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Advancing REACH - REACH and sustainable chemistry

Sustainable chemistry contributes to positive, long-term sustainable development. Chemicals regulations such as ⁠ REACH ⁠ can support several aspects of sustainable chemistry. The report gives a systematic analysis on the relations between main elements of REACH (e.g. Registration or Information in the supply chain) and main elements of sustainable chemistry (e.g. substitution of hazardous substances or corporate social responsibility of companies). From data on problematic properties of chemicals up to information for consumers on substances of very high concern (SVHC) in articles: REACH supports already today sustainable chemistry in many ways. The report describes 12 recommendations for a stronger support of sustainable chemistry by REACH: from a higher efficiency of REACH processes up to an increase in exchange and capacity building. Veröffentlicht in Texte | 147/2020.

Umwelt- und Klimaschutz stärker in Berichtspflicht von Unternehmen verankern

Analyse obligatorischer Nachhaltigkeitsberichte zeigt Defizite In der Europäischen Union sind bestimmte große Unternehmen zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet. Dadurch sollen insbesondere Finanzmarktakteure ein umfassenderes Bild erhalten, welchen Nachhaltigkeitsrisiken Unternehmen ausgesetzt sind und welche Auswirkungen sie selbst auf Umwelt und Gesellschaft haben. Eine aktuelle Studie des UBA zeigt anhand hiesiger Unternehmen, dass zwar zunehmend über Klima, Wasser, Ressourcen und Abfall berichtet wird, aber noch große Lücken bestehen. So machen nur etwa 20 Prozent der Unternehmen Angaben zur Luftreinhaltung und Biodiversität. Deutlich wird, dass die identifizierten Lücken in der Berichterstattung oft an den unzureichenden gesetzlichen Vorgaben liegen. Das Umweltbundesamt schlägt daher unter anderem vor, EU-weit Berichtspflichten für einzelne Umweltthemen festzulegen. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts: „Wir brauchen in Europa dringend aussagekräftige und standardisierte Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen. Nur mit deutlich mehr Transparenz kann der Finanzmarkt künftig seine Hebelwirkung entfalten und den nötigen Beitrag zur Transformation unserer Wirtschaft leisten. Die jetzt von der Europäischen Kommission angestoßene Reform der CSR-Richtlinie muss genau das erreichen. Aktuell sind die Vorgaben über einzelne Umweltthemen noch viel zu vage, weswegen die Berichtspflicht die Realität in den Unternehmen nur lückenhaft abbildet.“ Der ⁠ Klimaschutz ⁠ ist in den Berichten deutscher Unternehmen, die im Zuge der Corporate Social Responsibility (CSR)-Berichtspflicht erstellt wurden, das dominante Umweltthema. Für das Jahr 2019 berichten circa 80 Prozent der Unternehmen über ⁠ Klima ⁠, mehr als die Hälfte davon auch zu Klimazielen. Über Pläne treibhausgasneutral zu werden, berichten 32 der 228 untersuchten Unternehmen. Lediglich etwa ein Drittel der Unternehmen berichtet, inwiefern die Klimaziele in Verbindung mit Maßnahmen und Leistungsindikatoren stehen - nur mit diesem Dreiklang ist nachvollziehbar, wie ernsthaft ein Unternehmen Klimaschutz betreibt. Über Wasser, Ressourcen, Abfall, Luft und ⁠ Biodiversität ⁠ und die Unternehmenspolitik in diesen Bereichen wird weitaus weniger als über Klima berichtet. Zu Ressourcen und Abfall machen weniger als 60 Prozent Angaben, zu Wasser nur etwas mehr als die Hälfte und zu Biodiversität und Luft sogar unter 