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s/nerc/NEC/gi

Critical Loads for terrestrial ecosystems

The exceedance of critical loads is a measure to determine whether current political regulations and actions are sufficient to protect the environment from harmful effects of air pollutants. The pollution of ecosystems was one of the reasons for updating the legally-binding regulations on air pollution control in Europe, e.g. the Directive 2016/2284 on national emission ceilings for certain atmospheric pollutants (NEC Directive) adopted in 2016. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.

Freisetzung von Luftschadstoffen seit der Wende stark rückläufig

Schwefelemissionen am stärksten gesunken - Feinstaub bleibt das Sorgenkind Die Emissionen von Luftschadstoffen in Deutschland sind seit 1990 teilweise drastisch gesunken: Bei Schwefelverbindungen (SO2) war 2010 ein Rückgang von 91,5 Prozent gegenüber 1990 zu verzeichnen, beim Staub 85,6 Prozent und beim Kohlenmonoxid 73,1 Prozent (jeweils im gleichen Zeitraum). Auch Schwermetalle und persistente organische Schadstoffe gelangen deutlich weniger in die Umwelt. Dies zeigt eine neue Erhebung des Umweltbundesamtes (UBA). Der gesundheitsschädliche Feinstaub und weitere Problemschadstoffe trüben aber weiter das insgesamt positive Gesamtbild: Die Feinstaubemissionen sinken zwar deutschlandweit, allerdings ist der Rückgang mit nur 30 Prozent gegenüber 1990 deutlich geringer als bei anderen Luftschadstoffen. Immer noch zu hoch sind auch die Emissionen der Stickstoffoxide und des Ammoniaks (minus 54,2 Prozent beziehungsweise minus 20,8 Prozent). UBA-Präsident Jochen Flasbarth drängt deshalb zu weiteren Anstrengungen: „Die Luftreinhaltung in Deutschland kennt zahlreiche Erfolgsgeschichten. Was uns beispielsweise beim Schwefeldioxid an großartigen Minderungen gelungen ist, müssen wir nun bei Feinstaub, Stickoxiden und Ammoniak fortsetzen.“ Den Grundstein für gesunde Luft in Europa legte die Genfer Luftreinhalte-Konvention, ein internationales Abkommen, das sich bereits 1979 über den „Eisernen Vorhang“ hinweg grenzüberschreitend wirkenden Luftschadstoffen annahm. Die EU-weite Festlegung nationaler Emissionshöchstmengen und der Umbau des Wirtschaftssystems in Osteuropa nach 1990 waren weitere Meilensteine. Zunehmend wurde auch die schwefelhaltige Braunkohle durch emissionsärmere Brennstoffe wie Steinkohle und Erdgas ersetzt - Kraftwerke wurden mit einer Abgasreinigung ausgestattet. Strengere Grenzwerte gab es auch für die Emissionen aus Industrieanlagen. Beim Straßenverkehr konnte die Festlegung sogenannter Euro-Normen (1 bis 5 für Pkw und I bis V für Lkw) die Emissionen aus Fahrzeugabgasen deutlich verringern. Für die Zukunft sind hier weitere Maßnahmen vorgesehen - etwa die Euro 6/VI-Norm für Personen- und Lastkraftwagen - die die Stickstoffoxidemissionen zusätzlich senken werden. Der Verkehr spielte auch bei der Abnahme der Schwermetallemissionen eine entscheidende Rolle. War 1990 verbleites Benzin noch an jeder Tankstelle zu haben, so ist seit dem Verbot des Verkaufs 1998 eine signifikante Reduktion der Emissionsmengen zu beobachten; zwischen 1990 und 2010 sanken die Bleiemissionen in Deutschland um nahezu 91 Prozent. Damit die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft sinken, ist eine konsequente Anwendung der guten fachlichen Praxis nötig, also Einhaltung der Ausbringungsvorschriften für Düngemittel, sowie bei der Lagerung von Wirtschaftsdünger. Helfen können auch die Verbraucher, indem sie weniger Fleisch konsumieren. Die ⁠ Emission ⁠ schädlicher Schwermetalle wie Cadmium und Quecksilber ist mit minus 69 Prozent und minus 67 Prozent stark rückläufig. Die Trendverläufe für persistente organische Schadstoffe zeichnen ein ähnlich erfreuliches Bild - die Bandbreite reicht hier von ebenfalls minus 91 Prozent für ⁠ Dioxine ⁠ über minus 78 Prozent bei Benzo-a-Pyren (das durch unvollständige Verbrennung organischer Stoffe wie Holz oder Kohle entsteht) bis zu minus 35 Prozent für Hexachlorbenzol (dieses entsteht als unerwünschtes Nebenprodukt bei der Verbrennung organischer Materialien in Gegenwart von Chlorverbindungen). Das ⁠ UBA ⁠ aktualisiert seine Emissionsinventare für Luftschadstoffe jährlich. In diesem Jahr liegen erstmals Informationen für die gesamten zwei Dekaden seit der Wiedervereinigung vor. Hintergrund ist die Berichterstattung im Rahmen der Genfer Luftreinhaltekonvention. In diesem Rahmen werden die Emissionsfreisetzungen berechnet und an die internationalen Organisationen berichtet. Diese beinhalten dabei für den Zeitraum von 21 Jahren über 20 verschiedene Schadstoffe aus allen relevanten Emissionsquellen - von großen Kraftwerken über den Verkehr, Konsumprodukten bis hin zur Viehhaltung und Abfallwirtschaft.

