muss vom Bauunternehmen nachgewiesen werden. Um dies zu vereinfachen, wurde in Berlin die Plakette für Baumaschinen geschaffen. Weitere Informationen Ausgabestellen von Plaketten für Baumaschinen Informationen zu den drei Typen von Ausgabestellen. Alle Ausgabestellen erhalten die Plakette kostenlos von der für Umwelt zuständigen Senatsverwaltung Berlin. Weitere Informationen Umweltschutzanforderungen zur Verbesserung der Luftqualität in Berlin bei der Vergabe von Bauleistungen Bei Vergabe von Bau- und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber des Landes Berlin wird ein umweltfreundliches Beschaffungswesen durch den Senat angewandt, das Umweltschutzanforderungen berücksichtigt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Partikelfilter Die auf Baustellen der öffentlichen Hand Berlin geforderten Umweltstandards werden von neuen Maschinen in der Regel ohne weiteres erfüllt. Ältere Maschinen können weiter genutzt werden, wenn sie mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden. Weitere Informationen Praxistest Partikelfilter an Baumaschinen
Fahrgastschiffe sind sehr langlebig und auch ihre Motoren haben eine Lebensdauer von gut 30 Jahren und länger. Moderne Motoren mit niedrigem Schadstoffausstoß finden somit nur langsam Verbreitung in der Flotte. Die meisten Fahrgastschiffe weisen daher einen hohen Schadstoffausstoß (Emission) auf. Diese hohen Emissionen lassen sich durch Nachrüstungen der Fahrgastschiffe mit Partikelfiltern und SCR-Katalysatoren zur Minderung von Stickstoffoxiden deutlich vermindern. Gleichzeitig gehen auch die Geruchsbelästigungen durch die Abgase im Uferbereich zurück. In Modellprojekten mit unterschiedlichen Schiffen wurde erfolgreich die Nachrüstung mit Partikelfiltern (Praxistest Partikelfilter auf Fahrgastschiffen 2008-2011) und auch mit der Kombination von Stickoxidkatalysatoren und Partikelfiltern (Pilotprojekt Saubere Schiffe) getestet. Dabei konnten jeweils drei unterschiedliche Systeme erprobt werden. Messungen des TÜV Hessen zeigten, dass sich Partikel und Stickstoffoxide bei betriebswarmem Motor signifikant mindern lassen, teilweise waren die Schadstoffe im Abgas nicht mehr messbar. Dieses Projekt war Voraussetzung für das Förderprogramm “Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen 2022/23” . Pilotprojekt “Saubere Schiffe” 2018/2019 Berliner Praxistest “Partikelfilter auf Fahrgastschiffen” 2008 bis 2011 In diesem Pilotprojekt wurde die kombinierte Nachrüstung mit Partikelfilter und SCR-Katalysator mit Harnstoffeindüsung erprobt. Im Winter 2018/2019 konnten die drei Fahrgastschiffe „Bärliner“ (BWSG Berliner Wassersport und Service GmbH), „Berolina“ (Stern & Kreisschifffahrt GmbH) und „Spreeblick“ (Reederei Riedel GmbH) nachgerüstet werden. Bei dem Schiff „Bärliner“ wurden sowohl der Antriebsmotor als auch Motor des Bordgenerators nachgerüstet. Zum Einsatz kamen Systeme von TEHAG, Krone Filtertechnik und Fischer Abgastechnik. Die Abgasmessungen für die Bestimmung der Wirksamkeit der Systeme wurden vom TÜV Hessen durchgeführt. Die mehrstündigen Messfahrten fanden im Dezember 2019 statt. Ergebnisse: Alle Systeme hatten nur einen niedrigen Abgasgegendruck, so dass kein Mehrverbrauch auftrat. Alle Partikelfilter reduzierten sehr wirksam die Partikelemissionen. Alle SCR-Systeme zeigten eine gute Minderung der Stickoxidemissionen, sobald die erforderliche Temperatur im SCR-Katalysator erreicht war. Diese Temperatur wurde zum Messzeitpunkt im Winter bei Langsamfahrt nicht erreicht. Die Dosierung des Harnstoffs in den SCR-Katalysator erwies sich als anspruchsvoll, da die alten Motoren keine elektronische Regelung haben. Daher konnten dem SCR-System keine