reTURN wird ein Verfahren zur Herstellung CO2-neutraler synthetischer Kraftstoffe demonstrieren. Dieses beinhaltet nicht nur das Potenzial signifikanter CO2-Reduktionen, sondern auch das Erzielen einer wesentlichen Effizienzsteigerung in der Produktion synthetischer Kraftstoffe und damit eine drastische Kostenreduktion. Im Verfahren werden drei etablierte Prozessschritte erstmalig in einem skalierbaren Einzelreaktor integriert, um auf Basis von rezykliertem CO2 und Biomethan aus organischen landwirtschaftlichen/ städtischen Restabfällen Synthesegas herzustellen: (1) Plasma-Verfahren mittels Biomethanpyrolyse, (2) Boudouard-Reaktion, (3) heterogene Wassergas-Shift-Reaktion mit anschließendem Quenching. Diese Kombination ermöglicht eine flexible Zusammensetzung des entstehenden Synthesegases, sodass nachfolgend verschiedene Konversionstechnologien als vierter Schritt des reTURN Verfahrens eingesetzt und damit verschiedene klimafreundliche Kraftstoffe oder Grundchemikalien produziert werden können. Das Projekt verwendet die Fischer-Tropsch-Synthese, um die gesamte Prozesskette bis hin zu den Endprodukten in einer Testanlage zu erforschen und zu erproben sowie einen Nachweis der technischen Machbarkeit und Massenmarkttauglichkeit zu erbringen. Schwerpunkte von reTURN sind der Bau und Testbetrieb des neuartigen Reaktors, begleitet von verschiedenen Forschungen am Reaktor, wie bspw. Messkampagnen und einer ökologischen Nachhaltigkeitsbetrachtung mit dem Fokus auf CO2 Äquivalenten. reTURN bietet vielfältige Verwertungsmöglichkeiten, insb. neue Geschäftsmodelle für CAPHENIA und Betreiber von Biogas- bzw. Fermentationsanlagen. Mit dem Einsatz erneuerbarer Energie entsteht zudem ein wesentliches Potenzial für eine nachhaltige Sektorenkopplung des Verkehrs- und Stromsektors. Damit stellt reTURN nicht nur ein Vehikel zur Stärkung der nationalen Vorreiterrolle im Nachhaltigkeitskontext bereit, sondern leistet auch einen entscheidenden Beitrag zum weltweiten Klimaschutz.
In Berlin gibt es auf vielen Straßen Abweichungen von der innerörtlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Geschwindigkeitsbeschränkungen tragen dazu bei, den Verkehr in der Großstadt sicherer und umweltverträglicher zu machen. Wohngebiete, Mischgebiete oder Gewerbe- und Industriegebiete stellen die Verkehrsplanerinnen und -planer vor völlig unterschiedliche Aufgaben. Während in den Wohn- und Mischgebieten die Verkehrssicherheit und die Begrenzung von Lärm und Umweltbelastungen im Vordergrund stehen, muss auf den Hauptverkehrsstraßen der Stadt ein effizienter und möglichst reibungsloser Verkehr gewährleistet werden. Ein wichtiges Mittel, um den Bedürfnissen von Anrainerinnen und Anrainer und den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden gerecht zu werden, sind Tempobeschränkungen. Sie helfen, den Verkehr nach den spezifischen Bedürfnissen vor Ort und der jeweiligen städtischen Umgebung zu organisieren. Warum Tempobeschränkungen? Untersuchungen zur Wirkung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen Karte Tempolimits im Geoportal Berlin Vor Grundschulen und Kindergärten sowie auf Straßenabschnitten mit Unfallhäufung gelten häufig Tempolimits. Diese bieten Schutz (nicht nur) für Kinder und weisen die Verkehrsteilnehmenden grundsätzlich auf besondere Gefahrenorte hin. Lärm stört uns im Schlaf besonders. Die Tempo-30-Regelungen dienen dem Schutz der Nachtruhe. Dieser Schutz ist wichtig, weil dauerhafter nächtlicher Verkehrslärm ab 55 Dezibel wahrscheinlich zu vermehrten Herz-Kreislauf-Erkrankungen führt. An den Berliner Hauptstraßen sind davon knapp 340.000 Menschen betroffen. Die Maßnahme Tempo 30 nachts (22-6 Uhr) ist ein Teil eines Gesamtkonzeptes zur Lärmminderung, die durch weitere Maßnahmen – z. B. den Austausch lauter Straßenbeläge – ergänzt werden. Die Tempo-30-Regelungen in der Nacht lösen die Lärmprobleme der Stadt zwar nicht gänzlich. Aber sie werden zur Folge haben, dass viele Berlinerinnen und Berliner künftig etwas ruhiger schlafen können. Die Berliner Luft muss besser werden! Denn trotz umfangreicher Maßnahmen besteht immer noch die Gefahr, dass die europaweit verbindlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Feinstaub (PM10) in unserer Stadt überschritten werden. Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagenen Zielwerte werden in Berlin sogar flächendeckend überschritten. Es gibt eindeutige Ergebnisse, dass Tempo 30 die Atemluft verbessern kann. Tempo 30 ist eine wirksame Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität, wenn es gelingt, die Qualität des Verkehrsflusses beizubehalten oder zu verbessern. Denn dann werden Anfahrprozesse verkürzt und weniger Emissionen ausgestoßen. Auch Emissionen durch Reifenabrieb und Aufwirbelung werden verringert, da die Reibungskräfte und Turbulenzen bei niedrigen Geschwindigkeiten geringer sind. Emissionen durch Bremsenabrieb sinken zudem, weil die Bremsdauer und -stärke im Vergleich zu Tempo 50 geringer ist. In Berlin wurde die Wirkung von Tempo 30 auf die Luftqualität über mehrere Jahre direkt überprüft. Weitere Informationen zur Luftqualität in Berlin und zum Luftgütemessnetz Untersuchung zur Wirkung von Tempo 30 auf den Verkehr und die Luftqualität (2021) Der Verkehrsversuch „Tempo 30 zur Verbesserung der Luftqualität“ auf fünf stark belasteten Berliner Straßen wurde erfolgreich abgeschlossen. Für die Untersuchung wurden fünf Streckenabschnitte folgender Straßen ausgewählt: Leipziger Straße (Markgrafenstraße – Potsdamer Platz) Potsdamer Straße (Potsdamer Platz – Kleistpark) Hauptstraße (Kleistpark – Innsbrucker Platz) Tempelhofer Damm (Alt-Tempelhof – Ordensmeister Straße) Kantstraße (Amtsgerichtsplatz – Savignyplatz). Die Ergebnisse der Untersuchung haben gezeigt, dass… …Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen zu einer Verbesserung der NO 2 -Belastung um bis zu 4 µg/m³ im Jahresmittel beitragen kann. …Tempo 30 zu keinem nennenswerten Ausweichverkehr auf andere Straßen führt. …sich durch die niedrigere Reisegeschwindigkeit die Fahrzeit des ÖPNV (Busverkehr) auf den Strecken um rund 60 bis 90 Sekunden verlängert. Die Untersuchung hat somit auch gezeigt, dass Tempo 30 ein wirksames Instrument zur Gestaltung eines nachhaltigen Verkehrs ist. Die Auswirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen in Berlin wurden analysiert. Ziel war es, die Wirksamkeit der straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen genauer zu untersuchen und geeignete Rahmenbedingungen für die Anordnung von Tempo 30 darzustellen. Unter anderem zeigte sich, dass die mittleren Geschwindigkeiten nach Anordnung von Tempo 30 in rund 80 Prozent der untersuchten Fälle statistisch signifikant sanken, auch ohne bauliche Begleitmaßnahmen oder Radarkontrollen. Die wesentlichen Erkenntnisse der Evaluierung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen in Berlin finden Sie im Bericht zur Evaluierung. Darüber hinaus hatte das Umweltbundesamt eine Untersuchung zu den weiteren Auswirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen, zum Beispiel auf die Qualität des Verkehrsflusses und auf das subjektive Empfinden der Anwohner, in Auftrag gegeben.
Noch vor wenigen Jahren war es unvorstellbar, dass auf der Heidekrautbahn einmal etwas anderes als die typischen Talent-Dieseltriebwagen unterwegs sein würden. Doch im Dezember 2024 fuhr tatsächlich der erste nagelneue Zug vom Typ Mireo Plus H, der seine Energie für den Elektro-Antrieb aus einer Wasserstoff-Brennstoffzelle bezieht, auf der Traditionsstrecke. Die Umstellung der Regionalbahn RB27 auf Wasserstoffzüge ist Teil eines größeren Projektes, das mit einer Vielzahl an Partnern umgesetzt wird. Kern des vom Bund und den Ländern Berlin und Brandenburg geförderten und wissenschaftlich begleiteten Pilot-Verbundprojektes ist der Aufbau einer regionalen, nachhaltigen Wasserstoffinfrastruktur – und damit die Umsetzung der gesamten Wertschöpfungskette: von der Produktion des grünen Wasserstoffs mit Hilfe von lokal erzeugtem Strom aus Wind- und Sonnenenergie bis zu dessen Verbrauch durch regional agierende Unternehmen, wie beispielsweise der Niederbarnimer Eisenbahn mit der Heidekrautbahn. Für die Projektkoordination sowie den Bau der Tankstelle sind die Kreiswerke Barnim verantwortlich. Das Wasserstoffwerk wird von Enertrag unweit der Bahnstrecke gebaut. Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt sowie der Brandenburgisch Technischen Universität Cottbus-Senftenberg. Nun, nach mehr als einem halben Jahr Zugbetrieb auf der Heidekrautbahn, können die Akteure auf eine erfolgreiche erste Projektumsetzung zurückblicken. Skeptiker hatten im Vorfeld mit ähnlichen Problemen wie bei anderen deutschen Wasserstoffprojekten im Regionalverkehr gerechnet. Doch beim Projekt Wasserstoffschiene Heidekrautbahn gab es nur zum Start Mitte Dezember kleinere Anlaufschwierigkeiten, die aber lediglich logistischer und nicht technischer Natur waren. Seitdem läuft der Betrieb mit den neuen Fahrzeugen stabil. Auftretende Herausforderungen wurden von den Verantwortlichen mit großem Engagement bewältigt. Mit der Überführung der errichteten Tankstelle in den Probebetrieb und dem Spatenstich zum Bau des Wasserstoffwerkes am 12. September 2025 konnten bzw. können noch weitere