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Erstes Arbeitsprogramm des Zukunftsrats Nachhaltige Entwicklung Rheinland-Pfalz

Der am 23. März 2022 konstituierte Zukunftsrat Nachhaltige Entwicklung Rheinland-Pfalz soll bei der Umsetzung der Agenda 2030 und der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen in Rheinland-Pfalz mitwirken. In diesem Rahmen soll er unter anderem Beiträge erarbeiten, um die Landesregierung zu beraten und die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes als zentralen Orientierungsrahmen der Landesregierung zu stärken. Der Zukunftsrat hat nun sein erstes Arbeitsprogramm mit Stand März 2023 beschlossen und legt dieses dem Ministerrat vor Veröffentlichung zur Kenntnisnahme vor. Der Rat nutzt sein Arbeitsprogramm, um in Folge über einen Dialog mit den Ressorts aber auch anderen Akteuren zu konkreten Empfehlungen zu gelangen.

Indikatorenbericht 2023 der Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz

Die Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz spiegelt die Perspektiven einer nachhaltigen Entwicklung im Land und informiert über die Arbeit der Landesregierung. Die Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich eng an der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und den darin enthaltenen globalen Nachhaltigkeitszielen sowie der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Der Indikatorenbericht 2023 gibt einen Überblick über die Entwicklung der Nachhaltigkeitsziele Rheinland-Pfalz und die dazu gehörigen Indikatoren. Er stellt die aktuellen Entwicklungen mit Datenstand Januar 2023 dar. Mit dem Bericht werden die Daten aus dem Indikatorenbericht 2021 und der Fortschreibung 2019 aktualisiert. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt aufgrund des Landtagsbeschlusses von 1999. Gemäß dem Landtagsbeschluss von 2008 wird die Nachhaltigkeitsstrategie RLP in einem zweijährlichen Rhythmus aktualisiert und dem Landtag vorgelegt – alle zwei Jahre wird ein Indikatorenbericht vorgelegt, alle vier Jahre eine Fortschreibung, die neben dem Indikatorenbericht eine Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie vorsieht. Im Jahr 2023 hätte turnusgemäß eine Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie angestanden. Diese Fortschreibung wird auf 2025 verschoben und stattdessen ein reiner Indikatorenbericht vorgelegt. Damit wird die zweijährliche Vorlage der Indikatoren nicht unterbrochen, ein kontinuierliches Monitoring über das Erreichen der rheinland-pfälzischen Nachhaltigkeitsziele bleibt somit gewährleistet. Zudem bietet dies die Möglichkeit, dass sich die Landesregierung mit den Empfehlungen des Zukunftsrats Nachhaltige Entwicklung befasst.

Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeit“

Die Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz spiegelt die Perspektiven einer nachhaltigen Entwicklung im Land und informiert über die Arbeit der Landesregierung. Die Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich eng an der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und den darin enthaltenen globalen Nachhaltigkeitszielen sowie der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt aufgrund des Landtagsbeschlusses von 1999. Gemäß dem Landtagsbeschluss von 2008 wird die Nachhaltigkeitsstrategie RLP in einem zweijährlichen Rhythmus aktualisiert und dem Landtag vorgelegt – alle zwei Jahre wird ein Indikatorenbericht vorgelegt, alle vier Jahre eine Fortschreibung, die neben dem Indikatorenbericht eine Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie vorsieht. Seit der aktuellen 18. Legislaturperiode ist die Koordinierung der Nachhaltigkeitspolitik der Landesregierung in der Staatskanzlei verortet. Unter Federführung der Staatskanzlei wird eine interministerielle Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeit“ eingerichtet werden, in der das Thema Nachhaltige Entwicklung ressortübergreifend bearbeitet werden soll. Aufgabe der IMA ist es, die Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz in dem Sinne fortzuentwickeln, dass sie in ihrer Funktion als Steuerungs- und Monitoringinstrument für eine nachhaltige Entwicklung gestärkt wird, um auch künftig den Herausforderungen in diesem Bereich erfolgreich begegnen zu können.

