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Datierung ausgewählter Bestandteile der aufgespülten Mudde aus der Baggerung zur Warnowquerung für die Beurteilung der Entstehung der Mudde

Das Projekt "Datierung ausgewählter Bestandteile der aufgespülten Mudde aus der Baggerung zur Warnowquerung für die Beurteilung der Entstehung der Mudde" wird/wurde gefördert durch: Hansestadt Rostock. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Rostock, Institut für Management ländlicher Räume, Lehrstuhl für Landschaftsplanung und Landschaftsgestaltung.Datierung ausgewählter Bestandteile der aufgespülten Mudde aus der Baggerung zur Warnowquerung, für die Beurteilung der Entstehung der Mudde (Art und Zeitraum) und der sich daraus ableitenden Abbauprognose für die Organische Substanz im aufgespülten Substrat, als wichtigen Parameter zur Ermittlung der Nachhaltigkeit der bodenverbessernden Wirkungen bei der beabsichtigten Verwertung der aufbereiteten Bodenmaterialien - Grundlage zur Festlegung von Einsatzmöglichkeiten und Einsatzzielen. - Auswahl und Vorbereitung der Einzelobjekte für die Untersuchung - Auswahl geeigneter Einzelobjekte auf den drei Klassierpoldern des SF Schnatermann - Zuordnung der umgebenden aufgespülten Muddechargen anhand der Unterlagen zur Baggerung und Aufspülung zu den jeweiligen Schichten im ehemaligen Sedimentkörper - Kennzeichnung wichtiger stofflicher Eigenschaften dieser Muddechargen anhand vorliegender Analyseergebnisse Analytik der Proben - Durchführung der Analytik als NAN-Leistung - Abholung der Proben vom Labor zur Folgeanalytik und Besprechung zum Laborergebnis - Bewertung der Untersuchungsergebnisse und Anfertigung des Berichtes - Vergleich der Analysenergebnisse mit Untersuchungsergebnissen aus vergleichbaren Untersuchungen - Ableitung des zu erwartenden Abbauverhaltens der Organischen Substanz in der Mudde auf der Grundlage der Altersdatierung der ausgewählten Objekte in Abhängigkeit des Aufbereitungsprozesses für die Mudde und möglicher Einsatzzwecke sowie im Vergleich zum bisherigen Abbauverhalten von aufgespülten brackigen und limnischen Sedimenten - Abschätzung der Nachhaltigkeit der bodenverbessernden Wirkungen beim Einsatz der aufbereiteten Bodenmaterialien in verschiedenen Einsatzbereichen mit unterschiedlichen Einsatzzielen - Ableitung vorrangiger Einsatzgebiete und -ziele.

Marktdaten: Ernährung

Die Höhe des Fleischkonsums und der Marktanteil von Biolebensmitteln sind zentrale Kennzahlen für eine umweltgerechte und nachhaltige Ernährung. Auch die Marktzahlen für MSC-gelabelten Fisch und für Fairtrade-Siegel geben Auskunft darüber, wie wichtig uns ökologische und soziale Kriterien bei der Ernährung sind. Die Senkung von Lebensmittelabfällen ist ein wichtiges umweltpolitisches Ziel. Fleischkonsum: Tendenz zu „weniger“ Der Fleischverzehr in Deutschland lag viele Jahre konstant hoch bei etwa 60 kg pro Person und Jahr. Zwischen 2018 und 2023 ist er um rund 14 % auf 51,6 kg gesunken (siehe Abb. „Fleischverzehr in Deutschland“). Damit liegt er allerdings in Bezug auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) (rund 15 kg pro Person und Jahr) immer noch deutlich zu hoch. Unter „Fleischverzehr“ wird die tatsächlich von Menschen verzehrte Menge erfasst. Bei Angaben zum „Fleischverbrauch“ sind hingegen auch Futtermittel, industrielle Verwertung und Schlachtabfälle wie Knochen enthalten. Biolebensmittel: Zurück in der Wachstumsspur Nimmt man die beiden Corona-Jahre 2020 und 2021 heraus, zeigt sich bei Biolebensmitteln seit Jahren sowohl bei Umsätzen als auch bei Marktanteilen ein stetiges Wachstum in kleinen Schritten (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von Biolebensmitteln“). Um bis 2030 das Ziel von 30 % Marktanteil zu erreichen, müsste das in 2020 erzielte Umsatzwachstum in Höhe von rund 25 % bis 2030 aufrechterhalten werden. Fairtrade-Lebensmittel: Wachstum in der Nische Der Umsatz mit Fairtrade-Lebensmittel hat sich seit 2008 auf über 2 Mrd. Euro bis 2023 mehr als verzwölffacht. Der Marktanteil am gesamten Lebensmittelmarkt lag 2023 bei 0,8 % (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von Fairtrade-Lebensmitteln“). Die Entwicklung ist vergleichbar mit der Marktentwicklung der Biolebensmittel, wenn auch auf einem deutlich geringeren Niveau. Dies liegt u.a. daran, dass das Fairtrade-Label nur für einen Teil der Lebensmittel verfügbar ist. Viele Fairtrade-Produkte sind auch biozertifiziert. So hatten 66 % der Fairtrade-Bananen und 72 % des Fairtrade-Kaffees im Jahr 2023 auch ein Biolabel ( Fairtrade Deutschland 2024 ). ASC- und MSC-Fisch: Im Massenmarkt zu Hause Der Absatz von Fischprodukten aus nachhaltiger Fischerei mit ASC-Label (Aquakultur) und ⁠ MSC ⁠-Label (Wildfang) betrug 2022 rund 250.000 Tonnen, was einem Marktanteil von rund 64 % entspricht (siehe Abb. „Absatz von Fischprodukten mit ASC- und MSC-Label“ und „Marktanteil von Fischprodukten mit ASC- und MSC-Label“). Allerdings sind die Verkaufszahlen im Jahr 2022 deutlich zurückgegangen, was insbesondere auf fehlende Fangquoten im Nordostatlantik zurückzuführen ist ( MSC Deutschland 2023 ). Vermeidbare Lebensmittelabfälle: Zu gut für die Tonne Gemäß einer Studie der GfK fielen 2020 in privaten Haushalten durchschnittlich 22,4 kg vermeidbare Lebensmittelabfälle pro Person an. Dies entspricht einem Einkaufswert von knapp 70 Euro. Einpersonenhaushalte werfen dabei mehr Lebensmittel weg als Mehrpersonenhaushalte (32 kg gegenüber 18 kg pro Person und Jahr). Es werden vor allem leicht verderbliche Lebensmittel weggeschmissen (siehe Abb. „Vermeidbare Lebensmittelabfälle in privaten Haushalten, Anteile nach verschiedenen Lebensmitteln“).

Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen

Nachhaltigkeit ist mittlerweile auch in der Tourismusbranche zu einem zentralen Thema geworden. Gibt es für nachhaltigere Angebote eine Nachfrage? Wie viele Deutsche möchten umwelt- und sozialverträglich reisen und welcher Anteil davon bucht am Ende wirklich auch entsprechend? Diese Fragen untersucht die Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) im Rahmen der Reiseanalyse. Die Studie Der Nachhaltigkeitsmonitor „Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen“ ist eine Langzeitstudie zur konsumentenseitigen Bewusstseins- und Nachfrageentwicklung der ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ bei Urlaubsreisen. Mit dieser Studie wird das Konsumverhalten betrachtet. Hierzu beinhaltet sie festgelegte Indikatoren, deren Veränderung über die Jahre beobachtet wird. Zusätzlich wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 zu ausgewählten Vertiefungsthemen ergänzende Analysen durchgeführt. Nach einer Grundlagenstudie in 2018/19 wurden für die Reisejahre 2021 bis 2023 alle Indikatoren vollständig erfasst. In den Jahren 2020 und 2021 waren die Reisenden wegen der Corona-Pandemie klimafreundlicher unterwegs als in den Jahren zuvor: Es wurde weniger gereist, die gereisten Distanzen waren insgesamt kürzer und die Verkehrsmittelwahl war klimafreundlicher. In den Jahren 2022 und 2023 ist das Reiseverhalten der Deutschen Wohnbevölkerung schnell wieder zu vorpandemischen Verhältnissen zurückgekehrt.  Die Summe der mit dem Flugzeug bei Urlaubsreisen zurückgelegten Kilometern übertrifft 2023 bereits den bisherigen Höchstwert von 2019 (siehe Abb. „Gesamtverkehrsleistung bei allen Urlaubsreisen“). Basis: Urlaubsreisen (ab 5 Tagen Dauer) der deutschsprachigen Wohnbevölkerung ab 14 Jahre ------- Umweltbundesamt 2025 nach Nachhaltigkeitsmonitor „Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen“ der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) im Rahmen der Reiseanalysen RA 2003 bis RA 2024 face-to-face Einstellung zur ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ bei Urlaubsreisen: Die überwiegende Zahl der Deutschen hat eine positive Einstellung zur Nachhaltigkeit beim Reisen. 49 % der Menschen wünschen sich 2024 ökologisch verträgliche Urlaubsreisen. Das sind 7 Prozentpunkte mehr als 2019.  61 % wünschen sich sozialverträgliche Urlaubsreisen (siehe Abb. „Einstellung zur ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen“). Die Zustimmung für die soziale Nachhaltigkeit ist seit jeher größer als der Wunsch nach ökologischer Nachhaltigkeit. Diese Werte verdeutlichen das große Potenzial für nachhaltige Urlaubsreisen in der deutschen Bevölkerung. CO 2 -Kompensation, Nachhaltigkeitskennzeichnung, Entscheidungsrelevanz bei der Reiseauswahl: CO 2 -Kompensationsmöglichkeiten wurden im Jahr 2023 bei 5 % aller Urlaubsreisen genutzt. Dieser Anteil hat zwischen 2021 und 2022 sowohl anteilig als auch absolut abgenommen. 2023 ist er gegenüber 2022 stabil geblieben (siehe Abb. „CO 2 -Kompensation, Nachhaltigkeitskennzeichnung und Bedeutung bei der Reiseauswahl“). Die Buchung von Reiseangeboten mit Nachhaltigkeitskennzeichnung lag 2023 wie schon 2022 bei 11 % der Urlaubsreisen und hat im Vergleich zu 2021 um 2 Prozentpunkte abgenommen, liegt aber fast doppelt so hoch wie in 2019 (6 %). Die Entscheidungsrelevanz der ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ bei der Reiseauswahl liegt weiter auf einem niedrigen Niveau. 2023 war Nachhaltigkeit bei 3 % der Urlaubsreisen ausschlaggebend bei der Entscheidung zwischen sonst gleichwertigen Angeboten, bei weiteren 17 % der Reisen waren Nachhaltigkeitsüberlegungen ein Aspekt von mehreren, die die Urlaubsentscheidung ausgemacht haben. Überfüllung Beim Thema Crowding geht die Studie marktübergreifend der Frage nach, in welchen Situationen sich wie viele Reisende durch Überfüllung gestört fühlen und ob bzw. wo sie sich ggf. informieren, um nicht in unerwünscht überfüllte Verhältnisse zu geraten. Während des Urlaubs werden von fast der Hälfte der Urlauber (44%) einzelne Situationen als „zu voll“ erlebt - im Ausland häufiger als in Deutschland (siehe Tab. „Crowding bei der Urlaubsreise wahrgenommen“). An der Spitze dieser als „zu voll“ erlebten Situationen steht die An- und Abreise, und hier