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LAPRO2009_Oberflaechengewaesser_Auen - LAPRO2009 - Entfernung von standort- u. naturraumfremden Gehölzen in der Aue

Der Kartendienst (WMS) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Oberflächengewässer und Auen dar.:Standort- oder naturraumfremde Nadelwälder am Ufersaum, in der Aue oder im Quellgebiet von Oberflächengewässern führen zu Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes. Ziel des Naturschutzes ist die rasche Überführung dieser Bestände in standorttypische Feuchtwälder. Die wichtigsten diesbezüglichen Konfliktbereiche sind im Landschaftsprogramm Saarland verortet.

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz LAPRO2009 - Entfernung von standort- u. naturraumfremden Gehölzen in der Aue

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Standort- oder naturraumfremde Nadelwälder am Ufersaum, in der Aue oder im Quellgebiet von Oberflächengewässern führen zu Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes. Ziel des Naturschutzes ist die rasche Überführung dieser Bestände in standorttypische Feuchtwälder. Die wichtigsten diesbezüglichen Konfliktbereiche sind im Landschaftsprogramm Saarland verortet. (Stand: Juni 2009) - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Niedersächsischer Bodenfeuchteinformationsdienst - Tagesaktueller Wassergehalt der Böden in Niedersachsen in % der nutzbaren Feldkapazität (%nFK)

Der Niedersächsische Bodenfeuchteinformationsdienst (NIBOFID) des LBEG zeigt den tagesaktuellen Wassergehalt für alle Böden in Niedersachsen. Darüber hinaus lässt sich der Verlauf des Bodenwassergehalts für die letzten 10 Tage abrufen. Die Bodenfeuchte wird in % der nutzbaren Feldkapazität (%nFK) angegeben. Die nFK beschreibt die Wassermenge, die ein Boden maximal pflanzenverfügbar speichern kann. Die Werte des Bodenfeuchtemonitors sind berechnet und nicht gemessen. Die Berechnung erfolgt mit dem Bodenwasserhaushaltsmodell BOWAB und wird täglich mit Klimakennwerten (Niederschlag, Temperatur, Wind, Globalstrahlung und relative Luftfeuchte) des Vortages durchgeführt. Es werden für die jeweilige Landnutzung (Acker, Grünland, Laubwald, Nadelwald, Sonstiges) und den Boden spezifisch Parametern abgeleitet. BOWAB nutzt die hochaufgelösten Bodendaten der Bodenkarte 1:50.000 (BK50) von Niedersachsen und leitetet bodenwasserhaushaltliche Kennwerte, wie nFK, FK etc. ab. Die Berechnung erfolgt für die Flächen der BK50. Der Einfluss des Grundwassers wird in Form von kapillarem Aufstieg und durch den Grundwasserstand aus der BK50 berücksichtigt. Eine Bodenfeuchte von 100 %nFK zeigt an, dass der Bodenwasserspeicher gefüllt ist. Bei Werten oberhalb von 100 % entsteht Sickerwasser oder es steht Grundwasser innerhalb der betrachteten Bodenschicht. Werte kleiner als 100 %nFK zeigen an, dass die Pflanzen Bodenwasser entnommen haben und der Boden allmählich austrocknet. Ab Bodenfeuchtewerten unterhalb von 40 - 50 %nFK reagieren Pflanzen auf die Trockenheit und verringern ihre Verdunstung. Bei Werten von < 30 % nFK kann von Trockenstress ausgegangen werden. Im Kartenbild ist die Bodenfeuchte für den Boden von 0 – 60 cm Tiefe dargestellt, der dem Hauptwurzelraum bei den meisten Böden und Nutzungsformen entspricht. Standortbezogene Informationen liefert ein Maptip. Durch das Klicken auf einen Standort wird der aktuelle Bodenwassergehalt für den Hauptwurzelraum in %nFK angezeigt. Zusätzlich können auf der Detailseite weiterführende Informationen abgerufen werden. Als Grafik wird der Verlauf der mittleren Bodenfeuchte für die vergangenen 10 Tage für die Tiefenbereiche 0 - 30 cm (Oberboden), 0 - 60 cm (Hauptwurzelraum) und, sofern der Boden mächtiger ist, 0 - 90 cm (gesamte Betrachtungstiefe) dargestellt. Zudem wird die Sickerwassermenge unterhalb von 90 cm Tiefe für den betrachteten Standort angegeben. Falls Sie noch genauere Informationen zum Wassergehalt für Ihren Boden mit einer bestimmten Anbaukultur (Weizen, Mais, Grünland) benötigen, nutzen Sie gerne die Fachanwendung „Bodenwasserhaushalt“ im NIBIS® Kartenserver. Sie bietet die Möglichkeit den Verlauf der Bodenfeuchte für einzelne oder mehrere Flächen über einen längeren Zeitraum mit verschiedenen Fruchtfolgen (z.B. 1 Jahr oder länger) zu ermitteln.

Waldbrand - Nadelwald / Nadelholz

Der Dienst (WMS-Dienst) stellt die Waldbrandeinsatzkarte des Saarlandes im Geoportal dar.:Nadelwald aus dem ATKIS Basis-DLM

Abgrabungsgenehmigungsverfahren für Kiesabbau mit Wiederverfüllung im Bereich Schiltberg Aufhausen, Landkreis Aichach-Friedberg.

Am 13.07.2018 ging beim Landratsamt Aichach-Friedberg der Antrag der Firma Schweiger Straßenbau GmbH auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung ein. Die Schweiger Straßenbau GmbH, Schmelchen 2, 856250 Altomünster plant im Landkreis Aichach-Friedberg nördlich der Bergener Straße im Nordwesten von Aufhausen bei Schiltberg einen Kiesabbau auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 1228 der Gemarkung Aufhausen. Das Planungsgebiet liegt in einem Waldstück des südwestlichen Mühlengrundes zwischen Bergen und Aufhausen, knapp 3 km Luftlinie von Schiltberg entfernt. Das Planungsgebiet ist weitgehend durch einen forstwirtschaftlich genutzten Fichtenforst geprägt. Der geplante Abbau liegt im Landschaftsschutzgebiet „Weilachtal“ (LSG-00439.01). Dieses wird hauptsächlich durch die Lebensraumtypen Feuchtwald, Gewässerbegleitgehölz sowie Feuchtgebietskomplexe gekennzeichnet. Der Gesamtumgriff des Trockenabbaus beträgt ca. 7,5 ha. Abzüglich der Sicherheitsabstände verbleiben ca. 6,4 ha Eingriffsfläche, auf der der Trockenbau stattfinden soll. Vor Beginn des Abbaus ist die Rodung des Gehölzbestandes erforderlich. Es handelt sich überwiegend um Nadelholzforste unterschiedlicher Altersklassen. Hauptbaumart ist die Fichte mit vereinzelten Kiefern, Tannen und Buchen. Das gesamte Gelände soll nach dem Abbau wiederverfüllt, rekultiviert und wiederaufgeforstet werden. Abbau, Wiederverfüllung und Rekultivierung/Aufforstung sollen in sieben aufeinanderfolgenden Abschnitten I – VII erfolgen. Für den geplanten Kiesabbau mit Wiederverfüllung auf dem Grundstücken mit den Fl.Nr 1228 der Gemarkung Aufhausen wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass Schutzkriterien nach Anlage 3 zum UVPG betroffen sind und nicht auszuschließen ist, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Eine Pflicht zur Durchführung einer UVP nach § 5 UVPG wurde festgestellt. Insbesondere können durch die geplante Abgrabung nachteilige Umweltauswirkungen auf Landschaft, Fauna und Biotope nicht ausgeschlossen werden.

