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Die vertikale Dimension des Naturschutzes: Ein kostengünstiger Plan zur Einbeziehung unterirdischer Ökosysteme in die Biodiversitäts- und Klimaschutzagenden nach 2020

Subterrane Ökosysteme beherbergen eine breite Vielfalt spezialisierter und endemischer Organismen, die einen einzigartigen Bruchteil der globalen Vielfalt ausmachen. Darüber hinaus leisten sie entscheidende Beiträge der Natur für die Menschen – insbesondere die Bereitstellung von Trinkwasser für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung. Diese unsichtbaren Ökosysteme werden jedoch bei den Biodiversitäts- und Klimaschutzzielen für die Zeit nach 2020 übersehen. Nur 6,9 % der bekannten subterranen Ökosysteme überschneiden sich mit dem ´Netzwerk von Schutzgebieten. Zwei Haupthindernisse sind für diesen Mangel an Schutz verantwortlich. Erstens bleiben subterrane Biodiversitätsmuster weitgehend unkartiert. Zweitens fehlt uns ein mechanistisches Verständnis der Reaktion subterraner Arten auf vom Menschen verursachte Störungen. Das DarCo-Projekt zielt darauf ab, subterrane Biodiversität in ganz Europa zu kartieren und einen expliziten Plan zur Einbeziehung subterraner Ökosysteme in die Biodiversitätsstrategie der Europäischen Union (EU) für 2030 zu entwickeln. Zu diesem Zweck haben wir ein multidisziplinäres Team führender Wissenschaftler in subterraner Biologie und Makroökologie zusammengestellt und Naturschutz aus einem breiten Spektrum europäischer Länder. Das Projekt gliedert sich in drei Arbeitspakete, die der direkten Forschung gewidmet sind (WP2-4), plus ein viertes (WP5), das darauf abzielt, die Verbreitung der Ergebnisse und das Engagement der Interessengruppen für die praktische Umsetzung des Naturschutzes zu maximieren. Zunächst werden wir durch die Zusammenstellung bestehender Datenbanken und die Nutzung eines kapillaren Netzwerks internationaler Mitarbeiter Verbreitungsdaten, Merkmale und Phylogenien für alle wichtigen subterranen Tiergruppen sammeln, einschließlich Krebstiere, Mollusken, Insekten und Wirbeltiere (WP2). Diese Daten werden dazu dienen, die Reaktionen von Arten auf menschliche Bedrohungen mithilfe der hierarchischen Modellierung von Artengemeinschaften (WP3) vorherzusagen. Die Vorhersagen der Modelle zur Veränderung der biologischen Vielfalt werden die Grundlage für eine erste dynamische Kartierung des subterranen Lebens in Europa bilden. Durch die Verschneidung von Karten von Diversitätsmustern, Bedrohungen und Schutzgebieten werden wir einen Plan zum Schutz der subterranen Biodiversität entwerfen, der das aktuelle EU-Netzwerk von Schutzgebieten (Natura 2000) ergänzt und gleichzeitig klimabedingte Veränderungen in subterranen Ökoregionen berücksichtigt (WP4). Schließlich versuchen wir durch gezielte Aktivitäten in WP5, das gesellschaftliche Bewusstsein für subterrane Ökosysteme zu schärfen und Interessengruppen einzuladen, die subterrane Biodiversität in multilaterale Vereinbarungen einzubeziehen. In Übereinstimmung mit dem europäischen Plan S werden wir alle Daten offen und wiederverwendbar machen, indem wir eine zentralisierte und offene Datenbank zum subterranen Leben entwickeln – die Subterranean Biodiversity Platform.

Quo Vadis Klimakommunikation? - Neue methodische Ansätze als Teil einer Kommunikationsstrategie für den (internationalen) Klimaschutz

Als wissenschaftliche Bundesbehörde hat das UBA u.a. die Aufgabe, vertrauenswürdige und wissenschaftlich fundierte Informationen für unterschiedliche Zielgruppen aufzubereiten und zu veröffentlichen, um so den Zugang zu Wissen zu erleichtern, das gesellschaftliche Interesse zu fördern und das Verständnis von komplexen Zusammenhängen zu erhöhen. Ziel des Projektes ist die Erarbeitung eines umfassenden und innovativen Kommunikationskonzepts zum Thema internationaler Klimaschutz, welches durch die gezielte Nutzung von vielfältigen Medien auch vorher nicht erreichte Zielgruppen anspricht. Im Fokus steht dabei die breite Öffentlichkeit, die in sozialen Medien häufig mit Falschinformationen konfrontiert wird, schlussendlich für das Gelingen der Transformation aller Sektoren und die Erreichung der Treibhausgasneutralität die politischen Maßnahmen mittragen muss. Eine Lückenanalyse soll aufzeigen, welche relevanten Themen im Bereich des internationalen Klimaschutzes in der Öffentlichkeitsarbeit bisher unterrepräsentiert sind. Ein wichtige Frage ist, wie die komplexen Prozesse der UNFCCC verständlich für die Öffentlichkeit erklärt werden und zum ACE ('Action for Climate Empowerment') Ansatz der UNFCCC beitragen/darauf aufbauen können. Zudem sollen bestehende und neue Inhalte Zielgruppenspezifisch aufbereitet und die Nutzung von alternativen und-wo zielführend-interaktiven Medien geprüft und nach Möglichkeit exemplarisch umgesetzt werden. Zudem soll eruiert werden, wie Grundlagenwissen zu biogeochemischen Prozessen mit Einfluss auf den Klimawandel, Informationen zu internationalen politischen Bemühungen wie multilateralen Abkommen als auch nationalen Maßnahmen sowie historische und aktuelle Daten sinnvoll verknüpft und leicht zugänglich dargestellt werden können. Diese Maßnahmen sollen garantieren, dass die ÖA des UBA weiterhin aktuell, umfassend und sachgerecht Grundlagen im Themenfeld des (internationalen) Klimaschutzes vermittelt und zugleich die Reichweite erhöht wird.

Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Wissenschaftliche Begleitforschung zur Gestaltung und Evaluierung der Architektur von Klimaallianzen und ihrer Schnittstellen mit anderen Klimaschutzinstrumenten, -maßnahmen und -initiativen

In Ergänzung zu multilateralen Übereinkommen sollen freiwillige Zusammenschlüsse den globalen Klimaschutz verstärken und beschleunigen. Die Analyse der Architektur solcher internationaler Klimaallianzen soll aufzeigen, wie diese Zielstellung abgesichert werden kann. Es sollen in einem interdisziplinären Projektrahmen Erfolgsfaktoren, Hindernisse und Entwicklungspfade analysiert und Bausteine für zukünftige Allianzen entwickelt werden. Dies soll ermöglichen neue Initiativen zielgerichtet aufzubauen und fundiert evaluieren zu können. Klimaallianzen betten sich in ein bestehendes und teils dynamisch entwickelndes Umfeld von interagierenden Klimaschutzinstrumenten und -initiativen auf nationaler und internationaler Ebene ein, sodass Wechselwirkungen entstehen. Diese Schnittstelleneffekte sind für die Wirkung von Klimaallianzen aber auch für den komplementären Politikrahmen von großer Bedeutung und sollen als Forschungsschwerpunkt berücksichtigt werden. Abschließend soll ein Mechanismus für ein Monitoring der Auswirkungen bzw. Zielerreichung erarbeitet werden.

