Ziel dieses Berichtes ist der Vergleich unterschiedlicher Methodiken, die in Listen oder Datenbanken von Umweltkosten (environmental unit costs) verwendet werden. Diese werden u.A. für Kosten-Nutzen-Analysen und Umwelt- oder Nachhaltigkeitsberichterstattung genutzt. Die Analyse basiert auf einem Kernset von Listen und Datenbanken, das aus einer Sondierung des Umweltbundesamtes hervorging. Ergänzt wurde dies um weitere aktuelle Listen und Veröffentlichungen, die für Deutschland relevante Daten enthalten. Insgesamt 15 Umweltkostenlisten und ihre ergänzenden Dokumente werden innerhalb des Berichts methodisch verglichen. Veröffentlicht in Texte | 159/2023.
The Methodological Convention 3.0 for the Assessment of Environmental Costs contains recommendations for methods to assess environmental costs (Part “Methods”) and provides new cost rates for emissions of greenhouse gases, air pollutants and noise, as well as for transport and energy generation (Part “Cost rates”). The cost rates show the benefit of environmental protection for society – and the costs that society incurs if environmental protection is neglected. The cost rates can be used to assess the impacts of laws and public investments, and for the design of economic instruments. In the corporate sector, the cost rates can be used, i.a., to calculate the environmental costs of production and in sustainability reports. The new version of the handbook – the „Methodological Convention 3.1” – has been published in German on December 21, 2020. It contains an update on the cost rates published in the “Methodological Convention 3.0” as well as new cost rates for building materials, emissions of nitrogen and phosphorus, and GHG emissions in agriculture. An English version will be available early in 2021. Veröffentlicht in Broschüren.
The Methodological Convention 3.1 for the Assessment of Environmental Costs – Value Factors provides value factors for emissions of greenhouse gases, air pollutants, noise, nitrogen and phosphorus, as well as for transport, energy generation, building materials and greenhouse gas emissions in agriculture. The value factors show the benefit of environmental protection for society – and the costs that society incurs if environmental protection is neglected. The value factors can be used to assess the impacts of laws and public investments, and for the design of economic instruments. In the corporate sector, the cost rates can be used, i.a., to calculate the environmental costs of production and in sustainability reports. Veröffentlicht in Broschüren.
The new version of the UBA Handbook on Environmental Value Factors – the „Methodological Convention 3.2” – contains a partial update of the monetized environmental impacts published in the “Methodological Convention 3.1”, based on new value factors for greenhouse gas and air pollutant emissions. A comprehensive update of all value factors – including components such as emission factors and utilization rates – will be published in the Handbook on Environmental Value Factors 4.0, scheduled for 2025. Environmental value factors reflect the benefit of environmental protection for society – and the costs that society incurs if environmental protection is neglected. The value factors can be used in the public sector to assess, e.g., the impacts of regulation and infrastructure investments, and for the design of economic instruments. In the corporate sector, the value factors can be used, i.a., to inform management decisions, monetize the environmental impacts of financial investments, and in sustainability reporting. Veröffentlicht in Broschüren.
