s/nachhaltige-stadtentwicklung/Nachhaltige Stadtentwicklung/gi
Das Projekt "ANK-DAS-A.1: Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für natürlichen Klimaschutz für die Universitätsstadt Tübingen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universitätsstadt Tübingen, Dezernat 02, Fachbereich Planen Entwickeln Liegenschaften, Fachabteilung Nachhaltige Stadtentwicklung.
Das Projekt "NUR: FloodAdaptVN - Integration von ökosystembasierten Ansätzen in das Hochwasserrisikomanagement zur angepassten und nachhaltigen Stadtentwicklung in Zentralvietnam, Teilvorhaben 6: 'Vulnerabilität, Risikotransfer und Anpassung'" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: United Nations University, Institute for Environment and Human Security.
Strategiekarte Magistralen als Schwerpunkträume der Innenentwicklung qualifizieren Wohnraum an den Magistralen schaffen und Quartiere stärken Als Räume mit einer guten verkehrlichen Anbindung sowie Versorgung durch die Zentren rücken die Magistralen in den Fokus einer höheren baulichen Dichte in bestehenden Stadtstrukturen. Gleichzeitig gibt es an den Magistralen noch einige Abschnitte, die aufgrund der hohen verkehrlichen Belastung und eines unattraktiven Wohnumfelds für eine bauliche Weiterentwicklung bislang wenig geeignet erschienen. Im Zuge der Mobilitätswende kann die Magistralenentwicklung dazu beitragen, die Lebendigkeit und Vielfalt zu erhöhen und das Wohnumfeld klimagerecht umzugestalten. Dadurch können diese Räume zu attraktiveren Wohnlagen werden und es ermöglichen, neuen Wohnraum an den Magistralen zu realisieren und die angrenzenden Quartiere und ihre notwendigen Infrastrukturen zu stärken. Vorhandene Entwicklungspotenziale nutzen Entlang der Magistralenräume gibt es viele Flächen, die gemäß ihren funktionalen Qualitäten nicht die bauliche Dichte aufweisen, die hier möglich ist. Dabei kann es sich um Flächen handeln, die einen Nutzungswandel erfahren, aber genauso um Wohnbebauung, die keine klare städtebauliche Fassung an der Magistrale ausbildet und den Raum nicht vollständig oder qualitätsvoll ausnutzt. Für diese Flächen gibt es konkrete Entwicklungsperspektiven, die es zu nutzen gilt. Dabei kann es unter anderem um die Aufstockung oder den Umbau bestehender Gebäude gehen oder auch um die behutsame Ergänzung eines Areals mit einer Neubebauung. Weitere Entwicklungspotenziale in Suchräumen mobilisieren Über diese vorhandenen Potenziale hinaus gibt es eine Vielzahl von Räumen an den Magistralen, in denen weitere Entwicklungspotenziale mobilisiert werden können. Für manche Räume gibt es bereits Perspektiven, deren Umsetzung weiter vorangetrieben werden muss, für andere müssen diese noch erarbeitet werden. Geeignet sind zum Beispiel Siedlungen der 1950er- bis 1970er-Jahre, die oftmals in sehr lockeren Bauweisen entworfen wurden und neben Verdichtungspotenzialen auch die Notwendigkeit des energieeffizienten Umbaus des Bestands mit sich bringen. Infrage kommen auch Einfamilienhausgebiete, die etwa durch die Nähe zu Zentren oder Schnellbahnhaltepunkten eine besondere Lagegunst aufweisen, von der noch mehr Menschen profitieren könnten. Gewerbe & Arbeitsorte an den Magistralen qualifizieren Neben ihrer Bedeutung als Wohnraum sind die