Internationale Zusammenarbeit im radiologischen Notfallschutz

Internationale Zusammenarbeit im radiologischen Notfallschutz Weltweit arbeiten Länder im radiologischen Notfallschutz zusammen. Deutschland kooperiert sowohl bilateral mit Nachbarländern als auch europaweit und weltweit. Geregelt sind Schnellinformationsverfahren innerhalb der europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft sowie Verfahren für gegenseitige Hilfeleistungen. Über gemeinsame Plattformen tauschen die Kooperationspartner*innen europaweit und weltweit radiologischen Messdaten permanent aus. Um einen radiologischen Notfall zu bewältigen, ist die länderübergreifende Zusammenarbeit im Notfallschutz wichtig – denn von Ländergrenzen lässt sich ionisierende Strahlung nicht stoppen. Aus vergangenen Katastrophen wie etwa dem Unfall von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) haben viele Länder gelernt und sich auf europaweiter und internationaler Ebene zum frühzeitigen, kontinuierlichen und verlässlichen Informations- und Datenaustausch bei einem Unfall verpflichtet. Diese Verpflichtungen sind in verschiedenen Vereinbarungen und Verträgen sowohl multilateral (zwischen vielen Ländern) als auch bilateral (zwischen zwei Ländern) festgehalten. Deutschland kooperiert bilateral, europaweit und weltweit Deutschland arbeitet im radiologischen Notfallschutz bilateral mit seinen Nachbarländern zusammen und kooperiert zudem multilateral auf europäischer und auf internationaler Ebene mit weiteren Ländern. Die dieser Zusammenarbeit zugrundeliegenden Vereinbarungen und Verträge werden von den jeweiligen Regierungen der beteiligten Länder unterschrieben. Auf deutscher Seite der Abkommen sind je nach Ebene unterschiedliche Behörden beteiligt: Auf internationaler Ebene sind das vor allem Bundesbehörden, auf bilateraler Ebene sind grenznah auch kommunale Behörden beteiligt. Betreiber von kerntechnischen Anlagen wie zum Beispiel Kernkraftwerken sind in Deutschland keine Vertragspartner dieser internationalen Abkommen, jedoch über gesetzliche Vorgaben dazu verpflichtet, bestimmte Meldeanforderungen und Aufgaben im radiologischen Notfallschutz zu erfüllen. Multilaterale Abkommen der IAEA mit deutscher Beteiligung Mit Stand November 2024 sind an der Internationalen Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency, IAEA ) 180 Mitgliedstaaten und verschiedene weltweit aktive Organisationen wie etwa die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO ) oder die Weltorganisation für Meteorologie (World Meteorological Organisation, WMO) beteiligt. Die IAEA ist eine autonome wissenschaftlich-technische Organisation innerhalb des Systems der Vereinten Nationen und hat ihren Sitz in Wien. Angebote der IAEA Für den radiologischen Notfallschutz bietet die IAEA ihren Mitgliedsstaaten unter anderem ein rund um die Uhr besetztes Notfallzentrum ( Incident and Emergency Center , IEC), ein passwortgeschütztes Web-System für den Austausch von dringenden Meldungen ( Unified System für Information Exchange in Incidents and Emergencies , USIE) und radiologischen Messdaten (International Radiation Monitoring Information System, IRMIS) sowie den technischen Austauschstandard IRIX ( International Radiological Information Exchange ), der vom BfS mitentwickelt wurde und auch im deutschen integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (kurz IMIS ) genutzt wird, sowie Trainings und Symposien zur Verbesserung von Informations-Austausch und internationaler Zusammenarbeit an und stellt Leitlinien und Guides zu unterschiedlichen Aspekten des radiologischen Notfallschutzes zur Verfügung. Multilaterale Abkommen der IAEA zum radiologischen Notfallschutz Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung Übereinkommen über die Unterstützung Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen Im "Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen" ( Convention on Early Notification of a Nuclear Accident ) vom 28. September 1986 verpflichten sich Mitgliedstaaten der IAEA zur zeitnahen Information der IAEA bei einem radiologischen Notfall mit Austritt von Radioaktivität bei dem möglicherweise andere Staaten in Mitleidenschaft gezogen werden. Bislang wurde das Abkommen von 127 Mitgliedsstaaten ratifiziert. Deutschland stimmte dem Übereinkommen im Mai 1989 zu. Übereinkommen über die Unterstützung Übereinkommen über die Unterstützung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen Im "Übereinkommen über die Unterstützung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen" ( Convention on Assistance in the Case of a Nuclear Accident or Radiological Emergency ) vom 26. September 1986 ist vereinbart, dass Mitgliedstaaten der IAEA bei einem radiologischen Notfall andere Mitgliedsstaaten um Hilfe bitten können. Bislang wurde das Abkommen von 122 Mitgliedsstaaten der IAEA ratifiziert. Deutschland stimmte dem Übereinkommen im Oktober 1989 zu. Auf Grundlage dieses Übereinkommens gründete die IAEA im Jahr 2000 das Netzwerk RANET ("Response and Assistance Network"), mit dessen Hilfe sich beteiligte Mitgliedsstaaten der IAEA gegenseitig in einem radiologischen Notfall spezielle Unterstützung in Form von Personal und Equipment bereitstellen. Deutschland ist seit 2013 offiziell an RANET beteiligt. Multilaterale Abkommen in Europa Auf europäischer Ebene existieren verschiedene multilaterale Abkommen zur länderübergreifenden Zusammenarbeit im internationalen Notfallschutz. ECURIE Mit dem Beschluss für ein „System der Europäischen Gemeinschaft für den Informationsaustausch in radiologischen Notsituationen“ (European Community Urgent Radiological Information Exchange, kurz: ECURIE) haben sich alle Staaten der Europäischen Union sowie die Schweiz und Nord Mazedonien zur länderübergreifenden Zusammenarbeit in einem radiologischen Notfall verpflichtet. Rechtliche Grundlagen dafür sind die EU Euratom Treaty von 1957, die EU Council Decision 87/600 von 1987 und die EU BSS ( Basic Safety Standards ) Directive 2013/59/EURATOM von 2013. Umgesetzt wird ECURIE u.a. mithilfe eines europäischen Meldesystems Web-ECURIE und einer Austausch-Plattform für radiologische Daten ( European Radiological Data Exchange Platform , kurz: EURDEP), die das BfS mitentwickelt hat. Die Plattformen Web-ECURIE und EURDEP sind mit den Systemen der IAEA gekoppelt. In EURDEP sind 39 Staaten verbunden (Stand 2024) – neben den EU -Mitgliedsstaaten auch Länder außerhalb der Europäischen Union, die als sogenannte "informelle Partner" ohne rechtliche Verpflichtung die Plattform nutzen. Mitgliedsstaaten von ECURIE verpflichten sich im Falle eines radiologischen Notfalls die Europäische Kommission und betroffene Nachbarstaaten frühzeitig über relevante Daten und für die Öffentlichkeit wichtige Informationen zu unterrichten – zum Beispiel darüber, welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerungen getroffen wurden oder welche Messdaten vorliegen, Meldungen (zum Beispiel im Rahmen der Alarmierungspflicht bei radiologischen Notfällen) mithilfe der Online-Melde-Plattform Web-ECURIE auszutauschen, um so u.a. die Alarmierungspflicht der Europäischen Kommission gegenüber den nationalen Behörden in den Mitgliedsstaaten zu erfüllen und wesentliche Änderungen in Echtzeit nachvollziehbar mitzuteilen, ihre Messdaten, insbesondere Messungen der Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ), permanent auf der gemeinsamen Plattform EURDEP als Teil der Webplattform zur Überwachung der Umweltradioaktivität (Radioactivity Environmental Monitoring Online, kurz: REMon) auch für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen, die Verfügbarkeit der nationalen Kontaktpartner – in Deutschland sind dies das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) als nationales Fachlagezentrum für den Bevölkerungsschutz in Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums sowie als fachlicher Kontaktpartner das Bundesumweltministerium mit seinem Radiologischen Lagezentrum des Bundes - rund um die Uhr zu gewährleisten, gemeinsame Übungen durchzuführen und sich gegenseitig beim radiologischen Notfallschutz zu unterstützen und fachlich zusammenzuarbeiten. Zusammenarbeit im Ostseerat Ein weiteres multilaterales Abkommen haben an die Ostsee angrenzende Staaten abgeschlossen, die sich im Ostseerat (Council of Baltic Sea States, CBSS), einem zwischenstaatlichen politischen Forum für regionale Zusammenarbeit, zusammengeschlossen haben. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten des Ostseerates unter anderem, sich gegenseitig die Messergebnisse ihrer Ortsdosisleistungsmessnetze und die Ergebnisse ihrer Luftaerosolmessungen automatisiert zur Verfügung zu stellen. Bilaterale Abkommen mit deutschen Nachbarstaaten Um gemeinsam radiologische Ereignisse in grenznahen kerntechnischen Anlagen bewältigen zu können, hat Deutschland zusätzlich zu internationalen und multilateralen Abkommen mit 8 seiner Nachbarländern Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz und Tschechische Republik bilaterale Abkommen für die Regelung zum Informationsaustausch über grenznahe nukleare Einrichtungen geschlossen. In diesen bilateralen Abkommen ist üblicherweise eine kürzere Zeitbasis für die Alarmierung und den Austausch der Daten und Information vereinbart als in den multilateralen Abkommen zur Zusammenarbeit im radiologischen Notfallschutz. Die bilateralen Abkommen mit den acht Nachbarstaaten bestehen zum Teil schon sehr lange und beinhalten mandatierte, themenspezifische Arbeitsgruppen, die sich mindestens jährlich für den direkten Austausch und die Diskussion von Vorkommnissen, nationalen Regeländerungen, wissenschaftlichen, technischen und politischen Entwicklungen für den Notfallschutz, Strahlen- und Arbeitsschutz austauschen. Auf deutscher Seite sind in den Kommissionen Vertreter von Bund sowie lokaler und regionaler Behörden der dem Nachbarstaat angrenzenden Bundesländer beteiligt. Die bilaterale Zusammenarbeit wird in regelmäßigen, gemeinsamen Übungen geprobt. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 19.12.2025