Niedersächsischer Bodenfeuchteinformationsdienst - Tagesaktueller Wassergehalt der Böden in Niedersachsen in % der nutzbaren Feldkapazität (%nFK) (WMS Dienst)

Der Niedersächsische Bodenfeuchteinformationsdienst (NIBOFID) des LBEG zeigt den tagesaktuellen Wassergehalt für alle Böden in Niedersachsen. Darüber hinaus lässt sich der Verlauf des Bodenwassergehalts für die letzten 10 Tage abrufen. Die Bodenfeuchte wird in % der nutzbaren Feldkapazität (%nFK) angegeben. Die nFK beschreibt die Wassermenge, die ein Boden maximal pflanzenverfügbar speichern kann. Die Werte des Bodenfeuchtemonitors sind berechnet und nicht gemessen. Die Berechnung erfolgt mit dem Bodenwasserhaushaltsmodell BOWAB und wird täglich mit Klimakennwerten (Niederschlag, Temperatur, Wind, Globalstrahlung und relative Luftfeuchte) des Vortages durchgeführt. Es werden für die jeweilige Landnutzung (Acker, Grünland, Laubwald, Nadelwald, Sonstiges) und den Boden spezifisch Parametern abgeleitet. BOWAB nutzt die hochaufgelösten Bodendaten der Bodenkarte 1:50.000 (BK50) von Niedersachsen und leitetet bodenwasserhaushaltliche Kennwerte, wie nFK, FK etc. ab. Die Berechnung erfolgt für die Flächen der BK50. Der Einfluss des Grundwassers wird in Form von kapillarem Aufstieg und durch den Grundwasserstand aus der BK50 berücksichtigt. Eine Bodenfeuchte von 100 %nFK zeigt an, dass der Bodenwasserspeicher gefüllt ist. Bei Werten oberhalb von 100 % entsteht Sickerwasser oder es steht Grundwasser innerhalb der betrachteten Bodenschicht. Werte kleiner als 100 %nFK zeigen an, dass die Pflanzen Bodenwasser entnommen haben und der Boden allmählich austrocknet. Ab Bodenfeuchtewerten unterhalb von 40 - 50 %nFK reagieren Pflanzen auf die Trockenheit und verringern ihre Verdunstung. Bei Werten von < 30 % nFK kann von Trockenstress ausgegangen werden. Im Kartenbild ist die Bodenfeuchte für den Boden von 0 – 60 cm Tiefe dargestellt, der dem Hauptwurzelraum bei den meisten Böden und Nutzungsformen entspricht. Standortbezogene Informationen liefert ein Maptip. Durch das Klicken auf einen Standort wird der aktuelle Bodenwassergehalt für den Hauptwurzelraum in %nFK angezeigt. Zusätzlich können auf der Detailseite weiterführende Informationen abgerufen werden. Als Grafik wird der Verlauf der mittleren Bodenfeuchte für die vergangenen 10 Tage für die Tiefenbereiche 0 - 30 cm (Oberboden), 0 - 60 cm (Hauptwurzelraum) und, sofern der Boden mächtiger ist, 0 - 90 cm (gesamte Betrachtungstiefe) dargestellt. Zudem wird die Sickerwassermenge unterhalb von 90 cm Tiefe für den betrachteten Standort angegeben. Falls Sie noch genauere Informationen zum Wassergehalt für Ihren Boden mit einer bestimmten Anbaukultur (Weizen, Mais, Grünland) benötigen, nutzen Sie gerne die Fachanwendung „Bodenwasserhaushalt“ im NIBIS® Kartenserver. Sie bietet die Möglichkeit den Verlauf der Bodenfeuchte für einzelne oder mehrere Flächen über einen längeren Zeitraum mit verschiedenen Fruchtfolgen (z.B. 1 Jahr oder länger) zu ermitteln.

