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s/nachhaltige-siedlungsentwicklung/Nachhaltige Siedlungsentwicklung/gi

Gibt es eine neue Attraktivität der Städte?

Seit Anfang dieses Jahrzehnts zeigt sich für eine Reihe von deutschen Großstädten wieder eine positive Bevölkerungsentwicklung. Zugleich zeigt sich, dass die Suburbanisierungsprozesse rückläufig sind. Diese Entwicklung wird in Fachkreisen begrüßt, hat es doch den Anschein, als käme die Stadtentwicklung dem Ideal einer kompakten, Ressourcen sparenden Entwicklung näher. Im Rahmen dieses Projektes sollen die Effekte überprüft werden. Außerdem werden die lokalen Ausprägungen eines weiteren Städtewachstums als Forschungsthema in den Blick gerückt. Bedeutet eine positive Bevölkerungsentwicklung automatisch eine neue Attraktivität der Städte? Welche Prozesse und Strategien stecken hinter den Zahlen, wie schlagen sie sich in den Stadtquartieren nieder und wie sind sie zu bewerten? Es soll herausgefunden werden, inwieweit die steigenden Bevölkerungszahlen geplant sind, d.h. ob sie Resultat gezielter Strategien sind und unter welchen Bedingungen kommunale Strategien greifen. Bringt das statisch feststellbare Städtewachstum auf der einen und die gebremste Suburbanisierung auf der anderen Seite die Stadtentwicklung einer kompakten, ausgewogenen, sozialverträglichen und Ressourcen sparenden Entwicklung näher? Ausgangslage: Die Städtelandschaft ist in Deutschland durch gleichzeitig stattfindende Wachstums- und Schrumpfungsprozesse auf der Ebene der Stadtbevölkerung gekennzeichnet. Auch wenn nur die wachsenden oder nur die schrumpfenden Städte betrachtet werden, weisen sie untereinander recht heterogene Entwicklungen auf. Im Vorfeld des Forschungsprojektes hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ein Arbeitspapier erstellt, in dem die quantitativen Prozesse in deutschen Städten mit Bevölkerungsgewinnen näher unter die Lupe genommen werden. Die Bevölkerungsentwicklung wurde über die vergangenen zehn Jahre betrachtet, Städte wurden mit ihrem Umland verglichen und die Bevölkerungsentwicklung in Relation zur Beschäftigtenentwicklung gesetzt (Rubrik 'Ergebnisse'). Die Ergebnisse führen zur Auswahl von zehn Städten, für die vertiefende Analysen angestellt werden. Die Auswahl wurde erstens geleitet durch die Anforderung eines (geringfügigen) repräsentativen Charakters der ausgewählten Städte. Zweites galt die Bedingung, dass die Städte Mitglied im Netzwerk 'Innenstädtische Raumbeobachtung des BBSR' sind, weil dadurch eine Reihe von Daten unmittelbar verfügbar und Ansprechpartner bekannt sind. Als elfte Stadt hat sich Frankfurt am Main als assoziiertes Mitglied dem aus BBSR und Kommunen bestehenden Forschungskonsortium angeschlossen. Die BBSR-Website Werkstatt-Stadt gibt zum Einstieg und zur Illustration Hinweise auf Projekte, die in den zehn Städten in ihrer 'Wachstumsperiode' umgesetzt wurden und die Kriterien einer nachhaltigen Stadtentwicklung erfüllen.

Forschungsprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt), Vernetzte Städte zum Thema städtische Energien in Deutschland, den USA und den BRICS-Staaten

Einige sind schon gut aufgestellt, andere können noch etwas lernen: Um Städte fit für die Zukunft zu machen, ist der internationale Austausch mit anderen Städten von großen Nutzen. Hier setzt ein neues Projekt des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) an, das in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und dem German Marshall Fund of the United States (GMF) durchgeführt wird. Ob klimagerechter Stadtumbau, Energieeffizienz, bürgerschaftliches Engagement oder soziale Integration - neue Strategien für die Stadtentwicklung sind gefragt und sollen den Projektpartnern und Deutschland neue Impulse für Gesetze und Förderpolitik geben. Ziel: Ziel ist es, das Memorandum STÄDTICHE ENERGIEN als eines der derzeit zentralen städtebau- und wohnungsbaupolitischen Themen mit dem Ansatz der integrierten Stadtentwicklung durch international ausgerichtete Formate der Kooperation mit zentralen Partnern des BMUB umzusetzen. Dies wird auch von der LEIPZIG CHARTA gefordert. Für die Bundesebene werden so auch wichtige Impulse zur kontinuierlichen Anpassung von Gesetzgebung und Förderpolitik an neue Herausforderungen generiert, denen sich insbesondere Kommunen gegenübersehen. Lebenslanges Lernen von unterschiedlichen Akteuren und Institutionen mit dem Ziel der nachhaltigen Stadtentwicklung sowohl in Deutschland als auch weltweit wird durch internationale Zusammenarbeit angereichert. Dies erfordert, neue Kooperationsformen einzugehen und gewinnbringend für kommunale Entwicklung zu nutzen.

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), Aktivierung von Bundesliegenschaften für die urbane grüne Infrastruktur und Vorbereitung erster Modellvorhaben

Bundesliegenschaften auf innerstädtischen Flächen und insbesondere lineare Infrastrukturen wie Bahntrassen, Bundesstraßen, Wasserstraßen sowie weitere Liegenschaften können große Potenziale für eine nachhaltige Stadtentwicklung bieten. Vor dem Hintergrund des hohen Entwicklungsdrucks auf innerstädtische Flächen müssen sowohl im Fall eines Nutzungswandels, als auch im Zuge der Weiterentwicklung bestehender Nutzungen die verschiedenen Ansprüche an die umweltverträgliche Entwicklung von Quartieren und Städten Maßstab sein. Neben der Schaffung von Wohnraum und dem Raumbedarf für eine gelingende Verkehrswende spielt die urbane grüne Infrastruktur als essentieller Bestandteil für lebenswerte und zukunftsfähige Städte eine zentrale Rolle. Sie erfüllt zentrale Funktionen, insbesondere für den natürlichen Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, für die Bereitstellung von Erholungs- Bewegungs- und Begegnungsflächen, für Gesundheit und Umweltgerechtigkeit sowie für die Förderung von Stadtnatur. Ziel ist es, das Flächenpotenzial in wachsenden Großstädten abzuschätzen, Potenziale für neue Nutzungen und für die Integration urbaner grüner Infrastruktur auf diesen Flächen zu analysieren und anhand guter Beispiele Erfolgsfaktoren und Strategien zur Nutzbarmachung von Bundesliegenschaften für die nachhaltige Stadtentwicklung und grüne Infrastruktur zu identifizieren. Dabei sollten auch konfliktive Nutzungsansprüche durch die Umsetzung einer Verkehrswende geprüft werden, da fallweise stillgelegte Anlagen des Verkehrs für eine gelingende Verkehrswende zur Reaktivierung vorgehalten werden müssten. Ein weiteres Ziel ist die Qualifizierung der grauen Infrastruktur durch die Kombination mit grüner Infrastruktur bei der Sanierung bestehender Nutzungen (bspw. Verkehrsinfrastruktur) auf Bundesliegenschaften, um Umweltverträglichkeit und Erholungs- und Gestaltungsqualität zu erhöhen und zur Verbesserung der Lebensqualität in Städten beizutragen.