CODES globales Momentum: Strategische Begleitforschung zur nachhaltigen globalen Gestaltung des digitalen Wandels im Rahmen der Coalition for Digital Environmental Sustainability (CODES)

Ziel des Vorhabens ist es das UBA als Co-Champion in der CODES Allianz begleitend zu unterstützen. Das Vorhaben soll helfen die möglichen Umsetzungspfade von CODES-Initiativen fachlich zu konkretisieren und transdisziplinär methodisch voranzutreiben. Das Vorhaben soll das nationale UBA-CODES- und das transnationale CODES-Team unterstützen die relevantesten Hebel, Politikarenen wie auch Grenzen der nachhaltigen Gestaltung digitalen Wandels auf internationaler Ebene zu identifizieren (Stichwort 'Gestaltung D+N im Handlungsraum globaler Governance'). Im Zentrum der Untersuchung und transdisziplinären Prozessbegleitung steht die Frage: Was sind konkrete nächste Schritte rund um den Summit of the Future 2024 für die Stärkung und Weiterentwicklung des CODES-Agenda-Setting- und CODES-Implementations-Ansatzes?

Identifizierung und Systematisierung von Einflussfaktoren auf Umweltpolitiktransfer

Weltweit steigt der ökologische Problemdruck, während die Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik bislang nur begrenzte Wirksamkeit entfalten konnte. In diesem Kontext können zwischenstaatliche umweltpolitische Beratungs- bzw. Transferprojekte eine zusätzliche Dynamik für eine anspruchsvolle Umweltpolitik erzeugen. Politiktransfer und internationales Politiklernen können dabei helfen, multilaterale Abkommen umzusetzen, nationale Politikprozesse voranzutreiben, umweltpolitische Innovationen zu befähigen und nationale Hemmnisse für Umweltpolitik zu überwinden. In vielen Bereichen und auf unterschiedlichen politischen Ebenen wurde und wird Politiktransfer bereits praktiziert. Vor diesem Hintergrund bereitet der vorliegende Bericht den Stand der Forschung zu zwischenstaatlichem Politiktransfer und Politiklernen auf. Ziel ist es, Ansatzpunkte für einen verbesserten Umweltpolitiktransfer zu identifizieren. Angesichts des weitreichenden Gestaltungsbedarfs werden auch die Fragen beleuchtet, ob und wie ein Transfer transformativer Politik gelingen kann und wie Umweltpolitik in laufenden Transformationsprozessen gestaltet werden kann. Ergänzend zur Politiktransferforschung werden daher zwei weitere Forschungsstränge ausgewertet, die sich mit Transformationsprozessen beschäftigen. Darüber hinaus fließen Erkenntnisse aus elf Interviews mit Expert*innen ein, die praktische Erfahrungen mit der Förderung und/oder Durchführung von umweltpolitischen Beratungs- bzw. Transferprojekten zwischen Deutschland und anderen Ländern gesammelt haben. Nach einer kurzen Einführung in das Thema (Kapitel 1) gibt der Bericht in Kapitel 2 einen Überblick über die unterschiedlichen Verständnisse von Politiktransfer und fachverwandten Konzepten (Politikdiffusion, Politikkonvergenz und Politiklernen). Kapitel 3 skizziert zwei Stränge von Transformationsforschung und arbeitet ihre jeweiligen Schnittstellen zum Thema (Umwelt-)Politiktransfer heraus: die Forschung zu postsozialistischen Transformationsprozessen in Mittel- und Osteuropa sowie die Forschung zu Nachhaltigkeitstransformationen. Kapitel 4 analysiert die Gegenstände von Politiktransfer, u.a. Politikziele, Instrumente und Instrumentenbündel (Policy-Mixe), Wissen, Narrative und Diskurse sowie administrative Strukturen und Organisationen. In Kapitel 5 werden Einflussfaktoren dargelegt, die sich fördernd oder hemmend auf (den Erfolg von) Politiktransfer auswirken. Kapitel 6 gewährt einige Einblicke in ausgewählte umweltpolitische Transferinstrumente und -prozesse. Kapitel 7 präsentiert Schlussfolgerungen, die sich aus der Sichtung der - oft relativ abstrakten - Literatur und den gewonnenen Einblicken der Interviews für die konkrete Transferpraxis von Ministerien und nachgeordneten Behörden ergeben. Quelle: Forschungsbericht

