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Der Grünkröten-(Bufotes viridis)Komplex erfuhr eine taxonomische Revision. Nach Stöck et al. (2006), Stöck et al. (2009) und Dufresnes et al. (2019) ist die Wechselkröte (Bufotes viridis) über weite Teile Mittel- und Osteuropas verbreitet, wobei die westliche Arealgrenze durch Schleswig-Holstein, Niedersachsen, das Rheinland, das Saarland, Nordost-Lothringen sowie den Oberrheingraben verläuft. Östlich reicht das Areal bis nach Kasachstan, südlich über Nordostitalien bis nach Kreta. In Nordostdeutschland treffen zwei getrennte evolutionäre Wechselkröten-Linien, deren mitochondriale DNA sich unterscheidet, aufeinander: B. viridis und B. variabilis. Stöck et al. (2009) diskutierten deren Status. In der vorliegenden Roten Liste werden alle deutschen Wechselkröten weiterhin unter dem Namen B. viridis behandelt. In der letzten Roten Liste von Kühnel et al. (2009) wurde die Art bei unverändertem taxonomischen Umfang als Bufo viridis Laurenti, 1768 bezeichnet. In Deutschland besiedeln Wechselkröten das Flachund Hügelland, wobei selten eine Höhengrenze von 500 m ü. NHN überschritten wird (Günther & Podloucky 1996). Neben dem nahezu geschlossenen Verbreitungsschwerpunkt in den östlichen Bundesländern zeigt die Art eine ausgeprägte Disjunktion mit Vorkommensclustern im Mittel- und Niederrhein- sowie Neckar- und unteren Maingebiet, dem Saarland und Teilen von Bayern mit den Niederungen von Donau, Isar und Inn nebst Zuflüssen. Mit einer TK25-Q Rasterfrequenz von 10,71 % (Zeitraum 2000 – 2018) zählt sie aktuell zu den seltenen Amphibienarten Deutschlands. Die Bestandsentwicklung der Art ist äußerst kritisch. Der langfristige Bestandstrend zeigt einen starken Rückgang, der seit Jahrzehnten anhält und sich in einer massiven Ausdünnung der Rasterpräsenz, auch im ostdeutschen Kerngebiet, widerspiegelt. Ursächlich spielt der drastische Landnutzungswandel die größte Rolle, vor allem die Industrialisierung der Landwirtschaft mit den einhergehenden Strukturverlusten, veränderte Abbautechnologien bei der Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe einschließlich der Braunkohle sowie – zumindest regional bedeutsam – die gänzliche Aufgabe traditioneller Sondernutzungen, welche für die Art lange Zeit wertvolle Habitate generierten, z. B. die großflächigen Rieselfelder im Berliner Umland und Schönungsteiche kleiner Zuckerfabriken in den Bördegebieten. Der in die Kriterienklasse „starke Abnahme“ eingestufte kurzfristige Bestandstrend wird – zusätzlich zu den oben genannten Faktoren – durch fortschreitende Urbanisierung, die großflächige Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten, Rekultivierungsaktivitäten an Abbaustellen sowie Fischbesatz in zahlreichen Laichgewässern verstärkt. Die Wechselkröte zählt damit zu den am stärksten rückläufigen und gefährdeten Amphibienarten Deutschlands mit verbreiteten lokalen oder regionalen Aussterbeprozessen. Verschärfend wirken sich direkte menschliche Eingriffe und die zunehmende Fragmentierung der Vorkommen aus. Insgesamt ergibt sich die Einstufung in die RoteListe-Kategorie „Stark gefährdet“. Damit sich die Gefährdungssituation der Art nicht verschärft, müssen Naturschutzmaßnahmen dringend fortgesetzt oder neu ergriffen werden. Auf diese Abhängigkeit wird durch das Zusatzmerkmal „Na“ hingewiesen. Gründe für die Hochstufung von „Gefährdet“ auf „Stark gefährdet“ liegen in der geänderten Bewertung der aktuellen Bestandssituation von der Kriterienklasse „mäßig häufig“ zu „selten“. Die Wechselkröte ist in Deutschland vor