Neues Maßnahmenpaket für saubere Luft in Europa

In der EU ist die schlechte Luftqualität Hauptursache umweltbedingter vorzeitiger Todesfälle. Mit den am 18. Dezember 2013 verabschiedeten neuen Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung reagiert die Kommission auf diese Situation. Das verabschiedete Paket setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Dazu gehören: ein neues Programm „Saubere Luft für Europa“, eine überarbeitete Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen mit strengeren nationalen Emissionshöchstmengen für die sechs wichtigsten Schadstoffe und ein Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Verringerung der Verschmutzung durch mittelgroße Feuerungsanlagen. Durch das Maßnahmenpaket zur Luftqualität sollen bis 2030 im Vergleich zu einem Szenario, bei dem alles beim Alten bleiben würde, schätzungsweise: 58000 vorzeitige Todesfälle vermieden werden, 123 000 km² von Ökosystemen vor übermäßiger Stickstoffbelastung bewahrt werden, 56 000 km² Natura-2000-Schutzgebiete vor übermäßiger Stickstoffbelastung bewahrt werden, 19 000 km² von Waldökosystemen vor der Versauerung bewahrt werden. Das verabschiedete Paket ist das Endergebnis einer umfassenden Überprüfung der EU-Politik zur Luftqualität, die Anfang 2011 eingeleitet wurde.

Critical Loads for terrestrial ecosystems

The exceedance of critical loads is a measure to determine whether current political regulations and actions are sufficient to protect the environment from harmful effects of air pollutants. The pollution of ecosystems was one of the reasons for updating the legally-binding regulations on air pollution control in Europe, e.g. the Directive 2016/2284 on national emission ceilings for certain atmospheric pollutants (NEC Directive) adopted in 2016. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

German Informative Inventory Report 2023

The Informative Inventory Report (IIR) is providing complementary information to Germany's air pollution inventories under the Geneva Convention on Long-range Transboundary Air Pollution of the United Nations Economic Commission for Europe (UNECE/CLRTAP) as well as the EU's National Emission Ceiling Directive (NECD). Germany's air pollution inventory includes emission data in consistent time-series ranging from 1990 (1995 for PM10, PM2.5 and 2000 for Black Carbon) to the latest reported year (2 years back) for nine air pollutants and priority heavy metals & persistent organic pollutants (POP). This report includes a comprehensive analysis of the inventory data, descriptions of methods, data sources, and carried out QA/QC activities. It follows the outline established by the latest guidelines for estimating and reporting of emission data and all data presented in this report were compiled according to those same guidelines. Quelle: Bericht

Nutzung der Dioxin- und Furandaten des UNECE/LRTAP POPs Protokolls zum Reporting unter der Stockholm Konvention, Artikel 5 – Annex C

Das Projekt "Nutzung der Dioxin- und Furandaten des UNECE/LRTAP POPs Protokolls zum Reporting unter der Stockholm Konvention, Artikel 5 – Annex C" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ramboll Deutschland GmbH durchgeführt. Mit der Ratifizierung des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (POP) hat die Bundesrepublik Deutschland Verpflichtungen über Berichtspflichten gemäß Artikel 5 und Annex C zur Freisetzung von polychlorierten Dibenzodioxinen und - furanen (PCDD/PCDF) (kurz „Dioxininventare“) übernommen. Berichte müssen alle fünf Jahre erstellt werden. In Entscheidung SC-6/9 ist das Format für die Berichterstattung festgelegt. Dieses Format beinhaltet zehn Hauptkategorien, die in verschiedene Quellenkategorien von Emissionen eingeteilt sind. Jede der Hauptkategorien ist wiederum in Unterkategorien unterteilt und berichtet Emissionen in fünf Vektoren (Luft, Wasser, Land, Produkte und Rückstände). Die erforderliche Berichterstattung gemäß Stockholm Konvention weicht erheblich von der aktuellen Berichtspraxis in Deutschland ab. Letztere richtet sich derzeit nach dem EMEP/EEALeitfaden für Emissionsinventare im Rahmen des UNECE-Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung und der EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen. Mit dem Projekt werden die Emissionsdaten, die seitens des Umweltbundesamtes unter dem UNECE POPs Protokoll erhoben und berichtet werden, auf das Toolkit-Format des Stockholmer Übereinkommens übertragen und die fehlenden Vektoren (Wasser, Land, Produkte, Rückstände) unter Benutzung der Default-Emissionsfaktoren, ergänzt. Das Ergebnis soll für den 6. Nationalen Bericht zur Umsetzung des Stockholmer Übereinkommens in Deutschland genutzt werden, wenn alle erforderlichen Informationen vorliegen. Zum Schließen von Informationslücken werden Lösungsvorschläge erarbeitet.

