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Indikatorenbericht 2023 der Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz

Die Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz spiegelt die Perspektiven einer nachhaltigen Entwicklung im Land und informiert über die Arbeit der Landesregierung. Die Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich eng an der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und den darin enthaltenen globalen Nachhaltigkeitszielen sowie der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Der Indikatorenbericht 2023 gibt einen Überblick über die Entwicklung der Nachhaltigkeitsziele Rheinland-Pfalz und die dazu gehörigen Indikatoren. Er stellt die aktuellen Entwicklungen mit Datenstand Januar 2023 dar. Mit dem Bericht werden die Daten aus dem Indikatorenbericht 2021 und der Fortschreibung 2019 aktualisiert. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt aufgrund des Landtagsbeschlusses von 1999. Gemäß dem Landtagsbeschluss von 2008 wird die Nachhaltigkeitsstrategie RLP in einem zweijährlichen Rhythmus aktualisiert und dem Landtag vorgelegt – alle zwei Jahre wird ein Indikatorenbericht vorgelegt, alle vier Jahre eine Fortschreibung, die neben dem Indikatorenbericht eine Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie vorsieht. Im Jahr 2023 hätte turnusgemäß eine Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie angestanden. Diese Fortschreibung wird auf 2025 verschoben und stattdessen ein reiner Indikatorenbericht vorgelegt. Damit wird die zweijährliche Vorlage der Indikatoren nicht unterbrochen, ein kontinuierliches Monitoring über das Erreichen der rheinland-pfälzischen Nachhaltigkeitsziele bleibt somit gewährleistet. Zudem bietet dies die Möglichkeit, dass sich die Landesregierung mit den Empfehlungen des Zukunftsrats Nachhaltige Entwicklung befasst.

Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeit“

Die Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz spiegelt die Perspektiven einer nachhaltigen Entwicklung im Land und informiert über die Arbeit der Landesregierung. Die Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich eng an der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und den darin enthaltenen globalen Nachhaltigkeitszielen sowie der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt aufgrund des Landtagsbeschlusses von 1999. Gemäß dem Landtagsbeschluss von 2008 wird die Nachhaltigkeitsstrategie RLP in einem zweijährlichen Rhythmus aktualisiert und dem Landtag vorgelegt – alle zwei Jahre wird ein Indikatorenbericht vorgelegt, alle vier Jahre eine Fortschreibung, die neben dem Indikatorenbericht eine Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie vorsieht. Seit der aktuellen 18. Legislaturperiode ist die Koordinierung der Nachhaltigkeitspolitik der Landesregierung in der Staatskanzlei verortet. Unter Federführung der Staatskanzlei wird eine interministerielle Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeit“ eingerichtet werden, in der das Thema Nachhaltige Entwicklung ressortübergreifend bearbeitet werden soll. Aufgabe der IMA ist es, die Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz in dem Sinne fortzuentwickeln, dass sie in ihrer Funktion als Steuerungs- und Monitoringinstrument für eine nachhaltige Entwicklung gestärkt wird, um auch künftig den Herausforderungen in diesem Bereich erfolgreich begegnen zu können.

Comparison of environmental reporting requirements from the European Sustainability Reporting Standards (ESRS) with selected environmental laws

This paper investigates synergies and challenges for companies to use information collected to meet their environmental regulatory obligations for the purposes of reporting under the new European Sustainability Reporting Standards (ESRS). It presents the results of two cases studies from the German manufacturing industry. The case studies find that processes in place and data collected because of existing legal requirements can in part be leveraged for sustainability reporting. Environmental management systems and former sustainability reports also facilitate data collection for ESRS reporting. However, the extent to which information can be used is topic-dependent. In the case studies gaps remain, for example, regarding biodiversity and microplastics and value chain information. Veröffentlicht in Texte | 166/2024.

Methodological Convention 3.2 for the Assessment of Environmental Costs

The new version of the ⁠ UBA ⁠ Handbook on Environmental Value Factors – the „Methodological Convention 3.2” – contains a partial update of the monetized environmental impacts published in the “Methodological Convention 3.1”, based on new value factors for greenhouse gas and air pollutant emissions. A comprehensive update of all value factors – including components such as emission factors and utilization rates – will be published in the Handbook on Environmental Value Factors 4.0, scheduled for 2025. Environmental value factors reflect the benefit of environmental protection for society – and the costs that society incurs if environmental protection is neglected. The value factors can be used in the public sector to assess, e.g., the impacts of regulation and infrastructure investments, and for the design of economic instruments. In the corporate sector, the value factors can be used, i.a., to inform management decisions, monetize the environmental impacts of financial investments, and in sustainability reporting. Veröffentlicht in Broschüren.

