Other language confidence: 0.9340900696905148
Der Datensatz enthält die Daten für Grundwasser und Oberflächengewässer, die im Rahmen des „Berichts der Bundesrepublik Deutschland gemäß Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen“ (Nitratbericht 2024) der EU Kommission übermittelt wurden. Die Daten sind Grundlage für die Auswertungen der Applikation „Nitratbericht nach EU-Nitratrichtlinie“ (siehe auf der rechten Seite unter "Download-Links").
Der sogenannte S-Wert ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Bestandteil des Nährstoffhaltes und wird über die Nährstoffverfügbarkeit bewertet. Der S-Wert ist die Menge an Nährstoffen (Kationen, nicht z. B. Nitrat), die ein Boden austauschbar an Ton-, Humusteilchen, Oxiden und Hydroxiden binden bzw. sorbieren kann (Kationenaustauschkapazität). Der S-Wert ist somit gut geeignet, die Nährstoffverfügbarkeit zu beschreiben. Ähnlich wie bei der Feldkapazität im effektiven Wurzelraum (FKwe) bedingen hohe Gehalte an Ton, Humus, sowie ein großer effektiver Wurzelraum einen hohen S-Wert und umgekehrt. Auch der pH-Wert hat einen großen Einfluss auf den S-Wert. Der pH-Wert kann in Abhängigkeit von der Nutzung in einem weiten Bereich schwanken. Je höher der S-Wert, desto mehr Nährstoffe kann der Boden an Austauschern binden. Nährstoffeinträge über Luft oder Düngung werden so vor einem Austrag mit dem Sickerwasser geschützt. Gleichzeitig wird dadurch eine gleichmäßigere Nährstoffversorgung der Pflanzen sichergestellt. Mit dem S-Wert wird eine natürliche Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 1.b) als Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Das hierfür gewählte Kriterium ist die Nährstoffverfügbarkeit mit dem Kennwert S-Wert. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung. In dieser Darstellung wird der S-Wert landesweit einheitlich klassifiziert. Unter dem Titel "Bodenbewertung - Nährstoffverfügbarkeit im effektiven Wurzelraum (SWE), regionalspezifisch bewertet" gibt es noch eine naturraumbezogene Klassifikation des S-Wertes, die den S-Wert regional differenzierter darstellt.
Der sogenannte S-Wert ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Bestandteil des Nährstoffhaltes und wird über die Nährstoffverfügbarkeit bewertet. Der S-Wert ist die Menge an Nährstoffen (Kationen, nicht z. B. Nitrat), die ein Boden austauschbar an Ton-, Humusteilchen, Oxiden und Hydroxiden binden bzw. sorbieren kann (Kationenaustauschkapazität). Der S-Wert ist somit gut geeignet, die Nährstoffverfügbarkeit zu beschreiben. Ähnlich wie bei der Feldkapazität im effektiven Wurzelraum (FKwe) bedingen hohe Gehalte an Ton, Humus, sowie ein großer effektiver Wurzelraum einen hohen S-Wert und umgekehrt. Auch der pH-Wert hat einen großen Einfluss auf den S-Wert. Der pH-Wert kann in Abhängigkeit von der Nutzung in einem weiten Bereich schwanken. Je höher der S-Wert, desto mehr Nährstoffe kann der Boden an Austauschern binden. Nährstoffeinträge über Luft oder Düngung werden so vor einem Austrag mit dem Sickerwasser geschützt. Gleichzeitig wird dadurch eine gleichmäßigere Nährstoffversorgung der Pflanzen sichergestellt. Mit dem S-Wert wird eine natürliche Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 1.b) als Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Das hierfür gewählte Kriterium ist die Nährstoffverfügbarkeit mit dem Kennwert S-Wert. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung. In dieser Darstellung wird der S-Wert regionalspezifisch klassifiziert. Unter dem Titel "Bodenbewertung - Nährstoffverfügbarkeit im effektiven Wurzelraum (SWE), landesweit bewertet" gibt es noch eine Klassifikation des S-Wertes, die den S-Wert über die Naturraumgrenzen hinweg landesweit einheitlich darstellt.
The 12th Sternfahrt of the ElbeXtreme and MOSES projects took place in 2024 from September 02 to 13, within the area of the German Bight (North Sea). Its objective was to get a more systematic grid of sampling data by spatially integrated onboard sensors. Therefore, the MOSES-laboratory container was installed again. Water samples were taken from the surface with a rosette or via Niskin bottles. The first part of the cruise was conducted by the research vessel (RV) Ludwig Prandtl, starting on the 2nd of September on Heligoland. From there, the crew navigated towards Cuxhaven covering some stations from previous MOSES cruises. For the next days, the ship followed a rectangular track, shifting northward each day, heading towards Heligoland again. Due to strong winds, the sampling stations were reduced to three on the last day. On Heligoland the RV Mya II took over the laboratory container and other sampling equipment for the second part of the cruise. Persistent strong winds delayed the start of the cruise until September 11. Since most of the planned stations were already covered from the RV Ludwig Prandtl, the crew decided to expand the sampling area using a more systematic zig-zag line. With the return of Mya II in the afternoon of the 13th September 2024, the campaign was successfully finished.
