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s/nachhaltige-stadtentwicklung/Nachhaltige Stadtentwicklung/gi

NUR: Integration von ökosystembasierten Ansätzen in das Hochwasserrisikomanagement zur angepassten und nachhaltigen Stadtentwicklung in Zentralvietnam, Teilprojekt 2: Räumliche Planung und Beteiligung der Akteure

GründachPLUS – Jetzt Förderung beantragen und Berlin grüner machen

Die zunehmende bauliche Verdichtung und der fortschreitende Klimawandel stellen Berlin vor besondere Herausforderungen. Vitale Dach- und Fassadenbegrünungen sind dabei ein Baustein, um das Leben in der Stadt angenehmer zu machen. Biodiversität, Luftqualität und Mikroklima werden verbessert, belastende Temperaturschwankungen besser ausgeglichen und zudem schenken Dachgärten den Stadtbewohnerinnen und -bewohnern als grüne Oasen einen erholsamen Ort im Alltag. Mit einer Dach- und Fassadenbegrünung leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel, zum Schutz unseres Klimas und schaffen gleichzeitig ein angenehmeres und verbessertes Stadtklima. Sie bringen zahlreiche positive Effekte für Umwelt, Klima und Lebensqualität mit sich. Hier sind die wichtigsten Vorteile im Überblick: 1. Verbesserung des Stadtklimas Grüne Flächen auf Dächern und Fassaden tragen dazu bei, die Temperaturen der Stadt zu senken. Sie wirken wie natürliche Klimaanlagen, reduzieren den sogenannten “Wärmeinseleffekt” und sorgen für angenehmere Temperaturen, besonders in heißen Sommermonaten. 2. Schutz für die Umwelt Durch die Begrünung werden Schadstoffe gefiltert und die Luftqualität verbessert. Zudem fördern grüne Dächer die Biodiversität, indem sie Lebensraum für Vögel, Insekten und andere Tiere bieten. 3. Energieeinsparung und Kostenersparnis Grüne Dächer isolieren Gebäude besser, was im Sommer für kühlere und im Winter für wärmere Räume sorgt. Das führt zu geringeren Heiz- und Kühlkosten und schont den Geldbeutel. 4. Beitrag zum Wassermanagement Grüne Fassaden und Dächer können Regenwasser aufnehmen und speichern, wodurch die Kanalisation entlastet wird und Überschwemmungen reduziert werden. 5. Ästhetik und Wohlbefinden Grüne Flächen schaffen eine angenehme Atmosphäre und verbessern das Stadtbild. Sie fördern nachweislich das Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner und laden zum Verweilen ein. 6. Nachhaltigkeit und Umweltschutz Der Einsatz von begrünten Flächen ist ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Stadtentwicklung. Sie tragen dazu bei, Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen. Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Flächenkonkurrenz von Stadtgrün und Bebauung bilden begrünte Dach- und Fassadenflächen eine „zweite grüne Ebene in der Stadt“. Diese bietet die Chance, die negativen Folgen der wachsenden Stadt und des Klimawandels zumindest teilweise zu kompensieren und das Stadtklima erträglicher zu machen. Fassadenbegrünungen sind in ihrer Fähigkeit, vertikale Flächen zu begrünen und nur geringe Bodenflächen in Anspruch zu nehmen, eine besonders zweckmäßige Ergänzung des städtischen Grüns. Dachbegrünungen bieten vielfältige gestalterische Lösungen und gehen mit positiven ökologischen und energierelevanten Effekten einher. Mit dem Förderprogramm GründachPLUS unterstützt das Land Berlin Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Verfügungsberechtigte finanziell bei der Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Genügend Potenzial ist vorhanden: Viele ungenutzte Dachflächen im Bestand eignen sich zur Dachbegrünung. Die innere Stadt, Südwestfassaden, Innenhöfe oder fensterlose Fassaden und eng bebaute