Die Karte stellt aktiv vom Kompetenzzentrum Nachhaltige Landwirtschaft (Sächsisches Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Geologie) bearbeitete und abgeschlossene Feldversuche sowie Praxisdemonstrationen dar.
Der Datensatz stellt aktiv vom Kompetenzzentrum Nachhaltige Landwirtschaft (Sächsisches Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Geologie) bearbeitete und abgeschlossene Feldversuche sowie Praxisdemonstrationen dar.
Die Aufgaben des Bereiches Pflanzliche Erzeugung umfassen: - die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften landwirtschaftlicher Fachgesetze und Verordnungen, - die Konkretisierung der Guten fachlichen Praxis, die Boden und Pflanze betreffen, - die Wechselwirkungen zwischen Landbewirtschaftung und Umwelt (wissenschaftliche Begleitung von Agrarumweltprogrammen, Agrarumweltmonitoring), - Landnutzungssysteme, für die die Wechselwirkungen mit der Umwelt eine besondere Rolle spielen (FFH. Natur- und Hochwasserschutz), sowie - die Entwicklung moderner Strategien zum Schutz der Kulturpflanzen und Pflanzenerzeugnisse von Schadorganismen sowie die Entwicklung optimierter Produktionsverfahren. Die Umsetzung dieser Aufgaben schließt eine problemorientierte Forschung zur Entwicklung und Förderung der Landbewirtschaftung und Landschaftspflege ein, die auf eine nachhaltige Landwirtschaft nach den Prinzipien des Integrierten und Ökologischen Pflanzenbaus sowie der Landwirtschaft mit besonderen Umweltleistungen ausgerichtet ist. - Ableitung von Agrar-Umwelt-Indikatoren zur Bewertung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung - Versuche und Demonstrationen zum Anbau nachwachsender Rohstoffe und Erschließung neuer Anwendungsfelder für deren Verwertung - Erprobung und Umsetzung von bodenschonenden und erosionsmindernden Bodenbearbeitungsverfahren und Bewirtschaftungsstrategien Die Umsetzung der Forschungs- und Untersuchungsergebnisse erfolgt durch die Erarbeitung von Arbeitshilfen zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Praxis, von Stellungsnahmen für die Politik sowie die Mitwirkung bei der Erarbeitung von Regelwerken auf Länder- und Bundesebene.
Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt gibt es seit 1999. Rund 240 Wirtschaftsunternehmen, Verbände, Kommunen und die Landesregierung arbeiten in der Umweltallianz zusammen. Grundlage für die freiwillige Partnerschaft ist die "Vereinbarung zur Nachhaltigen Standortpolitik durch kooperativen Umweltschutz“. Das Bündnis steht unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt. Die Mitgliedschaft in der Umweltallianz Sachsen-Anhalt ist kostenlos. Sie steht auch mittelständischen und kleinen Unternehmen offen. Kontakt zur Geschäftsstelle der Umweltallianz im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU): Link: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Link: 25 Jahre Umweltallianz Sachsen-Anhalt Die fachliche Begleitung und die Weiterentwicklung der Umweltallianz sind Aufgabe des Beirates für „Umwelt und Wirtschaft", der seinen Sitz in Magdeburg beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat. Mitglieder des Beirates Vertreter Anschrift Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Andreas Scholtyssek (Vorsitzender) Franckestraße 5 06110 Halle (Saale) E-Mail: ascholtyss(at)halle.ihk.de Tel.: 0345 212 62 03 Fax: 0345 212 644 203 Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Michael Stief Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg E-Mail: michael.stief(at)mwu.sachsen-anhalt.de Tel.: 0391 567 19 79 Fax: 0391 567 17 27 Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Matthias Wagner Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg E-Mail: Matthias.Wagner(at)mw.sachsen-anhalt.de Tel.: 0391 567 44 14 Fax: 0391 567 44 50 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Dr. Christiane Röper Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale) E-Mail: Christiane.Roeper(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de Tel.: 0345 57 04 500 Fax: 0345 57 04 190 Industrie- und Handelskammer Magdeburg Lukas Thormann Alter Markt 8 39104 Magdeburg E-Mail: lukas.thormann(at)magdeburg.ihk.de Tel.: 0391 56 93 152 Fax: 0391 56 93 193 Handwerkskammer Halle (Saale) Sven Sommer Gräfestraße 24 06110 Halle (Saale) E-Mail: ssommer(at)hwkhalle.de Tel.: 0345 29 99 228 Fax: 0345 29 99 200 Handwerkskammer Magdeburg Karsten Gäde Gareisstraße 10 39106 Magdeburg E-Mail: kgaede(at)hwk-magdeburg.de Tel.: 0391 62 68 212 Fax: 0391 62 68 110 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e.V. Kai Bieler Verband der Chemischen Industrie e.V. Kleine Klausstraße 14 06108 Halle (Saale) E-Mail: bieler(at)nordostchemie.de Tel.: 0345 38 80 751 Fax: 0345 38 80 