EU-Nr.: DE 3737 301 Landes-Nr.: FFH0049LSA Jahr der Fertigstellung: 2010 Managementplan (2 MB) Karten: © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA , [010312] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA Karte 1 Biotop- und Lebensraumtypen (2,6 MB) Karte 2 Lebensraumtypen und LRT-Entwicklungsflächen (2,7 MB) Karte 3a Nachweise der Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (2,6 MB) Karte 3b Nachweise und Habitatflächen von Brutvögeln (2,7 MB) Karte 4 Lebensraumtypen - Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (2,7 MB) Karte 5 Sonstige Maßnahmen und Nutzungsregelungen (2,3 MB) Textkarte 1 Übersichtskarte (1,6 MB) Textkarte 2 Eigentumsverhältnisse (1,8 MB) Textkarte 3 Aktuelle Nutzungsverhältnisse (1,6 MB) Textkarte 4 CIR-Luftbild 2005 mit Grenzen der Biotope und LRT (6,8 MB) Textkarte 5 Vorschlag zur Neuabgrenzung des Gebietes (1,7 MB) zurück zur Übersicht "Abgeschlossene Managementpläne" Letzte Aktualisierung: 20.06.2019
Statistische Auswertungen aus dem Strahlenschutzregister Das SSR ist das größte zentrale Register für Daten zur beruflichen Strahlenexposition in Europa in Bezug auf die Anzahl an jährlich erfassten Personen. Sie gehören zu Berufsgruppen aus Medizin, Kerntechnik, allgemeine Industrie, Forschung und Lehre, fliegendes Personal, NORM-Arbeitsplätze, Radon sowie Altlasten. Im Jahr 2023 wurden etwa 422.000 Personen beruflich strahlenschutzüberwacht. Bei etwa drei Viertel dieser überwachten Personen lagen im Jahr 2023 die ermittelten Dosiswerte stets unterhalb der Nachweisgrenze . Lediglich knapp 95.000 Beschäftigte haben einen messbaren Dosiswert erhalten und gelten damit als messbar exponierte Personen. Zusammensetzung der strahlenschutzüberwachten Personen in Deutschland im Jahr 2023. Die prozentualen Anteile beziehen sich auf die Gesamtzahl von ca. 422.000 strahlenschutzüberwachten Personen. Seit Beginn der Erfassung der beruflichen Exposition durch das SSR im Jahr 1997 ist die Anzahl der jährlich strahlenschutzüberwachten Personen um rund 28 % gestiegen. Im Jahr 2023 wurden etwa 422.000 Personen beruflich strahlenschutzüberwacht (siehe Abbildung rechts und Tabelle). Im Vergleich zum Vorjahr sind die Überwachungszahlen auf einem vergleichbaren Niveau verblieben. Das SSR ist damit das größte zentrale Register für Daten zur beruflichen Strahlenexposition in Europa in Bezug auf die Anzahl an jährlich erfassten Personen (nähere Informationen zum internationalen Vergleich siehe ESOREX ). Bei etwa drei Viertel dieser überwachten Personen lagen im Jahr 2023 die ermittelten Dosiswerte stets unterhalb der Nachweisgrenze . Lediglich knapp 95.000 Beschäftigte haben einen messbaren Dosiswert erhalten und gelten damit als messbar exponierte Personen. Strahlenschutzüberwachte Personen in Deutschland im Jahr 2023 Personen im SSR Anzahl Strahlenschutzüberwachte Personen 421.599 Messbar exponierte Personen 94.501 Personen mit SSR -Nummer 421.599 Personen mit gültigem Strahlenpass 48.800 Männliche Personen 177.665 Weibliche Personen 243.934 Auswertungen zur beruflichen Strahlenexposition nach Berufsgruppen Anteil der strahlenschutzüberwachten Personen in Deutschland im Jahr 2023 nach Berufsgruppen Im Jahr 2023 erfasste das SSR in Deutschland insgesamt ca. 422.000 strahlenschutzüberwachte Personen, die folgenden Berufsgruppen zuzuordnen sind: Medizin, Kerntechnik, allgemeine Industrie, Forschung und Lehre, fliegendes Personal, NORM -Arbeitsplätze, Radon sowie Altlasten (siehe nebenstehende Abbildung). Mit 77 % stellt der medizinische Bereich den mit Abstand größten Anteil der strahlenschutzüberwachten Personen. An zweiter Stelle steht mit 9 % das fliegende Personal, gefolgt von Beschäftigten der allgemeinen Industrie mit einem Anteil von 6 % der strahlenschutzüberwachten Personen. Die Bereiche Forschung und Lehre sowie Kerntechnik machten im Jahr 2023 einen Anteil von 4 % beziehungsweise 3 % aller strahlenschutzüberwachten Personen aus. Die kleinsten Gruppen bildeten im Jahr 2023 die Beschäftigten aus den Bereichen NORM mit 0,04 % , Altlasten mit 0,1 % , Radon mit 0,1 % sowie Sonstige mit 0,1 % aller strahlenschutzüberwachten Personen. Hier wurden etwa 1.300 Individuen im Jahr 2023 im SSR registriert. Nicht alle strahlenschutzüberwachten Personen sind messbar exponiert Anteil der messbar exponierten Personen in Deutschland im Jahr 2023 nach Berufsgruppen Nicht alle strahlenschutzüberwachten Personen werden auch tatsächlich exponiert. In Deutschland werden nur bei etwa einem Viertel der strahlenschutzüberwachten Personen innerhalb eines Kalenderjahres Dosiswerte über der Nachweisgrenze ermittelt. Diese Personengruppen werden hier als messbar exponierte Personen zusammengefasst. Die nebenstehende Abbildung zeigt den Anteil der im Jahr 2023 messbar exponierten Personen nach Arbeitsbereichen aufgegliedert. Demnach wurden von den insgesamt etwa 422.000 überwachten Personen im Jahr 2023 ca. 95.000 Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit messbar exponiert. Von den ca. 327.000 überwachten Personen im Bereich der Medizin wurden lediglich etwa 43.000 Personen messbar exponiert. Damit stellen die Beschäftigten in der Medizin mit 46 % , gefolgt vom fliegenden Personal mit 39 % , die beiden größten Berufsgruppen dar, wenn allein die messbaren Expositionswerte betrachtet werden. Kollektivdosis Kollektivdosis und Anzahl der messbar exponierten Personen im Jahr 2023, aufgeteilt in verschiedene Berufsgruppen. N ist die Anzahl an Personen in der jeweiligen Berufsgruppe Eine wichtige Kenngröße für den Strahlenschutz bildet die sogenannte Jahreskollektivdosis. Dies ist die Summe der individuellen effektiven Dosiswerte aller Personen der jeweiligen Berufsgruppe in einem Kalenderjahr. Im Säulendiagramm ist die Kollektivdosis für verschiedene Berufsgruppen in Personen- Sv im Jahr 2023 dargestellt. Entwicklung der Jahreskollektivdosis des fliegenden Personals nach der COVID-19-Pandemie Das fliegende Personal trägt mit 44,0 Personen- Sv (für ca. 37.000 Personen) annährend zwei Drittel des im Jahr 2023 erfassten Gesamtwerts der Jahreskollektivdosis von 67,7 Personen- Sv bei. Der Wert der Kollektivdosis des fliegenden Personals für 2023 liegt damit nur leicht über dem des Vorjahres von 42,1 Personen- Sv /Jahr. Der deutliche Anstieg der Jahreskollektivdosis des fliegenden Personals im Jahr 2022, welcher im Vergleich mit den Vorjahren 2020 und 2021 infolge der Zunahme des Flugverkehrs nach der COVID-19-Pandemie zu beobachten war, setzt sich somit im Jahr 2023 nicht fort. Effektive Dosis Mittlere effektive Dosis und Anzahl der messbar exponierten Personen im Jahr 2023 aufgeteilt in verschiedene Berufsgruppen. N ist die Anzahl an Personen in der jeweiligen Berufsgruppe. Der Querbalken innerhalb der Säule entspricht dem Median. Die Abbildung zeigt die mittlere effektive Jahresdosis pro Berufsgruppe für das Jahr 2023. Sie wurde berechnet aus dem Quotienten der Jahreskollektivdosis und der Anzahl der messbar exponierten Personen der jeweiligen Berufsgruppe. Für Arbeitsplätze im Zusammenhang mit geplanten Expositionssituationen (Medizin, Kerntechnik, allgemeine Industrie, Forschung und Lehre, Fliegendes Personal, NORM ) kann festgestellt werden, dass die individuellen beruflichen Expositionen im Vergleich zur mittleren natürlichen Strahlenexposition der Bevölkerung (2,1 mSv pro Person und Jahr) auf einem niedrigen Niveau liegen. Von den Personen, die im Rahmen einer bestehenden Expositionssituation im Jahr 2023 dosimetrisch überwacht wurden, wiesen Beschäftigte im Bereich der Altlasten-Sanierung eine mittlere effektive Jahresdosis von 1,0 mSv und Personen an Radon -Arbeitsplätzen einen Wert von 2,5 mSv auf. Damit traten im Bereich Radon im Durchschnitt pro Person deutlich höhere Dosiswerte auf als bei allen anderen Berufsgruppen. Dies ist damit zu erklären, dass bei Radon die verpflichtende dosimetrische Überwachung erst ab einer möglichen effektiven Jahresdosis von 6 mSv einsetzt, bei allen anderen Berufsgruppen bereits ab 1 mSv . Neben dem arithmetischen Mittel der effektiven Jahresdosis ist in der nebenstehenden Abbildung für die einzelnen Berufsgruppen ebenfalls der Median als Querbalken innerhalb der Säulen angegeben. Das bedeutet, dass 50 % der Beschäftigten der jeweiligen Berufsgruppe eine geringere individuelle effektive Jahresdosis als der Wert des Medians und die übrigen 50 % eine höhere individuelle effektive Jahresdosis erhalten haben. Hierbei ist zu beachten, dass der Median je nach Rundungsregeln beim Dateneingang entweder auf eine oder auf zwei Nachkommastellen angegeben wird. Mehr Details zu den Abbildungen und weitere Auswertungen finden Sie im Jahresbericht des Strahlenschutzregister 2023 . Stand: 19.02.2025
Konnte in Lebensmitteln deutschen Ursprungs Radioaktivität aufgrund des Unfalls in Fukushima nachgewiesen werden? Durch die große Entfernung zu Japan und die damit verbundene Verdünnung der freigesetzten radioaktiven Stoffe erreichte nur ein sehr kleiner Anteil der freigesetzten radioaktiven Stoffe Deutschland. Es konnten geringe Spuren an Jod und Cäsium nachgewiesen werden, die nur aufgrund der hohen Empfindlichkeit der Geräte bestimmt werden konnten. Nach dem Durchzug der radioaktiven Wolke wurden in Deutschland vom Max-Rubner-Institut in Kiel (Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel) im April 2011 zusätzlich zur routinemäßigen Überwachung der Umwelt repräsentative Umweltmedien mit erhöhtem Messaufwand untersucht. Um die einzelnen Nahrungsketten zu prüfen, wurden Milch und Winterlauch beprobt. Die nachgewiesenen Werte lagen im Millibecquerel-Bereich. Spätere Proben lagen im Bereich beziehungsweise unterhalb der Nachweisgrenze der Messgeräte. Die gemessenen Werte waren so niedrig, dass eine gesundheitliche Gefährdung selbst bei erhöhtem Konsum von Milch und Freilandprodukten nicht zu befürchten ist.
