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Der Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten zu Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3) Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden.
<p> <p>Der nationale Emissionshandel (nEHS) ist in Deutschland seit 2021 ein zentrales Klimaschutzinstrument, um die Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu reduzieren. Er bepreist Kohlendioxid-Emissionen aus Brennstoffen in den Bereichen außerhalb des Europäischen Emissionshandels 1 (EU-ETS 1).</p> </p><p>Der nationale Emissionshandel (nEHS) ist in Deutschland seit 2021 ein zentrales Klimaschutzinstrument, um die Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu reduzieren. Er bepreist Kohlendioxid-Emissionen aus Brennstoffen in den Bereichen außerhalb des Europäischen Emissionshandels 1 (EU-ETS 1).</p><p> Emissionssituation im nationalen Emissionshandel <p>Seit seiner Einführung 2021 erfasst der nationale Emissionshandel (nEHS) Brennstoffemissionen, die nicht vom Europäischen Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) abgedeckt werden. Dies betrifft insbesondere die Sektoren Wärme und Verkehr, seit 2024 werden auch Abfallverbrennungsanlagen erfasst. 2028 wird der nEHS in den Europäischen Emissionshandel für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2) überführt. Die damit verbundene Lenkungswirkung hin zu emissionsarmen Alternativen im Wärme- und Verkehrsbereich leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Webseite <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nEHS-verstehen/nehs-verstehen_node.html">nEHS verstehen</a> der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Die DEHSt ist die zuständige Behörde für die Umsetzung des nEHS.</p> <p>Im Jahr 2024 betrugen die Emissionen im nEHS nach <a href="https://nehs-register.dehst.de/coreweb/info/reporting/compliance/list.action?token=I9ID5O55FDSRHYRR8HS9QOQL782QKFFN">Daten des nEHS-Registers</a> ca. 294,8 Millionen Tonnen CO2 (Mio. t CO2). Werden die erstmals 2024 erfassten Emissionen aus Abfallverbrennungsanlagen herausgerechnet, lagen die Emissionen bei ca. 281,6 Mio. t CO2 und sind damit verglichen mit dem Vorjahr nahezu unverändert. </p> <p>Werden die Emissionen mit dem Verlauf der Emissionsobergrenze bzw. dem Cap verglichen, ist für das Berichtsjahr 2024 erstmals eine deutliche Überschreitung des Caps zu verzeichnen (siehe Abb. „Verlauf des nEHS-Caps für 2021 bis 2026 im Vergleich zu den Emissionen“). Die Überschreitung des Caps ist im nEHS dadurch möglich, dass während der Festpreisphase die angebotene Menge an nationalen Emissionszertifikaten (nEZ) in den Verkaufsterminen nicht beschränkt ist. Ein nEZ entspricht dabei einer Tonne CO2 (siehe hierzu auch <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nEHS-verstehen/nehs-verstehen_artikel.html?nn=284536#doc284546bodyText4">Wie wird das Mengenziel der Treibhausgasemissionen bestimmt?</a>).</p> <p>Das 2024 erheblich gewachsene Defizit im nEHS spiegelt sich auch in den deutschen Emissionen wider, die unter dem europäischen Klimaschutzgesetz (Effort Sharing Regulation – ESR) reguliert werden. Von diesen deckt der nEHS einen Großteil (knapp 75 Prozent) ab. Ausweislich der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/ergebnisse_kompakt_2025_2_auflage.pdf">aktuellen Projektionen des UBA</a> wird das deutsche Defizit im Rahmen der ESR in den folgenden Jahren immer größer, sodass Deutschland seine ESR-Ziele bis 2030 deutlich zu verfehlen droht. Um Ausgleichszahlungen an andere EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden, sind wirkungsvolle Minderungsmaßahmen in den Sektoren Gebäude und Verkehr dringend erforderlich. Der EU-ETS 2 und die Einnahmen aus dem nEHS spielen hierbei eine maßgebliche Rolle. 2024 beliefen sich die Erlöse aus dem nEHS auf rund 13 Milliarden Euro, die vollständig in den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung geflossen sind und dort eine Vielzahl an Klimaschutzmaßnahmen ermöglichen (siehe unten im Abschnitt zu Verkauf und Abgabe nationaler Emissionszertifikate).