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Messstelle TIMMENDORF POEL, OSTSEE

Messstelle betrieben von STANDORT LÜBECK.

Meßtischblatt Kaltenhof/ Insel Poel (Blatt 1934/2034)

Durch geologische Untersuchungen eines Geländesausschnittes, der durch die TK 25 vorgegeben ist, wird eine vollständige Sammlung aller im Gelände zu gewinnenden Informationen über Art und Aufbau der Gesteine und Schichten durchgeführt. Dazu gehören Aufnahme aller natürlichen und künstlichen Einschnitte, von Bohrsondierungen und Schürfen, Beurteilung des Reliefs. Die Informationen werden analog erfaßt und auf die topographische Karte übertragen (Feldblätter), nach Abschluß der Feldarbeiten werden die hergestellten Karten zur Vervielfältigung aufbereitet (z.B. Druck). Zusätzliche Informationen Datengewinnung: digital u. analog, liegt vor als: Karte, beziehbar: analog, digital Drucklegung in 2003

Sommertour: Willingmann besucht tierische Naturschutzhelfer im Saale- und Burgenlandkreis

„Pferde, Schafe und Ziegen machen auch als Naturschutzhelfer eine gute Figur.“ Dieses Fazit zog Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann zum Abschluss seiner einwöchigen Sommertour am heutigen Freitag im Landessüden. Im Rahmen der Vor-Ort-Besuche unter dem Motto „Artenreiches Sachsen-Anhalt“ machte er sich im Saale- und Burgenlandkreis ein Bild von drei Projekten, bei denen besondere und schützenswerte Biotope sowie Naturschutzgebiete durch standortangepasste Beweidung gesichert werden. Den Auftakt machte ein aktuelles Vorhaben des BUND-Regionalverbandes Halle-Saalkreis zum Schutz von Offenlandbiotopen in der Franzigmark bei Halle (Saale). Mit Unterstützung durch das Umweltministerium von rund 104.000 Euro aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) im Rahmen der Richtlinie zum investiven Naturschutz sollen hier bis Ende 2026 wertvolle Lebensräume wie Kalkmagerrasen oder Kalkpionierfluren gesichert werden. Konkret geht es um Beweidungsmaßnahmen an schwer zugänglichen Steilhängen wie etwa Porphyrhügeln. In diesen Biotopen wachsen zunehmend Sträucher und Gehölze, was wiederum bedrohten Arten wie Goldstern oder Kuhschelle das (Über-)Leben schwer macht. Die Pflege und Entwicklung von Trockenlebensräumen stand beim Besuch des Ministers im Geo-Naturpark Saale-Unstrut-Triasland im Fokus: In fünf Gebieten mit einer Fläche von rund 26 Hektar im Saale- und Burgenlandkreis soll dem Verlust wertvoller Lebensraumtypen und Arten u.a. durch ganzjährige Beweidung entgegengewirkt werden. Davon profitieren etwa der europaweit gefährdete Stängellose Tragant sowie landesweit bedeutende Vorkommen von Kreuz-Enzian und Dreizähnigem Knabenkraut. Das seit Anfang 2021 laufende Projekt des Geo-Naturparks wird durch das Umweltministerium über die Naturschutz-Richtlinie mit rund 476.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie des Landes unterstützt. Auf Tuchfühlung mit Ziegen und Koniks, einer robusten Ponyrasse aus Mittel- und Osteuropa, ging Willingmann dann zum Abschluss im Naturschutzgebiet „Tote Täler“ südwestlich von Freyburg (Unstrut). Für ein Projekt der Hochschule Anhalt sind dort über die Naturschutz-Richtlinie des Umweltministeriums in den vergangenen Jahren rund 520.000 Euro aus ELER- und Landesmitteln geflossen, um die Voraussetzungen für eine standortangepasste Beweidung zu schaffen. Seitdem werden die orchideenreichen Kalkmagerrasen durch die ganzjährige Bewirtschaftung mit den Ponys sowie durch Beweidung der Steilhänge mit Ziegen Stück für Stück in einen guten Erhaltungszustand versetzt. Willingmann betonte: „Beweidung sichert Lebensräume. Biotope in offenen Landschaften brauchen Pflege, damit bedrohte Tier- und Pflanzenarten in Sachsen-Anhalt eine Zukunft haben. Um Erosion, Verbuschung und Degradation entgegenzuwirken, sind mit Unterstützung des Umweltministeriums landesweit zahlreiche Vorhaben zur Beweidung mit Schafen, Pferden und Ziegen angestoßen worden. Damit sichern viele engagierte Projektträger die Biodiversität in unseren Regionen. Und obendrein machen die tierischen Naturschutzhelfer unsere Landschaften auch für die Menschen, die dort wohnen oder Erholung suchen, noch attraktiver.“ Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de