760 Landkreistag Sachsen-Anhalt Christian Plath Albrechtstraße 7 39104 Magdeburg E-Mail: plath(at)landkreistag-st.de Tel.: 0391 56 53 140 Fax: 0391 56 53 190 Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt Anika Grimm Sternstraße 3 39104 Magdeburg E-Mail: a.grimm(at)sgsa.info Tel.: 0391 59 24 340 Fax: 0391 59 24 444 Deutscher Gewerkschaftsbund Landesbüro Sachsen-Anhalt Martin Mandel Olvenstedter Straße 66 39108 Magdeburg E-Mail: martin.mandel(at)dgb.de Tel.: 0391 62 50 323 Fax: 0391 62 50 327 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Michael Zorn Dessauer Straße 70 06118 Halle E-Mail: michael.zorn(at)lvwa.sachsen-anhalt.de Tel.: 0345 51 42 500 Fax: 0345 51 42 512 Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt hat 221 Mitglieder. Die aktuelle Mitgliederliste der Umweltallianz ist auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt einsehbar. Das Spektrum der Mitglieder reicht von großen internationalen Unternehmen über mittelständische Firmen bis hin zu kleinen Handwerksbetrieben. Bewerbungsberechtigt sind Einzelunternehmen, Kammern, Verbände und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft mit einem Standort bzw. Firmensitz in Sachsen-Anhalt. Hier Bewerbungsformular und Beispiele aus der Praxis. weiterlesen "Mitglied werden" Gemäß der Vereinbarung zur Umweltallianz , sollen verstärkt aktuelle wirtschaftliche und umweltpolitische Fragestellungen auf die Tagesordnung gehoben und in Branchengesprächen und regionalen Arbeitsgruppen thematisiert werden. Zwischen der Landesregierung und Unternehmen der Umweltallianz gibt es einen regelmäßigen Informationsaustausch zu aktuellen umweltpolitischen Themen. So entstanden branchenspezifische Kooperationen , zum Beispiel mit der Abfallwirtschaft. Der erste regionale Arbeitskreis der Umweltallianz Sachsen-Anhalt wurde im Februar 2020 in Schönebeck gegründet, er war Vorbild für die Bildung weiterer regionaler Netzwerke. Dies war der erste Schritt zur Neuausrichtung der Umweltallianz als Plattform für den Erfahrungsaustausch zu Umwelt- und Energiethemen. Weitere Veranstaltungen folgten, wie das Treffen der Umweltallianz im September 2021 in Sangerhausen , der Workshop der Umweltallianz zur Energieeffizienz in der Wirtschaft in Gardelegen im Oktober 2022 und der Wasserstoff-Stammtisch Mansfeld-Südharz im Februar 2023. Am 28.05.2024 fand die Kick-Off-Veranstaltung des neu gegründeten Arbeitskreises Nachhaltigkeit in Piesteritz statt. Es folgten weitere Treffen des Arbeitskreises Nachhaltigkeit am 13.08.2024 in Leuna und am 24.10.2024 in Halle. Am 06.02.2025 war das vierte Treffen des Arbeitskreises Nachhaltigkeit in Halle. Das nächste Treffen wird am 20.05.2025 in Eisleben sein. Alle Termine und Veranstaltungen der Umweltallianz Sachsen-Anhalt Mit dem Preis der Umweltallianz Sachsen-Anhalt werden hervorragende unternehmerische Leistungen auf dem Gebiet der Ressourceneffizienz und der Green Economy ausgezeichnet. Der landesweite Wettbewerb ist eine gemeinschaftliche Initiative von Partnern und Mitgliedern des Bündnisses. Am 13. November 2024 wurde der Preis der Umweltallianz zum 9. Mal verliehen und stand in diesem Jahr unter dem Motto „25 Jahre Umweltallianz – Innovative Umweltideen aus Sachsen-Anhalt“. Die Preise wurden in den Kategorien „Produkte und Technologien“ sowie „Konzepte und Projekte“ vergeben und waren mit je 8.000 Euro dotiert. Außerdem wurde der Sonderpreis der Umweltallianz verliehen, der ausschließlich Mitgliedsunternehmen der Umweltallianz vorbehalten ist. Er war ebenfalls mit einem Preisgeld von 8.000 Euro ausgestattet. Eine unabhängige Jury wählte die Finalisten aus. Diese erhielten ein professionelles Video für die eigene Öffentlichkeitsarbeit und konnten sich im September persönlich der Jury präsentieren. Weitere Informationen zur Preisverleihung sowie den Preisträgern erhalten Sie hier . Die Botschafter der Umweltallianz sollen für die Anliegen des Bündnisses werben. Unter ihnen ist Marcus Ostendorf von der Bäckerei Möhring in Barleben, der 2018 als erster Botschafter der Umweltallianz ernannt wurde. Über die App "Too good to go" werden Backwaren zum reduzierten Preis abgegeben, die am Ende des Tages nicht verkauft werden konnten. Dieser Einsatz für Ressourcenschutz und gegen Lebensmittelverschwendung wurde gewürdigt. Auf der Festveranstaltung am 14.11.2022 ernannte Umweltminister Willingmann zwei weitere Botschafter der Umweltallianz. Herr Ostendorf von der Bäckerei Möhring in Barleben teilt sich diese Aufgabe nun mit Robert Dreyer von der Tischlerei Dreyer aus Wulferstedt und Jörg Schulze vom Kompetenznetzwerk „Mittel-deutsche Entsorgungswirtschaft“ aus Halle. Mehr Informationen zu den Botschaftern der Umweltallianz