dominiert die An- und Abreise per Flugzeug. Insgesamt lässt sich feststellen, dass vor allem solche Situation als „zu voll“ erlebt werden, die für größere Menschenmengen vorgesehen sind: Verkehr, Innenstädte, Restaurants sind hier zu nennen. Natur- und Outdooraktivitäten sind demgegenüber deutlich weniger im Fokus. Geschäftsreisen – Vorgaben zur nachhaltigeren Reisegestaltung Knapp ein Drittel der Unternehmen (30 %) gibt ihren Beschäftigen Richtlinien zur nachhaltigen Reisegestaltung vor. Die Richtlinien zielen insbesondere auf die Reduktion des Reisevolumens sowie auf die Wahl eines nachhaltigeren Transportmittels. Die meisten Unternehmen entscheiden sich hier eher für „weiche“ Vorgaben in Form von Empfehlungen, der Anteil an „harten“ und somit fest geregelten Vorgaben ist deutlich kleiner (siehe Abb. „Maßnahmen der Unternehmen zur nachhaltigen Gestaltung von Geschäftsreisen“). Da der größere Teil der Vorgaben eher als Empfehlung und weniger als Regel zu sehen ist, liegt die finale Ausgestaltung der Reisen dann doch bei den reisenden Mitarbeitenden. Mobilität Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Alltagsmobilität und Mobilität beim Reisen zusammenhängen. Danach tendieren Personen, die im Alltag häufig nachhaltige Verkehrsmittel nutzen, auch im Urlaub eher zu nachhaltiger Mobilität durch die Nutzung von Bahn oder Bus und neigen seltener zu den Auto- oder Flugreisen. Die Sonderauswertung nahm zusätzlich die Nutzung des 9-Euro-Tickets beim Reisen in den Fokus. Dabei wurde deutlich, dass dieses günstige Angebot für nachhaltige Mobilitätsalternativen – hier die Regionalbahn – zwischen Juli und August 2022 von über der Hälfte der Inlandsreisenden für touristische Mobilität also für An- und Abreise oder für Mobilität vor Ort genutzt wurde („siehe Abb. Nutzung des 9-Euro-Tickets bei Urlaubs- und Kurzurlaubsreisen im Inland“). Solche Angebote können über die Reduzierung der Nutzung von Privatfahrzeugen, die Entlastung der Infrastruktur, die Förderung regionaler Reisen und soziale Inklusion durch günstige Mobilitätskosten eine nachhaltige Entwicklung im Tourismus fördern. Reiseausgaben Dieses Vertiefungsmodul untersucht, wie Nachhaltigkeitsmerkmale der Urlaubsreise die tatsächlichen Reiseausgaben und die subjektive Bewertung der Reiseausgaben beeinflussen. Die Ergebnisse zeigen keinen klaren Zusammenhang zwischen den Ausgaben und den Nachhaltigkeitsmerkmalen, da diese Merkmale nur einen kleinen Teil der Gesamtausgaben ausmachen. Nachhaltigere Reisen sind teils günstiger, teils teurer, aber es lässt sich keine systematische Preissteigerung feststellen. Reisende, für die ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ ausschlaggebend bei der Reiseentscheidung war, haben zwar deutlich unterdurchschnittliche Reiseausgaben. Dies liegt aber vor allem in der Struktur ihrer Reisen begründet (geringere Distanzen, Auswahl von Unterkunft und Verkehrsmittel). Bei der Reiseentscheidung gibt es insgesamt eine Vielzahl von Weichen, an denen sich Interessierte sowohl für eine kostspieligere oder günstigere Variante als auch für eine nachhaltigere oder weniger nachhaltige Variante entscheiden können. Deshalb ist nachhaltiger Reisen nicht per se teurer oder günstiger. Es kommt auf Auswahl der Reisebausteine im Einzelnen an und ist grundsätzlich sowohl für den schmalen wie auch für den prallen Geldbeutel möglich (siehe Tab. „Ausgaben pro Person und Tag, nach Nachhaltigkeitsindikatoren“). Fazit ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ bei Urlaubsreisen hat Potenzial - auch wenn sie bisher nur selten ausschlaggebend für die Urlaubsentscheidung war. Reiseangebote für unterschiedliche Zielgruppen, die nachhaltig und attraktiv sind, sind gefragt. Die vollständigen Analysen mit vielen weiteren Informationen und Zusammenhängen finden sich in den jährlichen Monitoringberichten . Weiterführende Informationen Thema: Nachhaltiger Tourismus Erste Ergebnisse der Reiseanalyse 2025 Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen: Bewusstseins- und Nachfrageentwicklung und ihre Einflussfaktoren Grundlagenstudie auf Basis von Daten der Reiseanalyse 2019 Monitoringbericht auf Basis von Daten der Reiseanalyse 2022 Monitoringbericht auf Basis von Daten der Reiseanalyse 2023 Monitoringbericht auf Basis von Daten der Reiseanalyse 2024