Einvernehmen zum Vorhaben "zwei Geothermiebohrungen auf der Insel Poel, Gemarkung Neuhof-Seedorf (Flur 2, Flurstück 2/2)"

Aktenzeichen: BASE21102/08 -A#0290 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen auf der Insel Poel, Gemarkung Neuhof-Seedorf Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) mit Schreiben vom 05.07.2024 (Zeichen: 66/80.01-10-50/30-74087-015- 24) für zwei Geothermiebohrungen auf der Insel Poel, Gemarkung Neuhof-Seedorf (Flur 2, Flurstück 2/2) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrungsteufen von jeweils 150 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (GD LUNG) kommt in seiner dem Schreiben des Landkreises Nordwestmecklenburg beigefügten Stellungnahme vom 04.07.2024 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung des BASE befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg (Tongestein). Der Stellungnahme des GD LUNG ist zu entnehmen, dass das Vorhaben aufgrund der am Standort zu erwartenden quartären und tertiären Schichtenfolge gemäß § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4a und 4b StandAG zugelassen werden könne. Auf Grundlage der Ausführungen des Landkreises Nordwestmecklenburg und des GD LUNG sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 08.07.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Identifizierung und Systematisierung von Einflussfaktoren auf Umweltpolitiktransfer

Dieser Bericht bereitet den Stand der Forschung zu zwischenstaatlichem Politiktransfer und Politiklernen auf und weist auf Ansatzpunkte hin, wie diese Prozesse effektiv und effizient gestaltet werden können. Ergänzend zur Politiktransferforschung werden dafür zwei Forschungsstränge ausgewertet, die sich mit Transformationsprozessen beschäftigen: die Forschung zu postsozialistischen Transformationsprozessen in Mittel- und Osteuropa sowie die Forschung zu Nachhaltigkeitstransformationen. Darüber hinaus fließen Erkenntnisse aus Interviews mit Experten*Expertinnen ein, die Erfahrungen mit der Förderung und/oder Durchführung von umweltpolitischen Beratungs- bzw. Transferprojekten haben. Veröffentlicht in Texte | 44/2023.

