Das Vorhaben zielt darauf ab, Instrumente (weiter) zu entwickeln, die eine nachhaltige Entwicklung des Tourismus auf der Angebots- und Nachfrageseite unterstützen. Mit diesen Instrumenten sollen Transparenz und Vergleichbarkeit sowie Sicht- und Buchbarkeit nachhaltiger Reiseelemente oder auch der gesamten Reisekette ermöglicht werden. Langjährige, regelmäßige Erhebungen - unter Beteiligung BMUV über ReFoPlan-Vorhaben - zeigen, dass die Einstellung der Bevölkerung zum umwelt- und sozialverträglichen Reisen kontinuierlich ansteigt. Trotz der hohen Einstellungswerte gibt es in der Umsetzung deutlich weniger Urlaubsreisen, bei denen tatsächlich auf Nachhaltigkeit geachtet wurde. In der Begründung wird u.a. eine mangelnde Auffindbarkeit entsprechender Angebote genannt. Zudem kann die Verantwortung für nachhaltig ausgerichtetes Reiseverhalten nicht alleine den Verbraucher*innen überlassen werden sondern ist bereits in die Angebotsgestaltung zu integrieren und transparent abzubilden. Hierfür sind Nachhaltigkeitszertifizierungen im Tourismus ebenso in der Diskussion wie einheitliche, vergleichbare Kriteriensets und Berechnungstools, um den CO2-Fußabdruck oder den 'ökologischen Rucksack' einer Reise bzw. ihrer Bestandteile abzubilden. Über Stakeholder-Beteiligungen, Branchendialoge u.ä. soll die Entwicklung unterstützt, die Instrumententauglichkeit diskutiert und ihre Umsetzung erprobt werden. Die Ergebnisse sind in geeigneten Formen (Veröffentlichungen, Online-Tools, Workshop / Konferenz) zu verbreiten und zur Anwendung vorzuschlagen
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt hat im Zusammenhang mit dem Aufbau der energieökologischen Modellstadt Ostritz-St. Marienthal mehrere Vorhaben finanziell gefördert. Dazu gehören u.a.: - Aufbau des Zentrums Mensch-Umwelt-Kultur; - Anlage eines Umwelt- und Lehrgartens; - Aufbau der Naturschutzstation Neißetal; - Dauerausstellung 'ENERGIE-WERK-STAD(T)T'; - Projekt 'Nachhaltiger Tourismus in der Region Ostritz-St. Marienthal'. Bei all den genannten Vorhaben ging es auch um Belange der Umweltbildung und der Umweltkommunikation. In diesem Zusammenhang wurden wichtige Erkenntnisse gewonnen, die nun einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden sollten. Deshalb war geplant, in der Schriftenreihe des Internationalen Begegnungszentrums St. Marienthal einen weiteren Band herauszugeben, der den Titel trägt: St. Marienthal: Aufbruch in die Zukunft. Der Band hat einen Umfang von 178 Seiten und enthält ca. 100 Abbildungen. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Die einzelnen Beiträge des Bandes wurden von verschiedenen Personen ehrenamtlich erstellt. Mit diesem Band zur Vermittlung von Erfahrungen und neuen Erkenntnissen von Umweltkommunikation und Umweltbildung wird ein breites Publikum angesprochen. Der Band richtet sich ganz bewusst nicht nur an Umweltpädagoginnen und Umweltpädagogen. Will Umweltkommunikation und Umweltbildung erfolgreich sein, müssen künftig zwangsläufig neue gesellschaftliche Gruppen für ökologische Fragestellungen interessiert werden. Um bei diesen Gruppen Interesse an dem Band zu wecken, wurden außer Umweltthemen weitere Themenbereiche aufgenommen, von denen zu erwarten ist, dass sie ein breites Publikum ansprechen. Die Verbreitung des Bandes wird aber auch bei den mehr als 20 Umweltbildungs-Veranstaltungen jährlich, die im IBZ stattfinden, gezielt an Multiplikatoren weitergegeben. Fazit: Das Projekt wurde wie beantragt durchgeführt. Druck und Gestaltung des Bandes sind gut gelungen. Über 500 Exemplare des Bandes wurden bereits kostenlos verteilt. Wichtige Ziele des Projekts wurden bereits erreicht.