Magistralen Masterplan - Strategiekarte Schwerpunkte der Innenentwicklung

Strategiekarte Magistralen als Schwerpunkträume der Innenentwicklung qualifizieren Wohnraum an den Magistralen schaffen und Quartiere stärken Als Räume mit einer guten verkehrlichen Anbindung sowie Versorgung durch die Zentren rücken die Magistralen in den Fokus einer höheren baulichen Dichte in bestehenden Stadtstrukturen. Gleichzeitig gibt es an den Magistralen noch einige Abschnitte, die aufgrund der hohen verkehrlichen Belastung und eines unattraktiven Wohnumfelds für eine bauliche Weiterentwicklung bislang wenig geeignet erschienen. Im Zuge der Mobilitätswende kann die Magistralenentwicklung dazu beitragen, die Lebendigkeit und Vielfalt zu erhöhen und das Wohnumfeld klimagerecht umzugestalten. Dadurch können diese Räume zu attraktiveren Wohnlagen werden und es ermöglichen, neuen Wohnraum an den Magistralen zu realisieren und die angrenzenden Quartiere und ihre notwendigen Infrastrukturen zu stärken. Vorhandene Entwicklungspotenziale nutzen Entlang der Magistralenräume gibt es viele Flächen, die gemäß ihren funktionalen Qualitäten nicht die bauliche Dichte aufweisen, die hier möglich ist. Dabei kann es sich um Flächen handeln, die einen Nutzungswandel erfahren, aber genauso um Wohnbebauung, die keine klare städtebauliche Fassung an der Magistrale ausbildet und den Raum nicht vollständig oder qualitätsvoll ausnutzt. Für diese Flächen gibt es konkrete Entwicklungsperspektiven, die es zu nutzen gilt. Dabei kann es unter anderem um die Aufstockung oder den Umbau bestehender Gebäude gehen oder auch um die behutsame Ergänzung eines Areals mit einer Neubebauung. Weitere Entwicklungspotenziale in Suchräumen mobilisieren Über diese vorhandenen Potenziale hinaus gibt es eine Vielzahl von Räumen an den Magistralen, in denen weitere Entwicklungspotenziale mobilisiert werden können. Für manche Räume gibt es bereits Perspektiven, deren Umsetzung weiter vorangetrieben werden muss, für andere müssen diese noch erarbeitet werden. Geeignet sind zum Beispiel Siedlungen der 1950er- bis 1970er-Jahre, die oftmals in sehr lockeren Bauweisen entworfen wurden und neben Verdichtungspotenzialen auch die Notwendigkeit des energieeffizienten Umbaus des Bestands mit sich bringen. Infrage kommen auch Einfamilienhausgebiete, die etwa durch die Nähe zu Zentren oder Schnellbahnhaltepunkten eine besondere Lagegunst aufweisen, von der noch mehr Menschen profitieren könnten. Gewerbe & Arbeitsorte an den Magistralen qualifizieren Neben ihrer Bedeutung als Wohnraum sind die Magistralen vielerorts auch gewerblich geprägt. Betriebe nutzen die verkehrsgünstige Lage an der Magistrale, um Güter, Waren und Produktionsmittel zügig durch die Stadt und hinaus in die Region transportieren zu können. Diese Gebiete gilt es – ebenso wie die Wohnquartiere – zu qualifizieren und weiterzuentwickeln. Vorhandene Entwicklungspotenziale nutzen An den Magistralen gibt es einige gut erschlossene, zusammenhängende Gebiete, aber auch kleinere „Streulagen“, deren gewerbliche Nutzung gestärkt bzw. im Falle gebietsfremder Nutzungen neu etabliert werden soll. Sie bieten das Potenzial, in ihrem Umfeld vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und zu qualifizieren sowie neue wohnortnahe Arbeitsstätten zu schaffen. Diese Gewerbegebiete gilt es, im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung möglichst flächeneffizient und kompakt, beispielsweise in gestapelter Form, zu entwickeln und zukunftsfähig auszurichten. Im Bestand geht es vor allem darum, gewerbliche Strukturen städtebaulich zu qualifizieren und weiterzuentwickeln. Weitere Entwicklungspotenziale in Suchräumen mobilisieren Neben den vorhandenen Potenzialen sind entlang der Magistralen noch weitere Entwicklungspotenziale für Gewerbe zu identifizieren, die zum Teil an die zuvor genannten Gebiete anschließen oder auch eigenständige Standorte darstellen. Bei diesen Gebieten ist eine Entwicklungsperspektive zu erarbeiten und in diesem Zuge ebenfalls zu prüfen, wie städtebauliche Qualitäten geschaffen und Flächen effizienter ausgenutzt und im Bestand weiterentwickelt werden können. Urbane Mischungen schaffen Für eine lebenswerte, qualitätsvolle Stadt sind nutzungsgemischte Strukturen von großer Bedeutung. Sie tragen zur Resilienz und Urbanität bei und ermöglichen kurze Wege zwischen Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Versorgung. Vorhandene Entwicklungspotenziale nutzen Durch die vorhandenen Entwicklungspotenziale wurden bereits Räume identifiziert, in denen in Zukunft Wohnen und Arbeiten integriert in einem Quartier oder auch in einem Gebäude umgesetzt werden kann – mit Erdgeschosszonen, die mit nach außen sichtbaren Nutzungen belebt und qualifiziert werden. Flankierend sollte der öffentliche Raum attraktiv gestaltet werden. Vor allem in Zentren oder deren unmittelbarer Umgebung und innerhalb verschiedener laufender Stadtentwicklungsprojekte ist dafür Potenzial vorhanden. Weitere Entwicklungspotenziale in Suchräumen mobilisieren Entlang der Magistralen werden darüber hinaus weitere Orte bzgl. einer funktionalen Mischung überprüft. Auch hier wird die Aufgabe darin bestehen, die Erdgeschosszonen zu aktivieren und diese somit dem öffentlichen Raum zuzuwenden. Potenzialräume für eine höhere Dichte nutzen Gemäß der Leitlinie „Hamburger Maß“ bestehen an den Magistralen strategisch wichtige Potenzialräume, die sich für eine höhere bauliche, aber auch funktionale Dichte eignen. Treiber dieser einer solchen Entwicklung sind insbesondere eine gute ÖPNV-Anbindung und erreichbare zentrale Versorgungsbereiche.In diesen Lagen wird die Innenentwicklung durch bauliche Verdichtung bei gleichzeitigem Erhalt bzw. Qualifizierung der Freiräume sowie der Weiterentwicklung der bestehenden städtebaulichen Strukturen gestärkt.