§ 4 Lotsenversetzpositionen, Lotsenversetzung bei schwerem Wetter oder Eisgang

§ 4 Lotsenversetzpositionen, Lotsenversetzung bei schwerem Wetter oder Eisgang (1) Die seewärtigen Lotsenversetzpositionen befinden sich im Lotsbezirk Wismar nordwestlich „ Offentief" für ein- und auslaufende Fahrzeuge in der Nähe der Tonne „Offentief" auf 54° 02,5' Nord und 11° 17,9' Ost, in der Nähe der Tonne „Wismar" für ein- und auslaufende Fahrzeuge mit einer Länge ab 90 Meter oder einem Tiefgang von mehr als 5,20 Meter auf 54° 05,0' Nord und 11° 26,7' Ost, nördlich der Insel Poel in der Nähe der Tonne 7 für ein- und auslaufende Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 90 Meter auf 54° 02,6' Nord und 11° 25,2' Ost; im Lotsbezirk Rostock nördliche Lotsenannahmeposition für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von mehr als 11,58 Meter auf 54° 17,0' Nord und 12° 00,0' Ost nordwestlich der Tonne 1, mittlere Lotsenannahmeposition für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von mehr als 6,50 Meter auf 54° 14,5' Nord und 12° 02,3' Ost westlich der Tonne 5, südliche Lotsenannahmeposition für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von nicht mehr als 6,50 Meter auf 54° 12,5' Nord und 12° 04,0' Ost in der Nähe der Tonne 11, Lotsenabgabeposition für Schiffe mit einem Tiefgang von nicht mehr als 9,45 Meter, die Orte auf einer Verbindungslinie zwischen 54° 12,4' Nord und 12° 5,3' Ost und 54° 13,6' Nord und 12° 04,8' Ost östlich der Tonne 12, für Schiffe mit einem Tiefgang von nicht mehr als 10,66 Meter auf 54° 14,35' Nord und 12° 04,00' Ost nördlich der Tonne 8, für Schiffe mit einem Tiefgang von mehr als 10,66 Meter auf 54° 17,2' Nord und 12° 02,5' Ost nördlich der Tonne 2; im Lotsbezirk Stralsund für ein- und auslaufende Fahrzeuge zum oder vom Hafen Stralsund oder zu oder von einem Hafen an den Boddengewässern in der Nähe der Tonne Gellen (G 1) auf 54° 34,4' Nord und 13° 03,5' Ost, für ein- und auslaufende Fahrzeuge zu oder von dem Hafen Stralsund und den Häfen an den Boddengewässern und dem Peenestrom in der Nähe der Tonne „Landtief B" auf 54° 17,8' Nord und 13° 46,6' Ost und der Tonne „Osttief 2" auf 54° 12' Nord und 13° 52,2' Ost, für ein- und auslaufende Fahrzeuge zu oder von dem Hafen Sassnitz (Stadthafen Sassnitz und Fährhafen Sassnitz) in der Nähe der Position „Sassnitz" auf 54° 27' Nord und 13° 42,5' Ost. (2) Ist infolge schlechten Wetters ein Versetzen von Seelotsen auf den seewärtigen Versetzpositionen nicht möglich oder nicht zweckmäßig, so fährt das Lotsenversetzschiff, sofern es die Wetterlage gestattet, einkommenden Schiffen so lange voraus, bis der Seelotse versetzt werden kann. Wird das Entgegenfahren des Lotsenversetzschiffes infolge der Wetterlage unmöglich, dürfen lotsenannahmepflichtige Schiffe nur mit Zustimmung der Verkehrszentrale ohne Seelotsen soweit einlaufen, bis der Lotse sicher versetzt werden kann. Bei auslaufenden Schiffen kann der Seelotse nach rechtzeitiger Abstimmung mit der Verkehrszentrale das Schiff vor Erreichen der seewärtigen Versetzposition verlassen und die Beratung vom mitlaufenden Lotsenversetzschiff fortsetzen. (3) Wenn infolge von Eis ein Versetzen von Seelotsen auf den festgelegten seewärtigen Versetzpositionen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist, legt die Verkehrszentrale andere seewärtige Versetzpositionen auf Vorschlag der Seelotsen fest und gibt diese im Rahmen der Verkehrsinformation bekannt. Stand: 01. Juni 2024

Einvernehmen zum Vorhaben "Erdwärmesondenanlage in der Gemeinde Insel Poel, Gemarkung Niendorf, Flur 2, Flurstück 32"

Aktenzeichen: BASE21102/08-A#0217 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Erdwärmesondenanlage in der Gemeinde Insel Poel, Gemarkung Niendorf Der Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg hat mit Schreiben vom 09.06.2023, ergänzt mit Schreiben vom 25.03.2024 (Zeichen: 66.11-10-50/30-74035-025-23) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um die Erteilung des Einvernehmens für das Vorhaben „Erdwärmesondenanlage in der Gemeinde Insel Poel, Gemarkung Niendorf, Flur 2, Flurstück 32“ ersucht. Dieses Vorhaben mit nunmehr insgesamt zwei Bohrungen von jeweils 140 m Teufe wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Ausweislich der Darstellungen des gemäß § 13 Absatz 2 Satz 3 StandAG veröffentlichten Zwischenberichtes Teilgebiete befindet sich der Vorhabenstandort in dem nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG identifizierten Gebiet mit dem Wirtsgestein Tongestein und der Kennung „053_00IG_T_f_tpg“, jedoch außerhalb von identifizierten Gebieten mit dem Wirtsgestein Steinsalz. Der Geologische Dienst im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg- Vorpommern (LUNG M-V) kommt in seiner dem Schreiben des Landkreises Nordwest- mecklenburg beigefügten Stellungnahme vom 05.06.2023 zu dem Prüfergebnis, dass das Vorhaben aufgrund der am Standort zu erwartenden quartären und tertiären Schichtenfolge nach § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4a und 4b StandAG zugelassen werden könne. Auf Grundlage der Ausführungen des Landkreises Nordwestmecklenburg und des LUNG M-V sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung des oben genannten Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 03.04.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Identifizierung und Systematisierung von Einflussfaktoren auf Umweltpolitiktransfer

