Die voraussichtlichen überwiegenden Wärmeversorgungsgebiete wurden im Rahmen der Erstaufstellung der kommunalen Wärmeplanung (KWP) ermittelt. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das aufzeigt, wie die bestehende Wärmeversorgung in Krefeld auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umgestellt werden kann. Damit bietet die KWP insbesondere Gebäudeeigentümern und Unternehmen eine Entscheidungsgrundlage für die Umsetzung einer wirtschaftlichen, verlässlichen und klimafreundlichen Wärmeversorgung. Die KWP stellt eine unverbindliche Empfehlung dar, ersetzt keine Detailplanung und begründet keine Versorgungsansprüche gegenüber den Energieversorgern. Weitere Informationen rund um das Thema Wärmewende inklusive häufig gestellter Fragen, Fördermittel und Sanierungscheck erhalten Sie unter: https://www.alt-bau-neu.de/krefeld Mehr Informationen zu den einzelnen Versorgungsgebieten: Bestehendes Fernwärmnetz und/oder geplante Netzverdichtung bis 2030 In den dunkelblauen Gebieten besteht aktuell bereits ein Fernwärmenetz. Sie können Ihre funktionierende Heizung weiterhin nutzen. Wenn ein Heizungsaustausch ansteht, können Sie einen Anschluss an die Fernwärme prüfen. Es besteht kein Anschlusszwang, aber auch keine Versorgungsgarantie. Die Fernwärme soll im Nachverdichtungsgebiet die überwiegende, jedoch nicht die einzige Wärmeversorgungsart darstellen und eignet sich insbesondere für (große) Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude mit einem spezifischen Wärmebedarf von ≥ 150 kWh/m²*a. Bei konkretem Interesse an einer Fernwärmeversorgung wenden Sie sich bitte über folgenden Link an die SWK ENERGIE: https://www.swk.de/geschaeftskunden/de/waerme/fernwaerme-in-krefeld Fernwärmeausbaugebiet bis 2035 Nach derzeitigem Planungsstand der Kommunalen Wärmeplanung könnte Fernwärme zukünftig eine Option in diesem Gebiet werden. Die Kommunale Wärmeplanung wird spätestens 2031 überprüft und fortgeschrieben. Dann findet eine Anpassung der Ausbauplanung an reale Bedingungen statt. Dabei könnten sich einzelne Fernwärmeausbaugebiete in Gebiete dezentraler Wärmeversorgung verändern. Eine Reduktion des Energieverbrauchs durch Sanierung erleichtert sowohl den gegebenenfalls zukünftig möglichen Anschluss an ein Fernwärmenetz als auch den Einbau einer Wärmepumpe. Wenn akut ein Heizungsaustausch ansteht, müssen die jeweiligen gültigen Gesetzte, insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder entsprechende Nachfolger eingehalten werden Fernwärmeausbaugebiet bis 2040 mit geplanter Nachverdichtung bis 2045 Nach derzeitigem Planungsstand könnte Fernwärme zukünftig eine Option für Sie werden. Die KWP wird spätestens 2031 und 2036 überprüft und fortgeschrieben. Dann findet eine Anpassung der Ausbauplanung an reale Bedingungen statt. Dabei könnten sich einzelne Fernwärmeausbaugebiete in Gebiete dezentraler Wärmeversorgung verändern. Eine Reduktion des Energieverbrauchs durch Sanierung erleichtert sowohl den gegebenenfalls zukünftig möglichen Anschluss an ein Fernwärmenetz als auch den Einbau einer Wärmepumpe. Wenn akut ein Heizungsaustausch ansteht, müssen die jeweiligen gültigen Gesetzte, insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder entsprechende Nachfolger eingehalten werden Wärmenetzprüfgebiete Die rosa gefärbte Fläche zeigt ein Wärmenetzprüfgebiet. Hier wird die