"Informationen zum Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen (NRW) Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in Deutschland werden durch Bundesrecht festgelegt. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gibt bundeseinheitliche Flächenziele für alle Bundesländer vor. Bundesweit sollen 2 % der Landesfläche für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden. Nordrhein-Westfalen (NRW) muss einen Anteil von 1,8 % seiner Landesfläche, also rund 61.400 Hektar bereitstellen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Landesentwicklungsplan (LEP) festgelegt, dass das Erreichen der Windenergie-Flächenziele des WindBG über die Regionalplanung sichergestellt wird. Zu diesem Zweck wurden regionale Flächenziele definiert. Die im Rahmen der Regionalplanung ausgewiesenen Bereiche werden in NRW als Windenergiebereiche (WEB) bezeichnet. Darüber hinaus können Kommunen zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung ausweisen. Hierbei kann es sich um bereits länger bestehende Planungen (ehemalige Konzentrationszonen) oder neue, im Rahmen der sogenannten Positivplanung nach Baugesetzbuch (BauGB) ausgewiesene Flächen handeln, die die bestehenden WEB der Regionalplanung ergänzen. Bitte beachten Sie bei diesem Datensatz: Die Windenergiebereiche der Regionalplanung sind bislang in den Planungsregionen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster rechtskräftig. Weitere WEB werden veröffentlicht, sobald die jeweiligen Regionalplanungsverfahren abgeschlossen sind. Die kommunalen Windenergieflächen werden ohne Gewähr auf Vollständigkeit im Energieatlas NRW dargestellt. aber nicht als Geodaten veröffentlicht. Hinweise zur Nutzung der Geodaten: Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne basieren auf Kartengrundlagen im Maßstab 1:50.000 und sind nicht parzellenscharf, sondern generalisiert dargestellt. Aussagekraft entfalten die Daten erst durch die korrekte Kombination mit den jeweils gültigen Planzeichen und der passenden topografischen Hintergrundkarte. Eine Nutzung außerhalb des vorgesehenen Maßstabsbereichs oder ohne passenden topografischen Bezug kann zu Fehlinterpretationen führen. Die zur Verfügung gestellten Geodaten dienen ausschließlich zur unverbindlichen, informellen Information. Rechtsverbindlich ist nur die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (s. Niederlegungsexemplar) im Maßstab 1:50.000. Die bereitgestellten Daten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Gleichwohl wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen übernommen. Bei Rückfragen zur planerischen Aussage oder zur Interpretation der regionalplanerischen Festlegungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalplanungsbehörde."
In diesem Jahr hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) neue Spezialfahrzeuge in Betrieb genommen, die im Umwelt- oder Bevölkerungsschutz bei Schadens- und Gefahrenfällen zum Einsatz kommen. Nun errichtet der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) eine Halle für die neuen LKW mit hoch sensibler Ausstattung. Nachdem die Baustelle am LANUK-Standort Essen eingerichtet wurde, konnten die Tiefbauarbeiten pünktlich Anfang November starten. Das neue Gebäude mit einer Fläche von rund 280 Quadratmetern hat nicht nur Platz für drei speziell ausgerüstete Sondereinsatzfahrzeuge, sondern bietet auch Umkleidemöglichkeiten und Sanitäranlagen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LANUK NRW. Vor der eingeschossigen Halle in Stahlkonstruktion wird zusätzlich ein Waschplatz für die Fahrzeuge und ein Bereich für spezielle Luftqualitätsmessungen entstehen. Besondere Anforderungen Die sensible Technik an Bord der Fahrzeuge stellt besondere Anforderungen an den Bau der funktionalen Halle. In den Fahrzeugen des LANUK-Sondereinsatzes stehen unterschiedliche Instrumente zur Messung von Luftschadstoffen bereit. Fest installierte und mitgeführte Messtechnik muss sofort einsatzbereit sein, wenn die LANUK-Fachleute zu Bränden, Stofffreisetzungen oder anderen Ereignissen mit möglichen Umweltschäden gerufen werden. Sie können damit mehr als 1.000 Stoffe messen oder Proben mit einem Spezialmikroskop mehr als 100.000-fach vergrößern, um gefährliche Bestandteile zu identifizieren. Zur Bestimmung zahlreicher Stoffe befindet sich weitere mobile Messtechnik