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Forsteinrichtung/Waldbewertung/Inventuren

Forsteinrichtung Unter Forsteinrichtung versteht man das mittlerweile über Jahrhunderte bewährte Instrument zur Umsetzung einer geregelten und nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Regelmäßige Inventuren sorgen dafür, dass nicht mehr Holz genutzt wird als nachwachsen kann. Viele Wälder waren im 17. Jahrhundert in einem desolaten Zustand. Die Verhüttung von Erz, die Glasherstellung und der Bedarf an Bau- und Brennholz fraßen die Holzvorräte auf. Waldweide und Streunutzung ließen den Waldboden verarmen. Der Fortbestand des Waldes und die Versorgung nachfolgender Generationen mit Holz waren ernsthaft gefährdet. Man benötigte dringend Methoden, um dieser Fehlentwicklung entgegenzuwirken. Die Einführung einer geregelten, planmäßigen und nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder war die Grundlage für die moderne Forstwirtschaft wie wir sie heute kennen und die Geburtsstunde der Forsteinrichtung. Diese versteht sich seit jener Zeit als Instrument zur Sicherung der Nachhaltigkeit und stellt einen planmäßigen und schonenden Umgang mit der Ressource Wald sicher. Neben der Sicherung von Holzvorräten gehen heutige Anforderungen an den Wald sehr viel weiter. Er soll der Erholung dienen und vor Umweltgefahren schützen. Deshalb hat die Forsteinrichtung nicht nur die nachhaltige Sicherung der Holznutzung, sondern die Sicherung aller vom Wald wahrzunehmenden Funktionen planerisch zu berücksichtigen. Hierzu besteht ein gesetzlicher Auftrag durch das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen § 22 (2) SächsWaldG. Waldbewertung Die sächsische Waldwertermittlungsrichtlinie ist seit dem 01.03.2000 in Kraft. Sie ist von den sächsischen Forstbehörden für Waldbewertungen, Schadens- und Entschädigungsbewertungen im Wald anzuwenden. Sie wird forstlichen Sachverständigen zur Anwendung empfohlen. Die Richtlinie enthält insgesamt 19 Anlagen, die als Hilfsmittel zur Waldwertermittlung konzipiert sind. Die Anlagen enthalten z.B. durchschnittliche Holzpreise, durchschnittliche Holzerntekosten, Alterswertfaktoren, aktuelle Lohn- und Lohnnebenkosten sowie Zinsfaktoren. Waldinventur - permanente Betriebsinventur WISA (WaldInventurSachsen) auf Stichprobenbasis für Forstbetriebe > 1.500 Hektar - Vorbereitung der BWI 3 (Bundeswald-inventur) - Zuarbeit zur Aufnahmeanweisung BWI³ - Stellungnahme zu Inventuren Dritter - Vorbereitung und Durchführung der Landeswald-inventur

Waldpädagogik

Anliegen der waldbezogenen Bildungs- und Erziehungsarbeit (Waldpädagogik) des Staatsbetriebes Sachsenforst ist die Vermittlung zwischen Wald, Forstwirtschaft und Gesellschaft. Zwischen Mensch und Wald soll eine positive Beziehung aufgebaut werden. Die waldpädagogischen Angebote richten sich vor allem an Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsenen stehen in ganz Sachsen interessante Möglichkeiten zur Verfügung. Die Waldpädagogik ist im Sächsischen Waldgesetz als wichtige Aufgabe der Forstbehörden festgeschrieben. Förster, als kompetente Fachleute in Sachen Wald, stellen in Programmen und bei Veranstaltungen den Wald als Ökosystem vor, erläutern seine vielfältigen Schutz- und Erholungsfunktionen, fördern das Verständnis für die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes und die Nutzung des Rohstoffes Holz. Die Vermittlung von Wissen ist dabei gekoppelt an persönliche Erfahrungen, an das Erleben des Waldes mit allen Sinnen. Deshalb finden möglichst alle Angebote, zu jeder Jahreszeit, bei jedem Wetter, direkt im Wald statt. Die Waldpädagogik wird schwerpunktmäßig in verschiedenen Einrichtungen innerhalb des Staatsbetriebes Sachsenforst durchgeführt, u. a. in dem Waldschulheim Conradswiese, Waldschulheim Wahlsmühle, Waldschulheim Stannewisch, Bildungsstätte Sellnitz, Walderlebnisscheune Taura, Walderlebniszentrum Osterzgebirge, Walderlebniszentrum Leupoldishain, Waldschule am Fichtelberg, Walderlebnisgarten Eich und Wildgehege Moritzburg.

