s/nachhaligkeit/Nachhaltigkeit/gi
Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar, wenn Konzepte zur Entwicklung der Stadt im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips mit dem Schutz von Natur und Landschaft verbunden werden sollen. In diesem Sinne ist das Wissen über die Ausstattung und räumliche Verteilung der naturnahen und kulturbestimmten Biotope Berlins eine essenzielle Grundlage für die Stadt- und Regionalplanung, die Landschaftsplanung und für die naturverträgliche Entwicklung von Flächennutzungen wie der Forstwirtschaft. Die Biotopkartierung ist eine wichtige Grundlage u.a. zur Aktualisierung des Landschaftsprogramms, zur Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft, zur Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen, für das Monitoring naturschutzfachlich wertvoller Flächen, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen im Rahmen von Natura 2000 und zur Bereitstellung von Datengrundlagen für Vorhabenträger. Ziel der Biotopkartierung ist es, die Ausstattung der Landschaft an Hand von abgrenzbaren Biotoptypen zu beschreiben. Die dabei angewandten Methoden lassen sich drei Kategorien zuordnen (SUKOPP & WITTIG 1993, S. 361). Die selektive Kartierung erfasst nur geschützte oder schutzwürdige Biotope. Sie erfordert einen Bewertungsrahmen, der bereits während der Kartierung angewandt wird. Bei der repräsentativen Kartierung werden exemplarisch Flächen von allen flächenrelevanten Biotoptypen bzw. Biotoptypkomplexen untersucht und anschließend die Ergebnisse auf alle Flächen gleicher Biotopstruktur übertragen. Die flächenhafte Kartierung erfasst alle Biotoptypen eines Untersuchungsgebietes und grenzt sie flächenscharf ab. Die Idee der Stadtbiotopkartierung entstand bereits in den 70er Jahren. Berlin, München und Augsburg gehörten zu den ersten Städten, die sich mit stadtökologischen Untersuchungen befassten. In Berlin wurden Biotoptypenkomplexe auf der Grundlage umfangreicher ökologischer Untersuchungen für das Stadtgebiet Westberlins beschrieben. Diese repräsentative Kartierung war die Grundlage des Landschafts- und Artenschutzprogramms Berlin 1984, des ersten Planungsinstruments dieser Art für ein Stadtgebiet in der Bundesrepublik. zum Landschafts- und Artenschutzprogramm Eine erste flächendeckende Kartierung der Biotope wurde zwischen 2003 und 2013 erstellt. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypenkarte auf Grundlage von Luftbildern aus dem Jahr 2023 und terrestrischen Kartierungen zwischen 2015 und 2022 (siehe Abschnitt Biotoptypenkarte ). Grundlagen Biotoptypenliste Berlins Biotoptypenkarte Kartierbeispiel Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege haben die Grundlagen zur Biotopkartierung mit einer Gruppe von Fachexpertinnen und Fachexperten erarbeitet und veröffentlicht. Hiermit wurden einheitliche Standards zur Kartierung und Bewertung der Biotope in Berlin zur Verfügung gestellt. Zu diesen Grundlagen gehören die Liste der Berliner Biotoptypen, die Beschreibung der Biotoptypen, eine Kartieranleitung, ein Geländekartierungsbogen, das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen und die Beschreibung der in Berlin gesetzlich geschützten Biotope. Mit der Biotoptypenliste und der Kartieranleitung wird ein fachlich verbindlicher Standard für das häufig angewandte Instrument der Biotopkartierung formuliert. Die weiterführenden Informationen bieten zugleich einen fachlich gesicherten Zugang zum Erkennen und Bewerten der Biotope. Ergänzend werden Informationen zur Gefährdung sowie zum Schutz und zur Pflege der verschiedenen Biotope vermittelt. Die Biotoptypenliste gibt die Gliederung für im Gelände direkt erkennbare Einheiten vor, enthält aber keinen Bewertungsrahmen. Die Bewertungen von Kartierungen können später entsprechend der jeweiligen Aufgabe (Bewertungsziel) durchgeführt werden. Die Arbeiten „Beschreibung der Biotoptypen Berlins“ und „Gesetzlich geschützte Biotope im Land Berlin“ erleichtern die Zuordnung und Abgrenzung der in Berlin vorkommenden Biotoptypen. Die entsprechende Karte stellt deren Verbreitung in Berlin dar. Zur Bewertung kann das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen herangezogen werden. Die Berliner Biotoptypenliste basiert auf der Brandenburger Liste und wurde an die besondere Situation der Großstadt angepasst. Sie wurde von einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe weiterentwickelt und unter Berücksichtigung der Ansprüche der Berliner Landschaftsplanung und des Naturschutzes um urbane Biotoptypen erweitert. Die Berliner Biotoptypenliste (Köstler et al. 2003, aktualisiert Köstler 2023) umfasst rund 7.480 Biotoptypen und wird hier zum Download angeboten. Sie ist hierarchisch gegliedert in Biotoptypklasse, Biotoptypengruppe, Biotoptyp und ggf. Untertypen. Die nachfolgende Tabelle bietet als Kurzversion eine Übersicht der 12 Biotoptypenklassen und der wichtigsten Biotoptypengruppen. Um eine aktuelle und flächendeckende Datenbasis im Land Berlin für Naturschutz, Stadt- und Landschaftsplanung sowie für Fachplanungen zu schaffen, wurde zwischen 2003 und 2013 eine erste Karte der Biotope erstellt. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypenkarte auf Grundlage von Luftbildern aus dem Jahr 2023 und terrestrischen Kartierungen zwischen 2015 und 2022. Die Besonderheit der vorliegenden Biotoptypenkarte besteht darin, dass zur Erfassung der Biotoptypen unterschiedliche Methoden zur Anwendung kamen. Das Ergebnis der Kartierung unterscheidet sich damit hinsichtlich der Genauigkeit und Differenzierung der Auskartierung auf den verschiedenen Flächenkulissen. Die folgenden drei Methoden der Datenerhebung kamen zum Einsatz: Terrestrische Kartierung – Terrestrische Kartierungen aus den Jahren 2015-2022 sind hinreichend aktuell und wurden abgesehen von geringfügigen Anpassungen z.B. bei grundlegenden Nutzungsänderungen unverändert in die Biotoptypenkarte übernommen. Die aktuellen terrestrischen Kartierungen umfassen 9.620 ha. Übernahme Primärdaten der Biotoptypenkarte 2013 – Primärdaten der Biotoptypenkarte 2013 wurden im Sinne einer Änderungsanalyse überprüft und ggfls. aktualisiert. Sofern keine grundlegende Änderung des Biotops und der Landnutzung im Luftbild erkennbar war, wurden die Objekte mit der ursprünglichen Geometrie und den Sachdaten übernommen. Biotope, die ursprünglich für die Biotoptypenkarte 2013 terrestrisch erhoben wurden, konnten nicht immer durch Luftbildinterpretation hinsichtlich aller Merkmale überprüft werden. Bei Unsicherheiten wurde der ursprüngliche Biotoptyp dennoch beibehalten, sofern er plausibel erschien und das entsprechende Objekt mit einem Bedarf zur terrestrischen Kontrolle markiert. Bei anteiliger oder vollständiger Änderung des Biotops erfolgte eine Anpassung der Biotopabgrenzung oder eine Neuerfassung des Biotops im Sinne der nachfolgend beschriebenen Neukartierung. Im Ergebnis wurden 28.207 ha mit dieser Methodik kartiert. Luftbildkartierung – Auf allen nicht durch 1. oder 2. abgedeckten Gebieten wurde eine Neuerfassung der Biotope durch monoskopische Luftbildinterpretation durchgeführt. Für die Erkennung der Biotoptypen im Luftbild wurde die klassische Beschreibung nach Farbmerkmalen (Grundfarbe, Helligkeit, Farbverteilung) und Strukturmerkmalen (Struktur, Textur, Höhe) in Ansatz gebracht. Die grundlegende Geometrie dafür bildeten die Block- und Teilblockflächen der ISU5. Dabei wurde jedem Block / Teilblock ein Biotoptyp zugeordnet. Eine weitere Unterteilung der Geometrie des Teilblocks erfolgte nur, wenn naturschutzfachlich wertvolle und naturnahe Biotoptypen (z.B. Kleingewässer, Röhrichte, Trocken- und Magerrasen, Staudenfluren, natürliche Gehölzbestände sowie großflächige, prägende Grünflächen und Gehölzgruppen) im Teilblock vorhanden waren. Diese wurden dann als exakte Geometrie