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Berechnung der CO₂-Emissionen aus dem Heizen mit Holz

Berechnung der CO₂-Emissionen aus dem Heizen mit Holz Das Umweltbundesamt äußert sich zur Kritik an seiner im CO₂-Rechner angewandten Methode zur Berechnung der Treibhausgase, die durch das Heizen mit Holz verursacht werden, in einem offenen Brief. Mit dem CO 2 -Rechner des Umweltbundesamtes können alle Interessierten ihren CO 2 -Fußabdruck berechnen und so Potenziale für mehr ⁠ Klimaschutz ⁠ im Alltag herausfinden. Im März 2024 hat das ⁠ UBA ⁠ auf Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse die Berechnung der CO 2 -Emissionen aus dem Heizen mit Holz angepasst. In einem offenen Brief vom 31. Juli 2024 hat der emeritierte Professor Roland Irslinger die neue Berechnungsmethode kritisiert. Das UBA hat Herrn Prof. Irslinger am 23.08.2024 mit einem offenen Brief geantwortet: Sehr geehrter Herr Prof. Irslinger, das Umweltbundesamt weist seit vielen Jahren zusammen mit vielen anderen Institutionen, Wissenschaftler*innen und NGOs auf die kritischen Seiten einer verstärkten Biomassenutzung hin. Konsequenterweise haben wir im März dieses Jahres nach längeren Detaildiskussionen die Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe im CO 2 -Rechner angepasst. Die wesentlichen Gründe hierfür sind in dem Ihnen vorliegenden Schreiben an Frau Dr. Kersten genannt. Diese Anpassung in unserem Bilanzierungstool für Privatpersonen wird unter Waldbesitzer*innen und in der Bioenergiewirtschaft kontrovers diskutiert. Ihrem Schreiben entnehme ich aber, dass wir durchaus wichtige Sichtweisen teilen. Lassen Sie mich deshalb diese zuvorderst festhalten: Es ist nützlich, sinnvoll und international vorgeschrieben, Verbrennungsemissionen und Einbindungen von CO 2 getrennt zu erfassen und zu betrachten. Es ist mit einer weltweit steigenden Nachfrage nach Holz – nicht zuletzt ausgelöst durch den aus Klimaschutzgründen nötigen Ausstieg aus fossilen Rohstoffen – zu rechnen. Das betrifft auch die ansteigende Nachfrage aus der Baubranche und der chemischen Industrie. Holz wird unter diesen Voraussetzungen teurer werden. Unabhängig von der Frage, mit welchen erneuerbaren Energien wir künftig Gebäude heizen bzw. kühlen, ist es grundsätzlich wichtig, den Wärmebedarf von Gebäuden durch Wärmedämmung zu senken. Gleichzeitig ist völlig klar, dass wir im Hinblick auf eine nachhaltige Waldwirtschaft vor enormen Herausforderungen stehen, wo es angesichts der Komplexität von Waldökosystemen mit hohen standortspezifischen Abhängigkeiten und durch den ⁠ Klimawandel ⁠ verstärkte Stressfaktoren keine einfachen Lösungen geben wird. Kurzum: Holz ist mehr denn je ein sehr wertvoller Rohstoff. Für uns sind diese Punkte Motivation, das Bewusstsein für die Wertigkeit des Rohstoffes Holz zu stärken. Die transparente Ausweisung der Verbrennungsemissionen im CO 2 -Rechner ist für uns hierbei ein wichtiger Beitrag. An diesem Punkt widersprechen Sie mit sehr weitreichenden Vorwürfen dem UBA. In den von Ihnen angebrachten Begründungen lassen sich allerdings einige Missverständnisse ausmachen, auf die ich kurz eingehen und die ich richtigstellen möchte: Das UBA arbeitet selbstverständlich auch bei der Betrachtung und Bewertung von Holzbrennstoffen wissenschaftlich. Der CO 2 -Rechner trifft keine wertenden Aussagen über eine „richtige“ Waldbewirtschaftung. Das UBA steht zu der Aussage, dass die Heiztechnik auch bei Holzheizungen in den letzten Jahrzehnten effizienter und schadstoffärmer geworden ist. Dem UBA ist bewusst, dass der im Holz gebundene Kohlenstoff nicht nur bei Verbrennung, sondern auch bei Verrottung freigesetzt wird. Das UBA arbeitet selbstverständlich auch bei der Betrachtung und Bewertung von Holzbrennstoffen wissenschaftlich. Wir gehen davon aus, dass das Hintergrundpapier im CO 2 -Rechner klar als solches erkennbar ist: Eine Erläuterung für die interessierte Öffentlichkeit, weshalb und wie wir – auf wissenschaftlicher Basis – die Emissionsfaktoren im Rechner geändert haben. Es ist weder ein Gutachten noch ein Studienbericht. Insofern wäre ein großes Quellverzeichnis in einem Dreiseiter offensichtlich fehl am Platz.  