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Mögliche Optionen für eine Berücksichtigung von grauer Energie im Ordnungsrecht oder im Bereich der Förderung

Das Projekt "Mögliche Optionen für eine Berücksichtigung von grauer Energie im Ordnungsrecht oder im Bereich der Förderung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Steinbeis Innovation gGmbH - Steinbeis-Transferzentrum Energie-, Gebäude- und Solartechnik (EGS) durchgeführt. Die Energieeinsparverordnung und die Debatten um die Energieeffizienz konzentrieren sich fast ausschließlich auf die benötigte Betriebsenergie während der Nutzungsphase der Gebäude. Die graue Energie, die den materialgebundenen Energieaufwand für einen festgelegten Zeitraum beschreibt, wird bei der Planung von Gebäuden meist vernachlässigt. Die Studie hat untersucht, wie die graue Energie bei einer ganzheitlichen Bilanzierung der Gebäudeenergie im Lebenszyklus berücksichtigt werden kann. Ausgangslage: Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Treibhausgasausstoß bis zum Jahr 2050 gegenüber 1990 um 80 bis 95% zu senken. Da im Gebäudebereich rund 40% der nationalen CO2-Emissionen entstehen, nimmt dieser bei der Erreichung der energie- und klimaschutzpolitischen Ziele eine zentrale Rolle ein. Ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 mit energieeffizienten Gebäude und einem hohen Anteil an regenerativer Energieversorgung soll erreicht werden. Aufgrund des reduzierten Energiebedarfs und der Nutzung erneuerbarer Energien liegt im Neubau der Fokus auch auf dem Energieaufwand für die Gebäudekonstruktion, der so genannten grauen Energie (vgl. die Ergebnisse des vom Umweltbundesamt geförderten Vorhabens 'Energieaufwand für Gebäudekonzepte im gesamten Lebenszyklus'). Ziel: Ziel des Projektes war es, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie eine Lebenszyklusbetrachtung von Wohngebäuden im Ordnungsrecht oder im Bereich der Förderung berücksichtigt werden kann. Dies hat Auswirkungen auf bestehende Planungsprozesse und Nachweispflichten und erfordert Lösungen für eine entsprechende Nachweismethode.

Direkte Endlagerung von Brennelementen - Arbeiten zur direkten Endlagerung von Brennelementen - Teil 1: Thermische Simulation der Streckenlagerung - TSS - Bericht ueber den Zeitraum 1.1.1990-31.12.1992

Das Projekt "Direkte Endlagerung von Brennelementen - Arbeiten zur direkten Endlagerung von Brennelementen - Teil 1: Thermische Simulation der Streckenlagerung - TSS - Bericht ueber den Zeitraum 1.1.1990-31.12.1992" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit GmbH, Institut für Tieflagerung durchgeführt. Das Referenzkonzept fuer die direkte Endlagerung ausgedienter Brennelemente sieht die Einlagerung grosser und schwerer Endlagerbehaelter in den Strecken eines Endlagerbergwerks vor, wobei bereits nach kurzen Zeitraeumen hohe Temperaturen auftreten. Zum Nachweis der Genehmigungsfaehigkeit wurde das Verhalten des Gebirges und des Versatzmaterials in einem in-situ-Versuch untersucht, bei dem das Einlagerungsfeld durch 2 parallele Strecken dargestellt wurde, in denen jeweils 3 Pollax-Behaelterattrappen installiert wurden. Nach der Installation einer umfangreichen Messinstrumentierung wurden die Strecken versetzt und die Behaelter aufgeheizt. Die Messergebnisse werden mit den Resultaten thermischer und thermomechanischer Modellrechnungen verglichen.

