Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium Finale Messdaten zur Stickstoffdioxid-Belastung belegen Rückgang Das Umweltbundesamt hat die finalen Daten für Stickstoffdioxid (NO2) für das Jahr 2019 vorgelegt. Demnach überschritten im vergangenen Jahr die NO2-Konzentrationen nur noch in 25 Städten den Luftqualitätsgrenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft (µg/m³) im Jahresmittel. Im Vorjahr waren es noch 57 Städte. Die ersten Daten für 2020 zeigen schon jetzt: Die Beschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie haben an man-chen Orten einen weiteren Rückgang der NO2-Belastungen um bis zu 40 Prozent bewirkt. Wie sich die Luftqualität 2020 insgesamt verbessert hat, ist aber noch offen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die Luft in deutschen Städten wird sauberer, die Entwicklung der Luftqualität weist bundesweit in die richtige Richtung. Das zeigt: Umweltpolitik wirkt. Dennoch reichen die bisherigen Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen noch nicht aus, um den EU-Grenzwert für NO2 zum Schutz der menschlichen Gesundheit wirklich überall einzuhalten. Die Lösung liegt in saubereren Fahrzeugen und einer grundlegenden Mobilitätswende.“ Hauptquelle der Stickstoffoxide in den Städten ist der Straßenverkehr und hier sind es vor allem Diesel-Pkw. Überschreitungen des NO2-Jahresmittelgrenzwertes treten ausschließlich an viel befahrenen Straßen in Ballungsräumen und Städten auf. An 20 Prozent aller verkehrsnahen Messstationen überschritten die NO2-Konzentrationen im Jahr 2019 den Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel. Im Jahr 2018 waren es mit 42 Prozent noch mehr als doppelt so viele Messstationen. Der zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegte Grenzwert hätte seit dem Jahr 2010 bereits eingehalten werden müssen. Insgesamt setzt sich der Rückgang der NO2-Belastung in den Städten deutlich fort. Im Mittel lagen die NO2-Werte (Jahresmittelwerte) an verkehrsnahen Messstationen rund vier Mikrogramm pro Kubikmeter unter denen des Jahres 2018. Auf die einzelnen Messstationen bezogen fallen die Rückgänge unterschiedlich hoch aus. Gründe für den Rückgang sind: Lokale Maßnahmen wie zum Beispiel Tempolimits, Fahrverbote oder der Einsatz schadstoffärmerer Busse, bundesweite Maßnahmen wie Softwareupdates, Förderungen im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ sowie die Erneuerung der Fahrzeugflotte mit Fahrzeugen, die auch im realen Betrieb niedrige Stickstoffoxidemissionen aufweisen, und meteorologische Einflüsse, die die Ausbreitung von Luftschadstoffen beeinflussen. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes ( UBA ): „Wenn die zuvor genannten Maßnahmen weiterhin Bestand haben, ist auch für das Jahr 2020 ein weiterer Rückgang der NO2-Belastung zu erwarten und abzusehen, dass die Anzahl der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte weiter abnehmen wird.“ Zum Rückgang der NO2-Belastung wird auch die Corona-Pandemie beitragen. Im Zeitraum der bundesweiten Corona-Beschränkungen wurden NO2-Konzentrationen um minus 15 bis minus 40 Prozent beobachtet. Gleichwohl steht noch nicht fest, wie sich diese Reduktion auf die Einhaltung des NO2-Jahresmittelgrenzwertes für 2020 auswirken wird. Die Minderung des Stickstoffemissionen durch 30 bis 50 Prozent weniger Straßenverkehr in den Städten im Zuge der umfassenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bewältigung der Corona-Pandemie war nur ein kurzfristiger Effekt von rund vier Wochen. Auf das Gesamtjahr bezogen ist daher nur eine anteilige Auswirkung zu erwarten. Dirk Messner: „Dass weniger Verkehr zu besserer Luft und auch weniger Lärm führt und sich damit die Lebensqualität in unseren Städten erhöht, hat uns die Corona-Krise vor Augen geführt. Diese positive Erkenntnis sollten wir unbedingt als weiteren Anlass für eine langfristige Verkehrswende aus dieser Krise mitnehmen. Für den Schutz der menschlichen Gesundheit brauchen wir eine dauerhafte und nachhaltige Verbesserung der Luftqualität mit gezielten Luftreinhaltemaßnahmen.“ Hinweis zur Datengrundlage: Die Daten zur Überwachung der Luftqualität nach den Vorgaben der EU-Richtlinie werden von den Messnetzen der Bundesländer erhoben. Nachträgliche Datenlieferungen oder Korrekturen aus den Ländermessnetzen sind bis zum Termin der offiziellen Berichterstattung an die EU-Kommission am 30.09.2020 noch möglich.
Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf eine Reihe von Legislativvorschlägen als Teil des "Fit for 55"-Pakets geeinigt, die das energie- und klimapolitische Instrumentarium auf das neue Klimaziel einer Emissionsminderung um mind. 55 % gegenüber 1990 bis 2030 ausrichten sollen. In diesem Factsheet werden zentrale Aspekte der Einigung zum Luftverkehr im Rahmen des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) unter der Richtlinie 2003/87/EC und des Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation ( CORSIA ) der Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) komprimiert dargestellt sowie die Interkation mit anderen „Fit for 55“-Elementen zum Einsatz von nachhaltigen Treibstoffen im Luftverkehr, die Energiesteuer- und die Erneuerbaren-Richtlinie skizziert. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Neue Studie zeigt effektive Maßnahmen für weniger Treibhausgase Die internationalen und nationalen Ziele zum Schutz des Klimas können nur erreicht werden, wenn alle Sektoren einen angemessenen Beitrag leisten. Prognosen gehen davon aus, dass der Verkehr weiter zunimmt. Deshalb ist der Verkehrssektor besonders gefordert, den Ausstoß an Treibhausgasen wirksam zu senken. Die neue Studie des Forschungsvorhabens „Renewbility II“ hat die Möglichkeiten und Potenziale zum Klimaschutz auf Grundlage eines neuen Modells bewertet. Die Ergebnisse zeigen, dass der Verkehrssektor durchaus in der Lage ist, bis zum Jahr 2030 seine Treibhausgasemissionen deutlich zu verringern. Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Jochen Flasbarth sagte bei der Eröffnung der Fachkonferenz zum Thema „Verkehr und Klimaschutz“: „Der Verkehr kann in Deutschland bis 2030 seine Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 2005 um deutlich über ein Drittel reduzieren und das bei positiven volkswirtschaftlichen Effekten. Es ist nun erforderlich den Rahmen so zu setzen, dass alle Verkehrsakteure diesen Klimaschutzbeitrag auch wirklich erbringen.“ Die Renewbility-Konferenz wurde vom BMU und UBA gefördert. Pro Fahrzeugkilometer emittieren Lkw und speziell Pkw zwar immer weniger Kohlendioxid (CO 2 ). Da die Zahl der gefahrenen Kilometer insgesamt aber gleichzeitig ansteigt, wirkt sich dieser Fortschritt am Ende nicht positiv auf die Treibhausgasbilanz aus. Deshalb sind neben dem Einsatz effizienterer Fahrzeuge auch Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung auf umweltfreundlichere Verkehrsträger und zur Dämpfung der Verkehrsnachfrage notwendig. Deutlich mehr Klimaschutz lässt sich aber nur erreichen, wenn die Politik einen ambitionierten Mix an Maßnahmen umsetzt, sagte UBA -Präsident Flasbarth: „Die erforderlichen Treibhausgasminderungen im Verkehrssektor können nur mit einem Bündel an zusätzlichen Maßnahmen erreicht werden. Besonders wichtig ist die Fortschreibung anspruchsvoller CO 2 -Emissionsstandards für Autos und Kleintransporter, die Angebotsausweitung bei Bus und Bahn, die stärkere Förderung des Radverkehrs oder auch die Förderung spritsparender Fahrweise.“ Das Renewbility-Modell wurde unter Einbeziehung von Vertretern der Industrie und von Umweltverbänden entwickelt. Es ermöglicht - im Rahmen von Szenariobetrachtungen - die Wirkung von Maßnahmen und veränderten Rahmenbedingungen auf den Verkehr, dessen Treibhausgasemissionen und volkswirtschaftlichen Effekte bis 2030 zu quantifizieren. Mit Blick auf einen langfristig umwelt- und klimaschonenden Verkehr liefern die Projektergebnisse einen Beitrag zur Diskussion über die notwendigen Schritte für eine nachhaltige Energie- und Verkehrspolitik.