Internationales Engagement Berlins

Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 wurden neue Maßstäbe für den internationalen Klimaschutz gesetzt. Berlin ist zwar nicht selbst Vertragspartner und unmittelbar verpflichtet, betrachtet die Vereinbarungen von Paris aber als Handlungsleitfaden für seine zukünftigen Bemühungen zum Schutze des Klimas. Mit seiner Strategie für ein klimaneutrales Berlin 2045 will Berlin daher einen relevanten Beitrag zu den internationalen, europäischen und nationalen Bemühungen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Denn Berlin kommt wie anderen Städten weltweit eine Schlüsselrolle im Kampf gegen den Klimawandel zu. Städte und Gemeinden nehmen zwar nur zwei Prozent der weltweiten Landfläche ein, beherbergen aber heute schon mehr als 50 Prozent der Weltbevölkerung und werden für rund Zweidrittel des Energieverbrauchs und bis zu 70 Prozent der globalen Kohlendioxidemissionen verantwortlich gemacht. Gleichzeitig ist der Klimawandel in dicht besiedelten, urbanen Gebieten deutlich spürbar. Extremwetterereignisse wie die starken Stürme und Starkregenereignisse des Jahres 2017 und die extreme Sommerhitze der Jahre 2018 und 2019 unterstreichen auch in Berlin die Notwendigkeit des Handelns. Konzepte und Ideen für den praktischen Klimaschutz auf der lokalen Ebene zu entwickeln und umzusetzen ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz – aus einer globalen Perspektive betrachtet aber nur ein sehr kleiner. Es sei denn, es gelingt, erfolgreiche lokale Initiativen und Lösungsansätze international zu verbreiten, Kräfte und Ressourcen zu bündeln und dadurch ihre Wirkung zu vervielfachen. Die internationale Vernetzung und Austausch über diese Bemühungen nimmt Berlin unter anderem durch die Beteiligung an europäischen und internationalen Initiativen zum Klimaschutz wahr. Darüber hinaus werden regelmäßig internationale und europäische Delegationen empfangen, die sich über die Berliner Klimaschutzpolitik informieren wollen. Berlin beteiligt sich intensiv an internationalen Kooperationen, in kommunalen Bündnissen und innerhalb der Europäischen Union, die sich seit den 1990er Jahren zum Austausch und zur Entwicklung gemeinsamer Klimaschutzstrategien wie auch zur Förderung von Nachhaltigkeitsstrategien gebildet haben. Diese internationalen Zusammenschlüsse von Städten und Gemeinden dienen dem Austausch über lokale Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsstrategien. Außerdem vertreten sie lokale Interessen in der internationalen Klimaschutzpolitik und -diplomatie. Lange vor Verabschiedung des Pariser Klimaschutzübereinkommens Ende 2015 haben sich weltweit Städte und Gemeinden in den unten genannten Bündnissen zu konkreten und ehrgeizigen Minderungszielen verpflichtet und setzten damit wichtige Impulse. In dieser Funktion beteiligen sie sich daran, die internationalen, europäischen und nationalen Rahmenbedingungen lokaler Klimapolitik zu verbessern.

Null Pelletverlust

Kurzbeschreibung Ziel des Projektes ist es, Bewusstsein in den Betrieben der chemischen und der kunststofferzeugenden Industrie direkt bei Mitarbeitern schaffen, um die Produktion auf qualitativ hochwertigem Niveau hinsichtlich Umwelt- und Qualitätsstandards zu führen. Brancheninternes Projekt der Kunststofferzeuger im Rahmen des Responsible-Care-Programms der Chemischen Industrie zur Konkretisierung des europäischen und US-amerikanischen Ansatzes für Null Pelletverlust (US: Operation Clean Sweep) in Deutschland; das Projekt bezieht sich auf Granulate der Kunststofferzeuger zur Herstellung thermoplastischer Kunststoffrohstoffe (d.h. keine Fasern, Lacke, Gummi etc.); Nutzung des deutschen Toolkits des pan-Europäischen Verbands PlasticsEurope (in 7 Sprachen: DE, EN, ES, FR, IT, NL, PL) zur firmeninternen Kommunikation und Aufklärung in den herstellenden Unternehmen; Integration in das etablierte Responsible-Care-Management sowie in die Umwelt- und Qualitätsnormen nach ISO 14000 ff bzw. ISO 9000 ff in den Betrieben; soweit möglich, auch Anknüpfung an direkte Anwender und Kunden in der Wertschöpfungskette; Null Pelletverlust ist Bestandteil der jährlichen Responsible-Care-Umfrage der Chemischen Industrie, dessen Ergebnisse von Dritten extern validiert und zertifiziert werden. Ergebnisse - jährlicher Responsible-Care-Gesamtbericht der chemischen Industrie, - Einbindung in die pan-Europäische Koordination bei PlasticsEurope, - Initiativen zur Weiterentwicklung in der Wertschöpfungskette. Beispiele: i) einzelne Kunststoffverarbeiter mit Einbindung in deren Nachhaltigkeitsstrategie wie etwa RKW mit Verbreitung in englisch, französisch und russisch. ii) Unterstützung für die Entwicklung der Verbandsinitiative ,,Null Granulatverlust" der Kunststoffverpackungshersteller des IK