Weltweit steigt der ökologische Problemdruck, während die Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik bislang nur begrenzte Wirksamkeit entfalten konnte. In diesem Kontext können zwischenstaatliche umweltpolitische Beratungs- bzw. Transferprojekte eine zusätzliche Dynamik für eine anspruchsvolle Umweltpolitik erzeugen. Politiktransfer und internationales Politiklernen können dabei helfen, multilaterale Abkommen umzusetzen, nationale Politikprozesse voranzutreiben, umweltpolitische Innovationen zu befähigen und nationale Hemmnisse für Umweltpolitik zu überwinden. In vielen Bereichen und auf unterschiedlichen politischen Ebenen wurde und wird Politiktransfer bereits praktiziert. Vor diesem Hintergrund bereitet der vorliegende Bericht den Stand der Forschung zu zwischenstaatlichem Politiktransfer und Politiklernen auf. Ziel ist es, Ansatzpunkte für einen verbesserten Umweltpolitiktransfer zu identifizieren. Angesichts des weitreichenden Gestaltungsbedarfs werden auch die Fragen beleuchtet, ob und wie ein Transfer transformativer Politik gelingen kann und wie Umweltpolitik in laufenden Transformationsprozessen gestaltet werden kann. Ergänzend zur Politiktransferforschung werden daher zwei weitere Forschungsstränge ausgewertet, die sich mit Transformationsprozessen beschäftigen. Darüber hinaus fließen Erkenntnisse aus elf Interviews mit Expert*innen ein, die praktische Erfahrungen mit der Förderung und/oder Durchführung von umweltpolitischen Beratungs- bzw. Transferprojekten zwischen Deutschland und anderen Ländern gesammelt haben. Nach einer kurzen Einführung in das Thema (Kapitel 1) gibt der Bericht in Kapitel 2 einen Überblick über die unterschiedlichen Verständnisse von Politiktransfer und fachverwandten Konzepten (Politikdiffusion, Politikkonvergenz und Politiklernen). Kapitel 3 skizziert zwei Stränge von Transformationsforschung und arbeitet ihre jeweiligen Schnittstellen zum Thema (Umwelt-)Politiktransfer heraus: die Forschung zu postsozialistischen Transformationsprozessen in Mittel- und Osteuropa sowie die Forschung zu Nachhaltigkeitstransformationen. Kapitel 4 analysiert die Gegenstände von Politiktransfer, u.a. Politikziele, Instrumente und Instrumentenbündel (Policy-Mixe), Wissen, Narrative und Diskurse sowie administrative Strukturen und Organisationen. In Kapitel 5 werden Einflussfaktoren dargelegt, die sich fördernd oder hemmend auf (den Erfolg von) Politiktransfer auswirken. Kapitel 6 gewährt einige Einblicke in ausgewählte umweltpolitische Transferinstrumente und -prozesse. Kapitel 7 präsentiert Schlussfolgerungen, die sich aus der Sichtung der - oft relativ abstrakten - Literatur und den gewonnenen Einblicken der Interviews für die konkrete Transferpraxis von Ministerien und nachgeordneten Behörden ergeben. Quelle: Forschungsbericht

Rede von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff in der Aktuellen Debatte „Halle zum erfolgreichen Standort des Zukunftszentrums für Europäische Transformation und Deutsche Einheit machen“ am 24. Februar 2023 im Landtag