Die Bedeutung Bürgerschaftlichen Engagements zur Stärkung von kommunalem Gemeinwesen für eine nachhaltige Stadtentwicklung: ein Reallabor in Dessau-Roßlau

Das Vorhaben will die Bedeutung und Rolle von bürgerschaftlichem Engagement für ein lebendiges und intaktes kommunales Gemeinwesen und eine nachhaltige Stadt- bzw. Quartiersentwicklung sichtbar machen und stärken. Im Kern geht es dabei um die Analyse und das Erproben von Hürden, Herausforderungen und Gelingensbedingungen für die Verzahnung von bürgerschaftlichem Engagement mit kommunalen Governance-Prozessen für eine nachhaltige Stadt- bzw. Quartiersentwicklung. Hierfür soll auf Erkenntnissen aus einschlägigen Vorarbeiten (zu kommunalem bürgerschaftlichem Engagement, gemeinwohlorientierten Nachhaltigkeitsinitiativen, neuen Allianzen etc.) und Parallelvorhaben (u.a. Umwelt im Quartier) aufgebaut werden. Anhand bestehender kommunaler Initiativen und gelungener Beispiele nachhaltiger Stadt-/Quartiersentwicklung, die sich kollaborativ verstehen, soll analysiert werden, wo entsprechende Hürden und Herausforderungen hinsichtlich kommunaler Politik-, Verwaltungs- und mentaler Infrastrukturen liegen und wie gelingende Prozesse initiiert, verstetigt und Lösungen umgesetzt werden können. Die erarbeiteten Gelingensbedingungen sollen zudem im Rahmen eines Reallabors in Dessau-Roßlau transdisziplinär erprobt und weiterentwickelt werden. Hierfür sollen in einer Machbarkeitsstudie mögliche Projektansätze und Akteurskonstellationen für die Entwicklung eines sog. 'living lab' für kommunale Nachhaltigkeitslösungen ausgelotet und erprobt werden. Dabei soll auf bestehenden Kooperations- und Vernetzungsprozessen (wie zwischen UBA und Stadt Dessau-Roßlau sowie im Rahmen der Mitwirkung Dessaus als Pilotkommune beim Aktionstags 'Umwelt im Quartier') aufgebaut werden.