Kick-Off für Arbeitskreis Nachhaltigkeit

Auf Initiative der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH haben mehrere Mitglieder der Umweltallianz den Arbeitskreis Nachhaltigkeit gegründet. Ziele sind Erfahrungsaustausch sowie Impulsgebung und Beratung für die Politik. Thematische Schwerpunkte sind Chancen und Herausforderungen nachhaltiger Transformationsprozesse in der Wirtschaft. Dazu gehören zum Beispiel Spannungsfelder bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien, Weiterentwicklung des unternehmerischen Klimamanagements, Entwicklung einer effizienten Nachhaltigkeitsberichterstattung, Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der EU-Taxonomie-Verordnung etc. Die Kick-Off-Veranstaltung des Arbeitskreises fand am 28. Mai 2024 beim Gastgeber SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH in Lutherstadt Wittenberg statt. Teilgenommen haben neben Mitgliedsunternehmen der Umweltallianz Vertreter des Beirats und der Geschäftsstelle. Nach einer Präsentation jedes Unternehmens zu seinen Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit wurde festgelegt, beim nächsten Treffen die „Wesentlichkeitsanalyse“ zu besprechen. Wegen der anstehenden Berichterstattungspflichten zum Thema Nachhaltigkeit sind die Unternehmen davon in hohem Maße betroffen. Aus diesem Grund sollen vor allem praxisrelevante Aspekte dieser Thematik beim kommenden Austausch im August 2024 diskutiert werden.

HUMANA Kleidersammlung GmbH

Secondhand ist gut für Mensch und Umwelt. Wir beliefern die HUMANA Shops in Berlin und andere Abnehmer. Wir stehen für präzise Qualität und hohe Wieder-trage-Quoten. Unsere Gewinne nach Reinvestitionen verwenden wir für globale Entwicklung. Nachhaltigkeitsbericht nach GRI. Wir sind zertifiziert als Entsorgungsfachbetrieb und als Sozialunternehmen. Weitere Informationen Zeitraum: Das Projekt existiert seit 1988 . Wirkungskreis: Mit dem Projekt werden bis zu 100.000 Personen oder mehr erreicht. Transformationsfeld 4: Nachhaltige Wirtschaft, Finanzen und Konsum Das Transformationsfeld inkludiert die folgenden UN-Nachhaltigkeitsziele: 8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum 9. Industrie, Innovation und Infrastruktur 12. Nachhaltige/r Konsum und Produktion 13. Maßnahmen zum Klimaschutz Mehr Informationen zum Transformationsfeld

