Diesel-Pkw der neuesten Generation (6d-TEMP) unterschreiten Grenzwerte im Realbetrieb allerdings deutlich Diesel-Pkw der Abgasnormen Euro 3 bis 6a/b/c weisen im realen Fahrbetrieb nach wie vor deutlich erhöhte Stickstoffoxidemissionen auf. Die Emissionen liegen damit um ein Vielfaches über den Grenzwerten für den Labormesszyklus. Diesel-Pkw der Abgasnormen Euro 6d-TEMP halten die EU-Grenzwertvorgaben dagegen auch im Realbetrieb ein. Das sind die Ergebnisse neuer Abgasmessungen an Fahrzeugen und verbesserter Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Zusammenarbeit mit fünf weiteren europäischen Umwelt- und Verkehrsbehörden. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Neue Messwerte und die Berücksichtigung zusätzlicher realer Fahrsituationen zeigen, dass gerade Euro-5 Fahrzeuge, die noch vor wenigen Jahren verkauft wurden, besonders hohe Stickstoffoxidemissionen im Realbetrieb aufweisen. Um die Gesundheit der Menschen in unseren Städten zu schützen, brauchen wir daher dringend die technische Nachrüstung dieser Diesel-Fahrzeuge mit Katalysatoren – nicht jeder kann sich schließlich ein neues Auto leisten.“ Mit SCR-Anlagen nachgerüstete Euro-5-Diesel können die Stickstoffoxid-Emissionen um 60-95 Prozent mindern. Software-Updates bei Euro-5-Diesel-Pkw mit dem VW-Motor EA 189 bringen hingegen nur eine Stickstoffoxid-Minderung von rund 25 Prozent. Die neuen Ergebnisse zeigen zudem deutlich höhere Emissionen auch bei CO2 bzw. höheren Kraftstoffverbrauch. Grundlage der neuen Daten ist das heute veröffentlichte Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA 4.1). Für Euro-6-Diesel Pkw liegen mit 52 untersuchten Fahrzeugen nun deutlich mehr Werte vor, die im praktischen Betrieb auf der Straße gemessen wurden als bei der letzten Version 3.3 des HBEFA aus dem Jahr 2017. Für alle anderen Abgasnormen von Euro 3 bis 5 konnten auf Basis der bereits vorliegenden Messwerte die Emissionen auf der Straße jetzt noch realitätsnäher ermittelt werden: So wurden unter anderem Fahrten mit höherer Beladung und noch realitätsnähere Verkehrssituationen berücksichtigt. Für ältere Pkw und leichte Nutzfahrzeuge geht erstmals für den betriebswarmen Motor die Abhängigkeit der Stickstoffoxid-Emissionen von der Umgebungstemperatur in HBEFA ein. Auch die Alterung des Abgasnachbehandlungssystems fließt aufgrund neuer Daten besser in die Berechnung ein. Neueste Diesel-Pkw der Abgasnormen Euro 6d-TEMP haben nach den Messungen im realen Fahrbetrieb auf der Straße mit durchschnittlich 46 Milligramm pro Kilometer (mg NOx/km) erheblich geringere Stickstoffoxidemissionen. Damit unterschreiten sie die neuen Anforderungen für Messungen im praktischen Betrieb (RDE) deutlich. Diese neuen Diesel-Pkw machen derzeit etwa 5 Prozent des Fahrzeugbestandes bei Diesel-Pkw aus. Älteren Diesel-Pkw mit Abgasnormen bis Euro 6c, die den Diesel-Pkw-Bestand dominieren, attestiert das neue HBEFA hingegen sogar noch höhere Realemissionen als bisher. Lagen in der Vorgängerversion des HBEFA die NOx-Emissionen im Realbetrieb für Euro-5- bzw. Euro 6a/b/c-Diesel Pkw mit betriebswarmen Motor noch durchschnittlich bei 906 bzw. 507 mg NOx/km, steigen diese in der neuen Version auf durchschnittlich 950 bzw. 614 mg NOx/km an. Grund für die neuen Werte sind auch hier die realitätsnäheren Berechnungsmethoden. Zum Vergleich: Die Grenzwerte, die bei der Typgenehmigung im Labormesszyklus einzuhalten sind, betragen 180 (Euro 5) und 80 (Euro 6a/b/c) mg NOx/km. Für die zwei Millionen Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Motor der Reihe EA 189, in die Abschalteinrichtungen eingebaut waren, müssen Softwareupdates verpflichtend durchgeführt werden. Dies ist inzwischen fast vollständig umgesetzt. Die Messungen an acht Fahrzeugen ergaben, dass die Updates die NOx-Emissionen im Realbetrieb durchschnittlich um rund 25 Prozent mindern. Die Emissionen nach Software-Update liegen bei durchschnittlich 588 mg/km; mehr als das Dreifache des Labor-Grenzwertes. Deshalb ist die technische Nachrüstung von Euro-5-Diesel-Pkw mit SCR Katalysatoren weiterhin absolut notwendig. „Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in den letzten Wochen die ersten Nachrüstsysteme genehmigt“, so Krautzberger. „Jetzt müssen diese Systeme zügig in die Autos eingebaut werden. Die Hersteller sind nun in der Verantwortung, die Kosten für die Nachrüstung schnell und unbürokratisch zu übernehmen.