Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
Ermittelt werden: 1. Merkmale über die befischten Gewässer und den Fischfang 2. Merkmale über die fischwirtschaftlich genutzten Anlagen, die Erzeugung und die Futtermittel 3. Merkmale über die Betriebszweige, die Vermarktung, den Erwerbscharakter, die Rechtsstellung des Betriebsinhabers und die Arbeitskräfte nach Personengruppen
Nach § 3 StrVG werden im Rahmen des Integrierten Mess- und Informationssystems (IMIS) durch die einzelnen Bundesländer Radioaktivitätsuntersuchungen in Böden, Pflanzen, Gras, Lebens- und Futtermitteln, Grund-, Trink- und Oberflächenwasser, in Abwässern, Klärschlamm, Reststoffen und Abfällen durchgeführt. Für die im einzelnen im Normalbetrieb durchzuführenden Probenmessungen wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) allen Bundesländern ein Mengengerüst für die entsprechenden Umwelt- bereiche vorgegeben. Die Festlegung der Probeentnahmepunkte erfolgte auf der Grundlage dieses Mengenschlüssels sowie des am jeweiligen Ort vorhandenen Spektrum an o.a. Umweltmedien. Die Beprobungen werden nach einem festgelegten Probenentnahmeplan [PEP] -medienspezifisch- durchgeführt. Die Probeentnahmepläne sind so konzipiert, daß sie möglichst flächendeckend und gleichmäßig über das Jahr verteilt, die Entnahme repräsentativer Proben aller Umweltbereiche ermöglicht.
Heil- und Gewürzpflanzen sind Pflanzenarten, die auf Grund ihrer sekundären Inhaltsstoffe Krankheiten bei Menschen und Tieren heilen oder lindern können oder die Geschmackseigenschaften von Speisen und Getränken positiv beeinflussen und deren Verdaulichkeit verbessern. In Deutschland ist eine Vielzahl an Heil- und Gewürzpflanzen anbaufähig. Je nach der artspezifischen Konzentration der wertgebenden Inhaltsstoffe sind Blätter, Kraut, Blüten, Körner oder Wurzeln nutzbar. Diese werden frisch, getrocknet, gefroren oder in Form von Extrakten, ätherischen Ölen, Tinkturen, Säften usw. verwendet. Haupteinsatzgebiete sind Pharmazie, Lebensmittelindustrie, Kosmetika, chemische Industrie sowie die Herstellung von Futtermitteln und Pflanzenschutzmitteln.
Die Messstelle untersucht seit den 1960er Jahren Lebensmittel, Futtermittel und Umweltproben auf Radioaktivität. Bitte wenden Sie sich für Auskünfte zu den Labordaten der Messstelle an das Funktionspostfach landesmessstelleumweltradioaktivitaetfhh@hu.hamburg.de
Klimaschutzministerin Katrin Eder informierte sich bei Naturschutzprojekt der Stiftung Natur und Umwelt (SNU) bei Siesbach über Vorkommen und Verhalten von Tagfaltern – Bürgerinnen und Bürger können helfen, Arten mit einer App zu dokumentieren „Wiesen gehören zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Das ist besonders bedeutsam vor dem Hintergrund, dass weltweit jeden Tag rund 150 Arten für immer aussterben. Dagegen können und müssen wir etwas tun. Denn die Vielfalt der Arten hilft uns, besser mit den Auswirkungen des Klimawandels zurechtzukommen. Vielfältige Ökosysteme sind gegenüber Veränderungen robuster. Sie können sich besser anpassen, da der Genpool größer ist. Die Artenvielfalt ist wie ein großes Puzzle: Je mehr Teile fehlen, desto schwächer wird das Bild – je mehr Arten fehlen, desto schwächer wird die Leistung eines Ökosystems, wie die Fähigkeit Wasser aufzunehmen, CO 2 im Boden zu speichern oder für Bestäubung zu sorgen“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Donnerstag in Siesbach im Hunsrück. Dort besuchte sie ein Naturschutzprojekt der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Über 70 Hektar Projektfläche, davon 50 Hektar zusammenhängende Wiesen, darunter viele Nass- und Feuchtwiesen, die von Wald umgeben sind und durch Hecken und Säume ergänzt werden, bieten bei Siesbach einen vielgestaltigen Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Dort wurden bereits über 200 Pflanzenarten und bisher 52 Insektenarten dokumentiert – darunter allein 35 Schmetterlingsarten. „Wiesen sind nicht einfach nur Gräser – sie haben wichtige Funktionen für uns alle. Sie prägen das Landschaftsbild - gerade, wenn sie so farbenfroh und artenreich wie diese Orchideenwiesen sind. Sie halten durch die Wurzeln der Gräser das Erdreich fest und schützen so vor Erosion und können durch die verschieden tiefe Durchwurzelung der unterschiedlichen Pflanzen gut Wasser aufnehmen. Außerdem sorgen sie für den Erhalt wichtiger Bestäuber, wie Bienen, Schmetterlinge und Hummeln. Von diesen sind wiederum zahlreiche Obst- und Gemüsesorten abhängig. Zudem sind Insekten wichtiges Vogelfutter. Sinkt die Zahl der Insekten, zwitschern also auch weniger Vögel – so hängt alles mit allem zusammen“, so Katrin Eder. Inmitten der bunten Wiesen des Projekts „Schmetterlingswiesen bei Siesbach“ der SNU tummeln sich auch seltene