Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Produktions- und Industrieanlagen SEVESO Daten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarl. Produktions- und Industrieanlagen zum Thema Herstellung von Waffen und Munition. Die Datengrundlage erfüllt die INSPIRE Datenspezifikation.
<p>Abfälle können in haushaltsüblichen Mengen an diese Wertstoff-Center gebracht werden.</p> <p>Wir nehmen an:</p> <ul> <li>Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Metalle, Papier/Pappe, Schadstoffe, Bauschutt</li> <li>Kostenlose Annahme von haushaltsüblichen Mengen an Altkleidern, CDs/DVDs, Elektro-Altgeräten, Grünschnitt, Leichtverpackungen, Metall, Papier, Pappe/Kartonagen, Schadstoffen und Sperrmüll</li> <li>Kostenpflichtige Annahme von Bauschutt in Kleinmengen (Gewerbeschadstoffe nur in Ossendorf)</li> </ul> <p>Wir nehmen nicht an:</p> <p>Asbest, Dämmmaterial, Außenhölzer, Teerpappe</p> <ul> <li>Sprengstoff, Munition</li> <li>Gasflaschen</li> <li> Infektiöses Material, Tierkadaver</li> <li> Motoren, Getriebeöle</li> <li>Gewerbeschadstoffe</li> </ul>
Die Firma Rheinmetall Waffe Munition GmbH, Heinrich-Ehrhardt-Straße 2, 29345 Unterlüß hat beim Landkreis Celle mit Schreiben vom 17.02.2025 die Erteilung einer Baugenehmigung gemäß § 63 bzw. § 64 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der derzeit geltenden Fassung für die Erweiterung eines Parkplatzes am Standort in Unterlüß, Neuensothriether Straße 16 (Mittelweg), Gemarkung Unterlüß, Flur 23, Flurstück 2/218, beantragt.
Im August 2022 kam es auf dem Sprengplatz Grunewald zu mehreren Explosionen und einem Brand, der unter anderem die Berliner Feuerwehr tagelang beschäftigte. In der Folge wurde ein Notbetriebskonzept erarbeitet. So wurde die Menge der explosiven Stoffe wie illegales Feuerwerk, Bomben-Blindgänger und Munition deutlich reduziert. Zudem wurde der Brandschutz optimiert. War bislang das Vernichten explosivstoffhaltiger Gegenstände bzw. Stoffe der Hauptzweck des Sprengplatzes, ist es im neuen Regelbetrieb die temporäre Zwischenlagerung für die o.g. explosivstoffhaltigen Gegenstände bzw. Stoffe. Neue Rahmenverträge sorgen dafür, dass die Vernichtung im überwiegenden Umfang durch externe Firmen erfolgt. Alle Stoffe, bei denen ein sicherer Transport gewährleistet werden kann, werden damit extern in zertifizierten Entsorgungsbetrieben mit Vernichtungsanlagen beseitigt. Auf dem Sprengplatz Grunewald werden damit nur noch Stoffe und Gegenstände vernichtet, die nicht transportfähig sind. Somit ist das Gefahrenpotenzial durch den neuen Regelbetrieb deutlich reduziert. Weiterhin werden auf dem Sprengplatz explosionsgefährliche oder explosionsfähige Stoffe/ Asservate zur Strafverfolgung bearbeitet, insbesondere unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV). Entsprechende Stoffe werden untersucht und in ihre Bestandteile zerlegt. Im Anschluss kann es zu deren Vernichtung auf dem Sprengplatz Grunewald kommen, sofern diese nicht transportfähig sind. Auch kommt es dort zu Kleinsprengungen für Ausbildungszwecke der Feuerwerker. Der komplexe Vorgang vom Schadensereignis über den Notbetrieb bis hin zum Übergang des Regelbetriebs war nur durch die gute Zusammenarbeit zwischen dem LKA, der Innen- und der Umweltverwaltung umsetzbar.