Stadt Krefeld mit interessierten Projektierern prüfen, ob ein neues Wärmenetz technisch realisiert und wirtschaftlich betrieben werden kann. Die KWP wird spätestens 2031 überprüft und fortgeschrieben. Dann findet eine Anpassung der Ausbauplanung an reale Bedingungen statt. Dabei könnte sich dieses Prüfgebiet in ein tatsächliches Wärmenetzgebiet mit einer konkreten Ausbauplanung wandeln. Eine Reduktion des Energieverbrauchs durch Sanierung erleichtert sowohl den gegebenenfalls zukünftig möglichen Anschluss an ein Fernwärmenetz als auch den Einbau einer Wärmepumpe. Wenn akut ein Heizungsaustausch ansteht, müssen die jeweiligen gültigen Gesetzte, insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder entsprechende Nachfolger eingehalten werden. Dezentrale Wärmeversorgung / Wasserstoffmöglichkeitsgebiete In Ihrem Gebiet wird kein Fernwärmeausbau stattfinden. In diesem Gebiet besteht eventuell zukünftig die Möglichkeit, dass insbesondere für (große) Mehrfamilienhäuser oder Nichtwohngebäude eine Versorgung mit Wasserstoff in Frage kommen könnte. Das hängt insbesondere von der Verfügbarkeit von Wasserstoff und entsprechenden Preisen ab. Nach aktuellem Stand sind dezentrale Wärmelösungen wie elektrisch betriebene Wärmepumpen in der Regel die wirtschaftlichere Option. Weitere Informationen rund um das Thema Wärmewende inklusive häufig gestellter Fragen, Fördermittel und Sanierungscheck erhalten Sie unter: https://www.alt-bau-neu.de/krefeld. Wasserstoffmöglichkeitsgebiete: Eventuell ist hier eine zukünftige Nutzung des Gasnetzes für den Transport von Wasserstoff für Prozesswärme und gegebenenfalls - bei Gewährleistung einer professionellen Gebäudebewirtschaftung - für Gebäudeanwendungen möglich. Die Verfügbarkeit und die Kosten für Wasserstoff sind aktuell noch nicht hinreichend absehbar. Gebiete dezentraler Wärmeversorgung Dabei handelt es sich um Gebiete, die überwiegend nicht über ein Wärmenetz versorgt werden sollen. In den als „Dezentrale Wärmeversorgung“ gekennzeichneten Gebieten sind elektrisch betriebene Wärmepumpen vorzugsweise einzusetzen und ein wesentlicher Baustein zur Wärmewende in Krefeld. Sofern sich ein Gebäude aus technischen, wirtschaftlichen oder genehmigungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht für den Einsatz von Wärmepumpen eignen sollte und in der Sanierungstiefe begrenzt ist, sind alternative dezentrale Versorgungslösungen vorzusehen, zum Beispiel Biomasseheizungen. Weitere Informationen rund um das Thema Wärmewende inklusive häufig gestellter Fragen, Fördermittel und Sanierungscheck erhalten Sie unter: https://www.alt-bau-neu.de/krefeld
Das Projekt P2 befasst sich mit den prognostizierten landwirtschaftlichen Verlusten basierend auf den aktuellen CO2-Emissionen bis 2050 und deren Folgen für den Ernährungszustand von Kindern unter 5 Jahren, die in zwei ausgewählten Regionen Subsahara-Afrikas leben. P2 ermittelt das Potenzial eines integrierten Landwirtschafts- und Ernährungsprogramms als Anpassungsstrategie zur Verbesserung des Ernährungszustands für klimasensible Nährstoffe im ländlichen Burkina Faso und Kenia, wo der Klimawandel die Landwirtschaft am stärksten beeinträchtigen wird. Die Intervention konzentriert sich auf Biodiversifizierung der Subsistenzlandwirtschaft durch Hausgärten und wird von Ernährungsund Gesundheitsberatung unter Verwendung der 7 