This product displays the Cloud Optical Thickness (COT) around the globe. Clouds play a crucial role in the Earth's climate system and have significant effects on trace gas retrievals. The cloud optical thickness is retrieved from the O2-A band using the ROCINN algorithm. The TROPOMI instrument aboard the SENTINEL-5P space craft is a nadir-viewing, imaging spectrometer covering wavelength bands between the ultraviolet and the shortwave infra-red. TROPOMI's purpose is to measure atmospheric properties and constituents. It is contributing to monitoring air quality and providing critical information to services and decision makers. The instrument uses passive remote sensing techniques by measuring the Top Of Atmosphere (TOA) solar radiation reflected by and radiated from the earth and its atmosphere. The four spectrometers of TROPOMI cover the ultraviolet (UV), visible (VIS), Near Infra-Red (NIR) and Short Wavelength Infra-Red (SWIR) domains of the electromagnetic spectrum, allowing operational retrieval of the following trace gas constituents: Ozone (O3), Nitrogen Dioxide (NO2), Sulfur Dioxide (SO2), Formaldehyde (HCHO), Carbon Monoxide (CO) and Methane (CH4). Within the INPULS project, innovative algorithms and processors for the generation of Level 3 and Level 4 products, improved data discovery and access technologies as well as server-side analytics for the users are developed.
Ozone vertical column density in Dobson Units as derived from Sentinel-5P/TROPOMI observations. The stratospheric ozone layer protects the biosphere from harmful solar ultraviolet radiation. Ozone in troposphere can pose risks to the health of humans, animals, and vegetation. The TROPOMI instrument aboard the SENTINEL-5P space craft is a nadir-viewing, imaging spectrometer covering wavelength bands between the ultraviolet and the shortwave infra-red. TROPOMI's purpose is to measure atmospheric properties and constituents. It is contributing to monitoring air quality and providing critical information to services and decision makers. The instrument uses passive remote sensing techniques by measuring the Top Of Atmosphere (TOA) solar radiation reflected by and radiated from the earth and its atmosphere. The four spectrometers of TROPOMI cover the ultraviolet (UV), visible (VIS), Near Infra-Red (NIR) and Short Wavelength Infra-Red (SWIR) domains of the electromagnetic spectrum, allowing operational retrieval of the following trace gas constituents: Ozone (O3), Nitrogen Dioxide (NO2), Sulfur Dioxide (SO2), Formaldehyde (HCHO), Carbon Monoxide (CO) and Methane (CH4). Daily observations are binned onto a regular latitude-longitude grid. Within the INPULS project, innovative algorithms and processors for the generation of Level 3 and Level 4 products, improved data discovery and access technologies as well as server-side analytics for the users are developed.
<p> Was Sie für klimafreundliche Trinkwassernutzung tun können <ul> <li>Löschen Sie Ihren Durst mit Wasser aus der Leitung: Das ist das kostengünstigste und umweltfreundlichste Getränk.</li> <li>Lassen Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen.</li> <li>Gehen Sie sorgsam mit warmem Wasser um: So sparen Sie Geld und Energie.</li> <li>Schützen Sie unsere Trinkwasserressource: Schützen Sie das Grundwasser und die Oberflächengewässer indem Sie keine Abfälle oder Giftstoffe in Ausguss oder Toilette werfen.</li> <li>Erkundigen Sie sich, ob noch alte Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation Ihres Wohnhauses verbaut sind. Seit 12.01.2026 müssen diese ausgetauscht oder stillgelegt werden.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_wasserverbrauch_infografik_250821.jpg"> </a> <strong> Leitungswasser schont Klima und Konto: Weniger CO2 und Kosten als bei Flaschenwasser. </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025) Gewusst wie <p>Trinkwasser ist in Deutschland von konstant hoher Qualität und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Das Trinken von Leitungswasser erzeugt weniger als ein Prozent der Umweltbelastungen von Mineralwasser.</p> <p><strong>Trinkwasser trinken:</strong> Ob gesprudelt oder nicht: Frisches Trinkwasser aus der Leitung kann in Deutschland nahezu ausnahmslos ohne Bedenken getrunken werden. Denn das Trinkwasser in Deutschland besitzt sehr gute Qualität. Dies gilt für die großen zentralen ebenso wie auch – mit ganz wenigen Ausnahmen – für die kleineren Wasserversorgungsanlagen. Beachten Sie dabei: Trinkwasser, das länger als vier Stunden in der Trinkwasserinstallation "stagniert" (gestanden) hat, sollte nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt werden. Lassen Sie Stagnationswasser ablaufen und machen Sie die "Fingerprobe": Frisches Wasser ist merklich kühler als Stagnationswasser.</p> <p><strong>Qualität prüfen:</strong> Ihr Wasserversorger ist verpflichtet, Sie durch geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des Trinkwassers zu informieren (z.B. über die Analysedaten und weitere Informationen im Internet). Die letzten Meter der Wasserleitung liegen allerdings nicht mehr in der Verantwortung der Wasserversorger, sondern in der Verantwortung der Hauseigentümer. Insbesondere im Falle von Verunreinigungen durch Blei, aber auch durch Mikroben (z.B. Legionellen) sind diese letzten Meter entscheidend. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/27708">Blei im Trinkwasser</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/23201">Warmwasser</a>.