Aktuelle Änderungen

Aktuelle Änderungen RS-Handbuch (03/26) Änderungen, die im Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz vollzogen werden, finden Sie hier. Aktuelle Änderungen im Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz werden hier chronologisch aufgelistet. Zusätzlich zu der geänderten Regelung erfahren Sie, in welchem Kapitel des RS-Handbuchs diese Regelung zu finden ist. Ältere Änderungen finden Sie im Archiv unter der Tabelle. Änderungen im RS-Handbuch Datum geänderte Regelung geändertes RSH-Kapitel 27.03.2026 3-364 ÄSt.en 3-363 3 Bekanntmachungen des BMUKN , Stand 03/26 09.03.2026 3-362 Leitfaden Referenzwerte Röntgendiagnostik 3 Bekanntmachungen des BMUKN , Stand 03/26 02.10.2025 3-361 QS-RL Röntgendiagnostik 3 Bekanntmachungen des BMUKN , Stand 10/25 02.10.2025 1C-1.7 1C - Transportrecht , Stand 10/25 01.10.2025 3-52.1 3 Bekanntmachungen des BMUKN , Stand 10/25 30.09.2025 1A-17 AtSMV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht , Stand 09/25 22.08.2025 1F-1.21 1F-4.7 1F - Recht der EU , Stand 08/25 22.08.2025 1B-20 1B - Weiteres Recht , Stand 08/25 30.07.2025 3-19 3 Bekanntmachungen des BMUKN , Stand 07/25 24.07.2025 1E-6.1.1 1E - Multilaterale Vereinbarungen , Stand 07/25 24.07.2025 6-2.2 SSK-Empfehlungen 6 - Wichtige Gremien , Stand 07/25 09.07.2025 1F-1.27 1F - Recht der EU , Stand 07/25 24.04.2025 3-359.1 SV-RL-Anlagen 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 04/25 01.04.2025 3-85.1 QS RL 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 04/25 01.04.2025 3-360 Rahmen-RL QS 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 04/25 28.02.2025 3-359 Rahmen-RL SV 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 02/25 19.02.2025 1A-8 StrlSchV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht , Stand 02/25 04.02.2025 6-2.2 SSK-Empfehlungen 6 - Wichtige Gremien , Stand 02/25 22.01.2025 1A-5.1 StrlSchG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht , Stand 01/25 17.01.2025 1A-21 AtSKostV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht , Stand 01/25 2024 12.11.2024 1C-4.4 BinSchStrO 1C-5.2 LuftVG 1C-6.3 SeeSchStrO 1C - Transportrecht , Stand 11/24 12.11.2024 1B-3 UVPG 1B-5 BBergG 1B-20 MessEG 1B - Weiteres Recht , Stand 11/24 07.11.2024 3-358 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 11/24 23.10.2024 3-30 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 10/24 18.10.2024 1F-3.17 1F - Recht der EU , Stand 10/24 25.09.2024 1F-3.1.2 1F - Recht der EU , Stand 09/24 04.09.2024 3-30.1 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 09/24 04.09.2024 1C-4.4 1C - Transportrecht , Stand 09/24 27.08.2024 1E-6.3 1E - Multilaterale Vereinbarungen , Stand 08/24 27.08.2024 1C-4.3 1C - Transportrecht , Stand 08/24 27.08.2024 3-23 REI 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 08/24 29.07.2024 1F-3.10.1 1F-3.1.2 1F-3.1.1 1F - Recht der EU , Stand 07/24 29.07.2024 1E-6.10 1E-6.1.1 1E-1.4 1E - Multilaterale Vereinbarungen , Stand 07/24 29.07.2024 1A-34 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht , Stand 07/24 21.06.2024 3-23 REI 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 06/24 10.06.2024 1B-1 VwVfG 1B-3 UVPG 1B-11 StGB 1B-29 BNatSchG 1B-35 ArbStättV 1B-39 LFGB 1B-41 BedGgstV 1B-44 UmwRG 1B-47 AMG 1B-56 FuAG 1B - Weiteres Recht , Stand 06/24 05.06.2024 3-357 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 06/24 29.05.2024 3-80 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 05/24 29.05.2024 1A-8 StrlSchV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht , Stand 05/24 08.05.2024 1F-1.19 1F-3.11 1F - Recht der EU , Stand 05/24 08.05.2024 6-2.2 SSK-Empfehlungen 6 - Wichtige Gremien , Stand 05/24 30.04.2024 3-112 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 04/24 30.04.2024 1C-4.9 RheinSchPEV 1C-4-11 MoselSchPEV 1C-6.1 SeeAufgG 1C-6.2 SchSG 1C - Transportrecht , Stand 04/24 30.04.2024 1B-28 AbwV 1B - Weiteres Recht , Stand 04/24 15.04.2024 A.18 Kerntechnische Anlagen in Deutschland "In Stilllegung" Anhang , Stand 04/24 26.02.2024 3-354 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 02/24 21.02.2024 3-356 3 - Bekanntmachungen des BMUV , Stand 02/24 14.02.2024 6-2.2 SSK-Empfehlungen 6 - Wichtige Gremien , Stand 02/24 05.01.2024 A.21 Stellungnahmen der Kommission der EU Anhang , Stand 12/23 03.01.2024 A.18 Kerntechnische Anlagen in Deutschland "In Stilllegung" Anhang , Stand 01/24 2023 08.12.2023 3-355 3 - Bekanntmachungen des BMUV, Stand 12/23 28.11.2023 3-19 3-353 3 - Bekanntmachungen des BMUV, Stand 11/23 14.11.2023 6-1.2 RSK-Empfehlungen 6-2.2 SSK-Empfehlungen 6 - Wichtige Gremien, Stand 11/23 24.10.2023 A.21 Stellungnahmen der Kommission der EU Anhang, Stand 10/23 18.10.2023 3-151 3 - Bekanntmachungen des BMUV, Stand 10/23 28.09.2023 1A-10 AtVfV 1A-25 StandAG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 09/23 26.09.2023 1F-2.13 1F-2.15.2 1F-2.17 1F-3.5 1F-3.10 1F-3.11 1F-3.13 1F-3.17 1F-3.20 1F-3.21 1F - Recht der EU, Stand 09/23 18.09.2023 1F-1.11 1F-1.18.1 1F-1.20 1F-1.21 1F-1.22 1F-1.23 1F-1.25 1F-2.1 1F-2.2 1F-2.3 1F-2.4 1F-2.6 1F-2.9 1F - Recht der EU, Stand 09/23 14.09.2023 Englische Übersetzung 3-73 Decommissioning Guide A.1 - Englische Übersetzungen des Regelwerkes, Stand 09/23 12.09.2023 1E-1.3 1E-4.5 AWG 1E-4.6 AWV 1E - Multilaterale