Politik muss Rahmenbedingungen für Umweltschutz als Wettbewerbsvorteil schaffen Der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) engagiert sich mit verschiedenen Aktivitäten für den Umwelt- und Klimaschutz – zum Beispiel mit eigenen Bio-Marken, einem größeren vegetarischen und veganen Angebot oder Energieeffizienzsteigerungen in den Filialen und Unternehmensstandorten. Insgesamt aber könnten die untersuchten Unternehmen ihren Einfluss und Handlungsspielraum deutlich stärker nutzen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts (UBA). Die größten Stellschrauben liegen demnach in den Bereichen Sortimentsgestaltung, Reduktion von Lebensmittelverschwendung und Sensibilisierung der Konsument*innen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Unternehmen im Lebensmitteleinzelhandel haben sehr viel Einfluss – sowohl auf die Produktionsbedingungen als auch auf das Konsumverhalten. Daraus erwachsen Handlungschancen und auch Verantwortung. Einige Unternehmen gehen hier schon voran und haben sich zum Beispiel ambitionierte Ziele für Klima- und Waldschutz gesetzt. Das Potenzial ist aber noch lange nicht ausgeschöpft: die Nachhaltigkeitsstrategien der Konzerne sind bis jetzt nur unzureichend verankert. So wird zwar viel von Umweltschutz und Nachhaltigkeit gesprochen, aber im Einkauf der Produkte, bei Preisgestaltung oder Werbung zum Beispiel sehen wir oft das Gegenteil. Hier ist auch die Politik ist gefragt: Sie muss entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, damit aktiver und konsequenter Umweltschutz zum Wettbewerbsvorteil für die Unternehmen wird.“ In der Studie wurde das Umweltengagement der acht umsatzstärksten LEH-Unternehmen Deutschlands (ALDI Nord, ALDI SÜD, EDEKA, Kaufland, Lidl, Netto Markendiscount, PENNY und REWE) systematisch in den Bereichen Lieferketten (Einkauf und Zusammenarbeit mit Lieferanten), eigene Standorte sowie Konsum (Interaktion mit Verbraucher*innen) bewertet. Bewertet wurden 22 Handlungsfelder, 43 Indikatoren und 112 Subindikatoren jeweils auf einer Skala von 1 (no practice) bis 5 (best practice). Im Mittel schneiden die Unternehmen zwischen 1,6 und 3 ab (siehe Tabelle). Vor allem bei der Berichterstattung zu Umweltzielen sowie bei Energieeffizienzsteigerungen in den Filialen und Produktionsstätten schneiden die Unternehmen eher gut ab. Auch in Bezug auf Umweltkampagnen und Sensibilisierungsmaßnahmen erzielen die acht Supermärkte gute Ergebnisse. So nutzen die Unternehmen z.B. Branchenstandards und Zertifizierungen für bestimmte Rohstoffe wie Kakao, Kaffee oder Palmöl und arbeiten daran, sich wissenschaftsbasierte Klimaziele oder Ziele für entwaldungsfreie Lieferketten zu setzen. Weitere positive Beispiele sind Aktionen und Kampagnen zur Reduktion von Lebensmittelverschwendung, vor allem im Bereich Obst und Gemüse; das große Angebot an Biolebensmitteln (62 Prozent des Umsatzes mit Biolebensmitteln werden im konventionellen LEH erzielt); zahlreiche Pilotprojekte zum Klima - und Umweltschutz, z.B. zur Darstellung der Umweltkosten in den Verkaufspreisen sowie das steigende Angebot an pflanzlichen Alternativprodukten. Insbesondere in den Bereichen Sortimentsgestaltung und Sensibilisierung von Konsument*innen nutzen die Unternehmen ihren Handlungsspielraum aber überhaupt nicht oder nur unzureichend. Mit Sortimentsgestaltung ist der (nachhaltige) Einkauf der Produkte und Rohwaren gemeint; Sensibilisierung der Konsument*innen umfasst Maßnahmen im Bereich der Ladengestaltung, Produktplatzierung und Werbung, um die Menschen zu umweltfreundlicheren Kaufentscheidungen zu motivieren. Hier könnte zum Beispiel beim Sortiment ein stärkerer Fokus auf Umweltschutz gelegt werden, indem besonders umweltschädliche Produkte – wie Ware, die per Flugzeug geliefert wird – nicht angeboten werden. Auch im Bereich Werbung wird noch nicht genug getan. So werden zum Beispiel tierische, umweltschädlichere Produkte deutlich stärker beworben als