Zirkuläres Bauen in die Praxis bringen

null Zirkuläres Bauen in die Praxis bringen Baden-Württemberg/Karlsruhe. Für den Bausektor ist das „Zirkuläre Bauen“ ein wichtiges Instrument, um seine Klimaziele zu erreichen und wertvolle Ressourcen zu schonen. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg unterstützt die Akteure aktiv bei dieser Aufgabe. Das Wissen zahlreicher Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung ist in den nun vorgestellten Leitfaden „Zirkuläres Bauen erfolgreich umsetzen“ eingeflossen. Der Leitfaden hilft allen Beteiligten eines Bauprojektes, Zirkuläres Bauen von Anfang an mitzudenken und erfolgreich umzusetzen. Zirkuläres Bauen ist das Bauen der Zukunft Baden-Württemberg hat sich mit dem Klimaschutzgesetz das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu werden. Der Gebäudesektor muss dazu 49 Prozent der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 einsparen. Mit Blick auf diese Ziele erklärt Dr. Andre Baumann, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: „Wenn man sich den Energie- und Ressourcenverbrauch des Gebäude- und Bausektors ansieht, wird klar: Klimaschutz und Ressourcenschonung funktionieren nur, wenn wir diese Bereiche miteinbeziehen. Ein Umdenken in der Bauwirtschaft ist dafür dringend erforderlich. Dabei sind Planende, Behörden und Wirtschaft gemeinsam gefordert. Damit kreislaufgerechtes Bauen in der Praxis auch gelingen kann, müssen wir an verschiedenen Punkten ansetzen.“ Baumann erklärt weiter: „Zirkuläres und nachhaltiges Bauen erfordert eine Betrachtung des gesamten Gebäudelebenszyklus. Rückbaubare Gebäude verursachen zunächst höhere Baukosten, doch langfristig bleiben dafür höhere Materialwerte und niedrigere Entsorgungskosten. Umnutzung, Wiederverwendung und zirkuläres Bauen müssen die zentrale Anforderung an das Bauen der Zukunft sein.“ Bauen: eine ressourcenintensive Branche Das Bauwesen gehört zu den ressourcen-, energie- und abfallintensivsten Branchen. In Deutschland entfallen rund 40 Prozent der Treibhausgas-Emissionen auf den Bau und Betrieb von Gebäuden. Ein großer Teil davon resultiert aus der sogenannten „Grauen Energie“, die für die Herstellung, den Transport und die Entsorgung von Baumaterialien benötigt wird. (1) Laut Umweltbundesamt sind etwa 38 Prozent des Rohstoffkonsums in Deutschland dem Bau von Gebäuden und Infrastruktur zuzuschreiben. (2) „Angesichts dieser Zahlen wird deutlich, dass zirkuläres Bauen – also das Schließen von Stoffkreisläufen und die Wiederverwendung von Materialien – einen enormen Hebel für den Klima- und Ressourcenschutz darstellt“, betont Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. Der Bausektor bildet auch den größten Teil des „anthropogenen Lagers“ in Deutschland. Dieser Begriff bezeichnet den gesamten Bestand an Materialien, die Menschen für ihre Bauwerke, Infrastruktur und Gebrauchsgüter benötigen. 55 Prozent der Lagermassen sind im Gebäudebestand gebunden, das entspricht einem geschätzten Materialbestand von über 50 Milliarden Tonnen. (2) „Diese enorme Menge an gebundenen Ressourcen verdeutlicht, dass es dringend notwendig ist, von der herkömmlichen linearen Bauweise, bei der Materialien am Ende oft als Abfall enden, zu geschlossenen Stoffkreisläufen überzugehen, um diese Menge nicht noch weiter zu erhöhen“, so Maurer und ergänzt: „Nur so kann der Bausektor in Richtung Klimaneutralität transformiert werden.“ Konkrete Lösungen erarbeitet das Land derzeit gemeinsam mit Partnern aus Forschung und Praxis auch im Strategiedialog „ Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen “, den die Landesregierung im Jahr 2022 initiiert hat. Zirkuläres Bauen ist kein Hexenwerk Die LUBW zeigt mit ihrem Leitfaden „Zirkuläres Bauen erfolgreich umsetzen -  Ein praxisnaher Leitfaden für Entscheidungstragende, Bauverantwortliche und Planende“, wie das Prinzip in die Praxis umgesetzt werden kann. Auftraggeber, Planer, Architekten und politisch Verantwortliche erhalten mit dem Leitfaden fachliches Wissen, um den Bestandserhalt, Sekundärrohstoffeinsatz oder eine kreislaufgerechte Planung umzusetzen. Neben einer fundierten Darstellung der Kernaspekte des zirkulären Bauens - werden konkrete Schritte zur Umsetzung dargestellt. Good-Practice-Beispiele zeigen, was heute schon möglich ist. Direkt nutzbare Textbausteine für Ausschreibungen und Checklisten für unterschiedliche Akteure ergänzen das Angebot. Der Leitfaden ist ab sofort kostenfrei im Publikationsdienst der LUBW abrufbar: https://pd.lubw.de/10662 Ausschreibungsdateien in GAEB-Format und Checklisten als ausfüllbare PDF-Dateien werden auf der Website des Innovationszentrums Zirkuläres Bauen bereit gestellt: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/abfall-und-kreislaufwirtschaft/zirkulaeres_bauen Qualifizierungskurs „Zirkuläres Bauen“ mit Architektenkammer Die LUBW hat Zusammenarbeit mit der Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW) und der Zirkular GmbH, einem Fachplanungsbüro in Basel, einen Qualifizierungskurs ins Leben gerufen. Der Lehrgang „Zirkuläres Bauen“ bietet eine praxisnahe Weiterbildung für Fachkräfte aus der Bau- und Immobilienbranche. Ziel ist es, den Teilnehmenden die Relevanz, Potenziale und Herausforderungen des zirkulären Bauens nahezubringen und sie zu befähigen, Bauprojekte zirkulär zu planen und umzusetzen. Der Kurs besteht aus fünf zweitägigen Modulen, die theoretische Grundlagen, Praxisbeispiele, Workshops und eine Exkursion beinhalten. Er richtet sich an Architektinnen, Architekten, Bauingenieurinnen, Bauingenieure und Fachkräfte der Bauwirtschaft, die ihre Kompetenzen im zirkulären Bauen erweitern möchten. Weitere Informationen unter: https://www.akbw.de/angebot/ifbau-fortbildungen/seminar-suche/detailansicht-ifbau-seminare/seminar/251002-grundlagenkurs-einfuehrung-in-das-zirkulaere-bauen-100124 Mit zirkulärem Bauen EU-Vorgaben erfüllen Seit dem Jahr 2022 verpflichtet die EU große Unternehmen in der EU-Taxonomie, über die Nachhaltigkeit ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten zu berichten. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Die Nachhaltigkeit wird anhand des Beitrags zu sechs Umweltzielen nachgewiesen, beispielsweise „Klimaschutz“ oder „Übergang zur Kreislaufwirtschaft“. In der Baubranche kann dieses Ziel etwa durch den Einsatz von wiederverwerteten oder wiederverwendbaren Materialien und der Option zur Rückbaubarkeit durch leicht demontierbare Bautechniken realisiert werden. Durch die Einführung der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind ab dem Jahr 2025 zunehmend auch kleine und mittlere Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Die Unternehmen haben mit der Berichtpflicht aber auch die Möglichkeit, ihre Maßnahmen im Bereich zirkuläres und nachhaltiges Bauen darzustellen. Quellen: (1)  Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) (2020): Umweltfußabdruck von Gebäuden in Deutschland. https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2020/bbsr-online-17-2020-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (2)  Umweltbundesamt (2022): Die Nutzung natürlicher Ressourcen. Ressour­cenbericht für Deutschland 2022. https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/fb_die_nutzung_natuerlicher_ressourcen_2022_0.pdf Weiterführende Information zum Thema Zirkuläres Bauen finden Sie auf der Webseite: www.inzibau.de Bild zeigt: Der neue Leitfaden wurde im Rahmen der Fachtagung „Zirkuläres, nachhaltiges Bauen in Kommunen“ am 22. Oktober 2024 in Stuttgart erstmals vorgestellt.  Vor Ort waren Staatssekretär Andre Baumann vom Umweltministerium und Dagmar Berberich, Leiterin des Referats Kreislaufwirtschaft und Chemikaliensicherheit der LUBW. Quelle: LUBW. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Indikatorenbericht 2021 – Nachhaltige Entwicklung in Berlin