Vereinbarungen, Stand 09/23 08.09.2023 1C-5.4 LuftVZO 1C-6.3 SeeSchStrO 1C - Transportrecht, Stand 09/23 08.09.2023 1B-29 BNatSchG 1B-39 LFGB 1B-41 BedGgstV 1B-44 UmwRG 1B - Weiteres Recht, Stand 09/23 04.09.2023 1F-2.10 1F-2.17 1F-3.2 1F-4.7 1F - Recht der EU, Stand 09/23 04.09.2023 1E-4.7 1E - Multilaterale Vereinbarungen, Stand 09/23 30.08.2023 1C-2.1 1C-2.3 GGVSEB 1C-4.1 1C - Transportrecht, Stand 08/23 25.08.2023 1A-8 StrlSchV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 08/23 24.08.2023 1F-3.1.1 1F-3.1.2 1F - Recht der EU, Stand 08/23 24.08.2023 1C-1-3 GbV 1C-2.4 GGVSEB 1C-4.2 BinSchAufgG 1C-4.4 BinSchStrO 1C-4.9 RheinSchPEV 1C - Transportrecht, Stand 08/23 24.08.2023 1B-47 AMG 1B - Weiteres Recht, Stand 08/23 21.08.2023 1C-5-6 LuftSiSchulV 1C - Transportrecht, Stand 08/23 21.08.2023 1B-4 UAG 1B - Weiteres Recht, Stand 08/23 21.08.2023 1A-16 AMRadV 1A-17 AtSMV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 08/23 27.07.2023 5 KTA 5 - Kerntechnischer Ausschuss, Stand 07/23 27.07.2023 1B-3 UVPG 1B-5 BBergG 1B-14 ROG 1B-15 RoV 1B-17.1 1B-17.3 1B-23 NachwV 1B-27 WHG 1B-40 TabakerzG 1B-53 MPAV 1B - Weiteres Recht, Stand 07/23 27.07.2023 1A-1 GG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 07/23 12.07.2023 1C-1-2 GGAV 1C-1-3 GbV 1C-1-5 GGKostV 1C-2-3 GGVSEB 1C - Transportrecht, Stand 07/23 12.07.2023 1B-32 TrinkwV 1B - Weiteres Recht, Stand 07/23 05.07.2023 1E-1.1 1E-1.2 1E - Multilaterale Vereinbarungen Stand (07/23) 05.07.2023 1C-3-1 1C - Transportrecht, Stand 07/23 05.07.2023 1B-32 TrinkwV 1B - Weiteres Recht, Stand 07/23 05.07.2023 1A-6 NiSV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 07/23 06.06.2023 1C-4.3 BinSchStrEV 1C-4.9 RheinSchPEV 1C-4.10 RheinSchPV 1C-4.11 MoselSchPEV 1C - Transportrecht, Stand 06/23 06.06.2023 1B-53 MPAV 1B - Weiteres Recht, Stand 06/23 03.05.2023 1D 1D - Bilaterale Abkommen, Stand 11/22 09.01.2023 1A-32 1A-33 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 01/23 04.01.2023 3-19 3-63.2 3 - Bekanntmachungen des BMUV, Stand 01/23 2022 08.12.2022 1A-3 AtG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 12/22 24.10.2022 3-63.2 3 - Bekanntmachungen des BMUV, Stand 10/22 24.10.2022 1A-17 AtSMV (Anlage 1) 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 10/22 26.07.2022 3-17 3 - Bekanntmachungen des BMUV, Stand 07/22 26.07.2022 1A-31 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 07/22 18.07.2022 1C-2-4 1C - Transportrecht, Stand 07/22 15.06.2022 1A-2.4 BfkEG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 06/22 11.05.2022 6-1.2 RSK-Empfehlungen 6 - Wichtige Gremien, Stand 05/22 11.05.2022 1C-3-1 1C-5.3 1C - Transportrecht, Stand 05/22 11.05.2022 1A-5.1 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 05/22 29.04.2022 3-63.3 3-112 3 - Bekanntmachungen des BMUV, Stand 04/22 18.03.2022 6-2.2 SSK-Empfehlungen 6-3.2 ESK-Empfehlungen 6 - Wichtige Gremien, Stand 03/22 04.03.2022 2.3- ESK-Empfehlungen 1C-4.3 BinSchStrEV 1C-4.4 BinSchStrO 1C-4.9 RheinSchPEV 1C-4.10 RheinSchPV 1C-4.11 MoselSchPEV 1C-4.12 MoselSchPV 1C-6.1 SeeAufgG 1C-6.2 SchSG 1C - Transportrecht, Stand 03/22 22.02.2022 1F-3.1.1 1F - Recht der EU, Stand 02/22 21.02.2022 1A-5.1.1 IMIS-ZustV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 02/22 17.02.2022 1A-11 AtDeckV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 02/22 10.02.2022 3-351 3-352 3 - Bekanntmachungen des BMUV, Stand 02/22 07.02.2022 3-78 3 - Bekanntmachungen des BMUV, Stand 02/22 31.01.2022 1C-2.1 Anlagen zum ADR 1C - Transportrecht, Stand 01/22 17.01.2022 3-63.1 3-63.2 3-99.1 3-99.2 3 - Bekanntmachungen des BMUV, Stand 01/22 10.01.2022 3-73 3 - Bekanntmachungen des BMUV, Stand 01/22 04.01.2022 1E-5.1 Pariser Übereinkommen 1E-5.2 Brüsseler Zusatzübereinkommen 1E - Multilaterale Vereinbarungen, Stand 01/22 2021 16.12.2021 1A-8 StrlSchV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 12/21 10.12.2021 1A-7 OStrV 1A-18 AtAV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 12/21 09.12.2021 1B-11 StGB 1B-16 BImSchG 1B-21 MessEV 1B-32 TrinkwV 1B-39 LFGB 1B-41 BedGgstV 1B-47 AMG 1B-54 BKost-MPG 1B-57 EMV-FTEKostV 1B - Weiteres Recht, Stand 12/21 03.12.2021 1A-14 RöV 1A-15 LMBestrV 1A-16 AMRadV 1A-19 AtZüV 1A-21 AtSKostV 1A-26 EntsorgFondsG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 12/21 30.11.2021 1A-10 AtVfV 1A-27 EntsorgÜG 1A-28 TransparenzG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 11/21 15.11.2021 1C-6.5.2 EmS-Leitfaden 1C - Transportrecht, Stand 11/21 29.10.2021 1A-5.1 StrlSchG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 10/21 20.10.2021 1A-2.3 BAStrlSchG 1A-2.4 BfkEG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 10/21 06.10.2021 1A-1 GG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 10/21 06.10.2021 1B-33 8. ProdSV 1B - Weiteres Recht, Stand 10/21 05.10.2021 1B-1 VwVfG 1B-2.1 UIG 1B-3 UVPG 1B-4 UAG 1B-5 BBergG 1B-11 StGB 1B-13 EMVG 1B-14 ROG 1B-15 RoV 1B-16 BImSchG 1B-17 BImSch-Verordnungen 1B-18 EinhZeitG 1B-20 MessEG 1B-21 MessEV 1B-23 NachwV 1B-24 KrWG 1B-25 AVV 1B-27 WHG 1B-28 AbwV 1B-29 BNatSchG 1B-30 ChemG 1B-31 GefStoffV 1B-32 TrinkwV 1B-33 ProdSG 1B-34 BetrSichV 1B-35 ArbStättV 1B-36 LärmVibrationsArbSchV 1B-39 LFBG 1B-40 TabakerzG 1B-42.1 IFG 1B-44 UmwRG 1B-45 ZSKG 1B-47 AMG 1B-48 MPG 1B-50 MPBetreibV 1B-53 MPAV 1B-56 FuAG 