Quartiere mit wenig Platz für Bäume eignen sich besonders zur Qualifizierung mit Fassadengrün. Einen Eindruck von den vielfältigen Begrünungsmaßnahmen an und auf Gebäuden bekommen Sie hier: Sie sind Grundeigentümerin oder Grundeigentümer, verfügungsberechtigt oder handeln im Namen einer Interessengruppe oder eines Vereins und möchten Ihr Dach oder Ihre Fassade begrünen? Das GründachPLUS Programm unterstützt Sie finanziell bei der Begrünung Ihres Bestandsgebäudes. Der räumliche Geltungsbereich konzentriert sich auf hochverdichtete Stadtquartiere, in denen die Wirkungen und die Funktionen von Dach- und Fassadenbegrünung dringend benötigt werden. Gefördert werden Planungs-, Material- und Baukosten inklusive Fertigstellungspflege. Die maximale Förderhöhe errechnet sich anhand der nachgewiesenen Kosten. Ihr Zuschuss für eine Dachbegrünung richtet sich nach der Höhe der Vegetationstragschicht: Für einen mindestens 10 cm starken Substrataufbau erhalten Sie bis zu 95 €/m². Ihre Förderung kann auf bis zu maximal 180 €/m² steigen, wenn die Schicht 26 cm oder mehr beträgt. Für die Umsetzung eines Biodiversitätsgründachs erhalten Sie zusätzlich 7,50 €/m² Förderung, um die Artenvielfalt auf Ihrem Dach zu unterstützen. Wenn auf dem Dach eine Solaranlage installiert wird und diese höchstens die Hälfte der Vegetationsfläche ausmacht, können bis zu 40 €/m² für die entstehenden Mehrkosten bei der Herstellung des Gründachs anerkannt werden. Ihr Zuschuss für eine Fassadenbegrünung beträgt 50 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme pro Gebäude. Ihr Zuschuss für eine Fassadenbegrünungen in Kombination mit einer Bewässerung durch Dachregenwasser beträgt 60 % der förderfähigen Kosten. Die IBB Business Team GmbH (IBT) ist mit der Durchführung der Fördermaßnahme gemäß dieser Richtlinie beauftragt. Alle Informationen sind hier zu finden: GründachPLUS Die Beantragung eines Zuschusses erfolgt in Papierform, in zwei Schritten: Im ersten Schritt reichen Sie einen Vorantrag ein. Daraufhin können Sie anfallende Planungskosten auslösen. Im zweiten Schritt übermitteln Sie den Hauptantrag mit allen Unterlagen zum Vorhaben. Nach Prüfung Ihrer eingereichten Rechnungen und Zahlungsbelege überweist Ihnen die IBT Ihre gewährten Zuschüsse. Die Berliner Regenwasseragentur bietet mit Unterstützung des Landes Berlin kostenfreie Beratung an und hält weiterführende Informationen zu Planung, Bau und Betrieb von Dach– und Fassadenbegrünungen sowie eine Anbietersuche bereit. Auf der Seite des Bundesverbands GebäudeGrün e.V. finden Sie verschiedene Hinweise und Hilfestellungen für die Planung und Durchführung einer Dach- oder Fassadenbegrünung: Dachbegrünung – Planungshinweise Fassadenbegrünung – Planungshinweise Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stellt zu allen Formen der Gebäudebegrünung inklusive Sonderformen wie zum Beispiel Biodiversitätsdächer und Retentionsdächer Maßnahmensteckbriefe mit den wichtigsten Informationen bereit. Die Hamburger Senatsverwaltung stellt Mustertexte für Ausschreibungen im Kontext von Dachbegrünungsmaßnahmen bereit. Planen Sie die Kombination einer Gebäudebegrünung mit einer PV-Anlage, erhalten Sie zudem eine Förderung der Mehrkosten einer Gründach-PV-Anlage oder einer Fassaden-PV-Anlage gegenüber den Kosten einer Standard-PV-Anlage aus dem Förderprogramm SolarPLUS der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Bild: BuGG Herfort Tipps zu Pflege und Wartung Das Dach und/oder die Fassade ist begrünt – und nun? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Infos zur Pflege und Unterhaltung. Weitere Informationen