Teilprojekt C

Das Projekt "Teilprojekt C" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von F.A.R.Msystem Hinck & Kielhorn - Partnerschaft von Ingenieuren durchgeführt. Die Novelle der Düngeverordnung aus dem Jahr 2017 hat für die deutsche Landwirtschaft nicht die erhoffte Klarheit gebracht. Wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie hat die Europäische Kommission erhebliche Nachbesserungen gefordert. Die Landwirtschaft steht vor der Herausforderung immer komplexere landtechnische Prozesse anzuwenden, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen prüffähig einhalten zu können. Die zu erwartenden Maßnahmen werden die gesamte Berufsgruppe vor große Aufgaben stellen, bei denen die Dokumentations- und Nachweispflichten für die Flüssigmistausbringung von zentraler Bedeutung sein werden. Derzeit erfolgt die Datenaufzeichnung vielfach manuell, wodurch sie häufig fehlerhaft und unvollständig ist. Existierende IT-basierte Programme fügen sich nicht ohne Medienbrüche in den Düngeprozess ein und werden von vielen Landwirten nicht akzeptiert bzw. verstanden. Es fehlen landwirtschaftliche Maschinen, die eigenständig dokumentieren können und den Nutzer bei der Einhaltung der Gesetzgebung unterstützen. Das Ziel von OPeRAtePlus ist ein Gesamtsystem aus modularen Werkzeugen zur Flüssigmistausbring für Landwirte und Lohnunternehmen, welches sich in Farmmanagementsysteme integrieren lässt, aber auch in Form einer eigenständigen App oder einer eingebetteten Lösung auf der Internetseite eines Lohnunternehmens ohne hohe Einstiegshürden nutzbar ist. Mit automatisierten Prozessen soll eine großflächige Entlastung der Anwender erreicht werden. Von der vereinfachten Auftragserstellung des Landwirts beim landwirtschaftlichen Dienstleister, über die Einbeziehung von historischen und teilflächenbezogenen Daten, über die assistierte Ausbringung auf dem Feld bis zur exakten Dokumentation und Weitergabe der ausgebrachten Düngemengen an die zuständige Behörde, soll das neue Produkt eine sehr breite Unterstützung bieten. Dabei soll der Düngeprozess ohne Medienbruch unter Einhaltung der aktuellen rechtlichen Verordnungen durchgeführt werden.

FHprofUnt 2016: Ressourceneffiziente Nutzung von qualitätsgesichertem Sekundär-EPS sowie der mineralischen Fraktionen aus WDVS (RESSOURCE.WDVS)

Das Projekt "FHprofUnt 2016: Ressourceneffiziente Nutzung von qualitätsgesichertem Sekundär-EPS sowie der mineralischen Fraktionen aus WDVS (RESSOURCE.WDVS)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Münster, Institut für Wasser, Ressourcen, Umwelt (IWARU), Arbeitsgruppe Ressourcen durchgeführt. Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) werden bereits seit den 1960er Jahren zur Dämmung von Fassaden verwendet, überwiegend mit expandiertem Polystyrol (EPS) als Dämmstoff. Durch die Bemühungen, den Energiebedarf von Gebäuden weiter zu senken, werden WDVS auch zukünftig bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen zum Einsatz kommen. Trotz der z. Z. noch geringen Rückbaurate stellt die aktuell übliche Entsorgung in der Müllverbrennung bereits eine Herausforderung dar. Vor dem Hintergrund steigender Abfallmengen und einem immer größeren Fokus auf Ressourceneffizienz werden neue Verwertungswege für diesen Abfallstrom benötigt. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung von stoffstromorientierten Verwertungsstrategien, die für die einzelnen WDVS-Komponenten ressourceneffiziente Lösungsansätze bieten. Die stofflich-energetische Verwertung aller WDVS-Bestandteile in der Zementindustrie soll im Rahmen des Projektes eingehend untersucht und getestet werden. Auch das lösemittelbasierte PolyStyreneLoop-Verfahren bietet einen neuen Ansatz für die Verwertung für die Fraktion EPS aus dem WDVS. Die für die Verwertung im Vorfeld notwendigen Aufbereitungstechnologien sollen identifiziert und untersucht werden, ebenso wie ein zugehöriges, auf der Baustelle beginnendes, Logistikkonzept.