Es gilt das gesprochene Wort! (Anrede!) der Anlass dieser Aktuellen Debatte ist – was wir nicht von jeder Debatte behaupten können – ein sehr erfreulicher: Halle wird Standort des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation. Dazu auch noch einmal von dieser Stelle der Saalestadt meine herzlichsten Glückwünsche. Der 14. Februar war mit der Juryentscheidung ein großer Tag für Halle, aber auch für ganz Sachsen-Anhalt. Das positive Votum für Halle war jedoch kein Selbstläufer. Wir haben uns gemeinsam für unsere Kulturhauptstadt kräftig ins Zeug gelegt. So hat die Landesregierung schon frühzeitig eine Priorisierung zugunsten der Stadt Halle vorgenommen. Ich möchte all denen danken, die durch ihren engagierten und entschiedenen Einsatz dazu beigetragen haben, dass Halle im Rennen der Bewerberstädte den Sieg davontragen konnte. Da ist natürlich zuerst einmal das tolle Halle-Team um Bürgermeister Egbert Geier. Mehr als 70 kulturelle, wissenschaftliche, wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Einrichtungen und Institutionen mit einer Vielzahl von Mitstreitern haben sich für die Stadt stark gemacht. Das war phantastisch. Und natürlich haben auch der Landtag und die Landesregierung ihren Beitrag dazu geleistet, z. B. in dem wir die Bewerbung Halles finanziell unterstützt haben. Mein Dank gilt aber auch den Städten in Sachsen-Anhalt, die zunächst selber eine Bewerbung erwogen hatten, dann aber Halle vorbehaltlos unterstützt haben. Dieses Gemeinschaftsgefühl hat ohne Zweifel – neben den unbestrittenen Vorzügen Halles – den Ausschlag pro Halle gegeben. Wir wissen, Halle hat zahlreiche Vorzüge, die diese Stadt zu einem idealen Standort für ein solches Zukunftszentrum machen. Als da wären: Reichlich Transformationserfahrung, sowohl beim Umbau der Chemischen Industrie wie auch jetzt beim Strukturwandel weg von der Braunkohle. Halle ist darüber hinaus ein exzellenter Wissenschaftsstandort mit jahrhundertelanger Geschichte. Dafür stehen die Deutsche Akademie der Naturwissenschaften Leopoldina ebenso wie die Martin-Luther-Universität und die Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Stadt. Ich denke hier nur an das Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien, das reiche Expertise im Bereich Transformation vorweisen kann. Halle genießt aber auch als Stadt der Bildung und Kultur einen guten Ruf, auch bei unseren osteuropäischen Nachbarn. Da sind die Franckeschen Stiftungen, das Kunstmuseum in der Moritzburg oder die vielen Kreativen bei den Medienunternehmen der Stadt und vieles andere mehr. Und schließlich liegt die Stadt mitten im Herzen Europas und profitiert von ihrer hervorragenden Verkehrsanbindung. Jetzt kommt es darauf an, aus dem positiven Votum für Halle etwas zu machen und die Voraussetzungen für eine schnelle Realisierung des Zukunftszentrum zu schaffen. Ich weiß, das Zentrum ist eine Einrichtung in der Zuständigkeit des Bundes, doch sowohl die Stadt Halle wie das Land Sachsen-Anhalt wollen und werden ihren Beitrag dazu leisten, dass das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation hier, so schnell es geht, Gestalt annimmt. Ein Wunsch meinerseits ist dabei, dass der Bund auch die vielen guten Ideen der Mitbewerber Halles aus den anderen Bundesländern berücksichtigt. Das Zukunftszentrum ist ja nicht nur ein Zentrum für Halle oder Sachsen-Anhalt, es ist ein Zukunftszentrum für ganz Deutschland und insbesondere auch für Osteuropa. Was Deutschland betrifft, so war uns 1990 noch nicht bewusst, wie groß die Herausforderung des gesellschaftlichen Zusammenwachsens sein würde. Den Ostdeutschen wurde eine strukturelle Transformation abgefordert, die ohne Beispiel ist. Für die allermeisten Menschen im Westen blieb hingegen vieles unverändert. Im vereinten Deutschland kamen zwei völlig unterschiedliche Erfahrungsgemeinschaften zusammen. Die politische Vereinigung war schnell vollzogen. An der Herstellung der inneren Einheit wurde dagegen zu wenig gearbeitet. Es handelt sich beim Zukunftszentrum also um ein äußerst spannendes Projekt, um die Entwicklung wissenschaftlich und kulturell zu verarbeiten und vor allem Perspektiven für Deutschland und Europa aufzuzeigen. Denn letztendlich