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-05-21.png"> </a> <strong> Verlauf des nEHS-Caps für 2021 bis 2026 im Vergleich zu den abgabepflichtigen Emissionen </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-05-21.pdf">Diagramm als PDF (42,60 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-05-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (30,80 kB)</a></li> </ul> </p><p> Einordnung in die Gesamtemissionssituation in Deutschland <p>Bei Betrachtung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/finale-daten-fuer-2024-emissionen-um-drei-prozent">deutschen Gesamtemissionen</a> (2024 circa 650 Mio. t CO2-Äq) deckt der nEHS rund 45 Prozent ab. Der Anteil der Emissionen der deutschen Anlagen im EU-ETS 1 lag bei ca. 42 Prozent (siehe Abb. „Gesamtemissionen in Deutschland 2023 und 2024 und Anteile der beiden Emissionshandelssysteme (EU-ETS 1 und nEHS“). Insgesamt unterlagen damit im Jahr 2024 etwa 87 Prozent der deutschen Gesamtemissionen einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/co2">CO2</a>- Bepreisung durch den EU-ETS 1 oder den nEHS. Nicht erfasst sind insbesondere die nicht brennstoffbedingten Emissionen der Landwirtschaft, die vorwiegend durch Tierhaltung (Methanemissionen) und Stickstoffdüngung der Böden (Lachgasemissionen) entstehen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-05-21.png"> </a> <strong> Gesamtemissionen in Deutschland 2023 und 2024 und Anteile der beiden Emissionshandelssysteme </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-05-21.pdf">Diagramm als PDF (50,45 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-05-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (34,85 kB)</a></li> </ul> </p><p> Verkauf und Abgabe nationaler Emissionszertifikate <p>Im nEHS ist der Preis der nationalen Emissionszertifikate (nEZ) in den ersten Jahren von 2021 bis 2025 festgelegt (2021 lag der Preis bei 25 Euro und bis 2025 stieg er schrittweise auf 55 Euro). Im Jahr 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro, der einen Übergang zur freien Preisbildung im Europäischen Emissionshandelssystem 2 (EU-ETS 2) darstellt.</p> <p>Im Jahr 2024 wurden an der von der European Energy Exchange (EEX) betriebenen Verkaufsplattform insgesamt knapp 295 Millionen nationale Emissionszertifikate (nEZ) im Gesamtwert von über 13 Milliarden Euro veräußert. 2023 lag die Gesamtverkaufsmenge bei rund 358 Millionen nEZ im Gesamtwert von über 10,7 Milliarden Euro (siehe <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/Auswertungen-Berichte/auswertungen-berichte_node.html#doc284354bodyText5">Verkaufsberichte</a> der DEHSt und Abb. „Erlöse durch den Verkauf von nationalen Emissionszertifikaten in den Jahren 2023 bis 2025“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-05-21.png"> </a> <strong> Erlöse durch den Verkauf von nEZ in den Jahren 2022 bis 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-05-21.pdf">Diagramm als PDF (43,62 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-05-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (28,09 kB)</a></li> </ul> </p><p> Überblick Verantwortliche und Emissionen <p>Rechtsgrundlage für den nEHS ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Dieses verpflichtet die sogenannten BEHG-Verantwortlichen, wie zum Beispiel Gaslieferanten, über die von ihnen in Verkehr gebrachten Brennstoffmengen und -emissionen zu berichten und in entsprechender Höhe nationale Emissionszertifikate (nEZ) abzugeben. Im Berichtsjahr 2024 gab es rund 2.000 BEHG-Verantwortliche. </p> <p>In folgender Abbildung (siehe Abb. „Vergleich Anzahl BEHG-Verantwortliche nach Größenklassen mit Kohlendioxid-Emissionen im Jahr 2024“) ist zu sehen, dass der nEHS eine große Gruppe an Unternehmen mit einem jeweils geringen Umfang in Verkehr gebrachter CO2-Emissionen abdeckt. Hier handelt es sich zum Beispiel um kleinere Energieversorgungsunternehmen. Auf der anderen Seite deckt der nEHS eine verhältnismäßig kleine Gruppe mit jeweils sehr hohen Emissionen ab, die in Summe für einen Großteil der nEHS-Emissionen verantwortlich sind. So sind die zehn größten BEHG-Verantwortlichen mit rund 132 Millionen Tonnen CO2 für fast die Hälfte (45 Prozent) der abgabepflichtigen Emissionen im nEHS im Jahr 2024 verantwortlich. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um große Unternehmen der Mineralölbranche, die in der Regel Raffinerien betreiben und sehr hohe Brennstoffmengen in Verkehr bringen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-05-21.png"> </a> <strong> Vergleich Anzahl BEHG-Verantwortliche nach Größenklassen mit Kohlendioxid-Emissionen im Jahr 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle (88041 Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-05-21.pdf">Diagramm als PDF (44,44 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-05-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (31,55 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Das Qualitätskriterium für die Müllverbrennung, bzw. für die Ablagerung der Schlacke aus der Thermischen Abfallbehandlung ist der Glühverlust. Im FG Abfalltechnik besteht die begründete Vermutung, dass die Müllverbrennung verändert werden kann, wenn als Qualitätskriterium für eine Ablagerung der Schlacke nicht mehr der Glühverlust verwendet wird, sondern die für die mechanisch-biologisch behandelten Abfälle zu Grunde gelegten Größen Atmungsaktivität und Gasbildungsrate herangezogen werden und dabei in jedem Fall immer noch eine ausreichende Inertisierung erreicht wird. Um dies zu untersuchen soll die in die Müllverbrennung eingesetzte Abfallmenge durch Kurzverbrennungen vergrößert werden. Eine Kurzverbrennung kann durch die Verstärkung der Feuerraumbelastung, sowie die Verkürzung die Verweilzeit des Abfalls im Feuerraum erreicht werden. Den Zuordnungskriterien für Deponien für mechanisch-biologisch vorbehandelten Abfälle liegt der Ansatz zugrunde, dass beim biologischen Teilprozess der MBA der biologisch abbaubare Kohlenstoff weitestgehend abgebaut wird, so dass sich der verbleibende Abfall bei der Ablagerung auf einer Deponie trotz des Vorhandenseins von kohlenstoffhaltigen Bestandteilen inert verhält. Wenn bei der Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen der biologisch abbaubare Kohlenstoffanteil als leicht flüchtiger Anteil zuerst und schnell abgebaut wird, sollte trotz des oben beschriebenen erhöhten Mülldurchsatzes (Kurzverbrennung), die Atmungsaktivität und die Gasbildungsrate für die Schlacke, eingehalten werden können. Es muss überprüft werden, ob der bei der Kurzverbrennung verbleibende fixe Kohlenstoff biologisch nicht abbaubar ist und dadurch die Atmungsaktivität und die Gasbildungsrate nicht erhöht. Die Auswirkungen der Kurzverbrennung auf den Ausbrand sollen in Versuchen in der Technikumsverbrennungsanlage des FG Abfalltechnik durchgeführt werden. Die Kurzverbrennungen sollen durch zum einen die Erhöhung der Rostbelastung und zum anderen die Reduzierung der Verweilzeit umgesetzt werden. Zur Beurteilung des Ausbrandes wird von den Schlacken die Atmungsaktivität und die Gasbildungsrate und zum Vergleich der Glühverlust bestimmt. Die bei den Versuchen gewonnenen Ergebnisse sollen zeigen, dass eine Erhöhung der Mülldurchsatzleistung erreicht und dennoch ein ausreichender Ausbrand unter den Gesichtspunkten der Atmungsaktivität und der Gasbildungsrate gewährleistet werden kann. Unter diesen Bedingungen könnten die Durchsätze in den Müllverbrennungsanlagen vergrößert werden und dadurch eine Möglichkeit, das ab dem 01.06.2005 erwartete Kapazitätsdefizit an Abfallbehandlungsanlagen zu vermindern oder gar auszugleichen, gegeben werden.
Ziel des Verbundvorhabens ist die Entwicklung und Erprobung von Verfahrenskonzepten zur kostenguenstigen Vermeidung und Verminderung von Feinstpartikeln und Schadgasen in Prozessen zur energetischen Nutzung von Biomasse und Abfaellen. Das Vorhaben umfasst sowohl die Vermeidung der Aerosolbildung beim Verbrennungsprozess als auch die Verminderung von Schadstoffemissionen bei der Abgasreinigung. Im ersten Teil werden die Bildungs- und Umwandlungsmechanismen von Feinstpartikeln in Laborversuchen zur Verbrennung und Gasreinigung untersucht. Auf der Basis der experimentellen Daten werden bereits vorhandene Rechenmodelle weiterentwickelt. Diese Ergebnisse dienen zur Definition des optimalen Verfahrenskonzeptes, dessen wesentliche Schritte (Verbrennungsprozess und Aerosolabscheidung) im zweiten Teil des Vorhabens im Pilotmassstab an einer Holzfeuerungsanlage und einer Abfallverbrennungsanlage getestet werden. Unter Beruecksichtigung der Ergebnisse der anwendungsnahen Verfahrenstests werden die Rechenmodelle optimiert und die experimentellen Ergebnisse nachgerechnet. Die validierten Rechenmodelle dienen nach Abschluss des Vorhabens Anlagenbaufirmen zur Auslegung und zur Konstruktion der optimalen Verfahren zur Vermeidung und Verminderung von Aerosolen bei der energetischen Nutzung von Biomasse und Abfall.
