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Found 23 results.

Erfassung von repräsentativen Emissionsfaktoren der relevanten Prozesse in der Steine- und Erden-Industrie als Grundlage zur Ergänzung der VDI-Richtlinie 3790 Blatt 3 und 4

Berechnung der zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen notwendigen Abstände zwischen potentiellen Konzentrationszonen für Windenergieanlagen und der Wohn-Nachbarschaft

Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der Windenergie an der Stromversorgung von derzeit etwa 3Prozent auf 15Prozent bis zum Jahr 2020 zu steigern. Dafür sollen 2Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete für die Windenergie ausgewiesen werden. Derzeit sind für Nordrhein-Westfalen keine öffentlichen, hoch aufgelösten Daten und Analysen zur Windgeschwindigkeit in großen Höhen frei verfügbar, die zur Abschätzung von regionalen Potenzialen genutzt werden könnten. Das Ziel der Studie Potenzialanalyse Windenergie Nordrhein-Westfalen soll es sein, die Windverhältnisse für die Windenergienutzung in NRW auszuwerten und Potenziale zur Ausweitung der Windenergienutzung zu ermitteln. Die Ergebnisse sollen in einem Fachinformationssystem zusammengestellt und im Internet veröffentlich werden. Durch die Ergebnisse der Studie soll der weitere Ausbau der Windenergie unter Abwägung verschiedener Belange (wie z.B. immissionsschutzrechtliche Vorgaben, Naturschutz etc.) objektiv unterstützt werden. Dabei spielen sowohl die Erschließung neuer Windenergieanlagenstandorte als auch Repowering-Vorhaben eine Rolle.

Nichtionisierende elektromagnetische Felder ('Elektrosmog')

Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich nichtionisierender Strahlung bei Armeeanlagen. Mit der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) ist in der Schweiz eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die Menschen gegen schädliche oder lästige NIS zu schützen. Die NISV ist auf neue und bestehende militärische Anlagen anzuwenden, soweit die Strahlung auf die Zivilbevölkerung einwirkt. Das hierzu benötigte Know-How muss insbesondere für räumlich ausgedehnte Sendeantennen (Kurzwelle, Radar) erarbeitet und in Kooperation mit den Vollzugsbehörden umgesetzt werden. Die Anwendung der klassischen Fernfeldapproximationen würde im Nahfeld von Sendeanlagen zu einer pessimistischen Beurteilung der Exposition bei Personen führen. Um unnötige Sanierungen an Großanlagen sicher zu vermeiden, ist eine genauere Kenntnis des Nahfelds unabdingbar. Daher werden theoretische Modelle entwickelt, die auch dann eine sichere Vorhersage der Leistungsflussdichten erlauben, wenn von der verursachenden Sendeanlage nicht alle technischen Parameter bis ins Detail bekannt sind. Eine experimentelle Überprüfung der theoretischen Vorhersage der Nahfeldsituation ist vorgesehen.

Auswirkungen von Staubexplosionen auf die Umgebung druckentlasteter Anlagenteile

Durch Staubexplosionen in Silos verursachte Gefaehrdungen in den Aussenbereichen vor Druckentlastungseinrichtungen. Ziel: Ermittlung des Gefaehrdungspotentials von Druckentlastungseinrichtungen fuer Staubexplosionen; Aufklaerung von Art, Ausmass, Wirkungsmechanismen und Einflussfaktoren der Druckwelle bzw. Flamme, die bei einer in der Anlage (Behaelter, Silo) erfolgten Staubexplosion durch die Druckentlastungsoeffnung austreten. Methodik: Modellversuche (Staubexplosion in einem 1 cbm-Behaelter mit Berstscheibe) unter Variation von Grundkonfiguration (raeumliche Anordnung, Behaelterkonstruktions), Oeffnungsquerschnitt, Staubmenge und -konzentration innen und aussen, Staubart, Ansprechdruck der Berstscheibe, Zuendort; ergaenzende Versuche mit einem 5 cbm-Behaelter zur Pruefung der Uebertragbarkeit der Ergebnisse auf Grossbehaelter.