“ Die Emissionsfaktoren für Kohlendioxid (CO2) erhöhen sich gegenüber den Werten aus HBEFA 3.3 ebenfalls deutlich. Dies ist ein weiteres Resultat der grundlegenden Aktualisierung von HBEFA. Die realen CO2-Emissionen auf der Straße sind für neue Pkw seit 2000 (Euro 3) nur um 8 Prozent, für neue leichte Nutzfahrzeuge seit 2001 (Euro 3) gar nur um 2 Prozent gesunken. Gründe hierfür sind die immer weiter zunehmende Masse und Leistung der Fahrzeuge in Kombination mit der noch bis 2018 gültigen Typgenehmigung. „Die Umstellung der Prüfverfahren und -zyklen für die CO2-Emissionen neuer Pkw seit 1.9.2018 durch die EU war daher der richtige Schritt“, betont Krautzberger. „Allerdings müssen wir genau kontrollieren, ob diese neuen Prüfverfahren sicherstellen, dass die Vorgaben aus den CO2-Grenzwerten eingehalten werden und zu den erforderlichen CO2-Minderungen im Verkehr beitragen.“ Das H and B uch für E missions FA ktoren des Straßenverkehrs (HBEFA) ist eine Datenbank zu den spezifischen Emissionswerten für die gängigsten Fahrzeugtypen wie PKW, leichte und schwere Nutzfahrzeuge (LNfz/SNfz), Linien- und Reisebusse sowie Motorräder. HBEFA erlaubt das Emissionsverhalten von Kraftfahrzeugen realistisch zu beschreiben. Mit der jetzt veröffentlichten Version 4.1 wird das HBEFA weiterentwickelt und für die Emissionsfaktoren neuesten Werte bereitgestellt. An der Finanzierung und damit an der Entwicklung von HBEFA beteiligt sind Umwelt- und Verkehrsbehörden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Norwegen, Frankreich und Schweden. HBEFA 4.1 ist öffentlich zugängig. Die Installationsdatei ist für eine Schutzgebühr von 250 Euro unter www.hbefa.net/d erhältlich.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium Hendricks und Krautzberger: Umtauschprämie nur für saubere Fahrzeuge einsetzen Die beim Dieselforum am 2. August beschlossenen Maßnahmen führen zu einer Senkung der Stickstoffdioxidbelastung in den deutschen Städten von bis zu sechs Prozent. Diese Senkung reicht in den meisten betroffenen Städten nicht aus, um den Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten, der in der EU zum Schutz der menschlichen Gesundheit gilt. Das ergeben Modellrechnungen des Umweltbundesamtes (UBA), die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks in Auftrag gegeben hatte und heute der Öffentlichkeit vorstellte. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Die Bevölkerung in den deutschen Städten hat ein Recht auf saubere Luft. Deshalb brauchen wir Maßnahmen, die zu einer raschen Senkung der Stickstoffdioxidbelastung führen. Der Dieselgipfel war ein erster Schritt, dem dringend weitere und größere Schritte folgen müssen. Es kann nicht sein, dass sich einige Hersteller selbst vor Software-Updates drücken. Auch die Weigerung der Autoindustrie, sich mit technischen Nachrüstungen zu befassen, ist für mich nicht akzeptabel. Ich kann den Automobilherstellern nur raten, hier schnell Lösungen zu entwickeln. Eines muss dabei klar sein: Wie bei den Software-Updates sind auch bei den Hardware-Nachrüstungen die Hersteller verantwortlich. Und auch die Kosten hierfür müssen natürlich vollständig von den Fahrzeugherstellern getragen werden.“ UBA -Präsidentin Maria Krautzberger: „Dass die Luft in den Städten trotz Software-Update kaum spürbar besser wird, liegt ganz einfach am viel zu schlechten Ausgangsniveau der Fahrzeuge. Euro 5-Diesel ohne Update stoßen heute im Schnitt 906 Milligramm Stickstoffoxide pro Kilometer aus. Das ist fünfmal mehr als der Grenzwert von 180 Milligramm. Auch aktuelle Euro 6-Diesel ohne RDE stoßen sechsmal mehr Stickstoffoxide aus dem Auspuff aus als zulässig.“ Das Umweltbundesamt hat in Szenarien berechnet, wie sich die beim Dieselforum beschlossenen Software-Updates sowie die Umtauschprämien auf zwei beispielhaft gewählte Messstellen auswirken – die Landshuter Allee in München mit einer sehr starken Belastung von 80 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter sowie die Parcusstraße in Mainz mit einer mittleren Belastung von 53 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresdurchschnitt. Im Ergebnis wirken sich Updates und Prämien an stärker belasteten Straßen natürlich stärker aus als an weniger stark belasteten Standorten. In den wahrscheinlichsten Szenarien liegt die Minderung demnach etwa zwischen zwei Mikrogramm (Mainz) und fünf Mikrogramm (München). Krautzberger: „Für fast 70 deutsche Städte reichen die Maßnahmen voraussichtlich nicht aus, um die Atemluft unter den Grenzwert von maximal 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid im Jahresmittel zu senken. Nur in rund 20 Städten, die derzeit knapp über dem Grenzwert liegen, werden die Beschlüsse des Diesel-Gipfels dazu führen, die seit 2010 geltenden EU-Grenzwerte endlich einzuhalten.