API src

Found 340 results.

Similar terms

s/nacht/Yacht/gi

Klimadaten Bewertung Ausgleichsraum Tag Kleve

Für die Ergebnisse wurde die Tagsituation zusammengefasst, um sie in den Bewertungskarten darzustellen. Die Bewertung der Ausgleichsfläche bei Tag im IST-Zustand unterscheidet in (1 = sehr geringe Aufenthaltsqualität bis 5 = sehr hohe Aufenthaltsqualität, 0 = kein Ausgleichsraum).

§ 15 Fahrerlaubnis

§ 15 Fahrerlaubnis (1) Wer ein Wasserfahrzeug im Sinne des § 14 Absatz 2 führt, bedarf einer Fahrerlaubnis sowie eines für die Funkstelle ausreichenden gültigen Funkzeugnisses. Wird das Wasserfahrzeug in den Küstengewässern und Binnenwasserstraßen, die zugleich Seeschifffahrtsstraßen sind, eingesetzt, ist die Fahrerlaubnis durch Vorlage des Sportküstenschifferscheins im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Sportseeschifferscheinverordnung nachzuweisen. Wird das Wasserfahrzeug in den küstennahen Seegewässern eingesetzt, ist die Fahrerlaubnis durch den Sportseeschifferschein im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Sportseeschifferscheinverordnung nachzuweisen, bei Einsatz des Wasserfahrzeugs in der weltweiten Fahrt durch den Sporthochseeschifferschein im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der Sportseeschifferscheinverordnung. Der Nachweis des für die Funkstelle ausreichenden gültigen Funkzeugnisses bestimmt sich § 1 Absatz 7 der Sportseeschifferscheinverordnung. (2) Im Einzelfall kann die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt abweichend von Absatz 1 Satz 2 auf Antrag des Bootsführers einen Sportbootführerschein für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung vom 03. Mai 2017 ( BGBl. I Seite 1016), in der jeweils geltenden Fassung als ausreichenden Nachweis der Fahrerlaubnis bei Einsatz des Sportbootes bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer anerkennen, wenn die örtlichen Verhältnisse der Gewässer, das zu führende Wasserfahrzeug und die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt dies gestatten. Hierüber ist eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Der Bootsführer hat die Bescheinigung beim Führen des Wasserfahrzeugs mitzuführen und den zur Kontrolle befugten Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. (3) Der Bootsführer eines Wasserfahrzeugs im Sinne des § 14 Absatz 2 muss dafür sorgen, dass dieses entsprechend seiner Antriebsart mindestens die sich aus der Anlage 4 ergebende Besetzung mit Inhabern von Fahrerlaubnissen nach Absatz 1 hat. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Wasserfahrzeuge mit einem Sicherheitszeugnis, das vor dem 30. November 2024 nach § 14 der See-Sportbootverordnung ausgestellt worden ist, auch wenn das Sicherheitszeugnis nach dem 30. November 2024 erneuert wird. Stand: 02. April 2025

MRH Sportboothäfen

Entdecken Sie die Sportboothäfen in der Metropolregion Hamburg. Unter dem Reiter "Tourismus - Maritimes und Wasser - Häfen" bietet die Metropolregion Hamburg Informationen zu den Sportboothäfen im gesamten Bereich der Region. Visualisiert werden sie neben dem Geoportal der Metropolregion auch auf folgender Seite: <a href="http://metropolregion.hamburg.de/haefen/nofl/3942396/sportboothaefen-uebersichtskarte/">