Lärmschutz am Arbeitsplatz Das Wichtigste in Kürze

<p>Das Wichtigste in Kürze</p><p> Wodurch entsteht Lärm am Arbeitsplatz? Was sind typische Lärmquellen? <p><strong>Maschinen und Anlagen&nbsp;</strong></p><ul><li>Pressen, Sägen, Schleifmaschinen, Druckluftgeräte, Kompressoren und Förderanlagen erzeugen hohen Schalldruck.</li><li>Ungedämpfte und nicht gewartete Maschinen verstärken den Geräuschpegel.</li></ul><p><strong>Werkzeuge und Handgeräte</strong></p><ul><li>Bohrmaschinen, Hämmer und Nagelpistolen erzeugen impulsartigen (stoßweisen) Lärm, der besonders schädlich ist.</li></ul><p><strong>Fahrzeuge und Transportmittel</strong></p><ul><li>Stapler, Lkw und Kräne verursachen Motorenlärm, Bremsgeräusche und Warntöne.</li></ul><p><strong>Lüftungs-, Klima- und Produktionssysteme</strong></p><ul><li>Dauergeräusche durch Ventilatoren, Klimaanlagen und Rohrströmungen tragen zur Grundlautstärke bei.</li></ul><p><strong>Menschliche Aktivitäten</strong></p><ul><li>Gespräche, Telefonate oder Kundenverkehr können in offenen Büros zu einem störenden Geräuschpegel führen.</li></ul><p><strong>Raumakustik</strong></p><ul><li>Harte Oberflächen (Beton, Glas, Metall) reflektieren Schall. Fehlende schallabsorbierende Materialien (zum Beispiel Teppiche und Deckenplatten) lassen den Lärmpegel steigen.</li></ul> Welche Schutzmaßnahmen helfen, die Lärmbelastung zu reduzieren? <p><strong>Technische Maßnahmen&nbsp;</strong></p><ul><li>Maschinenkapselung oder -einhausung</li><li>Räumliche Abtrennung lärmintensiver Arbeitsbereiche</li><li>Schallabsorber an Decken und Wänden</li><li>Lärmarme Arbeitsverfahren</li></ul><p><strong>Organisatorische Maßnahmen</strong></p><ul><li>Zeitliche Beschränkung der Lärmexposition</li><li>Kennzeichnung von Lärmbereichen</li></ul><p><strong>Persönliche Maßnahmen</strong></p><ul><li>Einsatz von geeignetem Gehörschutz (Stöpsel, Bügelgehörschutz, Kapselgehörschutz) bei Überschreitung der Grenzwerte</li></ul> Was sind die Aufgaben der SGD Nord beim Thema Lärmschutz am Arbeitsplatz? <ul><li>Überwachung</li><li>Beratung</li></ul> Wann wird die SGD Nord aktiv und welche Maßnahmen werden durchgeführt? Präventiv<ul><li>Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit der entsprechenden Prüfung des Immissionsschutzes</li><li>Im Rahmen von Inspektionen in den Betrieben</li></ul>Reaktiv<ul><li>Bei vorliegenden Beschwerden im Bereich des Arbeitsschutzes</li></ul><p><strong>Maßnahmen können sein</strong></p><ul><li>Durchsetzung einer Gefährdungsbeurteilung nach S-T-O-P Prinzip</li><li>Anregung/Aufforderung Einwirkzeiten der Lärmquellen zu reduzieren&nbsp;</li><li>Anregung zur Anschaffung geräuscharmer Maschinen beziehungsweise Durchführung weniger lärmintensiver Arbeitsverfahren</li></ul><p><strong>Arbeitsmedizinische Vorsorge</strong></p><ul><li>Ab 80 dB(A) muss eine Angebotsvorsorge bereitgestellt werden.</li><li>Ab 85 dB(A) ist eine Pflichtvorsorge vorgesehen.</li></ul> Welche Pflichten haben die Arbeitgeber? <p><strong>Einhaltung Arbeitsschutzgesetz</strong></p><ul><li>§ 4, 5 und 6&nbsp;</li><li>Minimierungsgebot: Lärmbelastungen am Arbeitsplatz verhindern beziehungsweise so weit wie möglich reduzieren</li><li>Gefahren an der Quelle „bekämpfen“ (siehe „Technische Maßnahmen“ bei der Frage „Welche Schutzmaßnahmen helfen, die Lärmbelastung zu reduzieren?“)</li><li>Aktuelle Standards der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene berücksichtigen</li><li>Gehörschutz und andere Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind gegenüber anderen Maßnahmen nachrangig (siehe&nbsp;nachfolgend S-T-O-P-Prinzip).</li></ul><p><strong>Einhaltung weiterer Rechtsvorschriften</strong></p><ul><li>Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (Abschnitt 4.2) und die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (Abschnitt 4.3)</li><li>Arbeitsstättenverordnung und die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 „Lärm“ (Abschnitt 4.4)</li><li>Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (Abschnitt 10)</li></ul><p><strong>Durchführung Gefährdungsbeurteilung</strong></p><ul><li>§3 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung&nbsp;</li><li>S-T-O-P-Prinzip (Substitution, dann technische, dann organisatorische, dann persönliche Schutzmaßnahmen):<ul><li>1. <strong>S</strong>ubstitution: laute durch weniger laute Verfahren ersetzen</li><li>2. <strong>T</strong>echnische Schutzmaßnahmen<ul><li>Lärm an der Quelle verringern</li><li>Lärmquelle abschirmen</li><li>Lärm auf dem Übertragungsweg reduzieren</li></ul></li><li>3. <strong>O</strong>rganisatorische Maßnahmen<ul><li>Lärmintensive Arbeitsplätze zusammenfassen</li><li>Lärmintensive Arbeiten in die Nacht verlegen</li></ul></li><li>4. <strong>P</strong>ersönliche Schutzmaßnahmen<ul><li>Gehörschutz tragen</li></ul></li></ul></li></ul> Welche Pflichten haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? <ul><li>Tragepflicht von Gehörschutz (ab 85 dB(A))</li><li>Nutzung von Schutzvorrichtungen</li><li>Meldepflicht bei Lärmquellen oder Mängel am Gehörschutz&nbsp;</li><li>Rücksichtnahme durch lärmarme Arbeitsweisen</li></ul> Welche gesundheitlichen Folgen kann fehlender Lärmschutz haben? <ul><li>Gesundheitsschäden</li><li>Beeinträchtigung des körperlichen und seelischen Wohlbefindens</li><li>erhöhte Unfallgefahr</li></ul> Was sind die rechtlichen Grundlagen? <ul><li>Arbeitsschutzgesetz</li><li>Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung</li><li>Arbeitsstättenverordnung</li><li>Technische Regeln für Arbeitsstätten</li></ul> Für wen ist die SGD Nord die richtige Ansprechpartnerin? <ul><li>Für Arbeitgeber, wenn es um den Arbeitsschutz und den Nachbarschaftsschutz beim Thema Lärm geht.</li><li>Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn es um den Arbeitsschutz beim Thema Lärm geht.</li></ul></p>