Nachsorgender Bodenschutz / Altlasten

Die Ermittlung und Beseitigung von Gefährdungen und Belastungen des Bodens wurde in der Umweltpolitik über viele Jahre vernachlässigt. Die Notwendigkeit des Bodenschutzes ist erst in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt, als erkennbar wurde, in welchem Umfang durch Bodenverunreinigungen auch das Grundwasser verunreinigt und die Trinkwasserversorgung gefährdet wurde. Die Beseitigung schädlicher Bodenverunreinigungen ist neben der akuten Gefahrenabwehr (Trinkwasserschutz) ein Schwerpunktthema des Umweltschutzes in Berlin. Unter nachsorgendem Bodenschutz werden Maßnahmen verstanden, die einen belasteten Boden sanieren. Da es sich oft um Belastungen aus früheren Nutzungen handelt, spricht man verallgemeinernd von “Altlastensanierung”. Im Bundes-Bodenschutzgesetz wird begrifflich unterschieden zwischen schädlichen Bodenveränderungen – als Oberbegriff für Beeinträchtigung der Bodenfunktionen – und Altlasten. Altlasten sind danach stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Als „Sanierung“ sind zum einen Maßnahmen gemeint, um Schadstoffe aus dem Boden wieder zu entfernen (Dekontaminationsmaßnahmen). Dadurch wird es dem Boden ermöglicht, seine natürlichen, biologischen und chemischen Vorgänge und Funktionen wieder zu gewinnen. Zum anderen sind darunter Maßnahmen zur Verhinderung der Schadstoffausbreitung (Sicherungsmaßnahmen) zu verstehen. Eine erfolgreiche Sanierung stellt die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser sicher und gewährleistet eine dauerhafte Verfügbarkeit der Fläche zur Nutzung für Gewerbe, Industrie, Wohnungsbau oder Naherholungsraum. Somit tragen die Maßnahmen der Altlastensanierung auch zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung bei. Durch die Industrialisierung seit Mitte des 19. Jahrhunderts existieren in Berlin eine Vielzahl ehemaliger Gewerbe- und Industriestandorte sowie Altablagerungen, auf denen im Laufe der Zeit durch den unsachgemäßen Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen, Havarien und/oder Kriegseinwirkungen zum Teil erhebliche Boden- und Grundwasserverunreinigungen stattgefunden haben. Derzeit sind im Land Berlin 11.597 Verdachtsflächen, altlastenverdächtige Flächen, schädliche Bodenveränderungen und Altlasten (Stand Juni 2025) im Bodenbelastungskataster erfasst. Darunter befinden sich 10.068 Branchenstandorte und 1.529 Altablagerungen oder andere Fallkategorien. Bislang konnten 1.744 Flächen abschließend vom Verdacht auf schädliche Bodenverunreinigungen befreit werden. Schwerpunkt der Altlastensanierung der letzten Jahrzehnte waren zum einen Maßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr hinsichtlich des Schutzes der Trinkwasserversorgung und zum anderen Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen für Gewerbe- und Industrieansiedlungen. Neu hinzugekommen sind in den letzten 10 Jahren auch verstärkt Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei Umnutzung alter Industrie- und Gewerbeflächen hin zum Wohnungsbau. Auch erfordern Maßnahmen der Gefahrenermittlung und Gefahrenbeseitigung eine gesteigerte Bearbeitungsaktivität im Bereich der westlichen Wasserwerke. Aktuell und perspektivisch ist bzw. wird die PFAS-Thematik (PFAS = per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) ein weiterer Bearbeitungsschwerpunkt der Bodenschutzbehörden des Landes Berlin sein. Im Rahmen des Freistellungsverfahrens – und hier insbesondere im ökologischen Großprojekt Berlin – können die