ID: 4885 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Für das Munitionslager Altheim müssen Baumaßnahmen innerhalb der Liegenschaft umgesetzt werden. Die baulichen Maßnahmen umfassen den Zubau von 44 Lagerhäusern, 7 Funktionsgebäuden sowie die Erschließung innerhalb der Liegenschaft mit Wegen, Straßen sowie Ver- und Entsorgungsnetzen. Für das Vorhaben werden Waldrodungen von ca. 33,6 ha notwendig. Zusätzlich zu den Rodungsflächen sind weitere 3,1 ha Offenlandflächen betroffen. Aufgrund der notwendigen Waldrodungsfläche von ca. 33,6 ha ist der Ausbau des Munitionslagers gemäß § 5 UVPG i.V.m. Anlage 1, Spalte 1 UVP-pflichtig. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 17.03.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt - Standort Stuttgart Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt S K6 Nürnberger Str. 184 70374 Stuttgart Deutschland Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart, Postfach 10 52 61, 70045 Stuttgart Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Nürnberger Straße 184 70374 Stuttgart Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.06.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.04.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Dokumente Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung Projektinformationen UVP-Bericht Fachbeitrag Artenschutz Formblatt FFH Vorprüfung Altheim Formblatt FFH Vorprüfung Külsheim Anlage 1 Karten: Biotoptypen Bestand Anlage 1 Karten: Biotoptypen Planung Anlage 1 Karten: Boden Bestand Anlage 1 Karten: Boden Planung Anlage 1 Karten: Höhlenbaumkartierung Anlage 1 Karten: Brutvögel gesamt Anlage 1 Karten: Brutvögel streng geschützt und Rote Liste.pdf Anlage 1 Karten: Schwarzspechtreviere Anlage 1 Karten: Fledermäuse Anlage 1 Karten: Haselmaus Anlage 1 Karten: Reptilien und Amphibien Anlage 1 Karten: Waldfunktionskarte Anlage 1 Karten: FE Daten innerhalb Anlage 1 Karten: FE Daten außerhalb Anlage 1 Karten: Übersichtskarte Anlage 1 Karten: Schutzgebiete Anlage 1 Karten Biotopverbund Anlage 1 Karten: Bodenkundliche Einheiten Anlage 1 Karten: Gewässernetz Anlage 1 Karten: Maßnahmenkonzept Anlage 2: Artenliste Altheim Anlage 3 Bundesforst Maßnahmenblätter: Altheim S+GMaßnahmenblätter Anlage 3 Bundesforst Maßnahmenblätter: Altheim S+G auf Bundesliegenschaften Anlage 3 Bundesforst Maßnahmenblätter: Bofsheim Höpfingen S+G Maßnahmenblätter Anlage 3 Bundesforst Maßnahmenblätter: NeuaufforstungMaßnahmenblätter Anlage 4 Stadtflächen Maßnahmenblätter: Planung Gestaltungsmaßnahmen Stadt Walldürn Anlage 4 Stadtflächen Maßnahmenblätter: Walldürn Waldumwandlungen Maßnahmenblätter Anlage 5: Forstbetriebskarte Altheim Anlage 6 Bestandsblätter Bundesforstverwaltung: Altheim Bestandesblatt Anlage 6 Bestandsblätter Bundesforstverwaltung: Bestände-Altheim Anlage 6 Bestandsblätter Bundesforstverwaltung: Umbau Külsheim Bestandesblätter Anlage 6 Bestandsblätter Bundesforstverwaltung: Wertheim Anlage 7 Bestandblätter Stadtwälder: FE Hardheim Anlage 7 Bestandblätter Stadtwälder: FE Höpfingen Anlage 8: Tabellarische Übersicht Ökopunkte für Ersatzaufforstung und Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen Anlage 9: standortbezogene Vorprüfungen des Einzelfalls
Berliner Vorschrifteninformationssystem Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Gesetze im Internet (Bundesrecht) Rechtsvorschriften der EU Landesrecht Bundesrecht Berliner Mobilitätsgesetz Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung Berliner Straßengesetz (BerlStrG) Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung – KampfmittelV) Bautechnik Angelegenheiten der Bautechnik betreffen Bauvorschriften, Baustoffe und Prüfstellen im Straßen- und Ingenieurbau. Bautechnik Straßenbau Bautechnik Ingenieurbau Bautechnik Weiteres Richtlinie 14 – Ingenieurbauwerke Planungshilfen für die dezentrale Straßenentwässerung Berliner Standards für die Pflanzung und die anschließende Pflege von Straßenbäumen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (InfraStrPlanVBeschlG) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)
