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Nitrogen – Element with Impacts

Nitrogen emissions from almost all sectors of society lead to risks for humans and the environment. Sustainable management of nitrogen and its compounds therefore plays a major role in achieving the ⁠ UN ⁠ Sustainable Development Goals (SDGs). As a milestone towards sustainable nitrogen management, the German Environment Agency proposes a upper limit of 1,000 kt nitrogen per year for Germany. The limit covers almost all sources and includes not only agriculture but also other nitrogen relevant sectors such as transport and industry. The background paper explains the background on risks, summarises the current pollution situation in Germany and evaluates existing mitigation options against the new cap. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

Indicators for sustainable management of chemicals

At the end of September 2023, the World Conference on Chemicals (ICCM5) decided on the follow-up framework for SAICM by adopting the Global Framework on Chemicals (GFC). The GFC aims to ensure the sustainable use of chemicals worldwide throughout their entire life cycle, including the products and waste produced from them. In this study, indicators were developed using the concept of sustainable chemistry. To this end, established indicators were screened for their applicability and characterized on the basis of criteria. The criteria take into account, among other things, relevance, clarity, measurability and availability of data as well as important criteria of sustainable chemistry. Veröffentlicht in Texte | 79/2024.

Tag des Bodens

In 2002, the International Union of Soil Sciences (IUSS) made a resolution to propose the 5th of December as the World Soil Day. The World Soil Day will be used to advocate the use and need of soils for human survival and its sustainable management.

Tag der natürlichen Ressourcen

Unter dem Motto „Factor X: Beyond Climate Change“ organisierte das Umweltbundesamt (UBA) zum ersten Mal am 16. September 2009 in Berlin den „Tag der natürlichen Ressourcen“ als Side Event des parallel in Davos stattfindenden World Resources Forum 2009. Diese internationale Plattform tagt ebenfalls zum ersten Mal und versteht sich als Brücke zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Gemeinsames Ziel beider Veranstaltungen ist es, den Fokus auf die intelligente, sparsame Nutzung und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen zu setzen.

Roter Thunfisch: natürliches Laichen in Gefangenschaft bedeutet Durchbruch in der EU-Forschung

Forscher der Europäischen Union konnten mit natürlichen Mitteln und ohne Induktion durch Hormone erreichen, dass Atlantischer Roter Thun in Gefangenschaft große Mengen lebensfähiger Fischeier produziert. Dies ist das Ergebnis nach dem dritten Jahr der Forschung im Rahmen des Projekts SELFDOTT, das von der Europäischen Union mit 2,98 Mio. EUR unterstützt und vom spanischen Institut für Ozeanografie (IEO) koordiniert wird. An einem einzigen Tag wurden 10 Millionen Fischeier produziert. Ein natürliches Ablaichen in Gefangenschaft ist ein wichtiger Schritt in der Forschung zur Aquakultur des Atlantischen Roten Thun und bringt die EU der kommerziellen Thunfischzucht näher, was zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Bestände des roten Thun beitragen könnte. SELFDOTT ist ein Konsortium, das 13 staatliche Einrichtungen, Forschungsinstitute und Unternehmensorganisationen aus Frankreich (IFREMER, CNRS, Universität Montpellier 2), Deutschland (Universität Düsseldorf), Griechenland (HCMR), Israel (NCM-IOLR), Italien (Universität Bari), Malta (MCFS, Malta FishFarming), Norwegen (Skretting) und Spanien (Universität Cádiz, Ricardo Fuentes Group und das koordinierende Institut IEO).