Die Düngung ist eine der ältesten Maßnahmen im Acker- und Pflanzenbau. Schon in früheren Jahrhunderten nutzten die Bauern ohne Detailkenntnis die ertragssteigernde Wirkung der Nährstoffe. Heute ist die bedarfsgerechte Düngung unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft. Die Düngung versorgt Kulturpflanzen mit notwendigen Nährstoffen, um Qualität und Gesundheit der Kulturpflanzen und damit der Ernteprodukte verbessern sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und zu fördern. Bei der Anwendung von Düngemitteln sind jedoch nicht nur Ertragssteigerung und ökonomisch-effizienter Düngereinsatz von Interesse. Es müssen auch Aspekte der Umweltwirkung und Umweltverträglichkeit der Düngungsmaßnahmen beachtet werden. Bei der Anwendung von Düngemitteln gelten für Landwirte die Grundsätze der "guten fachlichen Praxis". Dies soll gewährleisten, dass die Nährstoffzufuhr bedarfsgerecht und verlustarm erfolgt und die Gesundheit von Menschen und Tieren und der Naturhaushalt nicht gefährdet werden. Das Düngegesetz (DüngG) ist die gesetzliche Grundlage für die nachfolgenden Verordnungen. Mit den rechtlichen Vorgaben wird die Düngung geregelt. Damit sollen die Effizienz der Düngung erhöht, mögliche Beeinträchtigungen von Grundwasser und Oberflächengewässern verringert und Ammoniakemissionen aus landwirtschaftlichen Quellen vermindert werden. Düngeverordnung (DüV) Düngemittelverordnung (DüMV) Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) . Zuständig für den Vollzug der Düngeverordnung (DüV) und der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Fachaufsicht liegt beim Landesverwaltungsamt, Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit . Auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes stehen weiterführende Informationen zum Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger sowie eine Liste der Ansprechpartner in den Landkreisen zur Verfügung. Fachliche Grundlagen und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben werden von der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau zur Verfügung gestellt. Die Düngemittelverkehrskontrolle (Überwachung der Herstellung und des Inverkehrbringens entsprechend der Regelungen in der Düngemittelverordnung) obliegt dem Landesverwaltungsamt, Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit. Die am 13. Juli 2018 erlassene Landesverordnung verpflichtet jeden Betrieb, der in der Summe mehr als zweihundert Tonnen Wirtschaftsdünger jährlich abgibt und/oder aufnimmt, in das vom Land Sachsen-Anhalt bereitgestellte Meldeprogramm Wirtschaftsdünger zu melden. Weitere Informationen zum Programm sowie die Kontaktdaten der Ansprechpartner werden von der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau zur Verfügung gestellt. Gemäß § 13a der novellierten Düngeverordnung vom 28. April 2020 sind die Bundesländer verpflichtet, mit Nitrat und Phosphor belastete Gebiete auszuweisen und in diesen zusätzliche düngerechtliche Anforderungen festzulegen. Die Ausweisung dieser Gebiete erfolgt auf Grundlage der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10. August 2022. Dies führt zu einer Neuausweisung der „roten“ Gebiete. Hierzu war eine Überarbeitung der bisher gültigen "Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften im Land Sachsen-Anhalt" vom 8. Januar 2021 sowie eine Anpassung der bisherigen Gebietskulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete erforderlich. Mit der Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften (DüngeRZusVO) vom 21. März 2023, die mit Wirkung vom 30. März 2023 in Kraft getreten ist, setzt Sachsen-Anhalt den § 13a der Düngeverordnung um. Folgende zusätzliche Anforderungen haben Landwirte mit Flächen in mit Nitrat belasteten Gebieten umzusetzen: verpflichtende Nährstoffuntersuchung von Wirtschaftsdüngern (Ausnahme: Festmist von Huf- und Klauentieren) und Gärrückständen sowie verpflichtende jährliche Nmin-Bodenuntersuchungen (Ausnahme: Dauer-, Grünlandflächen, Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau). Die Sperrfristverlängerung für Gemüse, Erdbeeren und Beerenobst entfällt. Auf der Grundlage der AVV Gebietsausweisung (AVV GeA) vom 10. August 2022 ist eine Neuausweisung der entsprechenden Gebiete als Gebietskulisse „Belastete Gebiete nach DüV“ erfolgt. Die Gebietskulissen sind im webbasierten Geodaten-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) veröffentlicht worden. Parallel ist wie bisher zeitnah die Information der Betriebsinhaber im Zuge des Antragsverfahrens auf Beihilfen, Prämien und Fördermaßnahmen über das Inet-Antragsprogramm (ELAISA - Elektronischer Agrarantrag Sachsen-Anhalt) vorgesehen. Eine Ausweisung der durch Phosphor eutrophierten Gebiete erfolgt