In unserem Hintergrundpapier sind die zentralen wissenschaftlichen Studien aufgelistet, in denen selbstverständlich vollständige und umfassende Quellverzeichnisse zu finden sind. Bei den Studien handelt es sich u.a. um aufwendige Modellierungen, die natürlich die Daten zu Waldinventuren und der nationalen Treibhausgasbilanz berücksichtigen bzw. zentral auf diesen aufbauen. Der CO 2 -Rechner trifft keine wertenden Aussagen über eine „richtige“ Waldbewirtschaftung. Ein Großteil Ihres Schreibens betrifft Aspekte innerhalb der Systemgrenze Wald. Sie verweisen insbesondere auf den Zusammenhang von Bewirtschaftung und Waldzuwachs. Hier besteht allerdings gar kein grundlegender Dissens zwischen Ihrer und der Position des UBA. Sie schließen allerdings aus der Tatsache, dass wir die Verbrennungsemissionen ausweisen und nicht mit den Senkenleistungen des deutschen Waldes im CO 2 -Rechner verrechnen, dass das UBA eine Nichtnutzung des Waldes als Ziel verfolgen würde. Das ist mitnichten der Fall. Mit anderen Worten: Nur weil wir die Verbrennungsemissionen explizit ausweisen, heißt das nicht, dass wir Holzernte und Waldbewirtschaftung ablehnen würden. Eine stärkere politische und marktliche Fokussierung auf eine Kaskadennutzung von Holz könnte die Wertschöpfung der Forstwirtschaft sogar stärken. Ich verweise an dieser Stelle auf die Initiative „Bauhaus der Erde“ von Prof. Schellnhuber, die beispielhaft aufzeigt, wie viele innovative Ideen und Möglichkeiten durch eine nachhaltige Nutzung von Holz und biobasierten Produkten es jenseits der Verbrennung von Holz gibt, um CO 2 aus der ⁠ Atmosphäre ⁠ zurückzuholen und längerfristig im Produktspeicher zu binden. Die Heiztechnik ist auch bei Holzheizungen in den letzten Jahrzehnten effizienter und schadstoffärmer geworden. Das UBA bestreitet nicht, dass Holzheizungen in den letzten Jahrzehnten effizienter und schadstoffärmer geworden sind. Eine effizientere Heiztechnik ist aber eben nur die eine Seite der Medaille. Die zweite Seite, die Sie auch selbst erwähnen, ist die Senkung des Energiebedarfs. Hier sendete der CO 2 -Rechner in der Vergangenheit aber das Signal, dass man bei einem Wechsel auf eine Holzheizung seinen CO 2 -Fußabdruck durch zusätzliche Wärmedämmmaßnahmen nur noch marginal verbessern konnte. Eine ambitionierte Wärmedämmung erschien damit aus Klimaschutzsicht für die Besitzer*innen von Holzheizungen überflüssig. Es ist aber unstrittig, dass das nachhaltig nutzbare Holzenergiepotenzial begrenzt ist und selbst im optimistischen Falle nur einen Teil der aktuellen Wärmeversorgung in Deutschland übernehmen kann. Fest steht, dass die energetische Sanierung des Gebäudebestands schneller voranschreiten und die Wärmeversorgung, wo immer möglich, auf brennstofffreie Alternativen umgestellt werden muss. Dem UBA ist bewusst, dass der im Holz gebundene Kohlenstoff nicht nur bei Verbrennung, sondern auch bei Verrottung freigesetzt wird. Sie legen in Ihrer Argumentation vielfach nahe, dass das Holz, das heute verbrannt wird, ansonsten ungenutzt verrotten würde. Sie schreiben: „Der Kohlenstoff im Holz ist aber Teil des natürlichen biosphärisch-atmosphärischen Kreislaufes. Sie würden durch Verrottung exakt in derselben Höhe stattfinden, auch wenn wir das Holz nicht energetisch nutzen würden, die energetische Nutzung ist lediglich der Beipass im Vergleich zur Verrottung, die Freisetzung von CO 2 erfolgt im Ofen anstatt im Wald - in derselben Menge in derselben Zeit.“ Diese Aussage ist zu allgemein, wenn man die von Ihnen selbst genannten Absatzmärkte für Holzreststoffe jenseits von Holzbrennstoffen berücksichtigt. Unsere gerade veröffentlichte Studie „Auswirkungen der energetischen Nutzung forstlicher ⁠ Biomasse ⁠ in Deutschland auf deutsche und internationale ⁠ LULUCF ⁠-Senken“ (BioSINK) beleuchtet auf der Basis von Modellierungen viele wichtige Detailaspekte hierzu. Sicherlich stimmt das UBA der Aussage zu, dass der im Holz gebundene Kohlenstoff sowohl bei der Verbrennung als auch bei der Verrottung freigesetzt wird. Das bedeutet, dass für den Fall, dass Holz verbrannt wird, das sonst zeitnah verrotten würde, dies keinen Einfluss auf den ⁠CO 2 ⁠-Speicher hat. Es ist wichtig anzuerkennen, dass der Holzmarkt im Detail eine komplexe Angelegenheit ist: Schlagraumgrößen, Besitzverhältnisse, Marktdynamiken, Naturereignisse und anderes mehr beeinflussen Angebot und Nachfrage. Genau aus diesem Grund haben wir im UBA-CO 2 -Rechner auch die Kategorie „Holz aus Garten- und Landschaftspflege“, in der weiterhin keine direkten Verbrennungsemissionen dem verbrannten Holz angerechnet werden. Der Nutzende des CO 2 -Rechners hat hier die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob der von ihm genutzte Brennstoff diese Bedingung erfüllt. Die Schlüsselfrage ist allerdings: Für welches Holz bzw. für welche Sägenebenprodukte gibt es keinen alternativen Markt? An dieser Stelle beginnt unser Dissens. Ich sehe zwei zentrale Aspekte, bei denen Dissens besteht: Besteht eine direkte Kausalität zwischen der Holzverbrennung einerseits und der Einbindung von CO 2 durch Waldzuwachs