Angaben zum Betriebszustand übermittelt werden. Bei einer Überdosierung von Harnstoff können unerwünschte Ammoniakemissionen auftreten. Für künftige SCR-Nachrüstungen ergibt sich aus dem Pilotprojekt insbesondere die Empfehlung, einen möglichen Ammoniakschlupf durch den Einbau eines Ammoniaksperrkatalysators zu vermeiden. Ziel des Praxistests war es, die Nachrüstung von Berliner Fahrgastschiffen mit Partikelfiltern zu fördern und damit die Wirksamkeit und Dauerhaltbarkeit der geförderten Filtersysteme durch Abgasmessungen nach dem Einbau und über den Zeitraum von zwei Jahren zu untersuchen. Der Praxistest fand von 2008 bis 2011 statt. Nachgerüstet wurden die drei baugleichen Fahrgastschiffe „Friedrichshain“, „Pankow“ und „Prenzlauer Berg“ der Reederei Stern & Kreis. In diesen Schiffen wurden drei unterschiedliche Filtersysteme der Firmen „hug“, „Huss“ und „Clemens“ eingebaut. Bei allen Systemen handelte es sich um geschlossene, aktiv regenerierende Filter. Die Regeneration der Filter, d.h. der Abbrand der gesammelten Rußpartikel erfolgte durch integrierte Dieselbrenner oder zusätzliche Aufheizung des Filters. Um die Manövrierfähigkeit des Schiffs sicherzustellen, darf der Gegendruck des Filters nicht so hoch werden, dass der Motor ausgeht. Zur Sicherheit wurde daher ein druckgesteuerter Sicherheitsbypass eingebaut. Ergebnisse: Alle Filter erreichten Abscheidegrade von über 90 % der Partikelmasse. Die Regeneration der Filter arbeitete problemlos, allerdings erfordert das System der Firma hug zur Regeneration einen ununterbrochenen Betrieb bei Leerlaufdrehzahl von 20 Minuten. Ein Mehrverbrauch durch die Filter konnte nicht festgestellt werden, Grund ist der geringe Gegendruck im Normalbetrieb. Bei allen Herstellern mussten und konnten anfängliche Schwierigkeiten, wie unzureichende Hitzeisolation oder zu klein dimensionierter Filter, gelöst werden. Erste Ascheeinlagerungen waren nach circa 3000 Betriebsstunden zu beobachten. Die Bypass-Klappe erwies sich als notwendig, da es vereinzelt zu hohen Gegendrücken kam
Bild: Dagmar Schwelle Entwurf Luftreinhalteplan – 3. Fortschreibung Die Luft in Berlin ist in den letzten Jahren deutlich sauberer geworden. Manche Verkehrsbeschränkungen sind nun nicht mehr notwendig. Daher muss der Luftreinhalteplan fortgeschrieben werden. Der Planentwurf steht auch nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung weiter zur Verfügung. Weitere Informationen Bild: ccat82 / Depositphotos.com Luftreinhalteplan – 2. Fortschreibung (2019) Der Luftreinhalteplan für Berlin, 2. Fortschreibung wurde Mitte Juli 2019 verabschiedet und erste Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung. Gemeinsam mit den Berlinerinnen und Berliner möchten wir die Luft in der Hauptstadt noch besser machen und die Lebensqualität erhöhen. Weitere Informationen Bild: Philipp Eder Archiv zur Luftreinhalteplanung Luftreinhalteplan 2005 – 2010 (Grundlage der Umweltzone) und Luftreinhalteplan – 1. Fortschreibung (2011 – 2017) zur Minderung von NO2 und PM10. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Projekte zum Luftreinhalteplan Die Reduzierung der Luftbelastung erfordert innovative Maßnahmen, wie die Nachrüstung von Partikelfiltern an Baumaschinen, Schiffen oder Schadstoffminimierung bei Bussen im ÖPNV. Kennzeichenerhebungen ermöglichen Aussagen zum Schadstoffausstoß der Fahrzeugflotte. Weitere Informationen Bild: fefufoto - Fotolia.com Baumaschinen Um die Luftqualität in Berlin zu verbessern, muss auch der Schadstoffausstoß von Baumaschinen gesenkt werden. Denn im Bereich von Baustellen tragen Baumaschinen mit Dieselmotor durch ihre Abgase zu erhöhten Feinstaubbelastungen bei. Weitere Informationen