Umwelt- und sozialverträgliches Bauen und Wohnen für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung in Stadt und Land

Es ist ein zentrales Ziel der Regierung, Bauen und Wohnen der Zukunft bezahlbar, klimaneutral, nachhaltig, barrierearm, innovativ und mit lebendigen öffentlichen Räumen zu gestalten. Sie müssen aus Umweltsicht zum einen im Einklang mit den Zielen einer sozialen und umweltverträglichen Stadtentwicklung stehen und zum anderen bei der Wohnraumschaffung vorrangig auf die Weiter- und Umnutzung des gebauten Bestands setzen, zusätzlichen Flächenverbrauch vermeiden und zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen. Dafür müssen gute Lösungen gefunden werden, z. B. für Potenzialflächenregister, für zuverlässige Bau-, Wohnkosten und Klimachecks (vergleich Bestand-Neubau) und wie diese eingeführt werden können. Ziel des Vorhabens ist es deshalb, Handlungsempfehlungen für die relevanten Akteure zu erarbeiten, die die Ziele der Wohnraumentwicklung mit denen der Innenentwicklung im Sinne einer ökologischen, sozialen, flächensparenden und klimaangepassten Siedlungsentwicklung miteinander verbinden. Das Vorhaben soll dafür insbesondere zu folgenden Themenbereichen Antworten liefern: (a) Weiterentwicklung von Governance, Regulierung und Finanzierung für einen verbesserten Umgang mit dem gebauten Bestand (b) Ziele und Maßnahmen für eine klimawandelangepasste Bestandstransformation sowie Darstellung damit zusammenhängender Klima- und Ressourcenschutzpotentiale (c) Potenziale von/ Empfehlungen für den Umgang mit Bundesliegenschaften in urbanen Räumen zur Schaffung von Wohnraum in Verbindung mit der Förderung der grünen Infrastruktur zur Anpassung an den Klimawandel und Bereitstellung von Erholungsflächen d) Empfehlungen für eine ökologische, soziale und resiliente Steuerung des Wohnflächenentwicklungsdruck in suburbanen Standorten und für nachhaltige Umland-Stadt-Beziehungen unter Berücksichtigung der durch Pandemie und Digitalisierung veränderten Nutzungsmuster, (e) Konkretisierung des Konzeptes einer Flächenkreislaufwirtschaft im Hinblick auf das Ziel "Netto Null Flächenverbrauch".

Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung

Das Amt für Landesplanung erarbeitet räumliche Konzepte für die Gesamtstadt (z.B. Konversionsflächenplan für die Wachsende Stadt) und teilräumliche Planungen. Es ist zuständig für die Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanungen), die Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) nach BauGB einschl. Umweltprüfungen und Erarbeitung zugehöriger städtebaulicher Verträge sowie für die Vorbereitende Landschaftsplanung und Verbindliche Landschaftsplanung (Grünordnungspläne) nach dem HmbNatSchG. Darüber hinaus werden im Amt für Landesplanung städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerbe durchgeführt und Gestaltungskonzepte, Stadtentwicklungsprojekte und landschaftsplanerische Konzepte entwickelt. Das Amt wirkt mit an überregionalen Planungen und Projekten insbesondere im Nord- und Ostseeraum im Rahmen der europäischen grenzüberschreitenden Raumordnung des EU-Förderprogramms Interreg sowie an Modell- und Leitprojekten des Regionalen Entwicklungskonzeptes im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit in der Metropolregion. Wichtige Aufgaben und Ziele sind: Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung, der städtebaulichen Ordnung und der Stadtgestaltung auf der Basis von zukunftsorientierten Konzepten unter Beachtung fachlicher und rechtlicher Grundlagen und Grundsätze sowie auf der Grundlage von politischen Rahmenvorgaben für die Wachsende Stadt Sicherstellung der Flächenversorgung für die voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt und zur Realisierung von stadtentwicklungspolitischen Programmen Schaffen von Rechtsgrundlagen für die städtebauliche Entwicklung, Ordnung und Gestaltung in gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen und Nutzungsansprüche Gewährleisten einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung Sichern der Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns und Gewährleisten der Berücksichtigung stadtentwicklungsplanerischer und ökologischer Fachinhalte und der Rechtsicherheit der Verfahren in der vorbereitenden und der verbindlichen Landes- und Landschaftsplanung Lösen von flächenbezogenen Problemen der Landes- und Landschaftsplanung mit besonderer Bedeutung für die Region und die regionale Zusammenarbeit Einbringen von übergeordneten landes- und landschaftsplanerischen Vorgaben und Aspekten in die verbindliche bezirkliche Landes- und Landschaftsplanung Konsequentes Fortführen einer ökologischen Vorsorgeplanung und Sicherstellen einer nachhaltigen Stadtentwicklung Grundlagen der Stadtentwicklung Schwerpunkte: Die hier erarbeiteten Grundsätze und auf die Gesamtstadt bezogenen Planungen und Konzepte zu den Funktionen Wohnen, Arbeiten, konsumtive Dienstleistungen, Freizeit und Umwelt sowie die erarbeiteten und anderen Dienststellen zur Verfügung gestellten Basisdaten stellen fachlich fundierte und inhaltlich ausgewogene räumliche Planungen sicher. Grundlagen der Landschaftsplanung Rechtliche und fachinhaltliche Grundlagen und Vorgaben für die vorbereitende und die verbindliche Landschaftsplanung. Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Verwaltung stellen sie wesentliche Vorgaben für die bezirklichen Planungsdienststellen im Sinne der zentralen Steuerung überörtlicher Interessen durch den Senat dar: Ermitteln der Auswirkungen und Risiken von Vorhaben auf den Landschaftsraum, die Umweltmedien und das Landschaftsbild durch differenzierte Standortanalysen und Prüfung von Alternativen Einbringen von Belangen der Landschaftsplanung bei Planungen Dritter und bei Genehmigungsverfahren Themenspezifische Ausarbeitungen der Landschaftsplanung, landschaftsplanerische Grundlagendaten ( wie Freiraumverbundsystem, Neudruck des Landschaftsprogramms, Ausgleichsflächenpotenziale ) Vorbereitende Bauleitplanung Schwerpunkte: Der Flächennutzungsplan ist zusammenfassender, übergeordneter Raumordnungsplan für Hamburg (§ 8 Raumordnungsgesetz) und vorbereitender Bauleitplan (§ 5 BauGB), aus dem die Bebauungspläne zu entwickeln sind. Er wird durch förmliche Änderungsverfahren gemäß BauGB fortgeschrieben. Die vorbereitende Planung für Teilräume dient der Überprüfung der Fortschreibungsbedarfe bzw. -ziele des Flächennutzungsplans, und hilft in Bereichen mit entsprechendem Klärungsbedarf den Maßstabssprung zwischen Flächennutzungsplan (1:20.000) und Bebauungsplänen (1:1.000) zu überwinden. Mit der Standortplanung werden auf Anfrage von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, sowie Investorinnen und Investoren grundsätzliche, zwischen den Behörden abgestimmte Planungsvorschläge zur verträglichen Unterbringung bzw. Verteilung von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Stadtgebiet unterbreitet werden. Ziel ist auch die konsequente Fortführung einer ökologischen Vorsorgeplanung und damit die Sicherstellung einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Aktualisierung und Fortschreibung des Landschaftsprogramms für die Gesamtstadt gem. § 5 HmbNatSchG sowie durch die Aufstellung von Entwicklungsplänen. Verbindliche Bauleitplanung Schwerpunkte: Schaffung von (bodenrechtlich relevantem) Planrecht für die Nutzung von Grundstücken. Das Produkt umfasst die Erstellung von Bebauungsplänen und sonstigen Verordnungen und Vorschriften zur Bodennutzung sowie zur Gestaltung und Nutzung von baulichen Anlagen. Landschaftspläne im engeren Sinne, Grünordnungspläne, landschaftsplanerische Festsetzungen in Bebauungsplänen (Huckepackbebauungspläne), Vorhaben- und Erschließungspläne, sowie alle vorbereitenden Untersuchungen für die genannten Planverfahren(z.B. durch Eingriffsregelung, FHH-Verträglichkeitsprüfung) und Sicherstellung des Rahmens für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch städtebauliche Verträge bzw. Anwendung des Kostenerstattungsgesetzes. Städtebauliche Entwürfe und Projektsteuerung Schwerpunkte: Die Ziele dieses Produktes liegen in der Gewährleistung von funktionalen und räumlich-gestalterischen Qualitäten bei Bebauungs- und Gestaltungsprojekten und in der Koordinierung und Förderung der Realisierung derartiger Projekte.