andererseits? Sie behaupten, dass Energieholz aus nachhaltiger Waldwirtschaft die Atmosphäre nicht mit CO 2 belasten würde und unterstellen eine direkte Kausalität zwischen der Holzverbrennung und der Einbindung von CO 2 durch Waldzuwachs. Diese Annahme ist zu einfach und wird der Realität der Klimakrise immer weniger gerecht. Bei der Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Stoffen entsteht CO 2 . Umgekehrt gilt: Beim Wachstum von Pflanzen wird das C aus dem CO 2 aus der Luft in organische Stoffe umgewandelt und gebunden. Aus dem Schornstein entweichendes CO 2 lässt sich kausal dem Brennstoff zuordnen, der verbrannt wurde. Wichtig ist aber, dass man das ⁠ CO2 ⁠, das beim Wachstum von Wäldern aus der Luft aufgenommen wird, nicht eindeutig zuordnen kann. Es könnte z. B. auch CO 2 aus einem Kohlekraftwerk sein. Der Zuwachs des Waldes wiederum ist unabhängig davon, ob das geerntete Holz verbrannt oder ob hieraus Papier, Spanplatten, Pflanzenkohle oder andere Produkte hergestellt werden. Damit stehen die Verbrennungsemissionen aus Holz einerseits nicht in direktem kausalem Zusammenhang mit der Senkenleistung eines Waldes andererseits. Der Kontext des Klimaschutzes ist hier entscheidend: Die Senkenleistung der Wälder droht abzunehmen, während sie tatsächlich maximiert werden muss, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Umso wichtiger ist, restliche (unvermeidbare) THG-Emissionen (z. B. aus Landwirtschaft) durch negative CO 2 -Emissionen des Waldes zu kompensieren. Das Klimaschutzgesetz gibt ambitionierte Ziele für den Landsektor vor, und ein entscheidendes Mittel ist Waldmodellierungen zufolge die verringerte Holzentnahme. So kann die Senkenleistung im Wald verbessert werden (unabhängig vom angenommenen Niveau der natürlichen Störungen), während zugleich waldbauliche Maßnahmen zur Stabilisierung instabiler Waldbestände einen notwendigen Beitrag leisten. Dieser Mix an Maßnahmen ist für eine möglichst lange Speicherung von Kohlenstoff im Wald und in Produkten notwendig und stellt eine wichtige Stellschraube für erfolgreichen Klimaschutz dar. Stoffliche Verwertung vor Verbrennung: Wie groß ist das Angebot von nicht anderweitig nutzbarem Holz, das ansonsten ungenutzt verrotten würde? Der Grundsatz "stoffliche Verwertung vor Verbrennung" sollte im Vordergrund stehen. Deshalb fordert das UBA, die sich auf hohem Niveau befindliche Biomassenutzung nicht weiter durch Fördergelder und idealisierende Beschreibungen anzuheizen (und damit den Preis für den Energieträger Holz über die steigende Nachfrage tendenziell zu verteuern). Es gilt vielmehr den Energiebedarf zu senken, zur Deckung des restlichen Energiebedarfs wo immer möglich brennstofffreie Alternativen zu nutzen und alternative Holzverwendungsmöglichkeiten im Sinne der Kaskadennutzung zu fördern, zu etablieren und weiter auszubauen. Sie schreiben: „Der Logik Ihrer Argumentation folgend müsste der CO 2 -Rechner dem Nutzer die Frage stellen, ob das Brennholz aus nachhaltiger Waldwirtschaft stammt oder nicht.“ Unsere Argumentation ist hier nicht adäquat wiedergegeben  (siehe vorheriger Punkt zur Kausalität). Wie Sie gehen auch wir davon aus, dass gemäß dem Bundeswaldgesetz Waldbesitzer*innen „kahlgeschlagene Waldflächen oder verlichtete Waldbestände in angemessener Frist wieder aufforsten“ (BWaldG, § 11 (1)). Entscheidend ist deshalb die Frage, ob es alternative Verwendungsmöglichkeiten für das Holz gibt oder ob es tatsächlich sonst ohne Nutzung verrotten würde. Ob Holz, das nicht verbrannt wird, ungenutzt verrotten würde, hängt aber von sehr verschiedenen, dynamischen Faktoren ab. In den vergangenen Jahrzehnten wurde der Markt für Holzenergie – politisch angetrieben – deutlich vergrößert. Insofern ist auch klar, dass sich diese Stoffströme nicht „über Nacht“ in neue Wege lenken lassen. Dennoch existieren diese alten und neuen Anwendungsfelder, und sie nehmen zu – wie Sie selbst in Ihrem Schreiben festgestellt haben. Mit dem Klimaschutzgesetz ist der Ausstieg aus den fossilen Energieträgern beschlossen. Nun geht es darum, den Umbau zu einem klimaresilienten Wald als zentrale Kohlenstoffsenke voranzutreiben und die Weichen für eine umfassende Kaskadennutzung von Holz zu stellen. Der UBA-CO 2 -Rechner und seine transparente Ausweisung von Verbrennungsemissionen helfen dabei, die Wertigkeit des Rohstoffes Holz bewusst zu machen und für vielfältige und innovative Anwendungsfelder jenseits der direkten Verbrennung zu sensibilisieren. In dem Sinne dient er einer zukunftsfähigen Ausrichtung der Forst- und Holzwirtschaft. Mit freundlichem Gruß Prof. Dr. Dirk Messner Präsident des Umweltbundesamtes

