Zum Schutz der Gesundheit sind weitere Anstrengungen erforderlich 2021 gab es in Deutschland erneut keine Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte. Der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO₂) von 40 µg/m³ Luft wurde voraussichtlich nur noch an ein bis zwei Prozent der verkehrsnahen Messstationen überschritten. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (Stand 31.01.2022) von bislang rund 600 Messstationen. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA): „Die positive Entwicklung bei der Luftqualität der letzten Jahre setzte sich auch 2021 fort. Das ist erfreulich und zeigt, dass mit geeigneten und konsequent umgesetzten Luftreinhaltemaßnahmen viel zu erreichen ist. Allerdings muss man trotz dieser Erfolge berücksichtigen, dass die EU-weit gültigen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid vor mehr als 20 Jahren festgelegt wurden und dringend an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung angepasst werden müssen.“ Insgesamt ist die Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid weiter rückläufig. Im Jahr 2020 waren sechs, 2019 sogar noch 25 Städte von der Überschreitung des NO₂-Grenzwertes betroffen. 2021 werden es voraussichtlich weniger als fünf Städte sein. Nach Auswertung der bereits jetzt vorliegenden Daten gab es auf jeden Fall in München und Ludwigsburg jeweils eine Messstelle mit Jahresmittelwerten über dem Grenzwert. Nach Auswertung der finalen Daten und der noch fehlenden zirka 115 Passivsammler kommen möglicherweise noch wenige Grenzwertüberschreitungen hinzu. Hauptquelle der Stickstoffoxide in Städten ist der Straßenverkehr und hier sind es vor allem Diesel-Pkw, die niedrige Emissionen noch nicht im realen Betrieb auf der Straße nachweisen mussten. Durch eine fortschreitende Erneuerung der Fahrzeugflotte sind inzwischen immer mehr deutlich sauberere Fahrzeuge in den Städten unterwegs. Lokale Maßnahmen und weniger Fahrten in Folge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie trugen in den vergangenen beiden Jahren zum deutlichen Rückgang der NO₂-Konzentrationen bei. Auch die Emissionen von Luftschadstoffen sind in den letzten Jahren durchgängig gesunken. Die aktuellsten vollständigen Daten dafür liegen für das Jahr 2020 vor. Demnach konnte Deutschland alle seine Minderungsverpflichtungen unter der europäischen NEC-Richtlinie (National Emission Reduction Commitments – Richtlinie über nationale Emissionsminderungsverpflichtungen) einhalten. Die Emissionen von Ammoniak konnten 2020 gegenüber 1990 um rund 25 Prozent vermindert werden, die Emissionen von Feinstaub und Stickoxiden sogar um ca. 60 Prozent bzw. um fast 66 Prozent gegenüber 1990. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat im September neue Leitlinien für gesunde Luft vorgelegt. Aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse der letzten 20 Jahre empfiehlt die Behörde deutlich niedrigere Werte unter anderem für Feinstaub und Stickstoffdioxid. Messner: „Laut Europäischer Umweltagentur gilt die Luftverschmutzung in den 27 EU-Mitgliedstaaten weiterhin als erhebliche gesundheitliche Belastung, die zu zahlreichen vorzeitigen Todesfällen und Krankheiten führt. Feinstaub stellt dabei die größte Bedrohung dar: In Deutschland führt die Europäische Umweltagentur für das Jahr 2019 53.800 vorzeitige Todesfälle auf eine dauerhafte Belastung mit Feinstaub zurück. Derzeit werden die von der WHO neu vorgeschlagenen Werte in Deutschland fast alle überschritten. Im Herbst wird die EU-Kommission eine Änderung der Luftqualitätsrichtlinie vorschlagen. Die Grenzwerte sollen sich dabei den Richtwerten der WHO annähern. Deutschland wird diese Novellierung der Luftqualitätsrichtlinie unterstützen.“ Deutschland hat sich mit der europäischen NEC-Richtlinie zu einer weiteren deutlichen Verringerung der Emissionen von Luftschadstoffen bis 2030 verpflichtet. Die hierfür geplanten Maßnahmen sind im nationalen Luftreinhalteprogramm festgelegt und werden zu einer weiteren Verbesserung der Luftqualität führen – für die Einhaltung der WHO-Werte reicht dies aber nach einer ersten Abschätzung des UBA nicht. Dirk Messner: „Für wirklich gesunde Luft muss die Schadstoffbelastung dauerhaft und deutschlandweit weiter verringert werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf über die bereits im Luftreinhalteprogramm festgelegten Maßnahmen hinaus. Ziel muss es sein, unsere Luft so sauber wie möglich zu kriegen. Denn die aktuellen Daten der WHO zeigen: Jedes Mikrogramm Luftbelastung weniger ist gut für unsere Gesundheit.“
