Das Projekt "Rechtsgutachten zu Möglichkeiten der Erhaltung des bisherigen gesundheitlichen Schutzniveaus bei der Neuordnung des deutschen Baurechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von REDEKER SELLNER DAHS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB durchgeführt. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat durch sein Urteil vom 16.10.2014 (Rs. C-100/13 - Europäische Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland) die deutsche Umsetzung des Bauproduktenrechts im Hinblick auf drei unionsrechtlich harmonisierte Normen (EN 681- 2:2000, EN 13162:2008 und EN 13241-1) unter der damaligen (Bauprodukten-)Richtlinie 89/106/EWG vom 21.12.1988 für europarechtswidrig erklärt. Nach den Feststellungen des Urteils verstieß die deutsche Praxis, wonach für die durch die genannten Normen geregelten Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung über die Bauregelliste B Teil 1 zusätzliche Anforderungen für den wirksamen Marktzugang und die Verwendung der Bauprodukte aufgestellt wurden, gegen das in der Richtlinie enthaltene Marktbehinderungsverbot. Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dürfen Bauprodukte, welche vom Anwendungsbereich einer harmonisierten Norm erfasst und mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, nicht marktzugangsbehindernden nationalen Anforderungen unterworfen werden, ohne dass zugleich die hierfür vorgesehenen unionsrechtlichen Verfahrenswege beschritten werden. Aufgrund der Feststellungen des EuGH-Urteils hat die Bauministerkonferenz mit Beschluss vom 13.05.2016 die Musterbauordnung (MBO) geändert, um die Vereinbarkeit des deutschen Bauproduktenrecht mit den Vorgaben des Unionsrechts, insbesondere mit der nunmehr geltenden (Bauprodukten-)Verordnung (EU) Nr. 305/2011 vom 09.03.2011 (BauPVO) zu gewährleisten und so die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus den Europäischen Verträgen zu erfüllen. Die Musterbauordnung dient hier selbstverständlich nur als Abstimmungsinstrument der Bauministerkonferenz und bedarf der Umsetzung in den jeweiligen Landesbauordnungen, um rechtliche Wirksamkeit zu erlangen. Gleichzeitig soll das bisherige Niveau der Bauwerkssicherheit zur Erfüllung der grundrechtlichen Schutzpflichten im Hinblick auf die sichere Verwendung von Bauprodukten gewährleistet bleiben. Die normativen Änderungen bewegen sich damit im Spannungsfeld zwischen weitreichendem Schutz des europäischen Marktbehinderungsverbots und größtmöglicher Sicherung der Einhaltung der Grundanforderungen an Bauwerke. Die allgemeinen Anforderungen, die nach § 3 MBO an Bauwerke zu stellen sind, sollen in der neuen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (E MVV TB, Stand: 20.07.2016) konkretisiert werden. Das vorliegende Rechtsgutachten prüft, ob die im Abschnitt A 3.2.1 E MVV TB festgelegten Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ABG, Entwurf v. 29.06.2016) und im Abschnitt A 3.2.2 E MVV TB festgelegte Technische Regel Textile Bodenbeläge (TRTB, Entwurf v. 17.06.2016) ausreichend sind, um den Gesundheitsschutz im Bereich der harmonisierten Bauprodukte auf dem bisherigen Niveau sicherzustellen.
Das Projekt "Teilvorhaben 3: Entwicklung des Glimmschutzmittels" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ET Brandschutz GmbH durchgeführt. Holzfaserdämmstoffe sind nach DIN 4102-1 (1998) in die Baustoffklasse B2 (normalentflammbar) eingestuft. Sie erreichen die Baustoffklasse B1 (schwerentflammbar) nicht, weil sie nach Entzug der Flamme Glimmerscheinungen aufweisen. Aus dem Grund ist die Verwendung dieser Materialien für die Gebäudeklassen 4 und 5 nach Musterbauordnung nicht erlaubt. Daher befasst sich dieses Vorhabens mit der Entwicklung einer innovativen glimmgeschützten Holzfaserdämmplatte, die nach Entfernung der Zündquelle selbst-verlöschend ist und nicht glimmt. Das zu entwickelnde Glimmschutzmittel soll ökologisch vertretbar sein. Die Anbindung und der Beladungsgrad des Glimmschutzmittels an die Holzfasern sollen durch unterschiedliche Applikationsmethoden des Glimmschutzmittels auf der Faseroberfläche verbessert werden.