Bild: ivo188 - Fotolia.com Umweltzone In Berlin wurde für das Gebiet innerhalb des S-Bahnrings eine Umweltzone eingerichtet, in der nur Fahrzeuge mit einer grünen Plakette verkehren dürfen. Alle Informationen zur Berliner Umweltzone, zu Bestellmöglichkeiten für die Plakette, zu ihrer Wirkung oder zu Ausnahmeregelungen finden Sie hier. Weitere Informationen Plaketten für Baumaschinen Kennzeichnung von eingehaltenen Umweltstandards Ausgabestellen für Plaketten Anforderungen; Bewerbung als Ausgabestelle Umweltzone Berliner Ausnahmeregelungen Informationen für Touristen Formulare im Bereich Immissionsschutz Formulare im Bereich Luft Rechtsvorschriften Bild: adrenalina / Depositphotos.com Schornsteinfeger: Aufgaben und Zuständigkeiten Es werden die Aufgaben und Zuständigkeiten der Bezirksämter und der Senatsverwaltung beschrieben und Informationen über die Kehrbezirke sowie rechliche Grundlagen sind zu finden. Weitere Informationen
Wieviel Schadstoffe kommen wirklich aus dem Auspuff? Welche Fahrzeuge tragen besonders zu den Schadstoffbelastungen an Straßen bei? Lassen sich mit Modellen, die in der Luftreinhaltung verwendet werden, die Kfz-Emissionen realistisch berechnen? Um diese Fragen besser beantworten zu können, wurden in Berlin erstmals Schadstoffmessungen direkt in der Abgasfahne von Fahrzeugen im Straßenverkehr mit dem Verfahren „Remote Sensing Detection (RSD)“ durchgeführt. Der wissenschaftliche Bericht zu der RSD-Abgasmessung steht hier zum Download bereit: Die umfangreichen Daten zu dem Bericht können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an Annette.Rauterberg-Wulff@senmvku.berlin.de . Die Abgasmessungen mit kombinierter Kennzeichenerfassung fanden im Zeitraum vom 21. Oktober bis zum 8. November 2019 im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz statt. Gemessen wurde an der Sonnenallee (Neukölln) stadteinwärts zwischen Mareschstraße und Thiemannstraße sowie Am Seegraben (Alt-Glienicke) stadtauswärts am Abzweig zur A 117. Um den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge zu messen, wurde quer über die Straße eine Lichtschranke aus infrarotem und ultraviolettem Licht installiert und die Schwächung des Lichtstrahls durch die Schadstoffe gemessen. Diese Lichtabsorption ist umso größer, je mehr Schadstoffe in der Abgasfahne sind. Es handelt sich damit um eine berührungslose Fern-Messung (englisch auch als Remote Sensing Detection oder RSD bezeichnet) ohne störende Eingriffe am Fahrzeug oder in die Fahrweise. Neben der Konzentration von Stickstoffoxiden im Abgas wird auch der Ausstoß von Kohlendioxid, Kohlenwasserstoffen, Kohlenmonoxid und Partikeln sowie die Geschwindigkeit und Beschleunigung der Fahrzeuge gemessen. Damit kann der Schadstoffausstoß in Abhängigkeit vom momentanen Kraftstoffverbrauch und der Fahrweise für die verschiedenen Fahrzeuggruppen ausgewertet werden. Wichtig für die Auswertungen sind zudem Daten zum Fahrzeug, d. h. zur Art des Fahrzeugs (Pkw, Nutzfahrzeuge, Busse), zur Antriebsart (Otto-, Dieselmotor, weitere Antriebe), zu seinem Gewicht und zur Abgasnorm, z.B. für einen Vergleich mit Emissionsgrenzwerten. Die Fahrzeugdaten wurden anhand der erfassten Kennzeichen ermittelt. Die Untersuchung ist Teil eines Projektes zur Erarbeitung eines Informationssystems zur aktuellen Luftqualität an Straßen (AkLuSt Berlin). Dieses Projekt wird aus dem “Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020” des Bundes mit einer Fördersumme von insgesamt 155.295 Euro gefördert. Gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Durchführung dieser Untersuchung erfolgte im Rahmen der Förderrichtlinie “Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme”.