Artensterben geht weiter – Stickstoffeinträge zu hoch – weniger Pestizide im Grundwasser Der Umweltschutz in der Landwirtschaft ist in den vergangenen 30 Jahren deutlich zu langsam vorangekommen. Viele alte Probleme – etwa die zu hohen Stickstoff-Einträge in Böden oder die Luft – sind trotz Verbesserungen ungelöst: So überschritten 1985 rund 90 Prozent der Flächen die kritischen Belastungsgrenzen für Stickstoff; aktuell sind es immer noch 50 Prozent. „Zu den alten Problemen treten leider neue hinzu – etwa durch Plastik oder Mikroplastik, das wir auf und in landwirtschaftlichen Böden finden. Dieses Thema stand 1985 noch gar nicht auf der Agenda“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA). Das UBA hatte in einer Studie untersuchen lassen, wie sich die Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft seit 1985 verändert haben. Der Zustand des Grundwassers hat sich in den vergangenen Jahren aber verbessert: „Erfreulich ist der Rückgang der Pestizid-Belastung des Grundwassers. Das ist vor allem Folge der strengen Zulassung der Stoffe in Deutschland und der EU. Flüsse, Bäche und Seen sind aber nach wie vor betroffen, besonders wenn Landwirte ihre Feldspritzen in Gewässernähe oder auf dem Hof reinigen.“, sagte Krautzberger. Mit dem Waschwasser können Pestizidrückstände vom Hof in die Kanalisation gelangen; in den Kläranlagen werden die Mittel dann nicht ausreichend abgebaut. Beim Stickstoff (chemisch: N) gibt es zwar ebenfalls Fortschritte, flächendeckend ist ein guter chemischer und ökologischer Zustand aber bei weitem noch nicht erreicht. Stickstoff ist unerlässlicher Nährstoff für alle Lebewesen. Zu viel Stickstoff schädigt jedoch die Umwelt. Zu viel Gülle lässt in viehstarken Regionen auch die Nitratkonzentrationen (NO 3- ) im Grundwasser über die Grenzwerte schnellen. Das UBA empfiehlt, sowohl Gülle als auch Mineraldünger schnell einzuarbeiten und ausreichenden Abstand zu Bächen, Flüssen und Seen zu halten. Überschüssige Gülle aus viehstarken Regionen sollte überregional gemäß guter fachlicher Praxis verwertet werden. Mit der Novellierung der Düngeverordnung soll die Anwendung von Düngemitteln, insbesondere von Gülle den Erfordernissen des Umweltschutzes besser angepasst werden. Mit der Verordnung für Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe (AwSV) soll ein besserer Schutz gegen Leckagen aus Anlagen sichergestellt werden, die Jauche, Gülle und Silagesickersäfte lagern. Stickstoff in Form von Ammoniak (NH 3 ) belastet auch die Luft noch zu stark. Ammoniak ist ein Vorläufer des lungengängigen Feinstaubs, dessen Entstehung aus gesundheitlichen Gründen begrenzt werden muss. Beim Ammoniak gerät Deutschland zudem in Kollision mit EU-Recht: Gemäß der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen darf Deutschland jährlich 550 Kilotonnen Ammoniak ausstoßen. Derzeit wird diese Obergrenze nicht zuverlässig eingehalten. Genehmigungsbedürftige Geflügel- und Schweineställe müssen daher künftig zu Recht mit einer Abluftreinigung ausgestattet werden. Laut UBA wäre es auch ratsam, bei Rinderställen eine entsprechende Pflicht einzuführen. Der Schutz der Böden ist in Deutschland anders als noch 1985 sogar per Gesetz geregelt. Die Landwirtschaft kommt ihrer Pflicht zum vorsorgenden Bodenschutz dadurch nach, dass sie die gute fachliche Praxis beachtet: Direktzahlungen bekommt sie nur in vollem Umfang, wenn sämtliche Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und guten ökologischen Zustand erhalten werden. In der Praxis findet Erosion , Schadverdichtung und Humusabbau aber immer noch statt. Enge Fruchtfolgen, spät schließende Reihenfrüchte oder schweres