Waldbrände

Waldbrände 2023 war eine Fläche von 1.240 Hektar von Waldbränden betroffen. Damit hat sich die von Waldbränden betroffene Fläche im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert, liegt aber weiterhin über dem langjährigen Mittel. Neben finanziellen Schäden sind mit den Waldbränden aber auch ökologische Auswirkungen wie die Freisetzung von Treibhausgasen und Schadstoffen sowie Nährstoffverluste verbunden. Waldbrände in Deutschland Mit deutschlandweit 1.059 Waldbränden ist 2023 die Anzahl der Waldbrände im Vergleich zu 2022 um die Hälfte gesunken. Damit ist das Jahr 2023 mit Blick auf die Zahl der Waldbrände ein durchschnittliches Waldbrandjahr im Vergleich zum mehrjährigen Mittel der Jahre 1993 bis 2022 (1.075 Waldbrände). Anderseits ist das Jahr 2023 bezüglich der betroffenen Waldfläche mit 1.240 Hektar, dies entspricht in etwa 3,6-mal der Fläche des Central Parks in New York, ein deutlich überdurchschnittliches Jahr. Das langjährige Mittel der Jahre 1993 bis 2022 liegt bei 710 Hektar betroffener Waldfläche. Auch die durchschnittliche Waldbrandfläche von 1,2 Hektar je Waldbrand ist in 2023 überdurchschnittlich und stellt den fünfthöchsten Wert seit Beginn der Waldbrandstatistik dar (siehe Abb. „Anzahl Waldbrände und Schadensfläche“). Während der finanzielle Schaden mit 1,19 Mio. Euro im Jahr 2023 einen vergleichsweise durchschnittlichen Schadenswert darstellt , liegt der finanzielle Schaden je ha Waldbrandfläche mit 959 Euro pro Hektar (Euro/ha) weiterhin deutlich unter dem langjährigen Mittel von 2.568 Euro/ha im Zeitraum 1993 bis 2022 (siehe Abb. „Durchschnittliche Schadensfläche und Schadenssumme“). Das Auftreten von Waldbränden ist in Deutschland aufgrund der klimatischen und hydrologischen Gegebenheiten und der vorherrschenden Waldbestockung regional unterschiedlich. Im Ergebnis sind weite Teile Nordostdeutschlands, das östliche Nordwestdeutschland und das Oberrheinische Tiefland häufiger von Waldbränden betroffen als andere Regionen Deutschlands. Im Jahr 2023 gab es die meisten Waldbrände in den Bundesländern Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Dabei wurden, wie bereits in den Vorjahren, in Brandenburg vor allem aufgrund der sandigen Böden, den vorherrschenden Kiefernwäldern und der Munitionsbelastung auf ehemaligen Truppenübungsplätzen erneut die meisten Brände (251) registriert. Auch die größte Brandfläche im Jahr 2023 mit insgesamt 765,2 Hektar war in Brandenburg zu verzeichnen, dies entspricht mehr als der Hälfte der Waldbrandfläche Deutschlands. Hier ist vor allem das Walbrandgeschehen in der Region Jüterbog mit rund 705 ha Waldbrandfläche hervorzuheben. In dieser Region befindet sich ein munitionsbelasteter ehemaliger Truppenübungsplatz, was die bodengebundenen Löscharbeiten stark beeinträchtigt. Mit gut 192 Hektar Waldbrandfläche folgt Mecklenburg-Vorpommern (siehe Abb. „Anzahl Waldbrände nach Ländern“ und Abb. „Waldbrandfläche nach Ländern“). Risikountersuchungen sagen für die kommenden Jahrzehnte ein steigendes Waldbrandrisiko für Deutschland voraus. Dies liegt im Wesentlichen an erhöhten Temperaturen und rückläufigen Niederschlägen in den Frühjahrs-, Sommer- und Herbstmonaten. Waldbrände und ihre Auswirkungen Waldbrände beeinflussen, wie diverse andere Faktoren auch, die Stabilität und die Vitalität der Waldökosysteme. Das Ausmaß der Beeinflussung hängt unter anderem von der Dauer, der Intensität, dem Umfang und der Art des Waldbrands ab. Sogenannte Erdfeuer oder Schwelbrände im Boden sind aufgrund der häufigen Zerstörung oder Beeinträchtigung von Wurzeln und Samen von hoher Bedeutung für die Vitalität der Waldbestände. Boden- oder Lauffeuer führen häufig zur Verbrennung der bodennahen Vegetation und der Streuauflage. Bäume werden dabei abhängig von der Baumart (Rindenstärke) geschädigt oder verbrennen. Durch diese Feuer wird außerdem der Mineralisierungsprozess der Streuauflage beschleunigt, wodurch es verstärkt zur Auswaschung von Nährstoffen kommt. Die Nährstoffaufnahme ist durch die Reduzierung der Vegetation sowie durch die Zerstörung von Pflanzenwurzeln und nährstoffbindenden Ton-Humus-Komplexen ebenfalls stark beeinträchtigt. Kurz- bis mittelfristig kann hierdurch die Vitalität und die Stabilität der Waldbestände aufgrund von Nährstoffmangel weiter herabgesetzt werden. Kronenfeuer und Vollfeuer entstehen, wenn die Bodenfeuer auf den Kronenbereich überschlagen. Diese haben häufig den Verlust des gesamten Bestandes zur Folge, da hierbei sowohl die Assimilationsorgane (Blätter und Nadeln) wie auch die Knospen der Bäume verbrennen, wodurch eine Regeneration deutlich erschwert ist. Unmittelbar während des Waldbrands kommt es wie bei jedem Verbrennungsprozess zu Emissionen, die auch die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können. Hierbei werden vor allem Feinstaub, aber teilweise auch ⁠ Dioxine ⁠ und andere Schadstoffe freigesetzt. Daneben werden auch Treibhausgase emittiert. So haben die überdurchschnittlichen Waldbrände in 2022 knapp 0,28 Mio. t CO 2 -Äquivalente an Treibhausgasen freigesetzt. Zusätzlich wird die Senkenfunktion der Waldbestände für Kohlenstoff beeinträchtigt. Auf die ⁠ Biodiversität ⁠ können Waldbrände hingegen positiven Einfluss haben, da hierdurch ökologische Nischen entstehen, die von besonders angepassten Arten genutzt werden. Ursachen für Waldbrände Bei der Mehrzahl der Waldbrände, rund 51 %, konnte 2023 keine Ursache ermittelt werden. In Fällen, in denen eine Ursache bestimmt werden kann, sind im Wesentlichen zwei Faktorenkomplexe von besonderer Bedeutung für das Waldbrandgeschehen: Zum einen das menschliche Handeln (Brandstiftung und Fahrlässigkeit) und zum anderen das ⁠ Klima ⁠- bzw. Witterungsgeschehen. Als Hauptursache für das Waldbrandgeschehen kann gemäß den Daten der Waldbrandstatistik menschliches Handeln identifiziert werden (sofern eine Ursache ermittelbar ist). Klima und ⁠ Witterung ⁠ hingegen beeinflussen zusammen mit den lokalen Gegebenheiten (wie dem Vorhandensein von brennbarem Material) die Disposition einer Waldfläche für die Entzündung und in Folge das weitere Brandgeschehen (Feuerausbreitung). Fahrlässigkeit und Vorsatz (das heißt Brandstiftung) waren im Jahr 2023 für rund 40 % der Waldbrände ursächlich. Bei den 259 im Jahr 2023 durch Fahrlässigkeit verursachten Bränden waren zu rund 54 % das unvorsichtige Verhalten von Waldbesuchern, Campern oder Kindern die Auslöser. In 27 % der Fälle von Fahrlässigkeit sind wirtschaftliche Aktivitäten (Landwirtschaft, Holzernte etc.) ursächlich. Natürliche Ursachen, wie zum Beispiel Blitzschlag, waren hingegen für nur 2,5 % der Waldbrände der Auslöser (siehe Abb. „Waldbrandursachen 2023“). Das Auftreten und die Ausbreitung von Waldbränden sind maßgeblich von der ⁠ Witterung ⁠ abhängig. Selbst im Winter kann es bei fehlender Schneedecke zu Waldbränden kommen. Ein jahreszeitlicher Schwerpunkt der Waldbrandgefährdung lag bisher zumeist im Spätfrühjahr und im Frühsommer. So zeigt auch das Jahr 2023 einen Schwerpunkt zwischen Mai und Juli, hier konnten knapp 80 % aller Waldbrände registriert werden. Insgesamt ist in den letzten Jahren zu erkennen, dass sich die sogenannte Waldbrandsaison in den Spätsommer und Herbst hinein verlängert, wie der Vergleich der Mittelwerte der Jahre 2010-2015 und 2015-2023 zeigt (siehe Abb. „Waldbrände in einzelnen Monaten“). Neben der ⁠ Witterung ⁠ ist auch der Waldbestand von Bedeutung. Besonders jüngere und lichte Nadelwälder mit dichtem Unterwuchs und üppiger Bodenvegetation sind stark waldbrandgefährdet. Zudem spielen die Holzeigenschaften, wie beispielsweise das Vorhandensein von Harzen oder ätherischen Ölen, eine gewisse Rolle bei der Gefährdung. Dies zeigt sich auch in der Betrachtung der Waldbrände der Jahre 2014 bis 2023. Hier waren Nadelholzbestände (rechnerisch rund 54 % der Waldfläche), mit Ausnahme der Jahre 2017 und 2023, deutlich häufiger und überproportional zum Anteil an der Waldfläche von Waldbränden betroffen als von Laubholzarten dominierte Waldbestände (siehe Abb. „Waldbrandfläche nach Bestandsart“). Für das Jahr 2023 weist die Waldbrandstatistik des Landes Brandenburg eine von Waldbränden betroffene Fläche von rund 703 ha als (Nadelbaum-dominierten) Mischwald aus. Im Gegensatz hierzu erfasst die bundesweite Waldbrandstatistik diese Fläche als mit Laubholz bestockte Fläche aus.  Der Umbau von Nadelbaummonokulturen in mehrschichtige Mischwälder mit hohem Laubholzanteil ist somit weiterhin auch ein wesentlicher Ansatz zum vorbeugenden Schutz vor Waldbränden.

Antrag auf Genehmigung gemäß §§ 6 und 16b Abs. 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der genehmigten Windenergieanlagen (WEA 4, WEA 8, WEA 9, WEA 11 bis WEA 15) der Projekt Windpark Rennweg GmbH (59581 Warstein) im Windpark Rennweg - Arnsberger Wald (59581 Warstein), Hauptaktenzeichen: 20230721