Das Forschungsvorhaben ist ein persönliches Begleitprojekt, das sich aus der Beauftragung des Projektleiters zum Moderator der Lokalen Agenda 21 der Stadt Lindenfels ergeben hat. Besonderer Wert wird darauf gelegt, (Rechts-)Verbindlichkeit für die Vorschläge aus Arbeitsgruppen der Agenda 21 durch eine entsprechende zivilgesellschaftliche Organisation der Agenda-Prozesse zu erstellen, um das bürgerliche Engagement nicht zu enttäuschen oder missbrauchen zu lassen. Schwerpunkt der Lokalen Agenda ist das Element 'Wasser' in seiner materiellen Form und im übertragenem Sinne. Dabei wird auf Probleme der kulturellen Ökologie (Verödung des ländlichen Raumes in der Provinz) besonders geachtet. Mit der Lindenfelser Bürgerquelle wurde eine soziale Erfindung entwickelt, die in soziokultureller Form einen Beitrag zur Globalisierung leistet. Nach innen gewendet dient sie der Stabilisierung einer lokalen Gefühlskultur, weil durch das bürgerschaftliche Miteinander erfahren wurde, etwas zustande gebracht zu haben, was es woanders nicht gibt. Nach außen gerichtet wird die Strategie eines sanften und ökologischen Tourismus aufgebaut. Ergänzung der drei Agenda 21 Dimensionen von Ökologie, Ökonomie und Soziales durch die Dimension Kultur und ihre Verschränkungen.
Seit Beginn der 90er Jahre versucht die balearische Tourismuspolitik mit den neuen Leitmotiven 'Naturschutz' und 'Qualitätstourismus' und einer damit verbundenen Gesetzgebung und staatlichen Investitionen, dem Urlauber ein neues Mallorca-Image zu vermitteln: das einer grünen, naturnahen, 'behüteten' Insel - so der Werbeslogan. Damit soll den veränderten, in puncto Natur gestiegenen Ansprüchen der Touristen entgegengekommen werden und eine finanzkräftige Klientel angeworben werden. Mallorca kommt bei dieser Regulierung und Segmentierung des touristischen Angebots wie schon bei der Etablierung des Massentourismus im Mittelmeergebiet eine Vorreiterrolle zu. Ist der 'Qualitätstourismus' in seiner aktuell angestrebten Form eine echte umweltverträgliche Alternative zum traditionellen Massentourismus auf Mallorca? Liegen hierin Chancen, die Insel vor einer weiteren touristischen Überprägung zu schützen oder verbergen sich dahinter eher weitere Gefahren für den Landschaftscharakter und die Inselökologie? Dies sind Fragen, die das Projekt untersucht. Seit Beginn der 90er Jahre versucht die balearische Tourismuspolitik mit den neuen Leitmotiven 'Naturschutz' und 'Qualitätstourismus' und einer damit verbundenen Gesetzgebung und staatlichen Investitionen, dem Urlauber ein neues Mallorca-Image zu vermitteln: das einer grünen, naturnahen, 'behüteten' Insel - so der Werbeslogan. Damit soll den veränderten, in puncto Natur gestiegenen Ansprüchen der Touristen entgegengekommen werden und eine finanzkräftige Klientel angeworben werden. Mallorca kommt bei dieser Regulierung und Segmentierung des touristischen Angebots wie schon bei der Etablierung des Massentourismus im Mittelmeergebiet eine Vorreiterrolle zu. Ist der 'Qualitätstourismus' in seiner aktuell angestrebten Form eine echte umweltverträgliche Alternative zum traditionellen Massentourismus auf Mallorca? Liegen hierin Chancen, die Insel vor einer weiteren touristischen Überprägung zu schützen oder verbergen sich dahinter eher weitere Gefahren für den Landschaftscharakter und die Inselökologie? Dies sind Fragen, die das Projekt untersucht.