Gerät sind nach wie vor zulässig. Aber es gibt Lösungen, etwa eine konservierende Bodenbearbeitung, Streifenbearbeitung, ganzjährige Bodenbedeckung oder Zwischenfrüchte. Die Belastung landwirtschaftlicher Böden mit Plastik und Mikroplastik war 1985 noch kein Thema. Vermutete Quellen sind Reste von in der Landwirtschaft eingesetzten Folien, Klärschlamm und Komposte. Hier sind aber zunächst valide Schätzungen zu den Eintragsmengen nötig, um effektive Minderungsstrategien zu entwickeln. Anlass der neuen Studie ist das 30-jährige Jubiläum des Sondergutachens „Umweltprobleme der Landwirtschaft“, das der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) im Jahr 1985 veröffentlicht hatte. Das Gutachten hatte einige Verbesserungen bewirkt; auf manchen Gebieten kämpft Deutschland allerdings noch mit den altbekannten Problemen. Prof. Dr Wolfgang Haber, seinerzeit SRU-Vorsitzender, sagte: „Besonders beklagenswert ist, dass die angestrebte Trendwende beim Artenschutz verfehlt wurde. Arten und ihre Biotope sind in unseren Agrarlandschaften nach wie vor im Rückgang. Auf diese Weise geht ein bedeutender Teil unseres Artenreichtums verloren und ist nur schwer wieder zu ersetzen.“
The exceedance of critical loads is a measure to determine whether current political regulations and actions are sufficient to protect the environment from harmful effects of air pollutants. The pollution of ecosystems was one of the reasons for updating the legally-binding regulations on air pollution control in Europe, e.g. the Directive 2016/2284 on national emission ceilings for certain atmospheric pollutants (NEC Directive) adopted in 2016. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
By signing the Göteborg protocol in 1999 and by adopting the NEC directive 2001/81/EC of the European Parliament and the Council in 2001, Germany accepted the obligation to adhere to a national limit of 550 kt per year for the emissions of ammonia (NH3) and not to exceed this limit as of the year 2010. According to the current prognosis, however, it is impossible to remain below this emission limit without additional measures for the reduction of ammonia emissions. Veröffentlicht in Texte | 80/2011.
Vor dem Hintergrund der novellierten „NEC“-Richtlinie (2016/2284/EU) hat Ökopol Verbesserungen des Inventars zu PCB -Emissionen aus dem Baubereich erarbeitet. PCB-Verwendung und Verbleib in Deutschland sowie der Stand der Forschung zu Emissionsfaktoren und Sekundärquellen wurden aufgearbeitet und auf dieser Basis Emissionen berechnet. Die Zeitreihe der PCB-Menge im Bestand wird mit einem jährlichen Emissionsfaktor von 0,07 % dieser Mengen bewertet. Zusätzlich wird vorgeschlagen, die Spanne von 0,05 % bis 0,1 % zu untersuchen. Im Ergebnis dieses Ansatzes zur Emissionsberechnung sind für das Jahr 2017 PCB-Emissionen zwischen 5,4 und 15,7 t plausibel. Veröffentlicht in Texte | 01/2019.
Im UNECE Ammoniakleitfaden sind alle Techniken zur Minderung der Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung zusammengestellt und hinsichtlich ihrer Minderungspotenziale und Kosten bewertet. Dies gilt auch für die Maßnahme "Ansäuerung von Gülle". Jedoch fehlt eine umfassende Betrachtung der Umweltwirkungen dieser Maßnahme. Ziel des Gutachtens ist es daher, die Maßnahme "Ansäuerung von Gülle" wissenschaftlich-fachlich tiefgründiger als bisher zu analysieren. Der Schwerpunkt der Bewertung liegt auf der Wirksamkeit und Umweltverträglichkeit der Maßnahme. Jedoch werden auch anwendungstechnische und juristische Aspekte berücksichtigt. Die Ergebnisse sollen unmittelbar in den Prozess der Maßnahmenbewertung im Rahmen der UNECE CLRTAP einfließen. Vorab bereitgestellte Informationen wurden der UNECE TFRN bereits im Oktober 2018 vorgestellt. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse des Vorhabens zur Umsetzung der europäischen NEC-Richtlinie in Deutschland, insbesondere in die Erarbeitung des Nationalen Programms zur Luftreinhaltung einfließen. Neue Erkenntnisse aus dem Gutachten sollen zudem den Prozess der TA-Luft-Anpassung unterstützen. Veröffentlicht in Texte | 148/2019.