1B-60 SchuTSEV 1B-61 FreqV 1B - Weiteres Recht, Stand 10/21 04.10.2021 1A-3 AtG 1A-17 AtSMV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 10/21 10.09.2021 1A-17 AtSMV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 09/21 10.09.2021 1B 1B - Weiteres Recht, Stand 09/21 10.09.2021 1A-5.1 StrlSchG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 09/21 04.06.2021 1F-3.1.1 REACH 1F - Recht der EU Stand 06/21 21.04.2021 1D 1D - Bilaterale Abkommen, Stand 04/21 11.03.2021 1A-6 NiSG 1A-27 EntsorgÜG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 03/21 01.02.2021 Neuaufnahme 3-112 3 - Bekanntmachungen des BMUB, Stand 02/21 01.02.2021 1A-3 AtG 1A-13 EndlagerVIV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 02/21 26.01.2021 1A-5.1 StrlSchG 1A-25 StandAG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 01/21 2020 30.07.2020 1D 1D - Bilaterale Abkommen, Stand 06/20 14.04.2020 1A-27 EntsorgÜG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 04/20 14.04.2020 1B-29 BNatSchG 1B - Weiteres Recht, Stand 04/20 13.03.20 1C-1.5 GGKostV 1C-6.4.1 GGVSee 1C - Transportrecht, Stand 03/20 13.03.20 1B-30 ChemG 1B - Weiteres Recht, Stand 03/20 02.03.20 1A-28 TransparenzG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 03/20 02.03.20 1B-4 UAG 1B - Weiteres Recht, Stand 03/20 02.03.20 1C-5.4 LuftVZO 1C - Transportrecht, Stand 03/20 26.02.20 1A-13 EndlagerVlV 1A-21 AtSKostV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 02/20 14.02.20 1A-5.1 StrlSchG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 02/20 14.02.20 6-2.2 SSK-Empfehlungen 6 - Wichtige Gremien, Stand 02/20 07.02.20 1A-2.25 StandAG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 02/20 05.02.20 1A-2.4 BfkEG 1A-3 AtG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 02/20 31.01.20 1A-17 AtSMV (Meldeformular) 1A-1 GG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 01/20 2019 26.09.19 3-21 BMU Richtlinien 3 - Bekanntmachungen des BMUB, Stand 09/19 24.07.19 6-2.2 SSK Richtlinien 6 - Wichtige Gremien, Stand 07/19 17.07.19 1C-4.1 ADN 1C-4.9 RheinSchPEV 1C-4.10 RheinSchPV 1C - Transportrecht, Stand 07/19 17.07.19 5 KTA 5 - Kerntechnischer Ausschuss, Stand 07/19 15.07.19 1C-2.4 GGVSEB 1C - Transportrecht, Stand 07/19 21.06.19 1C-2.1 ADR 1C - Transportrecht, Stand 06/19 21.06.19 1A-17 AtSMV (Meldeformular) 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 09/19 17.06.19 1B-16 LFGB 1B-47 AMG 1B - Weiteres Recht, Stand 06/19 17:06.19 1C-2.3 GGAV 1C-1.3 GbV 1C-1.5 GGKostV 1C-4.11 MoselSchPEV 1C-4.12 MoselSchPV 1C - Transportrecht, Stand 06/19 17.06.19 1D 1D - Bilaterale Abkommen, Stand 06/19 14.06.19 1C-2.3 GGVSEB 1C - Transportrecht, Stand 06/19 14.06.19 1B-16 BImSchG 1B - Weiteres Recht, Stand 06/19 14.06.19 1A-1 AtG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 06/19 20.03.19 1A-8 StrlSchV 1A-3 AtG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 03/19 14.03.19 1A-6.1 NiSV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 03/19 14.03.19 A.12 Katastrophenschutz Anhang Stand 03/19 14.03.19 1E-2.1.1 1E - Multilaterale Vereinbarungen Stand (03/19) 11.03.19 A.2 DIN Normen Anhang Stand 03/19 11.03.19 A.1 A.1 Englische Übersetzungen des Regelwerkes Stand 03/19 05.03.19 1A-17 AtSMV 1A-2.3 BAStrlSchG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 03/19 05.03.19 3-52.1 3 - Bekanntmachungen des BMU, Stand 03/19 05.03.19 A.2 DIN Normen Anhang Stand 03/19 01.03.19 1A-17 AtSMV 1A-30 AtEV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 03/19 22.02.2019 1B-1 VwVfG 1B-2.1 UIG 1 B-3 UVPG 1B-4 UAG 1B-5 BBergG 1B-6 ABBergV 1B-7 UVP-V 1B-10 UmweltHG 1B-11 StGB 1B-13 EMVG 1 B-14 ROG 1B-15 RoV 1B-16 BImSchG 1B-17.1 4.BImSch-V 1B-17.2 5.BImSch-V 1B-17.3 9.BImSch-V 1B-17.4 11.BImSch-V 1B-17.5 12.BImSch-V 1B-17.6 42.BImSch-V 1B-17.7 26.BImSch-V 1B-17.8 32.BImSch-V 1B-17.9 39.BImSch-V 1B-21 MessEV 1B-23 NachwW 1B-24 KrWG 1B-25 AVV 1B-27 WHG 1B-28 AbwV 1B-29 BNatSchG 1B-30 ChemG 1B-31 GefStoffV 1B-32 TrinkwV 1B-34 BetrSichV 1B-35 ArbStättV 1B-36 LärmVibrationsArbSchV 1B-37.3 DGUV 1B-44 UmwRG 1B-47 AMG 1B-48 MPG 1B-50 MPBetriebV 1B-51 MPSV 1B-53 MPAV 1B-55 BEMFV 1B-56 FuAG 1B-59 AnerkV 1B-61 FreqV 1B - Weiteres Recht, Stand 02/19 15.02.2019 1A-9.1 NDWV 1A-13 EndlagerVlV 1A-21 AtSKostV 1A-29 NachhG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 02/19 12.02.2019 1A-19 AtAV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 02/19 12.02.2019 A-17 A-18 Anhang Stand 02/19 11.02.2019 1A-10 AtVfV 1A-11 AtZüV 1A-19 AtDeckV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 02/19 10.01.2019 1A-17 Aktualisierung Meldeformular 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 01/19 2018 26.10.2018 A3 GA-B Anhang Stand 10/18 29.08.2018 6-2.2 Wichtige Gremien Stand 08/18 29.08.2018 A3 GA-B Anhang Stand 08/18 29.08.2018 Berichtigung 2-8-26 BImSchV 2 Allgemeine Verwaltungsvorschriften Stand 08/18 25.07.2018 1A-3 AtG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 07/18 23.07.2018 Neuaufnahme 1A-28.1 RückBRTransparenzV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 07/18 17.07.2018 1B-17.6 BImSchV 1B - Weiteres Recht, Stand 02/18 17.07.2018 1C-3.1 COTIF 1C - Transportrecht, Stand 05/18 09.07.2018 3-30 3-31 3 - Bekanntmachungen des BMU, Stand 05/18 23.05.2018 1C-4.9 RheinSchPEV 1C-10 RheinSchPV 1A-27 MoselSchPEV 