Das Projekt "Strategie für die Zukunft der Siedlungsabfallentsorgung (Ziel 2020)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. A) Problemstellung: Eine nachhaltige Abfallwirtschaft hat zum Ziel, Abfälle zu vermeiden, nicht vermeidbare Abfälle stofflich oder energetisch zu verwerten und technisch oder wirtschaftlich nicht verwertbare Abfälle zu beseitigen. Eine zukunftsfähige Abfallwirtschaft setzt damit hohe Anforderungen an die Verwertung voraus: sie muss schadlos sein, muss Märkte für die gewonnenen Rohstoffe und Energie besitzen und Anreize für die Reduzierung und die Nutzung der Abfälle schaffen. Die obertägige Deponierung von Abfällen ist unter ökologischen Gesichtspunkten die schlechteste Lösung: Erstens werden Materialien, die als Rohstoffe aus der natürlichen Umwelt entnommen werden, der Wirtschaft - zumeist unwiederbringlich - entzogen. Zweitens werden immense Mengen an Schadstoffen organischer, metallischer und mineralischer Art mehr oder weniger ungesichert in die Umwelt zurückgegeben. Damit werden natürliche Ressourcen zerstört und die Umweltmedien Wasser, Boden und Luft geschädigt. Die damit verbundenen ökologischen und volkswirtschaftlichen Kosten sind nicht vereinbar mit der notwendigen Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft. Drittens werden Kosten auf nachfolgende Generationen verschoben (Nachsorgepflicht). Derzeit fallen bundesweit jährlich etwa 25 Mio. t nicht verwertete Siedlungsabfälle an. Ca. 60 Prozent dieser Menge wird unbehandelt abgelagert. Ca. 40 Prozent werden in einer Verbrennung zugeführt oder in einem geringen Prozentsatz mechanisch-biologisch vorbehandelt und nach Abtrennung verwertbarer Fraktionen deponiert. B) Handlungsbedarf: Erforderlich ist daher die Erarbeitung einer mittel- bis langfristigen, ökonomisch und ökologisch sinnvollen Strategie für die Siedlungsabfallentsorgung. C) Ziel des Vorhabens: Ziel des Vorhabens ist es, die fachliche Voraussetzung für eine umfassende Strategie zu erarbeiten. Dazu sollen im Dialog mit den beteiligten Kreisen in einer ersten Stufe Einzelstrategien für die unterschiedlichen Abfallströme erarbeitet werden. Dazu ist eine Datenerhebung, eine Darstellung von strategischen Lösungsalternativen sowie von Instrumenten notwendig. In einem Folgevorhaben soll nach Bewertung dieses Vorhabens eine Gesamtstrategie für Siedlungsabfälle erarbeitet werden.
Mit der Änderung des Berliner Betriebegesetzes im Jahr 2004 wurden die Aufgaben der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) im Hinblick auf die Erfüllung der deponiebezogenen, bodenschutzrechtlichen Nachsorgepflichten insbesondere für die ehemaligen Müllverbringungsstandorte der BSR im Berliner Stadtgebiet ergänzt. Diese Altablagerungen fallen aufgrund ihres Alters und Betriebsendes nicht unter die geltende Deponierichtlinie und sind somit als altlastenverdächtige Flächen oder Altlasten nach Bundes-Bodenschutzgesetz zu behandeln. Zwischen den BSR und der für den Umweltschutz zuständigen Senatsverwaltung wurde in diesem Zusammenhang vereinbart, dass alle von den BSR beschickten Altablagerungen im Berliner Stadtgebiet hinsichtlich eventueller Gefährdungen der relevanten Wirkungspfade zu bewerten und nachsorgend zu sichern, sanieren oder zu überwachen sind. Ein erster Arbeitsschritt bildete die Identifizierung der Standorte mit Hinweisen über eine ehemalige Nutzung durch die BSR. Hierzu dienten Listenverzeichnisse der Müllabladeplätze in Berlin aus den Jahren 1971 und 1978. Diese Standortverzeichnisse für den ehemaligen Westteil der Stadt und Erkenntnisse über Altablagerungen aus dem ehemaligen Ostteil der Stadt bildeten die Grundlage für die Festlegung von insgesamt 38 Standorten. Bei 8 dieser Standorte ist der Hausmüllanteil gegenüber dem Gesamtinventar untergeordnet. In der Standortverteilung spiegelt sich die besondere politische Situation Berlins in der Nachkriegszeit wieder. So liegen 36 Standorte im Gebiet des ehemaligen West-Berlin und lediglich 