allem durch folgende Faktoren gefährdet: Anhaltende Lebensraumverluste in den Flussauen und anderen natürlichen Lebensräumen; Beseitigung und Entwertung von Kleingewässern, Nassstellen sowie anderen Strukturelementen in der Agrarlandschaft; Düngung und Einsatz von Pestiziden im Umfeld der Laichgewässer; Gefährdung in Abbaustellen durch geänderte Technologien sowie anschließende Verfüllung und Rekultivierung; sukzessionsbedingter Verlust von Laichgewässern und Rohböden im Landhabitat; Fischbesatz in Teichen; starke Rückgänge im Siedlungsbereich, vor allem durch Bauaktivitäten mit der Folge von Lebensraumverlusten im urbanen und suburbanen Raum. Aufgrund der derzeitigen starken negativen Bestandsentwicklung müssen folgende Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden: Konzeption und Umsetzung von Artenschutzprogrammen und -projekten auf Länderebene, um weitere Lebensraumverluste und Arealregression abzuwenden sowie den Habitatverbund zu optimieren; schutzverträgliche Bewirtschaftung in der Agrarlandschaft, welche die entsprechenden Habitatstrukturen und eine Pufferung von Laichgewässern sichert; konsequente Anwendung der bestehenden Maßgaben der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft sowie der wasser-, boden- und naturschutzrechtlichen Regelungen; Förderung von Brachestreifen und die Etablierung von extensiven Weidesystemen; Sicherung bzw. Neuanlage und dauerhafte Pflege von Kleingewässern, v. a. auch die Vermeidung von Fischbesatz; Erhaltung von Rohboden- und Ruderalflächen in Landhabitaten, insbesondere im Bereich von Bodenabbauflächen und Bergbaufolgelandschaften (z. B. Braunkohle); Vergrößerung und Stabilisierung vorhandener Populationen durch gezielte Maßnahmen, insbesondere in Primärhabitaten wie den Flussauen.
Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Kirchdorf / Poel.
Messstelle betrieben von STANDORT LÜBECK.
Durch geologische Untersuchungen eines Geländesausschnittes, der durch die TK 25 vorgegeben ist, wird eine vollständige Sammlung aller im Gelände zu gewinnenden Informationen über Art und Aufbau der Gesteine und Schichten durchgeführt. Dazu gehören Aufnahme aller natürlichen und künstlichen Einschnitte, von Bohrsondierungen und Schürfen, Beurteilung des Reliefs. Die Informationen werden analog erfaßt und auf die topographische Karte übertragen (Feldblätter), nach Abschluß der Feldarbeiten werden die hergestellten Karten zur Vervielfältigung aufbereitet (z.B. Druck). Zusätzliche Informationen Datengewinnung: digital u. analog, liegt vor als: Karte, beziehbar: analog, digital Drucklegung in 2003
Zielsetzung: Bürgerenergie bezieht sich auf die Rolle der Bürger*innen vor allem bei der Erzeugung von Energie, welche mit der Transformation des Energiesektors in den vergangenen Jahren, hin zu mehr Erneuerbaren Energien, an Bedeutung gewonnen hat. Mit der Möglichkeit dezentrale Energieerzeugungsanlagen, wie Photovoltaikanlagen oder auch einzelne Windkraftanlagen zu errichten, wurde auch die Rolle einzelner Bürger*innen sowie Zusammenschlüssen im Energiesektor zunehmend relevanter. Bürgerenergieansätze gelten als ein wichtiger Baustein für die Transformation des Energiesystems. In den Staaten Mittel- und Osteuropas (MOE) sind diese Transformation und eine klimaneutrale Energieversorgung ebenfalls eine große Herausforderung und auch hier beginnen Bürger*innen als Akteure der Energiewende an Bedeutung zu gewinnen. Im Projekt sollen aufbauend auf das DBU-Vorhaben 'Wissenschaftliche Untersuchung der Rahmenbedingungen für Bürgerenergie in Ländern Mittel- und Osteuropas' die