Emissionen Für die detaillierte und lückenlose Darstellung der langfristigen Entwicklung der Emissionen in Berlin, werden in einer Karte die Erhebungen der Emissionskataster seit 1989 ausgewertet. Bei der Emissionsberechnung kam es im Jahr 2015 zu einer grundlegend erweiterten Auswertung aller relevanten Verursacher, die den Vergleich der Emissionsmengen zu Vorjahren für die Emissionen aus Heizungsanlagen nur bedingt zulässt. So wurde zur Berechnung der Emissionen 2015 ein neues Emissionsgutachten erstellt, das zusätzlich zu den in den Vorjahren durchgeführten Auswertungen der statistischen Kennzahlen eine Befragung und eine Berücksichtigung einer Vielzahl von Akteuren beinhaltet. Der Abschlussbericht ist auf den Seiten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt verfügbar. Die einzelnen Kartenebenen der Karte 03.12.2 Langjährige Entwicklung der Luftqualität – Emissionen , getrennt nach Schadstoffen und Verursachergruppen, verdeutlichen, in welchen Bereichen Berlins welche Verursacher den größten Anteil an der Emission der Stoffe haben. Auswertung der Langjährigen Entwicklung der Luftqualität Seit 1989 konnten alle Emissionen stark reduziert werden, mit Rückgängen zwischen 73 % (Stickoxide) und 96 % (Schwefeldioxid). Die PM 10 -Emissionen sind in diesem Zeitraum um 86 % zurückgegangen. Die Gesamtzahl der genehmigungsbedürftigen Industrieanlagen hat in Berlin seit 1989 deutlich abgenommen, da aufgrund der geänderten politischen und wirtschaftlichen Lage viele Anlagen stillgelegt wurden. Außerdem haben sich die rechtlichen Regelungen für die Genehmigungspflicht zahlreicher kleiner Anlagen geändert. Auch hierdurch erklärt sich ein Rückgang. Die Emissionen dieser Anlagen werden seitdem den Quellgruppen Hausbrand oder Kleingewerbe zugeordnet. Die Branchen Wärme- und Energieerzeugung sowie Nahrungs- und Genussmittelindustrie sind die Hauptemittenten von NO x -Emissionen aus erklärungspflichtigen Anlagen (Industrie) im Land Berlin (vgl. AVISO 2016, S.23). Im Bereich Hausbrand / Gebäudeheizung , der nicht nur Wohnungen, sondern auch Kleingewerbe wie Praxen, Anwaltskanzleien etc. enthält, konnten durch großflächige Erweiterungen der Versorgung mit leitungsgebundenen Energieträgern zu Lasten der früher bestimmenden Braunkohle eindrucksvolle Emissionsminderungen erreicht werden. Insbesondere beim früheren Leitparameter für Luftbelastung, dem Schwefeldioxid (SO 2 ), wird dies deutlich. Die vom Land Berlin seit 1990 beispielhaft geförderte energetische Sanierung der Altbaubestände hat dazu wesentlich beigetragen. Bezüglich der räumlichen Verteilungsstruktur der Emissionen aus nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen (Hausbrand, Kleingewerbe) zeigt sich für die Schadstoffe NO x , PM 10 und PM 2,5 ein ähnliches Bild: Die höchsten Emissionsdichten treten im Zentrum von Berlin auf und zwar in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow (vgl. AVISO 2016, S.81). Der Verkehr ist mittlerweile der Hauptverursacher der Stickoxide. Der Straßenverkehr hatte 2015 einen Anteil von mehr als 37 % an den Stickoxidemissionen in Berlin, während alle Industrieanlagen zusammen knapp 36 % der Gesamtmenge emittierten. Da die Schadstoffe des Straßenverkehrs bodennah (oder “Nasen-nah”) in die Atmosphäre gelangen, tragen sie in hohem Maße zur Luftbelastung bei. (weitere Informationen: Stickstoffdioxid ). Die gesundheitlich bedenklichen Feinstaubemissionen aus dem Auspuff der Kraftfahrzeuge wurden zwischen 1989 bis 2015 um mehr als 90 % vermindert. Ein Grund dafür war die Einführung der Umweltzone und die darin verankerte Festlegung der Partikelfilter, welche eine Reduzierung der Rußpartikel ergab. Dies stimmt sehr gut mit den Messungen des in den Straßenschluchten erfassten Dieselrußes – dem Hauptbestandteil der Partikelemission aus dem Auspuff – überein: Die gemessene Ruß-Konzentration ist in der Frankfurter Allee im Berliner Bezirk Friedrichshain an der Messstelle MC174 des Berliner Luftgütemessnetzes BLUME innerhalb des Zeitraumes 2000-2015 um mehr als 50 % gesunken (vgl. auch Auswertungen zur Karte 03.12.1, Station MC174 ). Da sich die Feinstaubemissionen durch Abrieb und Aufwirbelung des Straßenverkehrs in diesen 20 Jahren um weit weniger vermindert haben als die Emissionen durch Verbrennungsprozesse, ist der Straßenverkehr nach den “sonstigen Quellen” weiterhin der Hauptverursacher von Feinstaub in Berlin. Der Straßenverkehr einschließlich Abrieb und Aufwirbelung hatte 2015 einen Anteil von 24 % an den PM 10 -Emissionen in Berlin, während die sonstigen Quellen 50 % verursachten (bei PM 2,5 lag das Verhältnis bei 26 % zu 45 %). Vergleichsweise hoch sind die vom Kraftfahrzeugverkehr verursachten Belastungen in der Innenstadt, wo auf etwa 100 km 2 Fläche über 1 Mio. Menschen leben. Vor allem hier werden unter gleichbleibenden Bedingungen Flächenbedarf und Flächenkonkurrenz eines wachsenden Kfz-Verkehrs zunehmen. Gerade der Straßengüterverkehr wird hier (unter gleichbleibenden Bedingungen) auf zunehmende Kapazitätsengpässe im Straßenraum stoßen. Informationen zu den einzelnen Emissionen finden Sie hier An allen Messstationen werden Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid (mit dem Chemolumineszenzverfahren), an zwölf Stationen Partikel der PM 10 - und PM 2,5 -Fraktion (durch Messung der Streuung von Licht an Staubpartikeln), an 8 Stationen Ozon (durch Absorption von UV-Strahlung), an zwei Stationen Kohlenmonoxid (durch Absorption von Infrarotstrahlung) und an zwei Stationen Benzol (durch Gaschromatographie) gemessen. Die Messung von SO 2 mittels des Referenzverfahrens wurde zum 01.06.2020 eingestellt, da die SO 2 -Konzentration in den letzte 30 Jahren stark gesunken ist und die Messwerte der letzten Jahre zum Großteil die Nachweisgrenze der Referenzmesstechnik unterschritten haben. Gemäß 39. BImSchV besteht daher keine Messverpflichtung mehr für SO 2 . An zwei bzw. vier Messstellen werden in der PM 10 -Fraktion zusätzlich Schwermetalle und Benzo(a)pyren bestimmt. Die Stationen sind so im Stadtgebiet verteilt, dass verschiedene räumliche Einflussfaktoren ermittelt werden können. Von den 17 Stationen, an denen Luftschadstoffe für die Beurteilung für die Luftqualität gemessen werden, liegen sieben an stark befahrenen Straßen, fünf im innerstädtischen Hintergrund (Wohn- und Gewerbegebieten) und fünf im Stadtrand- und Waldbereich. An der Autobahn A100 werden zudem Sondermessungen durchgeführt, die nicht der Grenzwertüberwachung dienen. Die Proben, welche an den 23 RUBIS-Standorten gesammelt werden, werten die Mitarbeitenden des Berliner Luftgütemessnetzes im Labor aus und ermitteln die Benzol- und Rußkonzentrationen. Zusätzlich werden Passivsammler an insgesamt mehr als 30 Standorten zur Bestimmung von Stickstoffdioxid und teilweise Stickstoffoxiden eingesetzt. Dabei werden Proben über eine Probenahmezeit von 14 Tagen gesammelt, die dann im Labor analysiert werden. Diese manuell erzeugten Labordaten werden wegen des analysebedingten zeitlichen Versatzes zwischen Messung und Erhalt der Ergebnisse und ihrer geringen zeitlichen Auflösung erst nach Abschluss aller qualitätssichernden Maßnahmen als Jahresdatensatz (inkl. 2-Wochen-Werte, abrufbar im Luftdaten-Archiv ) und als Jahresmittelwert in den Jahresberichten veröffentlicht. Die automatisch in den Messcontainern ermittelten Messwerte des Vortages werden werktäglich gegen 11 Uhr an einige Zeitungen, Radio- und Fernsehsender zur Veröffentlichung übermittelt. Parallel dazu werden diese Daten stündlich bzw. täglich ins Internet eingespeist und können dort z.B. als Tageswerte des BLUME-Messnetzes ) abgerufen werden. Bei erhöhten Ozonkonzentrationen im Stadtgebiet wird die Bevölkerung auch durch einige Rundfunksender informiert. Auf den Internetauftritt „Berliner Luftgütemessnetz“ mit seinem umfassenden Angebot an Daten und Bewertungen wurde bereits hingewiesen. Monats- und Jahresberichte , die neben einer Bewertung des vorangegangenen Beobachtungs¬zeitraumes auch Standorttabellen der Messstationen sowie einen Überblick über Grenz- und Zielwerte enthalten, sind ebenfalls online verfügbar. Die Ergebnisse der Messungen der vergangenen Jahre lassen u.a. folgende Schlussfolgerungen zu: Gegenüber den 70er und 80er Jahren konnte die Luftbelastung bei den meisten Luftschadstoffen um ein Vielfaches reduziert werden. So überschreiten die Schwefeldioxidkonzentrationen (Rückgang > 90 %) heute in keinem Fall mehr die festgelegten EU-Immissionswerte. Hinsichtlich PM 10 hat sich die Situation deutlich gegenüber den Jahren am Anfang dieses Jahrhunderts verbessert. Allerdings ist die Belastung mit PM 10 sehr stark von den meteorologischen Ausbreitungsbedingungen abhängig. So führen insbesondere winterliche schwachwindige Hochdruckwetterlagen mit südlichen bis östlichen Winden zu einer hohen Anreicherung der Luft im Berliner Raum mit PM 10 -Partikeln, die teilweise durch Ferntransport nach Berlin gelangen, teilweise auch in innerstädtischen Quellen, vor allem dem Straßenverkehr und im Hausbrand, ihre Herkunft haben. In den Jahren mit schlechteren Austauschbedingungen wie 2009-2011 und auch 2014 lagen die PM 10 -Jahresmittelwerte etwas höher, dagegen in den Jahren mit besseren Austauschbedingungen wie 2007 und 2008 sowie 2012, 2013, 2015, 2016, 2017 und 2019 entsprechend niedriger. Die an den Stationen