2 Standorte im ehemaligen Ostteil der Stadt. Hier wurde nach dem 2. Weltkrieg der Ost-Berliner Hausmüll grundsätzlich auf Mülldeponien außerhalb des Berliner Stadtgebietes verbracht. Die 38 Ablagerungsstandorte weisen sehr unterschiedliche Ablagerungszeiträume und Ablagerungsvolumen auf. Die Beendigung der standortbezogenen Schüttungen liegt dabei zwischen den Jahren 1948 und 1983. Die kleineren Altablagerungen wurden in der unmittelbaren Nachkriegszeit beschickt. Zu den größten Altablagerungen mit einem Ablagerungsvolumen von mehr als 1 Mio. m³ Hausmüll zählen die Standorte Wannsee, Lübars, Marienfelde, Egelpfuhl, Rohrbruchwiesen, Dörferblick und Köppchensee. Für die 38 Standorte liegt ein unterschiedlicher Erkenntnisstand zu den verschiedenen Gefährdungspfaden vor. Für eine überwiegende Anzahl an Altablagerungen wurde im Rahmen eines Deponieprogramms bereits ein Grundwassermonitoring errichtet und durchgeführt. An drei der beim Gefährdungspfad Deponiegas in die höchste Priorität eingestuften Altablagerungen wurde bzw. wird bereits eine Besaugung bzw. Belüftung durchgeführt (Lübars, Rohrbruchwiesen, Egelpfuhl). In Wannsee erfolgte eine Gasnutzung, die bei deren Beendigung in eine Besaugung zu überführen war. Ein grundsätzliches Problem stellen an einigen Altablagerungen insbesondere die sensiblen Nachnutzungen durch Kleingartenkolonien oder Freizeitparks dar, die prioritär zu berücksichtigen waren. Nach einer standortbezogenen Ermittlung des Erkundungsbedarfs wurde 2005 mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen. Ziel ist es in einem Zeitraum von ca. 20 Jahren alle 38 Standorte durch geeignete Maßnahmen zu sichern oder zu sanieren. Im Zeitraum 2005 bis heute wurden zahlreiche Erkundungsmaßnahmen durchgeführt. Die Bearbeitung erfolgte gefährdungspfadbezogen (Grundwasser, Boden, Deponiegas). Entgegen der Ersteinschätzung (2004) wurde an der Mehrzahl der bislang untersuchten Standorte eine Deponiegasphase (Methan) festgestellt. Neben der Bewertung des Gefährdungspfades Boden-Mensch auf den zum Teil überwiegend sensibel durch Kleingartenkolonien, Freizeitparks oder Gärten genutzten Ablagerungsbereichen stellt die Deponiegasproblematik derzeit den Hauptarbeitsschwerpunkt dar. Nach Installation einer Belüftungsanlage in der Kleingartenanlage Am Stichkanal in Steglitz-Zehlendorf im Frühjahr 2012 wird die Belüftung bis heute erfolgreich betrieben. 2013 wurden im Bereich der Kleingartenanlage Rudower Höhe und in den Wohnhäusern der Wochenendsiedlung an der Rudower Höhe Maßnahmen zur Gefahrenabwehr hinsichtlich Deponiegas durchgeführt. 2014 wurde auf der Altablagerung Dörferblick eine Sicherungsmaßnahme in Form eines Methangasoxidationsfensters ausgeführt. Die Bewertung des Gefährdungspfades Boden-Mensch an den durch Kleingartenanlagen genutzten Altablagerungen wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Danach kann die kleingärtnerische Nutzung erhalten bleiben, jedoch war an allen Kleingartenanlagen die Auferlegung von Nutzungs,- oder Beschränkungsmaßnahmen erforderlich, die sich an den Belastungswerten und Beschaffenheit der Abdeckung orientieren. Aufgrund der zunehmenden Belastung zur Tiefe hin besteht ein gestaffeltes Grabeverbot für tiefere Bodeneingriffe auf allen Kolonien. Erforderliche Bodenaustauschmaßnahmen erfolgten auf 23 Parzellen der Kleingartenkolonie Rohrbruchwiesen III in Spandau (2006) und auf 8 Parzellen der Kleingartenkolonie Sachtlebenstraße in Steglitz-Zehlendorf (2010). Zudem erfolgte die Oberbodensanierung auf einem Privatgrundstück am Standort Olafstraße (2010). Zur Zeit wird an einer Altablagerung eine kontinuierliche Überwachung der Bodenluft durchgeführt. An exponierten Bereichen erfolgen zusätzlich Innenraum- und Oberflächenmessungen auf Deponiegas. An den acht Standorten mit derzeit laufenden, flächendeckenden oder lokalen Gasfassungs- oder Belüftungsanlagen wird neben der Überwachung der Bodenluftmessstellen die aktuelle Methangasbildung erfasst