“ Die von den deutschen Automobilherstellern angebotenen Software-Updates können die Stickoxid-Emissionen der gesamten Pkw-Flotte nach UBA-Schätzung um drei bis sieben Prozent senken – je nachdem, wie viele Besitzer das Update durchführen lassen (Annahme: zwischen 3,5 und 5 Millionen Fahrzeughalter) und je nachdem, wie viel das Update bringt (Annahme: zwischen 15 und 25 Prozent bezogen auf die Situation vor dem Update). Die Wirkung der Umtauschprämie wird insgesamt geringer eingeschätzt als die der Software-Updates und dürfte je nach Annahmen zwischen null und zwei Prozent liegen. Deutlich höher wäre die Wirkung, wenn die Prämie nur für den Kauf sehr sauberer Fahrzeuge eingesetzt würde – und nicht für die Euro-6-Diesel, die die neuen Straßentests noch nicht erfüllen. Hendricks: „Für die Umwelt ist es am besten, wenn die Prämie dazu motiviert, vor allem kleine und sparsame Autos zu kaufen. Autofahrer sollten beim Autokauf darauf achten, die Prämie für wirklich saubere Fahrzeuge einzusetzen. Das sind etwa Elektroautos, solche mit Hybrid- und Gasantrieb, sparsame Benziner oder modernste Diesel, die geringe reale Emissionen auf der Straße haben, wie sie die neuesten Emissionsvorgaben vorsehen. Das sollten sich die Käuferinnen und Käufer vom Hersteller bestätigen lassen." In den nächsten Wochen werden die beim Dieselforum vereinbarten Expertengruppen die Arbeit aufnehmen und weitere Maßnahmen entwickeln für einen zweiten Dieselgipfel im Herbst. Hendricks: „Die Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, dass die Bundesregierung alles dafür tun wird, Fahrverbote zu vermeiden."
Umweltbundesamt veröffentlicht Magazin „Gesunde Luft“ Die Messdaten für Stickstoffdioxid (NO2) im Bundesgebiet für das Jahr 2018 liegen vor: Demnach überschritten im vergangenen Jahr noch 57 Städte den Luftqualitätsgrenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft (µg/m³) im Jahresmittel. Im Jahr 2017 waren noch 65 Städte betroffen. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA): „Die Luft in den Städten wird besser und der Trend geht in die richtige Richtung. Dennoch sieht man: Die bislang beschlossenen Maßnahmen reichen nicht aus, damit wirklich überall der EU-Grenzwert für NO2 im Jahresmittel zum Schutz der Gesundheit eingehalten wird. Neben den angelaufenen Software-Updates brauchen wir insbesondere eine schnelle Nachrüstung älterer Diesel-Pkw mit wirksamen Katalysatoren zur deutlichen Reduzierung des Stickoxidausstoßes. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Zulassung solche Katalysatoren liegen vor und Nachrüstunternehmen haben erste Anträge auch für Pkw gestellt. Nun kommt es darauf an, dass der Genehmigungsprozess rasch durchlaufen wird. Alle Automobilhersteller sind dazu aufgerufen, die Nachrüstunternehmen technisch und die Kunden beim Kauf der Systeme finanziell zu unterstützen.“ Im Vergleich zum Vorjahr wurde in 13 Städten der Grenzwert nicht mehr überschritten. Gleichzeitig liegen fünf Städte wieder geringfügig über dem Wert: Leipzig, Ulm, Koblenz, Eschweiler und Sindelfingen. Insgesamt setzt sich der langsame Rückgang der NO 2 -Belastung in den Städten fort. Im Mittel lagen die NO 2 -Werte (Jahresmittelwert) an verkehrsnahen Messstationen rund 1,5 µg/m³ unter denen des Jahres 2017. Auch wenn im Jahr 2018 nur an einer industrienahen Messstation der Feinstaub (PM 10 )-Grenzwert (nicht mehr als 35 Tage mit Tagesmittelwerten über 50 µg/m³) überschritten wurde, ist die Belastung dennoch zu hoch und ein Risiko für die Gesundheit. Deutlich wird dies, wenn die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) – maximal drei Tage mit Werten oberhalb von 50 µg/m³ – zur Bewertung herangezogen wird. An 78 Prozent aller 374 Messstellen wurde dieser von der WHO emfohlene Wert überschritten. Nicht nur Ballungsräume und große Städte waren hiervon betroffen, sondern auch Kleinstädte und ländliche Gebiete. Es bedarf also weiterer Anstrengungen, um das Gesundheitsrisiko durch Feinstaub zu verringern. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Emissionen aus der Holzverbrennung in Privathaushalten und die nicht-verbrennungsbedingten Partikelemissionen aus dem Abrieb von Bremsen, Kupplungen und Reifen zu legen. Auch die Landwirtschaft, die mit Emissionen gasförmiger Vorläuferstoffe, insbesondere Ammoniak aus der Tierhaltung, zur sekundären Feinstaubbildung beiträgt, muss in die Minderungsanstrengungen einbezogen werden. Nachträgliche Datenlieferungen oder Korrekturen aus den Ländermessnetzen sind bis zum Termin der offiziellen Berichterstattung an die EU-Kommission am 30.09.2019 noch möglich. Magazin „Gesunde Luft“: Das UBA greift das Thema auch im aktuellen Magazin „Schwerpunkt: Gesunde Luft“ auf. In knapper und verständlicher Form stellt das Magazin die relevantesten Luftschadstoffe vor, erläutert Grundlagen der Luftreinhaltung und stellt Messverfahren und Berechnungsmethoden zur Krankheitslast vor. Das Heft ist hier zum Download verfügbar.