nicht mehr. Dafür gelten landesweit auf Flächen an Gewässern erweiterte Gewässerabstände beim Einsatz von stickstoff- bzw. phosphathaltigen Düngemitteln. Die bisherige "Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften im Land Sachsen-Anhalt" vom 8. Januar 2021 ist außer Kraft getreten. Weitere Informationen bietet die Internetseite der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens zur Nitratrichtlinie hat die Europäische Kommission Deutschland aufgefordert, ein Monitoringprogramm einzurichten, das in kurzen Zeiträumen Aussagen über die Wirkung der Düngeverordnung (DüV) zulässt. Deutschland wird in diesem Jahr mit einem bundesweiten Monitoring zur DüV beginnen. Dieses Monitoring soll auch die regelmäßige Überprüfung der mit Nitrat belasteten bzw. durch Phosphor eutrophierten Gebiete ("Rote Gebiete") ermöglichen. Die Landesregierungen können mittels Rechtsverordnung Vorlage-, Melde- oder Mitteilungspflichten über die Aufzeichnungen zur Düngung festlegen. Mit der "Verordnung über düngerechtliche Mitteilungspflichten im Land Sachsen-Anhalt" regelt Sachsen-Anhalt die Mitteilungspflichten zur Düngung für landwirtschaftliche Betriebe, die Flächen in Sachsen-Anhalt bewirtschaften. Gleichzeitig wird mit der vorliegenden Verordnung die Datenbasis für die Evaluierung der Düngeverordnung geschaffen, unter anderem zu den aktuellen Stickstoffemissionen aus der Landwirtschaft. Das Emissionsmonitoring als Teil des Monitoringprogramms hat eine besondere Bedeutung für die Dokumentation kurzfristiger Auswirkungen der DüV. Mit Hilfe der mitzuteilenden betrieblichen Daten lässt sich das Risiko einer Austragsgefährdung für Nitrat bzw. Phosphor in Gewässer abschätzen. Die Mitteilung der landwirtschaftlichen Betriebe an die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) umfasst die Aufzeichnungen nach § 10 DüV, u. a. den gesamtbetrieblichen Düngebedarf und Nährstoffeinsatz sowie schlagbezogene Aufzeichnungen zur Düngebedarfsermittlung und zur aufgebrachten Nährstoffmenge. Die Übermittlung der Mitteilungen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form nach den Vorgaben der LLG. Für das Jahr 2021 gilt eine Mitteilungsfrist bis zum Ablauf des 31. Oktober. Ab dem Jahr 2022 ist der Mitteilungspflicht dann jeweils bis zum Ablauf des 30. April nachzukommen. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau abrufbar.
Magdeburg. Gute Nachrichten für Sachsen-Anhalts Landwirte: Die EU-Direktzahlungen werden wie in den vergangenen Jahren noch vor Jahresende ausgezahlt. Rund 3.900 landwirtschaftliche Betriebe im Land erhalten insgesamt 270 Millionen Euro – 5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Die EU-Direktzahlungen sind ein zentraler Bestandteil der Agrarförderung. Sie dienen dazu, die von der Politik gesetzten hohen Anforderungen auszugleichen und die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft weltweit zu sichern. Die Direktzahlungen setzen sich aus einem Mix aus garantierten Stützungszahlungen und freiwilligen Maßnahmen (sogenannte Ökoregelungen) sowie einer gekoppelten Einkommensstützung bei Tieren zusammen: Gekoppelte Einkommensstützung für Tiere: Mehr als 73 Millionen Euro fließen zudem in freiwillige Umweltmaßnahmen (Ökoregelungen) oder den Anbau vielfältiger Kulturen. Weitere Unterstützungen Auch für Betriebe in schwierigen Lagen gibt es Hilfen: Eine Ausgleichszulage von 5,5 Millionen Euro wird an Unternehmen in benachteiligten Gebieten ausgezahlt. Zusätzlich fließen 550.000 Euro als Ausgleich für Pflanzenschutzmittelverbote. Schnell und unkompliziert „Die Zahlungen werden noch vor Jahresende auf den Konten der Betriebe sein“, sagt Minister Sven Schulze. „Gerade angesichts steigender Kosten durch die Energiekrise und politische Einschnitte werden wir unsere Landwirte in Sachsen-Anhalt nicht alleinlassen“, so Minister Sven Schulze weiter. „Mein besonderer Dank gilt den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, die durch ihren hohen persönlichen Einsatz die pünktlichen Auszahlungen unter den neuen Rahmenbedingungen für die Direktzahlungen ermöglicht haben“, sagt Minister Sven Schulze abschließend. Hintergrund: Die EU-Direktzahlungen stammen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. Ziel ist es, die Landwirtschaft in Europa zu unterstützen und nachhaltig zu gestalten. Die Gelder helfen den Landwirten, ihre Einkünfte zu sichern und wirtschaftliche Schwankungen auszugleichen. Sie können für den Erhalt der Betriebe, Investitionen in moderne und nachhaltige Landwirtschaft sowie die Einhaltung von Umwelt- und Klimaschutzauflagen verwendet werden. Damit tragen die Zahlungen nicht nur zur Stabilität der Betriebe bei, sondern stärken auch den ländlichen Raum insgesamt.