des automatischen Messnetzes ermittelten PM 10 -Jahresmittelwerte für 2022 lagen am Stadtrand bei 15-16 µg/m³, im innerstädtischen Hintergrund bei 17-19 µg/m³ und an Schwerpunkten des Straßenverkehrs bei 20-24 µg/m³. Damit wurde der Grenzwert für das Jahresmittel auch an der höchst belasteten Messstelle nicht überschritten. Auch der Kurzzeitgrenzwert für PM 10 (das Tagesmittel darf den Wert von 50 µg/m³ im Jahr nur 35 mal pro Messstation überschreiten) wurde im Jahr 2022 an keiner Messstelle überschritten. Auch für NO 2 konnte der seit 2010 einzuhaltende Jahresmittel-Grenzwert der 39. BImSchV (40 µg/m³) wie bereits im Vorjahr berlinweit eingehalten werden. An den automatischen Messstationen lag der Jahresmittelwert im Jahr 2022 an Straßen zwischen 20und 33 µg/m³. Auch an allen Passivsammlerstandorten, die die Standortkriterien nach 39. BImSchV erfüllen, wurde der Grenzwert eingehalten. Zielwertüberschreitungen für das bodennahe Ozon wurden an keiner Station im Jahr 2022 festgestellt. EU-weit gilt ein Zielwert von höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr mit einem maximalen 8-Stundenwert über 120 µg/m³, gemittelt über die letzten 3 Jahre. Seit dem 01.01.2010 ist dieser Zielwert soweit wie möglich einzuhalten. Verbesserungen der Luftwerte hängen mit vielen Komponenten zusammen. Die Deindustrialisierung Berlins und die Modernisierung der Anlagen, der Einsatz von Katalysatoren in Fahrzeugen und die Umstellung der Beheizung auf emissionsärmere Brennstoffe haben ihre Wirkung gezeigt. Eine detaillierte Übersicht und Zusammenstellung über die Qualität der Berliner Luft wird online zur Verfügung gestellt. Da Immissionen aber auch überregional und durch das Wettergeschehen beeinflusst werden, kann die Ursachenanalyse nicht nur lokal stattfinden, sondern muss auch dem Eintrag von Schadstoffen von außen, bis hin zum grenzüberschreitenden Transport nachgehen (vgl. Zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans ). In der vorliegenden Karte 03.12.1 Langjährige Entwicklung der Luftqualität – Immissionen wurden alle mit den genannten Messprogrammen in den letzten mehr als 45 Jahren ermittelten Daten zusammengestellt und statistisch-graphisch über die Messjahre aufbereitet. Über die räumliche Verteilung aktueller und ehemaliger Messstandorte lassen sich die einzelnen Sachdaten Adresse Art der Station Umgebungsbeschreibung (einschl. Fotos) Koordinaten Messparameter Messzeitraum Messwerte (als Graphik und EXCEL-Tabellen) abrufen. Die Einteilung der Stationen erfolgte in Verkehrs-, innerstädtischer Hintergrund-, Industrie-, Stadtrand- und Meteorologiemessstationen. Es sind insgesamt 201 Messstandorte dargestellt. 58 Stationen waren davon 2022 in Betrieb (17 BLUME-Messcontainer, eine Sondermessstation, 23 RUBIS-Messpunkte sowie 17 weitere Passivsammler-Standorte). Bei der graphischen Darstellung der Entwicklung der Parameter Gesamtstaub, Partikel (PM 10 ), Schwefeldioxid (SO 2 ), Stickstoffdioxid (NO 2 ), Stickstoffmonoxid (NO), Kohlenmonoxid (CO), Benzol und Ozon (O 3 ) wurde auf die folgenden Grenzwerte Bezug genommen (sie dienen – wenn nicht anders erläutert – dem Gesundheitsschutz): Für PM 2,5 ist ein Indikator für die durchschnittliche Exposition der Bevölkerung im städtischen Hintergrund (Average Exposure Indicator = AEI) definiert. Dieser wird für jeden EU-Mitgliedsstaat gesondert als gleitender Jahresmittelwert über drei Jahre aus den Werten der entsprechenden PM 2,5 -Messstellen ermittelt. Der AEI für das Referenzjahr 2010 ist als Mittelwert der Jahre 2008 bis 2010 definiert. Er betrug für das gesamte Bundesgebiet 16,4 µg/m³. Anhand des AEI 2010 ist ein nationales Reduktionsziel für PM 2,5 bis zum Jahr 2020 nach der 39. BImSchV von 15 % festgelegt. Deshalb darf der AEI seit 2020 nicht mehr als 13,9 µg/m³ betragen. Der AEI 2021 (Mittelwert der Jahre 2019 bis 2021) beträgt für Berlin 12,5 µg/m³. Weitere gesetzlich festgelegte Grenz- und Zielwerte für die Luftqualität bietet diese Übersicht .
Spurenanalyse im BfS Mit hochempfindlichen physikalischen Messsystemen ist es dem BfS möglich, geringste Spuren radioaktiver Stoffe in der Luft zu detektieren. Dabei kann unterschieden werden, ob die nachgewiesenen radioaktiven Spuren natürlichen oder künstlichen Ursprungs sind. Diese Untersuchungen werden als Spurenanalyse bezeichnet und dienen unter anderem zur Überwachung des weltweiten Stopps von Kernwaffenversuchen. Aufgaben und Ziele der Spurenanalyse des BfS sind es, geringste Mengen radioaktiver Stoffe in der Luft nachzuweisen sowie deren Herkunft, Verteilung und Transport in der Umwelt zu untersuchen und kurz- und langfristige Änderungen auf niedrigstem Aktivitätsniveau zu verfolgen. Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen für die Untersuchungen im Rahmen der Spurenanalyse sind das Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) mit den Messprogrammen zur AVV - IMIS , der EURATOM -Vertrag sowie der Vertrag zur Überwachung des Kernwaffenteststoppabkommens ( CTBT ). Die Messergebnisse werden von der Leitstelle Spurenanalyse im BfS zusammengefasst und an das Bundesumweltministerium ( BMUV ), die Internationale Atomenergieorganisation (International Atomic Energy Agency, IAEA ) sowie an die Europäische Union ( EU ) berichtet. Die Ergebnisse werden im Ereignisfall, wenn größere Mengen radioaktive Stoffe in die Luft gelangen (zum Beispiel bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk) zusätzlich im System der elektronischen Lagedarstellung des Notfallschutzes ( ELAN ) bereitgestellt. Luftstaubsammler der Spurenanalyse auf dem Dach der BfS-Dienststelle in Freiburg Luftproben An der Messstation Schauinsland und in Freiburg werden Luftstaub- und Edelgasproben genommen und in den Spurenanalyselaboren am Standort Freiburg aufbereitet und gemessen. Die Luftstaub- und Edelgasproben werden kontinuierlich – in der Regel jeweils über eine Woche – gesammelt. Bei Bedarf (zum Beispiel nach dem Unfall in Fukushima ) werden zusätzlich Niederschlagsproben genommen und auf Radionuklide untersucht. Darüber hinaus werden Edelgasproben aus aller Welt im Edelgas-Labor in Freiburg analysiert. Labore Zur Spurenanalyse nutzt das BfS verschiedene Labore : Edelgas-Labor Gammaspektrometrie-Labor Radiochemie-Labor Edelgas-Labor Edelgas-Labor zur Spurenanalyse Akkreditiertes Labor nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 Aufgaben Umweltüberwachung im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben Nachweis von verdeckten nuklearen Aktivitäten Die radioaktiven Isotope der Edelgase Xenon (zum Beispiel Xenon-133) und Krypton (Krypton-85) spielen eine wichtige Rolle bei dem Nachweis von verdeckten nuklearen Aktivitäten wie unterirdischen Kernwaffentests sowie als Indikator für die Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (auch zur Produktion von Plutonium für Kernwaffen). Das BfS unterstützt mit seinem Labor die Vertragsorganisation zur Überwachung des Kernwaffenteststoppabkommens ( CTBTO ) als " Support Labor". Das BfS nimmt wöchentlich Luftproben in Freiburg und auf dem Schauinsland. An derzeit weltweit weiteren sechs Probeentnahmestationen werden in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wöchentlich Proben für die Analyse im Edelgas-Labor des BfS gesammelt. Hierzu werden die Proben an den Probenahmestellen so aufbereitet, dass sie in Druckdosen oder Gasbehältern an das Edelgas-Labor verschickt werden können. Verfahren Eine Edelgasprobe wird für die Aktivitätsmessung aufgearbeitet Im Edelgas-Labor wird die Luftprobe mittels eines gaschromatographischen Verfahrens analysiert; das heißt, das Gasgemisch wird in seine einzelnen chemischen Bestandteile getrennt. Die Aktivität des Kryptonanteils wird mit Hilfe von Messungen der Beta- Strahlung mit Proportionalzählrohren bestimmt. Das Gasvolumen des analysierten Kryptonanteils wird anschließend gaschromatographisch ermittelt. Für die Bestimmung der Aktivität der Xenon-Isotope betreibt das Edelgas-Labor zwei nuklidspezifische Xenon-Messsysteme. Mit diesen Systemen können die Aktivitäten und Aktivitätskonzentrationen der vier Xenon-Isotope Xenon-133, Xenon-135, Xenon-131m und Xenon-133m mit Hilfe der simultanen Messung von Beta- und Gamma-Strahlung bestimmt werden. Wird in Luftproben Xenon nachgewiesen, kann die so ermittelte Isotopenzusammensetzung Hinweise auf die mögliche Quelle des Xenons liefern. Das Verfahren wurde im März 2022 in den Akkreditierungsumfang aufgenommen. Bei erhöhtem Probenaufkommen besteht zusätzlich auch die Möglichkeit der Aktivitätsbestimmung von Xe-133 über die Betaaktivität analog zur Aktivitätsbestimmung von Kr-85. Nachweisgrenze Typische Nachweisgrenzen des Proportionalzählrohr-Messsystems liegen für die Aktivitäten von Krypton-85 bei zirka 0,03 Becquerel und bei zirka 0,01 Becquerel für Xenon-133. Für die nuklidspezifischen Xenon-Systeme liegt die Nachweisegrenze bei zirka 0,002 Becquerel . Gammaspektrometrie-Labor Gammaspektrometrie-Labor zur Spurenanalyse Akkreditiertes Labor nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 Aufgaben Umweltüberwachung im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben Nachweis von Spuren künstlicher Radionuklide in Luftstaubproben Spuren radioaktiver Stoffe im Luftstaub werden mit Hilfe der Gammaspektrometrie nachgewiesen. Die hierfür benötigten Proben werden mit Hochvolumensammlern