</p> <p><strong>Fachkundige Installation: </strong>Schützen Sie das Trinkwasser innerhalb Ihres Hauses vor Verunreinigungen, indem Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen lassen. Ihr Wasserversorger führt dafür ein "Verzeichnis eingetragener Installationsbetriebe". Der Installationsbetrieb verwendet für Leitungen und Armaturen nur Produkte mit dem Prüfzeichen eines akkreditierten Zertifizierers. Weiterführende Informationen finden Sie unter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasser-verteilen">Trinkwasser verteilen</a>.</p> <p><strong>Geringe Kosten:</strong> Trinkwasser ist im Vergleich zu anderen Getränken extrem günstig. Für einen Cent bekommt man in etwa 5 Liter Trinkwasser aus der Leitung. Pro Person und Tag kostet das rund 60 Cent für über 100 Liter Trinkwasser als Lebensmittel und für alle sonstigen häuslichen Verwendungszwecke, wenn auch die Entsorgung als Abwassergebühr hinzugerechnet wird. </p> <p><strong>Energie sparen:</strong> Warmwasser muss extra erhitzt werden. Im Schnitt fließen 10 % der Energiekosten eines Haushalts in die Bereitung von Warmwasser. Ein sparsamer Umgang mit warmem Wasser spart Geld und vermeidet CO2-Emissionen. </p> <p><strong>Wasser nicht unnötig verschmutzen:</strong> Unverbrauchte oder abgelaufene Arzneimittel gehören genau so wenig in den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/abfluss">Abfluss</a> wie Farbreste oder andere wassergefährdende Chemikalien. Wie Sie diese in Ihrem Wohngebiet am besten entsorgen, erfahren Sie aus der interaktiven <a href="http://www.arzneimittelentsorgung.de/"><strong>Entsorgungslandkarte</strong></a>. Geruchsbildende Abfälle wie Windeln oder Damenbinden gehören ebenso wie auch "normale" Abfälle in den Restmüll. Damit verhindern Sie das Verstopfen Ihrer Abwasserleitungen und entlasten die Kläranlagen.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Reparieren Sie tropfende Wasserhähne: Aus einzelnen Tropfen können im Laufe eines Jahres über 1.000 Liter werden. Insbesondere bei Warmwasserleitungen führt ein tropfender Wasserhahn zu vermeidbaren Kosten.</li> <li>Verwenden Sie Stagnationswasser zum Blumengießen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps4_wassersparen_0.jpg"> </a> <strong> Wasser spart man nicht nur am Wasserhahn </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps4_wassersparen_0.jpg">Bild herunterladen</a> (3,12 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps3_wasserverbrauch_0.jpg"> </a> <strong> Unser Wasserverbrauch ist versteckt </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps3_wasserverbrauch_0.jpg">Bild herunterladen</a> (2,77 MB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> In Deutschland garantiert die gute Einhaltung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), dass Trinkwasser gesundheitlich unbedenklich und frei von vermeidbaren Verunreinigungen ist und am "Wasserhahn" in einwandfreiem Zustand entnommen werden kann. Mehr als 99 % der Messwerte des deutschen Trinkwassers genügen den Güteanforderungen der TrinkwV oder übertreffen sie deutlich.</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Die Neufassung der <a href="https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl_1/2023/159"><strong>TrinkwV vom 23.06.2023</strong></a> setzt neue Vorgaben der <a href="http://data.europa.eu/eli/dir/2020/2184/oj"><strong>EU-Trinkwasserrichtlinie</strong></a> um und sorgt dafür, dass unser Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos und ohne Gefahren für die Gesundheit genutzt werden kann. Die Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), jährlich einen Datensatz zur durchgeführten Überwachung des Trinkwassers, gefundenen Überschreitungen, Vorfällen und zugelassenen Abweichungen zu übermitteln. In Deutschland sind dafür das Bundesministerium für Gesundheit (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmg">BMG</a>) und das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) zuständig.</p> <ul> <li> <p><strong>Blei: </strong>Seit Dezember 2013 liegt der Grenzwert für Blei bei 0,01 Milligramm pro Liter (mg/L) und wird am 13.01.2028 auf 0,005 mg/L abermals abgesenkt. Schon jetzt kann der Grenzwert nur in einer Installation verlässlich eingehalten werden, die keine Bleirohre enthält. Trotzdem sind auch noch heute in manchen Altbauten Bleileitungen zu finden. Vermieter müssen darüber informieren und waren verpflichtet, bekannte Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 auszutauschen oder stillzulegen. Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das sich im Körper anreichert. Schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder sind besonders gefährdet. Trinkwasser, das den Grenzwert für Blei von 0,01 mg/L überschreitet, kann vor und während der ersten Lebensjahre die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen.</p> <p>Wenn eine Überschreitung des Grenzwertes im Trinkwasser festgestellt wird, muss Abhilfe – letztlich durch das Entfernen der Bleileitungen – geschaffen werden. Das Wasser sollte bis dahin nicht mehr getrunken oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden. Hingegen ist eine äußerliche Anwendung des Wassers zur Körperpflege aus gesundheitlicher Sicht noch möglich. Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll. </p> </li> <li><strong>Nitrat: </strong>Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 mg/L werden seit 1999 deutlich seltener: Lag die Überschreitungsrate 1999 noch bei 1,1 % der Messwerte, so war sie 2007 auf 0,08 % gesunken und bewegt sich seit 2017 zwischen 0,01 % bis 0,04 %. Eine Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser ist demnach eine seltene Ausnahme.