Der Antragsteller Projekt Windpark Rennweg GmbH (59581 Warstein) beantragt mit Datum vom 17.10.2023 die (wesentliche) Änderung nach § 16b Abs. 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Anlagenstandorte WEA 4, WEA 8, WEA 9, WEA 11 bis WEA 15 im Windpark Rennweg, Stadtgebiet Warstein, vor Errichtung den genehmigten Windenergieanlagentyp Siemens SWT DD 142 auf den Windenergieanlagentyp Enercon E-175 EP5 zu wechseln. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Anlage, die unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart „V“ des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes – Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31.05.2017 einzustufen ist. Eine Windfarm von mehr als 6 Windenergieanlagen ist unter der Nr. 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 genannten Vorhaben mit einem „A“ (Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls) gekennzeichnet. Da im Rahmen des Neugenehmigungsverfahrens für die genannten Anlagenstandorte WEA 4, 8, 9, 11 bis 15 eine vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wurde, ist nach § 9 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls wird, aufgrund der Überschneidung der Einwirkungsbereiche und des funktionalen Zusammenhangs der Anlagenstandorte, identisch wie die Umweltverträglichkeitsprüfung, für den gesamten Windpark (11 WEA-Standorte) durchgeführt. Anzumerken ist, dass die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls als sog. Deltaprüfung durchgeführt wird, d. h. es werden nur die Anforderungen geprüft, soweit durch die Änderung des Anlagentyps im Verhältnis zur genehmigten Anlage nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden und diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 BImSchG erheblich sein können. Die Deltaprüfung wurde schutzgutbezogen bzw. nach den Kriterien der Anlage 3 UVPG durchgeführt und berücksichtigt die genehmigten Anlagenstandorte und Anlagendimensionierung als sog. „Vorbelastung“. Augenmerk wird hierbei auf die positiven und negativen Umweltauswirkungen des Anlagentyps Enercon E175 EP5 im Verhältnis zur genehmigten Anlage Siemens SWT DD 142 gelegt, sodass z. B. anlagenbedingt die um 16,5 m größere Rotorblattlänge oder der veränderte Schallleistungspegel in der Deltaprüfung betrachtet wird. Die bisher genehmigten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, wie z. B. Abschaltzeiten, Bauzeitenregelung, Fachbaubegleitung, werden in der Bewertung erheblicher negativer Umweltauswirkungen berücksichtigt. Die Bewertung wurde anhand der vorgelegten Antragsunterlagen, eigener und fachbehördlicher Ermittlungen (Untere Naturschutzbehörde) und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgenommen, um die überschlägige Vorausschau und die Prüfinhalte (Deltaprüfung) erheblicher negativer Umweltauswirkungen abzuschätzen. Im Ergebnis erhöht sich durch den Herstellerwechsel anlagenbedingt die Rotorblattlänge um 16,5 m. Die Gesamthöhe verändert sich im Vergleich (Delta) zur genehmigten Anlage nur geringfügig um 13,5 m. Die Abstände zu den nächstgelegenen Wohnhäusern betragen rund 1.000 m. Das nächstgelegene Natura2000-Gebiet DE-4515-302 „Heveoberlauf“ verläuft zwar zum Teil innerhalb des Untersuchungsraumes im Umkreis von >600 m um die geplante Windfarm, wird jedoch durch das Vorhaben nicht beansprucht. Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, gesetzlich geschützte Biotope oder Wasserschutzgebiete (Heilquellen, Überschwemmungsgebiete) sind im Untersuchungsgebiet nicht betroffen. Durch das überragende öffentliche Interesse sind Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten nach § 26 BNatSchG befreit. Es ist keine Betroffenheit von denkmalrechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen erkennbar, sodass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind. Die Anlagenstandorte befinden sich auf Nadelwald / Fichten-Kalamitätsflächen, sodass keine ökologisch hochwertigen Biotope betroffen sind. Die temporären Flächen werden nach der Errichtung wieder rekultiviert und der natürlichen Sukzession überlassen. Der permanente Flächenverbrauch ändert sich in der summarischen Betrachtung im Vergleich zu den genehmigten Anlagen nur geringfügig und wird als irrelevant eingestuft. Die Anlagenstandorte der Windfarm Rennweg befinden sich auf LEP-Ebene innerhalb einer Kernpotentialfläche der 2. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW. Die baubedingten Auswirkungen für die Ressourcen „Boden und Wasser sowie Tiere und Pflanzen“ werden zusätzlich durch eine Fachbaubegleitung überwacht. Die betriebsbedingten Auswirkungen ändern sich durch den größeren Rotordurchmesser nur geringfügig. Die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (z. B. Abschaltzeiten „Schwarzstorch und Wespenbussard“) haben weiterhin Bestand. Die Abstände zu den Funktionsräumen WEA-empfindlicher Arten ändert sich im Vergleich zu den genehmigten Anlagenstandorten nicht. Umweltverschmutzungen und erhebliche Belästigungen werden nach dem Stand der Technik und Fortschreibung des Standes der Technik umgesetzt (Betreiberpflicht). Im Vergleich zur genehmigten Anlage ergeben sich hier keine Änderungen. Standort- oder Risikofaktoren ändern sich im Vergleich zur genehmigten Anlage nicht. Im Vergleich zu den genehmigten Windenergieanlagen gibt es keine offensichtlichen Anhaltspunkte, dass unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (z. B. Abschaltzeiten, Fachbaubegleitung) erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu besorgen sind. In der überschlägigen Betrachtung ergeben sich somit keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen. Das beantragte Vorhaben bedarf daher keiner nochmaligen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG.

Antrag auf Genehmigung gemäß §§ 6 und 16b Abs. 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der genehmigten Windenergieanlagen (WEA 2, WEA 3 und WEA 6) der WestfalenWind Planungs GmbH & Co. KG (33100 Paderborn) im Windpark Rennweg - Arnsberger Wald (59581 Warstein), Hauptaktenzeichen: 20230718

Der Antragsteller WestfalenWind Planungs GmbH & Co. KG (33100 Paderborn) beantragt mit Datum vom 17.10.2023 die (wesentliche) Änderung nach § 16b Abs. 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Anlagenstandorte WEA 2, 3, und 6 im Windpark Rennweg, Stadtgebiet Warstein, vor Errichtung den genehmigten Windenergieanlagentyp Siemens SWT DD 142 auf den Windenergieanlagentyp Enercon E-175 EP5 zu wechseln. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Anlage, die unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart „V“ des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes – Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31.05.2017 einzustufen ist. Eine Windfarm von mehr als 6 Windenergieanlagen ist unter der Nr. 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 genannten Vorhaben mit einem „A“ (Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls) gekennzeichnet. Da im Rahmen des Neugenehmigungsverfahrens für die genannten Anlagenstandorte WEA 2, 3, und 6 eine vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wurde, ist nach § 9 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls wird, aufgrund der Überschneidung der Einwirkungsbereiche und des funktionalen Zusammenhangs der Anlagenstandorte, identisch wie die Umweltverträglichkeitsprüfung, für den gesamten Windpark (11 WEA-Standorte) durchgeführt. Anzumerken ist, dass die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls als sog. Deltaprüfung durchgeführt wird, d. h. es werden nur die Anforderungen geprüft, soweit durch die Änderung des Anlagentyps im Verhältnis zur genehmigten Anlage nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden und diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 BImSchG erheblich sein können. Die Deltaprüfung wurde schutzgutbezogen bzw. nach den Kriterien der Anlage 3 UVPG durchgeführt und berücksichtigt die genehmigten Anlagenstandorte und Anlagendimensionierung als sog. „Vorbelastung“. Augenmerk wird hierbei auf die positiven und negativen Umweltauswirkungen des Anlagentyps Enercon E175 EP5 im Verhältnis zur genehmigten Anlage Siemens SWT DD 142 gelegt, sodass z. B. anlagenbedingt die um 16,5 m größere Rotorblattlänge oder der veränderte Schallleistungspegel in der Deltaprüfung betrachtet wird. Die bisher genehmigten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, wie z. B. Abschaltzeiten, Bauzeitenregelung, Fachbaubegleitung, werden in der Bewertung erheblicher negativer Umweltauswirkungen berücksichtigt. Die Bewertung wurde anhand der vorgelegten Antragsunterlagen, eigener und fachbehördlicher Ermittlungen (Untere Naturschutzbehörde) und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgenommen, um die überschlägige Vorausschau und die Prüfinhalte (Deltaprüfung) erheblicher negativer Umweltauswirkungen abzuschätzen. Im Ergebnis erhöht sich durch den Herstellerwechsel anlagenbedingt die Rotorblattlänge um 16,5 m. Die Gesamthöhe verändert sich im Vergleich (Delta) zur genehmigten Anlage nur geringfügig um 13,5 m. Die Abstände zu den nächstgelegenen Wohnhäusern betragen rund 1.000 m. Das nächstgelegene Natura2000-Gebiet DE-4515-302 „Heveoberlauf“ verläuft zwar zum Teil innerhalb des Untersuchungsraumes im Umkreis von >600 m um die geplante Windfarm, wird jedoch durch das Vorhaben nicht beansprucht. Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, gesetzlich geschützte Biotope oder Wasserschutzgebiete (Heilquellen, Überschwemmungsgebiete) sind im Untersuchungsgebiet nicht betroffen. Durch das überragende öffentliche Interesse sind Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten nach § 26 BNatSchG befreit. Es ist keine Betroffenheit von denkmalrechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen erkennbar, sodass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind. Die Anlagenstandorte befinden sich auf Nadelwald / Fichten-Kalamitätsflächen, sodass keine ökologisch hochwertigen Biotope betroffen sind. Die temporären Flächen werden nach der Errichtung wieder rekultiviert und der natürlichen Sukzession überlassen. Der permanente Flächenverbrauch ändert sich in der summarischen Betrachtung im Vergleich zu den genehmigten Anlagen nur geringfügig und wird als irrelevant eingestuft. Die Anlagenstandorte der Windfarm Rennweg befinden sich auf LEP-Ebene innerhalb einer Kernpotentialfläche der 2. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW. Die baubedingten Auswirkungen für die Ressourcen „Boden und Wasser sowie Tiere und Pflanzen“ werden zusätzlich durch eine Fachbaubegleitung überwacht. Die betriebsbedingten Auswirkungen ändern sich durch den größeren Rotordurchmesser nur geringfügig. Die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (z. B. Abschaltzeiten „Schwarzstorch und Wespenbussard“) haben weiterhin Bestand. Die Abstände zu den Funktionsräumen WEA-empfindlicher Arten ändert sich im Vergleich zu den genehmigten Anlagenstandorten nicht. Umweltverschmutzungen und erhebliche Belästigungen werden nach dem Stand der Technik und Fortschreibung des Standes der Technik umgesetzt (Betreiberpflicht). Im Vergleich zur genehmigten Anlage ergeben sich hier keine Änderungen. Standort- oder Risikofaktoren ändern sich im Vergleich zur genehmigten Anlage nicht. Im Vergleich zu den genehmigten Windenergieanlagen gibt es keine offensichtlichen Anhaltspunkte, dass unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (z. B. Abschaltzeiten, Fachbaubegleitung) erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu besorgen sind. In der überschlägigen Betrachtung ergeben sich somit keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen. Das beantragte Vorhaben bedarf daher keiner nochmaligen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG.