§ 16 Ordnungswidrigkeiten

§ 16 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Absatz 1 Nummer 2 des Seeaufgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Bootsführer oder Unternehmer entgegen § 3 oder § 4 ein Sportboot oder ein Wassermotorrad in Betrieb nimmt, als Unternehmer einer vollziehbaren Auflagen nach § 5 Absatz 2 zuwiderhandelt, entgegen § 7 Nummer 2 ein Sportboot oder Wassermotorrad vermietet, entgegen § 8 Absatz 1 Satz 1 oder 2 oder Absatz 2 eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anbringt entgegen § 9 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 Satz 2 ein Sportboot oder Wassermotorrad vermietet, entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, entgegen § 10 Absatz 1 Satz 3 das Betreten der Betriebsstätte oder die Besichtigung eines Sportbootes oder Wassermotorrades nicht gestattet, Arbeitskräfte oder Hilfsmittel nicht oder nicht rechtzeitig bereitstellt, eine Auskunft nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, entgegen § 11 Absatz 1, 3 oder 4 ein Sportboot oder Wassermotorrad übergibt, entgegen § 11 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass ein Abdruck der Verordnung, des Bootszeugnisses oder einer Anordnung nach § 13 an der Betriebsstätte aushängt und die Benutzer vor Fahrtantritt auf den Aushang hingewiesen werden, entgegen § 11 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass sich die vorgeschriebenen Unterlagen an Bord befinden und die Benutzer vor Fahrtantritt darauf hingewiesen werden, entgegen § 11 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass die höchstzulässige Personenzahl nicht überschritten wird, entgegen § 11 Absatz 5 Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass die vorgeschriebene Ausrüstung an Bord und in einem gebrauchsfähigen Zustand ist, entgegen § 11 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 nicht dafür sorgt, dass ein Kind unter zwölf Jahren nur mitgenommen wird, wenn ein Benutzer mindestens 18 Jahre alt und Schwimmer ist, entgegen § 11 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass das Ein- und Aussteigen überwacht wird und die Benutzer vor Fahrtantritt auf örtliche Besonderheiten hingewiesen werden, oder entgegen § 11 Absatz 6 Satz 1 ein Boot oder einen Rettungsring nicht bereithält, als Mieter entgegen § 12 Absatz 1 Satz 1 ein Sportboot oder Wassermotorrad überlässt, als Mieter oder Bootsführer entgegen § 12 Absatz 2 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass die höchstzulässige Personenzahl nicht überschritten wird, entgegen § 12 Absatz 2 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass die Fahrtgrenzen nicht überschritten und die erteilten Auflagen eingehalten werden, entgegen § 12 Absatz 2 Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass ein Kind unter zwölf Jahren nur mitgenommen wird, wenn ein Benutzer mindestens 18 Jahre alt und Schwimmer ist, entgegen § 12 Absatz 3 nicht dafür sorgt, dass das Sportboot sofort zur Betriebsstätte zurückkehrt oder an einer geschützten Stelle des Ufers anlegt, entgegen § 14 Satz 1 ein Wasserfahrzeug ohne Sicherheitszeugnis gewerbsmäßig nutzt oder ohne Fahrerlaubnis nach § 15 Absatz 1 Satz 1 ein Wasserfahrzeug führt einer vollziehbaren Anordnung nach § 13 zuwiderhandelt, entgegen § 15 Absatz 2 Satz 3 eine Bescheinigung nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt oder entgegen § 15 Absatz 3 nicht dafür sorgt, dass ein Wasserfahrzeug die vorgeschriebene Besatzung hat. (2) Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 wird auf die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt übertragen. Stand: 02. April 2025

Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima 2.0

Der StEP Klima 2.0 widmet sich den räumlichen und stadtplanerischen Ansätzen zum Umgang mit dem Klimawandel. Er beschreibt über ein räumliches Leitbild und vier Handlungsansätze die räumlichen Prioritäten zur Klimaanpassung: für Bestand und Neubau, für Grün- und Freiflächen, für Synergien zwischen Stadtentwicklung und Wasser sowie mit Blick auf Starkregen und Hochwasserschutz. Und er stellt dar, wo und wie die Stadt durch blau-grüne Maßnahmen zu kühlen ist, wo Entlastungs- und Potenzialräume liegen, in denen sich durch Stadtentwicklungsprojekte Synergien für den Wasserhaushalt erschließen lassen.

Citizen Science: Sailing for Oxygen

Das Projekt "Citizen Science: Sailing for Oxygen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR).

Garten der Vielfalt

Das Projekt "Garten der Vielfalt" wird/wurde gefördert durch: Pädagogische Hochschule Heidelberg. Es wird/wurde ausgeführt durch: Pädagogische Hochschule Heidelberg, Fakultät für Natur- und Gesellschaftswissenschaften.Seit nunmehr 12 Jahren wird das Gelände am Klausenpfad Heidelberg als Aktions- und Modellgelände zur Umweltbildung genutzt. Die Fläche von 5800 m2 wurde der Hochschule von dem Land Baden-Württemberg bzw. einem kirchlichen Träger zur Pacht überlassen. Das Gelände und die darauf stattfindenden Projektaktivitäten wurden bis 1999 im Rahmen verschiedener Forschungsvorhaben betreut. 1999 gelang es, eine langfristige Lösung zu etablieren. Anprechpartnerinnen sind Frau Dipl. Ing. agr. Barbara Dresel (Akademische Rätin in der Fakultät III, Fach Biologie) und Prof. Dr. Lissy Jäkel (Leiterin des Gartens, Fakultät III, Dozentin im Fach Biologie). Der Garten bietet eine breite Vielfalt unterschiedlicher Biotope. Waldartige Areale im hinteren schattigen Teil des Gartens ermöglichen das Erleben des jahreszeitlichen Wandels von dem Erblühen der Frühjahrsgeophyten bis zum schattigen Blätterdach im Sommer. In diesem Bereich wurde u.a. ein Sinnespfad installiert, der allerdings einer jährlichen Erneuerung bedarf. Verschiedene Heckentypen sind rund um den Garten und im Garten zu finden. Sie bieten gute Beobachtungsmöglichkeiten für Vögel u.a. Tiere. Hier kann man das Anlegen einer Benjeshecke erproben oder einen Weidenzaun flechten lernen. Die Früchte verschiedener Heckengehölze wie Holunder oder Heckenrosen werden jedes Jahr durch Studenten der PH zu leckeren Produkten verarbeitet und der Hochschulöffentlichkeit angeboten. Die Verantwortlichen für den Garten betrachten es als Aufgaben: zu zeigen, wie Landschaftsgestaltung im städtischen Bereich funktionieren kann, Projektveranstaltungen für Studenten anzubieten, die Inhalte der Studienordnungen umsetzen, ein Modellgelände für die Erprobung praktischer Umweltbildung mit Schülern bereitzustellen, die Zusammenarbeit mit der Heidelberger Öffentlichkeit zu pflegen (z. B. mit Schulen, Heidelberger Kleingärtnern, der Stadtverwaltung und dem Agendabüro), einen Lernort im Freien für Studierende verschiedener Fächer anzubieten (z.B. Erziehungswissenschaft, GSU, Biologie, Technik u.a.), wo in angenehmer emotionaler Atmosphäre gelernt oder auch entspannt werden kann.