Im Klimaschutzprogramm (KSP) 2026 aus Ihrem Hause wird eingangs präzisiert, dass die durch die Ministerien eingebrachten Maßnahmenvorschläge durch ein Gutachterkonsortium im Auftrag des BMUKN hinsichtlich ihrer THG-Minderungswirkung bewertet wurden. Diese Bewertung dient grundsätzlich als Grundlage für die Einschätzungen zur Gesamtwirkung des Programms. 1. Wir bitten um Übersendung des genannten Gutachtens bzw. der Bewertung. Insbesondere möchten wir die Bewertung der THG-Minderungswirkung aller Einzelmaßnahmen mit Bezug zur Anwendung von CCS/CCU Technik nachvollziehen: 2. Im Anhang des Klimaschutzprogramms sind Einzelmaßnahmen mit Bezug zur Anwendung der CCS/CCU Technik summarisch beschrieben. Es handelt sich dabei um folgende Abschnitte 8.1.1. Weiterentwicklung des Strommarkts und Dekarbonisierung der Energieerzeugung 8.1.3 CCS an Müllverbrennungsanlagen in Verbindung mit einer Stärkung der Kreislaufwirtschaft 8.3.3 Abscheidung und Speicherung/Nutzung unvermeidbarer Restemissionen Wir bitten um die Dokumentation die dieser summarischen Beschreibung und der Bewertung ihrer der THG Minderungswirkung zugrunde liegt, also z.B. eine detaillierte Auflistung und Beschreibung der Einzelmaßnahmen und ihrer THG-Minderungswirkung. 3. Wir bitten um Zusendung oder mindestens Nennung der Quellen und Dokumente, auf deren Grundlage das BMUKN bzw. das Gutachterkonsortium die Bewertung der THG-Minderungswirkung der geplanten Einzelmaßnahmen mit Bezug zu CCS/CCU Technik vorgenommen hat, um diese im Einzelnen nachvollziehen zu können.
Radioactive contaminated wastes from the Philippsburg nuclear power plant should be incinerated in the MVV incineration facility in Mannheim. This waste is mainly contaminated protective clothing. The OEko-Institute was commissioned to examine whether the clearance concept and the related dose criterion are in accordance with the state of science and technology. In addition, a manual is to be drawn up which specifies the requirements for control in the nuclear power plant and requirements for the incineration of these wastes.
Das Oeko-Institut ueberpruefte im Auftrag der Kreistagsfraktion der GRUENEN in Viersen ein Gutachten ueber die 'Einsatz- und Standortmoeglichkeiten einer Muellverbrennungsanlage fuer das Gebiet der Stadt Moenchengladbach und des Kreises Viersen'. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Ueberpruefung waren: Der Anteil an Hausmuell, der einer endgueltigen Beteiligung zugefuehrt werden muss, ist wesentlich geringer, als in dem Gutachten angenommen wird. Die konventionelle Rostfeuerung wurde durch methodisch fehlerhafte Wertung zu vorteilhaft dargestellt. Die Emissionen der vorgeschlagenen Anlage wurden aufgrund nicht korrekten Vergleichs mit Kohlekraftwerken bagatellisiert. Es wird vorgeschlagen, ein neues mengen- und schadstoffbezogenes Gutachten zu verlangen
Informationen zu (bundesweit): 1.a) Zahl der Müllverbrennungsanlagen in Betrieb, in Bau und in Planung 1.b) Gesamtkapazitäten dieser Anlagen aktuell und vorgesehen bis 2045 2.) Müllaufkommen Hausmüll und gewerblich - auch von Privatentsorgern verwertet, Entwicklung seit 2000-heute 3.a) Höhe der CO2-Emmissionen MVA, jährlich 2010-2025 3.b) Höhe der CO2-Emmissionen fossiler Energie, jährlich 2010-2025 3.c) Höhe der CO2-Emmissionen in Energiegewinnung durch Wasser-, Solar- und Windkraft, jährlich 2010-2025 3.d) geplante Einsparung an CO2-Emmissionen in der Energiegewinnung bis 2045 (Maßstab: Jahr, z.B. 2045) 4.a) Anteil erneuerbarer Energien in der deutschen Energieversorgung, 2020-2025 4.b) Anteil der in Müllverbrennungsanlagen gewonnenen Energie an 4a) 4.c) geplanter Anteil erneuerbarer Energien in