LSG Uchte-Tangerquellen und Waldgebiete nördlich Uchtspringe

Gebietsbeschreibung Das Landschaftsschutzgebiet liegt am Nordrand der Colbitz-Letzlinger Heide zwischen den Orten Uchtspringe im Südwesten, Lüderitz im Osten und Nahrstedt im Norden. Es erstreckt sich über Länge von 14 km in nordwest-südöstlicher Richtung und zirka 7 km Breite südwest-nordöstlich. Es gehört zu den Landschaftseinheiten Östliche Altmarkplatten, Altmarkheiden und Tangergebiet. Das LSG umfaßt einen reich gegliederten Landschaftsausschnitt am Nordostrand der Altmarkheiden. Den westlichen Teil bildet ein geschlossenes Waldgebiet von zirka 1300 ha Fläche. Es wird vorwiegend von Kiefern bestockt. Weitere etwa 330 ha Waldflächen verteilen sich als Streuflächen in der offenen Landschaft des östlichen Teiles des Schutzgebietes. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen werden zu 70 % als Ackerland genutzt, 15 % sind Grünland und 3 % dienen der Obst- und Gemüseerzeugung. Hauptkultur des Ackerlandes ist Getreide, gefolgt von Kartoffeln und in geringem Umfang auch Zuckerrüben. In den letzten Jahren wird auch zunehmend Raps angebaut. Sehr charakteristisch ist der Quellenreichtum am Heiderand, wo die in der Heide versickernden Niederschläge zutage treten. Nördlich von Uchtspringe erstreckt sich in einer hügeligen Endmoränenlandschaft ein großflächiges und gewässerarmes Kiefernwaldgebiet. Mit über 80 % der Bestockung dominiert die Wald-Kiefer, Eichen (7%), Fichten (4 %), Lärchen (3 %), Rot-Buchen (1%) und sonstige Laubhölzer (3 %) treten zurück. Die Fuchsberge mit 69 m über NN und der Kümmelberg mit 111 m über NN stellen als höchste Erhebungen gute Aussichtspunkte dar. Das Quellgebiet und die Niederung der Uchte zeichnen sich durch einen vielfältigen und landschaftlich reizvollen Wechsel von Grünland, Eichen- und kleinen Nadelholzforsten, Erlen-Eschenwäldern, kleinen Erlenbrüchen sowie Erlenreihen aus. Die Niederung des Tangers wird besonders von weiten Grünländern und im westlichsten Teil auch von Ackerflächen gekennzeichnet. Einzelne Eichen-Hainbuchenwälder, kleine Erlenbrüche, Erlenreihen, Hecken und Alleen gliedern die Landschaft. Östlich der Uchte und nördlich und südlich des Tangers dehnen sich ackerbaulich genutzte Grundmoränenplatten aus, die in Teilbereichen, so zwischen Vinzelberg und Wittenmoor, von Alleen, kleinen Eichen- und Nadelwaldkomplexen, aufgelassenen Kiesgruben und kleinen Teichen gegliedert werden. Andernorts ist die Ackerlandschaft der Grundmoränenplatten relativ strukturarm und bedarf einer landschaftlichen Aufwertung. Eine naturgeschichtliche Besonderheit innerhalb des LSG stellt das 6,25 ha große Naturschutzgebiet „Fenn“ dar. Es liegt innerhalb der Ortslage Wittenmoor und hat sich durch Vertorfung in einem 16 m tiefen Erdfall gebildet. Hinter einer randlichen, wassergefüllten Rinne ist das Moor teilweise bewaldet und weist im Kern offene Hochmoorvegetation auf. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Zeugnisse einer jungsteinzeitlichen Besiedlung im LSG sind spärlich. Sie befinden sich entlang der Uchte sowie zwischen Vinzelburg und Lüderitz. Kulturell nachweisbar sind die Kugelamphorenkultur, die Schönfelderkultur und die Einzelgrabkultur. Im Laufe der Bronzezeit nahm die Besiedlung deutlich zu, wobei sich Siedlungskammern zwischen Windberge und Wittenmoor, Vinzelburg und Käthen sowie zwischen Seethen und Uchtspringe herausbildeten. Das Siedlungsbild läßt sich dabei derzeit fast ausschließlich über Bestattungsplätze wie Brandgräberfelder und Grabhügel rekonstruieren. Die Grabhügelfelder, weitere befinden sich in der Staatser Bauernheide, haben sich vor allem durch die Aufforstung zu Beginn des 19. Jahrhunderts erhalten. Die Häufigkeit von 20 % Bronzebeigaben in einem Gräberfeld bei Volgfelde deutet auf einen bescheidenen Wohlstand der ansässigen Bevölkerung hin. In der Eisenzeit nahm die Siedlungsdichte wieder ab und beschränkte sich nun weitgehend auf den Raum Vinzelburg und Volgfelde, wo vereinzelt auch Kontinuität nachweisbar ist, während die Siedlungen südlich von Seethen aufgegeben und weiter westlich neu gegründet wurden. Zur römischen Kaiserzeit dünnte die Besiedlung in Vinzelburg und Seethen aus. Bei Lotsche kam ein bedeutendes Gräberfeld zum Vorschein. Im Bereich der Altmarkheiden kam es im Zuge der deutschen Ostkolonisation des Mittelalters zu einer intensiven Rodungsphase. Innerhalb der großflächigen Wälder entstanden Ansiedlungen und Ackerflächen wachsender Ausdehnung. Die Gründung des Ortes Deetz ist für das Jahr 1238 beurkundet. Vollenschier wird aus dem Jahre 1251 das erste Mal erwähnt. Im Jahre 1679 wurde das am Nordrand des LSG gelegene Käthen als Landarbeiter- und Tagelöhnersiedlung gegründet. Der Name leitet sich von dem Begriff ”Kate” als Bezeichnung für eine ärmliche Behausung ab. Die Wälder wurden bis in das 18. Jahrhundert zur Waldweide genutzt. Die Weidewirtschaft ließ auch offene, baumfreie Heideflächen entstehen. Mit der Eingliederung des Gebietes nach Preußen im Jahre 1815 begann die geregelte Forstwirtschaft. Ein Großteil der waldfreien Flächen wurde mit schnellwüchsigen Nadelhölzern, vor allem Kiefer, aufgeforstet. Reste der ehemals ausgedehnten Heiden und Trockenrasen sind in dem Waldgebiet nördlich von Uchtspringe am Spitzen Berg, als flächenhaftes Naturdenkmal geschützt und am Breiten Berg sowie bei Windberge am Delberg erhalten. Durch eine geplante Erweiterung des LSG sollen weitere Heideflächen geschützt werden. In den ehemals sumpfigen Niederungen der Uchte und des Tangers wurde durch Gewässerregulierung der Grundwasserstand gesenkt. Die Moorwiesen wurden in artenarme, intensiv genutzte Weiden und Wiesen umgewandelt. Bei Volgfelde wurden zur Urbarmachung nasser Grünländer auch Moordammkulturen angelegt. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges übernahm die sowjetische Armee die großflächigen Militärstandorte bei Staats als Basis für den südlich angrenzenden Truppenübungsplatz Colbitz-Letzlinger Heide. Aufgrund seines landschaftlichen Reizes hat das Gebiet eine zunehmende Bedeutung als Naherholungsgebiet. Aufgrund der guten Erholungseignung kam es auch zur Gründung eines psychiatrischen Krankenhauses in Uchtspringe. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Dieses LSG erfaßt zwei Bodenlandschaften - im westlichen Teil die Colbitz-Letzlinger Heide, im mittleren und östlichen Teil die Landschaft der lehmigen Grundmoränenplatten, hier speziell die Stendaler Platten. In dem Bereich des Landschaftsschutzgebietes, das zur Colbitz-Letzlinger Heide gehört, dominieren Braunerde-Podsole und Sand-Podsole, Eisen-, Eisenhumus- und Humuseisen-Podsole. Solche Böden sind Waldstandorte. Man bezeichnet sie als Acker-Braunerde-Podsol, sofern sie landwirtschaftlich genutzt werden. Im Bereich der Stendaler Platte lagern über einer Geschiebemergelplatte sandige bis sandig-lehmige Substrate. Aus diesem Profilaufbau sind Braunerde-Fahlerden aus sandig-lehmigem Geschiebedecksand über Geschiebelehm beziehungsweise Pseudogley-Braunerden und Pseudogley-Fahlerden entstanden. Diese Böden werden überwiegend ackerbaulich genutzt. In den Niederungen des Tanger und anderer Bäche finden sich Gleye aus sandig-lehmigen Substraten, das sind grundwasserbestimmte Lehmsandböden mit Wassermerkmalen ab 0,4 m unter Flur. Auf diesen Standorten ist die Grünlandnutzung dominierend. Das Gebiet ist durch eine große Vielzahl an Quellen gekennzeichnet, in denen das auf den Heidehochflächen im grobkörnigen Substrat versickernde Wasser wieder zutage tritt. Die Tangerquellen entspringen am Nordrand der Colbitz-Letzlinger Heide. Die Quellaustritte stehen in engem Zusammenhang mit den regionalen hydrodynamischen Verhältnissen in der Colbitz-Letzlinger Heide. Ihr Speisungsgebiet befindet sich im Bereich der pleistozänen Hochfläche mit saalekaltzeitlichen Sedimenten. Die Uchteniederung beginnt mit der Quelle der Uchte am Springberg oberhalb des Ortes Uchtspringe. Der Bach durchfließt die Orte Börgitz, Staats und Käthen und verläßt bei Deetz das LSG. Aufgrund des Quellreichtums am Heiderand fließen ihm schon bei Uchtspringe, dann am Keeper und am Schäferwald sowie bei Vinzelberg und Volgfelde weitere Zuflüsse zu. Der Dellgrund bei Vinzelberg bildet die Wasserscheide zur östlich anschließenden Tangerniederung, die durch den Tanger und seine Zuflüsse gekennzeichnet wird. Ein Zufluß entspringt bei Wittenmoor und fließt durch die weite Schmelzwasserrinne der Tangerniederung in südöstliche Richtung. Bei Schleuß floß ursprünglich von Südwesten der Brunkauer Tanger zu, der am Heiderand oberhalb von Brunkau entspringt. Dieser wird heute in Richtung Lüderitz abgeleitet. Das Landschaftsschutzgebiet liegt in dem Übergangsbereich vom subatlantisch getönten Klima der Altmarkheiden zum subkontinental geprägten Klima des Stendaler Raumes. Während die Niederschläge im langjährigen Mittel in den Heiden etwa 560 mm betragen, sinken sie im Bereich Stendal auf etwa 500 mm ab. Die Jahresmitteltemperatur beträgt 8,5°C, die mittlere Julitemperatur 17,5 °C. Pflanzen- und Tierwelt Die potentiell natürliche Vegetation wird auf armen Podsolen und podsoligen Braunerden der Heide und auf flachgründigen Rankern im Bereich der Dünenstandorte vom Drahtschmielen-Buchenwald gebildet, einer artenarmen Buchenwaldgesellschaft bodensaurer Standorte. Im Waldgebiet nördlich Uchtspringe wäre auf Braunerden und Rosterden der etwas anspruchsvollere Flattergras-Buchenwald verbreitet. Östlich der Endmoräne herrschen auf den Grundmoränenplatten etwas kontinentalere Bedingungen mit Niederschlägen unter 600 mm pro Jahr. Die Dominanz der Rot-Buche ist hier weniger ausgeprägt, und es sind zunehmend Stiel- und Trauben-Eiche sowie Hainbuche beigemengt. In den Niederungen von Uchte und Tanger würde die Rot-Buche bei hoch anstehendem Grundwasser in der potentiell natürlichen Vegetation schließlich fehlen. Auf ärmeren Sand-Gleyen bei Uchtspringe wären Pfeifengras-Eichenwälder und in Bachnähe Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder ausgebildet. Quellige, stark vernäßte Standorte, wie der Schäferwald, tragen in der potentiell natürlichen wie auch in der aktuellen Vegetation Erlenbruchwälder. In der Uchteniederung unterhalb Staats und in der Tangerniederung wären auf basenreicheren Gleyen Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwälder und Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder ausgebildet. Die feuchtesten Standorte würden auch hier Erlenbruchwälder tragen. Die Wälder im Bereich der Endmoräne sind bereits seit dem 18. Jahrhundert in Kiefernforste umgewandelt worden. Naturnahe Wälder wachsen noch kleinflächig in den Niederungen und auf den Grundmoränenplatten. Naturnah strukturierte Eichen-Hainbuchenwälder finden sich zum Beispiel am Westrand von Vollenschier, bei Volgfelde, zwischen Vinzelberg und Wittenmoor, bei Ottersburg und Brunkau. Wertvolle Erlen-Eschenwälder und Erlenbruchwälder gibt es in den Niederungen bei Uchtspringe (Schäferwald), bei Volgfelde, Windberge und an der Quelle des Brunkauer Tangers bei Brunkau. Die ausgedehnten Kiefernforste im Westen des LSG sind relativ arm an Pflanzen- und Tierarten. Eine der wenigen bemerkenswerten Pflanzenarten ist der Keulen-Bärlapp. An einigen Orten sind kleinflächig noch Reste der ehemals ausgedehnten Zwergstrauchheiden und Magerrasen vorhanden. Dies sind vor allem nördlich von Uchtspringe der Spitze Berg und der Breite Berg, südlich Vinzelberg der Polnische Berg, bei Windberge der Dellberg und bei Brunkau der Weinberg. Auf diesen Flächen dominieren Zwergstrauchheiden mit Besenheide oder Magerrasen mit Kuhschelle, Federgras und Astloser Graslilie. Die Grundmoränenplatten werden von Ackerflächen dominiert, auf denen die ehemals reiche Ackerwildkrautflora durch die intensive Landwirtschaft auf wenige Arten reduziert wurde. Im Randbereich der Ortschaften ist die Ackerlandschaft noch relativ vielfältig durch Baumreihen, Alleen und Hecken gegliedert. Das Grünland der Uchte- und Tangerniederung wird überwiegend intensiv genutzt und ist deshalb relativ artenarm. Wertvolles Feuchtgrünland findet sich kleinflächig