Naturwaldprogramm der Landesforst Mecklenburg-Vorpommerns

Naturwaldreservate (Naturwald-Programm) Naturwald-Programm der Landesforstverwaltung; Ausweisung, Betreuung und Untersuchung von Naturwaldreservaten und Naturwaldvergleichsflächen in Mecklenburg- Vorpommern. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat am 5. Dezember 1995 die Ziele und Grundsätze einer naturnahen Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Hier wurde festgelegt, die Naturwaldreservatsforschung durch die Landesforstverwaltung zu betreiben. Mit der Ausweisung und Unterhaltung von Naturwaldreservaten und Naturwaldvergleichsflächen beteiligt sich die Landesforstverwaltung an primär waldökologischer Forschung, wie sie bundesweit schon länger betrieben wird, wobei die Untersuchungsobjekte unter verschiedenen Bezeichnungen (Bannwälder, Naturwaldzellen, Naturwälder etc.) geführt werden. Die Auswahl repräsentativer Waldflächen und die Einstellung jeglicher Maßnahmen ("Urwälder von Morgen") lassen erkennen, welche Bedeutung der waldökologischen Forschung auf diesen Flächen für die naturnahe Bewirtschaftung und auch im Hinblick auf die verschiedenen Belange des Naturschutzes im Wirtschaftswald zukommt. Das Naturwald-Programm unterstützt weitgehend die Leitlinien für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, die auf europäischer und internationaler Ebene (wie z. B. auf den Europäischen Ministerkonferenzen von Helsinki 1993 und Lissabon 1998) beschlossen wurden. Mit Stand 01.01.2010 sind im Gesamtwald Mecklenburg-Vorpommerns 35 Naturwaldreservate mit einer Waldfläche von insgesamt 1400 ha ausgewiesen. Begriffsbestimmungen Naturwaldreservate (NWR) sind Waldflächen, die in ihrer Entwicklung sich selbst überlassen bleiben. Alle Störungen ihres Zustandes und der ablaufenden natürlichen Prozesse werden hier vermieden. Naturwaldvergleichsflächen (NWV) sind naturnah zu bewirtschaftende Waldflächen, die einem unmittelbaren Vergleich mit NWR auf der Grundlage wissenschaftlicher Erhebungen dienen. Sie weisen ähnliche Standorts- und Bestockungsverhältnisse wie die NWR auf, denen sie räumlich zugeordnet werden. NWR und zugeordnete NWV werden generell als Untersuchungseinheit (NWR/V) betrachtet.