Meilensteine erreicht werden. Damit befindet sich das Projekt insgesamt auf einem guten Weg. Selbstverständlich interessiert sich auch die Brandenburger und Berliner Landespolitik, die dieses Projekt seit Langem begleitet und fördert, für den Zwischenstand dieses in Deutschland einzigartigen Forschungsprojekts. Am Mittwoch, dem 20. August, besuchten die Brandenburger Landesminister Detlef Tabbert (Infrastruktur und Landesplanung) und Robert Crumbach (Finanzen und Europa) sowie der Berliner Staatssekretär für Mobilität und Verkehr, Arne Herz, und der Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg, Christoph Heuing, das Betriebsgelände der Niederbarnimer Eisenbahn und die neue Wasserstofftankstelle in Basdorf (Gemeinde Wandlitz). Nach einer Zugfahrt ab Gesundbrunnen – natürlich mit einem Wasserstoffzug – gab es vor Ort die Gelegenheit, die Tankstelle zu besichtigen und sich mit den Beteiligten über das Projekt auszutauschen. Detlef Tabbert , Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Die Inbetriebnahme der Wasserstoffzüge und die neue Tankstelle auf der Heidekrautbahn sind ein wichtiger Meilenstein für eine klimafreundliche und innovative Mobilität in Brandenburg. Mit dieser Technologie gestalten wir den Verkehr nicht nur nachhaltiger, sondern stärken auch die regionale Wertschöpfung und machen uns unabhängiger von fossilen Energien. Unser Ziel ist klar: Brandenburg soll Vorreiterregion bei der emissionsfreien Mobilität werden – die Wasserstoffschiene Heidekrautbahn ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.“ Robert Crumbach , Minister der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg: „Wichtig für so ein Projekt ist es, dass der Kraftstoff, also der Wasserstoff, in ausreichender Menge zur Verfügung steht. Hier wird mit der Zug-Tankstelle eine nächste Stufe erreicht. So ein Alltagstest kann auch zum Ergebnis kommen, dass zunächst nicht ausreichend grüner Wasserstoff zur Verfügung steht, dass auch aus konventionellem Strom erzeugter Wasserstoff notwendig ist. Ich bin sehr gespannt auf die Ergebnisse dieses Projektes.“ Arne Herz , Staatssekretär für Mobilität und Verkehr in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in Berlin: „Ich freue mich, dass die Niederbarnimer Eisenbahn in der Region Vorreiter beim Umstieg auf moderne Antriebsformen im Schienenpersonennahverkehr auf nicht elektrifizierten Strecken ist. Mit dem Wasserstoffbetrieb erproben wir – neben den Elektro-Triebwagen mit Batteriespeicher – eine weitere Antriebsart und gewinnen Erkenntnisse, ob diese Technologie möglicherweise auch für andere Strecken geeignet sein könnte.“ Daniel Kurth , Landrat des Landkreises Barnim: „Die enge Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher Hand zeigt, dass wir gemeinsam Großes bewegen können. Ich bin überzeugt, dass die Wasserstoffschiene Heidekrautbahn ein Leuchtturmprojekt für die gesamte Region ist und weit über die Grenzen des Landkreises Barnim hinaus als Vorbild für eine nachhaltige Verkehrswende dienen wird. In diesem Sinne freue ich mich darauf, diesen Weg mit unseren Partnern weiterzugehen und die Zukunft der klimafreundlichen Mobilität aktiv mitzugestalten.“ Christoph Heuing , Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB): „Unser Ziel steht: Bis 2037 wollen wir im gesamten Verbundgebiet dieselfrei unterwegs sein. Das Wasserstoffprojekt der NEB auf der Heidekrautbahn bringt uns dem Ziel der Dekarbonisierung einen großen Schritt näher und leistet einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz in der Region.“ Christian Mehnert , Geschäftsführer der Kreiswerke Barnim, Projektkoordinator Wasserstoffschiene Heidekrautbahn: „Beim Aufbau einer funktionierenden Wasserstoffinfrastruktur sowie dem Einsatz von Wasserstoff handelt es sich um ein einzigartiges, wenn gleich auch herausforderndes Projekt. Dank dem Zusammenspiel aller Projektbeteiligten konnten in der Vergangenheit Hürden gemeistert und vor allem Fortschritte erzielt werden.“ Dr. Gunar Hering , Vorstandsvorsitzender, Enertrag SE: „Mit der Eröffnung der Wasserstofftankstelle ist ein weiterer wichtiger Meilenstein für die Heidekrautbahn erreicht. Ab 2026 werden wir sie mit grünem Wasserstoff aus unserem neuen Werk in Wensickendorf versorgen – und so eine vollständig regionale, klimafreundliche Wertschöpfungskette schließen.“ Gerhard Greiter , CEO für die Region Nordosteuropa bei Siemens Mobility: „Wir freuen uns, dass sich unsere Wasserstoffzüge Mireo Plus H auf der Heidekrautbahn im täglichen Betrieb bewähren und damit einen wichtigen Beitrag zum lokalen emissionsfreiem Regionalverkehr in Berlin-Brandenburg leisten. Mit einer Reichweite von bis zu 1.200 km, höherer Beschleunigung zur Fahrplanstabilisierung und einem Brennstoffzellensystem der neuesten Generation bietet der Wasserstoffzug eine zukunftsgerichtete, nachhaltige und leistungsstarke Alternative zu Dieseltriebzügen.