#WareWunder – UBA startet Kampagne für nachhaltigen Konsum

Mit #WareWunder initiiert das Umweltbundesamt (UBA) ab Juni 2025 eine Kampagne, um nachhaltige Produkte stärker in den Alltag der Verbraucher*innen zu integrieren. Fokussiert werden sieben umweltentlastende Produkte, die weitere Vorteile bieten, wie Kostensparen, Komfort und Gesundheit. Kommunen, Unternehmen und NGOs werden dazu aufgerufen, sich an der Kampagne zu beteiligen. Im Rahmen der Multi-⁠ Stakeholder ⁠-Kampagne #WareWunder werden sieben Produkte präsentiert, die im Alltag und in Sachen ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ wahre Wunder vollbringen. Sie verbinden Nachhaltigkeit mit Qualität und Alltagstauglichkeit und sind ein Gewinn für jeden Einzelnen und die Welt. Zudem können sie als Türöffner dienen und Verbraucher*innen dazu motivieren, sich auch in anderen Bereichen nachhaltiger zu verhalten. Das Umweltbundesamt stellt für interessierte Akteure – sowohl aus öffentlichen Institutionen wie Kommunen, der Privatwirtschaft oder NGOs – kostenfrei professionell gestaltete Kommunikationsmaterialien zur freien Verwendung bereit. Die Kampagne ist dezentral konzipiert. Auf der Website www.umweltbundesamt.de/warewunder können interessierte Akteure die Materialien downloaden, ggf. an das eigene Design anpassen und für ihre Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Umso mehr Multiplikatoren sich an der Kampagne beteiligen, desto größer wird die Ausstrahlungskraft sein. Von Juni 2025 bis März 2026 wird monatlich eins von sieben nachhaltigen Produkten fokussiert, mit einer Sommer- und Weihnachtspause. Juni 2025: Balkonkraftwerke – Kleine Solaranlagen für zuhause helfen, den eigenen Stromverbrauch zu senken. September 2025: Carsharing – Gemeinschaftlich genutzte Fahrzeuge reduzieren den individuellen Autobesitz und schonen Ressourcen. Oktober 2025: Programmierbare Heizkörperthermostate – Effiziente Temperaturregelung senkt den Energieverbrauch in Haushalten. November 2025: Sparduschköpfe – Sparen Wasser und Energie, ohne auf Komfort zu verzichten. Januar 2026: Pflanzendrinks –Alternativen zu Kuhmilch mit geringerer Umweltbelastung in vielfältigen Geschmacksrichtungen Februar 2026: Jeans mit Nachhaltigkeitssiegeln – Umweltfreundlich hergestellte Kleidung mit fairen Produktionsbedingungen. März 2026: Torffreie Blumenerde – Reduziert den Abbau von Moorböden und trägt zum ⁠ Klimaschutz ⁠ bei. Durch diesen gemeinsamen Zeitrahmen wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Verbraucher*innen auf verschiedenen Kanälen mit den nachhaltigen Produkten in Berührung kommen – sei es durch Online-Beiträge, Plakate in Geschäften oder Gespräche im Bekanntenkreis. Zu den bereitgestellten Materialien gehören: Sharepics: fünf bis acht Infografiken pro Produkt mit Postingvorschlägen für jegliche Social-Media-Aktivitäten Textbausteine: konzipiert als Baukasten für Print- und Online-Medien (Zeitschriften, Amtsblätter, Webseiten, etc.) Plakate: ein Plakat pro Produkt zum Aushängen oder Abdruck in Printmedien Kampagnen-Leitfaden: Vorstellung sämtlicher Materialien sowie Tipps für die Erstellung weiterer Materialien und Aktionsideen vor Ort Der Hashtag #WareWunder sorgt zudem für eine Vernetzung in den sozialen Medien, sodass Verbraucher*innen ihre eigenen Erfahrungen teilen und sich gegenseitig inspirieren können. Die Kampagne #WareWunder bietet maximale Flexibilität für alle teilnehmende Akteure. Die Multiplikatoren können selbst entscheiden, bei welchen der sieben nachhaltigen Produkte sie mitwirken möchten – sei es nur in einem einzelnen Aktionsmonat oder über alle sieben Produkte hinweg. Auch der Umfang der Beteiligung ist individuell anpassbar: Kleine Maßnahmen wie das Teilen eines Social-Media-Posts oder eines Artikels in einem Newsletter Mittelgroße Aktionen wie ein Bericht in einer Kundenzeitschrift oder ein Hinweis in einem Amtsblatt Groß angelegte Kampagnen wie Vor-Ort-Veranstaltungen oder Kooperationen mit lokalen Handelspartnern Alle Kampagnenmaterialien stehen kostenfrei zur Verfügung, um die Teilnahme so einfach wie möglich zu gestalten. Mit #WareWunder setzt das Umweltbundesamt einen wichtigen Impuls zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDG 12). Laut der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und dem Nationalen Programm für Nachhaltigen Konsum soll der Konsum in Deutschland umweltschonender und sozial gerechter gestaltet werden. Allerdings empfinden viele Verbraucher*innen nachhaltigen Konsum oft als kompliziert oder teuer. Hier setzt die Kampagne an: Statt langer Erklärungen bietet sie konkrete, alltagstaugliche Lösungen, die nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch andere Vorteile bieten, wie Kosten sparen, Komfort und Gesundheit. Machen Sie mit und tragen Sie dazu bei, nachhaltige Produkte in den Mainstream zu bringen! Materialien und Informationen sind kostenfrei auf der Webseite des Umweltbundesamtes verfügbar. Weitere Informationen: www.umweltbundesamt.de/warewunder Kontakt: warewunder [at] uba [dot] de Telefon: 0340 2103-22 00

Bewertung von Nachhaltigkeitslabeln für Hotelbetriebe

Der vorliegende Bericht befasst sich mit der Bewertung von Nachhaltigkeitslabeln für Hotelbetriebe. Diese Bewertung soll es Privatpersonen und Mitarbeitenden in Unternehmen und Behörden ermöglichen, bei Reisetätigkeiten nachhaltige Betriebe gezielt auswählen zu können. Für die Bewertung etablierter Nachhaltigkeitslabel erfolgte ein Vergleich mit den Kriterien des EU Ecolabels. Insgesamt wurden 15 Label differenziert analysiert. Aus den Ergebnissen der Bewertung werden abschließend Empfehlungen für die Entwicklung eines Referenzstandards sowie für die Akteure in Politik und Verwaltung, Zertifizierungsorganisationen sowie Hotelbetriebe abgeleitet. Veröffentlicht in Texte | 169/2024.