Inhaltliche Zielsetzung des Projektes ist die Entwicklung einer nachhaltigen Tourismusstrategie als Baustein der Regionalentwicklung im Bereich des Landschaftsparks Drawskie Seenplatte. Hierzu erfolgt exemplarisch eine flächendeckende Kartierung und Bewertung der touristischen Infrastruktur und Nutzung sowie der landschaftlichen/naturschutzfachlichen Potenzialen am Siecino See. Dieser See wurde ausgewählt, da sich hier Nutzungskonflikte zwischen Tourismus und Naturschutz in repräsentativer Weise für die Seenplatte widerspiegeln. Aufbauend auf der Datenerhebung, sollen typische Konfliktfelder identifiziert sowie Lösungs- und Steuerungsmöglichkeiten in enger Anlehnung an Best-Practice-Beispiele aus anderen Großschutzgebieten erarbeitet werden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Besucherlenkung gelegt (räumliche und zeitliche Entzerrung, Honey-Pot-System usw.).Die Erarbeitung erfolgt in enger Kooperation zwischen den polnischen Akteuren der Verwaltung, des Trägervereins des Landschaftsparks und Studierenden der Sporthochschule Posen sowie Studierenden der Universität Göttingen und der HAWK Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen.Bei der Erarbeitung soll aus wissenschaftlicher Perspektive einerseits überprüft werden, inwieweit die in Deutschland vorliegenden Erkenntnisse im Themenfeld 'Nachhaltiger Tourismus in Schutzgebieten' auf die polnischen Verhältnisse übertragbar sind, andererseits inwieweit die in Polen vorliegenden Erfahrungen zu ihrer Weiterentwicklung herangezogen werden können (Wissenschaftsaustausch).
Bedeutung des Projekts für die Praxis: Landwirtschaft: Das Projekt ist für den Erhalt der traditionellen Kulturlandschaft in der Region, dem Erhalt der Artenvielfalt und der (geschützten) Lebensräume von sehr großer Bedeutung. Der Nutzen für die Landwirtschaft ist durch die Verwertung des Mähgutes in den Ställen gegeben. Forstwirtschaft: Auwaldreste werden erhalten und gepflegt (Beseitigung invasiver Neophyten) und dienen als Schutzzone zu Infrastruktureinrichtungen (Straße, Bahn) Wasserwirtschaft: Natürliche Retentionsflächen, Ausgleich Wasserhaushalt Umwelt: erhalt und Pflege wertvoller geschützter Lebensraumtypen, grüne Infrastruktur an der Grenze zu Natura 2000 Gebieten; Nutzung als Naherholungsraum und für Forschungs- und Bildungszwecke im Umkreis von vielen Schulen (Exkursionen, Freiluftklassenzimmer, Praktika, Aktivworkshops, Monitoring, Maturaarbeiten, Projektunterricht, etc.) Die HBLFA Raumberg-Gumpenstein ist Netzwerknoten für die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Institutionen. Förderpragramme zielen auf den Erhalt und Erweiterung von Feuchtflächen (als grüne und blaue Infrastruktur) hin. Das Projekt soll als Best Practice dienen und weitere Landbewirtschafter motivieren, in Iriswiesen zu investieren (mit entspr. Unterstützung). Die Feuchtwiesen rund um den Grimming sind als Intensivackerfläche nicht geeignet denn alle 5-10 Jahre werden diese trotz Regulierungsmaßnahamen regelmäßig überflutet. Verbesserung des Flächenmanagements, Koordination der Maßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit Körperschaften öffentl. Rechts wie z.B. Berg- und Naturwacht, Wassergenossenschaften, Naturschutzbund: Mitwirkung Pflege und Betreuung (insbes. Neophyten) Landbewirtschafter der Umgebung: Wissenstransfer Best Practice, Anleitungen, Erfahrungsaustausch, Bewusstseinsbildung Öffentlichkeit. Zielsetzung: Erweiterung bzw. Revitalisierung der