20 Prozent der Unternehmen. Die Großunternehmen aus dem DAX 30 schneiden hier durchweg besser ab. Auch in der Berichterstattung über Lieferketten zeigen sich Lücken. Immerhin gibt knapp die Hälfte der Unternehmen grundlegende Informationen über ihre Lieferkettenstrukturen preis. Aber nur knapp ein Viertel der Unternehmen berichtet über Hochrisiko-Lieferketten, weniger als jedes zehnte geht über direkte Lieferanten hinaus. Umweltthemen in der Lieferkette sprechen nur rund ein Viertel der Unternehmen an. Die Studie zeigt aber auch, dass es bereits Beispiele guter Berichtspraxis gibt. Die betreffenden Unternehmen zeichnen sich oft dadurch aus, dass die Verantwortung für ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ auf höchster Leitungsebene verankert ist. Besser aufgestellt sind auch Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem betreiben oder sich bei der Berichterstattung an Standards wie die Global Reporting Initiative oder den Deutschen Nachhaltigkeitskodex halten. Die identifizierten Lücken in den verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichten gehen oft nicht auf einen fehlenden Willen der Unternehmen zurück, sondern sind regelmäßig durch die unklaren Anforderungen begründet, die das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz an die Unternehmen stellt. Bislang sind Informationen über Umwelt, Klima und andere Nachhaltigkeitsthemen nur dann zwingend zu berichten, wenn sie auch finanziellen Auswirkungen für die Unternehmen mit sich bringen. Etwa 60 Prozent der Unternehmen folgen diesem Verständnis. Konkrete Vorgaben zur Berichterstattung über Strategien, Ziele und Maßnahmen fehlen bislang. Diese Einschränkungen führen dazu, dass Unternehmen in freiwilligen Nachhaltigkeitsberichten teils umfangreicher und besser berichten. Die CSR-Richtlinie soll auf EU-Ebene nun novelliert werden. Dafür geben die Autorinnen und Autoren der Studie zehn zentrale Empfehlungen ab. So sollte sich die Berichtspflicht künftig konkret auf die einzelnen Umweltthemen beziehen, alle aus Umweltperspektive wesentlichen Informationen umfassen, und die Offenlegung von Strategien, Zielen, Maßnahmen und Leistungsindikatoren stärken. Der am 21. April vorgestellte Vorschlag der Europäischen Kommission macht wichtige Schritte in diese Richtung. Auch die Bundesregierung möchte mit ihrer kürzlich verabschiedeten Sustainable Finance Strategie auf eine ambitionierte Weiterentwicklung der CSR-Richtlinie hinwirken. Die vorliegenden Ergebnisse beruhen auf einer empirischen Auswertung der nichtfinanziellen Erklärungen und gesonderten nichtfinanziellen Berichte aller deutschen kapitalmarktorientierten Unternehmen, die unter die Regelungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz fallen. Im Fokus der Untersuchung standen Unternehmen der Realwirtschaft. Berichtspflichtige Banken und Versicherungen, die nicht kapitalmarktorientiert sind, waren nicht Teil der Untersuchung. Ausgewertet wurden insgesamt 249 Berichte aus dem Jahr 2018 und 228 Berichte aus dem Jahr 2019. Es wurden nur solche Informationen einbezogen, die explizit als Erfüllung der Berichtspflicht ausgewiesen waren. Zusätzlich zur Auswertung der Berichte wurden 22 Interviews mit ausgewählten Expertinnen und Experten aus Finanzwirtschaft, Unternehmen und Zivilgesellschaft geführt. Eine feste Expertengruppe aus drei Personen hat die Erstellung der Studie begleitet. Die Studie wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung Arqum und dem Fair Finance Institute verfasst.