an Bord. Aufgrund der sensiblen Technik in den Fahrzeugen darf die Temperatur in der Halle nicht unter sieben Grad Celsius sinken. Die Überwachung dieser Grenztemperatur wird durch eine spezielle Sensorik im Gebäude erfolgen. Eine moderne Wärmepumpe sorgt für die entsprechende Wärmeversorgung des Neubaus. Auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage installiert, die jährlich rund 54.000 Kilowattstunden klimafreundlichen Solarstrom produziert. Die Leistung der 120 Module wird direkt vor Ort genutzt. Überschüssiger Strom wird eingespeichert und für die Versorgung der Spezialfahrzeuge genutzt. Ergänzend wird eine LED-Beleuchtung installiert, um eine energieeffiziente Beleuchtung sicherzustellen. Der BLB NRW ist Eigentümer und Vermieter fast aller Immobilien des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit rund 4.000 Gebäuden und einer Mietfläche von etwa 10,3 Millionen Quadratmetern verantwortet der BLB NRW eines der größten Immobilienportfolios Europas. Seine Dienstleistungen umfassen unter anderem die Bereiche Entwicklung und Planung, Bau und Modernisierung sowie Bewirtschaftung und Verkauf von technisch und architektonisch hoch komplexen Immobilien. Darüber hinaus plant und realisiert der BLB NRW im Rahmen des Bundesbaus die zivilen und militärischen Baumaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland in Nordrhein-Westfalen. Der BLB NRW beschäftigt mehr als 3.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an acht Standorten. Weitere Informationen unter www.blb.nrw.de Fotos in druckfähiger Qualität stehen Ihnen zum Download hier zur Verfügung: https://membox.nrw.de/index.php/s/aaBS16wyxhZwy5t Passwort: blbnrw BLB NRW, Niederlassung Duisburg Presse und Kommunikation Liane Karsten Mail: presse(at)blb.nrw.de Tel.: +49 203 987 11605 Mobil: +49 152 2269 5605 Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW Pressestelle Birgit Kaiser de Garcia Mail: pressestelle(at)lanuk.nrw.de Tel.: +49 2361/305-1860 www.lanuk.nrw.de zurück
Die Gesamtfilterwirkung ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Filter für sorbierbare Stoffe und wird über das mechanische und physiko-chemische Filtervermögen bewertet. Unter sorbierbare Stoffe fallen insbesondere Stoffgruppen wie die Kationen der Nährstoffe, Schwermetalle und Organika, die entweder im Bodenwasser gelöst sind oder an kleinen Partikeln haften bzw. selbst in Partikelform vorliegen. In gelöster Form werden die genannten Stoffe an den Austauschern (Bodenmaterial) gebunden und so der Bodenlösung entzogen. In Partikelform werden sie im Boden gefiltert, wenn sie aufgrund mechanischer Hindernisse, wie z. B. am Ende von Wurmröhren, mit dem Sickerwasser nicht mehr weiter transportiert werden können. Die Gesamtfilterwirkung kann in Abhängigkeit von der Kationenaustauschkapazität und der Luftkapazität geschätzt werden. Das Schätzergebnis besteht aus insgesamt 11 Stufen, von denen in Schleswig-Holstein nur 8 relevant sind. Je höher die Stufe ist, desto höher ist die Gesamtfilterwirkung. Sie ist in feinkörnigem Bodenmaterial mit geringer Luftkapazität am größten, wie z. B. in der Marsch und im Östlichen Hügelland, und in grobkörnigem Bodenmaterial mit hoher Luftkapazität am geringsten, wie z. B. in der Vorgeest. Mit der Gesamtfilterwirkung wird eine natürliche Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 1.c) als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers. Das hierfür gewählte Kriterium ist das mechanische und physiko-chemische Filtervermögen des Bodens mit dem Kennwert Gesamtfilterwirkung. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung.
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Dieser Datensatz enthält die gemäß § 38 Absatz 3 des Landeswassergesetzes NRW zu erstellenden Wasserversorgungskonzepte der Gemeinden in NRW, deren Ziel es ist, die langfristige Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung zu gewährleisten. Diese Konzepte sollen die aktuelle Versorgungssituation jeder Gemeinde und deren zukünftige Entwicklung darstellen und müssen alle sechs Jahre aktualisiert werden. Die Vorlage der Konzepte erfolgt seitens der zuständigen Bezirksregierung.
Geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist. Des weiteren fallen unter die Geschützten Landschaftsbestandteile die sog. Ödlandflächen und sonstigen naturnahen Flächen.