Essential Nutrition Action-Botschaften der Weltgesundheitsorganisation begleitet. Für Subsahara-Afrika stellt Biodiversifizierung eine der vielversprechendsten und praktikabelsten Anpassungsstrategien an CO2-bedingte landwirtschaftliche Verluste dar, sowohl für die absoluten Erntemengen als auch für die Pflanzengehalte an Protein, Eisen und Zink. Als Novum identifiziert P2 die kontrovers diskutierten möglichen Auswirkungen eines solchen Landwirtschafts- und Ernährungsprogramms auf das Risiko einer klinischen Malaria bei Kindern unter 5 Jahren. In der ersten Projektphase wurde das Anpassungsprogramm in Zusammenarbeit mit den Ministerien für Gesundheit und Landwirtschaft des Landkreises Siaya und der Nichtregierungsorganisation Centre for African Bio-Entrepreneurship (CABE) auf die Bedürfnisse der Region Kenia zugeschnitten. Wir definierten die anzubauenden Gartenbaukulturen sowie die Praktikabilität und Akzeptanz des Programms. Eine clusterrandomisierte kontrollierte Studie mit 2 x 600 Haushalten wurde durchgeführt. Wir rekrutierten Haushalte mit Kindern im Alter der Beikosteinführung (6-24 Monate) und stellten Nachbeobachtungen für 1 Jahr lang an. In Phase 2 werden wir die Auswirkungen des Interventionsprogramms auf Änderungen der Ernährungsgewohnheiten, den Status klimasensibler Nährstoffe und das Risiko einer klinischen Malaria bei den Kindern nach 2 Jahren ermitteln. Wir werden die notwendigen Investitionen definieren, um solche Interventionsprogramme auf Provinz-, Landes- und nationaler Ebene auszuweiten. Schließlich werden wir Adaptation Response Functions generieren, die die Auswirkungen des landwirtschaftlichen Biodiversifizierungs- und Ernährungsberatungsprogramms unter zukünftigen Klimaszenarien beschreiben.
Die Daten zeigen Baublöcke, in denen durch Sanierung, Modernisierung oder Nachrüstung signifikante Energieeinsparungen realisiert werden können. Berücksichtigt wurden pro Baublock Gebäude mit einem spezifischen Wärmebedarf von über 120 kWh/(m²*a). Ein „Baublock" besteht aus einem Gebäude oder mehreren Gebäuden oder Liegenschaften, das oder die von mehreren oder sämtlichen Seiten von Straßen, Schienen oder sonstigen natürlichen oder baulichen Grenzen umschlossen und für die Zwecke der Wärmeplanung als zusammengehörig zu betrachten ist oder sind.
Die Daten zeigen den Wärmebedarf pro Baublock als Maß für die Wärmeintensität in einem Gebiet in Megawattstunden pro Hektar und Jahr (MWh/[ha*a]). Höhere Werte weisen auf konzentrierte Heizlasten hin, niedrigere Werte auf lockere Bebauung. Ein „Baublock" besteht aus einem Gebäude oder mehreren Gebäuden oder Liegenschaften, das oder die von mehreren oder sämtlichen Seiten von Straßen, Schienen oder sonstigen natürlichen oder baulichen Grenzen umschlossen und für die Zwecke der Wärmeplanung als zusammengehörig zu betrachten ist oder sind.
Der Datensatz stellt dar, welche Baualtersklasse in einem Baublock dominiert. Alte Gebäude weisen meist einen höheren Wärmebedarf und höheres Einsparpotenzial auf, neuere Gebäude sind oft energieeffizienter. Ein „Baublock" besteht aus einem Gebäude oder mehreren Gebäuden oder Liegenschaften, das oder die von mehreren oder sämtlichen Seiten von Straßen, Schienen oder sonstigen natürlichen oder baulichen Grenzen umschlossen und für die Zwecke der Wärmeplanung als zusammengehörig zu betrachten ist oder sind.