Magistralen vielerorts auch gewerblich geprägt. Betriebe nutzen die verkehrsgünstige Lage an der Magistrale, um Güter, Waren und Produktionsmittel zügig durch die Stadt und hinaus in die Region transportieren zu können. Diese Gebiete gilt es – ebenso wie die Wohnquartiere – zu qualifizieren und weiterzuentwickeln. Vorhandene Entwicklungspotenziale nutzen An den Magistralen gibt es einige gut erschlossene, zusammenhängende Gebiete, aber auch kleinere „Streulagen“, deren gewerbliche Nutzung gestärkt bzw. im Falle gebietsfremder Nutzungen neu etabliert werden soll. Sie bieten das Potenzial, in ihrem Umfeld vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und zu qualifizieren sowie neue wohnortnahe Arbeitsstätten zu schaffen. Diese Gewerbegebiete gilt es, im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung möglichst flächeneffizient und kompakt, beispielsweise in gestapelter Form, zu entwickeln und zukunftsfähig auszurichten. Im Bestand geht es vor allem darum, gewerbliche Strukturen städtebaulich zu qualifizieren und weiterzuentwickeln. Weitere Entwicklungspotenziale in Suchräumen mobilisieren Neben den vorhandenen Potenzialen sind entlang der Magistralen noch weitere Entwicklungspotenziale für Gewerbe zu identifizieren, die zum Teil an die zuvor genannten Gebiete anschließen oder auch eigenständige Standorte darstellen. Bei diesen Gebieten ist eine Entwicklungsperspektive zu erarbeiten und in diesem Zuge ebenfalls zu prüfen, wie städtebauliche Qualitäten geschaffen und Flächen effizienter ausgenutzt und im Bestand weiterentwickelt werden können. Urbane Mischungen schaffen Für eine lebenswerte, qualitätsvolle Stadt sind nutzungsgemischte Strukturen von großer Bedeutung. Sie tragen zur Resilienz und Urbanität bei und ermöglichen kurze Wege zwischen Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Versorgung. Vorhandene Entwicklungspotenziale nutzen Durch die vorhandenen Entwicklungspotenziale wurden bereits Räume identifiziert, in denen in Zukunft Wohnen und Arbeiten integriert in einem Quartier oder auch in einem Gebäude umgesetzt werden kann – mit Erdgeschosszonen, die mit nach außen sichtbaren Nutzungen belebt und qualifiziert werden. Flankierend sollte der öffentliche Raum attraktiv gestaltet werden. Vor allem in Zentren oder deren unmittelbarer Umgebung und innerhalb verschiedener laufender Stadtentwicklungsprojekte ist dafür Potenzial vorhanden. Weitere Entwicklungspotenziale in Suchräumen mobilisieren Entlang der Magistralen werden darüber hinaus weitere Orte bzgl. einer funktionalen Mischung überprüft. Auch hier wird die Aufgabe darin bestehen, die Erdgeschosszonen zu aktivieren und diese somit dem öffentlichen Raum zuzuwenden. Potenzialräume für eine höhere Dichte nutzen Gemäß der Leitlinie „Hamburger Maß“ bestehen an den Magistralen strategisch wichtige Potenzialräume, die sich für eine höhere bauliche, aber auch funktionale Dichte eignen. Treiber dieser einer solchen Entwicklung sind insbesondere eine gute ÖPNV-Anbindung und erreichbare zentrale Versorgungsbereiche.In diesen Lagen wird die Innenentwicklung durch bauliche Verdichtung bei gleichzeitigem Erhalt bzw. Qualifizierung der Freiräume sowie der Weiterentwicklung der bestehenden städtebaulichen Strukturen gestärkt.