Dokumentation des Verbrauchs und der Verwertung von Verpackungen - Teilvorhaben 2: Erarbeitung eines Rahmenrichtlinienkonzeptes fuer Selbstentsorger nach Paragraph 6 Abs. 1 und 2 der Verpackungsverordnung

Das Projekt "Dokumentation des Verbrauchs und der Verwertung von Verpackungen - Teilvorhaben 2: Erarbeitung eines Rahmenrichtlinienkonzeptes fuer Selbstentsorger nach Paragraph 6 Abs. 1 und 2 der Verpackungsverordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von cyclos Beratungsgesellschaft fuer Oekologie, Energie- und Abfallwirtschaft durchgeführt. Am 28.08.1998 ist die novellierte Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Als wesentliches neues Element enthaelt sie u.a. in Paragraph 6 Abs. 1 und 2 Nachweis- und Dokumentationspflichten fuer diejenigen Hersteller und Vertreiber, die sich nicht an Dualen Systemen beteiligen (Selbstentsorger). Diese muessen ab sofort bestimmte Ruecknahme- und Verwertungsleistungen erbringen und darueber jaehrlich, beginnend zum 01.05.1999, Nachweisdokumente vorlegen. Einzelheiten ueber die Art und Weise der Dokumentation wurden bisher nicht geregelt. Hierzu soll im Rahmen dieses Vorhabens ein Rahmenrichtlinienvorschlag erarbeitet werden, der dann mit den Bundeslaendern diskutiert werden soll. Materiell sollte sich dieses Konzept einerseits an den Anforderungen fuer Mengenstromnachweise fuer Duale Systeme orientieren, andererseits aber auch die praktischen Moeglichkeiten des ueberwiegend in Frage kommenden Einzelhandels beruecksichtigen.

ClimAccount - Human Rights Accountability of the EU and Austria for Climate Policies in Third Countries and their Possible Effects on Mitigation

Das Projekt "ClimAccount - Human Rights Accountability of the EU and Austria for Climate Policies in Third Countries and their Possible Effects on Mitigation" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Nicht nur der Klimawandel, sondern auch klimapolitische Maßnahmen, d. h. Maßnahmen zur Emissionsminderung und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, können negative Auswirkungen auf Menschenrechte haben, wie beispielsweise das Recht auf Nahrung, Wasser oder Wohnung, politische Partizipation und Nicht-Diskriminierung, und können sogar zu Migration führen. Die betroffenen Personen mögen entweder als Teil einer Anpassungsmaßnahme umziehen (Migration als Anpassungsstrategie), als Ergebnis von Emissionsminderungs- und Anpassungsmaßnahmen (Umsiedlung oder Vertreibung), oder als individuelle Entscheidung, sich an sich verschlechternde Umwelt und Lebensbedingungen anzupassen, die von Klimapolitiken verursacht werden. Dennoch werden menschenrechtliche Überlegungen bei der Entwicklung von Klimapolitiken oft nicht systematisch berücksichtigt. Zudem haben Klimapolitiken in Entwicklungsländern oft eine internationale Dimension, da sie oft von Industrieländern unterstützt werden. Auch inländische Politiken von Industrieländern wie die Förderung von Agro-Kraftstoffen können durch Effekte in den Lieferketten negative Auswirkungen in anderen Ländern haben. Das Ziel des Projekts ist es, die komplexe Beziehung zwischen klimapolitischen Maßnahmen, Migration und Menschenrechten zu beleuchten und die menschenrechtliche Verantwortung (extraterritoriale Menschenrechtsverpflichtungen) von negativen Folgen klimapolitischer Maßnahmen des Landes Österreich und der EU insgesamt und zu analysieren. Das zentrale Element der Studie sind drei Fallstudien in Ländern, in denen Österreich und die EU klimapolitische Maßnahmen umsetzen. Mittels Feldforschung sollen menschenrechtliche Auswirkungen von Klimapolitiken auf EU-Ebene und von Österreich untersucht werden. Der Fokus liegt dabei auf dadurch ausgelöste Vertreibungen und anderen Wanderungsbewegungen. Auf dieser Grundlage werden extraterritoriale Menschenrechtsverpflichtungen von Österreich und der EU in diesen Fällen untersucht und politische Empfehlungen für politische Akteure entwickelt, wie menschenrechtliche Betrachtungen adäquat in Klimapolitiken integriert werden können, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte zu vermeiden. Das Projekt besteht aus den folgenden Arbeitspaketen (WP): - WP 1: Explorative Phase, Literatur- und Dokumentenrecherche - WP 2: Durchführung der Fallstudien - WP 3: Vergleichende Analyse der Resultate der Fallstudien, Entwurf von Empfehlungen - WP4: Publikationen, Dissemination - WP5: Projektmanagement