folgenden Forschungsfragen und Projektziele verfolgt werden: 1. Förderung der Vernetzung und Unterstützung der Sichtbarkeit der DBU-geförderten Projekte im Themenschwerpunkt Bürgerenergie in MOE-Staaten 2. Koordination und inhaltliche Unterstützung sowie wissenschaftliche Begleitung und Analyse im EU-Kontext bei der Zusammenführung der Projektergebnisse und Unterstützung bei der Ableitung übergreifender Schlussfolgerungen. Dabei sollen u.a. die folgenden inhaltlichen Fragestellungen für die Diskussion leitend sein: - Inwiefern sind die Länder Mittel- und Osteuropas bereit für Bürgerenergieansätze (Citizen/ Community energy)? Inwiefern können diese Länder bzw. Akteure in den Ländern dabei unterstützt werden das Bürgerenergiekonzept umzusetzen? - Welche Projekte/Maßnahmen/Interventionen braucht es in unterschiedlichen MOE-Ländern, um das Bürgerenergiekonzept zu etablieren? Sind die Rahmenbedingungen dafür gegeben? Oder sind ggf. andere Konzepte zum Ausbau von Erneuerbaren Energien womöglich effektiver und vermutlich erfolgreicher (private Initiativen Einzelner ohne kooperativen Ansatz, staatliche zentrale Aktivitäten o.ä.)? - Kann ein Bürgerenergiekonzept im westeuropäischen Verständnis (bürgerschaftliches Engagement, Emanzipation etc.) umgesetzt werden oder braucht es ein anderes Bürgerenergie-Verständnis (angepasst an die lokale Situation)? 3. Systematische Aufarbeitung und wissenschaftliche Analyse der oben genannten Themenfelder.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Zugang zu den behördlichen Informationen bezüglich des im April 2026 im Kirchsee (Insel Poel) befindlichen Buckelwals. Ich ersuche insbesondere um Einsicht in: - Entscheidungsfindung: Sämtliche Protokolle und E-Mails der Krisenstäbe oder Fachabteilungen, die zur Entscheidung führten, keine aktive Rettung (z. B. Beiboot-Guiding oder Fang) einzuleiten. - Rolle externer Berater: Die Korrespondenz mit Frau Dr. Stephanie Groß und Dr. Burkhardt Baschek sowie die Begründung ihrer Auswahl als leitende Expertin vor Ort. - Ablehnung von Hilfsangeboten & Internationaler Expertise: Dokumentation über die Kommunikation mit dem Team um Robert Marc Lehmann sowie die fachliche Begründung, warum deren personelle und materielle Unterstützung abgelehnt wurde. Dies schließt ausdrücklich die Bewertung und den Umgang mit der bereitgestellten Expertise von Fachleuten aus dem tasmanischen Umweltministerium (Department of Natural Resources and Environment Tasmania) ein. Ich begehre Auskunft darüber, warum diese international anerkannte Expertise gegenüber lokalen Einschätzungen nachrangig behandelt wurde. - Interessenkonflikte: Informationen über Vereinbarungen mit Dr. Stephanie Groß bezüglich der wissenschaftlichen Verwertung der Vorfälle (z. B. Publikationsrechte oder Datennutzung für eine Habilitation). - Störungen durch Dritte: Berichte über die Behinderung des Einsatzes durch den YouTuber "Danny FirstClass" (oder andere Privatpersonen) und inwieweit diese Störungen behördlich dokumentiert oder geahndet wurden. - Umgang mit zivilgesellschaftlicher Kritik: Sämtliche behördliche Stellungnahmen, interne Bewertungen oder Aktenvermerke bezüglich der Veröffentlichungen und der Kritik der Gruppe „Stranded No More“. Falls das Ministerium (oder beauftragte Personen wie Dr. Groß) rechtliche oder fachliche Schritte gegen diese Gruppe geprüft oder eingeleitet hat, bitte ich auch hierzu um die entsprechenden Unterlagen. Ich bitte um eine elektronische Übermittlung der Unterlagen. Falls Gebühren über 30 Euro zu erwarten sind, bitte ich vorab um Mitteilung.