Überall dort, wo präzise Höhenangaben gefragt sind, werden Höhenfestpunkte seit je her für vermessungstechnische Aufgaben und Lösungen im Rahmen der Bauvermessung, Landkartenherstellung und Landesvermessung genutzt. Die Höhenfestpunkte dienen in Ihrer Gesamtheit der physikalischen Realisierung des Höhenfestpunktfeldes und damit der Höhenkomponente des geodätischen Raumbezugs im Sinne von § 2 Absatz 2 des Hamburgischen Gesetzes über das Vermessungswesen (HmbVermG) vom 20.04.2005 (HmbGVBl. 2005, S.135). auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Die Höhenwerte werden im amtlichen Höhenbezugssystem des Deutschen Haupthöhennetzes als Normalhöhen in "Meter über Normal-Höhennull" (NHN) angegeben. Das zugehörige Koordinatenreferenzsystem (CRS) ist seit dem 01.12.2016 das DE_DHHN_16_NH, dessen Höhenhorizont um 14-17 Millimeter niedriger liegt, als die bis 30.11.2016 gültigen Werte des CRS DE_DHHN_92 aus dem Jahre 1992. Das Höhenfestpunktfeld der FHH besteht aus hierarchisch gegliederten Höhennetzen der I. bis IV. Ordnung. Während die ersten drei Ordnungen der Sicherung des Höhenbezugs dienen, ist die IV. Ordnung, das Gebrauchshöhennetz (Höhenpunkte (Gebrauchshöhen)), als letzte Verdichtungsstufe mit rund 2.600 Höhenfestpunkten die Grundlage für alle Vermessungen mit amtlichem Höhenbezug. Die Höhenfestpunkte werden durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung über geometrische Nivellements und in einem bedarfsgerechten Punktabstand zueinander bestimmt. Die letzte flächenhafte Überprüfung bzw. Neubestimmung der Höhenwerte fand 2010 statt. Bei Bedarf finden einzelne Nachmessung statt. Die Höhenangabe erfolgt auf Millimeter. Als dauerhafte Vermarkungen dienen überwiegend Metallbolzen an Häuserfassaden oder Brückenfundamenten. In Randgebieten mit wenig Bebauung können z. B. auch in den Boden eingebrachte Granit- oder Betonsteine die Grundlage für Vermarkungen bilden. Die Vermarkungen von Punkten des Höhenfestpunktfeldes sind Vermessungsmarken im Sinne von § 7 des HambVermG. Sie dürfen nur von Vermessungsstellen (das sind der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung sowie die in Hamburg zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure) eingebracht, verändert, wiederhergestellt oder beseitigt werden. Sie dürfen nicht in ihrer Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigt werden. Wer Maßnahmen treffen will, durch die Vermessungsmarken, insbesondere deren fester Stand, Erkennbarkeit oder Verwendbarkeit, gefährdet werden können, hat dies rechtzeitig der zuständigen Behörde mitzuteilen. Sind Vermessungsmarken zu verlegen, hat der Verursacher die Kosten hierfür zu tragen. Die Informationen zu den Höhenfestpunkten des Gebrauchshöhennetzes können als „Einzelnachweis Höhenfestpunkt“ unter www.geoportal-hamburg.de (Suchbegriff „Höhenfestpunkte“) von jedermann kostenfrei abgerufen werden. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass Höhenfestpunkte örtlich nicht mehr vorhanden oder die „Einzelnachweise Höhenfestpunkt“ nicht mehr aktuell sind. In diesen Fällen wird um Rückmeldung an den genannten Ansprechpartner gebeten. Der LGV haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die dargestellten Inhalte insbesondere Höhenangaben nicht aktuell sind.