Mit der Unterzeichnung des Göteborg-Protokolls 1999 und der NEC-Richtlinie 2001/81/EG des Europäi-schen Parlaments und Rates in 2001 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, eine nationale Höchstgrenze für die Emissionen von Ammoniak (NH3) von 550 kt pro Jahr einzuhalten und ab dem Jahr 2010 nicht mehr zu überschreiten. Die aktuelle Prognose geht jedoch davon aus, dass diese Emissionshöchstgrenze ohne zusätzliche Maßnahmen zur Minderung von Ammoniakemissionen nicht unterschritten werden kann. Veröffentlicht in Texte | 79/2011.
Andere Umweltbereiche sind vom Ziel noch weit entfernt – etwa der Zustand unserer Gewässer. Der Umweltmonitor 2024 des Umweltbundesamtes (UBA) zieht erneut eine gemischte Bilanz zum Zustand der Umwelt in Deutschland. Während bei den Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen Erfolge verzeichnet werden können, zeigen viele Indikatoren einen deutlichen Handlungsbedarf. Der Umweltmonitor bildet zehn zentrale Themenfelder von Klima über Wasser und Luft bis hin zu Energie und Verkehr mit jeweils drei Schlüsselindikatoren ab. Diese Indikatoren vergleichen die Entwicklung des Umweltzustands mit den jeweiligen politischen Zielen. Eine Farbskala (grün, gelb, orange, rot) veranschaulicht, wie erfolgreich der bisherige Kurs verläuft. „Der Umweltmonitor 2024 des UBA zeigt: Ambitionierter Umwelt- und Klimaschutz stärkt unsere Ökosysteme und unsere Gesundheit. Treibhausgasemissionen sinken, Luftschadstoffe sind stark zurückgegangen“, sagt UBA-Präsident Dirk Messner. „Gleichzeitig legt der Bericht auch den Finger in die Wunde und zeigt, wo wir noch Nachholbedarf haben. Die Verunreinigung unserer Gewässer etwa ist eine immense Herausforderung für die kommenden Jahre. Beim Straßenlärm, der unsere Gesundheit unmittelbar beeinflusst, gibt es kaum Fortschritte.“ Ausgewählte Ergebnisse im Einzelnen: Gute Nachrichten zum Klima : Mit einem ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien (aktuell gelb) bleiben die nationalen Klimaziele bis 2030 sektorübergreifend erreichbar. Die Emission von Treibhausgasen ist sogar im grünen Bereich: Insgesamt wurden 2023 in Deutschland rund 674 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – 76 Millionen Tonnen oder 10,1 Prozent weniger als 2022. Dies ist der stärkste Rückgang seit 1990. Gründe sind der gestiegene Anteil erneuerbarer Energien, ein Rückgang der fossilen Energieerzeugung und eine gesunkene Energienachfrage bei Wirtschaft und Verbraucher*innen. Allerdings ist der Verkehrssektor nicht auf Kurs und muss beim Klimaschutz deutlich nachsteuern. Die Emission von Luftschadstoffen steht aktuell auf Grün. Der gemittelte Index der fünf wichtigsten Luftschadstoffe ging zwischen 2005 und 2021 um 34,1 Prozent zurück. Deutschland hält zudem seine internationalen Verpflichtungen im Rahmen des Göteborg-Protokolls sowie der europäischen Luftreinhalterichtlinie ( NEC-Richtlinie ) für das Jahr 2020 ein. Doch das nächste Ziel ist ambitioniert: Gemäß der neuen NEC-Richtlinie muss Deutschland seine Emissionen von Stickstoffoxiden, flüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan (NMVOC), Ammoniak, Schwefeldioxid und Feinstaub zwischen 2005 und 2030 um durchschnittlich 45 Prozent reduzieren. Diese Schadstoffe zu reduzieren, findet sich auch als Ziel in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung und stellt die deutsche Umweltpolitik vor große Herausforderungen. Besonders deutliche Defizite zeigen sich im Bereich Wasser – hier leuchten alle drei Indikatoren rot. So wird etwa der