Organisationsplan Minister Sven Schulze Leitungsstab (LS) Vera Auerbach Persönlicher Referent 4207 Felix Theuerkauf 4761 Vorzimmer Anke Heine 4280/4260 Brita Gebauer 4408 Zuständige Behörde EGFL/ELER gem. VO (EU) Nr. 908/2014 Ministerbüro (MB), Kabinett, Landtag, Bundesrat (KLB) Vera Auerbach Stabsstelle Silicon Junction 4207 Dr. Alexander Goebel Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation (ÖK) 4220 Tanja Andrys 4436 Stabsstelle Wirtschaftspolitik Pressesprecherin Sandra Schulze 4286 4275 Annette Dölle Stephanie Gläser 4224 Stefanie PötzschGert Zender Stabsstelle Agrar- und Forst- politik, AMK-Koordinierung Lena Kathe - Ressort CIO -- Amtschef - Persönliche Referentin Julian Schache 4398Maren Sens 4219 Vorzimmer Heike Timm 4351/4377Vorzimmer Helmtraud Papmeyer 4310/4455 Informationssicherheits- beauftragte Gleichstellungsbeauftragte Staatssekretär Persönlicher Referent 4220 Tanja Andrys Staatssekretärin 4240 Landesvertretung Brüssel Sabine Hildebrandt +32 27410918 Abteilung 1Abteilung 2Abteilung 3Abteilung 4Abteilung 5* Zentrale DiensteWirtschaftsförderung, Innovation, Industrie und AußenwirtschaftWirtschaftspolitik, Tourismus, WirtschaftsordnungLandwirtschaft, Forsten, Agrarmärkte, Veterinärwesen und LebensmittelsicherheitLändlicher Raum, Agrarpolitik; Zahlstelle für EGFL und ELER, IRD / Leitung der Zahlstelle Dr. Andreas TyrpeVolker Rost N.N. 4291 Andreas Höfflin 4297 N.N. 4262 4333 1806 Referat 11Referat 21Referat 31Referat 41Referat 51 Organisation, Innerer DienstInstrumente der Unternehmens- finanzierung, Existenzgründungen, Start-ups, BeihilfeWirtschaftspolitik, Energiefragen der Wirtschaft, StatistikGrundsatzangelegenheiten der Jagd- und Fischereipolitik, Fischerei, Forst-, Fischerei- und JagdrechtAgrarpolitik, Fördermaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes, Agrarmarketing, Koordinierung ELER/ESF Stv. AL 3 Dr. Frank Danek Elisabeth Erasmi 4371 Klaus-Henning Damm 4394 4264 Projektgruppe Strukturwandel in der BraunkohleregionWalter Schmidt Markus Rensch 4202 3243 . Referat 12Referat 22Referat 32Referat 42Referat 52 PersonalRegionale Innovationsstrategie, Innovations- und Transferpolitik und Innovationsförderung, Digitale Wirtschaft, ClusterthemenAltlasten, Umweltfragen der Wirtschaft, Standort- und FlächenpolitikPflanzliche Erzeugung, Bio- und Gen- technik, Agrarökonomie/ Beratung, Digitalisierung in der Landwirtschaft, Ernährungssicherstellung, Garten-, Obst- und WeinbauFlurneuordnung, LEADER und andere Aufgaben der ländlichen Entwicklung, ländliches Flächenmanagement, Bodenmarkt Kerstin Heitmann m.d.W.d.G.b. 4725Reno PaulErhard OstermannStv. AL 4 Annette von Sayn-WittgensteinUlf Wöckener Referat 13Referat 23Referat 33Referat 43Referat 53 Haushalt, Finanzplanung, Finanzcontrolling,Regionale Wirtschaftsförderung, Branchendialoge, Industriebetreuung, IndustrieansiedlungWettbewerbsrecht, Bankwesen, Landeskartellbehörde, Wirtschafts- und Gewerberecht, Handwerk, KammeraufsichtTierische Erzeugung, Pflanzliche und Tierische Märkte, Technik und Bauwesen, Imkerei, Berufliche BildungEU-Zahlstellenreferat für die Agrarfonds EGFL und ELER, Beihilfeangelegenheiten 4265 Strukturfonds 4403 4311 Stv. AL 5 Stv. AL 1 Silke Bartsch 1823 4401 Matthias Bönecke 4295 Lutz Jäger Referat 14Referat 24Referat 34 Justitiariat, Öffentliches Auftragswesen, VersicherungenAußenwirtschaft, Europäische Angelegenheiten, Entwicklungs- zusammenarbeitTourismus, Standortmarketing 4478 Kerstin Petsch 4288 Stephan Hähnlein 1740 Leiter der Zahlstelle Referat 44Referat 54 Lebensmittelsicherheit, Bedarfsgegenstände, Gesundheits- bezogener VerbraucherschutzDirektzahlungen im InVeKoS/ Konditionalität Gabriele JohnHartmut Fritsche Stv. AL 2 Bettina Walter 4736 Catrin Gutowsky Referat 15 Bürokommunikation, IT-Service, Intranet Jörg Meyer 4210 4452 Elmar Heisterkamp 4246 4700 1856 Referat 35Referat 45Referat 55 Bergbau, Geologie, Rohstoff- sicherung, Mess- und Eichwesen,Veterinärwesen, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Tierarzneimittel, TierschutzbeauftragterIT-Koordinierung in der Zahlstelle / Zahlstellenumsetzung der Flächen- maßnahmen im ländlichen Raum Frank RannebergN.N.Christian Löblich 4453 3475 Tierschutzbeauftragter Dr. Marco König 4211 Referat 16Referat 36Referat 46Referat 56 Digitalisierungskoordination EVA, OZG und FIMKreativwirtschaft, Handel, DienstleistungenBiodiversität, Nachhaltigkeit, Klimaschutz in der LandwirtschaftAgrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ausgleichszahlungen, ökologischer Landbau, Allgemeine und Rechts- angelegenheiten der Abteilung Annette ZietlowAnke Busse Chief Digital Officer (CDO) Norbert Lühe Sylke Schünemann 4290 Behördliche Datenschutzbeauftragte Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte Hauptpersonalrat Personalrat Hauptschwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung 4261 4454 4770 1819 4360 4360 4484 4491 Referat 47* 1819 Interner Revisionsdienst (IRD) Wald- und Holzwirtschaft, Forstpolitik, Landesforstbetrieb, Forstliche Förderung N.N. Rainer Kloß 3472 Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Hasselbachstraße 4, 39104 Magdeburg Postfach 391144, 39135 Magdeburg Telefon 0391/567-0 Telefax 0391/615072 poststelle@mw.sachsen-anhalt.de www.mwl.sachsen-anhalt.de intranet.mw.lsa-net.de * Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58, 39112 Magdeburg Stand - 01. Januar 2025
Die hier eingestellten Dokumente sind nicht barrierefrei. 01-2006 Feinstaub durch Silvesterböller 02-2006 Schönes Winterwetter sorgt für erhöhte Feinstaubwerte 03-2006 Naturschutz unterstützt nachhaltige Landwirtschaft Erstpflegemaßnahmen im Naturpark "Unteres Saaletal" abgeschlossen 04-2006 Winterkälte und erhöhte Feinstaubwerte 05-2006 9. Internationaler "NOISE AWARENESS DAY" 06-2006 Frühsommer bringt Feinstaub und Ozon 07-2006 EU-Feinstaubgrenzwert in Magdeburg überschritten 08-2006 30 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkommen in Deutschland - 15 Jahre in Sachsen-Anhalt Nachweis und Meldepflicht über geschützte Exoten 09-2006 Im Harz und im Osten Sachsen-Anhalts Überschreitungen des EU- Informationswertes Deutlicher Anstieg der Ozonbelastung 10-2006 Flächendeckende Überschreitung des EU-Informationswertes Höchste Ozonbelastung seit 2003 11-2006 Klima bewegt - von Kopf bis Fuß Autofreier Tag "in die Stadt ohne mein Auto" am 22. September 2006 12-2006 Messmast kann den Verkehr in Halle steuern 13-2006 Hochnebel begünstigt Feinstaubanstieg 14-2006 Rumänische Umweltexperten zu Gast
Landwirtschaft umweltfreundlich gestalten Der Landwirtschaft kommt beim Erhalt und Schutz unserer natürlichen Ressourcen eine große Bedeutung zu. Eine umweltfreundlich gestaltete Landwirtschaft trägt dazu bei, Umweltbelastungen zu vermindern und zu vermeiden. Voraussetzung hierfür sind jedoch ausreichende rechtliche Grundlagen und eine Agrarpolitik, die deutlich stärker auf Agrarumwelt- und Klimaschutz ausgerichtet ist. Einführung Deutschland ist aufgrund seiner fruchtbaren Böden, gemäßigten Temperaturen und ausreichenden Niederschläge ein Gunststandort für die landwirtschaftliche Produktion. Das ermöglicht hohe Erträge bei guter Qualität der erzeugten Lebens- und Futtermittel. Mit ihrem umweltoffenen Einsatz und den vorherrschenden Produktionssystemen verursacht die Landwirtschaft verschiedene Umweltbelastungen . Andererseits erhalten bestimmte Bewirtschaftungsweisen auch wertvolle Agrarökosysteme und unsere gewachsene Kulturlandschaft. Die Landwirtschaft prägt damit das Landschaftsbild und bietet Möglichkeiten einer umweltverträglichen Bewirtschaftung der Flächen. Sie ist in bestimmten Regionen auch eine wichtige Grundlage für die regionale Wirtschaft und den Tourismus. Ziel einer umweltfreundlich gestalteten Landwirtschaft muss es sein, negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Luft, Wasser, Klima und die Biodiversität zu vermeiden, Kulturlandschaften zu erhalten und gleichzeitig die regionale Entwicklung zu fördern. Das nationale Agrar- und Umweltrecht sowie die Ausgestaltung der europäischen und nationalen Agrarpolitik bieten prinzipiell Möglichkeiten, Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft in Grenzen zu halten und eine umweltschonende Bewirtschaftung der Flächen zu gewährleisten. Um bestehende Agrarumwelt- und Klimaziele zu erreichen, ist jedoch eine deutlich ambitioniertere Gestaltung notwendig. Dies kann einerseits über gesetzliche Vorschriften im nationalen Agrar- und Umweltrecht oder Umweltstandards als Voraussetzungen für den Erhalt von Agrarsubventionen der EU (GAP) erfolgen. Andererseits bietet auch die Entlohnung für zusätzliche Umweltmaßnahmen die Möglichkeit, Umweltschutz in der Landwirtschaft stärker zu fördern (z.B. durch Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der ersten oder zweiten Säule der GAP). Ergänzende ökonomische Instrumente wie Steuern und