Umweltschutz ist Schwerpunkt der diesjährigen CeBIT Umweltschutz ist Schwerpunkt der diesjährigen PC, Notebook und Handy bringen Riesenleistungen – ohne Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) wäre unser Alltag kaum noch zu bewältigen. Aber IKT verschlingt auch große Mengen an Energie: In Deutschland liegt der auf die IT und Unterhaltungselektronik entfallende Strombedarf derzeit bei ungefähr acht Prozent des gesamten Stromverbrauchs. Zudem ist die IT-Branche weltweit für rund zwei Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. „Die Hersteller müssen effizientere Geräte anbieten und die Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend informieren. Dann können diese die Energieeffizienz bei ihren Kaufentscheidungen auch berücksichtigen – das schont Umwelt und Geldbeutel”, so Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Ein wichtiges Instrument, welches Orientierung am Markt gibt, ist der Blaue Engel, der in diesem Jahr seinen 30. Geburtstag feiert. Der Blaue Engel kennzeichnet umweltschonende Geräte wie Computer, Drucker oder Kopierer. Dieses Jahr nimmt die Computerindustrie den Klimaschutz ins Visier – „Green IT” heißt ein Schwerpunkt der CeBIT. In unseren Privathaushalten verbrauchen besonders die älteren Geräte unverhältnismäßig viel Strom. Allerdings gehen neue Geräte ebenfalls nicht immer sparsam mit Energie um. Außerdem benötigen alle Geräte auch dann Strom, wenn sie ihre eigentliche Funktion nicht erfüllen, also im Leerlauf. Dabei geht es auch anders. Stromsparende Geräte erkennt man zum Beispiel an der Stromsparer-Plakette. Das ist ein Gütesiegel für Elektrogeräte, die im Stand-by, also Bereitschaftsbetrieb weniger als ein Watt Leistung aufnehmen und sich per Knopfdruck in einen Null-Watt-Zustand schalten lassen. „Zur Umweltfreundlichkeit gehört bei der EDV nicht nur das Energiesparen, sondern auch die Schonung natürlicher Ressourcen. Allein in Deutschland liegen mehrere Millionen nicht mehr genutzter Mobiltelefone in den Schubladen und damit beträchtliche Werte an Edelmetallen. Diese müssen wir verstärkt recyclen”, so Troge. Noch besser als das Recycling ist, Elektro- und Elektronik-Produkte langlebiger zu gestalten und länger zu nutzen. Gefragt sind hier vor allem die Hersteller, sie müssen vermehrt langlebige Produkte anbieten. Diese Geräte sollten sich außerdem kostengünstig reparieren und nachrüsten lassen. „Geräte, die kurz vor Ablauf der Garantiezeit funktionsuntüchtig werden, verärgern nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher - sie belasten zusätzlich die Umwelt”, so Troge. In Kooperation mit BITKOM, dem Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums und dem Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr gibt es einen internetbasierten Leitfaden für produktneutrale Leistungsbeschreibungen. So soll ein Portal für produktneutrale und umweltfreundliche Beschaffung entstehen, das Beschaffungsverantwortliche praxisgerecht bei rechtskonformen Ausschreibungen unterstützt.
Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesumweltministerium (BMU) Verordnung schafft Voraussetzungen für eine nachhaltige Staubreduzierung Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten ab dem 22. März 2010 neue Umweltauflagen. Holz ist als regenerative Energiequelle aus Klimaschutzgründen ein sinnvoller Brennstoff zur Wärmeerzeugung. Die Verfeuerung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen in Räumen setzt jedoch verschiedene Luftschadstoffe wie Feinstaub frei und führt zu Geruchsbelästigungen - und dies in zunehmendem Maße. „Mit den neuen Grenzwerten werden Luftschadstoffe an der Quelle reduziert. Sie sorgen für eine bessere Luft, Gesundheit und mehr Lebensqualität. Damit ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Umweltpolitik gelegt“, sagte Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen. Mit der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV ) werden die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie beispielsweise Holz verfeuert werden, an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst. „Die Novelle der Kleinfeuerungsanlagenverordnung löst die mittlerweile seit 1988 geltenden, völlig veralteten technischen Vorgaben für Öfen und Holzheizungen ab und fordert den aktuellen Stand der Technik“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Die 1. BImSchV sieht anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für Staub vor. Diese können von neuen Feuerungsanlagen, die üblicherweise im häuslichen Bereich eingesetzt werden, wie Heizungen, Kaminöfen oder Kachelofeneinsätzen ohne Staubfilter erreicht werden. Die Festlegung von fortschrittlichen Emissionsgrenzwerten für Kohlenmonoxid führt zum Einsatz verbesserter Verbrennungstechniken, die im Ergebnis zudem die Geruchsbelästigungen in der jeweiligen Nachbarschaft reduzieren. Auch für bestehende Anlagen werden Grenzwerte festgelegt. Sofern für diese Anlagen mit Hilfe einer Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Erst wenn dies nicht möglich ist, kommt zwischen den Jahren 2014 und 2024 ein Sanierungsprogramm zum Tragen. Das Sanierungsprogramm sieht die Nachrüstung oder den Austausch gegen emissionsarme Anlagen vor. So genannte Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden, sind sogar gänzlich vom Sanierungsprogramm ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zur Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden. Nicht immer ist die Anlage Schuld, wenn der Schornstein qualmt. Vielen Betreibern fehlen das Wissen und die Erfahrung im Umgang mit den Feuerungsanlagen. Aus diesem Grund sieht die 1. BImSchV eine Beratung für die Betreiber zum richtigen Umgang mit der Anlage und den einzusetzenden Festbrennstoffen vor. Außerdem wird der Brennstoff Holz künftig regelmäßig hinsichtlich Qualität im Zusammenhang mit anderen Überwachungsaufgaben überprüft. Eine deutliche Kostenentlastung bringt die Novelle Betreibern von Öl- und Gasheizungen: Die Intervalle der regelmäßigen Überwachungen werden verlängert. Die bisher jährliche Überwachung soll auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt werden. Damit wird dem technischen Fortschritt bei Öl- und Gasheizungen Rechnung getragen, die heute wesentlich zuverlässiger arbeiten als noch vor 20 Jahren.