Der aktuelle Datenbericht 2021 enthält 40 ausgewählte Indikatoren zur Nachhaltigen Entwicklung. Die Indikatoren sind jeweils einem der 17 globalen Ziele zur nachhaltigen Entwicklung zugeordnet. Von Aalen über Forschungsausgaben bis hin zu Verkehrslärm – der Bericht beinhaltet verschiedenste Fakten zum Thema Nachhaltigkeit. Diese Bandbreite ermöglicht eine einzigartige Darstellung der Vielfalt in der Metropole Berlin. Für die 40 Indikatoren werden jeweils Datenreihen so aktuell wie möglich präsentiert. Kurzbeschreibungen und Diagramme ergänzen und veranschaulichen die Informationen. Nach den Berichten der Jahre 2012 und 2014 stellt die aktuelle Bestandsaufnahme 2021 einen weiteren soliden Datenüberblick für Berlin zur Verfügung. So können Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung in den drei Dimensionen Wirtschaft – Soziales – Umwelt für die Gegenwart und Zukunft identifiziert und konkretisiert werden. Der nun vorliegende Indikatorenbericht ist eine Bestandsaufnahme über das, was bereits erreicht wurde und was noch zu tun ist. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg unternimmt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mit diesem Bericht einen wichtigen Schritt in Richtung datenbasierter Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Indikatorenbericht bietet eine faktenbasierte und wissenschaftlich fundierte Bestimmung, wo wir uns auf dem Weg zu den Nachhaltigkeitszielen befinden. Neben der Bestandsaufnahme stellt der Indikatorenbericht auch eine Aufforderung dar. Wir müssen besonders in den Blick nehmen, wo wir mehr tun können und welche Herausforderungen wir meistern müssen. Nur so können wir effizient handeln. Im Zuge der Erstellung der Nachhaltigkeitsstrategie für Berlin ist auch geplant, den Indikatorenbericht nochmals anzupassen. Der Berliner Kernindikatorenbericht zur nachhaltigen Entwicklung wurde erstmals im August 2012 vorgelegt. Mit dem zweiten Kernindikatorenbericht von 2014 wurde eine kontinuierliche datenbasierte Berliner Nachhaltigkeitsberichterstattung auf den Weg gebracht. Im Rahmen der Umsetzung der Ziele der Agenda 2030 auf nationaler Ebene wurde die Nachhaltigkeitsstrategie durch die Bundesregierung im Jahr 2021 grundlegend aktualisiert. Alle zwei Jahre berichtet das Statistische Bundesamt ausführlich über die Entwicklung der nationalen Nachhaltigkeitsindikatoren zur Messung der Zielerreichung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie im Rahmen sogenannter Indikatorenberichte. Diese beinhalten detaillierte Beschreibungen aller Indikatoren, deren Entwicklung und ihren Status, sowie weiterführende Analysen. Das Statistische Bundesamt stellt auf der Online Plattform für nachhaltige Entwicklung auch die Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie dar. Diese umfassen aktuelle statistische Daten und Metadaten für Deutschlands nachhaltige Entwicklung in aufbereiteter und interaktiver Form. Somit lässt sich die Entwicklung der Indikatoren sowie deren Grad der Zielerreichung im Zeitverlauf anschaulich verfolgen. Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Sustainable development in the European Union – Monitoring report on progress towards the SDGs in an EU context (2022 edition) The Sustainable Development Goals Report 2021 – SDG Indicators