Unterstützung beim Aufbau des nationalen Systems für eine transparente Erhebung der Grundlagendaten und Emissionsberichterstattung entsprechend Art. 5 (1) des Kioto-Protokolls

Das Projekt "Unterstützung beim Aufbau des nationalen Systems für eine transparente Erhebung der Grundlagendaten und Emissionsberichterstattung entsprechend Art. 5 (1) des Kioto-Protokolls" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. A) Problemstellung: Im Artikel 5.1 des Kioto-Protokolls wird die Implementierung eines Nationalen Systems zur Sicherstellung der für die Inventarerstellung notwendigen Berechnungsgrundlagen und Methoden bis spätestens 2007 vorgeschrieben. Durch die Anwendung der 'IPCC Guidance on Good Practice in Inventory Preparation' und den Aufbau eines 'National System' entsprechend des o.a. Artikels soll die Qualitätssicherung der Emissionsinventare von Klimagasen erfolgen. B) Handlungsbedarf: In den vergangenen 2 Jahren wurde im Auftrag des SBSTA (wissenschaftliche Begleitbehörde) der Klimarahmenkonvention der Leitfaden 'Good practice guidance and uncertainty management in national greenhouse gas inventories' erarbeitet. Dieser Leitfaden schreibt für die zukünftigen Berechnungen der nationalen Treibhausgasemissionen und -senken Methoden und Qualitätssicherungsprozeduren zwingend vor. Wenn Vertragsstaaten dieser Aufforderung nicht folgen, ergeben sich Konsequenzen hinsichtlich der Akzeptanz der veröffentlichten nationalen Treibhausgasinventare (Nachweis erreichter Emissionsminderungen) sowie der zukünftigen Teilnahme am Emissionshandel. C) Ziel des Vorhabens ist, im Rahmen dieses Vorhabens sollen die methodischen Vorarbeiten für die Anwendung des Leitfadens und notwendige Vorarbeiten für das Nationale System geleistet werden (Recherche der möglichen Einrichtungen, Information der beteiligten Kreise, Vorstellungen zur institutionellen Zusammenarbeit usw.), dessen erste Erfolge zum Vorhabensende (2005) nachzuweisen sind. Das Nationale System ist als Netzwerk aller Bundes- und Landeseinrichtungen, Forschungsinstitute, Verbände und Organisationen zu verstehen, die zur Verbesserung der Inventarberechnungen beitragen können.