Entsiegelungspotenziale 2024

Die Inanspruchnahme von Böden durch Überbauung und Versiegelung führt zum Verlust der Bodenfunktionen mit dauerhaft negativen Folgen für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Böden weisen vielfältige und schützenswerte Funktionen auf: Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Speicher und Filter für das Grundwasser, als Puffer gegenüber Schadstoffen, als Basis für die Landwirtschaft und gesundes Wohnen sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (§ 2 BBodSchG). Diese grundlegenden Funktionen des Bodens sind durch eine adäquate Berücksichtigung der Bodenschutzbelange in der Planung für die Zukunft zu sichern. Die Bedeutung des Bodens erlangt zunehmende gesellschaftliche und umweltpolitische Beachtung insbesondere mit Blick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die Kohlenstoff- und Wasserspeicherfähigkeit des Bodens und die Biodiversität. Dies mündet in bundesweite Maßnahmen und Regelungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung und in die Notwendigkeit eines nachhaltigen Flächenmanagement in Städten und Gemeinden. „Die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in Deutschland ist im vierjährigen Mittel der Jahre 2019 bis 2022 durchschnittlich um rund 52 Hektar pro Tag gewachsen. Der tägliche Anstieg nahm damit gegenüber dem Vorjahresindikatorwert ab (55 Hektar pro Tag in den Jahren 2018 bis 2021).“ (Destatis, 2024a, 2024b, 2024c, vgl. UBA, 2024). International und national greifen ambitionierte Zielsetzungen und Maßnahmen die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme auf. Sowohl das globale Nachhaltigkeitsziel 15 der Vereinten Nationen als auch die daran angelehnte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie greifen den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressource Boden auf und weisen die Degradationsneutralität als wichtiges Ziel aus (UN, 2015; Bundesregierung, 2021). Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 hat die Bundesregierung das 30 Hektar-Ziel des Jahres 2020 auf das Jahr 2030 auf „unter 30 Hektar pro Tag“ festgeschrieben (Bundesregierung, 2017; Destatis, 2018). In der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung 2021 wird ergänzend bis zum Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, das heißt, es sollen netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden (Bundesregierung, 2021). Der Unterschied zwischen Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung: Unter Flächenneuinanspruchnahme wird die Netto-Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche verstanden. Der Indikator „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ bezieht sich auf die Umwandlung land- und forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche und umfasst damit auch nicht versiegelte Areale wie Stadtparks, Hofflächen, Verkehrsbegleitgrün, Friedhöfe, Kleingärten etc. Insbesondere in urbanen Räumen ist der Indikator oft unzureichend, um den tatsächlichen Zustand der Böden sowie den nachhaltigen Umgang mit dieser Ressource bewerten zu können. Die Flächenversiegelung einer Stadt kann auch bei gleichbleibender Flächenneuinanspruchnahme ansteigen (z. B. durch Innenentwicklung und bauliche Nachverdichtung). Der Grad der Versiegelung und seine Entwicklung gibt daher i.d.R. den. detaillierteren Aufschluss über die Inanspruchnahme der natürlichen Ressource Boden im urbanen Raum (LABO, 2020). Einer von 16 Kernindikatoren, an denen die nachhaltige Entwicklung im Land Berlin gemessen wird, ist daher die Flächenversiegelung (AfS Berlin-Brandenburg, 2021). Dieser Indikator ermöglicht im Land Berlin, auf der Grundlage gesetzlich verankerter Regelungsmöglichkeiten, die Einbeziehung der begrenzten Ressource Boden in das Spannungsfeld von Bau- und Planungsprozessen und die Stärkung des Schutzes und der Wiederherstellung wertvoller Bodenfunktionen. Das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen besteht somit darin, Instrumente für ein aktives, praxisorientiertes Flächenmanagement zur Verfügung zu stellen. Diese erleichtern es insbesondere den Bodenschutzbehörden, ihre Aufgaben als Träger öffentlicher Belange z. B. im Rahmen der Bauleitplanung wahrzunehmen sowie im Rahmen von Umweltprüfungen eine qualifizierte Integration bodenschutzfachlicher