Gartengeräte verursachen Arbeitsgeräusche, die zum Beispiel in Wohn- und Erholungsgebieten eine erhebliche Lärmbelastung darstellen können. Der Leitfaden orientiert sich an den Kriterien des Blauen Engel für Gartengeräte (DE-UZ 206), der neben weiteren Produktkriterien sehr anspruchsvolle Lärmanforderungen enthält.