Betriebliche Entsorgungswirtschaft und Kreislaufwirtschaft

Das Projekt "Betriebliche Entsorgungswirtschaft und Kreislaufwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Dortmund, Fachbereich Wirtschaft durchgeführt. Durch die Novelle zum Abfallgesetz, das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG vom 27.9.1994), das im Herbst 1996 in Kraft getreten ist, wird der Gedanke der betrieblichen und ueberbetrieblichen Kreislauffuehrung in das Zentrum der Betrieblichen Entsorgungswirtschaft gerueckt, wobei neben den innerbetrieblichen Kreislaeufen auch die Verzahnung von Distributions- und Beschaffungsstroemen sowie die Frage nach der optimalen Vermarktung der anfallenden Entsorgungsgueter zu betrachten sind. Ergebnis: a) Auswirkungen des KrW-/AbfG auf die Industrie: Vor dem Inkrafttreten des KrW-/AbfG richtete sich das Interesse der Industrie vor allem auf die Aenderungen in Recht und Praxis gegenueber dem AbfG 1986: Wesentliche Rechtsaenderungen sind der neugefasste Abfallbegriff, die ausdrueckliche Zielhierarchie 'Vermeidung groesser Verwertung groesser Beseitigung', die Gleichordnung von stofflicher und energetischer Verwertung, die weitreichende Produktverantwortung, die nun bundesweit erforderlichen Abfallwirtschaftskonzepte und -bilanzen sowie Neuregelungen zur Entsorgungsverantwortlichkeit, zum Betriebsbeauftragten fuer Abfall und bzgl. Genehmigungs-, Ueberwachungs- und Nachweisverfahren. Fuer die Industrie ergeben sich daraus die Konsequenzen, dass - Produktionsabfaelle nunmehr ueberwiegend auch rechtlich als 'Abfaelle' angesehen werden und vorrangig zu verwerten sind, - einstmals verkaufte Gebrauchte Produkte als Abfaelle aufgrund der umfassenden Produktverantwortung durchaus wieder in den Zustaendigkeitsbereich des Herstellers gelangen koennen, wobei hier allerdings eine Vielzahl unterschiedlicher - nur z.T. in Kraft gesetzter (z.B. VerpackV) und ueberwiegend geplanter und damit noch unklarer - Vorschriften fuer verschiedene Produkt- und Anwendungsbereiche zu beachten sind. Diese Gedanken wurden in zwei Vortragskonzepten zusammengefasst: - Auswirkungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die Industrie, - Kreislaufwirtschaftsgesetz und seine Auswirkungen auf die Kunststoffindustrie und darauf aufbauend fuer verschiedene Industriebereiche in Seminaren gemeinsam mit Studierenden weiterentwickelt. b) Autorecycling: Spezielle Untersuchungen wurden - teilweise in Zusammenarbeit mit einem innovativen Altautoverwerter - zu Fragen der Erfassung (Annahme und Zufuehrungslogistik) Demontage und Teileverwertung (der verschiedenen Entsorgungsfraktionen) von Altautos durchgefuehrt. Hier war aber durch die (im Berichtszeitraum) noch fehlende Regulierung, die z.T. vorliegende Unwirtschaftlichkeit der Verfahren und die erst langfristige Wirksamkeit neuerer Ansaetze (wie z.B. demontagegerechte Konstruktion) der Erkenntnisfortschritt begrenzt.

Energy-saving and reducing carbon emissions by applying advanced ultrasonic technology to industrial maintenance services for compressed air systems (E-saving Ultrasonics)

Das Projekt "Energy-saving and reducing carbon emissions by applying advanced ultrasonic technology to industrial maintenance services for compressed air systems (E-saving Ultrasonics)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von SONOTEC GmbH durchgeführt.

Nachweis von Clostero- und Trichoviren der Weinrebe in Material fuer die Rebenpflanzguterzeugung - Erarbeitung fachlicher Grundlagen fuer saatgutverkehrsrechtliche Regelungen bei Reben

Das Projekt "Nachweis von Clostero- und Trichoviren der Weinrebe in Material fuer die Rebenpflanzguterzeugung - Erarbeitung fachlicher Grundlagen fuer saatgutverkehrsrechtliche Regelungen bei Reben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Staatliches Weinbauinstitut, Versuchs- und Forschungsanstalt für Weinbau und Weinbehandlung durchgeführt. Viruskrankheiten der Weinrebe fuehren zu erheblichen Verlusten an Qualitaet und Ertrag. Die Gesundheitsselektion von Vermehrungsmaterial stellt eine wichtige Massnahme dar, mit der die Ausbreitung von schaedlichen Viruskrankheiten verhindert werden kann. Innerhalb der EU bestehen Bestrebungen, Viruskrankheiten in eine EU-Rebenpflanzgut-Verordnung aufzunehmen, die bisher in der deutschen Verordnung nicht beruecksichtigt wurden. Diese Krankheiten werden durch Tricho- und Closteroviren verursacht. Teilweise sind die Erreger nicht eindeutig identifiziert und es liegen keine Hinweise fuer eine schaedigende Auswirkung in deutschen Weinbaugebieten vor. Im Rahmen des geplanten Projektes sollen Entscheidungsgrundlagen fuer eine Neufassung der Rebenpflanzgut-Verordnung hinsichtlich der darin aufgefuehrten Viruskrankheiten geschaffen werden. Das Projekt umfasst folgende Einzelfragen: 1. Charakterisierung der Erreger dieser Krankheiten und Erarbeitung von Nachweismethoden. 2. Vorkommen und Bedeutung von Korkrindenkrankheit und Holzrunzeligkeit in deutschen Weinbaugebieten.

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