Aspekte im Prüfungsprozess vornehmen zu können. Ein regelmäßig in der Planungspraxis auftretendes Problem besteht darin, dass sich die bei einer baulichen Entwicklung eines Gebietes notwendigen Versiegelungen materiell kaum ausgleichen lassen. Der fachlich beste Ausgleich besteht prinzipiell in der Entsiegelung anderer Flächen. Das Auffinden versiegelter Flächen, die tatsächlich entsiegelt werden können, gestaltet sich in Berlin aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der meisten Flächen als schwierig und lässt sich im Rahmen der Umweltprüfung mangels eines adäquaten Flächenangebots vielfach nicht realisieren. Entsiegelungsvorschläge haben jedoch meist dann eine Realisierungschance, wenn Entsiegelungsflächen bereits bekannt sind und als geeignet geprüft in einem Verzeichnis vorliegen. In einem ersten Schritt wurde mit der Umweltatlaskarte Planungshinweise zum Bodenschutz ein wichtiges planerisches Instrument für die bodenschutzfachliche Bewertung erarbeitet. Die Wichtung der unterschiedlichen Funktionen und Empfindlichkeiten der Berliner Böden ermöglicht eine differenzierte Bewertung im Rahmen der Bauleitplanung. So wird z. B. für Böden, die aus bodenschutzfachlicher Sicht als besonders wertvoll eingestuft wurden, die Suche von Standortalternativen für bauplanungsrelevante Vorhaben empfohlen (vgl. SenStadt, 2020). Um eine verbesserte Verfügbarkeit von Entsiegelungsflächen zu erreichen, wurde in einem zweiten Schritt das Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ ins Leben gerufen. Das Projekt hat die Erfassung und Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial zum Inhalt und soll dazu dienen, Flächen im Land Berlin aufzufinden, die in absehbarer Zukunft dauerhaft entsiegelt werden können. Soweit möglich, sollen die Funktionsfähigkeit des Bodens wiederhergestellt und naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere entwickelt werden. Außerdem soll es gelingen, eine räumliche Entkopplung zwischen den Orten der Beeinträchtigung und der Aufwertung durch eine gesamtstädtische Erfassung und einheitliche Systematik bei der Bewertung der erfassten Flächen zu unterstützen. Hierfür kommt im Einzelfall das Instrument der Eingriffsregelung (nach Baurecht und Naturschutzrecht) in Betracht. Die erfassten Flächen dienen grundsätzlich als Flächenangebot für die Kompensation von Eingriffen in den Boden und bei dauerhaftem Verlust von Bodenfunktionen sowie für Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Fördermaßnahmen. Im Rahmen mehrerer Projektphasen werden seit 2010 Recherchen in allen Berliner Bezirken, in den vier Berliner Forstämtern, in den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) und Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) sowie bei privaten Eigentümern durchgeführt. Die letzte Aktualisierung erfolgte im Zeitraum von Januar 2024 bis November 2024. Die bei diesen Recherchen gewonnenen Daten werden in einer Datenbank zusammengeführt. Im Rahmen des in der Entwicklung befindlichen Berliner Entsiegelungsprogramms wird perspektivisch eine Zusammenführung vorhandener Potenzialerfassungen angestrebt. Hierbei sind partizipative Möglichkeiten zur Einbringung bisher unbekannter Entsiegelungspotenziale durch verschiedenste Akteure in der Stadt denkbar. Um die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen zu unterstützen, wurde zudem eine Arbeitshilfe zur Ableitung vereinfachter Kostenansätze für die zu erwartenden Rückbaukosten erstellt (inklusive Excel-Eingabedatei für vereinfachte Kostenschätzung von Entsiegelungsmaßnahmen). Außerdem wird die Arbeitshilfe zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen nach einer Entsiegelung online bereitgestellt. Darüber hinaus wird in Form regelmäßiger Newsletter über aktuelle Geschehnisse zum Thema Entsiegelung berichtet. In 2021 wurde eine Dokumentation einer Entsiegelungsmaßnahme veröffentlicht, die überblickshaft den Projektablauf, die Finanzierung sowie die Beteiligten aufzeigt. Im Jahr 2025 soll mit einem Bericht über die Entsiegelung der ehemaligen Bezirksgärtnerei Marienfelde eine weitere Dokumentation eines aktuellen Entsiegelungsprojekts veröffentlicht werden. Für den Newsletter, die Dokumentation, sowie die genannten Arbeitshilfen siehe Entsiegelungspotenziale in Berlin – Berlin.de .