Die Beförderung von Treibladungspulver und Munition in kleinen Mengen [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Werden Versandstücke der gleichen Beförderungskate- gorie befördert, müssen ihre entsprechenden Massen addiert werden, wobei die Freigrenze nicht überschrit- ten werden darf. Beispiel 1 Güter der Klasse 1Beförderungskategorie 1 UN 0027 Schwarzpulver 1.1D9 kg UN 0161 NC-Pulver 1.3C7 kg Freigrenze20 kg Tatsächliche Masse9 kg + 7 kg = 16 kg Freigrenze nicht überschritten Bei Versandstücken mehrerer Beförderungskatego- rien muss die 1.000 Punkteregel nach Unterabschnitt 1.1.3.6.4 ADR angewendet werden. Dabei wird die Nettoexplosivstoffmenge der jeweiligen Kategorie addiert und mit einem Faktor (Faktoren nach Spalte 4 in der modifizierten Tabelle) multipliziert. Die Summe aller Kategorien darf 1.000 nicht überschreiten (siehe Beispiel 2). WICHTIG! Explosionsgefährliche Stoffe und Gegenstände dürfen nur in der Originalverpackung befördert und gelagert werden, da die Zuordnung dieser Stoffe oder Gegenstände in eine Unterklasse (ADR) bzw. Lagergruppe (Sprengstoffgesetz) ein Kennzeichen (Merkmal) für ihr Verhalten in ihrer Verpackung ist. Beispiel 2 Güter der Klasse 1 Beförderungskategorie 1 UN 0339, Patronen für Handfeuerwaffen, 1.4C 2 4 20 kg NEM UN 0027, Schwarz pulver, 1.1D5 kg NEM UN 0161, NC-Pulver, 1.3C10 kg NEM UN 0044, Anzünd hütchen, 1.4S0,8 kg UN 0012 Jagd- und Sportmunition, 1.4S16 kg Multiplikationsfaktor50 Produkte5 x 50 = 250 20 x 3 = 60 - 10 x 50 = 500 750 Summe der Produkte 3 60 0 750 + 60 = 810 (1000 Punkte werden nicht erreicht. Die Freistellung kann in Anspruch genommen werden.) Impressum Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 Mainz www.lfu.rlp.de Bearbeitung: Frank Wosnitza Titelbild: prapatsorn - stock.adobe.com Stand: Januar 2025 Unbe- grenzt = 0 INFORMATION FÜR SPORT- SCHÜTZEN UND JÄGER Die Beförderung von Treibladungspulver und Munition in kleinen Mengen INFORMATION Treibladungspulver (z. B. Nitrocellulosepulver, Schwarz- pulver) und fertig geladene Munition sind Stoffe und Gegenstände mit explosiven Eigenschaften, von denen im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für Menschen, Tieren sowie Sachen ausgehen können. Sie sind deshalb Gefahrgüter der Klasse 1 „explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoffen“ und unterliegen bei der Beförderung den Vorschriften der Gefahr- gutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt (GGVSEB) und dem Übereinkommen über die interna- tionale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Die Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung sind sehr umfangreich. Werden bestimmte Mengen aber nicht überschritten, können Erleichterungen (Freistel- lungen) in Anspruch genommen werden. Für Sport- schützinnen und Sportschützen sowie Jägerinnen und Jäger sind insbesondere zwei Freistellungen im Teil 1 des ADR interessant: ■■ Freistellung im Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung nach Abschnitt 1.1.3.1a) ADR Bei dieser Freistellung sind Privatpersonen von den Vorschriften des ADR befreit, sofern die transpor- tierten Güter einzelhandelsgerecht abgepackt und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind. Es sind hierbei Maß- nahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungs- bedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Für den innerstaatlichen Transport wird in Anlage 2 Nr. 2.1 a) der GGVSEB die Menge pro Beförderungs- einheit eingeschränkt. Die Gesamtnettoexplosivstoff- masse (NEM) darf bei Treibladungspulver 3 kg nicht überschreiten. Bei Munition