Steuerbeiträge angleichen, Lärm reduzieren, Bahn und klimaschonende Kraftstoffe fördern Das Umweltbundesamt (UBA) stellt heute ein Konzept für einen nachhaltigen Luftverkehr vor, das die Belastungen für Klima, Umwelt und die Menschen soweit wie möglich reduziert. Zu den Vorschlägen gehören eine Angleichung der steuerlichen Beiträge an die der anderen Verkehrsträger, die Vergabe von Lärmkontingenten für Flughäfen, die Verlagerung von innerdeutschen Flügen auf die Schiene und die Förderung von klimaneutralen Kraftstoffen. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Fliegen ist die umweltschädlichste Art, sich fortzubewegen. Wir wollen daher die Zahl der Flüge durch Verlagerung auf die Schiene reduzieren, aber auch die Umweltauswirkungen des Fliegens soweit wie möglich senken. Ein erster wichtiger Schritt ist es, die Steuerbeiträge beim Fliegen an Bahn und Auto anzupassen. Bislang zahlt der Luftverkehr nur etwa ein Zehntel dessen, was andere Verkehrsträger an Steuern leisten. Das Billig-Ticket für den Städtetrip ist massiv subventioniert.“ Allein 2017 verzichtete der Staat auf 8,1 Milliarden Euro durch eine fehlende Kerosinbesteuerung und 4,2 Milliarden Euro durch eine Mehrwertsteuerbefreiung für grenzüberschreitende Flüge. Das Umweltbundesamt schlägt vor, die Luftverkehrsteuer kurzfristig mindestens zu verdoppeln und bis 2030 so weit zu erhöhen, dass die Steuerausfälle durch die Mehrwertsteuerbefreiung grenzüberschreitender Flüge ausgeglichen werden. Aktuell machen die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer rund 1,2 Milliarden Euro aus – der Vorschlag entspräche daher einer Erhöhung der Luftverkehrsteuer um etwa den Faktor 3,5. Für einen Fernflug müssten dann etwa 150 Euro Ticketsteuer statt bisher 41,49 Euro bezahlt werden. Gleichzeitig sollten im Rahmen einer Reform die Entfernungsklassen überarbeitet und verursachergerechter gestaltet werden. Würde die Ticketsteuer zudem danach gestaffelt, wieviel Lärm und Emissionen die eingesetzten Flugzeuge verursachen, würden sauberere und leisere Flugzeuge deutlich wirtschaftlicher. Zudem schlägt das UBA vor, eine nationale Kerosinsteuer einzuführen, die bis 2030 auch auf die EU ausgeweitet wird. Die CO 2 -Bepreisung des Luftverkehrs sollte, so das Konzept, im europäischen Emissionshandel verankert sein. Allerdings sollten die Anforderungen bis 2030 verschärft werden, indem die Emissionsmengen entsprechend den Klimaschutzzielen reduziert und die freie Zuteilung von Emissionsberechtigungen an Fluggesellschaften aufgehoben werden. Weitere Klimaeffekte des Luftverkehrs, die durch Nicht-CO 2 -Emissionen in Reiseflughöhe entstehen, sind ebenfalls in das Handelssystem einzubeziehen. Die direkten CO 2 -Emissionen der Flugzeuge können mit dem Kerosinersatz Power-to-Liquid ( PtL ), das aus erneuerbaren Strom und CO 2 hergestellt wird, auf Null reduziert werden. Damit diese E-Fuels schnell in den Markt kommen, schlägt das UBA eine staatliche Förderung für die Entwicklung und Erprobung von Anlagen im In- und Ausland vor. Zudem sollte eine Beimischquote von nachhaltigem PtL in Europa dafür sorgen, dass die Kraftstoffe schneller in den Markt kommen. Um dies zu finanzieren sollte ein „Innovations- und Demonstrationsfond Luftverkehr“ aufgelegt werden. Maria Krautzberger: „Der Fond kann finanziert werden durch steigende Einnahmen aus Luftverkehr- und Kerosinsteuer sowie Emissionshandel. Der Fond sollte aber auch genutzt werden, um Alternativen zum Fliegen zu fördern – denn weniger fliegen, hilft der Umwelt und dem Klima am besten.“ Zum umweltschonenden Luftverkehr gehört neben Klimaschutz vor allem konsequenter Lärmschutz. Das UBA schlägt hierzu eine Kombination vor aus umweltorientierter Planung von Flughäfen und Flugrouten und einer Lärmkontingentierung für einzelne Flughäfen. Maria Krautzberger: „Die Planung der Flughafenstandorte muss zukünftig stärker als bisher durch den Bund erfolgen. So könnten beispielsweise gezielt Flughäfen in dünnbesiedelten Gebieten für den Nachtflugbetrieb ausgebaut werden. Dafür könnte zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm an allen stadtnahen Flughäfen der reguläre Flugbetrieb zwischen 22 und 6 Uhr ruhen.