Indikator: Umweltfreundlicher Konsum

Die wichtigsten Fakten 2022 wurden in den Produktbereichen mit staatlichen Umweltzeichen 12,2 % des Umsatzes mit besonders umweltfreundlichen und sozialverträglichen Produkten gemacht. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte bis 2030 einen Marktanteil von 34 % haben sollen. Insbesondere bei Lebensmitteln, Bekleidung und Pkw sind größere Anstrengungen nötig, um dieses Ziel zu erreichen. Welche Bedeutung hat der Indikator? Haushalte können nachhaltigen Konsum direkt und indirekt fördern. Zum einen benötigen energieeffiziente Fahrzeuge oder gedämmte Häuser bei der Nutzung weniger Energie und verursachen einen geringeren Ausstoß von Treibhausgasen. Zum anderen nehmen Verbraucher*innen durch die Bevorzugung entsprechender Produkte indirekt Einfluss auf die Emissionen und die Sozialverträglichkeit der Herstellung. Der ⁠ Indikator ⁠ erfasst die Marktanteile von Produkten mit anspruchsvollen Umweltzeichen. Dabei werden bisher ausschließlich staatlich regulierte Nachhaltigkeitssiegel betrachtet: Energieverbrauchskennzeichnung (Pkw, Haushaltsgroßgeräte, Leuchtmittel und Fernseher), Bio-Siegel (Lebensmittel), Bekleidung (Grüner Knopf) sowie Blauer Engel (Hygienepapiere, Wasch- und Reinigungsmittel). Mit Hilfe des Indikators kann festgestellt werden, ob umweltfreundliche und sozialverträgliche Produktvarianten konventionelle Produktvarianten im Markt ersetzen. Denn nachhaltiger Konsum erfordert, nicht-nachhaltige Konsumweisen durch nachhaltige zu ersetzen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? 2022 hatten umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte einen Marktanteil von 12,2 % in den erfassten Produktgruppen. Nachdem er mit 4,1 Prozentpunkten 2020 deutlich angestiegen war, liegt er 2022 nur geringfügig über dem Wert von 2020. Dies hat im Wesentlichen mit dem Marktanteil von A+-Pkw zu tun. 2020 war dieser von 10,0 % auf 27,5 % durch die umfassende staatliche Förderung sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2022 lag der Marktanteil mit 31,2 % hingegen nur wenige Prozentpunkte über dem Wert von 2020. Biolebensmittel lagen mit einem Marktanteil von 6,3 % in 2022 unter dem Wert von 2020 (6,8 %). Bei den Haushaltsgroßgeräten wachsen die Werte der effizientesten Produkte bei Weißer Ware nur noch wenige Prozentpunkte. Bei den Hygienepapieren sinken die Marktanteile im achten Jahr in Folge auf nur noch 10,0 % bei Privathaushalten. Innerhalb der verschiedenen Produktgruppen unterscheiden sich die Marktanteile teilweise deutlich. Beispiel Haushaltsgeräte: Waschmaschinen mit der höchsten Effizienzklasse hatten zuletzt einen Marktanteil von 95,6 %. Bei Elektroherden und Backöfen oder bei Klimageräten hatte die höchste Effizienzklasse hingegen einen Anteil von unter 1 %. In ihrer Nachhaltigkeitsstrategie setzt sich die Bundesregierung Ziele für den Marktanteil umweltfreundlicher Produkte: Dieser soll bis 2030 auf 34 % steigen. Dieses Ziel erfordert vor allem, dass der Absatz von Biolebensmitteln, von umwelt- und sozialverträglicher Bekleidung sowie der Marktanteil von E-Autos deutlich steigen muss. Auch sollte die sich abschwächende Wachstumsdynamik bei energieeffizienten Produkten neu belebt werden. Wie wird der Indikator berechnet? Für die Berechnung des Indikators wurden für jeden Konsumbereich besonders umwelt- und sozialrelevante Produktgruppen identifiziert, für die Marktdaten verfügbar sind. Da die Märkte der einzelnen Produktgruppen unterschiedlich groß sind, werden die Marktanteile mit dem Umsatzvolumen des jeweiligen Gesamtmarktes gewichtet. Dies garantiert, dass hohe Marktanteile in kleinen Nischenmärkten den ⁠ Indikator ⁠ nicht verzerren. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Grüne" Produkte: Marktzahlen.

Viele Menschen wollen nachhaltig reisen – aber nur wenige tun es