wesentlichen Ziele auf ideale Weise miteinander verbunden werden. Vorrangige Ziele sind auch zukünftig: Schutz der Trinkwasserversorgung u.a. durch Sanierung der belasteten Transferpfade Durchführung von akuten Gefahrenabwehrmaßnahmen Beseitigung von Investitionshemmnissen Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse Die Kosten für eine Altlastenerkundung und -sanierung sind zum Teil erheblich. In der Regel muss der Verursacher bzw. Grundstückseigentümer die Kosten derartiger Maßnahmen tragen. Eine Ausnahme bildet das Freistellungsverfahren, bei dem der Bund und das Land Berlin den Großteil der Finanzierung übernehmen. Ein weiterer Sonderfall sind Gefahrenabwehrmaßnahmen, zu denen kein Sanierungspflichtiger herangezogen werden kann, sei es aufgrund unzureichender Liquidität oder weil die Ursache der Kontamination nicht bekannt ist. In diesen Fällen werden mit Haushaltsmitteln des Landes Ersatzvornahmen durchgeführt. In der Grafik sind die Gesamtkosten der öffentlichen Hand für Gefahrenabwehrmaßnahmen im Rahmen der Altlastensanierung seit 1990 dargestellt. Bis 1994 verursachten die Ersatzvornahmen den Großteil der Kosten. Ab dem Jahr 1995 verlagerten sich die Kosten deutlich in Richtung der Maßnahmen im Freistellungsverfahren. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben seit 1990 auf ca. 411,4 Mio. € (davon über 220 Mio. € Bundesanteil im Rahmen des Freistellungsverfahrens). Hinzu kommen die Eigenanteile der Investoren sowie die Ausgaben der Sanierungspflichtigen, wobei diese Kosten nicht abgeschätzt werden können. Bodenbelastungs­kataster (BBK) Informationen zu Bodenbelastungen werden benötigt für den Vollzug des Bodenschutzgesetzes sowie die Bearbeitung und Prüfung von Planungsvorhaben unter bodenschutzrelevanten Aspekten, wie z.B. bei Investitionen, Modernisierung, Entwicklung von Infrastruktureinrichtungen und Grundstücksentwicklungen. Weitere Informationen Auskünfte aus dem Bodenbelastungskataster (BBK) Anträge auf Auskünfte aus dem Bodenbelastungskataster (BBK) können digital über das Umweltportal der Berliner Umwelt- und Naturschutzbehörden gestellt werden. Weitere Informationen Freistellungsverfahren Mit dem Umweltrahmengesetz von 1990 können die neuen Bundesländer Freistellungen von Umweltschäden auszusprechen, d.h. Eigentümer, Besitzer oder Erwerber von Anlagen und Grundstücken im Ostteil der Stadt und West-Staaken können von der Verantwortung für Altlastenschäden freigestellt werden. Weitere Informationen Beispiele Ökologisches Großprojekt Berlin Die Region "Industriegebiet Spree" – das heutige ökologische Großprojekt Berlin – befindet sich im Süd-Osten von Berlin und umfasst mit einer Fläche von mehr als 19 km² die größte zusammenhängende Industrieregion der Hauptstadt. Weitere Informationen Beispiele – Sanierung im 60:40-Freistellungsverfahren Beispielhafte Orte in Berlin für eine Sanierung im 60:40 Freistellungsverfahren. Weitere Informationen Sanierung außerhalb der Freistellungs­verfahren Belastete Orte in Berlin werden schrittweise saniert, Verunreinigungen abgebaut und Gefahren durch Bodenbelastungen abgewehrt. Weitere Informationen Altablagerungen Ehemalige Deponien und Hausmüllablagerungsorte stehen unter Beobachtung. Dafür werden Messstellen errichtet und Erkundungsmaßnahmen durchgeführt. Aus den Ergebnissen resultieren gefährdungspfadbezogen (Grundwasser, Boden, Deponiegas) Maßnahmen. Weitere Informationen Altlastensymposien Informationen zu bisherigen Altlastensymposien. Weitere Informationen

Forschungsprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt), Modellprojekt Stadt Regensburg

Ausgangslage/Betroffenheit: Die Stadt Regensburg hat etwa 134.000 Einwohner (Erstwohnsitze) und ist damit die viertgrößte Stadt Bayerns. Unter den Modellvorhaben weist Regensburg das stärkste Bevölkerungswachstum auf - sowohl in der zurückliegenden Einwohnerentwicklung als auch in den Prognosen bis 2025, nach denen ein Anstieg der Bevölkerung um 5,4Prozent erwartet wird. Regensburg liegt am nördlichsten Punkt der Donau und den Mündungen der linken Nebenflüsse Naab und Regen. Es wird von den Winzerer Höhen, den Ausläufern des Bayrischen Waldes und dem Ziegetsberg umrandet, wodurch die Entstehung von Inversionswetterlagen begünstigt wird. Durch die topographische Pfortenlage weist die Stadt zudem eine hohe Nebelhäufigkeit auf und ist insbesondere in den Wintermonaten anfällig für Feinstaubbelastungen. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten hat Regensburg einen relativ kompakt gegliederten Stadtkörper und eine insgesamt homogene Siedlungsstruktur. Prägend ist die historische Altstadt mit ca. 1.000 denkmalgeschützten Gebäuden. Diese gilt als einzige authentisch erhaltene, mittelalterliche Großstadt Deutschlands und ist seit 2006 Welterbe der UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur). Die Regensburger Altstadt wird als 'Steinerne Stadt' charakterisiert. Ihre historisch gewachsene dichte Baustruktur mit steinernen Plätzen und Gassen, wenig Bäumen im öffentlichen Raum und einer hohen Nutzungsdichte (Wohnen, Einkaufen, Arbeiten, Tourismus) erwärmt sich insbesondere im Sommer stärker als das Umland und wirkt als Hitzespeicher. So können die Temperaturunterschiede im Stadtgebiet bis zu 6 GradC betragen. Das Phänomen der Wärmeinsel, das sich im Zuge des fortschreitenden Klimawandels deutlicher ausprägt, impliziert einen sinkenden thermischen Komfort, löst zusätzliche Energiebedarfe aus und stellt u.U. veränderte Ansprüche an die Gestaltung von Freiflächen. Aufgrund der Lage an der Donau muss sich Regensburg ferner auf häufigere Schwüle und Gefährdung durch Hochwasser einstellen. Aus der Notwendigkeit zur Anpassung an den Klimawandel erwächst in Verbindung mit anderen Zielbildern einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung ein umfassender planerischer Handlungsbedarf. Im Rahmen des Modellprojekts thematisiert die Stadt Regensburg den Widerspruch zwischen einer Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung, die auf Flächensparsamkeit und Innenentwicklung ausgerichtet ist, und erforderlichen Anpassungsstrategien an den Klimawandel, die bei der besonderen städtebaulichen Kompaktheit der Stadt Regensburg tendenziell eine Auflockerung von Baustrukturen und Flächenentsiegelung beinhalten. Im Sinne einer klimaangepassten Stadtentwicklung galt es: - auf strategischer Ebene die Weichen für eine klimaangepasste Flächennutzung für die zukünftige Stadtentwicklung zu stellen - auf operativer Ebene Maßnahmen für restriktive bis persistente Stadt- und Freiraumstrukturen zu entwickeln.

Gibt es eine neue Attraktivität der Städte?

Seit Anfang dieses Jahrzehnts zeigt sich für eine Reihe von deutschen Großstädten wieder eine positive Bevölkerungsentwicklung. Zugleich zeigt sich, dass die Suburbanisierungsprozesse rückläufig sind. Diese Entwicklung wird in Fachkreisen begrüßt, hat es doch den Anschein, als käme die Stadtentwicklung dem Ideal einer kompakten, Ressourcen sparenden Entwicklung näher. Im Rahmen dieses Projektes sollen die Effekte überprüft werden. Außerdem werden die lokalen Ausprägungen eines weiteren Städtewachstums als Forschungsthema in den Blick gerückt. Bedeutet eine positive Bevölkerungsentwicklung automatisch eine neue Attraktivität der Städte? Welche Prozesse und Strategien stecken hinter den Zahlen, wie schlagen sie sich in den Stadtquartieren nieder und wie sind sie zu bewerten? Es soll herausgefunden werden, inwieweit die steigenden Bevölkerungszahlen geplant sind, d.h. ob sie Resultat gezielter Strategien sind und unter welchen Bedingungen kommunale Strategien greifen. Bringt das statisch feststellbare Städtewachstum auf der einen und die gebremste Suburbanisierung auf der anderen Seite die Stadtentwicklung einer kompakten, ausgewogenen, sozialverträglichen und Ressourcen sparenden Entwicklung näher? Ausgangslage: Die Städtelandschaft ist in Deutschland durch gleichzeitig stattfindende Wachstums- und Schrumpfungsprozesse auf der Ebene der Stadtbevölkerung gekennzeichnet. Auch wenn nur die wachsenden oder nur die schrumpfenden Städte betrachtet werden, weisen sie untereinander recht heterogene Entwicklungen auf. Im Vorfeld des Forschungsprojektes hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ein Arbeitspapier erstellt, in dem die quantitativen Prozesse in deutschen Städten mit Bevölkerungsgewinnen näher unter die Lupe genommen werden. Die Bevölkerungsentwicklung wurde über die vergangenen zehn Jahre betrachtet, Städte wurden mit ihrem Umland verglichen und die Bevölkerungsentwicklung in Relation zur Beschäftigtenentwicklung gesetzt (Rubrik 'Ergebnisse'). Die Ergebnisse führen zur Auswahl von zehn Städten, für die vertiefende Analysen angestellt werden. Die Auswahl wurde erstens geleitet durch die Anforderung eines (geringfügigen) repräsentativen Charakters der ausgewählten Städte. Zweites galt die Bedingung, dass die Städte Mitglied im Netzwerk 'Innenstädtische Raumbeobachtung des BBSR' sind, weil dadurch eine Reihe von Daten unmittelbar verfügbar und Ansprechpartner bekannt sind. Als elfte Stadt hat sich Frankfurt am Main als assoziiertes Mitglied dem aus BBSR und Kommunen bestehenden Forschungskonsortium angeschlossen. Die BBSR-Website Werkstatt-Stadt gibt zum Einstieg und zur Illustration Hinweise auf Projekte, die in den zehn Städten in ihrer 'Wachstumsperiode' umgesetzt wurden und die Kriterien einer nachhaltigen Stadtentwicklung erfüllen.

Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung

Das Amt für Landesplanung erarbeitet räumliche Konzepte für die Gesamtstadt (z.B. Konversionsflächenplan für die Wachsende Stadt) und teilräumliche Planungen. Es ist zuständig für die Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanungen), die Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) nach BauGB einschl. Umweltprüfungen und Erarbeitung zugehöriger städtebaulicher Verträge sowie für die Vorbereitende Landschaftsplanung und Verbindliche Landschaftsplanung (Grünordnungspläne) nach dem HmbNatSchG. Darüber hinaus werden im Amt für Landesplanung städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerbe durchgeführt und Gestaltungskonzepte, Stadtentwicklungsprojekte und landschaftsplanerische Konzepte entwickelt. Das Amt wirkt mit an überregionalen Planungen und Projekten insbesondere im Nord- und Ostseeraum im Rahmen der europäischen grenzüberschreitenden Raumordnung des EU-Förderprogramms Interreg sowie an Modell- und Leitprojekten des Regionalen Entwicklungskonzeptes im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit in der Metropolregion. Wichtige Aufgaben und Ziele sind: Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung, der städtebaulichen Ordnung und der Stadtgestaltung auf der Basis von zukunftsorientierten Konzepten unter Beachtung fachlicher und rechtlicher Grundlagen und Grundsätze sowie auf der Grundlage von politischen Rahmenvorgaben für die Wachsende Stadt Sicherstellung der Flächenversorgung für die voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt und zur Realisierung von stadtentwicklungspolitischen Programmen Schaffen von Rechtsgrundlagen für die städtebauliche Entwicklung, Ordnung und Gestaltung in gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen und Nutzungsansprüche Gewährleisten einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung Sichern der Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns und Gewährleisten der Berücksichtigung stadtentwicklungsplanerischer und ökologischer Fachinhalte und der Rechtsicherheit der Verfahren in der vorbereitenden und der verbindlichen Landes- und Landschaftsplanung Lösen von flächenbezogenen Problemen der Landes- und Landschaftsplanung mit besonderer Bedeutung für die Region und die regionale Zusammenarbeit Einbringen von übergeordneten landes- und landschaftsplanerischen Vorgaben und Aspekten in die verbindliche bezirkliche Landes- und Landschaftsplanung Konsequentes Fortführen einer ökologischen Vorsorgeplanung und Sicherstellen einer nachhaltigen Stadtentwicklung Grundlagen der Stadtentwicklung Schwerpunkte: Die hier erarbeiteten Grundsätze und auf die Gesamtstadt bezogenen Planungen und Konzepte zu den Funktionen Wohnen, Arbeiten, konsumtive Dienstleistungen, Freizeit und Umwelt sowie die erarbeiteten und anderen Dienststellen zur Verfügung gestellten Basisdaten stellen fachlich fundierte und inhaltlich ausgewogene räumliche Planungen sicher. Grundlagen der Landschaftsplanung Rechtliche und fachinhaltliche Grundlagen und Vorgaben für die vorbereitende und die verbindliche Landschaftsplanung. Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Verwaltung stellen sie wesentliche Vorgaben für die bezirklichen Planungsdienststellen im Sinne der zentralen Steuerung überörtlicher Interessen durch den Senat dar: Ermitteln der Auswirkungen und Risiken von Vorhaben auf den Landschaftsraum, die Umweltmedien und das Landschaftsbild durch differenzierte Standortanalysen und Prüfung von Alternativen Einbringen von Belangen der Landschaftsplanung bei Planungen Dritter und bei Genehmigungsverfahren Themenspezifische Ausarbeitungen der Landschaftsplanung, landschaftsplanerische Grundlagendaten ( wie Freiraumverbundsystem, Neudruck des Landschaftsprogramms, Ausgleichsflächenpotenziale ) Vorbereitende Bauleitplanung Schwerpunkte: Der Flächennutzungsplan ist zusammenfassender, übergeordneter Raumordnungsplan für Hamburg (§ 8 Raumordnungsgesetz) und vorbereitender Bauleitplan (§ 5 BauGB), aus dem die Bebauungspläne zu entwickeln sind. Er wird durch förmliche Änderungsverfahren gemäß BauGB fortgeschrieben. Die vorbereitende Planung für Teilräume dient der Überprüfung der Fortschreibungsbedarfe bzw. -ziele des Flächennutzungsplans, und hilft in Bereichen mit entsprechendem Klärungsbedarf den Maßstabssprung zwischen Flächennutzungsplan (1:20.000) und Bebauungsplänen (1:1.000) zu überwinden. Mit der Standortplanung werden auf Anfrage von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, sowie Investorinnen und Investoren grundsätzliche, zwischen den Behörden abgestimmte Planungsvorschläge zur verträglichen Unterbringung bzw. Verteilung von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Stadtgebiet unterbreitet werden. Ziel ist auch die konsequente Fortführung einer ökologischen Vorsorgeplanung und damit die Sicherstellung einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Aktualisierung und Fortschreibung des Landschaftsprogramms für die Gesamtstadt gem. § 5 HmbNatSchG sowie durch die Aufstellung von Entwicklungsplänen. Verbindliche Bauleitplanung Schwerpunkte: Schaffung von (bodenrechtlich relevantem) Planrecht für die Nutzung von Grundstücken. Das Produkt umfasst die Erstellung von Bebauungsplänen und sonstigen Verordnungen und Vorschriften zur Bodennutzung sowie zur Gestaltung und Nutzung von baulichen Anlagen. Landschaftspläne im engeren Sinne, Grünordnungspläne, landschaftsplanerische Festsetzungen in Bebauungsplänen (Huckepackbebauungspläne), Vorhaben- und Erschließungspläne, sowie alle vorbereitenden Untersuchungen für die genannten Planverfahren(z.B. durch Eingriffsregelung, FHH-Verträglichkeitsprüfung) und Sicherstellung des Rahmens für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch städtebauliche Verträge bzw. Anwendung des Kostenerstattungsgesetzes. Städtebauliche Entwürfe und Projektsteuerung Schwerpunkte: Die Ziele dieses Produktes liegen in der Gewährleistung von funktionalen und räumlich-gestalterischen Qualitäten bei Bebauungs- und Gestaltungsprojekten und in der Koordinierung und Förderung der Realisierung derartiger Projekte.

NUR: Implementierung des Ökosystemleistungs-Konzepts in die Planung Grüner Infrastruktur zur Stärkung der Resilienz der Metropole Ruhr und chinesischer Megacities, Teilprojekt 2: Wirkungsforschung von Ökosystemleistungen

Das Wohnbauerbe der Sowjetunion in Zeiten multipler Krisen, Teilvorhaben: Neubewertung und Wiederaufbau

NUR: Integration von ökosystembasierten Ansätzen in das Hochwasserrisikomanagement zur angepassten und nachhaltigen Stadtentwicklung in Zentralvietnam

NUR: Implementierung des Ökosystemleistungs-Konzepts in die Planung Grüner Infrastruktur zur Stärkung der Resilienz der Metropole Ruhr und chinesischer Megacities, Teilprojekt 1: Koordination

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