genommen, der Sammelzeitraum beträgt in der Regel eine Woche. Im Ereignisfall ist auch eine tägliche Probenahme möglich. Ziel der Messungen ist die Bestimmung der Aktivitäten und Aktivitätskonzentrationen der verschiedenen gammastrahlenden Radionuklide , die aus der Luft auf Filtern abgeschieden wurden. Für die Suche nach radioaktiven Spuren werden im Gammaspektrometrie-Labor der Dienststelle Freiburg Luftstaubproben gemessen, die mit Hochvolumensammlern an der Messstation auf dem Schauinsland und auf dem Dach der Dienststelle in Freiburg genommen werden. Die Hochvolumensammler saugen die Luft mit einem Durchsatz von 700 bis 900 Kubikmetern pro Stunde über großflächige Aerosol -Filter. Die Staubpartikel mit den anhaftenden Radionukliden werden auf diesen Filtern abgeschieden. Verfahren Besaugter Aerosolfilter Die Filter werden nach Ende der Sammelzeit (in der Regel eine Woche) zu Tabletten gepresst. Um auch noch kleinste Mengen von Radionukliden nachweisen zu können, werden die Tabletten mit hochempfindlichen Reinstgermaniumdetektoren über mehrere Tage hinweg gemessen. Bleiabschirmungen dienen hierbei zur Reduzierung der überall vorhandenen Umgebungsstrahlung, die die Messung stören kann. Typische Nachweisgrenzen für die Aktivitätskonzentration von Cäsium-137 liegen bei circa 0,1 Mikrobecquerel pro Kubikmeter Luft. Nicht alle Radionuklide können anhand der Gammastrahlung identifiziert werden. Radionuklide wie zum Beispiel Strontium-90 oder Plutonium müssen zunächst radiochemisch abgetrennt und für die jeweilige Messung entsprechend aufbereitet werden. Dies erfolgt in der Regel jeweils monatsweise im Radiochemielabor der Dienststelle Freiburg. Gepresster Filter auf dem Detektor Die Überwachung von radioaktiven Spuren am Luftstaub ist unter anderem ein Bestandteil der Messprogramme nach AVV - IMIS und des EURATOM -Vertrags. Messungen außerhalb des Akkreditierungsumfangs Gasförmiges Jod Gasförmiges Jod kann nicht auf Luftstaubfiltern abgeschieden werden. Um dieses Jod nachweisen zu können, wird es an die Oberfläche eines festen Stoffes (zum Beispiel Aktivkohle) angelagert. Die dabei entstandene Probe wird gammaspektrometrisch untersucht. Niederschlagsproben Bei Bedarf (zum Beispiel nach dem Unfall in Fukushima ) werden an der Dienststelle in Freiburg sowie an der Messstelle auf dem Schauinsland zusätzlich Niederschlagsproben genommen und auf Radionuklide untersucht. Diese Proben enthalten die mit dem Niederschlag aus der Luft ausgewaschenen Radionuklide . Radiochemie-Labor Radiochemie-Labor zur Spurenanalyse Aufgabe: Umweltüberwachung im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben Nachweis radioaktiver Elemente in Luftstaubproben: Strontium Uran Plutonium Nachweis von verdeckten nuklearen Aktivitäten An den Messstationen Schauinsland und in Freiburg gesammelte Luftstaubproben werden zunächst im Gammaspektrometrie-Labor gemessen und ausgewertet. Danach werden sie im Radiochemie-Labor mit speziellen Methoden aufbereitet, um Strontium, Uran und Plutonium einzeln abzutrennen. Verfahren Um eine möglichst niedrige Nachweisgrenze zu erreichen, werden jeweils vier bis fünf Wochenproben zu Monatsproben zusammengefasst und verascht. An der Asche dieser Proben werden die Aktivitätskonzentrationen der oben genannten Nuklide bestimmt. Hierfür wird die Probenasche in Säure aufgelöst und in einem speziell dafür vorgesehenen Mikrowellengerät aufbereitet. Anschließend werden die zu bestimmenden Nuklide mittels radiochemischem Analyseverfahren abgetrennt und auf Filtern beziehungsweise Edelstahlplättchen abgeschieden. Filterproben werden im Radiochemielabor aufgearbeitet Die Strontiumisotope werden mit einem Low-Level alpha/beta Messplatz gemessen. Dabei handelt es sich um ein Messsystem, mit dem kleinste Aktivitäten von Alpha- und Beta-Strahlern nachgewiesen werden können. Die Messung der Uran - und Plutoniumisotope erfolgt nach der elektrochemischen Abscheidung auf Edelstahlplättchen in einem Alphaspektrometer. Nachweisgrenzen Mit dem beschriebenen Verfahren werden Nachweisgrenzen von 1 Mikrobecquerel pro Kubikmeter Luft für Strontium-89, 0,03 Mikrobecquerel pro Kubikmeter Luft für Strontium-90 sowie 0,0005 Mikrobecquerel pro Kubikmeter Luft für die Isotope Uran -234, Uran -235, Uran -238, Plutonium -238, Plutonium -239 und Plutonium -240 erreicht. Stand: 24.07.2024
Abwassersurveillance – Abwasser als Informationsquelle Die Abwassersurveillance wird in Deutschland ergänzend zu bestehenden Krankheitsüberwachungssystemen der öffentlichen Gesundheit („Public Health“) genutzt. Das Ziel der Abwassersurveillance ist es, Informationen zum Auftreten sowie zu der Verbreitung von bekannten und neuen Infektionserregern und deren Varianten zu erfassen, um so das regionale Infektionsgeschehen besser einschätzen zu können. Was ist Abwassersurveillance? Die systematische Überwachung von Abwasser auf Infektionserreger mit dem Ziel, Entscheidungen für bevölkerungsbezogene Maßnahmen zu treffen, wird als abwasserbasierte Surveillance (auch kurz Abwassersurveillance) bezeichnet. Im Rahmen der Abwassersurveillance werden Abwasserproben aus Kläranlagenzuläufen gewonnen und auf verschiedene gesundheitsrelevante Zielparameter untersucht. Dafür werden die Proben in Laboren mit unterschiedlichen molekularbiologischen Methoden aufbereitet, analysiert und im Anschluss mit statistischen Methoden ausgewertet. Ziele der Abwassersurveillance Die gesundheitsrelevanten Informationen (ausgewertete Datensätze) aus dem Abwasser zu den unterschiedlichen Zielparametern können für verschiedene Zwecke genutzt werden: Besseres Erfassen der regionalen Verbreitung und des Ausmaßes von Infektionskrankheiten Unterstützung für das zeitnahe Ableiten von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung Präventive Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen zeitnahe Information der Bevölkerung Präventive Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen zeitnahe Information der Bevölkerung System zur Unterstützung im Krisenfall - Pandemievorsorge („pandemic preparedness“) Verbreitung der Abwassersurveillance in Deutschland und weltweit Während der COVID19 Pandemie wurde das Abwasser als wichtige zusätzliche Informationsquelle für den Gesundheitsschutz wiederentdeckt. Bereits vor dem 2. Weltkrieg wurden im Abwasser Untersuchungen zum Vorkommen humaner Viren durchgeführt. Aufgrund zu diesem Zeitpunkt fehlender molekularbiologischer Methoden, wurden die ersten Erfolge dieser abwasserbasierten Epidemiologie (wastewater-based epidemiology, WBE) bis zum Jahr 2020 nur selten verwendet. Im März 2021 empfahl die EU-Kommission den europäischen Ländern die Einführung einer systematischen Überwachung von SARS-CoV-2 im Abwasser. Inzwischen wird die WBE nicht nur in Deutschland, sondern weltweit für die zusätzliche Unterstützung des Gesundheitsdienstes im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes genutzt. Inzwischen werden zusätzlich zum SARS-CoV-2- Monitoring Konzepte für weitere Public Health-relevante Infektionserreger und gesundheitsgefährdende Stoffe erarbeitet. Außerdem hat die Europäische Kommission (EU) die Behörde HERA (Health Emergency Preparedness and Response Authority) errichtet, um u.a. Gefahren und potenzielle Notlagen im Gesundheitsbereich rechtzeitig zu erkennen und europaweit zu koordinieren. Vorteile und Grenzen der Abwassersurveillance Ein Vorteil der Erfassung von Erregerlasten im Abwasser wie dem Monitoring von SARS-CoV-2 ist es, dass auch Daten von Menschen erfasst werden, die nicht durch den Personen-gebundenen Nachweis in medizinischen Surveillancesystemen berücksichtigt werden. Personen, die beispielsweise aufgrund ihrer geringen Symptome keinen Arztbesuch oder Test in Erwägung gezogen haben, werden so miterfasst, ohne personen-gebundene Datenerfassung. Weiter bietet das Monitoring von Krankheitserregern im Abwasser die Möglichkeit, Ausbreitungstrends und zirkulierende Varianten verschiedener Erreger nach Regionen aufzuschlüsseln und so gegebenenfalls möglichst früh Maßnahmen für den Schutz der Bevölkerung einleiten zu können. Die abwasserbasierte Surveillance kann demnach auch als Frühwarnsystem für diverse Maßnahmen und Einrichtungen fungieren. Die Abwassersurveillance hat jedoch auch Limitierungen: Das Abwasser bietet keine Information zur Schwere und zum Verlauf von Infektionskrankheiten. Insgesamt wird die abwasserbasierte Surveillance daher als ergänzendes Instrument für die Einschätzung der epidemiologischen Lage verstanden. Ausblick und Links Zentrale Aufgabe des UBA im Rahmen der nationalen Abwassersurveillance ist die Vereinheitlichung und Harmonisierung von qualitätsgesicherten Messungen und Daten aus dem Abwasser. Diese dienen der Abschätzung von Risiken und können durch Gesundheitsbehörden genutzt werden. Für eine umfassende Einschätzung des Potentials der Abwassersurveillance benötigt es valide Daten-, sowie effektive Übermittlungswege. Auch der weitere Ausbau dafür notwendiger Kapazitäten, die Umsetzung von Routineüberwachungen sowie die Fortführung verschiedener Forschungsansätze ist notwendig. Dazu arbeitet das Umweltbundesamt (UBA) eng mit weiteren involvierten Behörden und Gremien zusammen und beteiligt sich mit verschiedenen Facheinheiten an verschiedenen internen, externen sowie nationalen und internationalen Projekten.