Nachhaltige Stadtentwicklung: Abschlussveranstaltung „Region im Dialog“ präsentiert wegweisende Ergebnisse Am 15.01.2025 fand im Wissenschaftszentrum Bonn die Abschlussveranstaltung „Region im Dialog: Wege zur Umsetzung von Innenentwicklungspotenzialen“ statt. Das Team des Verbundvorhabens NEILA stellte gemeinsam mit dem Büro MUST die Ergebnisse des vergangenen Jahres vor. Begrüßt wurden die Teilnehmer:innen von Helmut Wiesner, Planungsdezernent der Bundesstadt Bonn und seit 2025 Vorsitzender des regionalen Arbeitskreises Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler. Projektziele und Erkenntnisse des Jahres 2024 Ziel der Projektarbeit im Jahr 2024 war es, anhand von sechs sogenannten Lupenräumen in der Region beispielhaft aufzuzeigen, wie Innenentwicklungspotenziale sozial-ökologisch mobilisiert werden können. Grundlage hierfür bildeten die Ergebnisse des Forschungsprojekts NEILA (Nachhaltige Entwicklung durch interkommunales Landmanagement), die von Prof. Dr. Wiechmann (TU Dortmund) vorgestellt wurden. Mithilfe eines transdisziplinären Prozesses wurde eine gemeinsame Entscheidungshilfe erarbeitet, um künftige Nutzungsperspektiven für Siedlungsflächen zu identifizieren. Die Ergebnisse dieses Prozesses wurden in einem regionalen Siedlungsentwicklungskonzept zusammengefasst. Eine zentrale Erkenntnis: Mit den bisherigen Bebauungsdichten können lediglich 40 % des prognostizierten Wohnraumbedarfs gedeckt werden. Lupenräume als Praxisbeispiele Um konkrete Ansätze für eine sozial-ökologische Nachverdichtung aufzuzeigen, wurden in der Region sechs Lupenräume untersucht: Stadt Königswinter Bundesstadt Bonn Stadt Remagen Stadt Rheinbach Gemeinde Swisttal Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Das Büro MUST präsentierte gemeinsam mit kommunalen Vertreter:innen die für diese Lupenräume entwickelten Entwürfe. Im Anschluss bot ein „Gallery Walk“ den Teilnehmenden die Möglichkeit, die Lösungsansätze im Detail zu diskutieren und Feedback zu geben. Ergebnisse und Ausblick Basierend auf den Rückmeldungen aus dem „Gallery Walk“ sowie einer offenen Diskussionsrunde wurden zentrale Bausteine für eine erfolgreiche Nachverdichtung formuliert. Diese werden in Kürze in einer Dokumentation online zur Verfügung stehen. Frau Rosenstock, Leiterin der Wirtschaftsförderung und strategischen Kreisentwicklung des Rhein-Sieg-Kreises, hob in ihrem Ausblick die Bedeutung eines intensiven regionalen Austauschs hervor, um die Herausforderungen der Innenentwicklung mutig und gemeinsam anzugehen. Zudem kündigte sie an, dass der Kreis Neuwied der regionalen Kooperation im Jahr 2025 beitreten wird. Abschließend wurde festgehalten, dass das Format „Region im Dialog“ auch zukünftig als Teil der regionalen Zusammenarbeit fortgeführt wird Verbundpartner der Projektverlängerung: TU Dortmund, Bundesstadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Ahrweiler Quelle: :rak, Regionaler Arbeitskreis Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler
Das Projekt "Zirkuläre urbane Anbausysteme mit wiederverwertbaren Textil-Pflanzsubstraten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hohenheim, Institut für Kulturpflanzenwissenschaften, Fachgebiet Nachwachsende Rohstoffe in der Bioökonomie (340b).