<p>Abfallmengen<strong> in Tonnen</strong> bezogen auf das Jahr 2019. Entsorgt in der Stadt Köln.</p> <p>Datenherkunft: <a href="http://www.abfall-nrw.de/aida/glossar.php?id=abila&link=1&rueck=beenden">ABILA</a> - Kommunale Abfallbilanzen<br /> Quelle: <a href="http://www.abfall-nrw.de/aida/">http://www.abfall-nrw.de/aida/</a></p> <p>Unter der angegebenen Quelle finden Sie auch Daten bezogen auf weitere Gebietskörperschaften, Kreise und Städte.</p> <p>Weitere Informationen hierzu finden Sie beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW - <a href="http://www.lanuv.nrw.de/" target="_blank">LANUV</a></p> <p>AVV-Abfallarten die mit * gekennzeichnet sind, sind gefährliche Abfälle.</p>
INSPIRE Schutzgebiete in Hessen (PS, Schema Protected Sites Simple, DE7, DE-HE) - Datensatz HMLU/HessenForst über HLNUG - Download EPSG 25832
Die Sickerwasserrate ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Bestandteil des Wasserhaushaltes und beschreibt diejenige Wassermenge, die der Boden aufgrund seines beschränkten Wasserhaltevermögens nicht mehr halten kann und welche daher den Wurzelraum verlässt bzw. versickert (Grundwasserneubildung). Laterale Abflüsse (Drainage, Grabenentwässerung) werden an dieser Stelle nicht betrachtet. Sandige Böden können weniger Wasser halten als lehmige oder tonige Böden, so dass (unter sonst gleichen Bedingungen) die Sickerwasserrate unter sandigen Böden größer ist als unter lehmigen/tonigen Böden. In niederschlagsreichen Gebieten versickert mehr Wasser als in niederschlagsärmeren Gebieten. Mit der Sickerwasserrate wird eine natürliche Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 1.b) als Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Das hierfür gewählte Kriterium sind die allgemeinen Wasserhaushaltsverhältnisse mit dem Kennwert Sickerwasserrate. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung. In dieser Darstellung wird die Sickerwasserrate regionalspezifisch klassifiziert. Unter dem Titel "Bodenbewertung - Sickerwasserrate (SWR), landesweit bewertet" gibt es noch eine Klassifikation der Sickerwasserrate, die die Sickerwasserrate über die Naturraumgrenzen hinweg landesweit einheitlich darstellt.
Seit 2023 wird aus den Luftbildern zusätzlich ein 3D-Mesh für NRW produziert. Ein 3D-Mesh ist eine aus Luftbildinformationen erzeugte Darstellungsform eines 3D-Oberflächenmodells. Es stellt die Geländeoberfläche inklusive Vegetation, Bebauung und weiterer künstlicher Objekte (z.B. stehende Autos) dar. Hierzu werden benachbarte dreidimensionale Punkte aus der Bildkorrelation der orientierten Luftbilder zu einem Netz (engl. Mesh) verbunden. Die Mesh-Oberfläche wird danach mit den zugrundeliegenden Luftbildern texturiert. In den letzten Jahren entstanden im kommunalen Kontext 3D-Stadtmodelle, die als Planungsgrundlage u.a. für räumliche Analysen im dreidimensionalen Raum und für die Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden. Das 3D-Mesh von Geobasis NRW wird für die gesamte Landesfläche von NRW erzeugt und stellt ein realitätsgetreues Modell zum Erhebungszeitpunkt dar. Es dient als effiziente Alternative zu Schrägluftbildern und eignet sich als Datengrundlage für digitale Zwillinge. Nutzungsmöglichkeiten: Erkundung für die Fortführung der Amtlichen Basiskarte,Planungsgrundlage (z.B. bei Stadtplanung, bei der Denkmalpflege, im Umweltmanagement),Hilfestellung für den Katastrophenschutz, die Wirtschaftsförderung oder den Tourismus,Visualisierung von computergestützten Analysen (u.a. zu Hochwassersimulationen, Sichtachsen, Schattenwurf, Lärmausbreitung oder Windströmungen),Verwendung in der 3D-Navigation,Immobilienbranche,Öffentlichkeitsarbeit
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 5869 |
| Europa | 402 |
| Kommune | 2866 |
| Land | 70230 |
| Wirtschaft | 2029 |
| Wissenschaft | 150 |
| Zivilgesellschaft | 957 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Bildmaterial | 1 |
| Chemische Verbindung | 52 |
| Daten und Messstellen | 67704 |
| Ereignis | 68 |
| Förderprogramm | 2372 |
| Gesetzestext | 40 |
| Hochwertiger Datensatz | 69 |
| Taxon | 123 |
| Text | 1454 |
| Umweltprüfung | 448 |
| WRRL-Maßnahme | 31 |
| unbekannt | 2150 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 3300 |
| offen | 70609 |
| unbekannt | 568 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 74415 |
| Englisch | 924 |
| Leichte Sprache | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 67538 |
| Bild | 88 |
| Datei | 647 |
| Dokument | 2194 |
| Keine | 2750 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 274 |
| Webdienst | 561 |
| Webseite | 69305 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 11475 |
| Lebewesen und Lebensräume | 74236 |
| Luft | 6691 |
| Mensch und Umwelt | 74160 |
| Wasser | 70098 |
| Weitere | 72437 |