Sichere Senke oder versteckte Gefahr? - Berücksichtigung nicht-extrahierbarer Rückstände (NER) in der PBT-Bewertung

Das Projekt "Sichere Senke oder versteckte Gefahr? - Berücksichtigung nicht-extrahierbarer Rückstände (NER) in der PBT-Bewertung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie durchgeführt. a) Viele Stoffe bilden in Boden- und Sedimentabbautests nicht-extrahierbare Rückstände (NER). Da keine Aussage über die Zusammensetzung der NER hinsichtlich des Stoffes und seiner Abbauprodukte getroffen werden kann, werden NER bei der Berechnung der Abbauhalbwertszeit (DegT50) nicht berücksichtigt, die Grundlage für die Persistenzbewertung von Stoffen ist. Eine mögliche Unterschätzung der Persistenz von Stoffen mit hoher NER-Bildung ist die Folge. Auf Grundlage eines abgeschlossenen Gutachtens (FKZ 360010070) und diverser Literatur (Kästner et al. 2014; Poßberg et al. 2016) können NER in regulatorisch bedenklich oder unbedenklich klassifiziert werden. Diese Unterteilung findet bei der Bewertung der Persistenz von Stoffen jedoch noch keine Berücksichtigung, da standardisierte Methoden zur Klassifizierung der NER-Typen fehlen. Ein zurzeit laufendes Vorhaben (FKZ 371363413/1) soll diese Lücke füllen. Auf diese Weise kann bewertet werden, ob von den NER eines Stoffes eine Gefahr für die Umwelt ausgeht oder ob es sich um eine 'Sichere Senke' handelt. Auf Basis der standardisierten Klassifikationsmethode aus dem derzeit laufenden Vorhaben (FKZ 371363413/1), ergänzender NER-Analytik ausgewählter Stoffe sowie einer Literaturrecherche soll in diesem Vorhaben ein Vorschlag erarbeitet werden, wie NER bei der Ermittlung der Abbauhalbwertszeit und somit in der Persistenzbewertung berücksichtigt werden können. Auf Grundlage dieses Vorschlags soll anschließend ein Abstimmungsprozess mit den EU-Mitgliedsstaaten und der Industrie erfolgen. b) In diesem Anschlussvorhaben soll anhand von Literatur- und experimenteller Daten ein Konzept für die Anwendung in der regulatorischen Stoffbewertung entwickelt werden, das die NER-Bildung von Stoffen im Boden und Sediment bei der Bewertung der Persistenz hinreichend berücksichtigt. In einem internationalen Workshop soll das Konzept abgestimmt und verabschiedet werden.

Analyse der novellierten 'National Emission Reduction Commitment' (NERC) Richtlinie bezüglich der erweiterten Anforderungen an die Berichterstattung von Schadstoffemissionen in die Luft

Das Projekt "Analyse der novellierten 'National Emission Reduction Commitment' (NERC) Richtlinie bezüglich der erweiterten Anforderungen an die Berichterstattung von Schadstoffemissionen in die Luft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Aufgabenbeschreibung: Für den Sommer 2016 und vorbehaltlich erfolgreich abgeschlossener Verhandlungsprozesse auf EU-Ebene, plant die EU-Kommission die Veröffentlichung der neuen 'National Emission Reduction Commitment' (NERC) Richtlinie, welche die bestehenden 'National Emission Ceilings' (NEC) Richtlinie aktualisiert und die Anforderungen an die Mitgliedsstaaten teils deutlich erhöht. Neben neuen Zielen für die Emissionsminderung bis 2030 enthält der (Entwurfs-)Text eine Reihe von erweiterten technischen Aufgaben, die sehr umfängliche Anforderungen an die Berichterstattung stellen. Diese müssen in Zukunft aus dem bestehenden System der Emissionsberechnung und -berichterstattung bedient werden, so dass hier eine entsprechende Ertüchtigung notwendig ist. Im Projekt soll eine umfassende Analyse des finalen Richtlinientexts vorgenommen werden, die zwischen verpflichtenden und optionalen Anforderungen deutlich unterscheiden. Anschließend erfolgt die Defizitbestimmung mittels des Vergleichs mit den aktuellen Fähigkeiten des deutschen Systems zur Emissionsberichterstattung. Schließlich stellt das Projekt Handlungsoptionen dar, die zur Beseitigung der Defizite bestehen. Dabei erfolgt eine detaillierte Betrachtung der zeitlichen Zwänge und der sich ggf. ergebenden Ressourcenbedarfe. Im Zentrum des Vorhabens steht die Ertüchtigung des Systems zur Emissionsberichterstattung. Die Bewertung und nationale Umsetzung der inhaltlichen Ziele der Richtlinie bezüglich der Minderung von Emissionen bzw. die Erstellung neuer Projektionen etc. ist nicht vorgesehen.