Ermittlung der Geräuschemissionen und Möglichkeiten zur Lärmminderung bei Luft-Wasser-Wärmepumpen

Mittels der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt stellen effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpen (LWWP) für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer eine Alternative zu herkömmlichen Heizanlagen dar. Die aufgrund dieser Förderung und aufgrund aggressiven Marketings seit einigen Jahren steigende Nachfrage hat zur Folge, dass LWWP und Klimageräte in zunehmendem Maße in Deutschland betrieben werden. Diese Entwicklung hat jedoch negative Auswirkungen auf den Schutz der Nachbarschaft vor störendem, insbesondere der von LWWP emittiertem niederfrequenten Lärm hervorgebracht. Da die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz keine umfassende Beurteilung bzw. Begrenzung des durch LWWP verursachten (niederfrequenten) Lärms bieten, wird der Großteil der LWWP ohne Lärmminderung betrieben. Daher weist der Betrieb solcher LWWP ein hohes Störpotenzial in der Nachbarschaft auf, was sich in zahllosen Beschwerden aus der Bevölkerung bei Immissionsschutzbehörden in Kommunen, Ländern und Bund äußert. Ziel des Vorhabens soll eine Strategie des Bundes zur Minderung des Lärms sein, der durch Wärmepumpen und andere, stationär im Freien von Wohngebieten betriebenen Geräten verursachten Lärms wird. Zu berücksichtigen sind dabei die Anforderungen, die bei der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) an LWWP und Klimageräte gestellt werden können. Im Vorhaben sollen zunächst die Geräuschemissionen aktueller Geräte erfasst und hinsichtlich ihres Störpotenzials beurteilt werden. Aufgrund dieser Erhebungen sollen die Möglichkeiten zur Lärmminderung erörtert werden.