</li> </ul> </p><p> Was Sie für klimafreundliche Trinkwassernutzung tun können <ul> <li>Löschen Sie Ihren Durst mit Wasser aus der Leitung: Das ist das kostengünstigste und umweltfreundlichste Getränk.</li> <li>Lassen Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen.</li> <li>Gehen Sie sorgsam mit warmem Wasser um: So sparen Sie Geld und Energie.</li> <li>Schützen Sie unsere Trinkwasserressource: Schützen Sie das Grundwasser und die Oberflächengewässer indem Sie keine Abfälle oder Giftstoffe in Ausguss oder Toilette werfen.</li> <li>Erkundigen Sie sich, ob noch alte Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation Ihres Wohnhauses verbaut sind. Seit 12.01.2026 müssen diese ausgetauscht oder stillgelegt werden.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_wasserverbrauch_infografik_250821.jpg"> </a> <strong> Leitungswasser schont Klima und Konto: Weniger CO2 und Kosten als bei Flaschenwasser. </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025) </p><p> Gewusst wie <p>Trinkwasser ist in Deutschland von konstant hoher Qualität und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Das Trinken von Leitungswasser erzeugt weniger als ein Prozent der Umweltbelastungen von Mineralwasser.</p> <p><strong>Trinkwasser trinken:</strong> Ob gesprudelt oder nicht: Frisches Trinkwasser aus der Leitung kann in Deutschland nahezu ausnahmslos ohne Bedenken getrunken werden. Denn das Trinkwasser in Deutschland besitzt sehr gute Qualität. Dies gilt für die großen zentralen ebenso wie auch – mit ganz wenigen Ausnahmen – für die kleineren Wasserversorgungsanlagen. Beachten Sie dabei: Trinkwasser, das länger als vier Stunden in der Trinkwasserinstallation "stagniert" (gestanden) hat, sollte nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt werden. Lassen Sie Stagnationswasser ablaufen und machen Sie die "Fingerprobe": Frisches Wasser ist merklich kühler als Stagnationswasser.</p> <p><strong>Qualität prüfen:</strong> Ihr Wasserversorger ist verpflichtet, Sie durch geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des Trinkwassers zu informieren (z.B. über die Analysedaten und weitere Informationen im Internet). Die letzten Meter der Wasserleitung liegen allerdings nicht mehr in der Verantwortung der Wasserversorger, sondern in der Verantwortung der Hauseigentümer. Insbesondere im Falle von Verunreinigungen durch Blei, aber auch durch Mikroben (z.B. Legionellen) sind diese letzten Meter entscheidend. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/27708">Blei im Trinkwasser</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/23201">Warmwasser</a>.</p> <p><strong>Fachkundige Installation: </strong>Schützen Sie das Trinkwasser innerhalb Ihres Hauses vor Verunreinigungen, indem Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen lassen. Ihr Wasserversorger führt dafür ein "Verzeichnis eingetragener Installationsbetriebe". Der Installationsbetrieb verwendet für Leitungen und Armaturen nur Produkte mit dem Prüfzeichen eines akkreditierten Zertifizierers. Weiterführende Informationen finden Sie unter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasser-verteilen">Trinkwasser verteilen</a>.</p> <p><strong>Geringe Kosten:</strong> Trinkwasser ist im Vergleich zu anderen Getränken extrem günstig. Für einen Cent bekommt man in etwa 5 Liter Trinkwasser aus der Leitung. Pro Person und Tag kostet das rund 60 Cent für über 100 Liter Trinkwasser als Lebensmittel und für alle sonstigen häuslichen Verwendungszwecke, wenn auch die Entsorgung als Abwassergebühr hinzugerechnet wird. </p> <p><strong>Energie sparen:</strong> Warmwasser muss extra erhitzt werden. Im Schnitt fließen 10 % der Energiekosten eines Haushalts in die Bereitung von Warmwasser. Ein sparsamer Umgang mit warmem Wasser spart Geld und vermeidet CO2-Emissionen. </p> <p><strong>Wasser nicht unnötig verschmutzen:</strong> Unverbrauchte oder abgelaufene Arzneimittel gehören genau so wenig in den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/abfluss">Abfluss</a> wie Farbreste oder andere wassergefährdende Chemikalien. Wie Sie diese in Ihrem Wohngebiet am besten entsorgen, erfahren Sie aus der interaktiven <a href="http://www.arzneimittelentsorgung.de/"><strong>Entsorgungslandkarte</strong></a>. Geruchsbildende Abfälle wie Windeln oder Damenbinden gehören ebenso wie auch "normale" Abfälle in den Restmüll. Damit verhindern Sie das Verstopfen Ihrer Abwasserleitungen und entlasten die Kläranlagen.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Reparieren Sie tropfende Wasserhähne: Aus einzelnen Tropfen können im Laufe eines Jahres über 1.000 Liter werden. Insbesondere bei Warmwasserleitungen führt ein tropfender Wasserhahn zu vermeidbaren Kosten.</li> <li>Verwenden Sie Stagnationswasser zum Blumengießen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps4_wassersparen_0.jpg"> </a> <strong> Wasser spart man nicht nur am Wasserhahn </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps4_wassersparen_0.jpg">Bild herunterladen</a> (3,12 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps3_wasserverbrauch_0.jpg"> </a> <strong> Unser Wasserverbrauch ist versteckt </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps3_wasserverbrauch_0.jpg">Bild herunterladen</a> (2,77 MB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> In Deutschland garantiert die gute Einhaltung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), dass Trinkwasser gesundheitlich unbedenklich und frei von vermeidbaren Verunreinigungen ist und am "Wasserhahn" in einwandfreiem Zustand entnommen werden kann. Mehr als 99 % der Messwerte des deutschen Trinkwassers genügen den Güteanforderungen der TrinkwV oder übertreffen sie deutlich.