Luftqualität 2020/2030: Weiterentwicklung von Prognosen für Luftschadstoffe unter Berücksichtigung von Klimastrategien

Das Projekt "Luftqualität 2020/2030: Weiterentwicklung von Prognosen für Luftschadstoffe unter Berücksichtigung von Klimastrategien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IZT - Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung gemeinnütziger GmbH durchgeführt. A) Hintergrund: Die Europäische Kommission plant die Novellierung der NEC-Richtlinie (2001/81/EG) und wird in naher Zukunft für die EU-Mitgliedstaaten nationale Emissionshöchstmengen für die Schadstoffe NOx, SO2, NMVOC, NH3 und PM2,5 für das Jahr 2020 vorgeschlagen. Dabei berücksichtigt die Kommission auch die Wirkungen des europäischen Klima- und Energiepakets auf die Luftreinhaltepolitik. Zudem überarbeiten die Mitgliedstaaten der UN-ECE das Göteborg-Protokoll (Multikomponentenprotokoll), in dessen Anhang II ebenfalls Emissionshöchstmengen für die genannten Luftschadstoffe festgelegt werden. Deutschland arbeitet auf Expertenebene intensiv an der Weiterentwicklung dieser beiden Regelwerke mit. B) Handlungsbedarf: Um die Einhaltbarkeit vorgeschlagener Ziele der NEC-Richtlinie und des Göteborg-Protokolls während der Verhandlungsphase bewerten zu können und um an der weiteren Ausgestaltung dieser Regelwerke mitzuwirken, sind aktualisierte Emissionsprognosen der Luftschadstoffe - basierend auf einem zu erstellenden Abschlussbericht zur Einhaltung der nationalen Emissionshöchstmengen (für 2010) - notwendig. Bei der Berechnung dieser Prognosen sind auch die Wirkungen von Klimaschutzmaßnahmen auf die Luftreinhaltung zu berücksichtigen. Die Wirkung verschiedener Emissionsszenarien auf die Immissionssituation ist zu untersuchen. C) Ziel des Vorhabens: Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung aktualisierter Emissions- und Immissionsprognosen für die Schadstoffe NOx, SO2, NMVOC, NH3, PM10 und PM2,5 bis 2020 und darüber hinaus unter Berücksichtigung von Strategien und Maßnahmen zum Klimaschutz.

Ergänzende Untersuchungen zur Erstellung von Emissionsszenarien zur Umsetzung der NEC-RL

Das Projekt "Ergänzende Untersuchungen zur Erstellung von Emissionsszenarien zur Umsetzung der NEC-RL" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Justus-Liebig-Universität Gießen, Institut für Landschaftsökologie und Ressourcenmanagement durchgeführt. a) Das Vorhaben 'Strukturen und Inhalte der nationalen Luftreinhalteprogramme' (FKZ 3716 51 2020) des UFOPLANs 2016 aktualisiert die projizierte Entwicklung der nationalen Luftschadstoffemissionen und schreibt diese bis ins Jahr 2030 fort. In einigen Quellgruppen (Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft, Luftschadstoffemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen und Emissionen der nationalen Fahrzeugflotte (siehe HBEFA 3.3)) gibt es über den Aktualisierungsbedarf der Projektionen hinaus weiteren Bedarf der Aufarbeitung methodischer Schwächen sowie zur Bewertung von Minderungspotenzialen weiterer Emissionsminderungsmaßnahmen. Durch den modularen Aufbau der im genannten Forschungsvorhaben aktualisierten Emissionsszenarienrechnungen können Emissionsprojektionen einzelner Quellgruppen zukünftig gezielt durch die jeweilige Fachexpertise weiterentwickelt werden. Besonderer Fokus soll dabei zunächst im hier beschriebenen Vorhaben auf der Quellgruppe Landwirtschaft liegen. Die resultierenden verbesserten Szenarien können noch direkt in das erste nationale Luftreinhalteprogramm einfließen. b) Verbesserte Emissionsszenarien für das nationale Luftreinhalteprogramm.

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