Flugzeuge, Bahn und Bus oder der eigene Pkw bringen die Menschen heute immer schneller und bequemer von A nach B. Doch dabei entstehen Lärm und Emissionen, die der Gesundheit und Umwelt schaden können. Lesen Sie hier, wie sich der Berliner Verkehr und Lärm in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Bild: Umweltatlas Berlin Verkehrsmengen Welche Berliner Straßen gehören zu den am stärksten belasteten in ganz Deutschland? Wo gibt es die meisten, wo die wenigsten Pkw? Hier finden Sie umfangreiche Informationen zur Entwicklung des Verkehrsaufkommens in Berlin. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Lärmbelastung Autos, Züge, Baustellen, Flughafen – Berlin ist voller Lärm. Wo ist es besonders laut? Und was lässt sich dagegen tun? Hier finden Sie umfangreiche Daten rund um die Berliner Lärmbelastung und eine detaillierte Lärmkartierung aus dem gesamten Stadtgebiet. Weitere Informationen
Der Lebensmittelzusatzstoff Aspartam ist als Süßungsmittel in vielen Lebensmitteln, wie zum Beispiel zuckerfreien Softdrinks, enthalten. Nun wurde Aspartam von der World Health Organisation (WHO) als möglicherweise krebserzeugend für Menschen eingestuft. Was bedeutet das und wo darf Aspartam eigentlich überall eingesetzt werden? Die Chemikaliendatenbank ChemInfo informiert. Der süßlich schmeckende, geruchlose, weiße Feststoff Aspartam wurde früher als Nutrasweet vermarktet und ist heute direkt unter dem Namen Aspartam oder als E-Nummer E 951 in zahlreichen Inhaltsstofflisten von Lebensmitteln zu finden. Es darf gemäß EU-Verordnung 1333/2008 (Lebensmittelzusatzstoffe) in über 45 verschiedenen Lebensmittelkategorien zum Einsatz kommen. Darunter sind neben den bekannten Light-Softdrinks zum Beispiel Kaugummis, Nahrungsergänzungsmittel, Fruchtnektare, Frühstücksgetreidekost oder auch würzige Brotaufstriche. Die Höchstmengen werden für jede Lebensmittelkategorie spezifisch festgelegt und können für Aspartam bis zu 6.000 mg/kg Lebensmittel (bei Kleinstsüßigkeiten, die der Erfrischung des Atems dienen) betragen. Außer in Lebensmitteln darf Aspartam auch als Bestandteil kosmetischer Mittel zur Maskierung eingesetzt werden. Mit einer Wassergefährdungsklasse von 2 ist es deutlich wassergefährdend, ist jedoch im Boden und im Wasser biologisch abbaubar. Grundsätzlich giftig ist Aspartam nicht. Der LD50-Wert (tödliche Dosis für 50 % der getesteten Tiere) bei Ratten liegt mit über 5.000 mg/kg Körpergewicht sogar deutlich über dem von Zitronensäure (2.000-3.000 mg/kg), die ebenfalls als Lebensmittelzusatzstoff zum Einsatz kommt. Was bedeutet „möglicherweise krebserzeugend für Menschen“? Aspartam ist aus zahlreichen Alltagsprodukten nicht wegzudenken. Aufgrund des sehr breiten Einsatzes ist naheliegend, dass unabhängige Institutionen auch mögliche Folgen eines übermäßigen Konsums prüfen. Eine solche Prüfung ist nun durch die International Agency for Research on Cancer (IARC) der WHO erfolgt. Das IARC Monographs-Programm identifiziert und bewertet vermeidbare Ursachen von Krebserkrankungen beim Menschen. Neben Chemikalien