</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Die Neufassung der <a href="https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl_1/2023/159"><strong>TrinkwV vom 23.06.2023</strong></a> setzt neue Vorgaben der <a href="http://data.europa.eu/eli/dir/2020/2184/oj"><strong>EU-Trinkwasserrichtlinie</strong></a> um und sorgt dafür, dass unser Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos und ohne Gefahren für die Gesundheit genutzt werden kann. Die Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), jährlich einen Datensatz zur durchgeführten Überwachung des Trinkwassers, gefundenen Überschreitungen, Vorfällen und zugelassenen Abweichungen zu übermitteln. In Deutschland sind dafür das Bundesministerium für Gesundheit (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmg">BMG</a>) und das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) zuständig.</p> <ul> <li> <p><strong>Blei: </strong>Seit Dezember 2013 liegt der Grenzwert für Blei bei 0,01 Milligramm pro Liter (mg/L) und wird am 13.01.2028 auf 0,005 mg/L abermals abgesenkt. Schon jetzt kann der Grenzwert nur in einer Installation verlässlich eingehalten werden, die keine Bleirohre enthält. Trotzdem sind auch noch heute in manchen Altbauten Bleileitungen zu finden. Vermieter müssen darüber informieren und waren verpflichtet, bekannte Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 auszutauschen oder stillzulegen. Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das sich im Körper anreichert. Schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder sind besonders gefährdet. Trinkwasser, das den Grenzwert für Blei von 0,01 mg/L überschreitet, kann vor und während der ersten Lebensjahre die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen.</p> <p>Wenn eine Überschreitung des Grenzwertes im Trinkwasser festgestellt wird, muss Abhilfe – letztlich durch das Entfernen der Bleileitungen – geschaffen werden. Das Wasser sollte bis dahin nicht mehr getrunken oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden. Hingegen ist eine äußerliche Anwendung des Wassers zur Körperpflege aus gesundheitlicher Sicht noch möglich. Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll. </p> </li> <li><strong>Nitrat: </strong>Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 mg/L werden seit 1999 deutlich seltener: Lag die Überschreitungsrate 1999 noch bei 1,1 % der Messwerte, so war sie 2007 auf 0,08 % gesunken und bewegt sich seit 2017 zwischen 0,01 % bis 0,04 %. Eine Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser ist demnach eine seltene Ausnahme.</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck § 2 Anwendungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums § 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen § 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung § 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen § 7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten § 8 Erlaubnis, Bewilligung § 9 Benutzungen § 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung § 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren § 11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen § 11b Projektmanager § 11c Verfahren bei Wasserstoffinfrastrukturvorhaben § 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen § 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung § 13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission § 13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister § 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung § 15 Gehobene Erlaubnis § 16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche § 17 Zulassung vorzeitigen Beginns § 18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung § 19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne § 20 Alte Rechte und alte Befugnisse § 21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung § 24 Erleichterungen für EMAS-Standorte Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer § 25 Gemeingebrauch § 26 Eigentümer- und Anliegergebrauch § 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer § 28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer § 29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele § 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele § 31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer § 33 Mindestwasserführung § 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer § 35 Wasserkraftnutzung § 36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern § 37 Wasserabfluss § 38 Gewässerrandstreifen § 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern § 39 Gewässerunterhaltung § 40 Träger der Unterhaltungslast § 41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung § 42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern § 43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern § 44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer § 45 Reinhaltung von Küstengewässern Abschnitt 3a Bewirtschaftung von Meeresgewässern § 45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer § 45b Zustand der Meeresgewässer § 45c Anfangsbewertung § 45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer § 45e Festlegung von Zielen § 45f Überwachungsprogramme § 45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 45h Maßnahmenprogramme § 45i Beteiligung der Öffentlichkeit § 45j Überprüfung und Aktualisierung § 45k Koordinierung § 45l Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers § 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers § 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser § 48 Reinhaltung des Grundwassers § 49 Erdaufschlüsse Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz § 50 Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten § 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten § 53 Heilquellenschutz Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung § 54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung § 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung § 56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung § 57 Einleiten von Abwasser in Gewässer § 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen § 59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen § 60 Abwasseranlagen § 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen § 63 Eignungsfeststellung Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte § 64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten § 65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten § 66 Weitere anwendbare Vorschriften Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten § 67 Grundsatz, Begriffsbestimmung § 68 Planfeststellung, Plangenehmigung § 69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn § 70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren § 70a Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz § 71 Enteignungsrechtliche Regelungen § 71a Vorzeitige Besitzeinweisung Abschnitt 6 Hochwasserschutz § 72 Hochwasser § 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete § 74 Gefahrenkarten und Risikokarten § 75 Risikomanagementpläne § 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern § 77 Rückhalteflächen, Bevorratung § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete § 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete § 78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten § 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten § 78d Hochwasserentstehungsgebiete § 79 Information und aktive Beteiligung § 80 Koordinierung § 81 Vermittlung durch die Bundesregierung Abschnitt 7 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation § 82 Maßnahmenprogramm § 83 Bewirtschaftungsplan § 84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne § 85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen § 86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen § 87 Wasserbuch § 88 Informationsbeschaffung und -übermittlung Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen § 89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit § 90 Sanierung von Gewässerschäden Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen § 91 Gewässerkundliche Maßnahmen § 92 Veränderung oberirdischer Gewässer § 93 Durchleitung von Wasser und Abwasser § 94 Mitbenutzung von Anlagen § 95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht § 96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten § 97 Entschädigungspflichtige Person § 98 Entschädigungsverfahren § 99 Ausgleich § 99a Vorkaufsrecht Kapitel 5 Gewässeraufsicht § 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht § 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht § 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen § 103 Bußgeldvorschriften § 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen § 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser § 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen § 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen § 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen § 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11) Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3)
<p> <p>Pkw und Lkw sind effizienter geworden. Seit 1995 sanken die kilometerbezogenen direkten Emissionen des Treibhausgases CO₂ bei Pkw um knapp 14,8 %, bei Lkw um 10,3 %. Weil aber mehr Lkw unterwegs sind, sind die gesamten direkten CO₂-Emissionen im Straßengüterverkehr heute noch um 12,7 % höher als 1995, tendenziell jedoch seit einigen Jahren leicht rückläufig.</p> </p><p>Pkw und Lkw sind effizienter geworden. Seit 1995 sanken die kilometerbezogenen direkten Emissionen des Treibhausgases CO₂ bei Pkw um knapp 14,8 %, bei Lkw um 10,3 %. Weil aber mehr Lkw unterwegs sind, sind die gesamten direkten CO₂-Emissionen im Straßengüterverkehr heute noch um 12,7 % höher als 1995, tendenziell jedoch seit einigen Jahren leicht rückläufig.</p><p> Verkehr belastet Luft und Klima - Minderungsziele der Bundesregierung <p>Deutschland hat sich mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz das Ziel gesetzt, die deutschen Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 % gegenüber 1990 zu mindern und will 2045 die Klimaneutralität erreichen (siehe „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11219">Treibhausgasminderungsziele Deutschlands</a>“). Auch der Verkehrssektor muss dafür seinen Beitrag leisten.