Grenzwert für Nitrat im Grundwasser seit 2008 jedes Jahr an circa jeder sechsten Messstelle überschritten. Eine wesentliche Ursache hierfür liegt in den Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft. Auch der Blick auf Kunststoffmüll in der Nordsee ist ernüchternd: Nach wie vor gelangen große Mengen Müll in die Meere, wo Kunststoffe nur sehr langsam abgebaut werden. Bis zum Erreichen des vereinbarten Ziels wird noch viel Zeit vergehen. Bei anderen Indikatoren steht wiederum die menschliche Gesundheit im Fokus. So weist der orange bewertete Indikator „Belastung der Bevölkerung durch Verkehrslärm“ darauf hin, dass Straßenverkehrslärm das Leben vieler Menschen in Deutschland beeinträchtigt und weitreichende Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Hier hat sich die Situation seit 2017 nur wenig verbessert. Obwohl bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen wurden, sind zusätzliche Anstrengungen klar erforderlich. Alle weiteren Indikatoren und tiefergehende Informationen zu deren Bewertung finden Sie im vollständigen Bericht . Hintergrund: Der Umweltmonitor 2024 ist ein Indikatorenbericht, mit dem das Umweltbundesamt einen umfassenden Überblick über den Umweltzustand, die Verursacher der Umweltbelastungen und Ansatzpunkte für verbessernde Maßnahmen gibt. Dazu wurden für alle Umweltbereiche insgesamt 30 aussagekräftige Umweltindikatoren ausgewählt und, soweit vorhanden, mit vorliegenden politischen Zielen – beispielsweise aus der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie oder auch aus EU-Richtlinien – unterlegt. Daher stellt das System der Umweltindikatoren gleichzeitig eine Bilanz der Umweltpolitik dar. Die zugrundeliegenden Daten und viele weitere datenbasierte Angebote des UBA finden Sie online in den Daten zur Umwelt . Die Daten des Umweltmonitors stehen zudem in maschinenlesbarer Form im Pilotsystem des UBA Data Cube zur Verfügung.
Die Ergebnisse des F&E-Vorhabens belegen, dass die Ammoniakreduktionsverpflichtungen der NEC-Richtlinie (EU) 2016/2284 grundsätzlich mit technischen Verfahren gemäß europäischem Stand der Technik eingehalten werden können. Für die Jahre nach 2020 werden zusätzliche Maßnahmen über die gegenwärtige Politik hinaus erforderlich. Der Bericht zeigt in mehreren Szenarien alternative Maßnahmenkombinationen auf, mit denen die Abstimmung des nationalen Luftreinhalteprogrammes aus 2019 innerhalb der Bundesregierung unterstützt werden konnte. Ein Teil dieser Maßnahmen wurde mit der Düngeverordnung (2020) zwischenzeitlich bereits umgesetzt. Weiterhin relevant sind Maßnahmen im Stall und bei der Fütterung, die z. B. mit der Umsetzung des TA Luft -Entwurfs verbunden sind. Veröffentlicht in Texte | 221/2020.
Ammoniakemissionen, Minderungsoptionen und damit verbundene Kosten wurden für den deutschen Agrarsektor berechnet. Überprüft wurde, inwieweit eine nationale Emissionsminderung gemäß der europäischen NEC-Richtlinie um 29 % im Jahr 2030 erreicht werden. Berechnet wurden Agrarstrukturdaten, Emissionen, Minderungsoptionen und deren Kosten auf Kreisebene. Mit der Einhaltung der Minderungsziele bis 2030 sind Erfüllungskosten von 1,33 Mrd. Euro zu erwarten. Die beste Kosteneffizienz wird mit der Optimierung der Fütterung erzielt. Kosten für Maßnahmen bei der Ausbringung und Lagerung von Wirtschaftsdüngern liegen bei weniger als 2 Euro je kg Ammoniak. Stallintegrierte Maßnahmen führen zu Kosten von zum Teil über 10 EURO je kg Ammoniak. Veröffentlicht in Texte | 105/2024.
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