Das Projekt "Gibt es eine neue Attraktivität der Städte?" wird/wurde gefördert durch: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).Seit Anfang dieses Jahrzehnts zeigt sich für eine Reihe von deutschen Großstädten wieder eine positive Bevölkerungsentwicklung. Zugleich zeigt sich, dass die Suburbanisierungsprozesse rückläufig sind. Diese Entwicklung wird in Fachkreisen begrüßt, hat es doch den Anschein, als käme die Stadtentwicklung dem Ideal einer kompakten, Ressourcen sparenden Entwicklung näher. Im Rahmen dieses Projektes sollen die Effekte überprüft werden. Außerdem werden die lokalen Ausprägungen eines weiteren Städtewachstums als Forschungsthema in den Blick gerückt. Bedeutet eine positive Bevölkerungsentwicklung automatisch eine neue Attraktivität der Städte? Welche Prozesse und Strategien stecken hinter den Zahlen, wie schlagen sie sich in den Stadtquartieren nieder und wie sind sie zu bewerten? Es soll herausgefunden werden, inwieweit die steigenden Bevölkerungszahlen geplant sind, d.h. ob sie Resultat gezielter Strategien sind und unter welchen Bedingungen kommunale Strategien greifen. Bringt das statisch feststellbare Städtewachstum auf der einen und die gebremste Suburbanisierung auf der anderen Seite die Stadtentwicklung einer kompakten, ausgewogenen, sozialverträglichen und Ressourcen sparenden Entwicklung näher? Ausgangslage: Die Städtelandschaft ist in Deutschland durch gleichzeitig stattfindende Wachstums- und Schrumpfungsprozesse auf der Ebene der Stadtbevölkerung gekennzeichnet. Auch wenn nur die wachsenden oder nur die schrumpfenden Städte betrachtet werden, weisen sie untereinander recht heterogene Entwicklungen auf. Im Vorfeld des Forschungsprojektes hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ein Arbeitspapier erstellt, in dem die quantitativen Prozesse in deutschen Städten mit Bevölkerungsgewinnen näher unter die Lupe genommen werden. Die Bevölkerungsentwicklung wurde über die vergangenen zehn Jahre betrachtet, Städte wurden mit ihrem Umland verglichen und die Bevölkerungsentwicklung in Relation zur Beschäftigtenentwicklung gesetzt (Rubrik 'Ergebnisse'). Die Ergebnisse führen zur Auswahl von zehn Städten, für die vertiefende Analysen angestellt werden. Die Auswahl wurde erstens geleitet durch die Anforderung eines (geringfügigen) repräsentativen Charakters der ausgewählten Städte. Zweites galt die Bedingung, dass die Städte Mitglied im Netzwerk 'Innenstädtische Raumbeobachtung des BBSR' sind, weil dadurch eine Reihe von Daten unmittelbar verfügbar und Ansprechpartner bekannt sind. Als elfte Stadt hat sich Frankfurt am Main als assoziiertes Mitglied dem aus BBSR und Kommunen bestehenden Forschungskonsortium angeschlossen. Die BBSR-Website Werkstatt-Stadt gibt zum Einstieg und zur Illustration Hinweise auf Projekte, die in den zehn Städten in ihrer 'Wachstumsperiode' umgesetzt wurden und die Kriterien einer nachhaltigen Stadtentwicklung erfüllen.
Das Amt für Landesplanung erarbeitet räumliche Konzepte für die Gesamtstadt (z.B. Konversionsflächenplan für die Wachsende Stadt) und teilräumliche Planungen. Es ist zuständig für die Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanungen), die Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) nach BauGB einschl. Umweltprüfungen und Erarbeitung zugehöriger städtebaulicher Verträge sowie für die Vorbereitende Landschaftsplanung und Verbindliche Landschaftsplanung (Grünordnungspläne) nach dem HmbNatSchG. Darüber hinaus werden im Amt für Landesplanung städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerbe durchgeführt und Gestaltungskonzepte, Stadtentwicklungsprojekte und landschaftsplanerische Konzepte entwickelt. Das Amt wirkt mit an überregionalen Planungen und Projekten insbesondere im Nord- und Ostseeraum im Rahmen der europäischen grenzüberschreitenden Raumordnung des EU-Förderprogramms Interreg sowie an Modell- und Leitprojekten des Regionalen