Arten wie der Baldrian-Scheckenfalter, der Schlüsselblumen-Würfelfalter oder der Magerrasen-Perlmuttfalter. Diese gibt es dort, weil es da auch die entsprechenden namensgebenden Pflanzen, wie Baldrian, Schlüsselblume und Magerrasen gibt. Das alles kommt aber nicht von ungefähr. Würde man sich nicht um die Wiesen kümmern, würden sie nach und nach verbuschen. Im Schatten hätten aber viele der Blumen und damit auch der Schmetterlinge keine Chance. Deshalb werden die Wiesen von engagierten Landwirtinnen und Landwirten gemäht. Dabei spielt auch der Zeitpunkt der Mahd eine wichtige Rolle. Hier ist sie zeitlich so gestaffelt, dass den Insekten ganzjährig blütenreiche Lebensräume zur Verfügung stehen. Das fördert eine individuenreiche Artenvielfalt. Die späte Mahd ermöglicht die Samenreife auch spätblühender oder langsam reifender Pflanzen wie Orchideen oder Arnika. Der heute übliche frühe landwirtschaftliche Mähtermin hat im Hunsrück zum weitgehenden Verschwinden der Orchideenwiesen geführt. Die Mähnutzung erhält eine Vielfalt seltener Arten mit einer hohen Zahl an Individuen. Gerade Wiesen mit einem späten Nutzungstermin sind für eine Beweidung nicht geeignet, da altes Futter nicht gefressen, sondern zertreten wird. Damit fehlt der Nährstoffentzug und das entscheidende Merkmal der Magerwiesen, nämlich Licht bis auf den Boden für die konkurrenzschwachen Pflanzen, geht verloren. Mähen ist allerdings aufwendiger als Beweiden, gerade wenn die Wiesen feucht oder nass sind. Hier leistet das Naturschutzprojekt wertvolle Unterstützung bei der gezielten Weiterentwicklung des Mahdregimes auf den Wiesen bei Siesbach. Das Naturschutzprojekt hat eine Laufzeit von 15 Jahren und wurde in Zusammenarbeit mit Margret Scholtes, der Biotopbetreuerin im Landkreis Birkenfeld, entwickelt. Es wird mit rund 1,6 Millionen Euro aus Mitteln der Ersatzzahlungen der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung finanziert. Träger des Projektes ist die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz. Die Flächen für das Projekt stellen die Ortsgemeinde Siesbach, die Kreisverwaltung Birkenfeld sowie viele private Flächeneigentümerinnen und -eigentümer in Absprache mit dem langjährigen Bewirtschafter zur Verfügung. „Hier ist Gemeinschaft das Erfolgskonzept, um diesen seltenen Reichtum der Arten und die Schönheit der Natur zu erhalten“, so Katrin Eder. Bei ihrem Besuch nahm Eder gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung an einer Tagfalter-Exkursion mit Schmetterlingsexpertinnen und -experten aus dem ehrenamtlichen und beruflichen Naturschutz teil. Denn die Artenvielfalt im Gebiet ist nicht nur für Spezialistinnen und Spezialisten interessant. Über die Meldeplattform ArtenFinder Rheinland-Pfalz können Bürgerwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler dokumentieren, welche Tier- und Pflanzenarten sich in der Region befinden – viele Menschen machen das in „ihrem“ Gebiet oft über mehrere Jahre. Ausgestattet mit der App kann jede und jeder Fotos machen und so dazu beitragen, dass eine Datenbank entsteht, in der dokumentiert wird, wie sich das Vorkommen der Arten im Lauf der Jahre entwickelt. Jochen Krebühl, Geschäftsführer der SNU, erklärte: „Mit der ArtenFinder-App kann sich jede und jeder an der Beobachtung der Gebietsentwicklung beteiligen. Die Exkursion bietet somit nicht nur Einblicke in die Lebenswelt von Schmetterlingen, sondern auch die Möglichkeit, selbst aktiv am Naturschutz mitzuwirken.“ Die Daten fließen über den ArtenFinder Rheinland-Pfalz in die Landesdatenbank ein und liefern so wertvolle Informationen zur Verbreitung von Arten in unserem Bundesland.
Eine Kennnummer kann vom einem nach VO (EG) Nr. 183/2005 registrierten FM-Unternehmen bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Diese besondere Regelung soll z.B. die Rückverfolgbarkeit in den Fällen unterstützen, in denen das Futtermittel nicht vom Hersteller selbst vermarktet wird.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 6447 |
| Kommune | 4213 |
| Land | 4449 |
| Wissenschaft | 21 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 120 |
| Daten und Messstellen | 143 |
| Ereignis | 12 |
| Förderprogramm | 1361 |
| Gesetzestext | 1 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Repositorium | 1 |
| Software | 1 |
| Taxon | 3 |
| Text | 960 |
| Umweltprüfung | 13 |
| unbekannt | 4321 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 341 |
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| Language | Count |
|---|---|
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| Resource type | Count |
|---|---|
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|---|---|
| Boden | 1966 |
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| Weitere | 6635 |