Forstliche Umweltkontrolle (forstliches Umweltmonitoring) im Land Brandenburg

Das SG Forstliche Umweltkontrolle/Bodenkunde erbringt auf Ebene der hoheitlichen Zuständigkeit für den Wald Informationen für Politik und Forstwirtschaft zur nachhaltigen, ökonomisch erfolgreichen und ökologisch verträglichen Bewirtschaftung der Wälder. Voraussetzung einer qualifizierten und zeitnahen Politikberatung sind die zielgerichtete Analyse und Bewertung der Risiken und Potentiale für den Wald und die nachhaltige Forstwirtschaft. Herausforderungen des Klimawandels, die Luftverschmutzung und der sich ändernden Bewirtschaftungsansprüche an Wälder erfordern ein forstliches Umweltmonitoring im Sinne eines integrativen Waldmonitoring. Im Forstlichen Monitoring sind zugleich Landes-, Bundes- als auch Europäische Monitoringaufgaben beispielhaft integriert. Der Bundesrepublik Deutschland erwachsen aus internationalen Vereinbarungen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung (MCPFE), zum Klimaschutz (Klimarahmenkonvention, Kyoto-Protokoll), zum Schutz der biologischen Vielfalt (CBD) und zur Luftrein¬haltung (CLRTAP) vielfältige Berichtspflichten, die nur auf Grundlage eines forstlichen Umweltmonitoring erfüllt werden können. Die EU-weit etablierten Monitoringprogramme (EU Level I bzw. BZE/WZE und Level II) bieten eine wissenschaftlich fundierte Grundlage und die Infrastruktur für das Waldmonitoring. Sie werden im Rahmen eines aufzubauenden europäischen Waldmonitoring (European Forest Monitoring System EFMS) weiterentwickelt und mit anderen Erhebungen (z. B. BWI) abgestimmt und verknüpft. Die aus dem Waldmonitoring abgeleiteten Risikobewertungen und Anpassungsmaßnahmen für die Waldbewirtschaftung sind ein wichtiges Element moderner Dienstleistung für die forstliche Praxis und bilden unverzichtbare Entscheidungshilfen für die Forst- und Umweltpolitik. Das forstliche Monitoring zum Waldzustand liefert wichtige Grundlagen zu strategischen Entscheidungen zur Waldentwicklung. Schwerpunkte: - Erfassung der Dynamik der stofflichen (Wasser, Immission CO2, O3; Deposition N, Säure) und energetischen (Strahlung, Temperatur, Wind) Umwelteinwirkungen auf den Wald (Level II) - Erfassung ihrer Wirkungen auf den Zustand der Waldökosysteme (Pflanzenvitalität, Bodenzustand, Wasser-, Kohlenstoff- und Nährstoffhaushalt, Biodiversität) Level I, LWI, BZE und Level II - Abschätzung der Folgen für die nachhaltige Erfüllung der Waldfunktionen für die Gegenwart, Aufklärung ihrer kausalen Zusammenhänge und Entwurf von Szenarien zur Prognose. - Bodenzustanderfassung und Ableitung von Handlungsempfehlungen für den Waldbodenschutz - Erstellung periodischer Waldzustandsbericht - Kennzeichnung von Risikogebieten für die Forstwirtschaft (Wachstumsbedingungen, Waldbrand, Insekten, Stürme unter Einbeziehung verschiedener Klimaszenarien) zum zielgerichteten Einsatz von Haushaltsmitteln und Fördergeldern (Regionalisierung), - Ermittlung von Daten zur Abschätzung der Kohlendioxid-Speicherfähigkeit der Wälder sowie Veränderungen dieses Speichers bei bestimmten Nutzungsoptionen. - Bearbeitung bodenkundlicher Sonderstandorte und Ableitung von Handlungsempfehlungen für Waldentwicklung Gutachten für die Forstverwaltungen als TÖB bei Emittenten in Waldnähe (Biogasanlagen, Tierhaltungsstätten)