werden u. a. auch berufliche Expositionen (z. B. durch die Arbeit als Maler oder Malerin) und physikalische oder biologische Einflüsse, wie Sonnenstrahlung und Viren, bewertet. Diese Einflussfaktoren werden in eine von vier Kategorien eingruppiert, die von „krebserzeugend für Menschen“ (Gruppe 1) bis „nicht klassifizierbar hinsichtlich der menschlichen Karzinogenität“ (Gruppe 3) reichen. Damit wird eine Aussage über die mögliche Gefahr getroffen, durch einen Einflussfaktor an Krebs zu erkranken. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Krebs bei einer bestimmten Exposition tatsächlich auftritt, wird hingegen nicht ermittelt. In Gruppe 1 (krebserzeugend) fallen beispielsweise Faktoren wie Aktiv- und Passivrauchen, alkoholische Getränke, Feinstaub oder auch Empfängnisverhütungsmittel mit Östrogen und Gestagen. Aspartam wurde nun in die Gruppe 2B einsortiert, die aktuell 324 verschiedene Einflussfaktoren umfasst, welche „möglicherweise krebserzeugend für Menschen“ sind. Es ist die niedrigste Kategorie, bei der eine mögliche Krebsgefahr vermutet werden kann. Damit steht Aspartam in einer Reihe mit z. B. Nickel, Melamin, Motorabgasen und traditionell eingelegtem asiatischen Gemüse. Für Aspartam wurden außerdem eingeschränkte Belege für das Auftreten einer bestimmten Krebsart gefunden: Leberkrebs. Ein anderes Süßungsmittel, für das ein mögliches Krebsrisiko bereits durch die IARC untersucht wurde, ist Saccharin (E 954). Für dieses gab es zum Zeitpunkt der Untersuchung aber keine Belege hinsichtlich einer möglichen Krebsgefahr (Gruppe 3). In Anbetracht der insgesamt 552 Einflussfaktoren, die den Gruppen 1, 2A und 2B insgesamt angehören, ist ein Kontakt mit krebserzeugenden Substanzen im Alltag nie vollständig ausgeschlossen. Mit der Einschätzung der IARC ist ein überlegter Konsum von Aspartam aber durchaus angeraten. Wer auf Zusatzstoffe in Lebensmitteln möglichst verzichten möchte, kann Getränke und Speisen zum Beispiel mit frischen oder eingekochten Früchten süßen. ChemInfo Alle in diesem Text enthaltenen Fakten zum Stoff sind in ChemInfo enthalten. ChemInfo ist die umfassendste deutschsprachige Chemikaliendatenbank und wird als Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder vom Umweltbundesamt gemeinsam mit verschiedenen Behörden des Bundes der Länder verwaltet, gepflegt und fortlaufend inhaltlich aktualisiert. ChemInfo kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Auch für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Teildatenbestand unter www.chemikalieninfo.de bereit. Diese frei recherchierbaren Informationen geben Auskunft über die Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.
Origin | Count |
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Bund | 286 |
Land | 18 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 4 |
Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 262 |
Text | 29 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
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Englisch | 40 |
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