§ 11 Befreiung von der Annahmepflicht eines Bordlotsen auf Antrag für Seeschiffe im Lotsbezirk Stralsund (1) Im Lotsbezirk Stralsund können auf den Fahrtstrecken zwischen der seewärtigen Versetzposition „Sassnitz“ und dem Stadthafen Sassnitz sowie den seewärtigen Versetzpositionen und dem Hafen Stralsund sowie den Häfen an den Boddengewässern und dem Peenestrom über das „Osttief“- und „Landtief“-Fahrwasser Führer von Seeschiffen mit einer Länge bis einschließlich 110 Meter, einer Breite bis einschließlich 18 Meter und einem Tiefgang von nicht mehr als 5,50 Meter und Führer von Fährschiffen im regelmäßigen Liniendienst, zwischen der seewärtigen Versetzposition und dem Fährhafen Sassnitz Führer von Seeschiffen mit einer Länge bis einschließlich 185 Meter, einer Breite bis einschließlich 32 Meter und einem Tiefgang von nicht mehr als 1 0 Meter, auf allen übrigen Fahrtstrecken Führer von Seeschiffen mit Schiffen mit einer Länge bis einschließlich 80 Meter, einer Breite bis einschließlich 12 Meter und einem Tiefgang von nicht mehr als 3,50 Meter und Führer von Fährschiffen im regelmäßigen Liniendienst, auf Antrag von der Schifffahrtspolizeibehörde von der Lotsenannahmepflicht befreit werden, wenn sie diese zuvor mit diesem Schiff innerhalb der letzten zwölf Monate mindestens zwölfmal unter Lotsenberatung an Bord befahren haben und sie den Nachweis darüber mittels der Bescheinigung gemäß Anlage 2 erbringen und sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen und in einer Prüfung vor der Schifffahrtspolizeibehörde ausreichende Kenntnisse der Fahrwasserverhältnisse und der Verkehrsvorschriften des jeweiligen Seelotsreviers bzw. Lotsbezirks nachweisen. (2) Die Befreiung nach Absatz 1 können auch Schiffsführer von Bunker- und Entsorgungsschiffen erwerben, die zum Zwecke der Bebunkerung oder der Entsorgung in den Grenzen des Geltungsbereiches der Hafennutzungsordnung verkehren und nicht nach § 7 von der Lotsenannahmepflicht ausgenommen oder nach § 8 befreit sind und der Schiffsführer mit dem jeweiligen Schiff die entsprechende Fahrtstrecke sechsmal unter Lotsenberatung befahren hat und er den Nachweis darüber mittels der Bescheinigung nach Anlage 2 erbringt. Die Schifffahrtspolizeibehörde kann den Geltungsbereich zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs begrenzen oder erweitern. (3) Die Befreiung nach Absatz 1 können auch Schiffsführer von schwimmenden Arbeitsgeräten erwerben, die bei ihrem Arbeitseinsatz den Seelotsbezirk befahren und nicht nach § 7 von der Lotsenannahmepflicht ausgenommen oder nach § 8 befreit sind, wenn der Schiffsführer mit dem jeweiligen schwimmenden Arbeitsgerät den Einsatzbereich nach Beginn der Arbeitsaufnahme mindestens sechsmal unter Lotsenberatung befahren hat und er den Nachweis darüber mittels der Bescheinigung nach Anlage 2 erbringt. (4) Hinsichtlich der Länge und Breite eines Schiffes kann nach Maßgabe des § 1 Absatz 7 interpoliert werden. Dabei gelten folgende Obergrenzen: für Schiffe nach Absatz 1 Nummer 1: 115 Meter Länge oder 18,50 Meter Breite, für Schiffe nach Absatz 1 Nummer 2: 190 Meter Länge oder 32,5 Meter Breite. für Schiffe nach Absatz 1 Nummer 3: 85 Meter Länge oder 12,50 Meter Breite. (5) Nach bestandener Prüfung wird dem Schiffsführer eine auf seinen und den Namen des Schiffes oder Fahrzeuges lautende Bescheinigung über die Befreiung von der Lotsenannahmepflicht ausgestellt und ausgehändigt, die an Bord mitzuführen ist. Die Befreiung gilt für die Dauer von 12 Monaten. (6) Die Befreiung kann auf Antrag um jeweils 12 Monate verlängert werden, wenn der Schiffsführer in den vorangegangenen 12 Monaten mit dem Schiff die Fahrtstrecke mindestens zwölfmal oder mit dem Fahrzeug nach Absatz 3 die jeweilige Arbeitsstrecke mindestens dreimal befahren hat und er den Nachweis darüber mittels der Bescheinigung nach Anlage 2 erbringt. (7) Die Befreiung kann auf Antrag auf ein typgleiches Schiff oder Fahrzeug übertragen werden. (8) Das Schiff muss bei jeder Inanspruchnahme der Befreiung mit einem einwandfrei arbeitenden Radargerät sowie mit einer einwandfrei arbeitenden UKW -Sprechfunkanlage mit den für die zu befahrende Strecke erforderlichen UKW-Kanälen ausgerüstet sein. Stand: 01. Juni 2024
§ 2 Begriffsbestimmungen (1) " STCW -Übereinkommen" bedeutet das Internationale Übereinkommen vom 07. Juli 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten ( BGBl. 1982 II Seite 297, 298) in der jeweils geltenden Fassung. (2) "STCW-Code" bedeutet die mit Entschließung 2 zur Schlussakte der Konferenz der Mitgliedstaaten der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation am 07. Juli 1995 angenommenen Änderungen der Anlage zum STCW-Übereinkommen (BGBl. 1997 II Seite 1118) in der jeweils geltenden Fassung. (3) " IGF -Code" bedeutet der Internationale Code für die Sicherheit von Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden ( VkBl. 2016 Seite 655, Sonderband C 8151), nach der Begriffsbestimmung in der Regel II-1.2.28 des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See mit Anlage und Anhang sowie Protokolle von 1978 und 1988 zu diesem Übereinkommen ( SOLAS ) (BGBl. 1979 II Seite 141; 1980 II Seite 525; 1983 II Seite 784; 1994 II Seite 2458 sowie Anlageband zum BGBl. II Nr. 44 vom 27. September 1994, Seite 43), in der jeweils geltenden Fassung. (4)"Polar-Code" bedeutet der Internationale Code für Schiffe, die in Polargewässern verkehren, nach den Begriffsbestimmungen in SOLAS-Regel XIV/1.1; "Polargewässer" bedeutet arktische Gewässer und/oder das Antarktisgebiet nach den Begriffsbestimmungen in den SOLAS-Regeln XIV/1.2 bis XIV/1.4 (VkBl. 2015 Seite 843, Sonderband C 8146) in der jeweils geltenden Fassung. (5) " ISPS -Code" bedeutet der am 12. Dezember 2020 durch die Entschließung 2 der Konferenz der Vertragsregierungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) beschlossene Internationale Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (BGBl. 2003 II Seite 2018) in der jeweils geltenden Fassung. (6) Im Sinne dieser Verordnung bedeutet der Ausdruck "Bundesamt" das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, "Berufsgenossenschaft" die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post-Logistik Telekommunikation, "Befähigungszeugnis" die von einer zuständigen Behörde einer Vertragspartei des STCW-Übereinkommens und im Falle des nautischen Schiffsdienstes auf Fischereifahrzeugen und des technischen Schiffsdienstes auf Schiffen mit weniger als 750 Kilowatt Antriebsleistung von einer sonstigen zuständigen Stelle erteilte amtliche Bescheinigung für Kapitäne, Schiffsoffiziere und GMDSS -Funker, in der die vom Inhaber der Bescheinigung wahrnehmbaren Befugnisse, Funktionen und Verantwortungsebenen einschließlich Einschränkungen eingetragen sind, und den Inhaber dazu berechtigt, in der in der Bescheinigung bezeichneten Dienststellung Schiffsdienst zu verrichten und die Funktionen auszuüben, die der darin bezeichneten Verantwortungsebene entsprechen, "Befähigungsnachweis" das von einer zuständigen Stelle einer Vertragspartei des STCW-Übereinkommens erteilte Fachkundezeugnis für Seeleute, in dem die vom Inhaber des Fachkundezeugnisses wahrnehmbaren Befugnisse, Funktionen, Verantwortungsebenen einschließlich Einschränkungen eingetragen sind, "Qualifikationsnachweis" der schriftliche Nachweis nach § 51, der weder ein Befähigungszeugnis noch einen Befähigungsnachweis darstellt, der jedoch dazu verwendet wird, nachzuweisen, dass die für den jeweiligen Qualifikationsnachweis maßgeblichen Vorschriften des STCW-Übereinkommens erfüllt werden, "Anerkennungsvermerk" ein vom Bundesamt erteilter Vermerk, der dazu dient, ein im Ausland erworbenes Befähigungszeugnis zum Kapitän, Schiffsoffizier oder GMDSS-Funker oder einen Befähigungsnachweis für den Schiffsdienst auf Tankschiffen für den Dienst auf Schiffen, die die Bundesflagge führen, anzuerkennen, "Gleichwertigkeitsbescheinigung" eine vom Bundesamt erteilte Bescheinigung, die dazu verwendet wird, eine im Ausland erworbene Bescheinigung über eine nicht dem STCW-Übereinkommen unterliegende Befähigung für den Dienst auf Schiffen, die die Bundesflagge führen, anzuerkennen, "Bescheinigungen" Befähigungszeugnisse, Befähigungsnachweise, Qualifikationsnachweise, Anerkennungsvermerke, Gleichwertigkeitsbescheinigungen, Ausnahmegenehmigungen und sonstige Dokumente, die nach Maßgabe dieser Verordnung erteilt werden, "Führungsebene" die Verantwortungsebene, zu der typischerweise gehört, dass Besatzungsmitglieder als Kapitän, Erster Offizier, Leiter der Maschinenanlage oder Zweiter technischer Offizier Schiffsdienst verrichten und sicherstellen, dass alle Funktionen innerhalb des zugewiesenen Verantwortungsbereichs sachgerecht wahrgenommen werden, "Betriebsebene" die Verantwortungsebene, zu der typischerweise gehört, dass Besatzungsmitglieder als Nautischer oder Technischer Wachoffizier, Elektrotechnischer Schiffsoffizier, Technischer Offizier im Bereitschaftsdienst in einem zeitweise unbesetzten Maschinenraum, GMDSS-Funker oder Schiffsarzt Schiffsdienst verrichten und in Übereinstimmung mit sachgerechten Verfahren und nach Maßgabe einer Person aus der Führungsebene für den betreffenden Verantwortungsbereich unmittelbaren Einfluss auf die Wahrnehmung aller Funktionen innerhalb des zugewiesenen Verantwortungsbereichs ausüben, "Unterstützungsebene" die Verantwortungsebene, zu der typischerweise gehört, dass Besatzungsmitglieder nach Weisung des Kapitäns oder eines Schiffsoffiziers zugewiesene Aufgaben, Pflichten und