Umweltschutz in Gesetz zu globalen Lieferketten integrieren

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit UBA-Studie zeigt Möglichkeiten für unternehmerische Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umweltschutz Wie können Unternehmen in ihren globalen Lieferketten den Schutz von Umwelt und Menschenrechten gewährleisten? Wie kann der Staat sie dabei unterstützen und welche Vorgaben sind nötig? Antworten auf diese Fragen bietet eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA). Um nachhaltigere globale Liefer- und Wertschöpfungsketten zu erreichen, empfiehlt sie einen gesetzlich verankerten systematischen Ansatz zur Risikofrüherkennung, Maßnahmenumsetzung und Berichterstattung durch die Unternehmen. ⁠ UBA ⁠-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner: „Wir dürfen in Deutschland nicht weiter auf Kosten der Umwelt in anderen Ländern leben. Daher ist für mich klar: Unternehmen müssen ihre Liefer- und Wertschöpfungsketten neu justieren und den Schutz von Wasser, Luft und Boden sowie von ⁠ Klima ⁠ und Artenvielfalt in ihre Planungen einbeziehen. Umwelt- und Reputationsrisiken werden für den langfristigen Erfolg von Unternehmen immer relevanter. Gerade auch die Finanzwirtschaft berücksichtigt zunehmend die in den Lieferketten der Unternehmen verborgenen Risiken durch Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen. Insofern dürfte es auch im Interesse der Unternehmen liegen, wenn sie solche Risiken frühzeitig identifizieren, transparent machen und konsequent verringern – auch wenn es derzeit deutlich weniger als die Hälfte der großen Unternehmen tun. Unsere Studie zeigt, dass eine Sorgfaltspflicht, die auch den Umweltschutz in der Lieferkette umfasst, sowohl praktisch als auch rechtlich umsetzbar ist. Die aktuelle Umbruchs- und Umstrukturierungsphase ist eine hervorragende Chance, die seit langem schwelenden Probleme in den Lieferketten an der Wurzel zu packen.“ Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth: „Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte und Umweltbelastungen gehen meist Hand in Hand. Deshalb müssen die globalen Lieferketten von Unternehmen an den Prinzipien der ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ ausgerichtet werden. Viele Unternehmen mit ausländischer Produktion wirtschaften bereits heute mit der gebotenen Sorgfalt, also unter Beachtung von Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards. Und alle großen Unternehmen verfügen schon heute mit etablierten Managementsystemen über die Möglichkeit, die Lieferketten, deren Krisenfestigkeit und die Qualität ihrer Produkte zu überwachen. Gleichwohl finden zu viele Umweltbelastungen über den gesamten Produktionsweg hin statt. Darum setzen wir uns dafür ein, den Schutz von Umwelt und Menschenrechten in einem neuen Lieferkettengesetz festzuschreiben und die Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen.“ Die Studie aus dem Forschungsvorhaben „Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung“ gibt konkrete Empfehlungen, wie Staat, Verbände, internationale Organisationen und die Unternehmen selbst die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Liefer- und Wertschöpfungsketten verbessern können. Eine der Empfehlungen ist, im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) auch den Klima- und Umweltschutz zu verankern. Auch Branchen- und Multi-⁠ Stakeholder ⁠-Initiativen sollten Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung gemeinsam angehen und tun dies oft auch schon, denn in der Praxis besteht zwischen diesen Themen ein enger Zusammenhang. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Menschenrechte und Umweltschutz in der Lieferkette nicht in getrennten Abteilungen, sondern vorzugsweise gemeinsam betrachtet werden. Wenn zusätzlich auch bestehende Strukturen wie ein Umweltmanagementsystem für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten genutzt werden, lassen sich auch Kosten und Aufwand sparen.

Von der menschenrechtlichen zur umweltbezogenen Sorgfaltspflicht

In den letzten Jahren hat die Debatte über die gesetzliche Verankerung einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen zusehends an Bedeutung gewonnen. Diskutiert wird dabei eine gesetzliche Regelung im Recht des „Heimatstaates“, die Unternehmen verpflichtet, insbesondere in Bezug auf ihre globalen Wertschöpfungsketten besondere Sorgfalt walten zu lassen, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Vergleichsweise wenig Beachtung hat in der Debatte bislang das Parallelproblem des Umweltschutzes gefunden. Der vorliegende Teilbericht aus dem Forschungsvorhaben „Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung“ (FKZ 3718 13 102 0) untersucht vor diesem Hintergrund, inwieweit das Konzept einer gesetzlich geregelten menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht auf Umweltbelange übertragen werden kann. Veröffentlicht in Texte | 49/2020.

Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung - Zwischenbericht

Durch die Globalisierung spielen Unternehmen weltweit eine immer größere Rolle im Kontext von Politik, Umwelt und Gesellschaft. Unternehmen sind für die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung damit einerseits unabdingbar. Gleichzeitig werden ihnen immer wieder Umweltschäden, Menschenrechtsverletzungen und unethische Geschäftspraktiken vorgeworfen. In diesem Zusammenhang hat das Konzept der Sorgfaltspflichten („due diligence“) in jüngeren Jahren an Bedeutung gewonnen. Der vorliegende Zwischenbericht aus dem Forschungsvorhaben „Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung“ (FKZ 3718 13 102 0) widmet sich einer ausführlichen Analyse bestehender Standards und Rechtsvorschriften zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Er liefert zudem eine theoretische Einordnung des Konzepts, stellt Zusammenhänge zu Umweltmanagementsystemen und Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung her und zeigt anhand von Fallbeispielen die vielfältigen Verknüpfungen zwischen dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Achtung von Menschenrechten auf. Der Bericht richtet sich an Akteure aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Veröffentlicht in Texte | 102/2019.

Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung

Von international tätigen Unternehmen wird zunehmend erwartet, dass sie die Risiken für Mensch und Umwelt entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten erkennen und angemessen adressieren, um damit ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen. Der vorliegende Bericht gibt Empfehlungen zur verbesserten Umsetzung insbesondere umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Der erste Teil des Berichtes zeigt Möglichkeiten auf, wie umweltbezogene Sorgfaltspflichten in nationale Aktionspläne, Branchen- und Multistakeholder-Initiativen, Umweltmanagementsysteme oder Nachhaltigkeitsberichtsstandards eingehen können. Der zweite Berichtsteil untersucht, wie eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht im deutschen Recht geregelt werden kann. Im Ergebnis wird ein branchen- und schutzgutübergreifendes Gesetz empfohlen, das sowohl Menschenrechte als auch Umweltbelange umfasst. Veröffentlicht in Texte | 138/2020.

Rechtsfragen im Kontext einer Lieferkettenregulierung

Die rechtliche Verankerung umweltbezogener und menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten ist ein Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung in globalen Wertschöpfungsketten. Dieser Ansatz ist in den letzten Jahren zunehmend Gegenstand wissenschaftlicher Arbeiten geworden. Politische und schließlich gesetzgeberische  Initiativen zur Schaffung eines Lieferkettengesetzes folgten. Das vorliegende rechtswissenschaftliche Autorenpapier soll einen Beitrag zur aktuellen Diskussion leisten. Der Papier adressiert zahlreiche Bedenken und entwickelt ein differenziertes Verständnis umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Es wird deutlich, dass ein Gesetz im Sinne der gerade diskutierten Entwürfe schon heute ein gut austariertes Gefüge unterschiedlicher Pflichten schaffen kann, die – in Kombination mit unterschiedlichen Durchsetzungsmechanismen – eine faire, praktikable und effektive Regulierung der Lieferkette sicherstellen . Veröffentlicht in Fact Sheet.

Advancing REACH - REACH and sustainable chemistry

Dieser Bericht ist Teil des Ressortforschungsplan Vorhabens "REACH-Weiterentwicklung", das basierend auf Analysen verschiedener REACH-Prozesse sowie angrenzender Fragestellungen (Substitution, Nachhaltige Chemie, Vorsorgeprinzip, Erzeugnisse, Kosten-Nutzen Analysen, Sozio-Ökomische Analysen, Finanzierung der ECHA) Optionen für eine Verbesserung der (Umsetzung der) REACH-Verordnung entwickelte. Nachhaltige Chemie trägt zu einer positiven, langfristigen Entwicklung in Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft bei. Mit neuen Ansätzen und Technologien schafft sie attraktive Produkte und Dienstleistungen für den zivilgesellschaftlichen Bedarf (Blum et al. 2017). Chemikalien-verordnungen wie REACH können mehrere Aspekte der nachhaltigen Chemie unterstützen. Das Hauptziel von Arbeitspaket 6 im Projekt "Advancing REACH" war die Entwicklung von Empfehlungen, wie REACH eine nachhaltige Chemie besser als bisher unterstützen kann. Der Bericht liefert eine systematische Analyse der Zusammenhänge zwischen den Hauptelementen von REACH (z.B. Registrierung oder Information in der Lieferkette) und den wesentlichen Elementen der nachhaltigen Chemie (z.B. Substitution von Gefahrstoffen oder soziale Verantwortung von Unternehmen. Diese Analyse ist eine tragfähige Basis für die Entwicklung von Empfehlungen zur Stärkung der Unterstützung. Außerdem trägt die Analyse dazu bei, die Zusammenhänge zwischen REACH und der nachhaltigen Chemie besser zu verstehen. Quelle: Forschungsbericht