Nachhaltigkeitsstrategie

Der Berliner Senat bekennt sich in den Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 zu den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) der 2015 verabschiedeten Agenda 2030 der Vereinten Nationen und zur Entwicklung einer Berliner Nachhaltigkeitsstrategie. Die Strategie zielt darauf ab, die globalen 17 Nachhaltigkeitsziele lokal umzusetzen, indem Berlin-spezifische Handlungsfelder in den Blick genommen werden. Die Entwicklung der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie ist ein Beitrag zum Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit . Berlin nimmt die Herausforderungen einer nachhaltigen Transformation ernst und behandelt Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe aller Politikbereiche. Im Rahmen der Strategieentwicklung werden ökologische, ökonomische und soziale Aspekte zusammengedacht, um die Lebensqualität in Berlin zu verbessern und gleichzeitig die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren. Ein wesentlicher Bestandteil des Strategieprozesses ist die Einbindung der Berliner Stadtgesellschaft über die Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin . Denn klar ist, eine nachhaltige Transformation gelingt nur zusammen. Bild: SenMVKU Strategieentwicklung Bis zum Jahresende 2025 soll die Berliner Nachhaltigkeitsstrategie ausgearbeitet werden. Dazu hat das Land Berlin die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in Berlin-spezifische Cluster überführt – die Transformationsfelder. Dies erleichtert es, den Fokus auf wesentliche Herausforderungen zu schärfen und Umsetzungskräfte zu bündeln. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Begleitgremium Das Begleitgremium der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie besteht aus politischen Vertreterinnen und Vertretern der Berliner Senatsverwaltungen und Bezirke sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin und Engagierten der Zivilgesellschaft. Zusammen beraten sie den Strategieprozess und sprechen Empfehlungen aus. Weitere Informationen Das Land Berlin hat Handlungsbedarfe für das Erreichen der globalen Nachhaltigkeitsziele in den vergangenen Jahren bereits aus vielfältigen Perspektiven adressiert. Als Beispiele sind die Entwicklung des Berliner Nachhaltigkeitsprofils (2016), die Darstellung von vorhandenen Maßnahmen und Projekten zur Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele in Berlin (2021), die landesrechtliche Umsetzung der Schuldenbremse (2019), das Rahmenkonzept für die Berliner Sustainable Finance-Strategie (2022) und die datenbasierte Berichterstattung über Nachhaltigkeitsbestrebungen im Rahmen regelmäßiger Indikatorenberichte ( 2012 , 2014 , 2021 ) zu nennen. Sie dienen als Ausgangspunkte für die Entwicklung der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie. Mit der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt das Land Berlin einen Plan, der die konkrete Umsetzung der SDGs im Berliner Kontext darlegt. Damit schließt die Nachhaltigkeitsstrategie eine Lücke zwischen bestehenden Strategiedokumenten auf nationaler und bezirklicher Ebene. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie setzt die Agenda 2030 auf Bundesebene um. Auf bezirklicher Ebene wird die der Agenda 2030 bereits umfassend vorangetrieben. Das Engagement der Berliner Bezirke zur Umsetzung der Agenda 2030 und der 17 Ziele ist vielfältig. Von Herbst 2022 bis Frühjahr 2023 wurde das Projekt Global Nachhaltige Bezirke Berlin durchgeführt, um eine Bestandsaufnahme der Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele und ihrer strategischen Verankerung in den zwölf Berliner Bezirken vorzunehmen. Darin wurden die Aktivitäten und strategischen Handlungsfelder der Bezirksämter analysiert sowie ausgewählte Konzepte und Leuchtturmprojekte herausgestellt. Die Dokumentation stellt damit eine Grundlage für die Entwicklung der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie dar. Sustainable Development Goals Knowledge Platform (in Englisch)