separat abgegrenzt. Die neuerfassten Biotope der Luftbildkartierung umfassen 41.990 ha Biotope und 9.429 ha Straßenland. Die Karte Biotoptypen 2024 steht zur Nutzung als Entscheidungshilfe für Fachleute und Verwaltungen zur Verfügung. Aus dem Gesamtdatenbestand wurden thematische Karten zu FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich geschützten Biotopen abgeleitet. Eine weitere Karte zeigt die verwendete Kartiermethode . Die Biotoptypenkarte ist im Geoportal Berlin veröffentlicht. Karte Biotoptypen 2024 Karte Gesetzlich geschützte Biotope 2024 Karte Lebensraumtypen (FFH-Richtlinie) 2024 Karte Kartiermethode 2024 Weitere Informationen zur Kartierung, zur Methodik, den Datengrundlagen sowie den Karten im Geoportal finden Sie im Umweltatlas Berlin sowie im Bericht zum Aktualisierungsprojekt der Biotoptypenkarte: Umweltatlas Berlin Hinweise zu den Karten „gesetzlich geschützte Biotope 2024“ und „Lebensraumtypen 2024“: Die Zuordnung des rechtlichen Schutzstatus gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 28 Berliner Naturschutzgesetz erfolgt bei den terrestrischen Kartierungen durch fachliche Einschätzung der kartierenden Person. Bei den durch Luftbildinterpretation erhobenen Daten ist meist der wahrscheinliche Schutzstatus angegeben (sofern keine terrestrische Überprüfung vorliegt). Die Entscheidung über die Anwendung der Regelung „Gesetzlich geschützte Biotope“ erfolgt im Einzelfall durch die zuständige untere Naturschutzbehörde der Bezirke. Die FFH-Lebensraumtypen der aktuellen Biotopkartierung sind nur bei den durch terrestrische Kartierung erfassten Flächen ermittelt. Alle anderen Flächen, insbesondere die aus Luftbildern kartierten Flächen sind hierauf ungeprüft. In den nächsten Jahren werden terrestrische Kartierungen in den gemeldeten Natura 2000-Gebieten und der bekannten Lebensraumtypen außerhalb der Natura 2000-Gebiete erfolgen. Für Verträglichkeitsprüfungen und Planungen ist der jeweils aktuelle Datenbestand der FFH-Lebensraumtypen bei der obersten Naturschutzbehörde (zuständigen Senatsverwaltung) zu erfragen. Die vorliegende Karte Biotoptypen 2024 wird durch terrestrische Kartierungsprojekte schrittweise aktualisiert. Diese Kartierungsprojekte betreffen v.a. die gemeldeten Natura 2000-Gebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Gebiete mit aktuellen Planungsvorhaben.
Der zügige Markthochlauf von Wasserstoff erfordert ambitionierte und möglichst einheitliche Umwelt- und nachhaltigkeitsstandards und Zertifizierungssysteme für Wasserstoff und seine Derivate. Umwelt- und nachhaltigkeitsaspekte als wichtige Bestandteile einer nationalen und europäischen Wasserstoffwirtschaft müssen daher entwickelt werden. Eine Weiterentwicklung des Systems hin zu ambitionierter Nachhaltigkeit muss rechtzeitig angestoßen, geplant und verankert werden. Das Forschungsvorhaben dient der wissenschaftlichen und politischen Diskussionen, und soll u.a. Beiträge zur Umsetzung der Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeitsstandards und Zertifizierung der Nationalen Wasserstoffstrategie in 2024 bis 2025 bieten. Ziel des Forschungsvorhabens ist Nachhaltigkeit zu operationalisieren und in der nationalen und europäischen Wasserstoffwirtschaft (inkl. Importe) an den richtigen Stellen zum richtigen Zeitpunkt auszurollen. Im Vorhaben sollen Kategorien und Merkmale von Nachhaltigkeit sowie dazugehörige Indikatoren, mögliche Grenzwerte und deren Folgenabschätzung, auf Basis der vorliegenden Studien gesammelt, systematisiert und bewertet werden. Alle Indikatoren müssen operationalisiert werden, so dass Berechnungsmethoden und Zertifizierungsmöglichkeiten, Monitoring- und Sanktionierungsmechanismen identifiziert werden. Vorhandene Lücken sollen im Vorhaben geschlossen werden (bspw. Analyse aktuelle Use Cases, Interviews mit ausgewählten Ländern, mit denen die Bundesregierung Wasserstoffpartnerschaften unterhält). (...)