Indicators in the area of sustainable resource use and circular economy

Today, a large number of resource and circular economy (CE) indicators based on different conceptual and methodological approaches can be found in scientific literature, studies, and policy programs. To facilitate the selection of suitable indicators, this position paper is divided into two parts: Part I presents guidelines for indicators and indicator systems that enable the classification of existing CE indicators in terms of their function and informative value, and support for the development of target-oriented and consistent indicator systems. In Part II, the basics of indicators are presented in detail and on the basis of the scientific literature, and an overview of relevant resource and CE indicators is given. Veröffentlicht in Position.

Die Weltnaturkonferenz CBD COP 15 und der Globale Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal - ein Meilenstein internationaler Umweltpolitik

Im Dezember 2022 haben die 196 Vertragsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) auf der Weltnaturkonferenz in Montreal eine globale Vereinbarung zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Natur verabschiedet. Der Globale Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal (Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework - GBF) hat den Anspruch, die weltweite Naturzerstörung zu stoppen und die dringend benötigte Trendwende zum Schutz von Arten und Ökosystemen einzuleiten. Der Beitrag beschreibt wichtige Inhalte des GBF und nimmt eine erste Bewertung vor. Der Verhandlungsverlauf hin zu einer Einigung wird erläutert, wobei die wichtigsten strittigen Verhandlungspositionen anhand von Beispielen dargestellt werden. Im Ergebnis ist der GBF ein robustes Rahmenwerk mit klarem Ambitionsniveau und einem vielversprechenden Umsetzungsmechanismus. Ein Ausblick macht deutlich, dass es jetzt auf eine erfolgreiche Umsetzung ankommt und nennt Potenziale, die diese ermöglichen können.

Indicators in the area of sustainable resource use and circular economy

Today, a large number of resource and circular economy (CE) indicators based on different conceptual and methodological approaches can be found in scientific literature, studies, and policy programs. To facilitate the selection of suitable indicators, this position paper is divided into two parts: Part I presents guidelines for indicators and indicator systems that enable the classification of existing CE indicators in terms of their function and informative value, and support for the development of target-oriented and consistent indicator systems. In Part II, the basics of indicators are presented in detail and on the basis of the scientific literature, and an overview of relevant resource and CE indicators is given.