Der Wunsch nach umwelt- und sozialverträglichen Reisen wächst weiter, doch eine echte Wende im Verhalten ist nicht zu erkennen: Die Bedeutung der Nachhaltigkeit in der Reiseentscheidung bleibt weiter gering. Dies zeigen die aktuellen Zahlen des Nachfragemonitors „Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen“, der die Bewusstseins- und Nachfrageentwicklung zur Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen analysiert. Ein Großteil der Bevölkerung möchte nachhaltig reisen Die überwiegende Zahl der Deutschen hat eine positive Einstellung zur ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ beim Reisen. 48 Prozent der Menschen wünschen sich ökologisch verträgliche Urlaubsreisen, 62 Prozent wünschen sich sozialverträgliche Urlaubsreisen. Diese Ergebnisse verdeutlichen das große Potenzial für nachhaltige Urlaubsreisen in der deutschen Bevölkerung. Bei der Umsetzung der Buchung nachhaltiger Reisen hapert es Die Buchung von Reiseangeboten mit Nachhaltigkeitskennzeichnung lag 2023 anteilig bei 11 Prozent der Urlaubsreisen. CO 2 -Kompensationsmöglichkeiten wurden im Jahr 2023 bei 5 Prozent aller Urlaubsreisen genutzt. Auch die Bedeutung der Nachhaltigkeit bei der Reiseauswahl liegt konstant auf einem niedrigen Niveau. 2023 war die Nachhaltigkeit bei 3 Prozent der Urlaubsreisen ausschlaggebend bei der Entscheidung zwischen sonst gleichwertigen Angeboten, bei weiteren 17 Prozent der Reisen waren Nachhaltigkeitsüberlegungen ein Aspekt von mehreren, die die Urlaubsentscheidung ausgemacht haben. Urlaubsreisen im Jahr 2023: Mehr Flugreisen als je zuvor 2023 legten die Deutschen für die Anreise zu ihren Urlaubsorten insgesamt rund 121 Milliarden Kilometer mit verschiedenen Verkehrsmitteln zurück. Im Durchschnitt betrug die Distanz (einfache Strecke) für die Anreise je Urlaubsreise also 1.877 Kilometer, rund 243 Kilometer mehr als im Jahr zuvor. Der Zuwachs an geleisteten Kilometern ist dabei hauptsächlich auf die Zunahme an Flugreisen zurückzuführen. Der Anteil der Flugreisen lag im Reisejahr 2023 bei rund 47 Prozent und erreichte damit einen Höchstwert. Mehr als 95 Milliarden Kilometer wurden für Urlaubsreisen mit dem Flugzeug zurückgelegt, auf klimafreundlichere Alternativen wie Bahn und Bus entfielen insgesamt rund 4 Milliarden Kilometer. Nachhaltiges Reisen ist nicht teurer Der Nachfragemonitor zeigt, dass nachhaltiger Reisen nicht per se teurer ist. Reisende, für die Nachhaltigkeit ausschlaggebend bei der Reiseentscheidung war, hatten sogar deutlich unterdurchschnittliche Reiseausgaben. Dies liegt allerdings vor allem in der Struktur ihrer Reisen begründet (geringere Distanzen sowie andere Auswahl von Unterkunft und Verkehrsmittel). Fazit Zwar möchte ein Großteil der Bevölkerung gerne nachhaltige Urlaubsreisen unternehmen, doch ist diese Erwartung an den Urlaub nur eine unter vielen. Am Ende setzt nur ein sehr geringer Anteil der Reisenden diesen Wunsch auch in die Tat um. Die Buchungszahlen für nachhaltig zertifizierte Reiseangebote bleiben gering, ebenso wie die Nutzung von CO 2 -Kompensationsmöglichkeiten. Besonders die Zunahme an Flugreisen zeigt, dass nachhaltige Alternativen wie Bahn und Bus für die meisten aktuell keine attraktive Option darstellen. Um das Potenzial für nachhaltige Reisen zu nutzen, bedarf es weiterer Anreize und attraktiver nachhaltiger Urlaubangebote, die auch die übrigen Reiseansprüche der Deutschen erfüllen, um nachhaltige Reiseentscheidungen in der Breite der Bevölkerung zum Standard werden zu lassen. Am Preis muss nachhaltigeres Reisen jedenfalls nicht scheitern, da es nicht per se teurer ist. Der Nachfragemonitor „Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen“ Die Reiseanalyse ist eine Untersuchung der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V. (FUR), sie findet jährlich statt. Seit drei Jahren wird der Nachfragemonitor „Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen“ zusätzlich mit finanzieller Unterstützung des Umweltbundesamts aus Mitteln des Bundesumweltministeriums (⁠ BMUV ⁠) durchführt. Als Datenbasis dient die Reiseanalyse der FUR, eine jährliche bevölkerungsrepräsentative Befragung von über 7.000 Personen der deutschsprachigen Wohnbevölkerung ab 14 Jahren zu ihrem Reiseverhalten.