</p> <p>Während die Treibhausgasemissionen in Deutschland seit 1990 stark gesunken sind, gab es im Verkehrssektor bisher kaum eine Verbesserung. Der Anteil des Verkehrs an den Gesamtemissionen ist seit 1990 von 13,1 % auf etwa 22,3 % im Jahr 2024 gestiegen. Das lag vor allem am stetig wachsenden Straßengüterverkehr, dem Motorisierten Individualverkehr und dem zunehmenden Absatz von Dieselkraftstoff (siehe Abb. „Anteil des Verkehrs an den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen in Deutschland“).</p> <p>2024 verursachte der Verkehr 36 % der Emissionen von Stickstoffoxiden in die Luft (siehe Abb. „Anteil des Verkehrs an den Stickoxidemissionen (NOx) in Deutschland“). Der Anteil an den Feinstaubemissionen lag 2024 bei 20 %. Absolut betrachtet sind die Partikelemissionen des Verkehrs seit 1995 um rund 60 % gesunken (siehe Abb. „Anteil des Verkehrs an den Partikelemissionen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>) in Deutschland“). Hauptverursacher ist jeweils der motorisierte Straßenverkehr. Besonders in Ballungsräumen ist die Luft stark mit Stickstoffdioxid belastet (siehe „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11137">Luftbelastung in Ballungsräumen</a>“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Anteil%20Verkehrsemissionen_THG_2026-04-28.png"> </a> <strong> Anteil des Verkehrs an den Treibhausgas-Emissionen in Deutschland </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Anteil%20Verkehrsemissionen_THG_2026-04-28.png">Bild herunterladen</a> (235,68 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Anteil%20Verkehrsemissionen_THG_2026-04-28.pdf">Diagramm als PDF</a> (71,02 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Anteil%20Verkehrsemissionen_THG_2026-04-28.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (38,16 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Anteil%20Verkehrsemissionen_NOx_2026-04-28.png"> </a> <strong> Anteil des Verkehrs an den Stickoxidemissionen (NOx) in Deutschland </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Anteil%20Verkehrsemissionen_NOx_2026-04-28.png">Bild herunterladen</a> (152,92 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Anteil%20Verkehrsemissionen_NOx_2026-04-28.pdf">Diagramm als PDF</a> (39,75 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Anteil%20Verkehrsemissionen_NOx_2026-04-28.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (32,67 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Anteil%20Verkehrsemissionen_Partikel_2026-04-28.png"> </a> <strong> Anteil des Verkehrs an den Partikelemissionen (PM10) in Deutschland </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Anteil%20Verkehrsemissionen_Partikel_2026-04-28.png">Bild herunterladen</a> (223,67 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Anteil%20Verkehrsemissionen_Partikel_2026-04-28.pdf">Diagramm als PDF</a> (40,20 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Anteil%20Verkehrsemissionen_Partikel_2026-04-28.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (35,88 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> <p>Gemäß der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/118000">Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll</a> werden die Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr und dem internationalen Seeverkehr nur nachrichtlich im Treibhausgasinventar dargestellt. Sie werden nicht in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Bilanzen und in die vorherigen Ausführungen einbezogen. Die Emissionen für die Berichterstattung werden auf Basis der nationalen Kraftstoffabsätze berechnet. Die Daten zu den im Folgenden erläuterten spezifischen Emissionen beruhen auf dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/emissionsdaten">Emissions- und Rechenmodell TREMOD</a>, bei dem die Emissionen mithilfe von Fahrleistungen kalkuliert werden. Aufgrund verschiedener Abgrenzungen (Grauimporte, Biokraftstoffe) sind diese Zahlen nicht eins zu eins miteinander vergleichbar.</p> </p><p> Pkw fahren heute klima- und umweltverträglicher <p>Im Schnitt belasten Pkw pro gefahrenen Kilometer heute Umwelt und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> weniger als in der Vergangenheit. Das hat folgende Gründe: der Gesetzgeber hat stufenweise die Abgasvorschriften für neu zugelassene Pkw verschärft, woraufhin Autohersteller ihre Motoren und Abgastechnik verbesserten. Weiterhin verpflichtete er dazu, die Qualität der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zu verbessern und die E-mobilität zu fördern (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/emissionsstandards/pkw-leichte-nutzfahrzeuge#die-europaische-co2-gesetzgebung">Pkw und leichte Nutzfahrzeuge</a>). Die Folge ist, dass die spezifischen Emissionen an Luftschadstoffen und des Treibhausgases CO2 pro Kilometer gegenüber 1995 gesunken sind (siehe Abb. „Spezifische Emissionen Pkw“). </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Spezifische-Emissionen-Pkw_2026-04-28.png"> </a> <strong> Spezifische Emissionen Pkw (Emissionen Pkw / Verkehrsleistung Pkw) </strong> Quelle: Umweltbundesamt / TREMOD Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Spezifische-Emissionen-Pkw_2026-04-28.pdf">Diagramm als PDF (45,60 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Spezifische-Emissionen-Pkw_2026-04-28.