Experimentelle und numerische Untersuchungen zur instationären aerodynamischen Belastung von Schiffen und Offshore-Strukturen, Vorhaben: Entwicklung von simulations- und modellbasierten Methoden zur Bewertung der instationären, aerodynamischen Strömung von Yachten im Entwurfsprozess

Das Projekt "Experimentelle und numerische Untersuchungen zur instationären aerodynamischen Belastung von Schiffen und Offshore-Strukturen, Vorhaben: Entwicklung von simulations- und modellbasierten Methoden zur Bewertung der instationären, aerodynamischen Strömung von Yachten im Entwurfsprozess" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fr. Lürssen Werft GmbH & Co. KG.

Regulatorische Möglichkeiten zur weitgehenden Elektrifizierung bei mobilen Maschinen und Geräten, Sportbooten sowie Zweirädern

Das Projekt "Regulatorische Möglichkeiten zur weitgehenden Elektrifizierung bei mobilen Maschinen und Geräten, Sportbooten sowie Zweirädern" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH.Um bis Mitte des Jahrhunderts eine weitgehende Treibhausgasneutralität glaubhaft erreichbar zu machen, ist es erforderlich, den Verkehrssektor so weit wie möglich zu elektrifizieren. Die Elektrifizierung von Pkw und Nutzfahrzeugen ist vor allem durch regulatorische Vorgaben getrieben, in der EU insbesondere durch die Verordnungen über die CO2-Flottenzielwerte. Vergleichbare Vorgaben, welche die Elektrifizierung mobiler Maschinen und Geräte, wie Kettensägen, Bagger, Diesellokomotiven, Binnenschiffe, Landmaschinen und Zweiräder anreizen, fehlen bislang auf EU Ebene. Hinzukommt, dass die Ansätze zur CO2-Regulierung für Straßenfahrzeuge nicht einfach auf mobile Maschinen und Geräte übertragen werden können. Zum Beispiel sind Baumaschinen meist 'zulassungsfrei', d.h. die Anzahl der jedes Jahr in Verkehr gebrachten Baumaschinen ist den Behörden nicht genau bekannt. Durch die Elektrifizierung von mobilen Maschinen, Landmaschinen und Zweirädern ergeben sich erhebliche 'Co-Benefits' in Form wesentlich niedrigerer Lärmemissionen, höherer Arbeitssicherheit und weniger gesundheitlicher Belastungen an Baustellen, Entlastung von Anwohner*innen und niedrigerer Luftschadstoffbelastung. Das Vorhaben sollte vor dem Hintergrund des aktuellen regulatorischen Rahmens Regulierungsoptionen zur Elektrifizierung der genannten Fahrzeuge, Maschinen und Geräte in der EU, z.B. über Flottenzielwerte, über Quotensysteme etc., aufzeigen und diese bewerten. Im Ergebnis werden ausgewählte Optionen feiner ausgearbeitet, Vorschläge zu möglichen konkreten Anforderungen bzw. Zielwerten auf Basis von Kosten und technischen Potentialen abgeleitet und in Form eines Abschlussberichts veröffentlicht.

Klimadaten Bewertung Verkehrsraum Tag Kleve

Für die Ergebnisse wurde die Tagsituation zusammengefasst, um sie in den Bewertungskarten darzustellen. Die Bewertung der Verkehrsfläche bei Tag im IST-Zustand unterscheidet in (1 = sehr günstig bis 5 = sehr ungünstig, 0 = kein Wirkraum). Dabei wurden die Straßen- und Plätze berücksichtigt.

1 2 3 4 532 33 34