1A-28 MoselSchPV 1C - Transportrecht, Stand 05/18 11.05.2018 6-2.2 Wichtige Gremien Stand 04/18 11.05.2018 A.3 Anhang Stand 04/18 16.03.2018 3-111 3 - Bekanntmachungen des BMUB, Stand 03/18 05.03.2018 1C-6.4.1 GGVSee 1C-2.4 GGVSEB 1C - Transportrecht, Stand 03/18 05.03.2018 3-47 3 - Bekanntmachungen des BMUB, Stand 03/18 21.02.2018 1F-3.2 (EU) 2017/2268 1F-3.10 (EU) 2018/217 1F - Recht der EU, Stand 02/18 21.02.2018 5 KTA 5- Kerntechnischer Ausschuss, Stand 02/18 12.02.2018 1C-6.5.2 EmS 1C - Transportrecht, Stand 02/18 12.02.2018 3-81 3 - Bekanntmachungen des BMUB, Stand 02/18 12.02.2018 5 KTA 5- Kerntechnischer Ausschuss, Stand 02/18 26.01.2018 1F-3.1.1 (EU) 2017/1510 1F- 4.11 (EU) 2017/2058 1F - Recht der EU, Stand 01/18 24.01.2018 5 KTA 5 - Kerntechnischer Ausschuss, Stand 01/18 24.01.2018 A-3 G-BA A - Anhang Stand, 01/18 2017 29.12.2017 1B-17.3 BImSchV 1B-21 MessEV 1B-29 BNatSchG 1B - Weiteres Recht, Stand 12/17 29.12.2017 1C-6.4.1 GGVSee 1C-1.5 GGKostV 1C - Transportrecht, Stand 12/17 19.12.2017 1A-1 GG 1A-17 AtSMV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 12/17 19.12.2017 1B-11 StGB 1B-16 BImSchG 1B - Weiteres Recht, Stand 12/17 19.12.2017 1C-6.1 SeeAufG 1C-6.2 SchSG 1C - Transportrecht, Stand 12/17 06.11.2017 1B-56 FuAG 1B - Weiteres Recht, Stand 11/17 06.11.2017 1C-2.1 ADR 1C-2.3 GGVSEB 1C-3.1 COTIF 1C-4.2 BinSchAufgG 1C - Transportrecht, Stand 11/17 02.11.2017 1A-3 AtG 1A-26 EntsorgFondsG 1A-27 EntsorgungsübergangG 1A-28 TranzparenzG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 11/17 26.10.2017 1A-5 StrVG 1A-5.1 StrlSchG 1A-29 NachhG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 10/17 05.07.2017 1B-11 StGB 1B - Weiteres Recht, Stand 07/17 28.06.2017 1A-3 AtG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 06/17 06.06.2017 1A-25 StandAG 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 06/17 20.04.2017 1B-17.5 Störfallverordnung 1B-47 AMG 1B - Weiteres Recht, Stand 04/17 20.04.2017 1C-2.3 GGVSEB 1C-1.3 GbV 1C-1.5 GGKostV 1C-1.2 GGAV 1C-4.9 RheinSchPEV 1C-4.11 MoselSchPEV 1C-5.2 LuftVG 1C-5.5 LuftSiG 1C - Transportrecht, Stand 04/17 21.02.2017 Englische Übersetzung Decommissioning Guide A.1 - Englische Übersetzungen, Stand 02/17 20.02.2017 Neuaufnahme - noch nicht in Kraft 1A-26 EntsorgFondsG 1A-27 Entsorgungsübergangsgesetz 1A-28 Transparenzgesetz 1A-29 Nachhaftungsgesetz 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 02/17 16.02.2017 1F-3.1.1 REACH 1F - Recht der EU, Stand 02/17 13.02.2017 Änderungen traten in Kraft 1B-27 WHG 1B-29 BNatSchG 1B - Weiteres Recht, Stand 02/17 01.02.2017 1F-3.2 Verordnung (EG) 428/2009 1F - Recht der EU, Stand 02/17 01.02.2017 1E-4.7 Verordnung (EG) 428/2009 1E - Multilaterale Vereinbarungen, Stand 02/17 19.01.2017 1B-17.1 4. BImSchV 1B-17.3 9. BImSchV 1B-17.4 11. BImSchV 1B-17.5 12. BImSchV 1B - Weiteres Recht, Stand 01/17 13.01.2017 1C-6.5 IMDG Code 1C - Transportrecht, Stand 01/17 2016 30.12.2016 Neuaufnahme Bilaterales Abkommen mit Belgien 1D - Bilaterale Abkommen, Stand 12/16 30.12.2016 1C-4.3 BinSchStrEV 1C-4.4 BinSchStrO 1C-4.8 DonauSchPV 1C - Transportrecht, Stand 12/16 30.12.2016 1B-11 StGB 1B-13 EMVG 1B-25 AVV 1B-47 AMG 1B - Weiteres Recht, Stand 12/16 30.12.2016 Englische Übersetzung 12/16 Atomic Energy Act A1 - Englische Übersetzungen, Stand 12/16 30.12.2016 1A-3 AtG 1A-16 AMRadV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 12/16 30.12.2016 1E-4.6 AWV 1E - Multilaterale Vereinbarungen, Stand 12/16 14.12.2016 1F-3.1.1 REACH 1F - Recht der EU Stand 12/16 13.12.2016 Aktualisierung 6-1.1 RSK Stellungnahmen 6-3.2 ESK Stellungnahmen 6-5.1 ICRP Publikationen 6 - Wichtige Gremien, Stand 12/16 13.12.2016 1A-7 OStrV 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht, Stand 12/16 13.12.2016 Aktualisierung A.3 GBA A.12 Katastrophenschutzgesetze A.16 SV 02 12-5 A.21 EU Stellungnahmen Art. 37 Anhang, Stand 12/16 12.12.2016 1C-4.1 ADNÄndV 1C-6.3 SeeSchStrO 1C - Transportrecht, Stand 12/16 12.12.2016 1B-3 UVPG 1B-5 BBergG 1B-16 BImSchG 1B-35 ArbStättV 1B-39 LFGB 1B-44 UmwRG 1B - Weiteres Recht, Stand 12/16 30.11.2016 Neuaufnahme 3-110 Mustergenehmigung 3 - Bekanntmachungen des BMUB einschließlich Stichwortverzeichnis, Stand 11/16 30.11.2016 1F-3.2 (EG) 428/2009 1F-3.17 (EU) 1272/2008 1F - Recht der EU, Stand 11/16 30.11.2016 Neuaufnahme 1B-63 EMFV 1B - Weiteres Recht, Stand 11/16 30.11.2016 1B-31 GefStoffV 1B-34 BetrSichV 1B-36 LärmVibrationsArbSchV 1B-47 AMG 1B - Weiteres Recht, Stand 11/16 30.11.2016 1C-3.1 RID 1C - Transportrecht, Stand 11/16 10.11.2016 1B-11 StGB 1B - Weiteres Recht, Stand 11/16 10.11.2016 1C-2.1 ADR 1C-4.1 ADN 1C - Transportrecht, Stand 11/16 10.11.2016 4-7 Ergänzungsband PSA 4 - Relevante Vorschriften und Empfehlungen, Stand 11/16 31.10.2016 3 - 109 Rundschreiben BMUB zur RöV 3 - Bekanntmachungen des BMUB, Stand 10/16 28.10.2016 1F-3.17 1F - Recht der EU, Stand 10/16 28.10.2016 1C-6.1 SeeAufgG 1C - Transportrecht, Stand 10/16 28.10.2016 1B-3 UVPG 1B-29 BNatSchG 1B - Weiteres Recht, Stand 10/16 17.10.2016 1B-17.9 39. BImSchV 1B - Weiteres Recht, Stand 10/16 13.10.2016 1F-3.1.1 REACH 1F - Recht der EU, Stand 10/16 13.10.2016 1B-49 MPV 1B-50 MPBetreibV 1B-51 MPSV 1B - Weiteres Recht, Stand 10/16 Archiv Archiv der Änderungen im RS-Handbuch Herunterladen (PDF, 605KB, barrierefrei⁄barrierearm)