die umweltfreundlicheren pflanzlichen Alternativen. Die Studie empfiehlt den Unternehmen, ihr Nachhaltigkeitsmanagement insgesamt systematischer zu gestalten: Dazu sollten durchweg überprüfbare Ziele zur ökologischen Nachhaltigkeit gesetzt werden, in bessere Daten investiert sowie das Nachhaltigkeitsmanagement stärker mit Geschäftsführung, Einkauf und Warengruppenmanagement verknüpft werden. Auch die Politik ist gefragt: Das UBA empfiehlt einen Politik-Mix aus finanziellen Anreizen – zum Beispiel Neuausrichtung der Mehrwertsteuer für Lebensmittel nach ökologischen Kriterien – und regulatorischen Maßnahmen. Dazu zählt beispielsweise die Internalisierung externer Kosten – Umweltkosten der Produktion, wie Luftverschmutzung oder Klimaschäden, die bislang von der Gesellschaft getragen werden, würden dabei eingepreist. Außerdem sollten Mindeststandards im Rohwareneinkauf, etwa für Palmöl oder Soja, eingeführt oder bestimmte, besonders schädliche Fangarten im Fischfang ausnahmslos verboten werden. Zudem sollte die Politik Rahmenbedingungen für eine transparente und besser vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen setzen. Die Studie wurde vom Schweizer Forschungsinstitut für Biologischen Landbau (FiBL) mit Unterstützung von Systain Consulting durchgeführt. Zur Erfassung und Bewertung der Umweltleistungen der LEH-Unternehmen wurde ein wissenschaftlich basiertes Bewertungsinstrument aus 22 Handlungsfeldern, 43 Indikatoren und 112 Subindikatoren entwickelt. Die zur Bewertung verwendeten Daten stammen zum Teil aus öffentlich verfügbaren Quellen, ergänzend wurden zusätzlich unternehmensinterne Informationen durch einen Fragebogen eingeholt. Die aktuelle Studie markiert den Ausgangspunkt des LEH-Monitorings, das in den nächsten Jahren fortgeführt werden soll. Es soll Trends und Entwicklungen zeigen und darstellen, in wie weit sich die Transformation des Ernährungssystems im Bereich LEH erfassen lässt um ggf. neue politische Impulse setzen zu können.
Analyse obligatorischer Nachhaltigkeitsberichte zeigt Defizite In der Europäischen Union sind bestimmte große Unternehmen zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet. Dadurch sollen insbesondere Finanzmarktakteure ein umfassenderes Bild erhalten, welchen Nachhaltigkeitsrisiken Unternehmen ausgesetzt sind und welche Auswirkungen sie selbst auf Umwelt und Gesellschaft haben. Eine aktuelle Studie des UBA zeigt anhand hiesiger Unternehmen, dass zwar zunehmend über Klima, Wasser, Ressourcen und Abfall berichtet wird, aber noch große Lücken bestehen. So machen nur etwa 20 Prozent der Unternehmen Angaben zur Luftreinhaltung und Biodiversität. Deutlich wird, dass die identifizierten Lücken in der Berichterstattung oft an den unzureichenden gesetzlichen Vorgaben liegen. Das Umweltbundesamt schlägt daher unter anderem vor, EU-weit Berichtspflichten für einzelne Umweltthemen festzulegen. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts: „Wir brauchen in Europa dringend aussagekräftige und standardisierte Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen. Nur mit deutlich mehr Transparenz kann der Finanzmarkt künftig seine Hebelwirkung entfalten und den nötigen Beitrag zur Transformation unserer Wirtschaft leisten. Die jetzt von der Europäischen Kommission angestoßene Reform der CSR-Richtlinie muss genau das erreichen. Aktuell sind die Vorgaben über einzelne Umweltthemen noch viel zu vage, weswegen die Berichtspflicht die Realität in den Unternehmen nur lückenhaft abbildet.