der Unterklasse 1.4 beträgt die Brutto masse max. 50 kg, bei den Unterklassen 1.1 bis 1.3 5 kg. WICHTIG! Werden die vorher genannten Mengen bei der Beförderung überschritten, gilt nicht mehr die Befreiung vom ADR. Ab dem 1. Januar 2025 müs- sen dann auch die Vorschriften für die Sicherung nach Kapitel 1.10 ADR eingehalten werden. Unter „Sicherung” versteht das ADR Maßnahmen oder Vorkehrungen, die zu treffen sind, um den Dieb- stahl oder den Missbrauch von Treibladungspulver und Munition zu minimieren. Da es sich bei Treib- ladungspulver und Munition der Unterklassen 1.1 bis 1.3C um “Gefahrgüter mit hohem Gefahren- potential” handelt, ist zusätzlich ein „Sicherungs- plan” zu erstellen, wenn die Transportmenge bei Treibladungspulver 3 kg und bei Munition der Unterklassen 1.1 bis 1.3C 5 kg überschreitet. Infor- mationen zu den Sicherungsbestimmungen des ADR und einem Muster für einen Sicherungsplan sind beim Verband der Chemischen Indust- rie e. V. – VCI im Internet unter: https://www.vci. de/services/leitfaeden/vci-leitfaden-umsetzung- gesetzlicher-sicherheitsbestimmungen-fuer- befoerderung-gefaehrlicher-gueter-adr-rid-adn- security.jsp ■■ Freistellung im Zusammenhang mit Men- gen, die je Beförderungseinheit befördert werden nach Abschnitt 1.1.3.6 ADR Sollen größere Mengen befördert werden als die vorher angegebenen, kann ein vereinfach- ter Gefahrguttransport nach Abschnitt 1.1.3.6 ADR erfolgen. Hierbei entfallen die meisten Beförderungsvorschriften. Einzuhalten sind aber • bei Treibladungspulver ein Sicherungsplan nach 1.10.3.2 des ADR, • die Verpackungsvorschriften, • die Zusammenpackvorschriften, • die Kennzeichnung der Versandstücke, • die Zusammenladevorschriften, • das Verbot von Feuer und offenem Licht, • die Überwachung des Fahrzeugs beim Abstellen außerhalb eines abgeschlossenen Geländes. Bei Mu- nition gilt die Überwachungspflicht ab 50 kg (NEM), • das Mitführen eines mind. 2 kg Feuerlöschers (ABC), • das Mitführen eines Beförderungspapiers, wenn die Güter an Dritte übergeben werden (bei Eigenbedarf kann innerhalb Deutschlands nach Ausnahme 18 (S) der Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV) auf das Beförderungspapier verzichtet werden). Die Freistellung in Abschnitt 1.1.3.6 enthält eine Tabel- le, die in fünf Beförderungskategorien (0 bis 4) einge- teilt ist. Entsprechend ihrer Gefährlichkeit enthalten die gefährlichen Stoffe und Gegenstände ihre Zuwei- sung in eine Beförderungskategorie und die dazugehö- rige Höchstmenge (bei Klasse 1 die Nettoexplosions- masse NEM) je Beförderung. ■■ Modifizierte Tabelle nach 1.1.3.6.3 ADR für Klasse 1 Beförderungs kategorieStoffe oder Gegenstände Verpackungs- gruppe oder Klassifizierungscode /-gruppe oder UN-Nummer 0Klasse 1: 1.1 A, 1.1 L, 1.2 L, 1.3 L, UN- Nummer 0190 Stoffe und Gegenstände der folgenden Klasse 1: 1.1 B bis 1.1 J a) , 1.2 B bis 1.2 J, 1.3 C, 1.3 G, 1.3 H, 1.3 J und 1.5 D a) a) Für die UN-Nummern 0081, 0082, 0084, 0241, 0331, 0332, 0482, 1005 und 1017 sind die höchstzulässigen Gesamtmengen je Beförderungseinheit (von 20 auf 50) erhöht Stoffe und Gegenstände der Klasse 1: 1.4 B bis 1.4 G und 1.6 N Klasse 1: 1.4 S 1 2 4 Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungs- einheit 0 Multiplikationsfaktor und Anmerkungen 20Keine Anwendung der Erleichterungen möglich 50 5020 3333 unbegrenztEs sind keine Mengenbeschränkungen zu beachten