2025-02-28_Stellenausschreibung_Forst_LG.2.2__2025.pdf

 Sie haben Lust auf einen sicheren und abwechslungsreichen Job in der Forstverwaltung Sachsen-Anhalt  Sie wollen eine individuelle praktische Ausbildung und  Sie möchten die Wälder in Sachsen-Anhalt schützen, pflegen sowie das arten- und strukturreiche Ökosystem Wald erhalten? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir suchen zum 01.06.2025 Forstreferendarinnen/ Forstreferendare (m/w/d) Wir bieten Ihnen:  Eine Einstellung in den zweijährigen Vorbereitungsdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Forstreferendar/ Forstreferendarin (m/w/d), vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen,  den Erwerb der Laufbahnbefähigung für den Forstdienst, Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt,  Ausbildung im Landesforstbetrieb und Landeszentrum Wald,  Lehrgänge in Verwaltungs- und Umweltrecht, Forstfachliche Lehrgänge,  Anwärterbezüge der Besoldungsgruppe A 13 Landesbesoldungsgesetz gemäß der Anlage 7 zu § 51 Landesbesoldungsgesetz und  Gemäß § 51a Landesbesoldungsgesetz einen Sonderzuschlag in Höhe von 30 Prozent des Anwärtergrundbetrages. Eine Übernahme nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt ist beabsichtigt, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür im entsprechenden Haushaltsjahr gegeben sind. Mögliche Einsatzbereiche bestehen in den Betriebsleitungen oder als Referentin/ Referent in der Forstverwaltung. Sie erfüllen folgende zwingende Voraussetzungen: Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer  die persönlichen Voraussetzungen für die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf im Sinne des § 7 Beamtenstatusgesetz erfüllt,  einen Master- oder einen Diplomabschluss einer wissenschaftlichen Hochschule oder einen akkreditierten Master-Abschluss einer Fachhochschule jeweils in einer forstwissenschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Fachrichtung mit folgenden Studieninhalten nachweist: Botanik, Zoologie, Bodenkunde oder Standortlehre, Waldbau oder Waldökologie, Forstnutzung und -technik, forstlicher Arbeitslehre, forstlicher Betriebswirtschaftslehre, Wildtiermanagement und Jagd, Waldschutz, Forsteinrichtung, Naturschutz und Forstrecht (Nachweis durch Abschlusszeugniskopie), bei Master-Abschlüssen muss auch das grundständige Studium in einem Studiengang einer forstwissenschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Fachrichtung abgeschlossen worden sein,  einen gültigen Jahresjagdschein nach § 15 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes und  eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B besitzt und  den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Forstdienstes entspricht. Außerdem werden erwartet:  Sie haben Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften, an gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen und daran, für das Gemeinwohl zu arbeiten,  Sie besitzen soziale Kompetenz, Teamfähigkeit sowie Zielstrebigkeit und  Sie besitzen die Flexibilität und das Interesse, die vielfältigen Einsatzbereiche der Landesverwaltung kennenzulernen.  Sie verfügen über gute Kenntnisse in Englisch in Wort und Schrift (wünschenswert). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 28.02.2025 über das Online-Bewerbungssystem Interamt unter der Stellenangebots-ID: 1246856 Dem Ministerium liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Bewerben Sie sich deshalb bitte ausschließlich online über das Stellenportal für den öffentlichen Dienst - Interamt.de - über den Button „Online bewerben“. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie hier genauere Informationen. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie bitte dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch:  Zeugniskopien der Studienabschlüsse (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) oder letzter Notenspiegel, wenn das Zeugnis noch nicht vorliegt,  bei einem ausländischen Hochschulabschluss ist eine Zeugnisbewertung durch die ZAB vorzulegen  Tabellarischer Lebenslauf,  Kopie des gültigen Jahresjagdscheins,  Kopie der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B und  ggf. Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Warnke (Tel: 0391/567 4373) oder an Frau Mietko (Tel: 0391/567 4375). Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die in Verbindung mit der Bewerbung entstehen, nicht erstattet werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten strebt eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und ist an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein Nachweis ist beizufügen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise zur Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren Sie sind Bewerber (m/w/d) in einem Auswahlverfahren des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL), in dessen Rahmen das MWL Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Das MWL informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragte und Aufsichtsbehörde a) Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das MWL: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 567 – 01 E-Mail: poststelle@mw.sachsen-anhalt.de Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren ist die Abteilung 1, Referat 12. b) Die nach Maßgabe von Art. 37 Abs. 1 lit. a) DS-GVO benannte behördliche Datenschutzbeauftragte des MWL erreichen Sie wie folgt: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Behördliche Datenschutzbeauftragte Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 567 - 4261 E-Mail: Datenschutz@mw.sachsen-anhalt.de