“ Sebastian Achtermann , Geschäftsführer der Niederbarnimer Eisenbahn: „Das Projekt Wasserstoffschiene Heidekrautbahn ist ein echter Gewinn für die Fahrgäste, die Regionen Barnim und Oberhavel und die Umwelt. Wir können stolz darauf sein, was wir mit unseren Projektpartnern Kreiswerke Barnim und Enertrag, sowie unserem Fahrzeuglieferanten Siemens Mobility geschafft haben – nämlich einen inzwischen sehr stabilen und zuverlässigen Betrieb auf die Beine zu stellen. Das ist herausragend und wegweisend – und in Deutschland derzeit einzigartig.“ Das Projekt „Einsatz von Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieben im Nahverkehr des Landkreises Barnim“ wird im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie mit rund 25 Millionen Euro durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) gefördert. Die Förderrichtlinie wird von der NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt. Kreiswerke Barnim Justin Rudolph E-Mail: pressestelle@kreiswerke-barnim.de Niederbarnimer Eisenbahn Antje Voigt E-Mail: pressestelle@NEB.de ENERTRAG SE Michael Rassinger E-Mail: michael.rassinger@enertrag.com Bereits im Jahre 2017 veröffentlichten die Projektpartner einen ersten Entwurf für dieses ambitionierte Vorhaben. Mit der Förderung aus dem Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie erfolgte vier Jahre später der Startschuss und weitere drei Jahre später begann die Umsetzung. Der Einsatz von Zügen mit Wasserstoff-Antrieb auf der Heidekrautbahn ist Teil eines größeren Projekts, an dem mehrere Landkreise und Unternehmen beteiligt sind. Zum ersten Mal werden wasserstoffbetriebene Züge im Schienenverkehr in Brandenburg zum Einsatz kommen. Die dafür benötigte Infrastruktur wird speziell für dieses Projekt geschaffen. Damit wird der Wasserstoff nicht nur direkt vor Ort getankt und verbraucht, sondern auch in der Region umweltfreundlich aus lokaler Wind- und Sonnenenergie hergestellt. Das Vorhaben ist als Forschungsprojekt konzipiert, das vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt sowie der Brandenburgisch Technischen Universität Cottbus-Senftenberg wissenschaftlich begleitet wird. Der Einsatz der Wasserstoffzüge auf der Heidekrautbahn entspricht einer CO 2 -Reduzierung um jährlich drei Millionen Kilogramm und einer Einsparung von 1,1 Millionen Litern Dieselkraftstoff.
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Am Propsthof 51, 53121 Bonn Stand 12/2025 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße (Förderprogramm nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen – Verlagerung) vom 2. November 2023 (BAnz AT 28.11.2023 B6) Fördergegenstände Maßnahmen der Digitalisierung und Automatisierung an Bord von Binnenschiffsneubauten und im Einsatz befindlichen Binnenschiffen, (Nr. 2.1 Förderrichtlinie NMB-Verlagerung) wenn diese zur Verbesserung deren Sicherheit oder zur Minderung der Schadstoff- und Treibhaus- gasemissionen führen. Hierzu zählen insbesondere Systeme zum automatisierten bzw. (teil-)autonomen Fahren, Kollisions- warnsysteme, Schleusenmanagementsysteme, Assistenzsysteme zum energieoptimierten Fahren, Brückenanfahrwarnsysteme und Bahnführungssysteme. Dem Antrag beizufügende Unterlagen Zwingend mit dem Antrag zusammen einzureichen sind - ein aktueller Auszug aus dem Binnenschiffsregister, - eine amtliche Fahrtauglichkeitsbescheinigung, - ein bzw. drei Vergleichsangebot(e) bzw. bei Ausschreibungspflicht eine Ausgabenschätzung oder das Ausschreibungsergebnis (siehe Seite 12) - und Eigenerklärung(en). Gegebenenfalls mit dem Antrag zusammen einzureichen sind - eine Vertretungsvollmacht, - eine KMU-Bescheinigung - und ein Nachweis zu weiteren Zuwendungen/Beihilfen. Bitte beachten! Berücksichtigt werden nur Anträge, die rechtsverbindlich unterschrieben in Papierform bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Stichwort „NMB“, Am Propsthof 51, 53121 Bonn eingegangen sind. Die Beantragung der Zuwendung muss vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages, bei Schiffsneubauten vor Abschluss des Schiffbauvertrages, erfolgen. Sie dürfen Verträge oder Aufträge, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen, erst nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides erteilen, andernfalls sind die Voraussetzungen für die För- derung nicht mehr gegeben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf formlosen begründeten Antrag ein vorzeitiger Vorhabenbeginn zugelassen werden. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße Digitalisierung und Automatisierung Seite 2 von 15 1. Angaben zur antragstellenden Person Ich stelle den Antrag (Bitte ankreuzen und ggf. Vollmacht beifügen!) für mich selbst bzw. als Geschäftsleitung oder als mit Prokura vertretende Person des nachfolgend bezeichneten Unternehmens. als bevollmächtigte Vertretung. Als Nachweis füge ich dem Antrag eine Vollmacht1 bei. Antragstellende Person (Name, Vorname bei natürlichen Personen oder Firma bei juristischen Perso- nen) Vertretungsberechtigte Person (Name, Vorname, bei juristischen Personen) Ansprechperson für die Bewilligungsbehörde (Name, Vorname) Anschrift und Kontaktdaten Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Bundesland Telefonnummer Mobiltelefonnummer E-Mail-Adresse Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Eintrag im Handelsregister Registergericht Handelsregisternummer 1 Ein Mustervordruck ist unter https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/ Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen-node.html hin- terlegt. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße Digitalisierung und Automatisierung Seite 3 von 15 Ich bin zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz (Bitte ankreuzen!) allgemein berechtigt. nur für das Vorhaben berechtigt. nicht berechtigt. IBAN 2. Angaben zum Binnenschiff Schiffsart (Bitte ankreuzen!) GMSSLFährschiff TMSSBAndere Schiffsart: FGS Ich stelle den Antrag für ein (Bitte ggf. ankreuzen/eintragen und Unterlagen beifügen!) in Fahrt befindliches Schiff. Schiffsname Amtliche Schiffsnummer / ENI Ich füge dem Antrag eine vollständige amtliche Fahrtauglichkeitsbescheinigung (z.B. Schiffsattest) bei. Gültigkeitsende der Bescheinigung Ich füge dem Antrag einen aktuellen, vollständigen Auszug aus dem Binnenschiffsregister bei. Binnenschiffsregistergericht Binnenschiffsregisternummer Ich bin nicht die alleinige Person, die Eigentum an dem Schiff hat, auf das sich dieser Antrag bezieht. Die Vertretungsvollmacht2 jeder übrigen Miteigentum an dem Schiff habenden Per- son füge ich dem Antrag bei. 2 Ein Mustervordruck ist unter https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/ Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen-node.html hin- terlegt.
Der Net Zero Industry Act ist am 29. Juni 2024 in Kraft getreten. Der NZIA hat zum Ziel, den Produktionshochlauf von Netto-Null-Technologien (z.B. Produktion von Windkraftanlagen, Solarzellen, Batteriezellen etc.) in der europäischen Union zu beschleunigen. Dieses Ziel soll v.a. durch die Straffung von Genehmigungsverfahren und die Bündelung von Informationen vorangetrieben werden. Der NZIA unterstützt geplante gewerbliche Anlagen oder die Erweiterung oder Umwidmung bestehender Anlagen, um folgende Netto-Null-Technologien herstellen zu können: Solartechnologien, einschließlich photovoltaische, thermoelektrische und thermische Solartechnologien, Technologien für Onshore-Windkraft und erneuerbare Offshore-Energie, Batterie- und Energiespeichertechnologien, Wärmepumpen und Technologien für geothermische Energie, Wasserstofftechnologien, einschließlich Elektrolyseure und Brennstoffzellen, Technologien für nachhaltiges Biogas und Biomethan, Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO2, Stromnetztechnologien, einschließlich elektrischer Ladetechnologien für den Verkehr und Technologien zur Digitalisierung des Netzes, Technologien für Kernspaltungsenergie, einschließlich Technologien für den Kernbrennstoffkreislauf, Technologien für nachhaltige alternative Kraftstoffe, Wasserkrafttechnologien, Technologien für erneuerbare Energie, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen, energiesystembezogene Energieeffizienztechnologien, einschließlich Wärmenetztechnologien, Technologien für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs, biotechnologische Klimaschutz- und Energielösungen, transformative industrielle Technologien für die Dekarbonisierung, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen, Technologien zum Transport und zur Nutzung von CO2, Windantriebs- und Elektroantriebstechnologien für den Verkehr, Nukleartechnologien, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen. Der NZIA sieht zur Unterstützung beim Aufbau oder der Erweiterung von neuen Produktionsanlagen für Netto-Null-Technologie oder von Investitionen in die Umstellung von Produktionsanlagen zur Herstellung von Netto-Null-Technologien die Einrichtung von zentralen Kontaktstellen vor (Art.6 NZIA). Hier geht es zur Zentralen Kontaktstelle .