Entwicklungskonzeptes im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit in der Metropolregion. Wichtige Aufgaben und Ziele sind: Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung, der städtebaulichen Ordnung und der Stadtgestaltung auf der Basis von zukunftsorientierten Konzepten unter Beachtung fachlicher und rechtlicher Grundlagen und Grundsätze sowie auf der Grundlage von politischen Rahmenvorgaben für die Wachsende Stadt Sicherstellung der Flächenversorgung für die voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt und zur Realisierung von stadtentwicklungspolitischen Programmen Schaffen von Rechtsgrundlagen für die städtebauliche Entwicklung, Ordnung und Gestaltung in gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen und Nutzungsansprüche Gewährleisten einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung Sichern der Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns und Gewährleisten der Berücksichtigung stadtentwicklungsplanerischer und ökologischer Fachinhalte und der Rechtsicherheit der Verfahren in der vorbereitenden und der verbindlichen Landes- und Landschaftsplanung Lösen von flächenbezogenen Problemen der Landes- und Landschaftsplanung mit besonderer Bedeutung für die Region und die regionale Zusammenarbeit Einbringen von übergeordneten landes- und landschaftsplanerischen Vorgaben und Aspekten in die verbindliche bezirkliche Landes- und Landschaftsplanung Konsequentes Fortführen einer ökologischen Vorsorgeplanung und Sicherstellen einer nachhaltigen Stadtentwicklung Grundlagen der Stadtentwicklung Schwerpunkte: Die hier erarbeiteten Grundsätze und auf die Gesamtstadt bezogenen Planungen und Konzepte zu den Funktionen Wohnen, Arbeiten, konsumtive Dienstleistungen, Freizeit und Umwelt sowie die erarbeiteten und anderen Dienststellen zur Verfügung gestellten Basisdaten stellen fachlich fundierte und inhaltlich ausgewogene räumliche Planungen sicher. Grundlagen der Landschaftsplanung Rechtliche und fachinhaltliche Grundlagen und Vorgaben für die vorbereitende und die verbindliche Landschaftsplanung. Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Verwaltung stellen sie wesentliche Vorgaben für die bezirklichen Planungsdienststellen im Sinne der zentralen Steuerung überörtlicher Interessen durch den Senat dar: Ermitteln der Auswirkungen und Risiken von Vorhaben auf den Landschaftsraum, die Umweltmedien und das Landschaftsbild durch differenzierte Standortanalysen und Prüfung von Alternativen Einbringen von Belangen der Landschaftsplanung bei Planungen Dritter und bei Genehmigungsverfahren Themenspezifische Ausarbeitungen der Landschaftsplanung, landschaftsplanerische Grundlagendaten ( wie Freiraumverbundsystem, Neudruck des Landschaftsprogramms, Ausgleichsflächenpotenziale ) Vorbereitende Bauleitplanung Schwerpunkte: Der Flächennutzungsplan ist zusammenfassender, übergeordneter Raumordnungsplan für Hamburg (§ 8 Raumordnungsgesetz) und vorbereitender Bauleitplan (§ 5 BauGB), aus dem die Bebauungspläne zu entwickeln sind. Er wird durch förmliche Änderungsverfahren gemäß BauGB fortgeschrieben. Die vorbereitende Planung für Teilräume dient der Überprüfung der Fortschreibungsbedarfe bzw. -ziele des Flächennutzungsplans, und hilft in Bereichen mit entsprechendem Klärungsbedarf den Maßstabssprung zwischen Flächennutzungsplan (1:20.000) und Bebauungsplänen (1:1.000) zu überwinden. Mit der Standortplanung werden auf Anfrage von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, sowie Investorinnen und Investoren grundsätzliche, zwischen den Behörden abgestimmte Planungsvorschläge zur verträglichen Unterbringung bzw. Verteilung von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Stadtgebiet unterbreitet werden. Ziel ist auch die konsequente Fortführung einer ökologischen Vorsorgeplanung und damit die Sicherstellung einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Aktualisierung und Fortschreibung des