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (45,62 kB)</a></li> </ul> </p><p> Das Mehr an Pkw-Verkehr hebt den Fortschritt auf <p>Das Mehr an Verkehr hebt jedoch die bislang erreichten Verbesserungen im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und Umweltschutz zum Teil wieder auf. So hat die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fahrleistung">Fahrleistung</a> der Pkw zwischen 1995 und 2019 um etwa 21 % zugenommen, auch 2023 lag die Fahrleistung noch ca. 7,5 % über dem Wert von 1995 (siehe auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11166">„Fahrleistungen, Verkehrsleistung und Modal Split“</a>, Abb. „Gesamtfahrleistungen nach Kraftfahrzeugarten).</p> <p>Obwohl die kilometerbezogenen CO2-Emissionen seit 1995 gesunken sind, haben sich die gesamten CO2-Emissionen des Pkw-Verkehrs bis 2019 erhöht. Neben steigenden Fahrleistungen ist auch der Trend zu größeren und schwereren Fahrzeugen ein Grund für die Zunahme der CO2-Emissionen. Pandemiebedingt sanken die gesamten direkten CO2-Emissionen, aktuell liegen sie nur leicht über dem Pandemieniveau von 2020.</p> <p>Die Umwelt- und Klimaentlastung im Personenverkehr kann letztlich nicht allein durch technische Verbesserungen am Fahrzeug oder alternative Antriebe erreicht werden. Diese Herausforderung kann nur in Kombination mit Maßnahmen wie einer Erhöhung der Verkehrseffizienz, einer sinkenden Verkehrsnachfrage oder einer veränderten Verkehrsmittelwahl gelöst werden (siehe auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/74472">Klimaschutz im Verkehr</a> sowie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/108604">Suffizienz im Verkehr).</a></p> </p><p> Straßengüterverkehr <p>Im Lkw-Verkehr sind die spezifischen Emissionen der Luftschadstoffe pro Kilometer seit 1995 durch bessere Motoren, Abgastechnik und eine bessere Kraftstoffqualität gesunken. Die spezifischen CO2-Emissionen verringerten sich um 10,3 % im Vergleich zum Ausgangsniveau (siehe Abb. „Spezifische Emissionen Lkw“). Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fahrleistung">Fahrleistung</a> der Lkw ist zwischen 1995 und 2024 von 47,8 Milliarden Kilometer auf 60,1 Milliarden Kilometer gestiegen.</p> <p>In Bezug auf die Gesamtemissionen des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11166">Straßengüterverkehrs</a> zeigt sich auch hier, dass die technisch bedingten Emissionsrückgänge je Kilometer aufgrund der gestiegenen Fahrleistung zum Teil wieder ausgeglichen wurden. Bei den CO2-Emissionen wurde die Einsparung sogar überkompensiert. Die absoluten CO2-Emissionen im Betrieb des Straßengüterverkehrs erhöhten sich zwischen 1995 und 2024 trotz technischer Verbesserungen um 12,7 %.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Spezifische-Emissionen-Lkw_2026-04-28.png"> </a> <strong> Spezifische Emissionen Lkw (Emissionen Lkw / Verkehrsleistung Lkw) </strong> Quelle: Umweltbundesamt / TREMOD Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Spezifische-Emissionen-Lkw_2026-04-28.pdf">Diagramm als PDF (40,66 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Spezifische-Emissionen-Lkw_2026-04-28.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (46,73 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Der Bodenwasseraustausch ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Filter für nicht sorbierbare Stoffe und kennzeichnet das Verlagerungsrisiko für nicht oder kaum sorbierbare Stoffe wie Nitrat (Nitratauswaschungsgefährdung). Die Nährstoffe verbleiben fast vollständig in gelöster Form im Bodenwasser und werden bei Versickerung mit diesem verlagert (Bodenwasseraustausch). Das Verlagerungsrisiko ist hoch bei Böden mit geringem Wasserrückhaltevermögen, bei hohen Niederschlägen und bei geringer Evapotranspiration. Das Verlagerungsrisiko ist umso höher, je höher der Bodenwasseraustausch ist, weil das ausgetauschte Bodenwasser mit den darin gelösten Nitraten versickert. Mit dem Bodenwasseraustausch wird eine natürliche Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 1.c) als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers. Das hierfür gewählte Kriterium ist das Rückhaltevermögen des Bodens für nicht sorbierbare Stoffe mit dem Kennwert Bodenwasseraustausch. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung. In dieser Darstellung wird der Bodenwasseraustausch regionalspezifisch klassifiziert. Unter dem Titel "Bodenbewertung - Nitratauswaschungsgefährdung/Bodenwasseraustausch (NAG), landesweit bewertet" gibt es noch eine Klassifikation des Bodenwasseraustausches, die den Bodenwasseraustausch über die Naturraumgrenzen hinweg landesweit einheitlich darstellt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 8702 |
| Europa | 44 |
| Kommune | 212 |
| Land | 14434 |
| Schutzgebiete | 5 |
| Weitere | 126 |
| Wirtschaft | 134 |
| Wissenschaft | 3192 |
| Zivilgesellschaft | 456 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 104 |
| Daten und Messstellen | 15577 |
| Ereignis | 49 |
| Förderprogramm | 5767 |
| Gesetzestext | 82 |
| Hochwertiger Datensatz | 53 |
| Kartendienst | 5 |
| Mitmachportal | 1 |
| Software | 1 |
| Taxon | 423 |
| Text | 656 |
| Umweltprüfung | 16 |
| WRRL-Maßnahme | 44 |
| unbekannt | 720 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 7873 |
| Offen | 15054 |
| Unbekannt | 102 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 22099 |
| Englisch | 9569 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3899 |
| Bild | 196 |
| Datei | 2921 |
| Dokument | 4843 |
| Keine | 10397 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 8 |
| Webseite | 8036 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 18258 |
| Lebewesen und Lebensräume | 21942 |
| Luft | 19505 |
| Mensch und Umwelt | 23029 |
| Wasser | 21993 |
| Weitere | 22872 |