Verantwortung wahrnehmen, "Ausbildungsberichtsheft" ein vom Bundesamt herausgegebener oder zugelassener Tätigkeitsnachweis zur Bescheinigung einer praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit, "Monat" einen Kalendermonat oder, soweit es sich um mehrere Zeiträume von jeweils weniger als einem Kalendermonat handelt, ein zusammengesetzter Zeitraum von 30 Tagen, "nationale Fahrt" die Fahrt von deutschen Häfen nach deutschen Häfen, "küstennahe Fahrt" die Fahrt, während der Häfen in Deutschland, im europäischen Teil des Königreichs der Niederlande, im Königreich Dänemark mit Ausnahme der Faröer und Grönlands sowie Häfen der Republik Polen angelaufen werden, "Fischereifahrzeug" ein Kauffahrteischiff, das für den Fang von Fischen oder anderen Lebewesen des Meeres verwendet wird, "Küstenfischerei" die Fischerei, die betrieben wird auf Fangreisen in einem Abstand von nicht mehr als 35 Seemeilen von der Küste der Bundesrepublik Deutschland oder in einem Abstand von nicht mehr als 30 Seemeilen von der Küste der benachbarten Küstenländer, "Kleine Hochseefischerei" die Fischerei, die in der Ostsee, in der Nordsee und in dem Gebiet betrieben wird, das begrenzt wird im Norden durch den Breitenparallel 63° Nord von der norwegischen Küste bis zum Meridian 10° West, von dort nach Süden bis 60 Seemeilen nördlich der irischen Küste, weiter in einem Abstand von 60 Seemeilen an der irischen Westküste entlang bis 50° 30' Nord und 10° West und von dort in gerader Linie zum Leuchtturm von Creach ( Ushant ) auf der Insel Ouessant , "Große Hochseefischerei" die Fischerei, die außerhalb der Grenzen der Kleinen Hochseefischerei betrieben wird, "Länge" 96 vom Hundert der Gesamtlänge in einer Wasserlinie in Höhe von 85 vom Hundert der geringsten Seitenhöhe über Oberkante Kiel, von der Kiellinie gemessen, oder, wenn der folgende Wert größer ist, die Länge von der Vorkante des Vorstevens bis zur Drehachse des Ruderschafts in dieser Wasserlinie, "Berufseingangsprüfung" die Feststellung, ob ein Bewerber um eine Bescheinigung über die jeweils vorgeschriebenen Befähigungen, Kenntnisse, das Verständnis und die Fachkunde verfügt und in der Lage ist, diese an Bord von Kauffahrteischiffen sicher anzuwenden, "berufsrechtliche Akkreditierung" das Verfahren zur und über die Feststellung über die Einhaltung der berufsrechtlichen Anforderungen an den nach Landesrecht eingerichteten Hochschulen nach dem STCW-Übereinkommen, "gültig" im Falle unbefristet ausgestellter Bescheinigungen den Fortbestand der Befähigung aufrechterhaltend und "Antriebsleistung" die in Kilowatt ausgedrückte höchste Gesamtdauerleistung aller Hauptantriebsmaschinen des Schiffes, die im Schiffszertifikat oder in einem anderen amtlichen Dokument ausgewiesen ist. Im Falle des Satzes 1 Nummer 20 verläuft bei Fahrzeugen, die mit Kielfall entworfen sind, die Wasserlinie, in der diese Linie gemessen wird, parallel zur Konstruktionswasserlinie. Die Berufseingangsprüfung nach Satz 1 Nummer 21 hat in Form von Prüfungsleistungen und einer praktischen Abschlussprüfung zu erfolgen. Die praktische Abschlussprüfung hat zum Ende eines berufsrechtlich akkreditierten seefahrtbezogenen Studiengangs oder einer seefahrtbezogenen schulischen Ausbildung an einer nach Landesrecht eingerichteten Ausbildungsstätte zu erfolgen. (7) Für die Zwecke dieser Verordnung werden zur Bezeichnung der Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise im nautischen Schiffsdienst, Seefunkdienst, technischen und elektrotechnischen Schiffsdienst, im Gesamtschiffsbetrieb, Schiffssicherheitsdienst und in der Gefahrenabwehr, im Schiffsdienst für besondere Schiffstypen, ausgenommen dem Schiffsdienst auf Fahrgastschiffen, die in Anlage 1 genannten Abkürzungen verwendet. Stand: 01. Juli 2024
Gebietsbeschreibung Das LSG erfasst das Salzatal zwischen Salzmünde und Höhnstedt. Es bildet eine Verbundachse mit dem sich nach Norden anschließenden LSG „Laweketal” sowie mit dem westlich gelegenen LSG „Süßer See”. Es bindet im Westen an das LSG „Saale” an. Seine Grenze greift unter Ausschluss der anliegenden Ortschaften weit auf die Talhänge und angrenzenden Hochflächen über. Zwischen Höhnstedt und Köllme ist das Salzatal in den weichen Buntsandstein der Mansfelder Mulde eingeschnitten und bietet ein wechselvolles Landschaftsbild mit teils steilwandigen, teils flachen Hängen und engen bis breiteren Talböden. Das LSG liegt in der Landschaftseinheit Östliches Harzvorland. Die Salza bildet den natürlichen Abfluss des ehemaligen Salzigen Sees und entwässert die ebene Niederung östlich der Mansfelder Seen. Aufgrund geringer Neigung hat die Salza in der Vergangenheit bei Langenbogen einen breiten Mäander gebildet, der heute von einem ausgedehnten Schilfgebiet eingenommen wird. Ehemalige Absetzbecken der Zuckerfabrik wurden z. T. eingeebnet und sind durch großflächige Staudenfluren bestanden. Die Talsohle des nach Norden orientierten Salzatales verengt sich von 2 500 m im Raum Langenbogen auf 700 m bei Köllme am Rand des Senkungsgebiets. Der Talboden wird überwiegend durch Grünlandflächen bestimmt, nach Norden sind zunehmend auch Ackerflächen vorhanden. Die steilen Hangbereiche im Westen und Osten heben sich markant von der ebenen Talsohle ab. Neben blütenreichen Triften sind Trockengebüsche und einzelne Gehölze vorhanden. Die flacheren Hangpartien werden als Acker genutzt. Um Höhnstedt ist der Wein- und Obstbau mit seinem typischen Kleinrelief landschaftsbildbestimmend. Vor allem zur Obstbaumblüte bieten die Streuobstwiesen und Obstplantagen einen besonderen landschaftlichen Reiz. Die Muschelkalkhänge, die sich von Bennstedt über Köllme bis Benkendorf erstrecken, besitzen durch ihren hohen Anteil von Trocken- und Halbtrockenrasen sowie die zahlreichen, in die Schichtstufe eingeschnittenen Steinbrüche, einen eigenständigen Charakter. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Die ältesten Zeugnisse der Anwesenheit des Menschen im LSG fanden sich bei Höhnstedt und stammen aus der Altsteinzeit. Die Jagdbeute des altsteinzeitlichen Menschen bildeten die Wildtiere, wobei dem Mammut große Bedeutung zukam. Reste eines dieser Eiszeitelefanten kamen südöstlich von Höhnstedt im Lösshang des Weinberges zum Vorschein. Die ältesten Ackerbauern der frühen Jungsteinzeit in Sachsen-Anhalt (Linienbandkeramik, Stichbandkeramik, Rössener Kultur) ließen sich im LSG bisher noch nicht nachweisen. Dort setzt die Besiedlung offenbar erst im Lauf der mittleren Jungsteinzeit mit der Salzmünder Kultur ein. Die Bernburger Kultur errichtete östlich der Salza auf der Hochebene über Köllme - und damit bereits außerhalb des LSG - eine Höhensiedlung, während sich ihr Bestattungsplatz unten im Tal auf dem Türkenhügel befunden hat. Bei Müllerdorf fanden sich westlich des Ortes und damit auch außerhalb des LSG an voneinander entfernten Stellen zwei Steinkisten, von denen sich die eine der Glockenbecherkultur zuweisen lässt, während die andere, bereits völlig zerstört und leer vorgefunden, der Schnurkeramik-Kultur angehört haben könnte. Ein Grab der Schnurkeramik-Kultur, das südwestlich von Zappendorf auf dem Hügenberge entdeckt wurde, bestand aus einer hölzernen Kammer und nahm zwei Tote auf. Die bei Höhnstedt befindlichen menhirartigen Steine, es handelt sich um Braunkohlenquarzite, dürften bereits von den jungsteinzeitlichen Ackerbauern aufgestellt worden sein. Ihre Errichtung stand mit dem Ahnenkult in Verbindung. Ihre kultische Verehrung bis in die Neuzeit illustrieren die vielen Nägel, die zur Besiegelung von Verträgen in die Steine eingeschlagen wurden. Ein Exemplar, der sogenannte Butterstein, steht am Rande des LSG südöstlich des Ortes (siehe auch unter LSG „Laweketal“). Bei Müllerdorf bestand eine Siedlung und bei Benkendorf ein Gräberfeld der frühbronzezeitlichen Aunjetitzer Kultur. Siedlungen und Bestattungsplätze der späten Bronzezeit sind bei Zappendorf und Köllme nachgewiesen. Auf dem von der Salza umflossenen Hügel südwestlich von Köllme standen früher Grabhügel. Grubenreihen und Gräben im Tal der Salza südlich von Benkendorf sowie auf der Hochfläche östlich von Köllme deuten auf Parzellengrenzen hin, mit denen die ansässigen Ackerbauern ihre Weide- und Ackerflächen umgrenzten und als ihr Eigentum beanspruchten. Nordöstlich von Langenbogen befand sich die „Alte Burg“, bei der es sich um einen mittelalterlichen Herrensitz handelte. Im Magdeburger Kammeratlas von 1722 sind an dieser Stelle zwei Burghügel als nebeneinanderliegende, ovale Inseln im Mühlenteich an der großen Biegung der Salza eingetragen. Bei der Abtragung stieß man in der Mitte eines Hügels auf den Rest eines runden Turmes. Beim Abfahren von Düngererde entdeckte man zudem eine hübsche Schachfigur in Form eines thronenden Königs, die in Skandinavien geschnitzt wurde und in der Architektur des Thrones maurische Einflüsse verarbeitet. Die Figur spiegelt damit die weitreichenden mediterranen Beziehungen der Normannen wider. 