2025-03-13_Stellenausschreibung_LW_Dual_2025_15.01.2025_m._Datenschutz.pdf

Du hast Dein (Fach-)Abitur (bald) erfolgreich absolviert und  Du interessierst dich für das Zusammenspiel von Landwirtschaft und Verwaltung? Du suchst einen sicheren und abwechslungsreichen Job? Du willst studieren und gleichzeitig praktische Erfahrungen sammeln? Dann bist Du bei uns richtig! Wir suchen dich als Landwirtschaftsoberinspektorin-Anwärterin / Landwirtschaftsoberinspektor-Anwärter (m/w/d) für das duale Studium „Landwirtschaft (B.Sc.)“ mit Praxisphasen im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forst Altmark (Stendal oder Salzwedel), Anhalt (Dessau-Roßlau), Mitte (Halberstadt oder Wanzleben) oder Süd (Weißenfels) Was wir Dir bieten:  eine Einstellung zum 1. Oktober 2025 in den 3,5-jährigen Vorbereitungsdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Landwirtschaftsoberinspektorin- Anwärterin / Landwirtschaftsoberinspektor-Anwärter (m/w/d), vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen,  ein Studium im Studiengang „Landwirtschaft (B.Sc.)“ an der Hochschule Anhalt am Standort Bernburg,  berufspraktische Studienzeiten vorrangig in einem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (Altmark, Anhalt, Mitte oder Süd) und weiteren Behörden der Landwirtschaftsverwaltung in Sachsen-Anhalt,  mit erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums den Erwerb des akademischen Grades „Bachelor of Science“ sowie der Laufbahnbefähigung für den landwirtschaftlichen Dienst, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt monatliche Anwärterbezüge der Besoldungsgruppe A 10 gemäß § 51 Landesbesoldungsgesetz und Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen und eine Jahressonderzahlung Nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes kann eine Übernahme in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt, konkret im ausgewählten Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt erfolgen, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür im entsprechenden Haushaltsjahr gegeben sind. Für das duale Studium kannst du zugelassen werden, wenn du … die persönlichen Voraussetzungen für die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf im Sinne des § 7 Beamtenstatusgesetz erfüllst, eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 27 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt besitzt (z. B. Fachhochschulreife, Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife) besitzt oder bis zum 31. Juli 2025 erwirbst, über ein Sprachniveau mindestens Stufe C 1 verfügst, erfolgreich an einem mehrstufigen Auswahlverfahren (einschließlich mehrstündigem Präsenz-Leistungstest und Assessment-Center) teilgenommen hast,  nach dem Auswahlverfahren ein achtwöchiges Vorpraktikum (ab 1. August 2025) bei einem der vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten und im Zentrum für Tierhaltung und Technik der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau am Standort Iden erfolgreich absolviert oder bereits eine Ausbildung mit landwirtschaftlichen Bezug abgeschlossen hast,  bereit bist, berufspraktische Studienzeiten an wechselnden Dienstorten durchzuführen. Vor oder während des Studiums musst du eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B erwerben. Außerdem werden erwartet:  Vorzugsweise hast du bereits den Aufgabenbereich Landwirtschaft, z. B. in einem (freiwilligen) Praktikum oder FÖJ oder in der Berufsausbildung o. Ä., kennengelernt und einen praktischen Einblick in den Berufszweig und die damit verbundenen Aufgaben erhalten, Du hast Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften, an gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen und daran, für das Gemeinwohl zu arbeiten, Du besitzt soziale Kompetenz, Teamfähigkeit sowie Zielstrebigkeit und Du besitzt die Flexibilität und das Interesse, die vielfältigen Einsatzbereiche der  Landesverwaltung kennenzulernen.  Gute Kenntnisse in Englisch in Wort und Schrift sind wünschenswert. Du möchtest weitere Informationen zum Studiengang? Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL) führt das duale Studium in Kooperation mit der Hochschule Anhalt durch, die den Studiengang Landwirtschaft (B.Sc.) vorstellt. Du brauchst Informationen über die möglichen Hochschulzugangsberechtigungen? Die Hochschule Anhalt hat die notwendigen Informationen zu den Studienvoraussetzungen (Studieren mit und ohne Abitur) zusammengestellt. Du belegst bereits ein Studium mit landwirtschaftlichen Bezug im 1. oder 2. Semester und möchtest gern mit uns dual weiter studieren? Deine an der Hochschule bestandenen Studienleistungen können im Umfang von bis zu zwölf Monaten angerechnet werden, wenn Studienabschnitte absolviert wurden, die inhaltlich den Anforderungen eines Abschnitts des Vorbereitungsdienstes entsprechen. Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann bewirb Dich bitte bis zum 13.03.2025 über unser Online-Bewerbungssystem Interamt unter der Stellenangebots-ID: 1246172 Dem Ministerium liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Bewirb Dich deshalb bitte ausschließlich online über das Stellenportal für den öffentlichen Dienst - Interamt.de - über den Button „Online bewerben“. Über den Komfort und die Vorteile einer Online- Bewerbung erhältst Du hier genauere Informationen. Nähere Informationen zur Registrierung entnimmst Du bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Fülle dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und lade bitte folgende Anlagen als pdf- Dokument hoch: Kopie des schulischen Abschlusszeugnisses oder der letzten beiden Schulzeugnisse der Oberstufe inkl. des Leistungsnachweises des dritten Kurshalbjahres (12/1), Tabellarischer Lebenslauf, Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter/innen (m/w/d) im Fall der Bewerbung von Minderjährigen, ggf. Kopie des Abschluss- oder des Zwischenzeugnisses der landwirtschaftlichen Berufsausbildung, ggf. Kopie des Berufsschulzeugnisses, Kopie des Führerscheins der Klasse B, soweit vorliegend, ggf. der Nachweis über die Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung. Bitte teile in deiner Bewerbung mit, in welchem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (Altmark, Anhalt, Mitte oder Süd) du dich bewerben möchtest. Du kannst dich auf mehrere Ämter bewerben (bitte Prioritäten angeben). Für weitere Informationen wende Dich bitte an Frau Mietko (Tel: 0391/567 4375). Das mehrstufige Auswahlverfahren für geladene Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) findet voraussichtlich ab der 15. Kalenderwoche 2025 statt. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten strebt eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und ist an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein Nachweis ist beizufügen.