geht es darum, auf der Grundlage der gemeinsamen Transformationserfahrung in Deutschland und bei unseren östlichen europäischen Nachbarn unser gemeinsames künftiges Zusammenleben zu gestalten. Wir brauchen mehr Gemeinsamkeit und mehr Verständnis füreinander. Das geht nur, wenn wir mehr übereinander wissen. Die Prozesse in Deutschland und Europa sind dabei eng miteinander verwoben. Die Wiedervereinigung Deutschlands war verbunden mit der Einigung Europas. Und die Länder in Mittel- und Osteuropa teilten so manche Erfahrungen der Ostdeutschen. Auch sie mussten eine immense Transformation bewältigen, aber als Gesamtstaaten, was ein großer Unterschied war, denn die gesamte Bevölkerung teilte die Transformationserfahrung. Ein weiterer Unterschied: Ostdeutschland gehörte als Teil Deutschlands sofort nach der Wiedervereinigung zur Europäischen Gemeinschaft, die wenig später zur Europäischen Union wurde. Die Länder in Mittel- und Osteuropa mussten darauf bis 2004 oder noch länger warten. Die Aufnahme in die EU war ein wichtiges Ziel ihres eigenen Transformationsprozesses. So können diese Länder eine eigene Perspektive in den Austausch einbringen. Auch dies kann bei der Gestaltung aktueller und künftiger Transformationen helfen – in Deutschland und europaweit. Transformationserfahrungen sind vielschichtig. Sie können schmerzhaft sein, aber sie sind auch mit der Ansammlung von Know-how, Erfolgserlebnissen und der Entwicklung von Selbstbewusstsein verbunden. Das kann uns helfen, laufende und anstehende Prozesse zu gestalten, die uns in ganz Deutschland beschäftigen. Themen wie Klimaschutz, Energie- und Mobilitätswende, Kohleausstieg und digitale Transformation erzeugen allerdings auch neue Unsicherheiten. Darüber sind eine kritische Auseinandersetzung und gesellschaftliche Verständigung notwendig. Alles Aufgaben, denen sich das Zentrum gewiss widmen wird. Zu seiner Realisierung werden wir in Sachsen-Anhalt unseren Beitrag leisten. So haben wir gegenüber dem Bund und der Jury mehrfach die bestmögliche Unterstützung und Kooperation Sachsen-Anhalts insbesondere in kulturellen und wissenschaftlichen Belangen zugesichert. Dies beinhaltet die Bereitschaft des Landes, die rechtlichen und sachlichen Voraussetzungen für gemeinsame Berufungen - wie die Leitung des wissenschaftlichen Bereichs – zu schaffen. Wir werden alle für die nachhaltige Einbindung des Zentrums in unsere Wissenschaftslandschaft erforderlichen Professuren einrichten sowie in enger Abstimmung mit dem Zentrum gemeinsame Berufungsverfahren durchführen. Zudem stehe ich bereits im Austausch mit meinen Kollegen aus anderen Bundesländern, die unter anderem die Gründung eines wissenschaftlichen Beirates mit Professoren aus ihren Ländern angeregt haben. Sachsen-Anhalt steht dem Ausbau der länderübergreifenden Kooperationen im wissenschaftlichen Bereich ausgesprochen offen gegenüber. Zunächst gilt es jedoch, die Vorstellungen und Vorgaben des Bundes als Projektverantwortlichem abzuwarten. Auch die Stadt Halle steht bereits im engen Austausch mit dem Bund. Gegenwärtig geht es um das Herstellen konkreter Kontakte auf den jeweiligen Arbeitsebenen. Erste Gespräche wurden bereits am Mittwoch letzter Woche geführt. Mit dem sofort verfügbaren Baufeld am Riebeckplatz inmitten der Stadt, der hervorragenden Verkehrsanbindung und dem Know-how Halles im Bereich Stadtentwicklung, Wissenschaft und Digitalisierung wird es hier gelingen eine einzigartige Einrichtung zu schaffen, die für Deutschland und Europa Ausstrahlungskraft gewinnt. Ich bin mir sicher, das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation ist in Halle nicht nur am richtigen Ort, sondern auch in guten Händen. Ich wünsche mir, dass es ein Ort der Forschung und des wissenschaftlichen Austausches wird, aber ebenso auch einen regen Besucherzuspruch aus Ost wie West erfährt. Die Bürgerinnen und Bürger sollen hier die Chance erhalten, sich über ein sehr spannendes Kapitel deutscher und europäischer Geschichte zu informieren. Als ein Ort der Begegnung kann das Zentrum so ein Ort des Zusammenwachsens Deutschlands wie Europas sein. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Internationaler Politik- und Wissenstransfer