Das Projekt "Teilvorhaben: Forschung und Entwicklung eines PV-Einhänge-Fassadensystems (RGI-PV) mit virtueller Planung und industriellem Bauen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik durchgeführt. Ziel ist es, ein kostengünstiges, bauphysikalisch funktionierendes und in mehrfacher Sicht sicheres PV-Fassadensanierungs-Konzept für die Sanierung von Wohnhochhäusern zu entwickeln, das Planern auch Brandschutzkonzepte für Hochhäuser an die Hand gibt. Technisch wird dies durch die Integration von PV-Elementen in ein Fassadensystem erreicht, bei dem die Bauteile industriell gebrauchsfertig und hochpräzise produziert und an der Fassade eingehängt werden (kurze Bauzeiten, keine Gerüste, Vermeidung handwerklicher Fehler). Parametrische Planungsmethoden und BIM sollen den Planungsaufwand und -kosten durch dynamische Skalierungseffekte für zukünftige Projekte senken. Elektrische Komponenten werden hinsichtlich des hohen Vorfertigungsgrads parametrisiert und so ausgelegt, dass von der PV-Fassade keine Gefährdung ausgeht. Zur Erfüllung der hohen Brandschutz-Anforderungen bei Hochhäusern werden diese gebäudespezifisch systematisch in einer Datenbank erfasst und daraus übertragbare, schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte auf Basis der Musterbauordnung entwickelt. Zunächst werden PV-Module und PV-Systemkomponenten (Leitungen, Anschlussdosen, usw.) in das Fassadensystem konstruktiv integriert und optimiert. In einer Testfassade wird die entwickelte PV-Fassade bauphysikalisch und elektrisch geprüft. Die Komponenten werden parametrisiert und in Planungstools (BIM) eingebunden. Im zweiten Schritt wird das System an einer Demonstrationsfassade installiert und durch Monitoring evaluiert. Parallel dazu werden die Anforderungen an den Brandschutz im Hochhausbereich systematisch erfasst und übertragbare, schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte entwickelt, die den Einsatz von brennbaren Materialien in Hochhausfassaden erlauben. Die Ergebnisse werden zusammen mit Parameterstudien zur statischen Standsicherheit in einer Datenbank zur Verfügung gestellt. Flankierend werden weitere Fragestellungen wie Kostenbewertung in BIM, LCA, Netzdienlichkeit, Nutzerakzeptanz bearbeitet.
Das Projekt "Teilvorhaben 1: Entwicklung des Glimmschutzmittels und Simulation" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Holzforschung - Wilhelm-Klauditz-Institut durchgeführt. Holzfaserdämmstoffe sind nach DIN 4102-1 (1998) in die Baustoffklasse B2 (normalentflammbar) eingestuft. Sie erreichen die Baustoffklasse B1 (schwerentflammbar) nicht, weil sie nach Entzug der Flamme Glimmerscheinungen aufweisen. Aus dem Grund ist die Verwendung dieser Materialien für die Gebäudeklassen 4 und 5 nach Musterbauordnung nicht erlaubt. Daher befasst sich dieses Vorhabens mit der Entwicklung einer innovativen glimmgeschützten Holzfaserdämmplatte, die nach Entfernung der Zündquelle selbst-verlöschend ist und nicht glimmt. Das zu entwickelnde Glimmschutzmittel soll ökologisch vertretbar sein. Die Anbindung und der Beladungsgrad des Glimmschutzmittels an die Holzfasern sollen durch unterschiedliche Applikationsmethoden des Glimmschutzmittels auf der Faseroberfläche verbessert werden. Das Vorhaben gliedert sich in insgesamt vier Arbeitsschwerpunkte. Im ersten Arbeitsschwerpunkt werden Holzfaserdämmstoffe, die mit unterschiedlichen Glimmschutzmitteln behandelt werden, hergestellt. Die benötigten Glimmschutzmittel und deren Applikationsmöglichkeiten werden im zweiten Arbeitsschwerpunkt erforscht und entwickelt. In diesem Arbeitsschwerpunkt wird auch der Glimmprozess simuliert, um aus den Ergebnissen Anforderungen an ein Glimmschutzmittel abzuleiten. Im Arbeitsschwerpunkt drei werden die Ergebnisse auf einen industrieähnlichen Maßstab skaliert. Der letzte Arbeitsschwerpunkt dient der Koordination und Berichterstattung des Projektes.
Das Projekt "Teilvorhaben 2: Entwicklung einer glimmgeschützten Holzfaserdämmung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GUTEX Holzfaserplattenwerk H. Henselmann GmbH & Co. KG durchgeführt. Holzfaserdämmstoffe sind nach DIN 4102-1 (1998) in die Baustoffklasse B2 (normalentflammbar) eingestuft. Sie erreichen die Baustoffklasse B1 (schwerentflammbar) nicht, weil sie nach Entzug der Flamme Glimmerscheinungen aufweisen. Aus dem Grund ist die Verwendung dieser Materialien für die Gebäudeklassen 4 und 5 nach Musterbauordnung nicht erlaubt. Daher befasst sich dieses Vorhabens mit der Entwicklung einer innovativen glimmgeschützten Holzfaserdämmplatte, die nach Entfernung der Zündquelle selbst-verlöschend ist und nicht glimmt. Das zu entwickelnde Glimmschutzmittel soll ökologisch vertretbar sein. Die Anbindung und der Beladungsgrad des Glimmschutzmittels an die Holzfasern sollen durch unterschiedliche Applikationsmethoden des Glimmschutzmittels auf der Faseroberfläche verbessert werden.