Erfassung und Stärkung von Wirkungen Sozialer Innovationen - Begleitforschung zum Programm 'Transformationscluster Soziale Innovationen für Nachhaltige Städte'

Berliner Strategie zur biologischen Vielfalt

Die meisten weltweiten Aktivitäten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt konzentrieren sich bislang auf naturnahe Gebiete. Die Berliner Strategie zur biologischen Vielfalt zeigt wie biologische Vielfalt auch in urbanen Gebieten erhalten und gefördert werden kann. Anknüpfend an die Nationale Biodiversitätsstrategie Deutschlands verfolgt die Berliner Strategie drei übergeordnete Ziele: - Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt Berlins unter den Bedingungen einer dynamischen Großstadt, - Nachhaltige Nutzung und weitestgehende Integration der biologischen Vielfalt Berlins in eine nachhaltige Stadtentwicklung, - Übernahme globaler Verantwortung durch einen größtmöglichen Beitrag Berlins zur Erhaltung der weltweiten biologischen Vielfalt. Die Berliner Strategie ist Entscheidungsgrundlage für Politik und Planung und motiviert zur Einbindung weiterer Akteure. Sie integriert bestehende Instrumente und Planungen und setzt Schwerpunkte für die Umsetzung. Die Berliner Strategie informiert die Stadtgesellschaft nachvollziehbar über die biologische Vielfalt Berlins. Sie stärkt das Bewusstsein für den Wert der biologischen Vielfalt und motiviert zu ihrer Erhaltung und Förderung. Wesentliche Bestandteile der Strategie sind daher: - Beschreibung der biologischen Vielfalt Berlins (Status quo, Trends etc.) - Strategische Ansatzpunkte (Bestimmung von Themenfeldern, Schwerpunktthemen und Zielen) - Schnittstellen zur Umsetzung (Aufzeigen möglicher Maßnahmen, Benennung von Akteuren etc.) - Instrumentarium zur Erfolgskontrolle (Vorschlag geeigneter Indikatoren)

NUR: GreenCityLabHue, Teilprojekt 2: Green Scenarios Hue

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