Stellenangebot

Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Biologielaborant (m/w/d) zum 15.12.2023 befristet in Vollzeit am Dienstort Bernburg aus. Die Befristung erfolgt im Rahmen einer Elternzeitvertretung voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2024, längstens jedoch bis zur Wiederkehr der zu Vertretenden. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet:   Abteilung 4 Dezernat 41 Landwirtschaftliches Untersuchungswesen Laborkomplex Bernburg Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 7 TV-L bewertet. Die Einstellung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Vorausset- zungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Aufgaben:  Durchführung von Bonituren an Pflanzen (Schädlings- und Krankheitsbefall sowie pflanzenbauliche Parameter) mit entsprechender Aufzeichnung der Ergebnisse  Durchführung von Untersuchungen zum Nachweis und zur Bestimmung freilebender und zystenbildender Nematoden im Boden und an Pflanzenteilen  Vorbereitung und Durchführung von Diagnosen an Pflanzen und Pflanzenteilen mittels biochemischer, serologischer und molekularbiologischer Nachweisverfahren o Herstellung von Nährmedien, genaues Arbeiten unter sterilen Bedingungen, Anlegen einer feuchten Kammer, Durchführung von Immunfloureszenztests  Diagnose und Umgang mit Quarantäneschaderregern o exaktes Arbeiten nach Diagnoseprotokollen, z.B. nach RL 93/85/EWG zur Bekämpfung der bakteriellen Ringfäule der Kartoffel Voraussetzungen:  abgeschlossene Berufsausbildung als Biologielaborant (m/w/d) oder Pflanzentechnologe (m/w/d) oder gleichwertiger Abschluss  Kenntnisse im Bereich Pflanzengesundheit und Phytopathologie  Fähigkeiten zum Mikroskopieren  Verwaltungskenntnisse wünschenswert  Englischkenntnisse mindestens der Niveaustufe B1 des Europäischen Referenzrahmens entsprechend, bzw. Fachenglisch (Lesen und Verstehen von Diagnoseprotokollen und Bedienungsanleitungen für Laborgeräte und Laborsoftware)  PC-Kenntnisse (Standardsoftware, Datenbanksoftware)  Führerschein Klasse B, Bereitschaft zur Nutzung von Dienst-Kfz und zu Dienstreisen  Selbständigkeit, Teamgeist, Durchsetzungsvermögen und Belastbarkeit Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Ansprechpartner/innen: Herr Dr. Aßmann Herr Dr. Hobert Frau Brömme Abteilungsleiter 4 Dezernatsleiter 41 Personaldezernat  0345/5584-100  03417/334-107  03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit, • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 30.11.2023 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1049952; Kennung L-41.101a-EV-2) Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten deshalb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewerbungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informatio- nen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrie- rung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewer- bungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens ver- wendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtli- chen Bestimmungen vernichtet. Kosten die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, sind nicht erstattungsfähig. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/ser- vice/stellenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/ Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie dar- über informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden kön- nen. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die LLG und den Daten- schutzbeauftragten der LLG richten. Die entsprechenden Kontaktdaten für den Datenschutzbeauftragten lauten: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Roland Krause Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Tel.: 03471/334-150 E-Mail: Roland.Krause@llg.mule.sachsen-anhalt.de Zudem besteht für Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Otto-von Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg.

Wald. Berlin. Klima. – Die Ausstellung im Wald

Ein virtueller 360°-Rundgang A 360° virtual tour Am 13. April 2017 wurde im Berliner Grunewald die Ausstellung Wald. Berlin. Klima. eröffnet. Entlang eines ca. 4 km langen Rundweges werden an 11 Informationsinseln, den sogenannten “Waldwohnzimmern” zahlreiche Themen zur Anpassung der Berliner Wälder an den Klimawandel inszeniert. Der große Haupteingangsbereich gegenüber dem Grunewaldturm dient als Veranstaltungsort und Treffpunkt. Hier werden die Gäste empfangen. Durch zahlreiche Sonderinstallationen, Holzstege und Aussichtsplattformen entsteht eine moderne, nachhaltige und lebendige Ausstellung. Sie bietet durch die vielfältigen Wald- und Landschaftsbilder, Wasserflächen und Moore, die entlang des Weges zu entdecken sind, auch wunderschöne Naturerlebnisse und Erholung. Die Ausstellung Wald. Berlin. Klima. soll über die Zusammenhänge zwischen Klimawandel, Wald und der Bedeutung für die Großstadt Berlin informieren. Außerdem erfahren die Gäste etwas über die Arbeit der Berliner Förster. Übergeordnetes Thema der Ausstellung ist die Anpassung der Berliner Wälder an den Klimawandel. Die Umgestaltung der Kiefernbestände zu Mischwäldern unter konsequenter Weiterentwicklung der naturnahen Waldbewirtschaftung (Berliner Mischwaldprogramm) werden genauso erklärt, wie die Bedeutung von Mooren und Wäldern als CO 2 -Senke. Außerdem informiert die Ausstellung über die Bedeutung von CO 2 für die Stadtbewohner und die Berliner Klimapolitik im globalen Kontext. Sie befasst sich auch mit den Ursachen, Auswirkungen und Folgen des Klimawandels. Die Ausstellung regt zum Nachdenken an und stellt in Form von Texten und leicht verständlichen Grafiken Zusammenhänge zum Alltag der Besucherinnen und Besucher dar. Die Ausstellung vermittelt sowohl Basis- als auch vertieftes Wissen auf zwei unterschiedlichen Ebenen. Expertenwissen kann über einen QR-Code und eine Ausstellungs-App abgefragt werden. Biodiversität, nachhaltige Nutzung von Holz, Grundwasserneubildung und Trinkwassergewinnung sind nur eine Auswahl aus dem breiten Themenspektrum der Ausstellung. Die Ausstellung Wald. Berlin. Klima. ist eine der dreizehn dezentralen Außensteller der Internationalen Gartenausstellung 2017 in Berlin. Die Mischwaldentwicklung im Grunewald bildet zusammen mit der Ausstellung Wald. Berlin. Klima. eines der Referenzprojekte der Berliner Strategie Stadtlandschaft . Die derzeit weiträumig noch kieferndominierten Bestände werden bis 2050 in naturnahe, strukturreiche, standortgerechte, klimaangepasste Mischwälder umgewandelt. Bis 2017 sollen bereits erste Flächen umgebaut und der Waldumbau vor Ort der Öffentlichkeit anschaulich dargestellt werden. So soll im Grunewald gezeigt werden, welche Qualitätssteigerung der Waldbau für die Erholungsnutzung einerseits sowie für die ökologischen Aspekte andererseits bringt. gewerkdesign GmbH + CO.KG hochC – Landschaftsarchitektur Lotsenhaus Media GmbH Planungsbüro Förster