akkreditierung-D-K-15063-01-00e808.pdf

DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Beliehene gemäß § 8 Absatz 1AkkStelleG i.V.m. § 1Absatz 1AkkStelleGBV Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen von EA, ILAC und IAF zur gegenseitigen Anerkennung Akkreditierung Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH bestätigt hiermit, dass das Bundesamt für Strahlenschutz Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter für sein Kalibrierlaboratorium Bundesamt für Strahlenschutz, Radon-Kalibrierlaboratorium Köpenicker Allee 120-130,10318 Berlin die Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 besitzt, Kalibrierungen in folgenden Bereichen durchzuführen: Ionisierende Strahlung und Radioaktivität - Radioaktivität Die Akkreditierungsurkunde gilt nur in Verbindung mit dem Bescheid vom 16.12.2015 mit der Akkreditierungsnummer D-K-15063-01 und ist gültig bis 15.12.2020. Sie besteht aus diesem Deckblatt, der Rückseite des Deckblatts und der folgenden Anlage mit insgesamt 3 Seiten. Registrierungsnummer der Urkunde: D-K-15063-01-00 Berlin, 16.12.2015 Siehe Hinweise auf der Rückseite Dr. Michael Wolf Abteilungsleiter Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Standort Berlin Spittelmarkt 10 10117 Berlin Standort Frankfurt am Main Gartenstraße 6 60594 Frankfurt am Main Standort Braunschweig Bundesallee 100 38116 Braunschweig Die auszugsweise Veröffentlichung der Akkreditierungsurkunde bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS). Ausgenommen davon ist die separate Weiterverbreitung des Deckblattes durch die umseitig genannte Konformitätsbewertungsstelle in unveränderter Form. Es darf nicht der Anschein erweckt werden, dass sich die Akkreditierung auch auf Bereiche erstreckt, die über den durch die DAkkS bestätigten Akkreditierungsbereich hinausgehen. Die Akkreditierung erfolgte gemäß des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 262 5) sowie der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten (Abi. L 218 vom 9. Juli 2008, S. 30). Die DAkkS ist Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der European co-operation for Accreditation (EA), des International Accreditation Forum (IAF) und der International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC). Die Unterzeichner dieser Abkommen erkennen ihre Akkreditierungen gegenseitig an. Der aktuelle Stand der Mitgliedschaft kann folgenden Webseiten entnommen werden: EA: www.european-accreditation.org ILAC: www.ilac.org IAF: www.iaf.nu

akkreditierung-D-K-15063-01-00cf13.pdf

DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Beliehene gemäß § 8 Absatz 1AkkStelleG i.V.m. § 1Absatz 1AkkStelleGBV Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen von EA, ILAC und IAF zur gegenseitigen Anerkennung Akkreditierung Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH bestätigt hiermit, dass das Bundesamt für Strahlenschutz Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter für sein Kalibrierlaboratorium Bundesamt für Strahlenschutz, Radon-Kalibrierlaboratorium Köpenicker Allee 120-130,10318 Berlin die Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 besitzt, Kalibrierungen in folgenden Bereichen durchzuführen: Ionisierende Strahlung und Radioaktivität - Radioaktivität Die Akkreditierungsurkunde gilt nur in Verbindung mit dem Bescheid vom 16.12.2015 mit der Akkreditierungsnummer D-K-15063-01 und ist gültig bis 15.12.2020. Sie besteht aus diesem Deckblatt, der Rückseite des Deckblatts und der folgenden Anlage mit insgesamt 3 Seiten. Registrierungsnummer der Urkunde: D-K-15063-01-00 Berlin, 16.12.2015 Siehe Hinweise auf der Rückseite Dr. Michael Wolf Abteilungsleiter Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Standort Berlin Spittelmarkt 10 10117 Berlin Standort Frankfurt am Main Gartenstraße 6 60594 Frankfurt am Main Standort Braunschweig Bundesallee 100 38116 Braunschweig Die auszugsweise Veröffentlichung der Akkreditierungsurkunde bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS). Ausgenommen davon ist die separate Weiterverbreitung des Deckblattes durch die umseitig genannte Konformitätsbewertungsstelle in unveränderter Form. Es darf nicht der Anschein erweckt werden, dass sich die Akkreditierung auch auf Bereiche erstreckt, die über den durch die DAkkS bestätigten Akkreditierungsbereich hinausgehen. Die Akkreditierung erfolgte gemäß des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 262 5) sowie der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten (Abi. L 218 vom 9. Juli 2008, S. 30). Die DAkkS ist Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der European co-operation for Accreditation (EA), des International Accreditation Forum (IAF) und der International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC). Die Unterzeichner dieser Abkommen erkennen ihre Akkreditierungen gegenseitig an. Der aktuelle Stand der Mitgliedschaft kann folgenden Webseiten entnommen werden: EA: www.european-accreditation.org ILAC: www.ilac.org IAF: www.iaf.nu

German - Israeli - Jordanian - Palestinian Joint Research Program - Water Resources Evaluation for a Sustainable Development in the Jordan Rift Basin (Phase 2) - Multilaterale Kooperation mit Israel, Jordanien und Palästina (Phase 2): Isotopengeochemie und Selten Erd Elementmuster im Grundwasseraquiferen im Jordan Tal und Toten Meer Graben

Im Rahmen der zweiten Phase des internationales Forschungsprogramm zur nachhaltigen Nutzung von Aquifersystemen im unteren Jordantal und am Toten Meer werden kombinierte Isotopen- und Seltene-Erd-Element und wasserchemische Untersuchungen am Grund- und Oberflächenwasser zur Klärung bestehender Fragen bezüglich der Quellen und Senken, 'Trans-aquifer-flow' bzw. der Verweilzeit von Wasserinhaltsstoffen einen wesentlichen Beitrag leisten und so zur Verständnis der hydrogeologischen Rahmenbedingungen u.a. der Grundwasserversalzung durch Übernutzung oder durch Solenaufstieg beitragen. Die erhaltenen Ergebnisse bilden eine Grundlage für die regionale Wasserressourcenplanung und tragen direkt zu den Arbeiten der assoziierten Arbeitsgruppen bei. Nach der Probennahme an mehr als 150 Quellen und Grundwasserbrunnen lassen die Ergebnisse eine regionale Gliederung von aufsteigenden thermalen salinen Wassertypen erkennen. Saline Lösungs-Solen treten nur auf der Westseite des Grabens und im Graben auf. Die Wasser treten dabei in Kontakt mit bisher unbekannten Vulkaniten im Untergrund. Starke Indizien deuten auf eine Lösung von evaporitischen Gesteinen hin und nicht wie bisher vermutet auf ein Austreten von fossilen Restlaugen eines Vorläufers des Toten Meeres. Die Ergebnisse indizierten eine genauere Auswertung geophysikalischer Profile und die darauf folgende Entdeckung bisher unbekannter Salzkörper. Eine generelle Beschreibung des gesamten Projektes findet sich im Internet unter http://www.agk.uni-karlsruhe.de/projekte/projekte-hydro/middle-east/

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