Environmental due diligence in EU law

Die Debatte über nachhaltigkeitsbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen in globalen Wertschöpfungsketten hat in letzter Zeit erheblich an Dynamik gewonnen, insbesondere auf EU-Ebene. Allerdings wurde sie bislang von der Konzentration auf menschenrechtliche Sorgfaltspflichten dominiert. Den Besonderheiten einer eigenständigen umweltbezogenen Sorgfaltspflicht wurde dagegen vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit geschenkt. In dieser Hinsicht besteht die größte Herausforderung weiterhin darin, einen materiellen normativen Umweltstandard ("materieller Gegenstand") zu definieren, auf den sich die Sorgfaltspflicht bezieht. In diesem Bericht wird untersucht, wie eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht für Unternehmen in der Europäischen Union gestaltet und im EU-Recht verankert werden kann. Der Bericht skizziert überblicksartig denkbare Konzepte zur Ausgestaltung des "materiellen Gegenstandes" einer umweltbezogenen Sorgfaltspflicht. Dazu gehören im Einzelnen eine positive und eine negative Generalklausel sowie verschiedene Arten der Bezugnahme auf materielle Umweltnormen (internationale Umweltabkommen, lokales Recht am Erfolgsort, heimatstaatliches Recht und soft law). Anschließend wird untersucht, wie die Problematik in dem vom Europäischen Parlament am 10. März 2021 verabschiedeten Entwurf für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen gelöst wurde: Die entsprechende Vorschrift kann dabei als eine Kombination aus Verweisen auf internationale (Hard- und Soft-)Law-Instrumente sowie auf EU-Umweltnormen eingeordnet werden, die jeweils in einem Anhang zur Richtlinie aufgelistet werden sollen. Dieser Ansatz stellt eine wesentliche Änderung gegenüber dem von der Berichterstatterin im ursprünglichen Berichtsentwurf vorgeschlagenen Ansatz (einer negativen Generalklausel) dar. Dieser Bericht schlägt jedoch vor, anstatt sich für eine der beiden Grundkonzepte zu entscheiden, beide miteinander zu kombinieren. Quelle: Forschungsbericht

Pilot screening of the environmental hazard potentials of mine sites

Mit dem Ziel, einen wissensbasierten Beitrag zur Debatte um eine verantwortungsvolle Rohstoffversorgung zu leisten, liefert das Projekt validierte Daten und transparente Bewertungen zu Umweltaspekten der mineralischen Rohstoffgewinnung. Dazu werden die Umweltgefährdungspotenziale von 100 Bergbaustandorten mit der in einem Vorläuferprojekt entwickelten standortbezogenen ÖkoRess Evaluierungsmethode bewertet. Ergänzend werden Informationen über den Standort selbst, die Governance-Situation im Land und die Corporate Social Responsibility des Bergwerkseigentümers erhoben und die Ergebnisse gemeinsam in einer interaktiven Online-Karte auf der UBA-Website veröffentlicht. Mit der Anwendung der standortbezogenen ÖkoRess-Bewertung erweitert das Projekt die Wissensbasis und optimiert das Bewertungssystem. Empfehlungen zur Verbesserung der Messanweisungen, die die Grundlage des ÖkoRess-Bewertungssystems bilden, wurden erarbeitet, und soweit möglich bereits auf die 100 Evaluierungen angewendet. Für dieses Pilotscreening wurden 100 Bergwerke der drei Massenmetallrohstoffe Eisenerz, Kupfererz und Bauxit ausgewählt. Die Auswahl basiert auf zwei Kriterien: erstens, einen möglichst großen Anteil der globalen Jahresproduktion abzudecken und zweitens, den Anteil an den jeweiligen globalen Reserven zu maximieren. Der Bericht deckt sowohl den Auswahlprozess der Minenstandorte als auch die Beschreibung des standortbezogenen ÖkoRess-Bewertungsprozesses und seiner Ergebnisse ab. Es werden Analysen und Überlegungen vorgestellt, die zu einer Optimierung der Messanleitung in ihrer 2. Auflage geführt haben. Die Ergebnisse nach Bergwerksstandorten werden in einer interaktiven Karte auf der UBA-Website dargestellt. Vom Nutzer als relevant erachtete Informationen können ausgewählt und individuell angezeigt werden, ergänzt durch herunterladbare Fact Sheets zu den einzelnen Standorten. Das Projekt bietet somit umfassende Informationen über 100 Bergwerksstandorte weltweit für die drei Massenmetallrohstoffe Eisenerz, Kupfererz und Bauxit sowie eine verbesserte Bewertungsmethode für Umweltgefährdungspotenziale auf Bergwerksstandortebene. Quelle: Forschungsbericht

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