Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
Der Datensatz enthält die Schalenwildgebiete für Rot-, Dam- und Muffelwild im Freistaat Sachsen bezogen auf das Jahr 2006. Zu jedem Gebiet wird die Art des Schalenwildes und der Name des Schalenwildgebietes angegeben. Die Daten werden in der Karte der Schalenwildgebiete im Maßstab 1:200.000 dargestellt.
Der Datensatz enthält die Schalenwildgebiete für Rot-, Dam- und Muffelwild im Freistaat Sachsen bezogen auf das Jahr 1998. Zu jedem Gebiet wird die Art des Schalenwildes und der Name des Schalenwildgebietes angegeben. Die Daten werden in der Karte der Schalenwildgebiete im Maßstab 1:200.000 dargestellt.
Bild: Berliner Forsten Waldspielplätze Ein Ausflug in den Wald tut der ganzen Familie gut: Die Eltern können sich vom Großstadtlärm erholen, während sich die Kinder in der Natur austoben. Die Waldspielplätze in Holzbauweise laden zum Spielen, Klettern und Verweilen ein. Eine Karte zeigt die Lage der 14 tollen Spielplätze in Berlin. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Waldschulen Der Wald schult die Sinne und setzt sie in Beziehung zur Umwelt. Er steht im Mittelpunkt des Sehens, Fühlens, Riechens, Hörens und Tastens. Hierbei werden die Berliner Waldschulen als „grüne Lernorte“ verstanden, bei denen vorwiegend Grundschüler*innen ihren Wald kennen und schätzen lernen. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Lehrpfade Kein gewöhnlicher Spaziergang, sondern spannende Spurensuche und Naturerkundung: Auf den Lehrpfaden der Berliner Forsten laden interessante Infotafeln und Stationen dazu ein, aktiv in die Natur zu schauen und sie zu durchstreifen, mit vielfältigen motorischen Herausforderungen zum entdecken. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Schönower Heide Das Wildtierbeweidungsprojekt bietet neben der Beobachtung von Dam-, Rot- und Muffelwild Einblicke in eine von Heide geprägte Landschaft. Zwei Rundwanderwege mit vielen Informationstafeln bieten die Möglichkeit, Interessantes über die Schönower Heide und das Beweidungsprojekt zu erfahren. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten, D. Schwarz Der Hobrechtswald Der Hobrechtswald ist der jüngste und der wohl ungewöhnlichste Wald Berlins. Nach gut hundertjähriger Nutzung als Rieselfeld, zeigt er sich heute als Ort der Erholung und zur Naturbeobachtung. Zahlreiche Infopunkte vor Ort geben anschaulich Auskunft und helfen bei der Orientierung im Erholungswald. Weitere Informationen
Die frei lebende Tierwelt ist ein wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Sie ist als unverzichtbarer Teil der natürlichen Umwelt in ihrem Beziehungsgefüge zu bewahren. Dazu ist auch in einer Großstadt wie Berlin eine Bejagung einzelner dem Jagdrecht unterliegender Tierarten notwendig, da natürliche Regularien meist fehlen. Als Jagd wird jedes rechtmäßige Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wildtieren bezeichnet. Zur Jagd gehört auch die Hege. Sie dient der Erhaltung eines angepassten artenreichen, gesunden Wildbestandes, der in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen steht. Übersicht Zahlreiche dem Jagdrecht unterliegende Wildtiere sind auch in Berlin heimisch. Am häufigsten kommen Wildschweine, Rehwild, Damwild, Wildkaninchen, Waschbären und Füchse vor. Eher selten sind Rotwild, Muffelwild, Feldhasen und Fasane anzutreffen. Weitere Informationen Jagdflächen in Berlin Übersichtskarte der Berliner Jagdbezirksflächen und weitere Daten und Fakten. Weitere Informationen Jagdergebnisse Für die einzelnen Tierarten gelten unterschiedliche Jagd- und Schonzeiten, die gesetzlich festgelegt sind. Durch die Jagdbehörde werden für jedes Jagdjahr (1. April – 31. März) getrennt nach Jagdbezirken Abschusspläne erstellt, die von den Jagdausübungsberechtigten einzuhalten sind. Weitere Informationen Jäger- und Falknerprüfung Die Jäger- und Falknerprüfung in Berlin wird von dem von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bestellten Prüfungsausschuss mindestens einmal jährlich in der Zeit zwischen März bis April durchgeführt. Weitere Informationen Erteilung von Jagdscheinen Die Erteilung des