an der Uchte bei Volgfelde. Es sind Standorte gefährdeter Knabenkräuter. Bei Uchtspringe existiert in der Uchteniederung eine vermoorte Fläche mit einem engen Netz aus Moordammgräben. Die Bereiche der Endmoräne und der Grundmoränenplatten sind arm an Gewässern. Lediglich zwischen Vinzelberg und Wittenmoor sind verschiedene Kleingewässer verstreut, die zum Teil auf Kiesabbau zurückgehen. Die Bäche der Niederungen, Uchte und Tanger, und ihre kleineren Zuflüsse sind überwiegend naturfern ausgebaut, jedoch zu großem Teil von bachbegleitenden Erlenreihen bestanden. Wo die Fließgewässer nicht stark beschattet sind, haben sich Wasservegetation, Röhrichte und Uferstaudenfluren entwickelt. Der Tanger ist in seinem Quellgebiet bei Wittenmoor grabenartig mit Normprofil ausgebaut. In dem Randstreifen stehen nur einzelne Erlen, ansonsten dominieren Brennessel- und Beifußfluren. Im Uferbereich wachsen Uferstaudenfluren mit Sumpf-Weidenröschen, Sumpf-Hornklee, Kohldistel und Pionierfluren mit Glieder-Binse und Dreiteiligem Zweizahn. Die Wasservegetation wird bei unregelmäßiger Wasserführung nur von einzelnen Exemplaren der Aufrechten Berle und der Kleinen Wasserlinse gebildet. Leider erfolgt die landwirtschaftliche Nutzung oft bis unmittelbar an die Uferböschung heran. Weiter bachabwärts ist das Gewässer durch zumindest einseitige, durchgehende Erlenreihen besser geschützt. An der Ostgrenze des LSG bei Schleuß bestehen sogar beidseitig Erlengalerien. Die beständigere Wasserführung erlaubt an nicht vollständig beschatteten Abschnitten die Entwicklung typischer Bachröhrichte mit Aufrechter Berle, Sumpf-Vergißmeinnicht und Brunnenkresse. Zum Teil dominiert in der Wasservegetation auch Flutender Schwaden. Daneben tritt der Wasserstern auf. Die Ufervegetation ist in Teilabschnitten mit Röhrichten aus Ästigem Igelkolben, Breitblättrigem Rohrkolben, Wasser-Schwaden, Rohr-Glanzgras und Schilf entwickelt. Uferstaudenfluren enthalten Sumpf-Schafgarbe, Rauhhaariges Weidenröschen, Geflügelte Braunwurz, Fluß-Ampfer, Wasserdost und andere. An kleineren Abschnitten sind auch Großseggenriede mit der Ufer-Segge entwickelt. Eine der aus botanischer Sicht wertvollsten Flächen innerhalb des LSG stellt das schon seit 1939 geschützte Naturschutzgebiet „Fenn“ dar. Das Kesselmoor enthält im offenem, unbewaldeten Kern eine Scheidenwollgras-Torfmoosgesellschaft (Eriophoro vaginati-Sphagnetum recurvi) mit Gemeiner Moosbeere, Rosmarinheide und Glocken-Heide. Die Torfmoosrasen werden überwiegend von Sphagnum recurvum, daneben von Sph. magellanicum und Sph. papillosum gebildet. Das Kesselmoor ist jedoch überwiegend von Gehölzen bestanden. Zum einen tritt das Scheidenwollgras-Moorbirkengehölz auf, in dem auch die Moorkiefer (Pinus sylvestris var. turfosa) vorkommt. Diese Gesellschaft dominierte vor Beginn der Pflegemaßnahmen auch den heute offenen, zentralen Teil des Moores. Weiter zum Rand hin ist ein Torfmoos-Erlenbruchwald (Sphagno-Alnetum glutinosae) mit den Torfmoosarten Sphagnum recurvum, Sph. palustre, Sph. squarrosum und Sph. cuspidatum entwickelt. Noch weiter außen, im stark durch Mineralbodenwasser beeinflußten Moorteil, ist ein Großseggen-Erlenbruch vorhanden. Typische Arten sind hier Scheinzyper-Segge, Sumpf-Haarstrang, Kappen-Helmkraut und Gelbe Schwertlilie. Ganz außen ist das Moor von einem Ringgraben umgeben, der im Norden breit ausgebildet ist. Durch die Nähe der Wittenmoorer Ansiedlung ist das Wasser recht nährstoffreich. Schilf, Wasser-Schwaden und Fluß-Ampfer treten hier auf. Auf dem Ringgraben des Moores brüten Teichhuhn und Bleßhuhn. Vogelarten der Moorgehölze sind Sumpf- und Weidenmeise. In den ausgedehnten Kiefernforsten des westlichen LSG-Teils sind Ziegenmelker, Sperber, Rotmilan, Wespenbussard, Schwarzspecht, Grünspecht und Wendehals erwähnenswert. In der gegliederten Ackerlandschaft sind beispielsweise Sperbergrasmücke, Wendehals und Raubwürger Brutvögel. Als Charaktervogel kleiner Fließgewässer tritt an der oberen Uchte die Gebirgsstelze auf. Trotz überwiegend intensiver Nutzung ist das Grünland der Uchteniederung zwischen Käthen und Staats Lebensraum des Wiesenpiepers und wird vom Weißstorch zur Nahrungssuche aufgesucht. Brutvorkommen des Weißstorchs finden sich in Staats, Volgfelde, Schleuß und Käthen. Im Randbereich die Niederung gibt es auch Brutvorkommen des Graureihers. Die weite und strukturarme Grünlandniederung bei Käthen hat in den Wintermonaten eine Bedeutung als Gänserastplatz. Entwicklungsziele Im Bereich der Endmoränen wäre der Laubholzanteil durch Umbau der Kiefernforste zu erhöhen. Aus landschaftsästhetischen Gründen sind insbesondere an den Waldrändern und Waldwegen Laubholzgürtel zu entwickeln. Kleinflächige Waldwiesen und die Zwergstrauchheiden sind durch geeignete Pflege zu erhalten. Die Dünenfläche am Breiten Berg sollte als Flächenhaftes Naturdenkmal ausgewiesen werden. In der Landschaft der Grundmoränenplatten werden die vorhandenen Gehölze und Kleingewässer geschützt. Strukturarme Flächen wären durch Anlage zusätzlicher Hecken, Alleen und Feldgehölze ökologisch und landschaftsästhetisch aufzuwerten. Die Magerrasen am Polnischen Berg und am Dellberg sind durch Pflege zu erhalten, der Polnische Berg sollte als Flächenhaftes Naturdenkmal ausgewiesen werden. Für die Niederungen gilt die Erhaltung der Grünlandnutzung zum Schutz des Grundwassers und zur Erhaltung des Landschaftsbildes als vordringliches Entwicklungsziel. Insbesondere die ökologisch wertvollen Feuchtwiesen bei Staats und Volgfelde sollten durch Sicherung des Wasserhaushaltes und extensive Mahdnutzung erhalten werden. Auf feuchten Standorten wäre die Grünlandnutzung generell zu extensivieren. Auch Fließgewässerschonstreifen 10 m beidseitig der Fließgewässer sollten bei Grünlandnutzung unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes extensiv bewirtschaftet werden. Ackerflächen im Schonstreifen wären dazu in Grünland umzuwandeln. Die Fließgewässer sind auch durch zumindest einseitige Anlage durchgehender Gehölzreihen zu schützen. Begradigte