Landschaftsprogramms für die Gesamtstadt gem. § 5 HmbNatSchG sowie durch die Aufstellung von Entwicklungsplänen. Verbindliche Bauleitplanung Schwerpunkte: Schaffung von (bodenrechtlich relevantem) Planrecht für die Nutzung von Grundstücken. Das Produkt umfasst die Erstellung von Bebauungsplänen und sonstigen Verordnungen und Vorschriften zur Bodennutzung sowie zur Gestaltung und Nutzung von baulichen Anlagen. Landschaftspläne im engeren Sinne, Grünordnungspläne, landschaftsplanerische Festsetzungen in Bebauungsplänen (Huckepackbebauungspläne), Vorhaben- und Erschließungspläne, sowie alle vorbereitenden Untersuchungen für die genannten Planverfahren(z.B. durch Eingriffsregelung, FHH-Verträglichkeitsprüfung) und Sicherstellung des Rahmens für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch städtebauliche Verträge bzw. Anwendung des Kostenerstattungsgesetzes. Städtebauliche Entwürfe und Projektsteuerung Schwerpunkte: Die Ziele dieses Produktes liegen in der Gewährleistung von funktionalen und räumlich-gestalterischen Qualitäten bei Bebauungs- und Gestaltungsprojekten und in der Koordinierung und Förderung der Realisierung derartiger Projekte.
Das Projekt "FH-Impuls 2016 I: Campus als transdisziplinäres Experiment - Methoden zur prozessorientierten urbanen Transformation (CampusLabor4iCity)" wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule für Technik Stuttgart, Institut für Angewandte Forschung, Zentrum für Nachhaltige Stadtentwicklung.
Das Projekt "FH-Kooperativ 2-2022: Nachhaltige, situationsadaptive Entsorgungslogistik durch Künstliche Intelligenz (NEwAIste)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Hochschule Ingolstadt, Fakultät Elektro- und Informationstechnik, Lehrgebiet Nachhaltige Stadtentwicklung und künstliche Intelligenz.
Das Projekt "Forschungsprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt), Vernetzte Städte zum Thema städtische Energien in Deutschland, den USA und den BRICS-Staaten" wird/wurde gefördert durch: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) / Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.Einige sind schon gut aufgestellt, andere können noch etwas lernen: Um Städte fit für die Zukunft zu machen, ist der internationale Austausch mit anderen Städten von großen Nutzen. Hier setzt ein neues Projekt des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) an, das in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und dem German Marshall Fund of the United States (GMF) durchgeführt wird. Ob klimagerechter Stadtumbau, Energieeffizienz, bürgerschaftliches Engagement oder soziale Integration - neue Strategien für die Stadtentwicklung sind gefragt und sollen den Projektpartnern und Deutschland neue Impulse für Gesetze und Förderpolitik geben. Ziel: Ziel ist es, das Memorandum STÄDTICHE ENERGIEN als eines der derzeit zentralen städtebau- und wohnungsbaupolitischen Themen mit dem Ansatz der integrierten Stadtentwicklung durch international ausgerichtete Formate der Kooperation mit zentralen Partnern des BMUB umzusetzen. Dies wird auch von der LEIPZIG CHARTA gefordert. Für die Bundesebene werden so auch wichtige Impulse zur kontinuierlichen Anpassung von Gesetzgebung und Förderpolitik an neue Herausforderungen generiert, denen sich insbesondere Kommunen gegenübersehen. Lebenslanges Lernen von unterschiedlichen Akteuren und Institutionen mit dem Ziel der nachhaltigen Stadtentwicklung sowohl in Deutschland als auch weltweit wird durch internationale Zusammenarbeit angereichert. Dies erfordert, neue Kooperationsformen einzugehen und gewinnbringend für kommunale Entwicklung zu nutzen.
Origin | Count |
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Bund | 318 |
Kommune | 4 |
Land | 43 |
Wissenschaft | 11 |
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Type | Count |
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Ereignis | 13 |
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