“ Der Klimaschutz ist in den Berichten deutscher Unternehmen, die im Zuge der Corporate Social Responsibility (CSR)-Berichtspflicht erstellt wurden, das dominante Umweltthema. Für das Jahr 2019 berichten circa 80 Prozent der Unternehmen über Klima , mehr als die Hälfte davon auch zu Klimazielen. Über Pläne treibhausgasneutral zu werden, berichten 32 der 228 untersuchten Unternehmen. Lediglich etwa ein Drittel der Unternehmen berichtet, inwiefern die Klimaziele in Verbindung mit Maßnahmen und Leistungsindikatoren stehen - nur mit diesem Dreiklang ist nachvollziehbar, wie ernsthaft ein Unternehmen Klimaschutz betreibt. Über Wasser, Ressourcen, Abfall, Luft und Biodiversität und die Unternehmenspolitik in diesen Bereichen wird weitaus weniger als über Klima berichtet. Zu Ressourcen und Abfall machen weniger als 60 Prozent Angaben, zu Wasser nur etwas mehr als die Hälfte und zu Biodiversität und Luft sogar unter 20 Prozent der Unternehmen. Die Großunternehmen aus dem DAX 30 schneiden hier durchweg besser ab. Auch in der Berichterstattung über Lieferketten zeigen sich Lücken. Immerhin gibt knapp die Hälfte der Unternehmen grundlegende Informationen über ihre Lieferkettenstrukturen preis. Aber nur knapp ein Viertel der Unternehmen berichtet über Hochrisiko-Lieferketten, weniger als jedes zehnte geht über direkte Lieferanten hinaus. Umweltthemen in der Lieferkette sprechen nur rund ein Viertel der Unternehmen an. Die Studie zeigt aber auch, dass es bereits Beispiele guter Berichtspraxis gibt. Die betreffenden Unternehmen zeichnen sich oft dadurch aus, dass die Verantwortung für Nachhaltigkeit auf höchster Leitungsebene verankert ist. Besser aufgestellt sind auch Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem betreiben oder sich bei der Berichterstattung an Standards wie die Global Reporting Initiative oder den Deutschen Nachhaltigkeitskodex halten. Die identifizierten Lücken in den verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichten gehen oft nicht auf einen fehlenden Willen der Unternehmen zurück, sondern sind regelmäßig durch die unklaren Anforderungen begründet, die das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz an die Unternehmen stellt. Bislang sind Informationen über Umwelt, Klima und andere Nachhaltigkeitsthemen nur dann zwingend zu berichten, wenn sie auch finanziellen Auswirkungen für die Unternehmen mit sich bringen. Etwa 60 Prozent der Unternehmen folgen diesem Verständnis. Konkrete Vorgaben zur Berichterstattung über Strategien, Ziele und Maßnahmen fehlen bislang. Diese Einschränkungen führen dazu, dass Unternehmen in freiwilligen Nachhaltigkeitsberichten teils umfangreicher und besser berichten. Die CSR-Richtlinie soll auf EU-Ebene nun novelliert werden. Dafür geben die Autorinnen und Autoren der Studie zehn zentrale Empfehlungen ab. So sollte sich die Berichtspflicht künftig konkret auf die einzelnen Umweltthemen beziehen, alle aus Umweltperspektive wesentlichen Informationen umfassen, und die Offenlegung von Strategien, Zielen, Maßnahmen und Leistungsindikatoren stärken. Der am 21. April vorgestellte Vorschlag der Europäischen Kommission macht wichtige Schritte in diese Richtung. Auch die Bundesregierung möchte mit ihrer kürzlich verabschiedeten Sustainable Finance Strategie auf eine ambitionierte Weiterentwicklung der CSR-Richtlinie hinwirken. Die vorliegenden Ergebnisse beruhen auf einer empirischen Auswertung der nichtfinanziellen Erklärungen und gesonderten nichtfinanziellen Berichte aller deutschen kapitalmarktorientierten Unternehmen, die unter die Regelungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz fallen. Im Fokus der Untersuchung standen Unternehmen der Realwirtschaft. Berichtspflichtige Banken und Versicherungen, die nicht kapitalmarktorientiert sind, waren nicht Teil der Untersuchung. Ausgewertet wurden insgesamt 249 Berichte aus dem Jahr 2018 und 228 Berichte aus dem Jahr 2019. Es wurden nur solche Informationen einbezogen, die explizit als Erfüllung der Berichtspflicht ausgewiesen waren. Zusätzlich zur Auswertung der Berichte wurden 22 Interviews mit ausgewählten Expertinnen und Experten aus Finanzwirtschaft, Unternehmen und Zivilgesellschaft geführt. Eine feste Expertengruppe aus drei Personen hat die Erstellung der Studie begleitet. Die Studie wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung Arqum und dem Fair Finance Institute verfasst.