Neue EU-Regeln gegen Greenwashing verabschiedet

Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Mit einer neuen Richtlinie zur Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts will die EU vielfach verbreitetes Greenwashing in der Werbung bekämpfen und verlässliche Umweltinformationen fördern. Ziel der neuen Bestimmungen ist es, dass Verbraucher*innen besser informierte Kaufentscheidungen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen, der Haltbarkeit und der Reparierbarkeit von Produkten treffen können und so zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen. Denn immer mehr Unternehmen versuchen, sich und ihren Produkten mit gezielten Marketing-Maßnahmen ein umweltfreundliches Image zu geben. Verbraucher*innen können dabei in die Irre geführt werden, wenn bestimmte Umweltvorteile im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten suggeriert werden, obwohl diese Vorteile gar nicht vorhanden oder zumindest nicht ausreichend nachgewiesen sind. Die neue „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825) ändert und ergänzt daher die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Der englische Titel der Richtlinie lautet „Empowering consumers for the green transition“, auch als ECGT oder EmpCo abgekürzt. Die Änderungen sehen strengere Vorgaben für die Darstellung verlässlicher, vergleichbarer, begründeter und nachprüfbarer Informationen zu den Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen vor. So sind Textaussagen in Zukunft nur noch mit Begründung möglich, bestimmte Klimaclaims sind gar nicht mehr zulässig. Zudem wird sich durch neue Anforderungen an Siegel, wie zum Beispiel öffentlich zugängliche Kriterien und ein Dritt-Zertifizierungssystem, der Markt der Siegel bereinigen. Mit diesen Änderungen werden den Konsument*innen, den Marktakteuren, Verbraucherverbänden und Gerichten genauere Maßgaben an die Hand gegeben, um zu beurteilen, ob ein Fall unlauterer umweltbezogener Werbung gegeben ist. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten. Die Umsetzung in den Mitgliedstaaten muss bis zum 27. März 2026 erfolgen und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden. Die Richtlinie soll durch eine weitere EU-Richtlinie, die „Green Claims Directive (GCD)“ (auf Deutsch „Richtlinie über Umweltaussagen“), ergänzt werden. In dieser sollen spezifischere Vorgaben für die Begründungen, ihre Nachprüfbarkeit und Kommunikation von ausdrücklichen Umweltaussagen verankert werden. Die wichtigsten Änderungen in Kürze: Änderungen an der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) Die Richtlinie regelt das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb und insbesondere die Zulässigkeit von Werbeaussagen. Allgemeine Umweltaussagen (z.B. „grün“, „öko“) als geschriebener oder gesprochener Text werden bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aber mit einer klaren Spezifizierung und Begründung sind solche Umweltaussagen weiterhin zulässig. Die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln wird verbessert. So sind Kennzeichnungen mit einem Nachhaltigkeitssiegel, das weder von staatlichen Stellen stammt, noch auf einem Dritt-Zertifizierungssystem beruhen, in Zukunft verboten. Zudem müssen Siegel allen Unternehmen zugänglich sein und ihre Bewertungsmaßstäbe veröffentlichen. Umweltaussagen über das gesamte Produkt, obwohl diese nur einen Teil betreffen, werden verboten. Produktbezogene Klimaaussagen, die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen, werden in die Liste unlauterer Praktiken aufgenommen und damit stark eingeschränkt. Dies bedeutet, dass Hersteller und Händler nicht mehr damit werben können, dass ein solches Produkt hinsichtlich seiner Treibhausgasemissionen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, wenn dies auf Kompensationen außerhalb der Wertschöpfungskette beruht. Unternehmensbezogene Aussagen sind von der neuen Regel nicht erfasst. Auch die Bewerbung von gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen als Besonderheit zu kommunizieren, ist verboten. Um die Haltbarkeit und Reparierbarkeit als Kriterium für die Kaufentscheidung transparenter zu gestalten, sind die folgenden Dinge verboten: Informationen zurückzuhalten, dass sich Softwareaktualisierungen negativ auf das Funktionieren der Waren auswirken können. eine Softwareaktualisierung als notwendig darzustellen, wenn sie lediglich der Verbesserung der Funktionalitätsmerkmale dient. kommerzielle Kommunikation über eine Ware zu tätigen, die ein zur Begrenzung ihrer Haltbarkeit eingeführtes Merkmal enthält, obwohl dem Gewerbetreibenden Informationen über das Merkmal und seine Auswirkungen auf die Haltbarkeit der Ware zur Verfügung stehen. eine falsche Behauptung zu tätigen, dass eine Ware unter normalen Nutzungsbedingungen eine bestimmte Haltbarkeit hinsichtlich der Nutzungszeit oder -intensität hat. Produkte als reparierbar zu präsentieren, wenn eine solche Reparatur nicht möglich ist. Verbraucher*innen zu veranlassen, Betriebsstoffe einer Ware früher zu ersetzen oder aufzufüllen, als dies aus technischen Gründen notwendig ist. Informationen darüber zurückzuhalten, dass die Funktionalität von Waren beeinträchtigt wird, wenn Betriebsstoffe, Ersatzteile oder Zubehör verwendet werden, die nicht vom ursprünglichen Hersteller bereitgestellt werden, oder die falsche Behauptung, dass eine solche Beeinträchtigung eintreten wird. Explizite Klarstellung, dass ökologische und soziale Merkmale sowie Zirkularitätsaspekte, wie etwa Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit, nicht irreführend dargestellt werden dürfen. Behauptungen in Bezug auf eine künftige Umweltleistung (wie z.B. ein zukünftig klimaneutrales Unternehmen) müssen transparent und überprüfbar sein. Bei vergleichenden Umweltaussagen müssen die Vergleiche objektiv sein und unter Anwendung einer einheitlichen Methode und einheitlicher Annahmen erfolgen. Irrelevante Merkmale oder Merkmale, die nicht unmittelbar mit einem Merkmal des jeweiligen Produkts oder der jeweiligen Geschäftstätigkeit zusammenhängen, dürfen nicht beworben werden. Änderungen der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) Die Verbraucherrechterichtlinie hat zum Zweck, in den zwischen Verbraucher*innen und Unternehmern geschlossen Verträgen ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen. Die Änderungen an der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen vorvertragliche Pflichtinformationen, unter anderem über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und die Verfügbarkeit von Aktualisierungen sowie über gewerbliche Garantien und gesetzliche Gewährleistungen. Verbraucher*innen sollen Informationen über gewerbliche Haltbarkeitsgarantien in Form einer harmonisierten Kennzeichnung zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen über das Bestehen und die Dauer einer gewerblichen Haltbarkeitsgarantie informiert werden, wenn sie vom Hersteller ohne zusätzliche Kosten für die gesamte Ware und für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren gewährt wird. Um zu verhindern, dass Verbraucher*innen ggf. eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie und das gesetzliche Gewährleistungsrecht verwechseln, sollen Verbraucher*innen zudem auf der harmonisierten Kennzeichnung darauf hingewiesen werden, dass sie auch das gesetzliche Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen können. Der EU-Kommission werden zudem die Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Kennzeichnung übertragen. Verbraucher*innen sollen über den Mindestzeitraum informiert werden, für den sich der Hersteller verpflichtet, Softwareaktualisierungen zur Verfügung zu stellen. Verbraucher*innen sollen vor Vertragsschluss Informationen über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienstleistungen, einschließlich Reparaturdienstleistungen, erhalten. Ist ein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmen diesen Verbraucher*innen zur Verfügung stellen. Ist kein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmer andere relevante Reparaturinformationen zur Verfügung stellen (Informationen über die Verfügbarkeit, die geschätzten Kosten und das Verfahren für die Bestellung von Ersatzteilen, Verfügbarkeit von Reparatur- und Wartungsanleitungen und über Reparatureinschränkungen). Zudem sollen die Verbraucher*innen über die Verfügbarkeit umweltfreundlicher Lieferoptionen informiert werden.