1155 ist ein Adliger mit Namen Friedericus De Langeboie urkundlich bezeugt. Auf einem in den ehemaligen Mühlteich nach Osten vorspringenden Rücken befand sich das mittelalterliche Dorf „Alt-Langenbogen“, das zur Hochfläche hin mit Wall und Graben befestigt war. Von der Dorfstätte liegen Funde aus dem 11. bis 13. Jh. vor. Befestigungen bei Höhnstedt am Rande der Hochfläche und Zappendorf im Salzatal wurden aus der Luft entdeckt und lassen sich bislang nicht datieren. Die Mansfelder Seen haben eine lange und interessante Geschichte, die sich anhand wissenschaftlicher Untersuchungen und historischer Karten und Aufzeichnungen nachvollziehen lässt. Eine von älteren Autoren vielfach genannte Ausdehnung des Salzigen Sees bis in den Raum Langenbogen/Köllme bestand jedoch nicht. Es handelte sich hier um eine lange Reihe von Teichen, die bis 1464 angelegt wurden, deren Anfänge jedoch vermutlich bereits im 12. Jh. bestanden. Erst um das 18. Jh. sind die letzten großen Stauanlagen beseitigt worden. Bis Benkendorf war das Tal ein sumpfiger Bereich, der seit jeher für eine ackerbauliche Nutzung ungeeignet erschien. Bereits vor 1796 wurde mit der Entwässerung des Salzatales begonnen. Der südexponierte Hangbereich des Salzatales stellt seit dem 12. Jh. ein traditionelles Wein- und Obstbaugebiet dar. Charakteristische Elemente sind die Trockenmauern der Weinbergterrassen und die in den Hang gebauten Weinkeller, die das Landschaftsbild noch heute prägen. Die Weinbergbauten des Höhnstedter Raums stellen gegenüber dem Saale-Unstrut-Gebiet eine völlig eigenständige Kategorie dar. Es handelt sich hier nicht um Weinberghäuser, sondern um Weinkeller im Berg. Sie verfügen über alle Merkmale, die ihre Herkunft aus dem früheren Kellerbau deutlich anzeigen, so die gemauerte Tonne, die Erdabdeckung und die Frontgestaltung. Sicherheit gewährleisten dicke Eichentüren und kleine Fenster. In diesen Weinkellern wurden die Trauben nach der Ernte gepresst und auch der Wein im Berg gelagert. Die ältesten Kellerstammen bereits aus dem 18. Jh., die Mehrzahl jedoch aus dem 19. Jh. Im Zusammenhang mit Pflanzungen im LSG „Süßer See” bilden die Bestände auf den Salzahängen um Höhnstedt heute das größte geschlossene Aprikosenanbaugebiet Deutschlands. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Der westliche Teil des LSG befindet sich regionalgeologisch am Südrand der Schwittersdorfer Mulde, einer Teilstruktur der Mansfelder Mulde. Der östliche Abschnitt folgt etwa dem Westrand der Nietleben-Bennstedter Mulde, die ebenfalls als Teil der Mansfelder Mulde betrachtet wird. Beide Teilmulden bauen sich aus Sedimentiten des Tafeldeckgebirges vom Zechstein bis zum Muschelkalk auf. Die Muldenstrukturen sind durch den Salzke-Sattel getrennt, der im Untergrund durch die Hornburger Tiefenstörung vorgezeichnet ist. In der Schachtanlage Salzmünde bei Zappendorf ist von 1906 bis 1925 Kalisalz gefördert worden. Bei Köllme zeugen mehrere aufgelassene Kalksteinbrüche vom früheren Abbau des Muschelkalkes. Bis nördlich von Langenbogen hat sich die Salza (früher auch „Salzke“) in Sandsteine des Mittleren Buntsandsteins eingeschnitten. Danach fließt sie in einer Talweitung im Bereich weicher Schluffsteine des Oberen Buntsandsteins bis Köllme, wo sie den Kalkstein des Unteren Muschelkalkes durchbricht. Bis Benkendorf folgt die Salza dann wieder dem Ausstrich des Oberen Buntsandsteins. Von dort bis zur Mündung in die Saale bestehen die Hänge des Salzatales aus Mittlerem Buntsandstein. Das Salzatal bietet insgesamt ein wechselvolles Landschaftsbild mit steilwandigen Hängen und schmaleren Talböden im Bereich des Mittleren Buntsandsteins und Unteren Muschelkalkes sowie flachen Hängen und breiteren Talböden im Oberen Buntsandstein. Zahlreiche Vorkommen von Hauptterrassen-Schottern belegen, dass die Salza (bzw. Weida-Salza) in der Holstein-Warmzeit und in der frühen Saale-Kaltzeit von Esperstedt über Teutschenthal und Köchstedt nach Köllme geflossen ist. Von dort folgte sie ihrem heutigen Tal bis Salzmünde und floss dann entlang des Saaletales nach Wettin. Die Saale nutzt dieses alte Salzatal ab Salzmünde erst, seitdem sie sich am Ende der saalekaltzeitlichen Vergletscherung mit Hilfe von Schmelzwässern ihren Weg durch die Rhyolithe zwischen Halle und Brachwitz gebahnt hatte. Das Salzatal ist mit holozänen Auensedimenten ausgekleidet, die pleistozäne Kiese und Sande überlagern. Örtlich treten Vermoorungen auf. An den Talflanken sind Fließerden verbreitet, die unterhalb der Schichtstufe des Nikolausberges morphologisch deutlich in Erscheinung treten. Nördlich und westlich des Salzatales sind die Hochflächen mit einer Grundmoräne und Schmelzwassersanden/ -kiesen der Saale-Kaltzeit sowie mit weichselkaltzeitlichem Löss bedeckt. Auf der anderen Talseite ist die quartäre Bedeckung weitaus geringmächtiger und lückenhaft. Das Schutzgebiet erfasst die Hänge und denTalboden des Salzatals sowie Teile der umgebenden Hochflächen. Auf den Hochflächen dominieren Tschernoseme und Braunerde Tschernoseme aus Löss. Mit Annäherung an die Talhänge gehen die Tschernoseme in Pararendzinen bzw. Rendzinen über, die in geringmächtigem und teils skeletthaltigem Löss entwickelt sind. An einigen Stellen, wie an den Hammerlöchern bei Langenbogen (Mittlerer Buntsandstein) und bei Köllme (Unterer Muschelkalk), ist der Fels fast ohne Bodenbedeckung. Als Besonderheit in diesem LSG sei auf eine Rigosol-Pararendzina hingewiesen. Dieser Boden ist durch den Weinbau auf Terrassen entstanden. In der Salzaaue finden sich Kolluvisole und Auenböden. Die Substrate dieser Böden wurden durch Abtragung von den seitlichen Hängen in die Aue eingetragen und von der Salza fortgeschwemmt und abgelagert. Je nach ihrer Lage zur Grundwasseroberfläche sind es grundfrische Vegas, grundwasserbeeinflusste Gley-Vegas und grundwasserbestimmte bis grundwasserbeherrschte Gleye. Der Lauf der Salza beginnt als Abfluss des breiten Beckens des ehemaligen Salzigen Sees bei Rollsdorf und nimmt bei Köllme den Würdebach und bei Zappendorf die Laweke als wichtigste Zuflüsse auf. Die Salza ist neben anderen Belastungen durch eine hohe Salzfracht gekennzeichnet. Diese wird zum einen über den Würdebach, zum anderen über Gräben aus dem Haldenfußbereich der großen Kalihalde am Bahnhof Teutschenthal der Salza zugeführt. Das Gebiet des LSG „Salzatal“ liegt im Bereich des kontinental geprägten Binnenlandklimas im Lee des Harzes. Relativ geringe Niederschläge, z. B. 466 mm/Jahr in Salzmünde, und ein ausgeprägtes Niederschlagsmaximumin den Sommermonaten Juni bis August sind hierfür charakteristisch. Die Jahresmittelwerte der Lufttemperatur liegen bei 9 °C. Lokalklimatisch bedeutsam sind die südlich exponierten Hanglagen, die durch ihre trocken-warmen Verhältnisse einen entscheidenden Einfluss auf die Nutzung und die hier siedelnde Pflanzen- und Tierwelt haben. Pflanzen- und Tierwelt Die Potentiell Natürliche Vegetation des Salzatales setzt sich am Unterlauf ab Langenbogen aus Weich- und Hartholzauenwald, im Mittel- und Oberlauf aus Erlenbruchwald und Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald zusammen. Die sanft ansteigenden Hänge werden von Labkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald eingenommen, der auf steileren, südexponierten Hängen in Wucherblumen-Labkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald übergeht. Die Buntsandsteinhänge werden durch ein verzweigtes System von Hohlwegen und Erosionsschluchten durchzogen. Die Nutzung der Hanglagen als Schaftriften hat sowohl auf den Buntsandstein- als auch auf den Muschelkalkhängen Trocken- und Halbtrockenrasen entstehen lassen, die jedoch aufgrund fehlender Nutzung einer zunehmenden Verbuschung und Ruderalisierung unterliegen. Eine Analyse der aktuellen Verbreitung charakteristischer Arten dieser Vegetationseinheiten zeigt am Beispiel des Haar-Pfriemengrases, dass zum heutigen Zeitpunkt ca. 50 % seiner in historischen Floren aufgeführten Fundorte erloschen sind. Dennoch weist das Salzatal ein enormes Entwicklungspotenzial auf und ist nach wie vor durch einen sehr hohen Artenreichtum gekennzeichnet. So konnten allein für das zwischen den Ortslagen Langenbogen und Köllme im Mai 2003 ausgewiesene NSG „Salzatal bei Langenbogen“ 512 Gefäßpflanzenarten aktuell bestätigt werden. Die Magerrasen werden von Fiederzwenken-Rasen beherrscht. Charakteristische Arten sind neben der Fiederzwenke vor allem Kleiner Odermennig, Kleines Mädesüß, Zypressen-Wolfsmilch und Kleiner Wiesenknopf. Neben diesen stärker verbreiteten Arten sind Graue Skabiose, Dänischer und Stengelloser Tragant, Aufrechter Ziest, Ausdauernder Windsbock und andere gefährdete Arten anzutreffen. Windexponierte Oberhangkanten weisen kleine Vorkommen des Haar-Pfriemengrases auf. Auf flachgründigen Standorten sind auch das Siebenbürger Perlgras und die Karthäuser-Nelke verstärkt zu finden. Am Hangfuß ist ein Übergang zu frischen Glatthaferwiesen mit Wiesen-Salbei, Wiesen-Margerite und Wiesen-Silau vorhanden. Die Muschelkalkstandorte werden von Kalktrockenrasen und -felsfluren, vorwiegend Blaugrasrasen und Blau-Schwingelfluren, bestanden. Charakteristische Arten sind Edel-Gamander, Aufrechte Trespe, Sand-Fingerkraut, Frühblühender Thymian, Golddistel und Gelbe Skabiose. Bemerkenswert sind die Vorkommen von Echter Kugelblume, Pferde-Sesel und Gelbem Zahntrost. Daneben sind Fiederzwenken-Halbtrockenrasen vorhanden. Von großer Bedeutung ist auch die im LSG anzutreffende Ackerwildkrautflora, die durch viele stark gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Arten vertreten wird. Zu diesen zählen z. B. Schramms Erdrauch, Feld-Klettenkerbel, Ackerröte, Sommer-Adonisröschen und Gelber Günsel. Eine Besonderheit stellen die ausgedehnten Binnensalzstellen im Salzatal westlich Langenbogen dar, die ihre Entstehung auch dem Zufluss von Haldenwässern verdanken. Sie übertreffen hinsichtlich Artenreichtum und Ausprägung die natürlichen Vorkommen in der Region im Bereich Aseleben. Charakteristische Arten sind Flügelsamige Schuppenmiere, Strand-Aster, Strand-Dreizack, Strand-Milchkraut; auch