Iriswiesen und standortsprägende Naturlebensraumtypen Grüne und blaue Korridore innerhalb und außerhalb der Natura 2000 Schutzgebiete (ca. 4 Hektar) (Gemeinde Stainach-Pürgg) Verlust der Artenvielfalt entgegen durch verbesserte nachhaltig ökologische Landnutzung und Best Practice Management für Feuchtwiesen im Oberen Steirischen Ennstal Erhalt, die Wiederherstellung und die Verbesserung der Artenvielfalt und die für die Region prägenden Lebensraumtypen. Unterstützung der Grundbesitzer durch Best Practice und Motivation sowie Hilfestellung bei ähnlichen Umsetzungsideen. Zusammenarbeit aller Interessengruppen, Motivation zu ehrenamtliches, gemeinsames Arbeiten für die Natur Schaffung eines Bioinventars zum Anschauen (Grüne Insel als Naherholung für den sanften Tourismus und als Freiluftlabor). Gemeinsame regionale Strategie zur Verbesserung und Erweiterung der Feuchtlebensräume Bewusstseinsbildung bei Landnutzern und Bevölkerung zum Erhalt und Aufwertung der Artenvielfalt in den Schutzgebieten und außerhalb. Aktive Beteiligung der Öffentlichkeit.
Der Karten-Layer Naturparke kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der Naturparke in Nordrhein-Westfalen an. Naturparke (NRP) sind gemäß § 27 Abs. 1 BNatSchG "einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die 1. großräumig sind, 2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, 3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, 4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind, 5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird, 6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern." Naturparke dienen sowohl dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt - dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung.
Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die großräumig sind, überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind, der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird, besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern. Die bereits am 20.06.2002 erlassene Verordnung für diesen Naturpark trat am 01.01.2003 in Kraft. In den Landkreisen Bitterfeld und Wittenberg stehen nunmehr insgesamt 42.750 ha als Naturpark unter Schutz. Der Naturpark setzt sich in Sachsen fort; dieser Teil wurde am 01.12.2000 verordnet. Somit konnten die seit 1992 andauernden Bestrebungen der Region, den Titel Naturpark tragen zu dürfen, abgeschlossen werden. Das Schutzgebiet ist ausführlicher im Buch „Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts-Ergänzungsband“ beschrieben, welches im Dezember 2003 erschienen ist. Codierung: NUP0003LSA Größe: 42.750 ha Verordnung über den Naturpark Dübener Heide/Sachsen-Anhalt vom Mai 2002 (PDF) Verordnung tritt am 01.01.2003 in Kraft, veröffentlicht: GVBl LSA 13(2002)34 vom 01.07.2002 Karte zur Verordnung (PDF) Karte (PDF) Webseite: Naturpark Dübener Heide 2005 wurde der Naturpark "Fläming/Sachsen-Anhalt" durch Allgemeinverfügung erklärt. Der Naturpark Fläming, der sich auch in Brandenburg befindet, erstreckt sich in Sachsen-Anhalt über 82.425 ha. Codierung: NUP0007LSA Größe: 82.425 ha Allgemeinverfügung zum Naturpark „Fläming/Sachsen-Anhalt" vom 5.10.2005 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg 13(2006)3 vom 10.02.2006 und Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt 15(2005)50 vom 12.12.2005 Karte (PDF) Webseite: Naturpark Fläming/Sachsen-Anhalt Die Idee, im Harz einen Naturpark einzurichten, existiert seit 1990, denn bereits mit Beschluss vom 16.03.1990 wurde die einstweilige Sicherstellung des Naturparkes verfügt. Seit 1992 bemühte sich ein Verein um die Ausweisung eines Naturparkes. Das Verfahren zur Unterschutzstellung eröffnete das Umweltministerium 2001. Der Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt" wurde am 28.10.2003 verordnet und erstreckt sich in den Landkreisen Harz und Mansfeld-Südharz mit einer Größe von etwa 166.000 ha. Der Nationalpark „Harz“ ist Bestandteil und somit Kernstück des Naturparkes. Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz ist ebenfalls Bestandteil des Naturparks. Der Naturpark Harz in Niedersachsen wurde 1960 gegründet. Die Verordnung des Naturparks Südharz in Thüringen erfolgte im Dezember 2010. Codierung: NUP0004LSA Größe: 166.000 ha Verordnung über den Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt" vom 28. Oktober 2003 (PDF) veröffentlicht: GVBl LSA 14(2003)37 vom 03.11.2003 Karte zur Verordnung (PDF) Karte (PDF) Webseite: Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt Der Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land) ist ein Naturpark im Landkreis Mansfeld-Südharz. Er wurde am 20. Dezember 2012 durch den damaligen Umweltminister Hermann Onko Aeikens bei einem Festakt in Arnstein als siebter Naturpark des Landes offiziell proklamiert. Träger ist der Regionalverband Harz e. V. in Quedlinburg. Die Größe des Naturparks beträgt ca. 25.600 Hektar im Unterharz und östlichen Harzvorland. Im Norden grenzt er an den 2003 gegründeten, fast gleichnamigen Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt. Codierung: NUP0008LSA Größe: 25.600 ha Verordnung über den Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land)" vom 30. November 2012 (PDF) veröffentlicht: GVBl LSA 23(2012)24 vom 13. 12.2012 Karte (PDF) Webseite: Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land) Mit Verordnung vom 02.02.2000 wurde der Naturpark "Saale-Unstrut-Triasland" auf 71.167 ha Fläche rechtskräftig. Eine Erweiterung der Fläche des Naturparks um 32.570 ha wurde per Allgemeinverfügung über die Erklärung zur Erweiterung des Naturparks "Saale-Unstrut-Triasland" vom 08.05.2008 rechtskräftig festgelegt. Codierung: NUP0002LSA Größe: lt. Allgemeinverfügung 2008: 32.570 ha Größe: lt. VO 2000: 71.167 ha Ges.-Größe: 10.3737 ha Allgemeinverfügung des Naturparks "Saale-Unstrut-Triasland" vom 08.05.2008 (PDF) veröffentlicht: MBl LSA 18(2008)18 vom 19.05.2008 Karte zur Allgemeinverfügung (PDF) Verordnung über den Naturpark "Saale-Unstrut-Triasland" vom 02.02.2000 (PDF) GVBl. für das LSA - 11(2000)6 vom 10.02.2000 Karte (PDF) Webseite: Naturpark Saale-Unstrut-Triasland Der Naturpark "Unteres Saaletal" wurde 2005 durch Allgemeinverfügung offiziell anerkannt. Die Größe des Naturparks beträgt 40.782,7349 ha. Codierung: NUP0006LSA Größe: 40.782,7349 ha Allgemeinverfügung zum Naturpark „Unteres Saaletal" vom 27.10.2005 (PDF) veröffentlicht: MBl LSA 15(2005)50 vom 12.12.2005 Karte zur Allgemeinverfügung (PDF) Karte (PDF) Webseite: Naturpark Unteres Saaletal Letzte Aktualisierung: 05.12.2025
„Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan (PEIP) zum Nationalen Naturmonument Grünes Band Sachsen-Anhalt – vom Todesstreifen zur Lebenslinie, Teilleistung naturschutzfachliche Planung sowie Grundlagenerhebung baulicher Grenzrelikte“ Im Zeitraum von Mai 2021 bis Dezember 2024 wird für das Nationale Naturmonument Grünes Band Sachsen-Anhalt gemäß § 7 (Abs.1) des „Gesetzes zur Unterschutzstellung des Grünen Bandes auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt“ ein Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan erstellt. Im Rahmen der Planerstellung werden ab Juli 2021 Grundlagendaten im Bereich des Grünen Bandes erhoben. Es werden naturschutzfachliche Untersuchungen (Kartierungen von Biotopen, FFH-Lebensraumtypen und Arten) sowie eine Bestandsaufnahme von baulichen Grenzrelikten der ehemaligen innerdeutschen Grenze durchgeführt. „Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit von herausragender Bedeutung sind. Nationale Naturmonumente sind wie Naturschutzgebiete zu schützen.“ (§ 24 Absatz 4 BNatSchG) Demnach sind unter der Schutzgebietskategorie „Nationales Naturmonument“ national herausragende Naturerscheinungen mit landesgeschichtlicher, landeskultureller Bedeutung zu verstehen. Nationales Naturmonument (NNM) „Grünes Band Sachsen-Anhalt-Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ Die Schutzwürdigkeit des NNM „Grünes Band“ ergibt sich aus 2 Merkmalen, die nach dem Grünen-Band-Gesetz Sachsen-Anhalt (GBG LSA) gleichrangig zu schützen, zu erhalten und zu entwickeln sind. Das sind zum einen seine kulturhistorische und landeskundliche Bedeutung, zum anderen die besondere Eigenart und Seltenheit der Landschaft, durch die sich das Nationale Naturmonument „Grünes Band“ zieht. Als Erinnerungslandschaft stellt es ein einzigartiges Zeugnis deutscher Geschichte für zukünftige Generationen dar. Als bedeutendes Biotopverbundsystem vernetzt es europäische, nationale und innerdeutsche Regionen. Innerhalb des Grünen Bandes können vielfältige, bedrohte Lebensräume bewahrt und gefährdete Pflanzen- und Tierarten erhalten und geschützt werden. In den kommenden 5 Jahren werden Pflege- und Entwicklungspläne erstellt, die dem Ziel dienen, Naturschutz und Erinnerungskultur aufeinander abzustimmen und das Gebiet im Sinne seines Schutzzweckes zu entwickeln, aber auch um einen schonenden, naturnahen Tourismus erlebbar zu machen. Der ehemalige Todesstreifen wird zur Lebenslinie, in der Geschichtsbewusstsein wach gehalten und dem Überleben von ca. 1200 bedrohten Arten eine Chance geboten wird. Gesetz über die Festsetzung des Nationalen Naturmonuments "Grünes Band Sachsen-Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie" (Grünes-Band-Gesetz Sachsen-Anhalt - GBG LSA vom 28. Oktober 2019; GVBl. LSA, 346) Anlage 1 (7 Übersichtskarten und 426 einzelne Kartenblätter) Anlage 2 (Liste der Flurstücke) Quelle: Landesrecht Sachsen-Anhalt Sonderheft Grünes Band (PDF) Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt; 54. Jahrgang 2017 Sonderheft; ISSN 0940-6638 Letzte Aktualisierung 24.04.2023
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 245 |
| Europa | 18 |
| Kommune | 6 |
| Land | 55 |
| Schutzgebiete | 3 |
| Weitere | 30 |
| Wissenschaft | 25 |
| Zivilgesellschaft | 24 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 172 |
| Text | 77 |
| Umweltprüfung | 32 |
| unbekannt | 39 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 141 |
| Offen | 180 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 296 |
| Englisch | 49 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 4 |
| Datei | 6 |
| Dokument | 47 |
| Keine | 191 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 109 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 323 |
| Lebewesen und Lebensräume | 295 |
| Luft | 169 |
| Mensch und Umwelt | 323 |
| Wasser | 138 |
| Weitere | 291 |