Weitere Maßnahmen zur Emissionsminderung nötig Die gesundheitsschädliche Feinstaubbelastung in deutschen Innenstädten ist weiterhin zu hoch. In sechs Städten - darunter Stuttgart und München - ist der Grenzwert (Tagesmittelwert) von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m3) bereits jetzt an mehr als den zulässigen 35 Tagen pro Jahr überschritten. Weitere zehn Städte in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Thüringen, Hessen und Sachsen stehen kurz vor der Grenzwertüberschreitung. Ein Grund dafür ist das Wetter zu Beginn dieses Jahres: windschwache Hochdruckwetterlagen, die häufiger auftraten als in den Jahren 2007 und 2008, behinderten den Abtransport der Luftschadstoffe. „Wir müssen die Feinstaubbelastung dringend senken, damit die Menschen - gerade in den Innenstädten - gesunde, saubere Luft atmen können”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). „Möglichkeiten, die Feinstaubemissionen zu senken, gibt es. Sie müssen nun schleunigst Wirklichkeit werden.” Der Straßenverkehr ist eine wichtige Emissionsquelle für Feinstaub. Hier gilt es anzusetzen: Die Nachrüstung leichter Nutzfahrzeuge der Schadstoffklassen EURO 3 und schlechter mit Dieselrußfiltern sollte die obigen Maßnahmen ergänzen. Betroffen sind bis zu 300.000 leichte Nutzfahrzeuge in Deutschland. Die Länder, die für die Einhaltung der Luftqualitätsanforderungen verantwortlich sind, könnten für Förderprogramme auf Gelder aus dem EU-Strukturfonds zugreifen. Nicht nur der Verkehr ist für die hohe Feinstaubbelastung verantwortlich. Auch andere Quellen sind relevant - beispielsweise die Holzheizungen und Kamine in privaten Haushalten und im Kleingewerbe. So genannte Kleinfeuerungsanlagen sind nach dem Straßenverkehr der zweitgrößte Verursacher des Feinstaubes. Um hier Emissionsminderungen zu erreichen, muss es anspruchsvolle Grenzwerte für diese Heizungen geben. Die geplante Novellierung der „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen” sieht dies vor. Wichtig ist, dass auch Altanlagen ihre Emissionen senken müssen. Nach einer angemessenen Übergangsfrist sollte auch für sie ein anspruchsvoller Staubgrenzwert gelten. Um diesen einzuhalten, haben die Betreiber zwei Möglichkeiten: Sie können die Anlage mit einem Filter zur Feinstaubminderung nachrüsten oder die alte Anlage durch eine neue ersetzen. Für eine Reihe von Anlagen plant das Bundesumweltministerium ( BMU ) Ausnahmen - beispielsweise für Anlagen, die die einzige Heizmöglichkeit einer Wohneinheit sind, sowie für solche Anlagen, die vorrangig zum Kochen dienen. Die hohe Feinstaubbelastung in den Städten entsteht nicht nur aus den Emissionen vor Ort. Ein bedeutender Anteil des Feinstaubes, der sich in der Atmosphäre auch aus den Vorläufersubstanzen Schwefel- und Stickstoffoxiden bildet, kommt von weit her in unsere Ballungsräume. Hier sind europäische Lösungen gefragt: Eine deutliche Minderung der Emissionen aus großen Industrieanlagen - wie etwa Kraftwerken - ist erforderlich. Die Europäische Union überarbeitet derzeit die Vorschriften für diese Industrieanlagen. Dabei sind es vor allem Anlagen in Osteuropa, die einen großen Sanierungsbedarf haben. Deutschland setzt sich für anspruchsvolle Grenzwerte für Staub selbst und für die Vorläufersubstanzen ein und wird profitieren: Mittelfristig könnte die Belastung, die aus dem Ausland nach Deutschland kommt, deutlich abnehmen.