Drogenhandel in Halberstadt und Wernigerode 21 KLs 588 Js 82514/23 (1624) – 1. Strafkammer 1 Angeklagter 3 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 04. Februar 2025, 09.00 Uhr, Saal A 23. Fortsetzungstermine: 19. und 24.02.2025, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23 Ein 48-jähriger in Wernigerode geborener Mann wird beschuldigt, von 2020 bis zum 16. April 2024 in Halberstadt und Wernigerode mit Drogen gehandelt zu haben. So soll der Angeklagte im September 2023 in einer von ihm genutzten Wohnung in Halberstadt Amphetamine, Metamphetamine und MDMA-haltige Tabletten aufbewahrt haben und zur Verteidigung der Drogen Schlagwaffen bereitgehalten haben. Am 11. März 2024 soll der Angeklagte in der gleichen Wohnung wiederum Amphetamine, Metamphetamine, MDMA-haltige Substanzen sowie kokainhaltige Substanzen und Cpsilocin-haltige Substanzen zum Verkauf bereitgehalten haben. Hier soll der Angeklagte zum Schutz seines Betäubungsmittelhandels über ein Selbstschussgerät verfügt haben. Auf einem Wohngrundstück in Wernigerode soll er zudem am 16. April 2024 ebenfalls Metamphetamine, Amphetamine und Cannabispflanzenteile zum Weiterverkauf bevorratet haben. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Derzeit befindet er sich in anderer Sache in Strafhaft. Berufungsverhandlung gegen Jäger 28 NBs 855 Js 85345/20 (71/24) – 8. Strafkammer Prozesstag: Dienstag, 04. Februar 2025, 09.00 Uhr, Saal A 12 1 Angeklagter 4 Zeugen Ein mittlerweile 26-jähriger Jäger wurde am 17.10.2022 durch das Amtsgericht Halberstadt (Strafrichterin) wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubten Führen einer Waffe sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen verurteilt. Das Amtsgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Mann am 17.09.2020 mit einem Pkw ohne gültige Fahrerlaubnis in ein Jagdrevier bei Drei Annen Hohne gefahren ist. Bei der Vorbereitung zu der Jagd soll sich ein Schuss aus der Waffe des Angeklagten gelöst haben und den Oberschenkel eines Jagdgenossen durchschlagen haben. Dem Angeklagten, der zu diesem Zeitpunkt über eine Waffenbesitzkarte und einen gültigen Jagdschein verfügte, wurde auf Sicht des Amtsgerichts zur Last gelegt, dass er das Gewehr zu früh vor dem Jagdrevier mit Munition geladen hatte. Zudem soll nach der Überzeugung des Amtsgerichts der Angeklagte am 17.03.2022 ohne Fahrerlaubnis auf öffentlichen Straßen gefahren sein. Gegen diese Verurteilung durch das Amtsgericht Halberstadt hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung eingelegt, über die nun verhandelt wird. Am 09.08.2024 verurteilte wiederum das Amtsgericht Halberstadt den Angeklagten u. a. wegen schwerer Jagdwilderei zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten. Auch gegen dieses Urteil legten sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung ein. Dieses Verfahren wird vor einer anderen Berufungskammer unter dem Aktenzeichen 25 NBs 38/24 geführt. Ein Termin steht hier noch nicht fest. sexueller Missbrauch von Jugendlichen 22 KLS 143 Js 55332/22 (11/23) – 2. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Sachverständige 7 Zeugen Prozessbeginn: Mittwoch, 05. Februar 2025, 09.00 Uhr, Saal 6 Fortsetzungstermine: 11., 13. und 18. Februar 2025, jeweils 09.00 Uhr, Saal 6 Dem 61-jährigen Angeklagten werden 4 Straftaten vorgeworfen, die er im Dezember 2022 in der Hohen Börde begangen haben soll. In den Fällen 1 bis 3 soll er einem 15-jährigen Jugendlichen Geld dafür angeboten haben, dass dieser ihm Nacktvideos und Nacktfotos von sich mittels WhatsApp sendet. Zudem soll er an zwei Tagen mit dem Jugendlichen sexuell verkehrt haben. Im vierten Anklagepunkt soll der Angeklagte einem anderen 15-jährigen Jugendlichen im Rahmen eines WhatsApp-Chats Sexvideos des ersten Jugendlichen geschickt haben. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte weitgehend die Taten bestritten. Insbesondere habe er kein Geld gezahlt und sei davon ausgegangen, dass der eine Jugendliche bereits 18 Jahre alt gewesen sei. Da es sich um eine Jugendschutzsache handelt, ist damit zu rechnen, dass es weitgehend oder teilweise zu einem Ausschluss der Öffentlichkeit kommen kann. Sexualstraftaten zum Nachteil von Schutzbefohlenen in Quedlinburg im Zeitraum Sommer 2019 bis Mai 2020 22 KLs 839 Js 76233/20 (16/21) – 2. Strafkammer 1 Angeklagter 2 Sachverständige 7 Zeugen Prozessbeginn: Freitag, 07. Februar 2025, 09.00 Uhr, Saal 6 Fortsetzungstermine: 17. Februar 2025, 09.00 Uhr, 27. Februar 2025, 12.00 Uhr, 05. März 2025, 12.00 Uhr und 11. März 2025, 09.00 Uhr, jeweils Saal 6 Einem 37-jährigen Erzieher aus dem Harz wird vorgeworfen, von Sommer 2019 bis Mai 2020 als Bezugsbetreuer zu einer damals 14 und 15 Jahre alten weiblichen Jugendlichen, die zudem geistige Defizite aufgewiesen haben sollen, sexuelle Kontakte unterhalten zu haben. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Da es sich um eine Jugendschutzsache handelt, ist damit zu rechnen, dass es weitgehend oder teilweise zu einem Ausschluss der Öffentlichkeit kommen kann. Drogenhandel und Verstoß gegen das Waffengesetz in Magdeburg 21 KLs 346 Js 38501/24 (22/24) – 1. Strafkammer 1 Angeklagter 6 Zeugen Prozessbeginn: Montag, 17. Februar 2025, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: 21. und 28. Februar 2025 sowie 07. und 17. März 2025, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23 Einem 26 Jahre alten Mann werden 3 Straftaten vorgeworfen, die er am 23. August 2024 in Magdeburg begangen haben soll. An diesem Tag soll er im verwirrten Zustand im Bereich der Morgenstraße mit einem blutverschmierten T-Shirt herumgelaufen sein und dabei eine ungeladene halbautomatische Kurzwaffe unter seinem T-Shirt versteckt haben. Bei dem Zugriff der Polizei soll er sich gewehrt haben und Widerstand geleistet haben. Bei der anschließend erfolgten Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten in Magdeburg sollen Patronen passend zu der Schusswaffe gefunden worden sein sowie knapp 500 g Kokain. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Drogenhandel in Magdeburg 25 KLs 275 Js 41779/24 (29/24) – 5. Strafkammer 1 Angeklagter 7 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 18. Februar 2025, 09.30 Uhr, Saal 5 Fortsetzungstermin: 20. Februar 2025, 09.30 Uhr, Saal 5 Einem 44-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 16.09.2024 in Magdeburg mit Betäubungsmitteln bewaffnet Handel getrieben zu haben. Bei einer Durchsuchung des Zimmers des Angeklagten am 16.09.2024 sollen rund 15 g Kokain, 20 g Amphetamin, 10 g Heroin und knapp 3 g Crystal sowie 4 Tabletten durch den Angeklagten der Polizei übergeben worden sein. Zudem soll er zur Verteidigung des Drogenvorrates zwei Küchenmesser zugriffsbereit deponiert haben. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Raub im Zusammenhang mit Drogenkriminalität in Halberstadt 21 KLs 814 Js 86229/22 (19/23) – 1. Strafkammer 2 Angeklagte 1 psychiatrischer Sachverständiger 5 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 25. Februar 2025, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: 04. März 2025 und 11. März 2025, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23 Ein 25-jähriger Mann soll am 09.05.2022 einem 35-jährigen Mann und dessen Begleiterin kostenlos Drogen gegeben haben. Als Gegenleistung hierfür soll der 35-jährige Mann dem 25-jährigen Mann bei einem Raubüberfall geholfen haben. Die beiden Angeklagten sollen dann unter Vorhalt einer Schreckschusswaffe in eine Wohnung eingedrungen sein. Der Hauptangeklagte soll dem Wohnungsinhaber geschlagen haben und elektronische Geräte sollen entwendet worden sein. 2. Zivilverfahren Schadensersatz nach dem Mord an einem Hotelier am 16. Oktober 2020 2 O 164/24 – 2. Zivilkammer - Prozesstermin: 19. Februar 2025, 10.00 Uhr, Saal A14 Zwei mittlerweile 25 und 26 Jahre alten Männer wurden am 20.12.2022 durch eine Jugendstrafkammer des Landgerichts Magdeburg rechtskräftig wegen Mordes an einem Hotelier aus Magdeburg zu langjährigen Jugendstrafen verurteilt. Die Tat fand am 16. Oktober 2020 statt. Zu diesem Zeitpunkt war der ermordete Hotelier 58 