der deutschen Energieversorgung bis 2045 4.d) geplanter Anteil der in Müllverbrennungsanlagen gewonnenen Energie an 4c) 5.a) Fahrplan, Art und Umfang der Maßnahmen aktuell und in Planung zur Müllvermeidung, Anreize für Kreislaufwirtschaft und Verbesserung des Recyclings 5.b) Fahrplan, Art und Umfang der Maßnahmen zur Abfallberatung und -bildung, beispielhaft im Zeitraum 2025-2045 6.a) aktuelle und geplante Maßnahmen/Auflagen zur CO2-Abscheidung in Müllverbrennungsanlagen 6.b) aktuelle und geplante Maßnahmen/Anreize/Kontrollen und Mittel zur Erreichung klimaneutraler Energieversorgung 6.c) aktuelle und geplante Maßnahmen/Anreize/Kontrollen und Mittel zur Erreichung der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung 7.) aktuelle und geplante Maßnahmen zur Förderung von Wind-, Solarkraft, thermischer Energiespeicherung, Wärmepumpen und vergleichbarer klimafreundlicher, zukunftsfähiger Technologien
Auch ein guter Kaminofen kann viele Schadstoffe freisetzen, wenn er falsch beheizt wird. Der richtige Betrieb des Kaminofens ist wichtig für eine saubere und damit umweltverträgliche Verbrennung. Das kann spürbar dazu beitragen die gesundheitlichen Folgen zu minimieren. Zudem wird der Geldbeutel geschont, da durch einen optimalen Verbrennungsprozess auch eine effektive Wärmenutzung erreicht wird. So können ca. 10 % Scheitholz eingespart werden. Wenn Sie mit Holz heizen, sollten Sie folgende Punkte beachten: Der Wirkungsgrad bei der Verbrennung von feuchtem Holz ist nicht nur schlechter, auch werden wesentlich mehr Schadstoffe emittiert. Zudem werden dabei der Kamin und der Schornstein verrußt. Der Feuchtegehalt sollte daher höchstens 20 % betragen. Der ideale Feuchtegehalt für eine optimale Verbrennung beträgt 12-15 % und wird bei optimaler Lagerung im Freien nach etwa einem Jahr erreicht. Der Lagerort sollte gut belüftet, möglichst sonnig und vor Regen geschützt sein. Wer sichergehen möchte, kann die Holzfeuchte mit Holzfeuchtemessgeräten leicht überprüfen. Mit Holzschutzmittel behandeltes Holz, bestrichenes, lackiertes Holz sowie Sperrholz, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz erzeugen zusätzliche giftige Verbrennungsprodukte. Der Ofen darf nicht als Müllverbrennungsanlage benutzt werden, da dies zu gravierenden Umweltbelastungen führt. Beim Öffnen der Ofenklappe die können die Giftstoffe auch in die Innenräume gelangen! Der Einsatz nicht zulässiger Brennstoffe kann zudem hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Umweltzeichen (z. B. Forest Stewardship Council (FSC)) gewährleisten beim Kauf, dass das Holz aus nachhaltiger Holzwirtschaft kommt. Die Holzscheite sollten kreuzweise zu einem Turm aufgeschichtet werden. Dabei kommen die großen Scheite nach unten. Zwischen den Holzscheiten sollte genügend Luft zum Zirkulieren bleiben. Ein geeigneter Anzünder wird mittig platziert. Hier empfehlen sich Öko-Anzünder aus Naturholz und pflanzlichem Wachs. Zeitungen eignen sich nicht als Anzünder, da bei der Verbrennung von Druckertinte weitere Schadstoffe entstehen. Die Schornsteinfeger-Innung empfiehlt die Anzünder zusammen mit den Anzündhölzern auf die Holzscheite zu legen und von oben anzünden, damit die entstehenden Gase von unten durch die Flammen aufsteigen und verbrennen. Diese Methode dauert zwar etwas länger als das Anzünden von unten, es werden aber deutlich weniger Schadstoffe freigesetzt. Beim Anzünden die Primär- und Sekundärluftzufuhr maximal öffnen. Erst wenn das Feuer gut brennt, kann die Sauerstoffzufuhr verringert werden. Verfügt der Ofen über eine automatische Verbrennungsluftsteuerung bietet diese den Vorteil, dass sich die Luftzufuhr selbstständig optimal an