Fuchs-Segge, Salzbunge, Erdbeer-Klee, Salz-Hornklee, Strand-Wegerich, Dickblättriger Gänsefuß, Roggen-Segge und Großes Flohkraut. Besonders bemerkenswert sind Gersten-Segge und Felsen-Beifuß, die im Raum Langenbogen in einem FND ausgebracht wurden. Die naturnahen Waldreste inmitten der geomorphologisch bewegten Landschaft des Gebietes, die Altobst- und Kopfweiden-, linearen und flächigen Gebüsch- und Gehölzbestände mit Acker- und Grünlandflächen sind Verbreitungsschwerpunkte von gefährdeten Tierarten. Brutnachweise für Brachpieper, Grauammer, Ortolan, Bienenfresser, Rebhuhn, Raubwürger, Neuntöter und Sperbergrasmücke liegen für Offen- und Halboffenlandhabitate vor. Die ausgedehnten Wasserflächen im Bereich des Salza-Mäanders besitzen eine hohe Bedeutung als Lebensraum für Wasservögel und als Rastplatz während des Vogelzuges. Als Brutvögel wurden hier Hauben-, Rothals- und Zwergtaucher, Knäkente, Reiherente und Tafelente, Rohrweihe, Wasserralle, Teichralle, Kiebitz, Lachmöwe, Beutelmeise, Schwarz- und Braunkehlchen, Drossel- und Teichrohrsänger festgestellt. Durchzügler im Feuchtgebiet sind verschiedene Entenarten, Große Rohrdommel, Fisch- und Seeadler, Wiesenweihe, Tüpfelralle, Kiebitz, Alpen- und Sichelstrandläufer, Kampfläufer und Bartmeise. Dem hohen avifaunistischen Wert des Salzatals wurde entsprochen, indem die bedeutsamsten Teile als EU-Vogelschutzgebiet gemeldet wurden. Die Fischfauna des Salza-Mäanders ist bisher mit acht Arten belegt. Abgesehen von den aus Besatzmaßnahmen stammenden Karpfen entspricht das Artenspektrum der Fischfauna dem eines nährstoffreichen Flachgewässers ohne Tiefenregion; charakteristische widerstandsfähige und anspruchslose Arten sind Giebel und Schleie. In der fließenden Salza selbst wurden Dreistachliger und Neunstachliger Stichling nachgewiesen. Für die Wirbellosenfauna des LSG liegt inzwischen ein sehr umfangreiches Datenmaterial vor. Aus entomofaunistischer Sicht von besonderer Bedeutung sind die Binnensalzstellen des LSG, welche eine hohe Zahl spezialisierter, salzliebender und -toleranter Arten aufweisen, dabei vor allem unter den Lauf- und Wasserkäfern und den Zweiflüglern zahlreiche stark gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Vertreter. Die Wildbienenfauna hingegen repräsentiert eher die Steppen- und Trockenrasen, wärmegetönte Ruderalfluren und Feuchtlebensräume. Die Funde der äußerst seltenen Sandbienenarten Andrena hypopoliaund A. chrysopyga sind wegen ihrer Vorkommen am Arealrand von großem Interesse. Die Schmalbiene Lasioglossum marginellumprofitiert von dem Angebot an oftmals relativ kleinen Lösssteilwänden, während für den Schutz der Röhricht-Maskenbiene Hylaeus pectoralisder Erhalt von Schilfbeständen von großer Bedeutung ist. Entwicklungsziele Die Erhaltung und Entwicklung der vielfältigen Naturraumausstattung ist Voraussetzung für die Sicherung der reichen Pflanzen- und Tierwelt. Dabei sind die ausgedehnten Schilfflächen als Rastplatz für Wasservögel während des Vogelzuges zu bewahren und konkurrierende Nutzungen, z. B. Angelsport und Jagd, schutzverträglich zu regeln. Die vorrangig zu sichernden und wertgebenden Landlebensräume konzentrieren sich auf die Trocken- und Halbtrockenrasen, Hohlwege, Lösswände, Steinbrüche, Weinberge und Ackerterrassen, Streuobstwiesen und Obstbaumreihen, Kopfweidenbestände, bachbegleitende Baumreihen und Restwälder, das artenreiche Grünland und die Salzwiesenvegetation. Die jüngst begonnenen Instandsetzungsmaßnahmen an verbuschten Trocken- und Halbtrockenrasen sowie Streuobstbeständen im Salzatal zwischen Langenbogen und Köllmemüssen ebenso wie die wiederbelebte Schafbeweidung fortgeführt und deutlich ausgeweitet werden. Nur so ist der langfristige Erhalt dieser Biotope mit ihrer hohen Artenvielfalt sicherzustellen. Auf Teilflächen muss zudem der Ausbreitung standortfremder Gehölze, vor allem der Robinie, durch Rodung derselben Einhalt geboten werden. Auch die Offenhaltung der Salzwiesen, vorzugsweise durch die bislang praktizierte Rinderbeweidung, soll weiterhin gewährleistet werden, um deren Entwertung durch Verschilfung und Verbuschung zu verhindern. Der Erhalt der besonderen Eigenart des Landschaftraumes schließt die Sicherung der traditionellen Nutzung der Hangbereiche als Obst- und Weinbaugebiet mit ihren typischen jahreszeitlichen Aspekten und den Erhalt der typischen Kleinformen wie Obstbauterrassen, Trockenmauern und Weinbergkeller ein. An Ortsrändern sind harmonische Übergänge zwischen Siedlung und Landschaft durch Erhaltung bzw. Anlage von Gehölzen, Gebüschen, Gärten und Staudenfluren zu sichern. Das Gebiet ist ansonsten von Bebauungen frei zu halten und für den sanften, landschaftsbezogenen Tourismus zu erschließen. Für bestimmte sensible Teilbereiche, wie zum Beispiel den Salzamäander östlich Langenbogen, sind jedoch aus Artenschutzgründen Ruhe und Ungestörtheit zu gewährleisten. Exkursionsvorschläge Langenbogen – Salzmünde Von der Ortslage Langenbogen nach Norden, am Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik vorbei, wird der Hangfuß erreicht. Von hier kann ein kurzer Abstecher in das FND „Hammerlöcher bei Langenbogen“, ein Hohlformensystem im Hangbereich, unternommen werden. Die Wanderung führt dann auf Feldwegen entlang des Hangfußes am westlichen Talrand über Zappendorf und Quillschina bis Salzmünde. Bauliche Denkmale als Zeugen der Kulturgeschichte stellen die Dorfkirchen in den umliegenden Gemeinden dar, deren Kerne aus dem 12. und 13. Jh. datieren, die aber in der Folgezeit mehrfach verändert wurden. Sie beherbergen Schnitzaltäre und andere sakrale Gegenstände aus der Zeit ihrer Entstehung. In Zappendorf steht eine Betsäule von 1518 am Ortseingang. In Salzmünde, einem in früheren Zeiten strategisch wichtigen Ort, sind die Reste einer Burganlage im Gelände noch erkennbar. Die Anlage, die bereits außerhalb des LSG auf einem Bergsporn am Westrand des Saaletales liegt, wurde 1288 erstmals erwähnt und liegt seit 1442 wüst. Langenbogen – Höhnstedt Von der Ortslage Langenbogen nach Norden, an den Flächen der ehemaligen Zuckerfabrik vorbei, verläuft ein Weg entlang des Hangfußes nach Westen. Man hat einen Blick auf die ausgedehnten Flächen der Binnensalzstelle südlich des Salzalaufes und die steilen Hanglagen. Der Weg quert die Verbindungsstraße Langenbogen-Höhnstedt und verläuft dann weiter außerhalb des LSG durch das Rösatal nach Höhnstedt. Höhnstedt stell das Zentrum kultureller Aktivitäten in der Region dar. Hierzu zählen das alljährliche Blütenfest, das im Frühjahr zur Obstblüte stattfindet, sowie das Weinfest Anfang September. In Höhnstedt befindet sich auch ein Demonstrations- und Sortengarten für regionaltypische Obstsorten, insbesondere Aprikosen. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 30.07.2019
Ziel ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Schwerpunkte beim Immissionsschutz sind die Überwachung der Luftqualität, die Luftreinhalteplanung, der Lärmschutz sowie die Überwachung und Genehmigung von Anlagen. Sachsen-Anhalt gehörte in der Vergangenheit zu den Bundesländern mit regional hohen Belastungen durch Luftschadstoffe. Gegenüber 1990 hat sich die Luftqualität im Land entschieden verbessert. Zur kontinuierlichen Luftschadstoffüberwachung wurde in Sachsen-Anhalt ein landesweites, spezielles Messnetz, das Luftüberwachungssystem Sachsen-Anhalt (LÜSA), errichtet. Der Immissionsschutzbericht wird jährlich im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt durch das Landesamt für Umweltschutz erstellt. Im Bericht werden die Luftqualität und die Einwirkung von Luftverunreinigungen auf die Umwelt durch Schadstoffe dokumentiert und bewertet. Weiterhin sind Ermittlungsergebnisse von Luftschadstoffemissionen, Lärm und Erschütterungen sowie Aussagen zur Anlagensicherheit und Störfallvorsorge enthalten... Mehr erfahren Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, kurz IED genannt, ist eine europäische Richtlinie mit Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb und zur Überwachung von Industrieanlagen in der Europäischen Union. Die Richtlinie trat am 6. Januar 2011 in Kraft. Die Umsetzung in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten musste bis zum 7. Januar 2013 erfolgen.Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen durch eine integrierte Genehmigung zu vermeiden oder so weit wie möglich zu vermindern... Mehr erfahren Sachsen-Anhalt gehörte Anfang der 90er Jahre noch zu den Bundesländern mit extrem hoher Luftverschmutzung. Die Luftqualität im Land hat sich jedoch in den letzten Jahren erheblich verbessert. Beispielsweise ist die Schwefeldioxidkonzentration in der Luft mittlerweile so gering, dass die herkömmliche Messtechnik bereits im Bereich der Nachweisgrenze arbeitet.Die Belastung durch Schadstoffe wie Schwebstaub, Stickstoffdioxid (NO2) und Ozon dagegen geht jährlich deutlich langsamer zurück oder stagniert. Dennoch ist hier eine Verbesserung im Vergleich zu den frühen 90ern deutlich spürbar... Mehr erfahren Lärm beeinträchtigt unser Wohlbefinden und ist Ursache zahlreicher Erkrankungen. Der Umgebungslärm, vor allem der Lärm aus dem Straßenverkehr sowie der Lärm aus dem Eisenbahnverkehr, stellen für die Bürgerinnen und Bürger von Sachsen-Anhalt eine besondere Belastungen dar. Das Lärmschutzrecht ist in Deutschland lückenhaft und zudem zersplittert, so dass sich Anforderungen zum Schutz gegen einzelne Lärmquellen in verschiedenen rechtlichen Regelungen finden... Mehr erfahren
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