Forstliches Umweltmonitoring

Das Ziel einer naturnahen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung besteht in der Erhaltung und Verbesserung von Gesundheit, Wachstum und Stabilität des Waldes. Um die Auswirkungen von Schadstoffeinträgen, Klimaänderungen, Wildschäden und anderen waldschädigenden Faktoren zu erfassen und zu analysieren, kommen verschiedene Waldmonitoringverfahren zur Anwendung: Die Waldzustandserhebung (WZE) zur Beurteilung der Waldgesundheit auf Grundlage des Kronenzustandes im langjährigen Vergleich und die Bodenzustandserhebung (BZE) zur periodischen Erfassung des chemischen Bodenzustandes, der Betrieb und Ausbau von forstlichen Dauerbeobachtungsflächen in repräsentativen sächsischen Waldökosystemen sowie das Kontrollzaunverfahren zur Erfassung von Wildverbiss. Die über diese Monitoringverfahren erhobenen Daten werden in dem im Aufbau befindlichen Fachinformationssystem "Boden-Standort-Umwelt" erfasst und verwaltet. Die Forstliche Umweltkontrolle im Walde erfolgt durch eine standardisierte Erhebung: einerseits durch Stichprobenverfahren auf einem festgelegten Stichprobenraster in Verbindung mit dem Level-I-Programm der Europäischen Union (Wald- und Bodenzustandserfassung); andererseits für Forstliche Dauerbeobachtungsflächen (DBF) im Rahmen der forstlichen Umweltkontrolle auf europäischer Ebene (= Level II der EU).

Waldbewirtschaftung

Unter Waldbewirtschaftung werden die Teilbereiche Waldarbeit, Forsttechnik und Walderschließung zusammengefasst, für die vom Landesforstpräsidium die landesweite Einführung, Koordination, Organisation sowie Inspektion von effektiven und umweltverträglichen forstlichen Arbeitsverfahren und Walderschließungsmaßnahmen durchgeführt wird. Ziel ist eine pflegliche, standortsangepasste, nachhaltige und planmäßige Bewirtschaftung des Waldes.

Waldzustandsbericht 2024

Die Waldzustandserhebung ermöglicht seit 1984 jährlich anhand eines systematischen, landesweiten Stichprobenrasters Einblick in den Gesundheitszustand unserer Waldbäume. Um einen umfassenderen Überblick über die Entwicklung des rheinland-pfälzischen Waldes mit seinen vielfältigen Funktionen und Gefährdungen zu geben, wird im diesjährigen Bericht neben den Darstellungen zur Kronenzustandsentwicklung besonders auf die Erhaltung der Waldböden als bedeutsamen Teil der forstlichen Nachhaltigkeit eingegangen. Dem Waldboden als „Boden des Jahres 2024“ ist deshalb zusätzlich ein eigenes Kapitel gewidmet. Ein weiterer Beitrag im aktuellen Bericht befasst sich mit der Bedeutung intakter Wälder für eine nachhaltige Grundwasserneubildung in Zeiten des Klimawandels. Die detaillierten Ergebnisse der Waldzustandserhebung werden mit dem Bericht auf den Internetseiten des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität sowie von Landesforsten Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Zudem wird der Bericht dem Landtag zugeleitet. Der Waldzustandsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass das festgestellte Schadniveau über alle Waldflächen von Rheinland-Pfalz, alle Baumarten und Altersstufen hinweg nicht nur das sehr hohe Niveau der Vorjahre hält, sondern sogar den im Jahr 2023 erreichten Höchststand überschreitet. Unsere Wälder leiden dauerhaft unter extremen Dürrejahren, die infolge des Klimawandels seit 2018 gehäuft aufgetreten sind. Die Bundeswaldinventur ist eine von Bund und Ländern gemeinsam organisierte Stichprobeninventur, welche alle zehn Jahre innerhalt der gesamten Waldfläche Deutschlands durchgeführt wird. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) koordiniert dabei federführend die Durchführung.