Das Projekt "Fertighauscity 5+" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Braunschweig, Institut für Gebäude- und Solartechnik durchgeführt. Ziel des Vorhabens fertighauscity5+ ist es, bautypologisch und bautechnisch Varianten mehrgeschossiger Wohnbauten in Holzbauweise mit bis zu 5 Geschossen für den innerstädtischen Bereich zu entwickeln. Die Varianten werden so angelegt, dass unterschiedliche Nutzergruppen partizipatorisch über den Planer und Hersteller in die Bauprojekte integriert werden. Die Typologien werden unter der Prämisse der Wirtschaftlichkeit, der Energieeffizienz und eines möglichst hohen Vorfertigungsgrades entwickelt. In einem weiteren Schritt werden die Varianten architektonisch, baukonstruktiv, brandschutztechnisch und energetisch verglichen und bewertet. Als Ergebnis entsteht ein vergleichender Maßnahmenkatalog mit Detailbetrachtungen unterschiedlicher Systeme mit Handlungsanweisungen für die bauliche Umsetzung. Der Fokus liegt auf Holzbausystemen, die im Bezug auf Vorfertigung, Bauzeit und eine flexible Produktion erhebliche Potentiale bieten. Speziell im mehrgeschossigen Bauen können diese von großem Vorteil sein. Obwohl die rechtlichen Grundlagen für solche Bauweisen mit der neuen Musterbauordnung und der Muster-Holzbaurichtlinie geschaffen sind, existiert auf diesem Gebiet bei Bauherrn, Planern und ausführenden Firmen weiterhin ein gewisser Vorbehalt und eine Unsicherheit gegenüber der tatsächlichen Anwendung. Gründe dafür sind unter anderen fehlende Konzepte in der technischen Umsetzung der rechtlichen Anforderungen. Für die Entwicklung und umfassende Beurteilung von mehrgeschossigen Wohnungsbauten in Holzbauweise wurde ein Projektteam mit unterschiedlichen Kompetenzbereichen zusammengestellt. Neben dem IGS, verantwortlich für die Entwicklung von Klimakonzepten, den bauphysikalischen Wärmeschutz, Dimensionierung, Auslegung und Vorfertigungsgrad der Gebäudetechnik, Verwendung regenerativer Energien und die Betrachtung der Energieeffizienz entlang des gesamten Lebenszyklus des Gebäudes, erarbeiten vier weitere Partner folgende Aspekte des Projekts: - Architektur und Typenentwicklung (IIKE) - Brandschutz (iBMB) - Baukonstruktion Fertigungstechnologie (O. Lux) - Partizipatorische Planung und Gesellschaftsmodelle (BWK). Das Projekt ist als Folgeprojekt zu dem laufenden Vorhaben Vom industrialisierten Einfamilienhausbau zum verdichteten Wohnungsbau konzipiert und konkretisiert mit der Typenentwicklung die Erkenntnisse für die praktische Umsetzung. Aufgrund des starken Interesses von Seiten Bauherrenschaft in Form von Genossenschaften und Bauherrengemeinschaften ist die Umsetzung eines Pilotprojektes in Aussicht gestellt. An diesem Projekt sollen nach Abschluss der Arbeit die Erkenntnisse mit den Verbundpartnern exemplarisch umgesetzt werden. Das Pilotprojekt soll nach Möglichkeit von einem langfristigen Monitoring Programm auf technischer und gesellschaftlicher Ebene begleitet werden.
Um den Vorsorgegedanken und das Nachhaltigkeitsprinzip wirksam in Planen, Bauen und Gebäudebetrieb zu implementieren, empfiehlt die Kommission Nachhaltiges Bauen beim Umweltbundesamt (KNBau) Änderungen im Bauaufsichts-, Bauordnungs- und Bauplanungsrecht.<BR>Quelle: Verlagsinformation
Das Projekt "Sonnengestuetzte Niedrigenergiehaeuser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Wien, Institut für Hochbau für Architekten durchgeführt. Musterausschreibung fuer kuenftige allgemeine Architektenwettbewerbe in Richtung energiesparenden und nachhaltigen Bauens. Aufzeigen der Attraktivitaet von Gebaeuden mit besonders niedrigen Folgekosten und besonders niedrigen CO2-Emissionen.
Origin | Count |
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Bund | 8 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 7 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
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open | 7 |
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Deutsch | 8 |
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Mensch & Umwelt | 8 |
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