Jahre alt. Die Angehörigen des Getöteten fordern nun als Erben von den Verurteilten (= Beklagte im Zivilprozess) Schadensersatz und Hinterbliebenengeld in Höhe von insgesamt rund 43.000 €. Gegen einen der nunmehrigen Beklagten ist bereits am 17.07.2024 ein mittlerweile rechtskräftiges Teil-Versäumnisurteil ergangen. Dies bedeutet, der Beklagte hat sich im Zivilprozess gegen die Forderung nicht gewehrt. Der andere mittlerweile 25-jährige Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen und lässt über seinen Anwalt insbesondere vortragen, dass es ein erhebliches Mitverschulden des Getöteten gebe. Zudem meint der Beklagte, dass die Ansprüche auf zivilrechtlichen Schadensersatz verjährt seien. Mit einem Urteil im Termin ist nicht zu rechnen. Wie im Zivilverfahren üblich ist zu erwarten, dass die Argumente, die zuvor bereits schriftlich ausgetauscht wurden, mündlich zusammengefasst werden und das Gericht mitteilt, wie das Verfahren weitergeführt wird. Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070 Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.lg-md.sachsen-anhalt.de
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung V – Tiefbau bietet als Praxispartner eine vielfältig interessante, abwechslungsreiche und für das bedeutsame Aufgabengebiet der „Mobilität“ der Zukunft der Hauptstadt Berlin jährlich 5 Studienplätze für ein Duales Studium im Bauingenieurwesen an. Das Studium im Bauingenieurwesen ist ein dreijähriges praxisintegriertes duales Studium, dessen berufspraktische Studienabschnitte in der Abteilung V – Tiefbau absolviert werden. Dabei lernen die motivierten Studierenden die vielfältigen Aufgabenbereiche – vom Brücken-/Ingenieurbau über Straßenbau, Wasserbau, Öffentliche Beleuchtung und Technik sowie der Altlastensanierung, Kampfmittel und Radverkehr – kennen. Weitere Informationen zum Dualen Studium: Bauingenieurwesen Aktuelle Stellenausschreibungen im Land Berlin: Karriereportal Wir suchen motivierte Hauptstadtmacherinnen und Hauptstadtmacher! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Für Fragen wenden Sie sich gern an uns!
Am Freitagnachmittag, d. 14.02.2025 wurden mehrere Jugendliche gegen 13:30 Uhr mit einer Gasdruckwaffe beschossen. Ein 30-jähriger Magdeburger schoss nach einer verbalen Auseinandersetzung mit den Schülern mehrere Male von seinem Balkon im 6.Obergeschoss im Olvenstedter Scheid auf die Jugendlichen, ohne diese jedoch zu verletzen. Die Jugendlichen meldeten sich unmittelbar nach dem Vorfall bei der Magdeburger Polizei, welche ihrerseits mehrere Funkstreifenwagenbesatzungen zum Einsatz brachte. Nach gegenwärtigen Informationen gab es zunächst aus nicht näher bekannten Gründen eine verbale Auseinandersetzung zwischen den 30-Jährigen und den Schülern. In weiterer Folge zog der Mann eine augenscheinliche Pistole (Gasdruckwaffe) und schoss mit dieser etwa 10x in Richtung der Schüler. Die eingesetzten Polizeibeamten suchten daraufhin den vermeintlichen Schützen auf und durchsuchten in weiterer Folge auch dessen Wohnung. Obwohl der 30-Jährige zunächst alles bestritt und unkooperativ gegenüber den Beamten auftrat, konnten die Polizeibeamten Beweismittel in dessen Wohnung sicherstellen. So wurden das vermeintliche Tatmittel – eine Gasdruckpistole – sowie ca. 500 Schuss Munition in Form von Soft Air Kugeln, eine Gaskartusche, ein Pfefferspray und zwei Schlagringe fest- und sichergestellt. Gegen den 30-Jährigen wurden die entsprechenden Ermittlungsverfahren eingeleitet und Strafanzeigen gefertigt. (sa) Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg - Polizeirevier Magdeburg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 39110 Magdeburg Diesdorfer Graseweg 7 Tel: (0391) 546-2104 Fax: (0391) 546-3140 Mail: presse.prev-md@polizei.sachsen-anhalt.de
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