und die Wirksamkeit der Anlagen überprüft. Neben der eigentlichen Sicherung der Standorte hat die Fassung und Verbrennung des Methangases (Treibhausgas) auch eine hohe klimaökologische Bedeutung. Aufgrund der abklingenden Methangasproduktion oder des überhaupt „geringen“ Methangasgehaltes an vielen dieser Standorte sind für deren Sicherung und Stabilisierung innovative Anlagen, erforderlich. So wurden nach Jahren des Betriebes von Hochtemperaturfackeln an den Standorten Lübars und Marienfelde Anlagen zur Schwachgasbehandlung in Betrieb genommen. An bebauten Standorten, die keine dauerhafte Deponiegasfassung zulassen, werden lokale Sicherungskonzepte angewendet. So wurden 2013 im Bereich der Kleingartenanlage Rudower Höhe und der Wochenendsiedlung an der Rudower Höhe und 2017 in der Kleingartenanlage Rohrbruchwiesen und an den Vereinsheimen am Bootshausweg lokale, dauerhafte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr hinsichtlich Methangas umgesetzt. Weitere Sicherungsmaßnahmen bezogen auf den Gefährdungspfad Deponiegas erfolgten 2014 auf der Altablagerung Dörferblick in Form der Errichtung eines Methangasoxidationsfeldes (MOF) und der Installation einer Belüftungsanlage in der Kleingartenanlage Am Stichkanal in Steglitz-Zehlendorf im Frühjahr 2012. Zudem wurde die Altablagerung Potsdamer Chaussee in Spandau zur Gefahrenabwehr 2006 eingezäunt. Seit 2005 wurde von den BSR auf Anordnung ein Grundwassermonitoring an insgesamt 34 der bekannten 38 Standorte durchgeführt. Hierzu standen derzeit weit über 400 Grundwassermessstellen zur Verfügung. Für 6 Altablagerungen konnte eine abschließende Bewertung durchgeführt und eine Grundwasserüberwachung eingestellt werde. An 24 Standorten wurde nach Bewertung der hydrogeologischen und hydrochemischen Situation, Defizitanalyse und ggf. erforderlichen weiteren Messstellenbau Gefährdungsabschätzungen für den Belastungspfad Boden-Grundwasser erarbeitet und ein langfristiges, standortbezogenes Grundwassermonitoring angeordnet. Für 8 Standorte steht die Bewertung des Grundwasserpfades noch aus. Über ein Grundwassermonitoring hinausgehende Maßnahmen sind nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht erforderlich.
Marktplatz der Projekte Projektblick „Potential von Deponien für PV-Nutzung“ Falk Fabian LUBW, Referat 35 „Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit“ falk.fabian@lubw.bwl.de Projekt „Erhebung, Analyse und Bewertung von ehemaligen Deponieflächen als Standorte für PV in Baden-Württemberg“ Ziel: Spezifische Erkundung von ehemaligen Deponieflächen als PV-Standort („Einsatz nicht mehr benötigter Deponieareale zum Zwecke der Energiewende“) ▪ Initiierung durch LUBW/35: Deponien in Nachsorgepflicht → Nutzung als PV-Standort sinnvoll (Freiflächenatlas enthält noch „Lücken“, insbes. bei Deponien) ▪ Vorrecherche im Berichtssystem durch LUBW (ca. 175 Standorte) ▪ Auftrag ARGE zur Erhebung und Auswertung im August 2020 ▪ Erarbeitung Bewertungsschema -> November 2020 abgestimmt Erhebungskulisse: ▪ aufwendige Motivationskampagnen (verschiedene Zuständigkeiten, © LUBW Anfrage komm. Spitzenverbände, Vollzugsbehörden, Deponiebetreiber, Flächenverantwortliche) ▪ März 2021 – Dezember 2021 ca. 80 Standortbegehungen durchgeführt LUBW Kolloquium 2022 Kreislaufwirtschaft 2/4 Projekt „Erhebung, Analyse und Bewertung von ehemaligen Deponieflächen als Standorte für PV in Baden-Württemberg“ Zwischenergebnisse (Stand: Feb 2022): ▪ 81 Deponien teilflächenbezogen bewertet ▪ ca. 125 ha für PV-Ausbau nutzbare Potentialfläche ▪ Installierbare Nennleistung 123 MWp (Megawatt-Peak) ▪ erzielbare spezifische Leistung ca. 132.000 MWh/Jahr (ca. 25 Windkraftanlagen; Einsparung: 85.000 t CO2-Äqu./Jahr) ▪ ggf. höheres Potential (Beteiligung ca. 50 % Standorte) Ausblick: ▪ Integration Ergebnisblätter in Energieatlas (Feb. 2022) ▪ Erstellung Projektbroschüre (Jan 2022 – April 2022) ▪ Öffentlichkeitsarbeit zur Motivation LUBW Kolloquium 2022 Kreislaufwirtschaft 3/4