<p>Nachhaltigkeit ist mittlerweile auch in der Tourismusbranche zu einem zentralen Thema geworden. Gibt es für nachhaltigere Angebote eine Nachfrage? Wie viele Deutsche möchten umwelt- und sozialverträglich reisen und welcher Anteil davon bucht am Ende wirklich auch entsprechend? Diese Fragen untersucht die Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) im Rahmen der Reiseanalyse.</p><p>Die Studie</p><p>Der Nachhaltigkeitsmonitor „Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen“ ist eine Langzeitstudie zur konsumentenseitigen Bewusstseins- und Nachfrageentwicklung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a> bei Urlaubsreisen. Mit dieser Studie wird das Konsumverhalten betrachtet. Hierzu beinhaltet sie festgelegte Indikatoren, deren Veränderung über die Jahre beobachtet wird. Zusätzlich wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 zu ausgewählten Vertiefungsthemen ergänzende Analysen durchgeführt. Nach einer Grundlagenstudie in 2018/19 wurden für die Reisejahre 2021 bis 2023 alle Indikatoren vollständig erfasst.</p><p>In den Jahren 2020 und 2021 waren die Reisenden wegen der Corona-Pandemie klimafreundlicher unterwegs als in den Jahren zuvor: Es wurde weniger gereist, die gereisten Distanzen waren insgesamt kürzer und die Verkehrsmittelwahl war klimafreundlicher. In den Jahren 2022 und 2023 ist das Reiseverhalten der Deutschen Wohnbevölkerung schnell wieder zu vorpandemischen Verhältnissen zurückgekehrt. Die Summe der mit dem Flugzeug bei Urlaubsreisen zurückgelegten Kilometern übertrifft 2023 bereits den bisherigen Höchstwert von 2019 (siehe Abb. „Gesamtverkehrsleistung bei allen Urlaubsreisen“).</p><p>Basis: Urlaubsreisen (ab 5 Tagen Dauer) der deutschsprachigen Wohnbevölkerung ab 14 Jahre</p><p>-------<br> Umweltbundesamt 2025 nach Nachhaltigkeitsmonitor „Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen“ der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) im Rahmen der Reiseanalysen RA 2003 bis RA 2024 face-to-face</p><p><strong>Einstellung zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a> bei Urlaubsreisen: </strong>Die überwiegende Zahl der Deutschen hat eine positive Einstellung zur Nachhaltigkeit beim Reisen. 49 % der Menschen wünschen sich 2024 ökologisch verträgliche Urlaubsreisen. Das sind 7 Prozentpunkte mehr als 2019. 61 % wünschen sich sozialverträgliche Urlaubsreisen (siehe Abb. „Einstellung zur ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen“). Die Zustimmung für die soziale Nachhaltigkeit ist seit jeher größer als der Wunsch nach ökologischer Nachhaltigkeit. Diese Werte verdeutlichen das große Potenzial für nachhaltige Urlaubsreisen in der deutschen Bevölkerung.</p><p><strong>CO2-Kompensation, Nachhaltigkeitskennzeichnung, Entscheidungsrelevanz bei der Reiseauswahl: </strong>CO2-Kompensationsmöglichkeiten wurden im Jahr 2023 bei 5 % aller Urlaubsreisen genutzt. Dieser Anteil hat zwischen 2021 und 2022 sowohl anteilig als auch absolut abgenommen. 2023 ist er gegenüber 2022 stabil geblieben (siehe Abb. „CO2-Kompensation, Nachhaltigkeitskennzeichnung und Bedeutung bei der Reiseauswahl“). Die Buchung von Reiseangeboten mit Nachhaltigkeitskennzeichnung lag 2023 wie schon 2022 bei 11 % der Urlaubsreisen und hat im Vergleich zu 2021 um 2 Prozentpunkte abgenommen, liegt aber fast doppelt so hoch wie in 2019 (6 %). Die Entscheidungsrelevanz der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a> bei der Reiseauswahl liegt weiter auf einem niedrigen Niveau. 2023 war Nachhaltigkeit bei 3 % der Urlaubsreisen ausschlaggebend bei der Entscheidung zwischen sonst gleichwertigen Angeboten, bei weiteren 17 % der Reisen waren Nachhaltigkeitsüberlegungen ein Aspekt von mehreren, die die Urlaubsentscheidung ausgemacht haben.</p><p>Überfüllung</p><p>Beim Thema Crowding geht die Studie marktübergreifend der Frage nach, in welchen Situationen sich wie viele Reisende durch Überfüllung gestört fühlen und ob bzw. wo sie sich ggf. informieren, um nicht in unerwünscht überfüllte Verhältnisse zu geraten. Während des Urlaubs werden von fast der Hälfte der Urlauber (44%) einzelne Situationen als „zu voll“ erlebt - im Ausland häufiger als in Deutschland (siehe Tab. „Crowding bei der Urlaubsreise wahrgenommen“). An der Spitze dieser als „zu voll“ erlebten Situationen steht die An- und Abreise, und hier dominiert die An- und Abreise per Flugzeug. Insgesamt lässt sich feststellen, dass vor allem solche Situation als „zu voll“ erlebt werden, die für größere Menschenmengen vorgesehen sind: Verkehr, Innenstädte, Restaurants sind hier zu nennen. Natur- und Outdooraktivitäten sind demgegenüber deutlich weniger im Fokus.