Ressourceneffizienz und natürliche Ressourcen im internationalen Kontext

Die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen wird angesichts der verschiedenen globalen Krisen immer dringlicher. Internationale Prozesse und Gremien z.B. wie das ⁠ UNEP ⁠ International Resource Panel (IRP) oder die G7 Ressourceneffizienz-Allianz (ARE) bieten etliche Anknüpfungspunkte, um die deutsche Ressourcenpolitik und Circular Economy weiterzuentwickeln und Synergien mit anderen Ländern zu identifizieren. In diesem Bericht werden Dokumente und Formate mit den Schwerpunkten Ressourceneffizienz, Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene analysiert und wichtige Entwicklungen und zu erwartende Trends in der Ressourcenpolitik sowie Forschungsbedarfe skizziert. Veröffentlicht in Texte | 53/2024.

Stellenangebot

Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Projektstelle Projektmitarbeiter / Tierwohlmultiplikator (m/w/d) „Fortschritte mit Kompetenz und Spezialwissen für eine tierwohlgerechte, umweltschonende und nachhaltige Nutztierhaltung – Netzwerk Fokus Tierwohl“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für die Dauer der Laufzeit des Projektes bis zum 31.12.2026, in Vollzeit am Dienstort Iden aus. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: • Abteilung 3 Zentrum für Tierhaltung und Technik • Dezernat 32 Extensive und Ökologische Tierhaltung Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 11 TV-L bewertet. Die Einstel- lung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Vo- raussetzungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Aufgabengebiet: • Planung, Organisation und Durchführung von Schulungen, Workshops, Seminaren, Quali- fikationsmaßnahmen, Weiterbildungen und Coachings mit dem Ziel des Wissenstransfers hauptsächlich in den Fachbereichen Rind, Schwein und Geflügel, daneben auch Pferd, Schaf/Ziege, Neuweltkameliden • Wissensvermittlung in Kooperation mit externen und internen Experten im Bundesland Sachsen-Anhalt sowie darüber hinaus im Bundesgebiet • Bereitstellung von fachspezifisch und medial aufbereitetem Informationsmaterial aus den Tierwohlkompetenzzentren Rind, Schwein und Geflügel für die regionale Praxis und die Öffentlichkeit • Organisation des digitalen Veranstaltungsmanagements und Betreuung des Informations- transfernetzwerkes zwischen den Projektpartnern und dem Fördermittelgeber • Vorbereitung und Dokumentation des Abrechnungswesens für das Projekt „Netzwerk Fo- kus Tierwohl“ • Systematische Dokumentation und Auswertung der durchgeführten Veranstaltungen und der ergriffenen Maßnahmen • Kommunikation und fachlicher Austausch mit den Tierwohlkompetenzzentren Rind, Schwein, Geflügel, den Tierwohlmultiplikatoren anderer Projektpartner zwingende Voraussetzungen: • abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom (FH)) der Agrarwissenschaf- ten in der Vertiefungsrichtung Nutztierwissenschaften • Fahrerlaubnis der Klasse B und Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz sowie zur Durchführung von Dienstreisen • sehr gute Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau entsprechend C2 des Euro- päischen Referenzrahmens wünschenswerte Voraussetzungen: • agrarische Kompetenzen im Bereich der Tierhaltung • ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit • sicherer Umgang mit Standardsoftware (MS-Office) • Englischkenntnisse entsprechend der Niveaustufe B2 des Europäischen Referenzrah- mens Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des AGG sowie des FrFG LSA beson- ders berücksichtigt. Ansprechpartner/-innen: Herr Dr. Weber Abteilungsleiter 3 Frau Brömme Personaldezernat  039390 / 6-230  03471 / 334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden in Form von Gleitzeit, • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr • regelmäßigen Entgeltsteigerungen durch festgelegte Stufenaufstiege und durch regelmäßige Tarifverhandlungen • Jahressonderzahlung • Zusatzrentenversorgung • Heimarbeit sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 31. Januar 2025 über unser Online-Bewerbungssys- tem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1238321 Kennung: Projekt-Fokus-Tierwohl-5) Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten deshalb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewerbungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informati- onen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Regist- rierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewer- bungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens ver- wendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtli- chen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Be- werbung entstehen, sind nicht erstattungsfähig. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/llg/ser- vice/stellenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie dar- über informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden kön- nen. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de/

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