Jagdscheins ist an den ersten Wohnsitz gebunden. In Berlin liegt die Zuständigkeit dafür bei der Waffenbehörde, dem Polizeipräsidenten in Berlin/LKA 514 (Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin). Weitere Informationen Einnahmen und Verwendung der Jagdabgabe Die bei der Erteilung eines Jagdscheins zu zahlende Jagdabgabe wird gem. § 21 LJagdG Bln zweckgebunden zur Förderung des Jagdwesens verwendet. Projekte bzw. Maßnahmen, für die in den letzten Jahren Zuwendungen bewilligt bzw. Mittel verausgabt wurden, sind hier aufgeführt. Weitere Informationen Wildunfälle In Berlin mit seiner hohen Verkehrsdichte kommen besonders viele Tiere bei Verkehrsunfällen zu Tode. Wildunfälle stellen dabei ein hohes Verletzungsrisiko für die Fahrzeuginsassen dar und verursachen meist erhebliche Sachschäden. Was ist zu tun, wenn es doch passiert ist? Weitere Informationen Rechtsvorschriften im Bereich Jagdwesen Formulare im Bereich Jagdwesen
Das Projekt "Umsetzungsplanung und Aufbau personeller Ressourcen zur Errichtung der ersten Nationalparke in Turkmenistan" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Michael Succow Stiftung durchgeführt. Ein Land öffnet sich dem Naturschutz: Obwohl es von der internationalen Gemeinschaft noch kaum bemerkt wurde, öffnet sich Turkmenistan langsam der Kooperation mit Naturschutz-Projekten. Eine neue politische Führung überlässt den natürlichen Reichtum des Landes globalen Konservationsplänen. Die Regierung Turkmenistans ist auch an der Entwicklung eines Netzwerks von Nationalparken interessiert. Diese Parks sollen nicht nur die natürliche Biodiversität des Landes sichern, sondern auch Umweltbildung fördern und eine Basis für Ökotourismus schaffen. Die acht alten Zapovedniki - strikte Naturreservate aus Sowjetzeiten - können als gute Basis für dieses Netzwerk dienen. Die ersten beiden Nationalparke werden nahe der Grenze zum Iran in den Kopetdag-Bergen liegen, einem der größten Biodiversitäts-Hotspots des Landes. Die Reservate bieten Lebensraum für Leoparden, Hyänen, Wildziegen und das turkmenische Mufflon. Mehr als 2000 Pflanzenarten können hier gefunden werden, 200 davon sind endemisch. Die Michael Succow Stiftung unterstützt die Erschließung der beiden Nationalparke in enger Kooperation mit dem Umweltministerium und dem ihm untergeordneten Institut für Wüsten, Flora und Fauna, Turkmenistan, durch ein offizielles Kooperationsübereinkommen. Die Feldarbeit, die Aspekte der Biodiversität des Ökosystems, der Landnutzung sowie sozial-ökonomische Belange einbezieht, wurde im Frühjahr 2008 aufgenommen, ein Zonierungskonzept konnte erarbeitet werden. Im aktuell laufenden Projekt wird unser turkmenischer Partner, das Ministerim für Naturschutz in die Lage versetzt, Monitoringkonzepte, Geschäftsplane und weitere wesentliche Dokumente der letztendlichen Nationalparkausweisung zu erstellen. Durch das Eva-Kleinn-Stipendium und die Förderung durch das Amt für Wald, Schnee und Landschaft in Liechtenstein sowie der Manfred Hermsen Stiftung konnte die Stiftung vier turkmenischen Studenten aus dem Wüsten-Institut und dem Ministerium für Naturschutz in Ashgabat ein Studium an der Universität Greifswald ermöglichen. Dieses Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, das Bundesamt für Naturschutz und das Umweltbundesamt im Rahmen des Beratungshilfeprogramms für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas.
Das Projekt "Lebensraumnutzung des Muffelwildes im Hinterlandswald unter besonderer Berücksichtigung der Schadsituation an der Baumart Buche" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Forstbotanik und Forstzoologie, Professur für Forstzoologie durchgeführt. Ziel der Untersuchung ist eine komplexe Erforschung der Raumnutzung, des Wanderverhaltens, des Sozialverhaltens und der Nahrungsökologie des Muffelwildes sowie der speziellen Problematik der Rammschäden im Hinterlandswald. Auf Grund der nächtlichen Lebensweise ist der Einsatz von Telemetriesendern zur Ortung der Tiere unerläßlich. Darüberhinaus werden Pansenanalysen zur Ermittlung des Nahrungsspektrums und eine Kartierung des Nahrungsangebtes durchgeführt.