</p><p>Geschäftsreisen – Vorgaben zur nachhaltigeren Reisegestaltung</p><p>Knapp ein Drittel der Unternehmen (30 %) gibt ihren Beschäftigen Richtlinien zur nachhaltigen Reisegestaltung vor. Die Richtlinien zielen insbesondere auf die Reduktion des Reisevolumens sowie auf die Wahl eines nachhaltigeren Transportmittels. Die meisten Unternehmen entscheiden sich hier eher für „weiche“ Vorgaben in Form von Empfehlungen, der Anteil an „harten“ und somit fest geregelten Vorgaben ist deutlich kleiner (siehe Abb. „Maßnahmen der Unternehmen zur nachhaltigen Gestaltung von Geschäftsreisen“). Da der größere Teil der Vorgaben eher als Empfehlung und weniger als Regel zu sehen ist, liegt die finale Ausgestaltung der Reisen dann doch bei den reisenden Mitarbeitenden.</p><p>Mobilität</p><p>Im Mittelpunkt stand die Frage, wie <strong>Alltagsmobilität und Mobilität beim Reisen</strong> zusammenhängen. Danach tendieren Personen, die im Alltag häufig nachhaltige Verkehrsmittel nutzen, auch im Urlaub eher zu nachhaltiger Mobilität durch die Nutzung von Bahn oder Bus und neigen seltener zu den Auto- oder Flugreisen. Die Sonderauswertung nahm zusätzlich die <strong>Nutzung des 9-Euro-Tickets beim Reisen</strong> in den Fokus. Dabei wurde deutlich, dass dieses günstige Angebot für nachhaltige Mobilitätsalternativen – hier die Regionalbahn – zwischen Juli und August 2022 von über der Hälfte der Inlandsreisenden für touristische Mobilität also für An- und Abreise oder für Mobilität vor Ort genutzt wurde (siehe Abb. "Nutzung des 9-Euro-Tickets bei Urlaubs- und Kurzurlaubsreisen im Inland"). Solche Angebote können über die Reduzierung der Nutzung von Privatfahrzeugen, die Entlastung der Infrastruktur, die Förderung regionaler Reisen und soziale Inklusion durch günstige Mobilitätskosten eine nachhaltige Entwicklung im Tourismus fördern.</p><p>Reiseausgaben</p><p>Dieses Vertiefungsmodul untersucht, wie Nachhaltigkeitsmerkmale der Urlaubsreise die tatsächlichen Reiseausgaben und die subjektive Bewertung der Reiseausgaben beeinflussen. Die Ergebnisse zeigen keinen klaren Zusammenhang zwischen den Ausgaben und den Nachhaltigkeitsmerkmalen, da diese Merkmale nur einen kleinen Teil der Gesamtausgaben ausmachen. Nachhaltigere Reisen sind teils günstiger, teils teurer, aber es lässt sich keine systematische Preissteigerung feststellen. Reisende, für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a> ausschlaggebend bei der Reiseentscheidung war, haben zwar deutlich unterdurchschnittliche Reiseausgaben. Dies liegt aber vor allem in der Struktur ihrer Reisen begründet (geringere Distanzen, Auswahl von Unterkunft und Verkehrsmittel). Bei der Reiseentscheidung gibt es insgesamt eine Vielzahl von Weichen, an denen sich Interessierte sowohl für eine kostspieligere oder günstigere Variante als auch für eine nachhaltigere oder weniger nachhaltige Variante entscheiden können. Deshalb ist nachhaltiger Reisen nicht per se teurer oder günstiger. Es kommt auf Auswahl der Reisebausteine im Einzelnen an und ist grundsätzlich sowohl für den schmalen wie auch für den prallen Geldbeutel möglich (siehe Tab. „Ausgaben pro Person und Tag, nach Nachhaltigkeitsindikatoren“).</p><p>Fazit</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a> bei Urlaubsreisen hat Potenzial - auch wenn sie bisher nur selten ausschlaggebend für die Urlaubsentscheidung war. Reiseangebote für unterschiedliche Zielgruppen, die nachhaltig und attraktiv sind, sind gefragt. <strong>Die vollständigen Analysen</strong> mit vielen weiteren Informationen und Zusammenhängen finden sich in den jährlichen <a href="https://reiseanalyse.de/ra-satelliten/ra-nachhaltigkeit/">Monitoringberichten</a>.</p><p>Weiterführende Informationen</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/nachhaltiger-tourismus">Thema: Nachhaltiger Tourismus</a></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/nachhaltigkeit-bei-urlaubsreisen">UBA/TEXTE 123/2025: Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen</a></p><p><a href="https://reiseanalyse.de/downloadbereich/erste-ergebnisse/">Erste Ergebnisse der Reiseanalyse 2025</a></p><p><a href="https://reiseanalyse.de/ra-satelliten/ra-nachhaltigkeit/">Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen: Bewusstseins- und Nachfrageentwicklung und ihre Einflussfaktoren</a></p><p><a href="https://reiseanalyse.de/wp-content/uploads/2023/09/fkz_um18_16_502_nachhaltigkeit_reiseanalyse_2019_bf.pdf">Grundlagenstudie auf Basis von Daten der Reiseanalyse 2019</a><br><a href="https://reiseanalyse.de/wp-content/uploads/2023/01/UBA_Nachhaltigkeit_bei_Urlaubsreisen_Bericht2022-1.pdf">Monitoringbericht auf Basis von Daten der Reiseanalyse 2022</a><br><a href="https://reiseanalyse.de/wp-content/uploads/2024/08/UBA_Nachhaltigkeit_bei_Urlaubsreisen_Bericht2023_15082024-korrigiert.pdf">Monitoringbericht auf Basis von Daten der Reiseanalyse 2023</a><br><a href="https://reiseanalyse.de/wp-content/uploads/2024/09/UBA_Nachhaltigkeit_bei_Urlaubsreisen_Bericht2024.pdf">Monitoringbericht auf Basis von Daten der Reiseanalyse 2024</a></p><p> </p>