Abgaben können eine umweltverträgliche Landwirtschaft zusätzlich unterstützen. Weitere Möglichkeiten bietet die Teilnahme an Umweltmanagementsystemen und -zertifizierungen, wenn diese auf einer glaubwürdigen fachlichen Basis beruhen. Vorschriften und Mindeststandards zum Umweltschutz, an die sich Landwirte und Landwirtinnen in Deutschland halten müssen, sind im bestehenden nationalen Agrar- und Umweltrecht verankert. Dieses umfasst eine Vielzahl von nationalen Gesetzen und Verordnungen, mit denen Deutschland zumeist die Vorgaben der europäischen Agrar-Umweltpolitik (EU-Richtlinien) umsetzt. Hierzu gehören auf Bundesebene beispielsweise das Düngegesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz (nähere Informationen zum Wasserrecht ) mit den jeweils zu den Gesetzen erlassenen Verordnungen. Das Bundesbodenschutzgesetz , welches über die „Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft“ landwirtschaftliche Maßnahmen zum Bodenschutz definiert, basiert hingegen derzeit in Ermangelung einer EU-weiten Bodenrahmenrichtlinie ausschließlich auf nationalen Vorgaben. Obwohl das nationale Agrar- und Umweltrecht umfangreiche Vorschriften für die Landwirtschaft enthält, zeigen die vielfältigen Umweltbelastungen, dass deutlicher Nachbesserungsbedarf besteht. Dies liegt unter anderem daran, dass es in einigen Rechtsbereichen Vollzugsdefizite gibt. So können Vorortkontrollen durch die zuständigen Kontrollinstanzen (zum Beispiel Landwirtschaftskammern) aufgrund deren begrenzter Kapazitäten nur sporadisch durchgeführt und Verstöße nur selten aufgedeckt und geahndet werden. Zudem fehlen in vielen Rechtsbereichen bereits die Voraussetzungen dafür, wie z.B. Vorschriften, die den Behörden die notwendigen Kontroll-, Anordnungs- und Sanktionsbefugnisse übertragen. Außerdem finden sich in den Normtexten häufig abstrakte und nicht hinreichend bestimmte Formulierungen, die sowohl bei Landwirtschaftsbetrieben als auch bei den Behörden zu rechtlichen Unklarheiten bei der Anwendung führen, z. B. fehlende Anzeigepflichten, Genehmigungsvorbehalte sowie anwendbare Anordnungsbefugnisse zur Konkretisierung und Durchsetzung der guten fachlichen Praxis im Einzelfall. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher mit Blick auf die gegenwärtig unzureichende Wirksamkeit des Agrar- und Umweltrechts den Umweltschutz in den einschlägigen Rechtsgrundlagen vor allem durch leichter vollziehbare Regelungen zu stärken. Für die aktuelle Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) hat die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten viel Spielraum für eine ambitionierte Agrarumwelt- und Klimapolitik gegeben. Diesen Spielraum haben Deutschland und andere Mitgliedsstaaten jedoch bei weitem nicht ausgenutzt. Als Voraussetzung für die GAP-Zahlungen müssen Landwirte bestimmte, nach EU-Recht obligatorische Auflagen im Bereich Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit und Tierschutz einhalten (Grundanforderungen der Betriebsführung, GAB) und gewährleisten, dass sie die landwirtschaftlich genutzten Flächen (auch die vorübergehend nicht bewirtschafteten) in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) erhalten. Bei Verstößen können die Zahlungen gekürzt werden. Landwirte, die über die obligatorischen Anforderungen hinaus zusätzliche Güter und Dienstleistungen bereitstellen und sich freiwillig zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt der Landschaften verpflichten, werden dafür im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen finanziell unterstützt. Hierfür stehen Mittel in der ersten Säule (Öko-Regelungen) und in der zweiten Säule zur Verfügung. Gefördert werden beispielsweise Anbauverfahren und Techniken, die den Boden verbessern und Erosion vermindern, sowie extensiver Grünlanderhalt und der Ökologische Landbau . Es ist jedoch fraglich, inwiefern das aktuelle Fördersystem die bestehenden Agrarumwelt- und Klimaprobleme tatsächlich ausreichend mindern kann. Neben der Subventionspolitik der EU gibt es weitere ökonomische Instrumente wie Abgaben oder Zertifikate, die dazu beitragen können, die Agrarpolitik umweltfreundlicher zu gestalten. Ökonomische Instrumente setzten dabei die Rahmenbedingungen für Betriebe, indem z.B. umweltschädliche Betriebsmittel durch eine Steuer teurer werden. Alternative Betriebsmittel oder eine umweltverträglichere Bewirtschaftungsweise werden damit im Vergleich attraktiver. Diskutiert