Strengere Regelungen beim Handel mit Robbenprodukten

Am 8. September 2015 beschloss aas Plenum strengere Regeln für das EU-Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen. Die neuen Bestimmungen weiten das Verbot auf Erzeugnisse aus der Jagd für den Schutz der Fischbestände aus. Robbenerzeugnisse aus der Jagd, die von Inuit oder anderen indigenen Gemeinschaften betrieben wird, bleiben zugelassen. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Vorfeld auf die neue Regelung geeinigt. Die Europäische Union hat im Sinne des Tierschutzes im Jahr 2009 ein Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen beschlossen. Das "Komplettverbot" trat 2010 in Kraft, beinhaltete jedoch zwei Ausnahmen: Erzeugnisse aus der Jagd durch Inuit oder andere indigene Gemeinschaften ( IG-Ausnahme) und Erzeugnisse aus der Jagd, die zu dem alleinigen Zweck der nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen in kleinem Umfang und auf nicht gewinnorientierter Basis betrieben wird (BMR-Ausnahme). Nachdem Kanada und Norwegen das EU-Verbot bei der Welthandelsorganisation angefochten hatten, entschied diese im Juni 2014, dass das generelle Verbot durch moralische Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere gerechtfertigt sei, forderte jedoch eine Klarstellung zu den beiden Ausnahmen. Im Februar 2015 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der derzeitigen Verordnung präsentiert, um die Entscheidungen und Empfehlungen der WTO umzusetzen. Die "IG-Ausnahme" wurde konkretisiert. Inuit dürfen Robbenerzeugnisse nur dann in der EU anbieten, wenn die Jagd traditionell von der Gemeinschaft betrieben wird und zum Lebensunterhalt der Gemeinschaft beiträgt. Die Jagd muss zudem in einer Weise betrieben werden, dass Schmerzen und andere Formen des Leidens der erlegten Tiere so weit wie möglich reduziert werden. Die "BMR-Ausnahme" wurde in ihrer Gesamtheit aus der Verordnung entfernt.

Europäische Kommission schlägt neue Verordnung für die nachhaltige Bewirtschaftung der Lachsbestände im Ostseeraum vor

Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für eine neue Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die nachhaltige Bewirtschaftung der Lachsbestände im Ostseeraum am 12. August 2011 vorgelegt. Wissenschaftlichen Gutachten zufolge liegen einige Bestände in den rund 30 Wild­lachsflüssen im Ostseeraum außerhalb sicherer biologischer Grenzen und sind von genetischer Verarmung bedroht. Ein 1997 von der Internationalen Ostsee-Fischereikommission aufgestellter nicht verbindlicher Bewirtschaftungsplan ist 2010 ausgelaufen. Die Europäische Kommission schlägt daher einen neuen mehrjährigen Bewirtschaftungsplan für Ostseelachs vor. Ziel ist die nachhaltige Nutzung aller Flusslachsbestände im Ostseeraum, um für den gesamten Ostseebestand einen günstigen Erhaltungszustand zu sichern. Insbesondere soll die neue Verordnung sicherstellen, dass die Lachsbestände im Ostseeraum im Einklang mit dem Prinzip des höchstmöglichen Dauerertrags in nachhaltiger Weise befischt werden; die genetische Vielfalt und Integrität der Lachsbestände im Ostseeraum geschützt werden.

Europäischer Aktionsplan für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Haifischbestände

Die Europäische Kommission verabschiedete den ersten Aktionsplan der Europäischen Gemeinschaft für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Haibestände. Mit dem Aktionsplan soll sichergestellt werden, dass wirksame Maßnahmen getroffen werden, die zur Erholung gefährdeter Haibestände beitragen. Außerdem sollen Leitlinien für die nachhaltige Bewirtschaftung der betreffenden Fischereien festgelegt werden, auch für diejenigen, bei denen Haie nur als Beifang im Netz landen. Der Plan umfasst auch Maßnahmen zur besseren Erforschung der Haibestände und der Haifischereien. Die Maßnahmen betreffen nicht nur Haie, sondern auch verwandte Arten wie Rochen, und gelten überall dort, wo die EU-Flotten tätig sind, innerhalb und außerhalb der europäischen Gewässer. Die Kommission setzt sich auch dafür ein sicherzustellen, dass die Tätigkeit der EU im Rahmen internationaler Gremien und Übereinkommen mit ihrer Haipolitik innerhalb der EU im Einklang steht.

Kommission verwarnt Philippinen und Papua-Neuguinea wegen unzureichender Bekämpfung der illegalen Fischerei

Die Europäische Kommission greift im Kampf gegen die illegale Fischerei härter durch und warnt die Philippinen und Papua-Neuguinea, dass sie als Länder eingestuft werden könnten, die die Kommission bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) als nichtkooperativ betrachtet. Der Beschluss vom 6. Juni 2014 unterstreicht, dass diese Länder die illegale Fischerei nicht ausreichend bekämpfen. Es werden konkrete Mängel – wie das Fehlen eines abschreckenden Sanktionssystems für die IUU-Fischerei oder fehlende Maßnahmen zur Behebung von Schwachstellen bei der Überwachung und Kontrolle von Fischereitätigkeiten - aufgezeigt.

Ökologische Finanzreform

Das Konzept des Umweltbundesamtes sieht erstmals vor, Nachhaltigkeit über fiskalische Instrumente hinaus zur Grundlage der staatlichen Haushaltspolitik zu machen.

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