Internationaler Politik- und Wissenstransfer Umweltbelastungen machen nicht an Grenzen halt. Deshalb werden die Wege zu mehr Umweltschutz und zu einer nachhaltigen Entwicklung zunehmend auf internationaler Ebene verhandelt. Lösungsansätze können dabei nur mit gemeinsamem Weitblick und über Staatsgrenzen hinausgefunden werden. Internationaler Politik- und Wissenstransfer Das ⁠ UBA ⁠ unterstützt in seinen Partnerländern auf vielfältige Art und Weise und mit unterschiedlichen Instrumenten den Aufbau personeller und institutioneller Kapazitäten im Umweltbereich. Das Angebot des Politik- und Wissenstransfers richtet sich vor allem an die neuen EU-Mitgliedsstaaten, die Staaten der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie weitere Entwicklungs- und Schwellenländer. Ziel ist es, durch aktive Beratung relevante Akteure bei der Formulierung und Umsetzung der nationalen Umweltpolitik zu unterstützen. Dabei steht die Übertragung von internationalen Umweltprogrammen und -maßnahmen auf die nationale Ebene der Partnerländer im Fokus. Hierzu zählt unter anderem die Übernahme geltender EU-Rechtsvorschriften im Umweltbereich in nationales Recht. Die Unterstützung bezieht sich sowohl auf klassische Handlungsfelder wie beispielsweise Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit, Gewässerschutz und Luftreinhaltung als auch auf Öffentlichkeitsbeteiligung, Umweltbildung und Green Economy. Das UBA entwickelt praktische Lösungen zu unterschiedlichen Umweltschutzfragen. Diese beruhen vor allem auf Forschungsergebnissen, den Erfahrungswerten aus der gelebten deutschen und europäischen Praxis sowie der aktiven Mitwirkung an der Weiterentwicklung internationaler Übereinkommen. Des Weiteren wirkt das UBA in vielfältigen Abstimmungs- und Regelungsprozessen sowie Gremien als wichtiger und anerkannter Partner mit. Daher hat es umfangreiches Wissen und Erfahrung zu Verwaltungsfragen, organisatorischen und rechtlichen Zuständigkeiten sowie Interaktionen beteiligter Akteure auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Entwicklung der Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarländern Ein Schwerpunkt der internationalen Aktivitäten des Umweltbundesamtes liegt, z.B. im Beratungshilfeprogramm auf der Zusammenarbeit mit den Ländern Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus, Zentralasiens und anderen Nachbarländern der EU. Die politischen Umwälzungen der frühen 1990er Jahre, die Einbeziehung in die Verhandlungen über internationale Umweltschutzverträge und die Aussicht auf neue EU-Beitritte stellten viele Regionen vor neue Herausforderungen. Der politische Wandel in Osteuropa vor mehr als zwei Jahrzehnten hat die Voraussetzungen für eine stärkere Umweltpolitik geschaffen. Noch vor Beginn der EU-Beitrittsverhandlungen schloss Deutschland mit einigen der Beitrittskandidaten bilaterale Umweltabkommen ab. Die ost- und mitteleuropäischen Staaten, die der EU 2004 beigetreten sind, durchliefen einen schnellen Wandel, wobei die Notwendigkeit, die strengen Umweltstandards der EU umzusetzen, zu einer beeindruckenden gesetzgeberischen Dynamik führte. Dennoch wird die Umsetzung solcher Standards weiterhin eine Herausforderung bleiben. Die deutsche Regierung ist bemüht, diesen Prozess kontinuierlich zu unterstützen. Das Hauptziel dieser Bemühungen umfasst auch die Zusammenarbeit mit den östlichen Partnerländern, bei der im Rahmen der European Neighbourhood Policy (ENP) die Vereinbarung zwischen der EU und den Partnerländern über spezifische Bereiche wie Bestrebungen zu Umwelt- und Wirtschaftsreformen