“ Mit Lärmkontingenten für den Tagesbetrieb würde sichergestellt, dass trotz wachsendem Luftverkehr die Lärmbelastung abnimmt. Die beste Alternative zum Fliegen innerhalb Deutschlands und in benachbarte Länder ist der Zug. Das UBA-Konzept sieht vor, dass Schienenverbindungen zwischen den Ballungszentren bis 2030 so verbessert werden, dass diese innerhalb von vier Stunden erreichbar sind und Flüge überflüssig werden. Durch die Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Bahn werden an den Flughäfen Kapazitäten frei; ein Ausbau der Flughäfen wird dadurch unnötig. Maria Krautzberger: „Bis 2050 soll das Schienennetz in Deutschland so gut ausgebaut sein, dass alle Linienflüge zwischen deutschen Verkehrsflughäfen und Ballungszentren durch die Bahn ersetzt werden. Das gilt auch für viele der kürzeren grenzüberschreitenden Flugverbindungen. Bei längeren Flugstrecken macht die Verknüpfung von Bahnfahrt und Flug mit einem einzigen Ticket die Anreise mit dem Flugzeug oder dem eigenen Auto überflüssig.“ Von einer leistungsfähigen Schiene profitiert auch der Güterverkehr: Bis 2050 ersetzen schnelle Güterzüge, die auch nachts unterwegs sind, nationale Frachtflüge. Das UBA Konzept zum nachhaltigen Fliegen wird im Rahmen der Konferenz „Luftverkehr der Zukunft“ am 6. und 7. November in Berlin vorgestellt und diskutiert.
Mobilität ist eine zentrale Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und liefert einen wesentlichen Beitrag zu einer hohen Lebensqualität. Gleichzeitig ist der städtische Personen- und Güterverkehr ein Hauptverursacher von Luftverschmutzung, Lärm und Flächenverbrauch. Daher gilt es, den Verkehr nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten, ohne die Mobilität der Bevölkerung und den Transport von Gütern einzuschränken. Hierzu hat das UBA im März 2017 die Vision „Die Stadt für Morgen“ veröffentlicht. Daran anknüpfend gibt die vorliegende Broschüre einen umfassenden Überblick über die zentralen Erfolgsfaktoren, Hemmnisse und Rahmenbedingungen auf dem Weg zu einer nachhaltigen urbanen Mobilität in der Stadt für Morgen und veranschaulicht diese anhand von Fallbeispielen. Veröffentlicht in Broschüren.
Mobilität ist eine zentrale Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und liefert einen wesentlichen Beitrag zu einer hohen Lebensqualität. Gleichzeitig ist der städtische Personen- und Güterverkehr ein Hauptverursacher von Luftverschmutzung, Lärm und Flächenverbrauch. Daher gilt es, den Verkehr nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten, ohne die Mobilität der Bevölkerung und den Transport von Gütern einzuschränken. Hierzu hat das UBA im März 2017 die Vision „Die Stadt für Morgen“ veröffentlicht. Daran anknüpfend gibt die vorliegende Broschüre einen detaillierten Überblick über die Ergebnisse der Modellierungen der Maßnahmen(-pakete), insbesondere in Bezug auf die verkehrlichen Wirkungen dieser und stellt auf dieser Grundlage Roadmaps für die Jahre 2030 und 2045 vor. Veröffentlicht in Broschüren.
In order to explain how future policies in transport should be formulated, it is necessary to understand that sustainability in transport does not only imply transport infrastructure, but can be embedded in a broader policy approach. Financing of infrastructure, investments in public and non-motorised transport, institutional development and road maintenance all require significant funding. Since developing countries face severe financial limitations, budgetary considerations should become the starting point of planning. Available funds – both grants and loans – must be assessed carefully and then spent effectively and rationally. This means tackling the tendency of policy makers to favour prestige projects, and instead convincing them to adopt a sustainability-oriented prioritisation of transport projects. Veröffentlicht in Texte | 71/2013.
Sustainable transport development planning is keyed to quality targets of a long-term nature which together describe a holistic vision – in this case relating to mobility and transport – of a city or community. Quality targets have this name because they set out quality requirements for future development. They define a desired final situation that can be characterised by the term “sustainable mobility”. Veröffentlicht in Broschüren.