Die Berliner Forsten laden Sie, liebe Besucherinnen und Besucher, zu einem Naturerlebnis der besonderen Art ins Naturschutzgebiet Schönower Heide ein. Das “Wildtierbeweidungsprojekt Schönower Heide” bietet Ihnen neben der Beobachtung von Dam-, Rot- und Muffelwild Einblicke in eine von Heide geprägte Landschaft. Erleben Sie diesen besonders seltenen, schützenswerten Lebensraum und seine naturnahe Art der Bewirtschaftung und Pflege. Zwei Rundwanderwege (1,6 und 5,0 km) mit zahlreichen Informations- und Schautafeln bieten die Möglichkeit, Interessantes über die Schönower Heide und das Beweidungsprojekt zu erfahren. Beim Heidequiz für Jung und Alt können Sie Ihr Wissen testen. Beobachtungsturm, Picknickplatz und Aussichtsberg laden zum Verweilen, Entdecken und Genießen der Landschaft ein. Die Karte zeigt die zwei Rundwanderwege durch die Schönower Heide. Bild: Berliner Forsten Lebensraum und Wildtierbeweidung Die Berliner Forsten laden Sie, liebe Besucherinnen und Besucher, zu einem Naturerlebnis der besonderen Art ins Naturschutzgebiet Schönower Heide ein. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Download Wissenswertes über die historische Entwicklung der Schönower Heide und über diese besondere Landschaftsform wird Ihnen auf zahlreichen Infotafeln präsentiert. Weitere Informationen Das Naturschutzgebiet Schönower Heide befindet sich nördlich der Berliner Stadtgrenze. Das große Eingangsportal mit Wanderkarte und Lageplan liegt an der L30 (Schönwalder Chaussee) zwischen Schönow und Schönwalde. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bietet sich die S2 bis Bernau an. Von dort nehmen Sie den Bus der Linie 868 und steigen an der Station Schönow/Kirche aus. Achtung: Bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln muss ein zusätzlicher Fußweg von ca. einem Kilometer pro Strecke von der Station Schönow/Kirche bis zum Eingangsportal Naturschutzgebiet eingeplant werden. Möglich ist auch die Anreise zum S-Bahnhof Buch und von dort weiter mit dem Fahrrad oder zu Fuß über die Rieselfelder. Fahrinformation der VBB Schönower-Heide-Verein e.V. NaturSchutzFonds Brandenburg Der Barnim
Jagdbares Wild Zahlreiche dem Jagdrecht unterliegende Wildtiere sind auch in Berlin heimisch. Am häufigsten kommen Wildschweine (Schwarzwild), Rehwild, Damwild, Wildkaninchen, Waschbären und Füchse vor. Eher selten sind Rotwild, Muffelwild, Feldhasen und Fasane anzutreffen. Wem gehört das Jagdrecht? Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu und darf nur in Jagdbezirken ausgeübt werden. Dabei muss es sich um zusammenhängende Wald-, Feld- oder Wasserflächen mit bestimmten Mindestgrößen handeln. Man unterscheidet Eigenjagdbezirke mit einer Grundfläche von mindestens 75 Hektar sowie gemeinschaftliche Jagdbezirke (Jagdgenossenschaften / Angliederungsgenossenschaften) mit einer Grundfläche von mindestens 150 Hektar. “Befriedete Gebiete” Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören und in sogenannten “befriedeten Gebieten” (z. B. Straßen, Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen, Gewerbegebiete oder Gärten) ist die Jagdausübung verboten. In Ausnahmefällen können die Berliner Forsten auf Antrag des Grundstückseigentümers allerdings eine beschränkte Jagdausübung genehmigen, sofern eine gefahrlose Bejagung möglich ist. Sofern von Wildtieren im Stadtgebiet eine akute Gefahr ausgeht, ist die Polizei zuständig. Jagdrecht Die Jagdausübung unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen ( Bundesjagdgesetz / Landesjagdgesetz Berlin ). Zudem sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten. Wer darf jagen? Voraussetzung für die Jagdausübung ist ein Jagdschein . Dieser wird erteilt, wenn der Bewerber die Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 17 Bundesjagdgesetz erfüllt und erfolgreich eine Jägerprüfung abgelegt hat. Die Prüfung gliedert sich in eine schriftliche Prüfung, eine Jagdwaffenprüfung (Waffenhandhabung und jagdliches Schießen) und eine mündliche Prüfung. Wer die Beizjagd ausüben will (Jagd mit Greifvögeln auf Niederwild, z.B. Kaninchen) muss zusätzlich zu einer Jägerprüfung oder einer Jägerprüfung für Falkner (schriftlich und mündlich, ohne Jagdwaffen- und Schießprüfung) noch eine Falknerprüfung ablegen. Fütterungsverbot Das Füttern von Wildtieren ist außer in Notzeiten untersagt. Wann und für welche Wildarten Notzeiten vorliegen, legt die Jagdbehörde fest. Wildgehege An verschiedenen Stellen werden in Berlin Wildtiere (Schwarz-, Reh-, Dam-, Rot- und Muffelwild) in Gehegen gehalten und können in ihrer natürlichen Umgebung beobachtet werden. Gehege befinden sich unter anderem im Tegeler Forst und im Spandauer Forst, im Volkspark Rehberge und im Volkspark Jungfernheide.