Indikator: Nitrat im Grundwasser

Indikator: Nitrat im Grundwasser Die wichtigsten Fakten Die europäische Nitratrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie sowie die deutsche Grundwasser- und Trinkwasserverordnung verpflichten dazu, Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter zu verhindern. Seit 2008 wird der Grenzwert jedes Jahr an etwa jeder sechsten Messstelle überschritten. Umfangreiche Änderungen des Düngerechts erlauben seit 2023 die Ausweisung besonders belasteter Gebiete verbunden mit strengeren Bewirtschaftungsauflagen sowie den Aufbau eines nationalen Monitoringprogramms. Der landwirtschaftlich bedingte Eintrag von Nährstoffen ist wesentliche Ursache für hohe Nitratkonzentrationen im Grundwasser. Welche Bedeutung hat der Indikator? In der Landwirtschaft wird Nutzpflanzen Stickstoff durch Dünger zugeführt. Oft wird Dünger jedoch nicht standort- und nutzungsgerecht ausgebracht. Überschüssiger Stickstoff wird ausgewaschen und gelangt als Nitrat ins Grundwasser und andere Gewässer. In Flüssen und Seen führt das zur Überdüngung (siehe Indikatoren „Ökologischer Zustand der Flüsse“ und „Ökologischer Zustand der Seen“ ), im Grundwasser zu Stickstoffanreicherungen und Überschreiten des Nitrat-Grenzwertes. Nitrat kann im menschlichen Körper in Nitrosamine umgewandelt werden. Bei Säuglingen kann es dadurch zu einer Störung des Sauerstofftransports kommen (Methämoglobinämie). Im Trinkwasser wird der Grenzwert zwar nur sehr selten überschritten, allerdings ist es aufwändig und teuer, in den Wasserwerken Nitrat aus dem Rohwasser zu entfernen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Die europäische Nitratrichtlinie (EU-RL 91/676/ EWG) hat das Ziel, Verunreinigungen des Grundwassers durch landwirtschaftliche Nitrateinträge zu vermeiden. Regierungen müssen Aktionsprogramme entwickeln, um Nitratgehalte über 50 mg/l zu verhindern. Seit 2008 liegt der Anteil der Messstellen, die den Grenzwert überschreiten, zwischen 15 und 19 %. Auch der Anteil der Messstellen mit einem erhöhten Nitrat-Gehalt über 25 mg/l stagniert seit 2008 bei etwa 33–38 %. Seit 2016 ist die Einhaltung des Nitrat-Grenzwertes auch Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (BReg 2016). Das zentrale Element zur Umsetzung der Nitratrichtlinie ist die Düngeverordnung . Sie definiert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie ist wesentlicher Bestandteil des deutschen Aktionsprogramms. Im Februar 2020 legte die Bundesregierung einen mit der EU abgestimmten neuen Entwurf vor, dem der Bundesrat am 27. März 2020 zustimmte. Seit 01. Mai 2020 ist die neue Düngeverordnung rechtskräftig. Der Europäische Gerichtshof hatte Deutschland am 21.06.2018 wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie verurteilt, weil diese nur unzureichend umgesetzt sei und die bisher eingeleiteten Maßnahmen nicht ausgereicht hatten, eine deutliche Reduzierung der Nitratbelastung zu erzielen (Rs. C-543/16) . Deutschland hat daraufhin wiederholt sein Düngerecht, insbesondere die Düngeverordnung (DüV) umfangreich überarbeitet. Diese erlaubt nun belastete Gebiete gesondert auszuweisen und dort strengere Bewirtschaftungsauflagen geltend zu machen. Daneben baut Deutschland seit 2019 ein nationales Monitoringprogramm auf, das jährlich Aussagen über die Nährstoffbelastung und die Wirkung der Maßnahmen der DüV ermöglichen soll. Rechtliche Grundlage für dieses Wirkungsmonitoring soll zukünftig eine neue Monitoringverordnung bilden. Das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wurde am 01.06.2023 eingestellt. In wie weit die nun umgesetzten zusätzlichen Maßnahmen ausreichen, um die Nitratbelastung des Grundwassers zu verringern, werden die Messungen in den kommenden Jahren zeigen. Wie wird der Indikator berechnet? Deutschland muss regelmäßig Daten über den Zustand des Grundwassers an die Europäische Umweltagentur (EUA) übermitteln. Dafür wurden von den Bundesländern repräsentative Messstellen ausgewählt und zum EUA-Grundwassermessnetz zusammengefasst. Die Daten werden über das Umweltbundesamt an die EUA gemeldet. Der ⁠ Indikator ⁠ vergleicht die Messstellen, an denen der Grenzwert überschritten wird, mit der Gesamtzahl der Messstellen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Grundwasserbeschaffenheit" .