die wechselnden Prozessbedingungen anpasst. Mit dem Nachlegen sollten Sie warten, bis die sichtbaren gelben Flammen kurz vorm Erlöschen sind und noch ausreichend Glut vorhanden ist. Beim Nachlegen von Brennstoff bitte die empfohlene Mengenangabe des Herstellers beachten. Eine regelmäßige Wartung des Kaminofens durch einen Fachbetrieb ist sinnvoll, um den Ofen in einem technisch einwandfreien Zustand und die Partikelbelastung dauerhaft klein zu halten. Umweltbundesamt – Heizen mit Holz Tipps vom Schornsteinfeger clean heat Heizen mit Holz – so geht´s richtig Wenn möglich, sollte aufgrund der damit verbundenen Luftverunreinigung auf die Anschaffung eines Kamins verzichtet werden. Auch aus Klimaschutzgründen ist die Verbrennung von Holz nicht ratsam. Zwar gilt der Brennstoff Holz allgemein noch als nachhaltig und klimaneutral, weil das einmal verbrannte Holz rechnerisch wieder nachwächst. Dieser Prozess dauert bei Harthölzern jedoch mindestens 60 bis 80 Jahre, in der die Waldflächen als CO 2 -Speicher zunächst fehlen. Außerdem entstehen bei der Holzverbrennung auch schwarze Rußpartikel, die durch die Sonneneinstrahlung erwärmt werden und so die Atmosphäre zusätzlich aufheizen. Bei der Anschaffung eines Ofens sollte der Kamin einen schadstoffarmen Betrieb aufweisen. Bei einer CE-Zertifizierung ist gewährleistet, dass der Ofen die gesetzlich vorgeschriebenen europäischen Schadstoffgrenzwerte einhält. Nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) beträgt der gesetzliche Emissionsgrenzwert für Partikel 40 mg/m 3 . Lassen Sie sich die richtige Handhabung des Ofens von Ihrem Fachmann zeigen, um ihn sauber und holzsparend betreiben zu können. Es gibt jedoch Kaminöfen, die besonderes sauber sind. Geräte, die das Umweltzeichen Blauer Engel tragen, müssen deutlich strengere Grenzwerte einhalten als gesetzlich vorgeschrieben. Nur Geräte, die während einer anspruchsvollen Prüfprozedur einen Partikelmassewert von 15 mg/m 3 einhalten, werden zertifiziert. Sie zeichnen sich gegenüber konventionellen Kaminöfen durch zusätzliche Abscheidetechniken, Katalysatoren und automatisierte Luftregelung aus. Messungen des Deutschen Biomassezentrums (DBFZ) belegen eine Minderung der Partikelanzahl von 97 %. Der Blaue Engel für Kaminöfen Ein weiteres Umweltzeichen wird durch den TÜV Süd vergeben. Im Vergleich zu gesetzlichen Standardvorgaben werden auch hier Kaminöfen ausgezeichnet, die ein verbessertes Emissionsverhalten im Praxisbetrieb aufweisen und bedienerfreundlicher sind. Der zu erreichende Emissionsgrenzwert für Partikel mit 30 mg/m 3 wird im Verhältnis zum Blauen Engel aber deutlich schwächer angesetzt. TÜV Süd
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 728 |
| Europa | 13 |
| Kommune | 29 |
| Land | 3013 |
| Weitere | 218 |
| Wirtschaft | 29 |
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| Zivilgesellschaft | 43 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 146 |
| Daten und Messstellen | 3030 |
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| Förderprogramm | 531 |
| Gesetzestext | 9 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Infrastruktur | 7 |
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| unbekannt | 69 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 2659 |
| Offen | 1172 |
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|---|---|
| Archiv | 432 |
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| Datei | 77 |
| Dokument | 602 |
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| Unbekannt | 1 |
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| Lebewesen und Lebensräume | 3721 |
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