Inhaltsverzeichnis 0 Vorbemerkungen Allgemeine Grundsätze der Regionalentwicklung 1 Leitbild für die nachhaltige Ordnung und Entwicklung der Region Überfachliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung 2 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur 2.1 Zentrale Orte und Verbünde 2.2 Gemeinden mit besonderen Gemeindefunktionen 2.3 Verbindungs- und Entwicklungsachsen 3 Regionalentwicklung 3.1 Gebiete mit besonderem landesplanerischen Handlungsbedarf 3.2 Transnationale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit Fachliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung 4 Schutz, Pflege, Sanierung und Entwicklung von Natur und Landschaft 4.1 Landschaftsentwicklung und -sanierung 4.1.1 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft 4.1.2 Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen 4.1.3 Wiedernutzbarmachung von Rohstoffabbauflächen 4.2 Landschaftsbild und Landschaftserleben 4.3 Arten- und Biotopschutz, ökologisches Verbundsystem 4.4 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren 4.5 Wasser, Gewässer und Hochwasserschutz 4.6 Siedlungs- und Freiflächenklima 5 Gewerbliche Wirtschaft und Handel 5.1 Gewerbliche Wirtschaft 5.2 Handel und Dienstleistungen 6 Rohstoffsicherung 7 Freizeit, Erholung, Tourismus 8 Land- und Forstwirtschaft 9 Verkehr 10 Energieversorgung und erneuerbare Energien 11 Verteidigung Regionale Besonderheiten 12 Sorbisches Siedlungsgebiet Anhang 1 Anhänge zu den einzelnen Plankapiteln zu Kap. 2.1 Zentrale Orte und Verbünde zu Kap. 4.2 Landschaftsbild und Landschaftserleben zu Kap. 4.5 Wasser, Gewässer und Hochwasserschutz zu Kap. 6 Rohstoffsicherung zu Kap. 7 Freizeit, Erholung, Tourismus zu Kap. 9 Verkehr zu Kap. 10 Windenergienutzung zu Kap. 11 Verteidigung zu Kap. 12 Sorbisches Siedlungsgebiet Anhang 2 Glossar Anhang 3 Hinweise auf gesetzliche Bestimmungen, Abkommen, Verordnungen und Pläne Anhang 4 Fachplanerische Inhalte des Landschaftsrahmenplanes
Der Fokus in Richtung eines umweltschonenderen Flugverkehrs liegt einerseits in der Reduktion der Nachfrage und andererseits in der umweltverträglicheren Abwicklung des Flugverkehrs. Zur Ermittlung der Potenziale einer verringerten Nachfrage ist die Zusammenstellung des Status Quo mittels Literatur- und Studienrecherche sowie Auswertung erforderlich: Wer fliegt wie, wie oft, wohin und aus welchen Gründen mit welchem Haushaltsnettoeinkommen? Welche Möglichkeiten bestehen, Buchungsmuster aufzubrechen und inwieweit lässt sich die Nachfrage beeinflussen (Potenziale des Nicht-Fliegens u.a. öffentliche Wahrnehmung des Fliegens (Flugscham versus Statuswirkung), unter dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit? Wie und mit welchen kommunikativen Mitteln können das Wissen um die Umweltwirkungen wie z. B. Nicht-CO2-Effekte oder Lärm, das Wissen um Kostenwahrheit Angebotsregulierungen, Zertifikathandel die Nachfrage beeinflussen? Wie lassen sich Alternativen kommunizieren bzw. inwiefern sind Alternativen möglich, welche Anreize sind erforderlich und wirksam? Wie können ggfs. auch Superreiche adressiert werden? Der Luftverkehr gehört global zu den emissionsintensiven Sektoren. Emissionsreduktionen sind insbesondere vor dem Hintergrund der vereinbarten Klimaziele dringend erforderlich. Diese sind auf technischer bzw. technologischer Ebene möglich sowie durch strukturelle und individuelle Veränderungen. Auch fiskalische und marktbasierte Maßnahmen spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle, da sie u. a. zu einer Verteuerung von Flügen führen können, aber damit auch Gerechtigkeitsfragen aufwerfen. Ziel ist es, empiriebasierte Potenziale zur Senkung der Nachfrage im Flugverkehr zu ermitteln (z. B. in einem Reallabor) und davon abgeleitet mit Hilfe einer Kommunikationsstrategie Wissen und Maßnahmen zur Reduktion des Flugverkehrs unter Berücksichtigung von Gerechtigkeitsaspekten zu erarbeiten um den Handlungsdruck zu kommunizieren und damit zu erhöhen.
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