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit betrifft uns alle. Darum braucht es die Anstrengung aller, um die großen Herausforderungen unserer Zeit anzugehen. Ob Klimakrise, Artensterben oder soziale Ungerechtigkeit – nur wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, kann eine wirklich wirksame Veränderung hin zu einer nachhaltigeren Lebensweise gelingen. Das Land Berlin ist sich dessen bewusst und versteht Nachhaltigkeit als eine Aufgabe aller Politikbereiche. Darum unterstützt der Berliner Senat die 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2023, die im Jahr 2015 von den Vereinten Nationen beschlossen wurden. Zur Umsetzung dieser Ziele (Sustainable Development Goals – SDGs) wird die Berliner Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt. Wichtige Stakeholder werden in diesen Prozess über die Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin eingebunden. Berlin ist unsere Stadt. Und in dieser Stadt gibt es ein klares Ziel: Nachhaltigkeit. Packen wir‘s an. Bild: SenMVKU Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin Die Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin ist eine Plattform für Austausch und Dialog, für Vernetzung und für neue, produktive Begegnungen zwischen Nachhaltigkeitsakteurinnen und -akteuren aus der gesamten Stadtgesellschaft. Ihr Ziel ist eine Beschleunigung der Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) in Berlin. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Nachhaltigkeitsstrategie Für den Berliner Senat ist klar: Nachhaltigkeit funktioniert nur als Querschnittsaufgabe aller Politikbereiche. Der Weg zur Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen wird in Berlin in Form einer Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Indikatorenbericht Der aktuelle Datenbericht 2021 enthält 40 ausgewählte Indikatoren zur nachhaltigen Entwicklung Berlins. Der Bericht ist an den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen ausgerichtet. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Projektbeispiele Die Berliner Nachhaltigkeitsstrategie fängt nicht bei Null an. Bereits jetzt tragen eine Vielzahl an Praxisbeispielen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele bei. Weitere Informationen Bild: AdobeStock/Maurice Tricatelle / Collage: SenMVKU Umweltgerechtigkeit Die Berliner Umweltgerechtigkeitskonzeption zeigt die Zusammenhänge von Umwelt, sozialer Lage und Gesundheit im gesamten Stadtgebiet Berlins. Im Berliner Umweltgerechtigkeitsatlas werden die gesundheitsrelevanten Umweltfaktoren Luft- und Lärmbelastung, Bioklima und Grünflächenversorgung in Verbindung mit der sozialen Belastung verständlich dargestellt. Weitere Informationen

Projektbeispiele

Die 17 Nachhaltigkeitsziele in Berlin – Beispiele für die Umsetzung auf Landesebene Zum Ende der Berliner Legislatur 2016–2021 hat die ehemalige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz in Zusammenarbeit mit allen Berliner Senatsverwaltungen und der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin – Senatskanzlei eine beispielhafte Darstellung von Maßnahmen und Projekten zur Umsetzung der Sustainable Development Goals in Berlin erarbeitet. Mit verschiedensten Aktivitäten tragen Verwaltungsbehörden gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft bereits dazu bei, Nachhaltigkeit im alltäglichen Arbeiten des Landes Berlin als Querschnittsaufgabe mit Leben zu füllen. Zusammen mit dem Indikatorenbericht 2021 – Nachhaltige Entwicklung in Berlin liegt damit eine Bestandsaufnahme der Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele in Berlin vor, die Basis und Ausgangspunkt für die Entwicklung einer Berliner Nachhaltigkeitsstrategie sein wird.

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