wird beispielsweise, eine Stickstoffüberschussabgabe oder eine Abgabe auf Pflanzenschutzmittel einzuführen. Ebenfalls in der aktuellen Diskussion steht die Frage, inwiefern die Landwirtschaft in ein Emissionshandelssystem eingebunden werden könnte. Aber auch das bestehende Steuersystem kann ökologisch verträglicher gestaltet werden, indem umweltschädliche Ausnahmeregelungen reformiert werden. Dies betrifft beispielsweise die Befreiung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer ( Subventionsbericht des UBA ). Der schrittweise Abbau der Steuervergünstigung für Agrardiesel ist ein Schritt in diese Richtung. Indirekt können auch Abgaben auf der Konsumseite dazu führen, dass sich die Produktion anpasst. Wichtig ist hierfür jedoch, dass Instrumente auf der Produktions- und Konsumseite aufeinander abgestimmt sind, um unerwünschte Ausweichreaktionen zu verhindern. Eine wichtige Stellschraube ist die Mehrwertsteuer . Wenn Fleisch und tierische Produkte mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent besteuert und im Gegenzug pflanzliche Produkte einem geringeren Steuersatz unterliegen würden, werden pflanzliche Produkte im Verhältnis günstiger. Damit wird ein Anreiz für eine umweltfreundlichere und gesündere Ernährung gesetzt. Ein weiteres aktuelles Beispiel sind die Vorschläge der Borchert-Kommission, die mit Blick auf das Tierwohl eine Tierwohl-Abgabe vorschlägt. Tierische Produkte sollen einer Abgabe unterliegen, die Einnahmen wiederum stehen dann für den Umbau der Tierhaltung zur Verfügung. Umweltmanagementsysteme in der Landwirtschaft dienen dazu, die Umweltauswirkungen des Betriebs zu erfassen, geltendes Recht einzuhalten, Abläufe und Strukturen festzulegen und wirksame Maßnahmen für Energieeffizienz, Umwelt- und Klimaschutz umzusetzen. Dadurch werden Umweltbelastungen reduziert und Kosten gespart. Das Umweltmanagement unterstützt auch die Optimierung von Stoffströmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht und hilft somit, durch Ressourceneinsparung die Umwelt zu entlasten. Landwirtschaftsbetriebe können am europäischen Umweltmanagement- und Auditsystem EMAS teilnehmen und dadurch ihr Umweltengagement auch gegenüber Bürger*innen, Kund*innen, Medien, Behörden und anderen Anspruchsgruppen zur Geltung bringen. Dafür müssen sie eine umweltbezogene Bestandsaufnahme („Umweltprüfung“) durchführen, ein Umweltmanagementsystem betreiben sowie einen für die Öffentlichkeit bestimmten Umweltbericht, die EMAS-Umwelterklärung, erstellen. Besonderes Gewicht gewinnt EMAS aufgrund der obligatorischen Begutachtung durch eine*n staatlich zugelassene*n Umweltgutachter*in.
Das Orchester des Wandels lädt zum 12. Greenbox-Kammerkonzert mit dem Thema LEBENSMITTEL in das Kranfoyer der Staatsoperette Dresden ein - Einritt frei Nicht nur von Klima- und Naturschutz reden, sondern auch aktiv etwas dafür tun, heißt es hier. Viermal pro Spielzeit laden Musiker:innen der Staatsoperette zu ihren Green-Box-Kammerkonzerten ein, bei denen sie Spenden für Umweltprojekte sammeln. In unterschiedlichen Formationen präsentieren die Musiker:innen hier klassische und moderne Kammermusik, während wissenschaftliche Vorträge zu ausgewählten Nachhaltigkeitsthemen oder Gesprächsrunden das exklusive Konzertformat abrunden. Beim ersten Green-Box-Kammerkonzert der Saison 2024/2025 steht das Projekt OLGA im Mittelpunkt, das nachhaltige Landnutzung und regionale Wertschöpfung in der Region Dresden fördert. In einem Kurzvortrag widmet sich Verónica Schmidt-Cotta der Frage der „Regionalen Wertschöpfung und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft am Beispiel der Linse“. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten zur Integration von regionaler Ernährung in den Alltag und bereits etablierte Wertschöpfungsketten aus Dresden aufgezeigt werden. Dafür sind Claudia Haack (Marktschwärmer Dresden) und Thomas Schindhelm (Solidarische Landwirtschaft Lebenswurzel e.V.) mit von der Partie, die ihre jeweiligen Initiativen und ihre Arbeit vorstellen. Gerahmt werden die Wortbeiträge durch das Ensemble Ampère, das den musikalischen Bogen von Haydn bis Heiden spannt. Ensemble Ampère: Andreas Richter (Flöte), Burkhard Scharf (Flöte), Martin Borck (Cello) Mit: Veronica Schmidt-Cotta (Projekt OLGA), Claudia Haack (Marktschwärmer Dresden), Thomas Schindhelm (Solidarische Landwirtschaft Lebenswurzel e.V.)
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