Bewertung von Nachhaltigkeitslabeln für Hotelbetriebe

Der vorliegende Bericht befasst sich mit der Bewertung von Nachhaltigkeitslabeln für Hotelbetriebe. Diese Bewertung soll es Privatpersonen und Mitarbeitenden in Unternehmen und Behörden ermöglichen, bei Reisetätigkeiten nachhaltige Betriebe gezielt auswählen zu können.Für die Bewertung etablierter Nachhaltigkeitslabel erfolgte ein Vergleich mit den Kriterien des EU Ecolabels. Insgesamt wurden 15 Label differenziert analysiert. Aus den Ergebnissen der Bewertung werden abschließend Empfehlungen für die Entwicklung eines Referenzstandards sowie für die Akteure in Politik und Verwaltung, Zertifizierungsorganisationen sowie Hotelbetriebe abgeleitet.

Stadtzentren als Orte nachhaltigen Konsums gestalten

Innenstädte werden immer unattraktiver, weil viele Kund*innen Produkte eher im Internet kaufen. Wie können Stadtzentren wiederbelebt werden? Können Kommunen sie durch nachhaltige Konsumangebote wieder zu attraktiven und lebendigen Orten der Gemeinschaft gestalten? Das Forschungsvorhaben „Stadtzentren als Orte nachhaltigen Konsums gestalten“ (SONa) erprobt dies in drei lokalen Pilotprojekten. Städte unterliegen einem konstanten Wandel. Mit der Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft sind neue Ansprüche an den Umgang mit der begrenzten Fläche im urbanen Raum in das öffentliche Interesse gerückt. Das wachsende Bewusstsein für urbane Grünflächen und Naherholungsgebiete sowie der Einfluss auf städtische Wirtschaftsstrukturen erzeugten neue und veränderte Ansprüche an den Stadtraum. Hinzu kommt der drohende Funktionsverlust der Innenstädte, der Planer*innen und Kommunen vor große Herausforderungen stellt. Der wachsende Leerstand von Einzelhandelsflächen in den Stadtzentren und die seit Jahren wachsende Wohnraumknappheit bei gleichzeitig steigenden Mietpreisen verlangt danach, dass der urbane Raum auch im Stadtzentrum neu gedacht werden muss. SONa – Stadtzentren als Orte nachhaltigen Konsums Innenstädte müssen sich von ihrem Fokus auf Handel und Konsum lösen und ihre anderen Funktionen (Aufenthalt, Gemeinschaft, Freizeit, Kunst, Kultur) stärken. An dieser Stelle setzt das F&E-Vorhaben SONa an: Es erprobt die Rolle nachhaltiger Konsumangebote in der Transformation der Innenstädte in drei lokalen Pilotprojekten. Dem zu Grunde liegt die Annahme, dass Stadtzentren als Orte nachhaltigen Konsums nicht nur nachhaltige Konsumkulturen fördern, sondern auch Orte der Gemeinschaft schaffen und eingebettet in eine umweltverträgliche Stadtentwicklung sind. Primär als Orte des kommerziellen Konsums gestaltet, kann insbesondere die klassische Einkaufsstadt den neuen Anforderungen an den öffentlichen Raum im Stadtzentrum heute kaum noch gerecht werden. Im Einzelhandel stellt das stetig wachsende Online-Geschäft die größte Konkurrenz dar. Außerdem müssen die Bedarfe der Bevölkerung an Städte als Wohn- und Arbeitsort mit einer hohen Lebens- und Aufenthaltsqualität berücksichtigt werden. Es gibt bereits zahlreiche Ansätze, um den Weg zu dem oft formulierten Ziel einer “nachhaltigen” und “resilienten” Stadt zu gestalten. Sie reichen von einer Transformation städtischer Infrastrukturen über die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen bis zum Schaffen gesetzlicher Teilhabe und sozialer Gleichberechtigung. Exemplarisch soll hier die Neue Leipzig-Charta herausgegriffen werden, die im Jahr 2020 die Vision einer gerechten, grünen und produktiven Stadt beschrieben hat. Ihr Fokus liegt auf der Nutzungsmischung im urbanen Raum generell und den Innenstädten bzw. Stadtzentren im Speziellen ( Neue Leipzig-Charta: Die transformative Kraft der Städte für das Gemeinwohl, 2021 ). Nachhaltige Konsumkulturen als Antwort? Bereits heute gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote für nachhaltigen Konsum: Produkte mit Nachhaltigkeitssiegeln, Händler sowie Anlaufstellen, die sich auf den Wiederverkauf, die Reparatur oder das Teilen gebrauchter Sachgüter spezialisiert haben oder Initiativen, die sich der gemeinwohlorientierten Wirtschaft verschrieben haben. Viele dieser Angebote fristen jedoch ein Nischendasein und – für das F&E-Vorhaben SONa entscheidend – finden sich oft nur in Ausnahmefällen in den zentralen Einkaufsstraßen der Innenstädte bzw. der Stadtteilzentren statt. Dabei gibt es potenziell synergetische Wirkungen zwischen den Zielen und Visionen der Innenstadtentwicklung und der Etablierung nachhaltiger Konsumangebote in den Innenstädten. Denn die nachhaltigen Angebote lenken den Blick nicht selten von den rein materiellen Bedürfnissen auf die immateriellen Bedürfnisse und damit auf die Funktionen der Innenstädte, die es im Sinne der nachhaltigen Innenstadtentwicklung zu stärken gilt: Wohnen, Freizeit, Kultur, Mobilität, aber auch Gemeinschaft und die Erfahrung von Selbstwirksamkeit. Innenstädte, so die Quintessenz der Forschung, müssen „weitere Besuchsgründe[n] – abseits vom Gewerbe“ (imakomm Akademie, 2021, S. 21) bieten. Zudem lenkt die Etablierung nachhaltiger Konsumkulturen den Fokus auf wünschenswerte Gemeinschaftsfunktionen von innerstädtischen Räumen. Es gilt eben diese Räume, die bisher vorwiegend von einer traditionellen – verbrauchenden – Konsuminterpretation geprägt wurden, anders zu gestalten und das Erleben von Gemeinschaft als zentralen Aspekt hinzuzufügen. Als F&E-Vorhaben geht SONa davon aus, dass nachhaltige Konsumangebote eine wirksame Antwort auf die bereits eingetretene oder drohende „Verödung“ der Innenstädte sein können. Inspirierende Beispiele der Innenstadtentwicklung Die komplexe Problemlage in den Innenstädten wird vielerorts bereits heute adressiert, allerdings selten mit einem expliziten Fokus auf die Schaffung nachhaltiger Konsumkulturen. Trotzdem können die Erfahrungen aus bereits laufenden Innenstadtentwicklungsprojekten auch für die SONa-Pilotierungen wertvolle Erkenntnisse liefern. Aus diesem Grund wurden sieben inspirierende Beispiele ausgewählt und in Fallstudien aufgearbeitet (sie sind in den drei folgenden Factssheets zusammenfassend dargestellt: " Reaktionen auf die Konkurrenz durch E-Commerce ", " Reaktionen auf die (drohende) Verödung von Einkaufsstraßen " und " Reaktionen auf leerstehende Warenhäuser "). In wissenschaftlichen Interviews mit unterschiedlichen Praxisakteuren wurden darüber hinaus wertvolle Erkenntnisse für die notwendigen Rahmenbedingungen einer erfolgreichen Innenstadtentwicklung gewonnen. Insbesondere die Interviews haben zudem eine erste Hypothese des F&E-Vorhabens bestätigt: Temporäre Interventionen können – unter den richtigen Bedingungen und achtsam konzipiert – eine wichtige Rolle in der langfristigen Innenstadtentwicklung einnehmen. Gemeinsam ausprobieren In drei lokalen Pilotprojekten sollen bei SONa neue Ideen zur zukunftsfähigen (Um-) Gestaltung von Innenstädten zu lebendigen Orten nachhaltigen Konsums konzipiert und vor Ort ausprobiert werden. Die Pilotierungen (Laufzeit: zwischen dem 01.10.2023 und dem 17.10.2025) sollen dabei einen von drei Themenschwerpunkten aufgreifen: Die Entwicklung eines leerstehenden Warenhauses in der Innenstadt als multifunktionellen Ort des nachhaltigen Konsums, die Fokussierung multipler Leerstände von Ladenflächen in der Innenstadt und die Förderung nachhaltiger Konsummuster oder die Verbindung von Onlinehandel und Angeboten des nachhaltigen Konsums in städtischen Zentren. Der Untersuchungsraum der SONa-Pilotierungen wird zu diesem Zweck stark eingegrenzt und über die Konzentration des Versorgungsangebots bestimmt: SONa blickt auf die Straßenzüge und unmittelbar angrenzenden Nebenstraßen, deren traditionelle Primärfunktion das Einkaufen neuer Güter und/oder Dienstleistungen ist. Genauer genommen blickt das Projekt auf die Konzentration von bereits eingetretenem oder drohendem Gewerbeleerstand in zentralen Einkaufsstraßen und ihrer unmittelbaren Umgebung.

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