In this research project the indoor air quality in energy-efficient buildings has been investigated with regard to odours and volatile organic compounds. The original aim of the study was to investigate the indoor air quality of energy-efficient retrofitted buildings using the example of the German Environment Agency’s (Umweltbundesamt, UBA ) Bismarckplatz office building in Berlin. Due to the postponement of the remediation works for the Bismarckplatz office building, the project specification was changed in agreement with UBA and the Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation, Building and Nuclear Safety ( BMUB ). The new building “UBA Haus 2019” and one floor in an office building to be renovated were included in the new project specification. In addition, further olfactory analyses of various wall and floor assemblies installed in test rooms of the eco-INSTITUT in Cologne were conducted. Around 60 single products and combinations of materials have been tested in emission chambers. These products were also placed in the new or refurbished buildings or evaluated in real test rooms. Veröffentlicht in Texte | 73/2017.
NO2-Grenzwert wird weiterhin in etlichen Städten überschritten, nur noch eine Überschreitung bei Feinstaub, hohe Ozon-Belastung. Die Stickstoffdioxidbelastung geht in Deutschland insgesamt leicht zurück. 2018 wurde der Grenzwert für NO2 von 40 µg/m³ im Jahresmittel nach vorläufigen Daten in etlichen deutschen Städten aber nicht eingehalten. Überschreitungen traten hochgerechnet an rund 39 Prozent (2017: 45 Prozent) der verkehrsnahen Messstationen auf. Im Mittel ist die Belastung mit Stickstoffdioxid deutschlandweit mit etwa zwei Mikrogramm Minderung gegenüber dem Vorjahr aber leicht rückläufig. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA). Hierbei können nur die 399 Messstationen berücksichtigt werden, die ihre Daten automatisch an die Ämter melden. Von 132 Stationen müssen die Daten noch ausgewertet werden, die Ergebnisse liegen voraussichtlich im Mai 2019 vor. Erst dann kann eine vollständige Aussage getroffen werden, wie viele Städte den Grenzwert für NO2 einhalten. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA : „Der Grenzwert, der seit 2010 eingehalten werden muss, wird immer noch in vielen deutschen Städten überschritten. Das gefährdet die Gesundheit der dort lebenden Menschen. Die Hauptquelle ist der Straßenverkehr und hier vor allem die Diesel-Pkw mit zu hohen Realemissionen. Hier muss endlich angesetzt werden: Diese Fahrzeuge müssen mit wirksamen Katalysatoren nachgerüstet werden – auf Kosten der Verursacher, nämlich der Automobilindustrie. Nur saubere Autos bieten Sicherheit vor drohenden Fahrverboten. Die Technologie wie auch die rechtliche Regelung zur Nachrüstung sind da und müssen nun schnell zum Einsatz kommen. Denn mit den derzeitigen Maßnahmen dauert es einfach zu lange, bis wir überall saubere Luft haben.“ Der Rückgang der mittleren NO 2 -Konzentrationen an verkehrsnahen Messstationen um etwa zwei Mikrogramm lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen: lokale Maßnahmen wie Tempolimits oder Verkehrsbeschränkungen, regionale bzw. nationale Maßnahmen wie die Erneuerung der Fahrzeugflotte durch Umtauschprämien oder Softwareupdates sowie meteorologische Einflüsse, die die Ausbreitung von Luftschadstoffen begünstigen oder verschlechtern können. Anhand der Messdaten allein können keine Aussagen getroffen werden, welchen Beitrag einzelne Maßnahmen zur Minderung haben, da alle genannten Faktoren gemeinsam die Messergebnisse beeinflussen. Dies ist nur über detaillierte Berechnungen möglich. Solche Berechnungen liegen für einzelne Messstationen jedoch nicht vor. Die Messstationen werden von den Bundesländern nach einheitlichen, europäischen Regeln aufgestellt. Maria Krautzberger: „Deutschland hält sich an die Vorgaben, die die EU-Mitgliedstaaten aufgestellt haben. Die europäische Luftreinhalte-Richtlinie wurde 1:1 in deutsches Recht umgesetzt. Allein das ist unser Maßstab, und nicht, ob andere Staaten sich vielleicht nicht an gemeinsam beschlossene Regeln halten.“ Feinstaub ( PM10 ): Erstmals wurde der seit 2005 einzuhaltende Feinstaubgrenzwert in keinem Ballungsraum mehr überschritten. Nur an einer industrienahen Messstation in Nordrhein-Westfalen wurden 36 Tage mit Feinstaubwerten über 50 µg/m³ und damit eine Grenzwertüberschreitung gemessen, zulässig sind 35 Tage. Ozon: Die Ozonkonzentrationen stiegen 2018 im Vergleich zum Vorjahr an. So wurde das Langfristziel zum Schutz der Gesundheit (maximal 120 µg/m³ im Mittel über 8 Stunden) im Rekordsommer an allen 265 Stationen überschritten, und zwar an durchschnittlich 37 Tagen pro Station. Das ist ungewöhnlich oft und wird – seit 2000 betrachtet – nur vom Sommer 2003 mit durchschnittlich 50 Tagen übertroffen. Besonders problematisch war dabei, dass die gesundheitsgefährdenden Ozonkonzentrationen vor allem über einen längeren Zeitraum von Mitte Juli bis Mitte August 2018 durchgehend und großräumig auftraten. Die gesundheitlichen Wirkungen von Ozon bestehen in einer verminderten Lungenfunktion, entzündlichen Reaktionen in den Atemwegen und Atemwegsbeschwerden. Laut WHO sollten die 8-Stunden-Mittelwerte sogar den Wert von 100 µg/m³ nicht überschreiten. Sie empfiehlt der EU in einem Gutachten, eine Neubewertung für Ozon vorzunehmen. Maria Krautzberger: „Ozon entsteht durch Reaktion von Sauerstoff mit anderen Molekülen, vor allem Stickstoffoxiden und flüchtigen organischen Verbindungen, z. B. aus Farben, Lacken und Reinigungsmitteln. Deshalb müssen wir alles daran setzen, die Emissionen dieser Ozonvorläuferstoffe weiter zu mindern.“