Unternehmerische Verantwortung

Städte wie Berlin erzeugen überregionale, teils sogar global wirksame Stoffströme und nutzen Ressourcen aus aller Welt – ihre Umweltwirkungen reichen weit über die Stadtgrenzen hinaus. Immer mehr Unternehmen setzten sich damit auseinander. Neben Ressourceneffizienz und Klimaschutz ist auch die Förderung biologischer Vielfalt Teil einer nachhaltigen Unternehmensführung. Bei Investitionen können Unternehmen auf Umweltstandards achten, ihre Aktivitäten in Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichten reflektieren und so ihrer Verantwortung gerecht werden. Nicht zuletzt verfügen einige Unternehmen über große Flächen – und damit über ein erhebliches Potenzial: Wie man diese Flächen gestaltet und pflegt, wirkt sich unmittelbar auf die biologische Vielfalt der Stadt aus. Auch bei durch Baumaßnahmen bedingten Eingriffen in Natur und Landschaft können sie auf hohe Standards achten. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz – Vorgängerin der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – hat gemeinsam mit der IHK Berlin einen Leitfaden erarbeitet. Er zeigt, was Unternehmen tun können, um Biodiversität zu fördern: Auf dem Firmengelände mit gebietseigenem Saatgut Blühstreifen und artenreiche Wiesen anzulegen, ist ein möglicher Baustein. Für Trockenmauern, Miniwildnisse, neue Hecken und Bäume zu sorgen oder Dächer und Fassaden zu begrünen, sind andere. Besonders gelungene Beispiele zeichnet die IHK Berlin seit 2016 in einem Wettbewerb aus: Sie kürt Berlins beste Firmengärten. Die Schaffung eines schönen Arbeitsumfeldes und die Förderung der Biodiversität gehen Hand in Hand. Biologische Vielfalt / Business in Berlin Supports Biodiversity. Vorschläge zum Handeln – ein Leitfaden Die Berliner Wasserbetriebe haben in der Stadt mehr als 270 Grundstücke. Um dieses große Flächenreservoir kümmert sich ein Team eigener Fachleute. Sie betreuen naturschutzfachlich bedeutsame Flächen, wie z.B. die Wasserwerke mit zahlreichen gesetzlich geschützten Biotopen sowie seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten. Doch auch kleinere Einrichtungen der technischen Infrastruktur werden teilweise so gestaltet, dass ein Mehrwert für die biologische Vielfalt entsteht. Ein Beispiel ist die Oberflächenwasseraufbereitungsanlage (kurz: OWA) Tegel. Um das Gebäude und auf seinem Dach wurden Wiesen mit gebietseigenen Pflanzen angelegt. Auch eine kleine Sanddüne mit typischer Trockenrasenvegetation ist entstanden. Das Bundesamt für Naturschutz hat das Vorhaben im Bundesprogramm Biologische Vielfalt mit Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert; Heinz-Sielmann-Stiftung, Bodensee-Stiftung und Global Nature Fund haben es umgesetzt, und die Koordinierungsstelle Florenschutz und das Projekt Urbanität und Vielfalt haben es unterstützt. Die Malzfabrik in Berlin-Schöneberg zeigt, wie vielfältig sich Unternehmen engagieren können. Das Industriedenkmal wird seit Jahren revitalisiert. Leitgedanke dabei ist eine umweltgerechte und nachhaltige Entwicklung. So wurden auf dem heute naturnah gestalteten Gelände zwei große Teiche angelegt, um Regenwasser zu versickern. Sie sind zugleich Lebensraum vieler Insekten und Amphibien. Auch die Firmen, die sich angesiedelt haben, folgen dem Leitgedanken. Eine der bekannteren sind die ECF Farmsystems. Sie koppeln in ihrer ECF Farm Berlin die Produktion von Fisch und Basilikum nach dem Kreislaufprinzip „Fisch düngt Pflanze“. Malzfabrik Berlin-Schöneberg IHK Berlin über biologische Vielfalt in Unternehmen