Mobilität ist eine zentrale Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und liefert einen wesentlichen Beitrag zu einer hohen Lebensqualität. Gleichzeitig ist der städtische Personen- und Güterverkehr ein Hauptverursacher von Luftverschmutzung, Lärm und Flächenverbrauch. Daher gilt es, den Verkehr nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten, ohne die Mobilität der Bevölkerung und den Transport von Gütern einzuschränken. Hierzu hat das UBA im März 2017 die Vision „Die Stadt für Morgen“ veröffentlicht. Daran anknüpfend gibt die vorliegende Broschüre einen detaillierten Überblick über zentrale Instrumente des Parkraummanagements als ein zentrales Gestaltungswerkzeug für eine nachhaltige urbane Mobilität in der Stadt für Morgen. Veröffentlicht in Broschüren.
Konferenz zum Jubiläum „200 Jahre Fahrrad“ führt Theorie und Praxis zusammen Die Potentiale des Radverkehrs sind in deutschen Städten bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Um noch mehr Menschen dazu zu bewegen, das Fahrrad statt des Autos zu benutzen, treffen sich Wissenschaft und Praxis vom 19. bis 21. September auf der International Cycling Conference ICC in Mannheim. Wie lässt sich Fahrradinfrastruktur verbessern? Wie können GPS-Daten von Navigationsgeräten die Radverkehrsplanung sinnvoll unterstützen? Wie lässt sich der Gesundheitseffekt von aktiver Mobilität zur Förderung des Radverkehrs nutzen? Vortragende aus aller Welt antworten auf Fragen wie diese und liefern damit einen Beitrag, Fahrradfahren und Zufußgehen in Städten noch attraktiver zu machen. "Bridging the Gap between Research and Practice" heißt das Motto der internationalen Fahrrad-Konferenz, zu dem das Umweltbundesamt ( UBA ) und seine Partner einladen. Denn um aktive Mobilität wie Radfahren und Zufußgehen zu fördern, müssen Wissenschaft und Praxis sich mehr austauschen und vor allem voneinander lernen. Ab dem 19. September 2017 diskutieren rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus mehr als 50 Ländern drei Tage lang über erfolgreiche Projekte und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Thema Rad- und Fußverkehr. Die globale Ausrichtung der Tagung kommt beim „Internationalen Mosaik“ besonders zur Geltung: Vertreterinnen und Vertreter von fünf Kontinenten berichten von ihren Forschungen und Erfahrungen. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Ohne eine deutliche Verlagerung des privaten Autoverkehrs auf Rad- und Fußverkehr geht unseren Städten bald die Puste aus – im wahrsten Sinne des Wortes. Luftschadstoffe, Platznot auf den Straßen und Lärm belasten die Gesundheit der Menschen und die Umwelt heute schon zu stark. Die International Cycling Conference soll nun den Austausch zwischen Forschung und Praxis fördern und dabei helfen, Rad- und Fußverkehr in den Städten voranzubringen.“ Die Partner der ICC 2017 und des UBA sind das EU-Forschungsprojekt PASTA (Physical Activity Through Sustainable Transport Approaches), THE PEP (Transport, Health and Environment Pan-European Programme), die Stadt Mannheim, der ECF (European Cyclists' Federation), das Difu (Deutsches Institut für Urbanistik) und die GIZ (Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit). Damit zeigt die ICC 2017 auch: Erfolgreich sein bei aktiver Mobilität braucht viele Akteure. Das EU-Projekt PASTA berichtet am 20. September, wie die Europäerinnen und Europäer aktive Mobilität in ihr tägliches Leben integriert haben und welchen gesundheitlichen Nutzen das mit sich bringt. Einen erweiterten europäischen Fokus verfolgt der THE PEP Workshop „Cycling and walking making THE link – transport health and environment“ am 21. September. Hier diskutieren Repräsentantinnen und Repräsentanten aus deutschen Ministerien und Ämtern mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus Ländern wie Russland, Armenien, Serbien oder Aserbaidschan über die Synergien der drei Politikfelder Verkehr, Gesundheit und Umwelt. Denn wer mit dem Fahrrad fährt oder zu Fuß geht, ist nicht nur umweltfreundlich, klimaschonend, platzsparend und lärmarm unterwegs, sondern tut damit auch der eigenen Gesundheit etwas Gutes. Die World Health Organisation ( WHO ) weist darauf hin, wie wichtig regelmäßige Bewegung für die Menschen ist.
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