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Analyse und fachliche Bewertung von Maßnahmen beim Nachbetrieb von Kernkraftwerken, beim Betrieb von Forschungsreaktoren und bei kerntechnischen Anlagen in Stilllegung nach § 7 AtG

Das Projekt "Analyse und fachliche Bewertung von Maßnahmen beim Nachbetrieb von Kernkraftwerken, beim Betrieb von Forschungsreaktoren und bei kerntechnischen Anlagen in Stilllegung nach § 7 AtG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Mit diesem Vorhaben werden die mit den Vorläufervorhaben, zuletzt 3613R03501, begonnenen Arbeiten zur Unterstützung des BMUB bei seiner gesetzlichen Aufgabe der Bundesaufsicht hinsichtlich der Stilllegung fortgesetzt und erweitert auf den Betrieb von Forschungsreaktoren und den Nachbetrieb von Kernkraftwerken (KKW). 1. Unterstützung der Bundesaufsicht bei der Bearbeitung von fachlichen Fragestellungen im Rahmen der Stilllegungsverfahren, wie - Anwendung des Standes von Wissenschaft und Technik in Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren - Erstellung von Statusberichten zu den einzelnen Stilllegungsvorhaben und Aufbau/Pflege von stilllegungsbezogenen Datenbanken. 2. Unterstützung der Bundesaufsicht bei der Bearbeitung von fachlichen Fragestellungen im Rahmen des Nachbetriebs von KKW, wie - Betrachtungen zu sicherheitstechnischen Aspekten des langfristigen Nichtleistungsbetriebs bis zur Brennstofffreiheit von KKW - Bewertung besonderer Vorkommnisse und deren Übertragbarkeit - Verfolgung von bundesweiten Aktivitäten für den Nichtleistungsbetrieb. 3. Unterstützung der Bundesaufsicht bei der Bearbeitung von fachlichen Fragestellungen zum Betrieb von Forschungsreaktoren, wie - Anwendung des Standes von Wissenschaft und Technik in Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren - Bewertung besonderer Vorkommnisse national und international. 4. Sicherheitstechnische Untersuchungen, wie die fachliche Bewertung von Stilllegungskonzepten und Forschungsergebnissen. 5. Auswertung von Erfahrungen aus der internationalen Zusammenarbeit - Bewertung internationaler Vorgehensweisen und deren Übertragbarkeit auf deutsche Verhältnisse - Unterstützung bei der Umsetzung des Übereinkommens über die Sicherheit bei der Entsorgung im Rahmen der Stilllegung - Unterstützung bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen internationaler Verpflichtungen (z.B. IAEO, EU, OECD). 6. Öffentlichkeitsarbeit - Aufbereitung und Darstellung von Informationen über kerntechnische Anlagen in verständlicher Art.

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