HKNR-Newsletter - Nr.: 1/2024

Liebe Lesende, der Frühling bringt jedes Jahr aufs Neue sattes Grün und vielerlei andere Farben. Er steht damit nicht nur für die wiederkehrende Erneuerung der Natur, sondern auch für neues Wachstum. Wir erleben das Wachstum des HKNR ja seit vielen Jahren, jetzt aber mit einem neuen Schub im Lichte der neuen Register. Die Verabschiedung der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) ordnet diese neuen Aufgaben endgültig dem Umweltbundesamt zu und damit erhalten wir die Zusagen für neue Personalstellen, die wir hoffentlich schnell besetzen können. Im Rahmen der Debatten zu dieser Verordnung in den Ausschüssen wurde die Entbürokratisierung von vielen Seiten betont. Es liegt auch in unserem Interesse, einen effizienten Vollzug aufzusetzen. Gleichzeitig muss er rechtssicher umsetzbar sein, auch das ist im Interesse aller Beteiligten. Daneben wird der laufende Betrieb des Strom-HKNR stetig angepasst an neue Anforderungen, wie z. B. die gekoppelten HKN. Der Leitfaden zur Kopplung wird von Ihnen brennend erwartet und liegt nun endlich vor. Wir haben mehrere Abstimmungsrunden dazu gedreht und sind froh, Ihnen nun ein hoffentlich ausgereiftes Dokument an die Hand geben zu können. Wir haben außerdem die Ausschreibung für ein Projekt zur Energiekennzeichnung auf den Weg gebracht. Die Herkunftsnachweise haben ja keinen Selbstzweck, sondern dienen der Kennzeichnung. Wie das für Gas und Wasserstoff aussehen könnte und welche Anforderungen an europäische Regelungen daraus erwachsen, soll unser Projekt erarbeiten. In diesen Zusammenhang ist auch die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandard für den Klimawandel einzuordnen. Große Unternehmen werden ab dem Jahr 2025 die Treibhausgasemissionen ihres Energiebezugs berichten müssen und wir setzen uns ausführlich mit diesen Fragestellungen auseinander. Last but not least blicken wir im Newsletter kurz zurück auf die E-world im Februar und kündigen Ihnen einen wichtigen Termin an: Die Planung für die 7. HKNR-Fachtagung hat begonnen! Wir wünschen Ihnen einen wunderbar bunten Frühling! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters

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