Das Umweltbundesamt hat nach der ersten "Marktanalyse Ökostrom“ im Jahr 2014 eine erneute Studie bzgl. vertiefender Aspekte der bisherigen und zukünftig möglichen Entwicklungen des Ökostrommarkts beauftragt. Diese nun vorliegende Marktanalyse Ökostrom II beginnt mit einer Untersuchung der Begrifflichkeiten im Ökostrommarkt und stellt dessen Status im Jahr 2017 dar. Anschließend wurden die jeweiligen Nutzenwirkungen von EEG und freiwilligem Ökostrommarkt sowie die Wirkungen der Zusatzmerkmale der aktuell erhältlichen Ökostromprodukte analysiert. Arbeitspaket 2 liefert eine Übersicht über den Markt von Herkunftsnachweisen (Akteur*innen, Handelsstufen und Handelswege, Absatzmengen, Preisentwicklung und Entwicklungen auf dem europäischen HKN-Markt). Weiterhin beschäftigt sich dieses Kapitel mit der Weiterentwicklung des HKN-Systems. Ein dritter Teil widmet sich den Einstellungen und Verhaltensweisen der Haushaltskund*innen und Unternehmen in Bezug auf die Energiewende im Allgemeinen sowie Ökostromprodukte und die Stromkennzeichnung im Besonderen. Der vierte Teil dieser Marktanalyse Ökostrom befasst sich mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und damit, wie aussagekräftig und vergleichbar die von den Unternehmen veröffentlichten Daten und Berichte sind. Veröffentlicht in Climate Change | 30/2019.
To allow the ISC3 a quick start to its substantive work, the clients ( UBA / BMUB ) have commissioned the drafting of three studies. The objective of this study was to create a knowledge base by mapping the most relevant initiatives/approaches in the field of sustainable chemistry. For this purpose, the follow-ing sectors were examined: Green chemistry (n = 8), international organizations (2), (chemical) indus-try approaches (5), approaches from the upstream/downstream value chain (3), approaches at com-pany level (6), approaches in sustainability reporting, sustainability rating and socially responsible in-vestment (4), approaches from further non-governmental/non-profit organisations (NGOs/NPOs) (1), and research approaches (1). Gaps were identified and recommendations for the future work of the ISC3 were derived. Veröffentlicht in Texte | 82/2017.
Nach der Veröffentlichung des ersten Global Sustainable Development Report (GSDR) zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) im September 2019 analysiert der UBA -Bericht die Entwicklung in Deutschland in Bezug auf die sechs inhaltlichen Ansatzpunkte („entry points“) des GSDR anhand der Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS). Der Bericht fordert eine Stärkung u.a. in den Bereichen Governance, nachhaltige Finanzwirtschaft und Rolle der Wissenschaft. Um die „wissensbasierten Transformationen” in Deutschland anhand dieser Hebel zu beschleunigen, werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Veröffentlicht in Texte | 59/2021.
Die Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten (MK) enthält Empfehlungen für Methoden zur Ermittlung von Umweltkosten (MK 3.0, Teil „Methodische Grundlagen“) sowie im erweiterten Kostensätzeteil (MK 3.1) die aktualisierten Kostensätze aus der MK 3.0 zu den Themen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Lärm, Verkehr und Energie, ergänzt um neue Kostensätze zu den Themen Baustoffe, Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft sowie Stickstoff- und Phosphoremissionen enthalten. Die Kostensätze machen deutlich, welchen Nutzen Umweltschutz für die Gesellschaft hat und welche Kosten der Gesellschaft durch unterlassenem Umweltschutz entstehen. Sie ermöglichen eine bessere Abschätzung der Folgen von gesetzlichen Regelungen und öffentlichen Investitionen sowie der Ausgestaltung von ökonomischen Instrumenten. In Unternehmen können sie unter anderen verwendet werden, um die Umweltkosten von Produkten zu bestimmen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ergänzen. Veröffentlicht in Broschüren.
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Land | 53 |
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