Dieser Web Feature Service (WFS) stellt die Höhenfestunkte des Aufnahmehöhennetzes IV-Ordnung für Hamburg zum Download bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Web Map Service (WMS) stellt die Höhenfestunkte des Aufnahmehöhennetzes IV-Ordnung für Hamburg dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
16.10.2025 Vorläufiges Merkblatt für die Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“(EIP) und des GAP-Strategieplans (FP 8601) (EIP-AGRI-Richtlinien – GAP-SP – Entwurf, Stand 16.10.2025) - Änderungen ausdrücklich vorbehalten - Bitte lesen Sie die Förderrichtlinien und das Merkblatt vollständig durch! Allgemeine Hinweise Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ und des GAP-Strategieplans (EIP- AGRI-Richtlinie – GAP-SP). Dieses Merkblatt enthält ergänzende Hinweise für das Auswahl- und Antragsverfahren für die Förderung nach den o. g. Richtlinien. Die Regelungen dieser Richtlinien, des jeweiligen Bewilligungsbescheides einschließlich nachfolgender Änderungsbescheide und seiner / ihrer Anlagen sind zu beachten. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Für Zahlungsanträge zum Abruf der Fördermittel wird ein gesondertes Merkblatt herausgegeben. Inhalt 1Was ist EIP?................................................................................................................... 2 2Was wird gefördert? ....................................................................................................... 3 3Was ist eine Operationelle Gruppe? ............................................................................... 3 3.1Zusammensetzung einer Operationelle Gruppe: ..................................................... 3 3.2Rechtsform, Kooperationsvertrag ............................................................................ 4 3.3Weitere Hinweise .................................................................................................... 4 4Wer ist Zuwendungsempfänger? .................................................................................... 4 5Wo ist das EIP-Projekt durchzuführen? .......................................................................... 5 6Wie wird gefördert? ........................................................................................................ 5 6.1Beihilferechtliche Einordnung, maximale Zuwendungshöhe .................................... 5 6.2Zuwendungsart, Zuwendungsform, Finanzierungsart .............................................. 5 6.3Erstattungsprinzip ................................................................................................... 5 7Wie lange wird gefördert? ............................................................................................... 6 8Wie erfolgen die Antragstellung und die Auswahl der geförderten Vorhaben? ................ 6 8.1Bewilligungsbehörde ............................................................................................... 6 8.2Förderaufruf ............................................................................................................ 6 8.3Auswahlverfahren (Stufe 1) ..................................................................................... 6 1 16.10.2025 9 8.4Förderantrag (Stufe 2) ............................................................................................. 6 8.5Auswahl der geförderten Vorhaben ......................................................................... 7 Was sind zuwendungsfähige Ausgaben und wie werden sie ermittelt? .......................... 7 9.1Förderfähige und nicht förderfähige Ausgaben ........................................................ 7 9.2Nutzung vereinfachter Kostenoptionen .................................................................... 7 9.3 Ermittlung der Personalkosten für das von der Operationellen Gruppe oder ihren Mitgliedern angestellte und im Projekt eingesetzte Personal.............................................. 8 9.3.1 9.4 Zuordnung zu den Anforderungsniveaus .......................................................... 8 Beantragung und Berechnung der weiteren Kosten ................................................ 9 9.4.1 Pauschalierungsvariante A - Teilpauschalfinanzierung - Gemeinkostenpauschale ...............................................................................................10 9.4.2Pauschalierungsvariante B - Restkostenpauschale .........................................10 9.4.3Lead-Partner als öffentliche Auftraggeber .......................................................10 10 Welche Fördervoraussetzungen müssen vorliegen? .....................................................10 11 Ergänzende Ausführungen zu Verpflichtungen..............................................................11 11.1 Förderverpflichtungen ............................................................................................11 11.1.1Jährlicher Sachbericht, Abschlussbericht ........................................................11 11.1.2Veröffentlichung der Ergebnisse .....................................................................11 11.2 Sonstige Verpflichtungen........................................................................................12 11.2.1Vergabe von Aufträgen ...................................................................................12 11.2.2Mitteilungspflichten ..........................................................................................12 12 Kürzungen und Sanktionen, Widerruf der Förderung .....................................................12 13 Weitere Informationen zu EIP-AGRI ..............................................................................12 14 Anlagen .........................................................................................................................12 1 Was ist EIP? Ziel der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP) ist die Förderung der Innovation und die Verbesserung des Wissensaustauschs. Die EIP trägt zur Erreichung der spezifischen Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik gemäß Artikel 6 Absätze 1 und 2 der GAP-Strategieplanverordnung bei. Sie sorgt insbesondere für Folgendes: a) Schaffung eines Mehrwerts durch bessere Verbindung der Forschung mit landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverfahren und Förderung eines umfassenderen Einsatzes der verfügbaren Innovationsmaßnahmen; b) Vernetzung von Innovationsakteuren und -projekten; c) Förderung der schnelleren und breiteren Umsetzung innovativer Lösungen in die Praxis, einschließlich des Austauschs zwischen den Landwirten und d) Unterrichtung der wissenschaftlichen Gemeinschaft über den Forschungsbedarf in der landwirtschaftlichen Praxis. 2 16.10.2025 Die geförderten Projekte tragen zu einem oder mehreren spezifischen Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union bei, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele der GAP gemäß Artikel 5 der GAP-Strategieplanverordnung verfolgt werden. Diese allgemeinen und spezifischen Ziele sind in Anlage 1 dieses Merkblatts aufgeführt. Die EIP Projekte werden durch Operationelle Gruppen durchgeführt, die Teil der EIP sind. Jede operationelle EIP-Gruppe erstellt einen Plan für ein innovatives Projekt, das entwickelt oder durchgeführt werden soll. Das innovative Projekt stützt sich dabei auf das interaktive Innovationsmodell mit folgenden Grundprinzipien: a) Entwicklung innovativer Lösungen mit Schwerpunkt auf den Bedarfen der Land- bzw. Forstwirte sowie der Ernährungswirtschaft, soweit sinnvoll unter Berücksichtigung der Interaktionen entlang der gesamten Lieferkette; b) Zusammenführung von Partnern mit einander ergänzenden Kenntnissen wie Landwirte, Berater, Forscher, Unternehmen oder Nichtregierungsorganisationen in einer gezielten Kombination, die am besten für die Projektziele geeignet ist, und c) Mitentscheidung und Mitgestaltung während des gesamten Projekts. Operationelle EIP-Gruppen können auf länderübergreifender, auch auf grenzüberschreitender Ebene tätig sein. Die geplante Innovation kann sich auf neue, aber auch auf herkömmliche Verfahren in einem neuen geografischen oder Umweltkontext stützen. Die operationellen EIP-Gruppen verbreiten — insbesondere über die nationalen und europäischen GAP-Netze — eine Zusammenfassung ihrer Pläne und der Ergebnisse ihrer Projekte. 2 Was wird gefördert? Gegenstand der Förderung ist die Durchführung von Innovationsprojekten durch Operationelle Gruppen, die die Entwicklung neuer, veränderter oder verbesserter Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien sowie den Transfer der Ergebnisse der Innovationsprojekte in die land- und forstwirtschaftliche Praxis zum Inhalt haben. Gefördert werden die Ausgaben der Zusammenarbeit einer Operationellen Gruppe und die Ausgaben für die Durchführung von Innovationsprojekten. Projektbedingte Investitionen werden in Höhe der auf den Projektzeitraum entfallenden Abschreibungen gefördert. Eine Unterstützung erfolgt nur für neue Formen der Zusammenarbeit, für bereits bestehende Operationelle Gruppen nur bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit. 3 Was ist eine Operationelle Gruppe? Operationelle Gruppen sind obligatorischer Teil der EIP-AGRI. Sie werden von Akteuren der Land- und Forstwirtschaft in Verbindung mit anderen Interessengruppen, wie z. B. Forschern, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen des Agrar- und Nahrungsmittelsektors und Beratern gegründet, um entsprechend ihrer jeweiligen Interessensschwerpunkten ein gemeinsames Innovationsprojekt durchzuführen und zu begleiten. 3.1 Zusammensetzung einer Operationelle Gruppe: a) Die Operationelle Gruppe hat mindestens drei voneinander unabhängige Mitglieder. Verbundene Unternehmen zählen als ein Mitglied der Operationellen Gruppe. 3
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 334 |
| Kommune | 10 |
| Land | 26 |
| Weitere | 8 |
| Wissenschaft | 84 |
| Zivilgesellschaft | 30 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 20 |
| Förderprogramm | 238 |
| Text | 60 |
| unbekannt | 37 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 80 |
| Offen | 273 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 303 |
| Englisch | 96 |
| andere | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 22 |
| Datei | 23 |
| Dokument | 44 |
| Keine | 202 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 130 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 200 |
| Lebewesen und Lebensräume | 314 |
| Luft | 173 |
| Mensch und Umwelt | 354 |
| Wasser | 156 |
| Weitere | 343 |