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Projekte aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erhalten den „Blauen Kompass“ 2024 Die Preisträger*innen des Bundespreises „Blauer Kompass“ 2024 stehen fest. Mit über 300 Bewerbungen gab es erneut einen Teilnahmerekord am bundesweiten Wettbewerb um die höchste staatliche Auszeichnung zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise. Umweltstaatssekretär Stefan Tidow (in Vertretung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke) und Fachbereichsleiterin Bettina Rechenberg (in Vertretung des Präsidenten des Umweltbundesamtes Dirk Messner) haben im Rahmen der „Woche der Klimaanpassung“ in Berlin die besten Projekte ausgezeichnet. Die mit je 25.000 Euro dotierten Preise gehen an fünf herausragende Klimaanpassungsprojekte in den Bereichen Starkregenvorsorge, Katastrophenschutz, Hitze-Resilienz sowie Hochwasserschutz. Die Auswahl traf eine hochrangig besetzte Jury. Außerdem wurde per Online-Voting ein Community-Preis vergeben. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Folgen der Klimakrise spüren wir auch in Deutschland immer direkter und immer häufiger. Deshalb haben wir in dieser Legislaturperiode mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz erstmals einen verbindlichen Rahmen für die Vorsorge von Bund, Ländern und Kommunen geschaffen und erarbeiten eine Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen. Die Auszeichnungen zum Bundespreis ‚Blauer Kompass‘ machen dabei deutlich: wirksame Vorsorge gelingt nur im Schulterschluss aller Akteure. Sie zeigen eindrucksvoll, wie vor Ort mit Engagement, Austausch und Vernetzung aus klugen Ideen praktische Lösungen werden.“ UBA -Präsident Dirk Messner: „Die Hochwasserereignisse in Süddeutschland und im Saarland, sowie die Temperaturrekorde in diesem Jahr verdeutlichen erneut: Wir müssen bei der Anpassung an die Folgen der Klimakrise sofort und konsequent handeln. Die Preisträger des Bundespreises ‚Blauer Kompass‘ zeigen in vorbildlicher Art und Weise wie eine solche Vorsorge gelingen kann. Die ausgezeichneten Projekte inspirieren zum Nachahmen und leisten einen wichtigen Beitrag für ein klimaresilientes Deutschland.“ Der bundesweite Wettbewerb „Blauer Kompass“ fand 2024 bereits zum fünften Mal statt. Sein Ziel ist es, innovative, wirksame und nachhaltige Lösungen für die Vorsorge und die Anpassung an die Folgen der globalen Klimakrise, wie Hitze, Dürre, Starkregen und Hochwasser, zu präsentieren. Die Preisverleihung ist der Höhepunkt der bundesweiten „Woche der Klimaanpassung“, mit der das Bundesumweltministerium und des Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) unter dem Motto „Gemeinsam für Klimaanpassung“ mit Veranstaltungen in ganz Deutschland die Vielfalt und das große Engagement für die Klimaanpassung in Deutschland präsentieren. Die über 300 Einreichungen für den „Blauen Kompass“ wurden mit Unterstützung des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und des Wettbewerbsbüros co2online anhand der sechs Kriterien guter Praxis der Anpassung des Umweltbundesamtes bewertet . Eine hochrangige Jury bestehend aus Vertreter*innen der kommunalen Spitzenverbände sowie aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Forschung, Ehrenamt und Klimakommunikation wählte im Juni aus 20 nominierten Projekten vier Preisträger aus. Die Preise wurden in den Kategorien „Kommunen“, „private und kommunale Unternehmen“, „Forschungs- und Bildungseinrichtungen“ sowie „Vereine, Verbände und Stiftungen“ verliehen. Zusätzlich wurde öffentlich über einen Community-Preis abgestimmt, bei dem fast 18.000 Stimmen abgegeben wurden. Neben einem Preisgeld in Höhe von jeweils 25.000 Euro erhalten die Preisträgerprojekte auch Unterstützung bei ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Unter anderem wurde dafür zu jedem ausgezeichneten Projekt ein Kurzfilm erstellt. Kategorie: Kommunen Im Rahmen des Projektes „Gö goes green – Starkregenvorsorge Göttingen“ der Stadt Göttingen und der Göttinger Entsorgungsbetriebe wurde ein umfangreiches, kostenloses Angebot zur Starkregenvorsorge erarbeitet. Eine interaktive Karte visualisiert das Überflutungsrisiko im Stadtgebiet und sensibilisiert Bürger*innen für das Thema Starkregen . Außerdem können Grundstückseigentümer*innen über eine kostenlose Grundstücksauskunft Details zu ihrem Gebäude erhalten. So kann unter anderem eine kostenlose Vor-Ort-Beratung in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus unterstützt die Stadt Göttingen die Bürger*innen finanziell bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen. Dafür werden 60 Prozent der förderfähigen Kosten für Maßnahmen zum Objektschutz (z. B. druckdichte Türen, Anschaffung von Zisternen) mit dem „KlimaFonds Göttingen“ gefördert. Video: Stadt Göttingen und Göttinger Entsorgungsbetriebe Kategorie: Private und kommunale Unternehmen Die inventied GmbH aus Rockenhausen entwickelt eine digitale „Innovationsplattform für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben". Diese Plattform dient als erste Anlaufstelle für Einsatzkräfte, beispielsweise des Technischen Hilfswerks oder der Feuerwehr, die innovative Ideen zur effizienteren Bewältigung von Katastrophenfolgen haben. Die besten eingereichten Ideen werden gemeinsam mit den Einsatzkräften zu marktreifen Produkten weiterentwickelt. Um einen Anreiz für die Teilnahme am Innovationsprozess zu geben, werden die Ideengeber*innen am Gewinn der verkauften Produkte beteiligt. Video: inventied GmbH Kategorie: Forschungs- und Bildungseinrichtungen Hohe Temperaturen und starke Niederschläge belasten Städte in besonderem Maße, da versiegelte Flächen das thermische und hydrologische Gleichgewicht beeinträchtigen. Hier setzt das Projekt „HydroSKIN“ der Universität Stuttgart an: Leichte Fassadenelemente aus Textilien und Membranen nehmen Regenwasser auf und reduzieren das Hochwasserrisiko, indem sie die Kanalisation entlasten. An heißen Tagen kühlen sie durch Verdunstung des zurückgeführten (Regen-)Wassers sowohl das Gebäude als auch den Stadtraum und tragen zur Hitze- Resilienz bei. Die individuell konfigurierbare Textilhülle lässt sich leicht an Neubauten und Bestands-Gebäuden nachrüsten und leistet einen innovativen Beitrag für den Maßnahmenkatalog einer Schwammstadt. Video: Universität Stuttgart / Technologie-Transfer- Initiative GmbH Kategorie: Vereine, Verbände und Stiftungen Mit dem Projekt „Hitzehelfer*innen im Wohnquartier” des Vereins BÄR meets ADLER e. V. – Verein für ein gutes Morgen in Berlin und Brandenburg wird in zwei ausgewählten Stadtteilen der Stadt Brandenburg an der Havel ein wohnquartierbezogenes Netzwerk an Hitzehelfer*innen aufgebaut. Ziel ist es, ältere Menschen vor den gesundheitlichen Risiken extremer Hitze zu schützen und ihre Lebensqualität zu erhalten. Dafür werden Kontaktpersonen der Senior*innen im Quartier (z. B. Apotheken) und im sozialen Umfeld (z. B. Familienangehörige) gewonnen, sensibilisiert und ggf. geschult. Gemeinsam mit Praxispartner*innen und sozialen Akteuren können sie als Hitze-Helfende agieren. Hierdurch wird die Solidarität im Quartier gefördert, die Lebensqualität der Senior*innen verbessert und zudem werden die Gesundheits- und Sozialversorgungseinrichtungen entlastet. Video: BÄR meets ADLER e.V. – Verein für ein gutes Morgen in Berlin und Brandenburg Community-Preis Im Projekt „Mit IoT zu einer klimafesten Stadt" nutzen Schüler*innen des Leibniz-Gymnasiums in Dormagen das Internet der Dinge (Internet of Things, IoT), um Orte mit besonderer Hitzebelastung im städtischen Bereich zu identifizieren. Dazu haben sie Temperatur- und Feuchtesensoren entwickelt, gebaut und programmiert, um vor Ort den Handlungsbedarf zu ermitteln und zur Entwicklung von Hitzeschutzmaßnahmen beizutragen. Die Rohdaten werden in Echtzeit grafisch ausgewertet und der Stadt Dormagen sowie den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zur Verfügung gestellt. Video: Leibniz-Gymnasium Dormagen
Die Menschen in Mitteleuropa halten sich zunehmend in geschlossenen Räumen auf, ein Großteil davon in der eigenen Wohnung. Das betrifft neben Erwachsenen zunehmend auch Kinder und Jugendliche. Für eine gute Innenraumluftqualität zu sorgen, ist somit für das Wohlbefinden und die Gesundheit von entscheidender Bedeutung. Lüften ist ein wesentliches Element, um eine gute Innenraumluftqualität zu erreichen oder um diese aufrechtzuerhalten. Aus Energieeffizenzgründen ist eine dichte Bauweise gefordert. Infiltrationen, wie sie noch in alten, undichten Gebäuden vorhanden waren, sind in modernen, energieeffizienten Gebäuden deutlich minimiert. Regelmäßiges aktives Lüften über Fenster oder das Betreiben von Lüftungsanlagen ist somit erforderlich. Lüftungsanlagen haben dabei den Vorteil, dass die Frischluftzufuhr von außen nutzerunabhängig erfolgen kann und ein aktives Lüften durch Anwesende im Raum nicht notwendig ist. Welche Anlagentechniken es gibt und welche für die Nachrüstung im Bestand oder für den Neubau am besten geeignet sind, beschreibt die Broschüre „Anforderungen an Lüftungskonzeptionen in Gebäuden - Teil 2: Wohngebäude“. Veröffentlicht in Broschüren.
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