berücksichtigt werden. Um diese Ziele zu erreichen, ist es notwendig, die institutionellen Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen und die Unterzeichnerstaaten bei der Ratifizierung und Umsetzung internationaler Umweltverträge zu unterstützen. Instrumente der Zusammenarbeit Für die Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus, Zentralasiens sowie weiteren an die EU angrenzenden Staaten nutzt das UBA verschiedene Instrumente: Das Beratungshilfeprogramm (BHP) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ermöglicht den Austausch und Transfer von Wissen und Erfahrung in die Zielregion, um die dortigen Umweltverwaltungen zu stärken, Umweltstandards zu heben und Umweltinvestitionen vorzubereiten. Das UBA koordiniert projektbasiert die notwendigen Abstimmungen zwischen den Beteiligten, setzt die Projekte administrativ um und begleitet sie fachlich, wenn sie in seiner Zuständigkeit liegen. Das postgraduale Fortbildungsprogramm UNEP /UNESCO/ BMUV International Training Programme on Environmental Management for Developing Countries bietet jedes Jahr in Deutschland einen Lang- und mehrere Kurzkurse zum Umweltmanagement für Fach- und Führungskräfte aus Entwicklungs- und Schwellenländern an. Ziel des Fortbildungsprogramms ist es, den Teilnehmenden Wissen und Problembewusstsein zu globalen Umweltprozessen sowie Methoden zur nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung zu vermitteln. Das Instrument Twinning wurde von der Europäischen Kommission im Zuge der EU-Erweiterung geschaffen. Wegen des großen Erfolgs wird dieses Instrument nunmehr nicht nur in den Staaten, die der EU beitreten oder Anwärter auf einen EU-Beitritt sind, sondern auch in europäischen Nachbarstaaten eingesetzt. Als nachgeordnete Behörde unterstützt das UBA die Umweltpolitik der Bundesregierung, die die Chance aufgreift, von der EU geförderte Verwaltungspartnerschaften aufzubauen, um die Behörden dieser Staaten bei der Übernahme oder der Angleichung an den Acquis communautaire (gemeinschaftlicher Besitzstand der EU) und bei der Entwicklung moderner Verwaltungen zu unterstützen. Das UBA beteiligt sich zudem an bilateralen Umweltdialogen mit politischen und wissenschaftlichen Akteuren aus anderen Staaten. Beispielsweise hat das UBA seine Expertise in die „ Indo-German Expert Group on Green and Inclusive Economy “ eingebracht. Diese Expertengruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus indischen und deutschen Forschungsinstituten und politischen Think Tanks bietet eine Plattform, um sich über notwendige Rahmenbedingungen und Perspektiven für eine emissionsarme, ressourcen-effiziente und sozial ausgewogene Wirtschaftsentwicklung auszutauschen und gemeinsam Empfehlungen für die Politik und die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern zu erarbeiten. Im Rahmen der indisch-deutschen bilateralen Zusammenarbeit wurde durch das Indian Institute of Technology, Madras und das Umweltbundesamt gemeinsam ein Positionspapier zu nachhaltigen Lebensstilen („ Sustainable Lifestyles – Pathways and choices for India and Germany “) erarbeitet. Weitere Papiere zu einer grünen und inklusiven Transformation („ Exploring Pathways towards a green and inclusive transformation “), zur Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom Ressourcenverbrauch („ Decoupling economic growth from resource consumption “) und zu nachhaltigen Stadtkonzepten („ Sustainable Cities – inclusive, green and competitive “) entstanden mit weiteren Kooperationspartnern.

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