hiermit beantrage ich gemäß des Umweltinformationsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (L-UIG M-V) Zugang zu folgenden Informationen im Zusammenhang mit dem in der Ostsee (nahe der Insel Poel) befindlichen Buckelwal: Sämtliche Korrespondenz (E-Mails, Aktenvermerke, Protokolle), die zwischen dem Ministerium, dem ITAW (Büsum) und dem Deutschen Meeresmuseum Stralsund bezüglich des Verbleibs des Tieres im Falle seines Verendens geführt wurde. Bitte auch alle vorliegenden Informationen darüber, ob bereits vorab (vor einem potenziellen Tod des Tieres) Vereinbarungen oder Absichten zur Übernahme des Kadavers bzw. des Skeletts durch Museen oder wissenschaftliche Einrichtungen dokumentiert wurden und wenn ja, wie lauteten diese? Zu guter Letzt: Bitte auch Protokolle über sämtliche Entscheidungsfindung, insbesondere diese aus denen hervorgeht warum externe Hilfsangebote (z.B. durch Robert Marc Lehmann oder Dr. Jenna Wallace) abgelehnt oder in ihrem Umfang beschränkt wurden. Ich bitte um die Bereitstellung der Informationen in elektronischer Form. Sollten für diesen Antrag Gebühren anfallen, bitte ich um eine vorherige Information über die voraussichtliche Höhe, sofern diese 20 Euro überschreiten. Ich weise auf das hohe öffentliche Interesse an diesem Fall hin.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle folgende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ich bitte um Übersendung folgender Dokumente im Zusammenhang mit dem gestrandeten Buckelwal „Timmy" (Strandung Niendorf/Ostsee ab 23. März 2026, Strandung Insel Poel ab 31. März 2026): Das Beauftragungsschreiben oder die Beauftragungsdokumentation, mit der das Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) und/oder das Deutsche Meeresmuseum Stralsund mit der Erstellung des Gutachtens vom 7. April 2026 beauftragt wurden, einschließlich Datum und Auftraggeber. Die gesamte Korrespondenz des Ministeriums mit dem IWC Strandings Expert Panel (IWC SEP) im Zeitraum 1. März bis 14. April 2026, einschließlich des Briefes des IWC SEP an Minister Backhaus vom 7. April 2026 sowie aller vorausgehenden oder nachfolgenden Schreiben. Die interne Dokumentation zur Entscheidung, einen Rettungsversuch mit einem Katamaran nicht durchzuführen (Zeitraum 5.–6. April 2026). Ich bitte Sie, vor Bearbeitung Kontakt aufzunehmen, falls die voraussichtlichen Kosten den Betrag von 15 Euro übersteigen sollten. In diesem Fall möchte ich die Anfrage gegebenenfalls einschränken.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 180 |
| Europa | 13 |
| Kommune | 3 |
| Land | 24 |
| Weitere | 7 |
| Wissenschaft | 34 |
| Zivilgesellschaft | 15 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 6 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 134 |
| Taxon | 2 |
| Text | 38 |
| Umweltprüfung | 1 |
| WRRL-Maßnahme | 5 |
| unbekannt | 18 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 51 |
| Offen | 152 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 198 |
| Englisch | 42 |
| andere | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 5 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 30 |
| Keine | 137 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 51 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 107 |
| Lebewesen und Lebensräume | 201 |
| Luft | 69 |
| Mensch und Umwelt | 201 |
| Wasser | 96 |
| Weitere | 198 |