Untersucht werden in erster Linie die Wachstumsreaktion von Einzelbäumen und Beständen auf Düngung: Auswirkungen auf das Wachstum, die ökonomische Leistung und die Risiken als Ergebnis verschiedener Düngung. Auswirkung von Düngungsmaßnahmen auf Wachstum und Wertleistung von Beständen.
<p>Dieser Datensatz enthält Ist-Daten zur Nachhaltigkeit und den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDG) der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Er umfasst 53 Indikatoren im Zeitraum von 2006 bis 2023, beispielsweise zur Kinder-, Jugend- und Altersarmut, zu wohnungsnahen Grundversorgungen, zu Beschäftigungsquoten oder PKW mit Elektroantrieb.</p> <p>Die Daten wurden von verschiedenen Institutionen bereitgestellt: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Bundesagentur für Arbeit, Universität Gießen, Umweltbundeamt, Bundesapothekenregister, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Bundesnetzagentur, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Leibniz-Institut für Ökologische Raumentwicklung, Bundeskriminalamt. Sie basieren auf Berechnungen des Zentrums für interdisziplinäre Regionalforschung (ZEFIR). Die Erhebung erfolgte grundsätzlich auf kommunaler Ebene für den Zeitraum von 2006 bis 2023, wobei die Daten teilweise nur für Kreise und kreisfreie Städte verfügbar sind.</p> <p>Für die Bundesländer Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt werden die Daten auf Ebene der Verbands- und Samtgemeinden berechnet. Der Gebietsstand ist der 31.12.2023. Zu beachten ist, dass Datenlücken bestehen, z.B. aufgrund von Gebietsstandsänderungen. Grundsätzlich wurden Daten für den Zeitraum von 2006 bis 2023 ermittelt; zum Teil bestehen Lücken für einzelne Jahrgänge. So konnten für die SDGs 13 (Klimaschutz) und 17 (Partnerschaften zur Zielerreichung) bisher keine flächendeckend verfügbaren Indikatoren auf kommunaler Ebene identifiziert werden.</p>
Die Studie untersucht, wie öffentliche Einrichtungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene gebrauchte, instandgesetzte oder wiederaufgearbeitete IKT-Geräte beschaffen können. Sie kombiniert Literaturrecherche, Markt- und Rechtsanalyse sowie Interviews und Betriebsbesuche. Ergebnisse: Zweitnutzung reduziert Umweltbelastungen und senkt Lebenszykluskosten, wird aber durch fehlende Standards und technische, administrative und personelle Hürden erschwert. Öffentliche Beschaffung gilt als zentraler Hebel für Marktausbau. Zudem sollten neue Geräte langlebig und reparierbar gestaltet sein. Ein Leitfaden unterstützt Beschaffende mit konkreten Handlungsempfehlungen.
The world is entering a digital era that changes everyday business practices and lifestyles. Digital technologies are said to support sustainable development and create untapped potentials in many areas, for instance, by reducing energy and resource consumption. However, social and ecological drawbacks have become much more apparent where digitalisation has not lived up to its ascribed potentials. Over the past years, voices have become louder advocating for a green and digital twin transition. Similarly, the European Commission has supported the twin transition by setting it as a priority in line with the European Green Deal. This report presents project findings on how to support the twin transition through a concept of digital sufficiency. A premise of sufficiency as a guiding principle for the digital transformation is that technological innovation alone cannot solve societal problems. Unsustainable practices and behaviours must be either reduced or replaced by sustainable alternatives. The aim of this report is to support the German government’s position in EU debates and to formulate recommendations for priorities for action, which the government can link to the activities of the European Commission. This is done by drawing on an analysis of the role of the German Council Presidency in supporting the twin transition in Europe, both an online survey and an expert workshop on digital sufficiency as well as a literature analysis to deepen some of the expert discussions. Our analyses find that although digital sufficiency has potentials to bring new perspectives into existing debates, work on the concept is still in its infancy. Future work needs to frame the concept and link it to existing policy debates to make it relevant for policy. This report provides the first building block towards carrying out this work and outlines policy recommendations towards supporting the twin transition through digital sufficiency.