Waldzustandsbericht 2023

Seit 1984 berichtet das für Wald zuständige Ministerium jährlich mit dem Waldzustandsbericht über die aktuelle Entwicklung des Waldes in Rheinland-Pfalz. Grundlage für die Berichterstattung ist die Waldzustandserhebung, die auf einem systematischen, landesweiten Stichprobenraster durchgeführt wird. Um einen umfassenderen Überblick über die Entwicklung des rheinland-pfälzischen Waldes mit seinen vielfältigen Funktionen und Gefährdungen zu geben, wird im Bericht neben den Darstellungen zur Kronenzustandsentwicklung besonders auf die Erhaltung der Waldböden als bedeutsamem Teil der forstlichen Nachhaltigkeit eingegangen. Weitere Beiträge im aktuellen Bericht befassen sich mit der Vielfalt und Anpassungsfähigkeit unserer Eichenwälder und der Wiederbewaldung flächig geschädigter Wälder in Rheinland-Pfalz. Die detaillierten Ergebnisse der Waldzustandserhebung werden mit dem Bericht auf den Internetseiten des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität sowie von Landesforsten Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Zudem wird der Bericht dem Landtag zugeleitet. Der Waldzustandsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass das festgestellte Schadniveau über alle Waldflächen von Rheinland-Pfalz, alle Baumarten und Altersstufen hinweg nicht nur das sehr hohe Niveau der Vorjahre hält, sondern sogar den im Jahr 2020 erreichten Höchststand überschreitet. Unsere Wälder leiden dauerhaft unter Dürrejahren infolge des Klimawandels.

Das Forstamt Tegel

Das Forstamt Tegel betreut mit sechs Revierförstereien insgesamt ca. 6.000 Hektar Waldfläche. Das umfasst alle landeseigenen Waldgebiete in den Berliner Bezirken Reinickendorf und Spandau. Überdies gehören ausgedehnte Waldgebiete im Land Brandenburg in der Umgebung von Stolpe (Hohen Neuendorf) und Schönwalde-Glien/Wansdorf zum Verantwortungsbereich des Forstamtes. Unser vorrangiges Ziel ist es, den Wald nachhaltig und pfleglich nach den Grundsätzen der naturgemäßen Waldbewirtschaftung zu entwickeln. Mit der Waldschule Spandau und der Rucksackwaldschule „Mistkäfer“ liegen zwei Umweltbildungseinrichtung im Forstamtsbereich. Im Forstamtsbüro erhalten Sie revierübergreifende Erlaubnisse aller Art, Reitmarken und Auskünfte zu Wald und Wildtieren. Wildfleisch in Portionen bietet das Forstamt nach Verfügbarkeit zu gesonderten Verkaufsterminen an. Für Informationen dazu und zu weiteren Fragen rund um den Wald sind wir telefonisch zu den unten genannten Sprechzeiten gerne für Sie erreichbar. Für Brennholz (soweit vorrätig) und revierbezogene Erlaubnisse wenden Sie sich bitte direkt an die Revierförstereien. Bitte beachten: Raff- und Leseholzscheine bieten die Reviere des Forstamtes Tegel bis auf weiteres nicht an. Waldschulen und Lehrkabinett der Berliner Forsten

Das Forstamt Köpenick

Das Forstamt Köpenick betreut die Waldgebiete in den Berliner Bezirken Treptow-Köpenick, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Tempelhof-Schöneberg. Dem Forstamtsbereich Köpenick sind insgesamt neun Revierförstereien und das Lehrkabinett Teufelssee sowie die Waldschule Plänterwald zugeordnet. Auf der zu bewirtschaftenden Gesamtwaldfläche von ca. 8.500 Hektar werden die betrieblichen Abläufe für den gesamten Forstamtsbereich koordiniert und Holz an Forstunternehmen verkauft. Unser vorrangiges Ziel ist es, den Wald nachhaltig, pfleglich und sachgemäß nach den Grundsätzen der naturgemäßen Waldbewirtschaftung zu entwickeln. Im Forstamtsbüro erhalten Sie Auskünfte zum Wald, revierübergreifende Genehmigungen aller Art und Reitmarken. Brennholz sowie revierbezogene Genehmigungen sind in den Revierförstereien erhältlich. Wildfleisch in Portionen bieten wir einmalig am Samstag vor dem 1. Advent auf unserem Brennholztag im Forstamt an. Gerne informieren wir telefonisch über Ausbildungs- und Praktikumsplätze . Waldschulen und Lehrkabinett der Berliner Forsten

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