Kurzinformation Anzeigepflicht für Tiergehege an die Naturschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte Fachbereich Naturschutz Aufgabenbereich Kontrollaufgaben des Artenschutzes / CITES-Büro Zerbster Straße 7 D - 39264 Steckby Tel. (039244) 940 90 Fax (039244) 940 919 E-Mail stvsw@lau.mlu.sachsen-anhalt.de Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Was sind Tiergehege? Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Die Anzeigepflicht mindestens einen Monat im Voraus gilt für • die Errichtung (Neubau) und • die Erweiterung (Vergrößerung) sowie • die wesentliche Änderung eines Tiergeheges (z.B. die Hinzunahme einer neuen Tierart oder die Vergrößerung der Anzahl der Tiere). Die Anzeigepflicht gilt auch für • alle bereits bestehenden Tiergehege sowie • für bestehende Tiergehege, für die bei der Errichtung eine gesonderte Genehmigung (z.B. eine Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Gestattung, eine Eingriffsgenehmigung oder eine Geneh- migung nach dem Tierschutzgesetz) erforderlich war. Die Anzeigen für bestehende Tiergehege können noch bis zum 31.12.2010 eingereicht werden. Wie und an wen erfolgt die Anzeige? Die Anzeige des Tiergeheges erfolgt bitte auf dem anliegenden Formular, das an die zuständige Natur- schutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu senden ist. Dem ist eine Lageskizze bei- zufügen. Ausnahmen von der Anzeigepflicht Eine Anzeige wird nicht erforderlich erachtet für: 1. Tiergehege, die eine Grundfläche von insgesamt 50 m² nicht überschreiten und in denen: a. keine besonders geschützten Tiere oder b. Tiere der in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung genannten Arten, gehalten werden; 2. Auswilderungsgehege für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, wenn die Tiere nicht länger als einen Monat darin verbleiben; 3. Tiergehege, in denen nicht mehr als fünf Tiere der dem Bundesjagdgesetz unterliegenden Arten Rothirsch, Damhirsch, Reh, Mufflon oder Wildschwein gehalten werden. Wichtige Hinweise: Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt keine darüber hinaus erforderlichen Genehmigungen wie z. B. die Baugenehmigung, die wasserrechtliche Gestattung, die Eingriffsgenehmigung oder die Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz. Diese Genehmigungen sind gegebenenfalls gesondert zu beantragen. Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt ebenfalls nicht die Tierbestandsmeldungen für besonders geschützte Tiere. Der Tierbestand ist wie bisher dem CITES-Büro in Steckby zu melden. Die bei der Prüfung von Tiergehegen in Sachsen-Anhalt zu Grunde gelegten Haltungsgutachten sind unter www.lau-st.de CITES – „Anzeigepflicht für Tiergehege“ verfügbar. Formular zur Anzeige eines Tiergeheges als Anlage Anzeige eines Tiergeheges gemäß § 43 (3) Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz v. 29.07.2009 bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde des Kreises / der kreisfreien Stadt - Einschließlich Anzeige von Erweiterungen und wesentlichen Änderungen - Name, VornameGemarkungName des behandelnden Tierarztes Straße, HausnummerFlurOrt PLZ, OrtFlurstück-Nr.Neuanlage □ Tel.-Nr. (tagsüber): Altanlage, erbaut (Jahr) □ Datum / Unterschrift Gehegebetreiber Lageskizze ist als Anlage beizufügen E-Mail: Hinweis: Diese Anzeige ersetzt keine ggf. erforderlich werdenden Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung, wasserrechtliche Genehmigung o. ä.), sie ist auch für Altgehege erforderlich, für die bereits bei der Errichtung die notwendigen baurechtlichen Genehmigungen erteilt wurden. Die Angaben sind jeweils für einzelne Gehege / Volieren getrennt anzugeben Lfd. Nr. Maße Außenanlage L/B/H Maße Innenanlage L/B/H Tierarten max. Zahl / Art deutscher Name / (ohne Junge im wiss. Bezeichnung laufenden Jahr) Beschreibung der Gehegeausstattung z. B. Begrenzung, Material, Zaunhöhe, Witterungsschutz (ggf. Beiblatt verwenden) Seite 1 von 2 Anzeige eines Tiergeheges gemäß § 43 (3) Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz v. 29.07.2009 bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde des Kreises / der kreisfreien Stadt - Einschließlich Anzeige von Erweiterungen und wesentlichen Änderungen - Lfd. Nr. Maße Außenanlage L/B/H Maße Innenanlage L/B/H max. Zahl / Art Tierarten deutscher Name / (ohne Junge im wiss. Bezeichnung laufenden Jahr) Beschreibung der Gehegeausstattung z. B. Begrenzung, Material, Zaunhöhe, Witterungsschutz (ggf. Beiblatt verwenden) Seite 2 von 2