Ziel des Forschungsvorhabens war es, methodische Grundlagen für die Integration von Klimaschutz- und Kreislaufwirtschaftsaspekten in die öffentliche Beschaffung zu entwickeln. Damit können KSG, KrWG und die AVV Klima umgesetzt werden. Zu den konkreten Ergebnissen zählen u.a. 1.) ein Bericht zur Darstellung der rechtlichen Lage, 2.) eine Arbeitshilfe mit rechtlichen Grundlagen, konkreten vergaberechtskonformen Ausschreibungskriterien und Nachweisverfahren für zehn ausgewählte Produktgruppen und Fokuskapiteln zur Umsetzung von Klimaschutz, Langlebigkeit in der Beschaffung sowie der Beschaffung instandgesetzter Produkte, 3.) LCC-CO2-Tool oder 4.) ein Schulungsskript zur Berechnung von Lebenszykluskosten inklusive CO2-Kosten.
Dieser Abschlussbericht stellt die Ergebnisse eines Forschungsprojekts im Themenkomplex Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft dar. Das Projekt fokussierte auf drei zentrale Handlungsfelder einer umweltbezogenen Landwirtschafts- und Ernährungspolitik: eine stärker pflanzenbasierte Ernährungsweise, die Weiterentwicklung der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft sowie eine Regionalisierung des Ernährungssystems. Der Bericht fasst die Arbeiten und die politischen Handlungsempfehlungen, die aufbauend auf den umfassenden Erörterungen in den Schwerpunkten entwickelt worden sind, zusammengefasst.
Das Praxishandbuch ist ein Ergebnis des Forschungsprojekts „Jugendengagement für Nachhaltigkeit stärken durch Dialog und transformatives Lernen“. Es richtet sich an Multiplikator*innen, die mit jungen Menschen arbeiten und sie dabei unterstützen möchten, eigene Zugänge zu Nachhaltigkeitsthemen zu entwickeln.Die enthaltenen praxisorientierten Hinweise bieten u.a. konkrete Empfehlungen zu Ansprache, Kommunikation, Methoden, Formaten, Verstetigung sowie Kooperationen. Ziel ist es, dass junge Menschen, die bisher wenig Zugang zu Umwelt- und Klimaschutz sowie Nachhaltigkeitsthemen haben, für diese Themen angesprochen und bei entsprechenden Kommunikations- und Beteiligungsformaten stärker berücksichtigt werden können. Das Handbuch zeigt, wie das in der Jugendarbeit ganz konkret und lebensnah umgesetzt werden kann – vor allem auch durch Kooperationen.
Der Bericht gibt einen Überblick über die im Projekt entwickelten und erprobten innovativen Beteiligungs- und Kommunikationsformate für und mit Bürger*innen, die einer ambitionierten Umwelt- und Klimapolitik derzeit (noch) ablehnend oder skeptisch gegenüberstehen. Grundlage dafür sind sechs Sozialfiguren, die gegenüber Umweltpolitik und/oder Beteiligung (eher) skeptisch eingestellt sind. Zudem werden die Ergebnisse der Projektevaluation dargestellt und unter dem Blickwickel der wissenschaftlichen Grundlagen kritisch reflektiert. Der Bericht schließt mit operativen und strategischen Empfehlungen für den Geschäftsbereich des Umweltministeriums im Hinblick auf Beteiligung und Förderung eines breiteren gesellschaftlichen Dialogs zur sozial-ökologischen Transformation. Der Bericht adressiert Akteure aus Verwaltungen und Politik sowie die Zivilgesellschaft.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1064 |
| Kommune | 8 |
| Land | 18 |
| Wissenschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 17 |
| Förderprogramm | 687 |
| Text | 133 |
| unbekannt | 247 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 362 |
| offen | 719 |
| unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 804 |
| Englisch | 386 |
| andere | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 1 |
| Datei | 25 |
| Dokument | 116 |
| Keine | 705 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 331 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 685 |
| Lebewesen und Lebensräume | 817 |
| Luft | 493 |
| Mensch und Umwelt | 1084 |
| Wasser | 401 |
| Weitere | 1038 |