European cultural heritage identity card (EU CHIC)

Objective: The aim of the project is to set-up a system of the 'Cultural Heritage Identity Card' (CHIC), which will introduce a systematic collection and storage of data on the immovable heritage objects across European and neighboring countries. The main objective is to develop and test the guidelines needed for the efficient compilation of the data pertinent to each monument under observation. The system of CHIC will support sustainable maintenance, preventive conservation and rehabilitation of historic sites and monuments. It will assist the application of newly developed strategies, which are designed to evaluate the efficiency and user-friendliness of the approach used for screening the time-varying alteration of heritage buildings caused by human interventions and environmental impacts. The partners of the project will promote and assist the introduction of the CHIC system in their countries and further facilitate its use in the neighbouring countries through their links with governmental authorities responsible for the cultural heritage protection and preservation. The development of the project will be achieved through the activities of four core work packages that will be supported by the coordinative and dissemination work packages. The main tasks of project will be to: - review and document current methodologies and tools for data collection and assessment - develop criteria and indicators for risk assessment, develop guidelines for the future development of methods and tools for collection and storing of the data required for the evaluation of time-varying changes of heritage assets - consolidate recommendations and strategies adjusted to the particular needs and heritage preservation strategies in different European and neighbouring countries. The consortium will consist of 12 partners from 11 countries, which are Slovenia, Austria, Belgium, Croatia, Czech Republic, Germany, Greece, Israel, Italy, Poland, and Spain. Prime Contractor: Universitaet Ljubljana; Ljubljana; Slovenija.

Erarbeitung und Abstimmung von Standards für eine naturverträgliche Erzeugung und Nutzung Erneuerbarer Energien

1. Vorhabenziel Die nachhaltige Gestaltung des Anteils der Erneuerbaren Energien am Energiemix erfordert als Grundlage eine naturverträgliche Ausgestaltung innerhalb der einzelnen Sparten. Im Rahmen des Projektes sollen Vorschläge für naturschutzfachliche und ökologische Mindeststandards für die Erzeugung sowie die Nutzung der verschiedenen sparten der EE sowie für ihre verschiedenen Nutzungsformen (Wärme, Strom und Kraftstoffe) erarbeitet werden. 2. Arbeitsplanung Die Erarbeitung der Anforderungen erfolgt auf der Grundlage des bestehenden Wissens zu den Auswirkungen und Konflikten der Erzeugung und Nutzung von Erneuerbaren Energien. Der Stand des Wissens wird systematisiert; daraus werden in abgestufter Konkretisierung Vorschläge für Standardsetzungen abgeleitet, die bezogen auf ausgewählte Konflikte beispielhaft in eintägigen Workshops mit unterschiedlichen Akteuren diskutiert werden. 3. Erfolgsaussichten Durch eine systematische Formulierung von aus den Zielen des Naturschutzes abgeleiteten Standards der Erzeugung und Nutzung Erneuerbarer Energien kann die zunehmende Diskussion um einen nachhaltigen und naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien wesentlich versachlicht werden.

Teilvorhaben: Bergaufsicht, Planung und Koordination (Brandschutz und Sicherheitstechnik), Bestandsaufnahme und Prognose von Haldenschwelbränden, Teilvorhaben: Feldlaborexperimente, Modellierung und Simulation von Haldenschwelbränden, Standardsicherheitsanalyse

Gemeindenachbarliches Abstimmungsgebot im Recht der Bauleitplanung

Obwohl die kommunale Bauleitplanung auf das eigene Gemeindegebiet beschränkt ist, entfaltet sie oft faktische Wirkungen, die über die Gemeindegrenzen hinausgehen. Die sich aus Paragraph 2 Abs. 2 BauGB ergebende Pflicht benachbarter Gemeinden zur Abstimmung ihrer Bauleitpläne, die unverträgliche Planungen verhindern soll, wirft eine Reihe rechtlicher Probleme auf, welche häufig zu erheblichen Belastungen der nachbarlichen Beziehungen betroffener Kommunen führen. Zudem werden die kommunalen Abstimmungspflichten aus Paragraph 2 Abs. 2 BauGB durch die im Entwurf des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vorgesehene Vorschrift des Paragraph 2 Abs. 2 S. 2 BauGB ergänzt. Diese soll zum Ausdruck bringen, dass bei der Abstimmung auch die den Gemeinden durch die Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie die Auswirkungen einer Bauleitplanung auf die Erhaltung und Entwicklung ihrer zentralen Versorgungsbereiche zu berücksichtigen sind. Die Studie beschäftigt sich mit Voraussetzungen, Umfang und Grenzen der insoweit erweiterten Abstimmungspflicht nach Paragraph 2 Abs. 2 BauGB unter besonderer Berücksichtigung aktueller Anwendungsprobleme und Rechtsschutzmöglichkeiten benachbarter Gemeinden.

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