Bachabschnitte sollten möglichst durch Anlage eines geschwungenen Laufs sowie wechselnder Profile renaturiert werden. Verrohrungen und Sohlabstürze sollten zur Entwicklung einer ökologischen Durchgängigkeit entfernt werden. In den Niederungen ist die Vielfalt an landschaftsgliedernden Elementen zu erhalten und durch Anlage von Erlenreihen, Kopfbäumen und Solitärbäumen zu verbessern. Die wertvollen Feuchtwälder sind zu schützen. Die Bestände an der Quelle des Brunkauer Tangers und bei Volgfelde sind als Flächenhafte Naturdenkmale zu schützen. Die Parkanlagen bei Vollenschier und Brunkau werden durch Pflege erhalten. Zur Weiterentwicklung der Erholungseignung sollte parallel zum existierenden Abschnitt des Altmark-Radwanderweges eine weitere Radtrasse angelegt werden, die durch die Wälder nördlich Uchtspringe über Volgfelde, Vinzelberg nach Wittenmoor führt und so einen Rundwanderweg innerhalb des LSG ermöglicht. Exkursionsvorschläge Altmark-Radwanderweg Vom Ausgangspunkt Brunkau geht die Fahrt auf einem Abschnitt des Altmark-Radwanderweges zunächst in nördliche Richtung. Linkerhand liegen die Forste der Colbitzer Heide, rechts liegt hinter Ackerflächen die Grünlandniederung am Tanger. Nach knapp zwei Kilometern erscheint östlich des Weges der Ort Ottersburg, den man rechts liegen läßt. Der Radweg führt weiter nach Norden bis nach Wittenmoor, das nach weiteren zwei Kilometern erreicht wird. Hier stellen das historische Taubenhaus und das Naturschutzgebiet „Fenn“ Sehenswürdigkeiten dar. Von Wittenmoor fährt man auf der bekannten Strecke etwa 500 m in südlich Richtung zurück und biegt dann nach Westen in Richtung Vollenschier ab. Nach etwa einem Kilometer ist der Ort Vollenschier mit dem Schloßpark am westlichen Ortsausgang erreicht. Zwei Kilometer hinter Vollenschier liegt Staats. Auf dem weiteren Weg in Richtung Börgitz passiert man am Übergang über die Uchte die alte Wassermühle mit oberschlächtigem Mühlrad. Von Börgitz aus verläuft der Altmark-Radwanderweg in westliche Richtung durch die Wälder nördlich Uchtspringe weiter nach Gardelegen. Statt dessen kann zur Schließung eines Rundweges der Rückweg auf der mäßig befahrenen Kreisstraße über die Orte Volgfelde, Vinzelberg, Wittenmoor und Schleuß verlaufen. Die Strecke beträgt etwa 20 km. Wanderungen von Uchtspringe Von Uchtspringe aus führt ein Weg in nordwestliche Richtung. Nach knapp zwei Kilometern erreicht man den 111 m über NN hohen Kümmelberg, die höchste Erhebung der Endmoräne zwischen Uchtspringe und Lindstedt. Vom Kümmelberg aus geht es weiter in nördliche Richtung, bis nach gut 2 km Wegstrecke die Siedlung Wilhelmseiche erreicht ist. Über weiter östlich verlaufende Wege geht es zurück nach Uchtspringe. Ausdauernde Wanderer können von Wilhelmseiche weitere zwei Kilometer in nördliche Richtung zum 71 m über NN hohen Fuchsberg gehen. Von hier streicht der Blick in die weite Secantsgrabenniederung im Norden. Vom Fuchsberg aus wählt man Waldwege in südöstliche Richtung zu den beiden Dünenkuppen des Spitzen Berges und des Breiten Berges, wo sich der Wald lichtet und kleinflächige Heiden erhalten sind. Über Waldwege geht der Weg in südliche Richtung zurück nach Uchtspringe. Die Strecke beträgt je nach Variantenwahl 8 bzw. 13 Kilometer. Von Uchtspringe aus führt ein Weg in südliche Richtung zum 70 m über NN hohen Springberg, eine erste Anhöhe der südlich anschließenden Altmarkheiden. Am Nordhang des Springberges liegt die Quelle der Uchte. Da die Grenze des Truppenübungsplatzes Altmark unmittelbar südlich verläuft, schlägt man einen Weg in südwestliche Richtung ein und folgt der Grenze zirka 3,5 Kilometer bis zur befestigten Straße, die von Hottendorf nach Süden in die Heide führt. Jenseits der Straße öffnen sich die Wälder mit Grünländern, die Teil der Mooswiese Hottendorf sind. Auf der wenig befahrenen Straße geht es nach Hottendorf. Nach Überqueren der B 188 wählt man den nächsten Weg in östliche Richtung und geht auf diesem zurück nach Uchtspringe. Die Strecke beträgt etwa 12 Kilometer. Zirka 1,5 km westlich von Uchtspringe biegt man von der B 188 nach Norden ab in die abwechslungsreiche Wald- und Feldlandschaft, gesäumt von Alleen und Hecken. Nach ungefähr 3 km wird am ehemaligen Forsthaus Luthäne nach Osten auf die alte Heerstraße Gardelegen-Stendal abgebogen, die teilweise von Starkeichen gesäumt ist. Etwa 200 m hinter dem Forsthaus liegt das renaturierte Birken-Soll. Der Krankenhauskomplex Wilhelmshof liegt 1,5 km weiter mitten im Wald. Von dort geht es direkt zurück nach Uchtspringe. Die Kesselberge in der Staatser Bauernheide Von Vollenschier aus geht die Wanderung zirka 2 km nach Südwesten entlang einer Kastanienallee bis zum Waldrand. Dann steigt auf etwa 600 m Länge der Weg zu den Kesselbergen relativ steil an. Hier auf der Kuppe der Endmoräne befinden sich ausgedehnte Sandtrockenrasen und Heideflächen. Es bietet sich an klaren Tagen ein herrlicher Ausblick weit nach Osten in Richtung Tangermünde und nach Norden in Richtung Arneburg. Vom höchsten Punkt aus kann man nach Nordosten schwenken und entlang der Grenze zum Truppenübungsplatz Altmark durch ausgedehnte Calluna-Heiden und Birkenwälder steil bergab an den Fuß der Endmoräne und von dort zurück nach Staats, Vinzelberg oder Vollenschier gelangen. Verschiedenes Baudenkmale im LSG In Vollenschier ist das etwas verfallene Schloß mit angrenzendem Park eine lokale kulturgeschichtliche Besonderheit. Es ist der Stammsitz der im Jahre 1626 ausgestorbenen Familie von Vollenschier. In den Jahren 1854 bis 1907 war die Anlage im Besitz der Geschwister von Kröcher. Das Schloß wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch Baurat Hase aus Hannover nach Ideen der von Kröcher als neugotischer Backsteinbau erbaut. Die Innenräume weisen klassizistische Proportionen auf. Am Westrand des Parkes steht die ebenfalls neugotisch in Backstein erbaute Schloßkirche mit Friedhof. Hier befindet sich das Familiengrab der von Kröcher. Der zwischen Schloß und Kirche gelegene Park mit Schloßteich ist mangels Pflege zum Teil waldartig entwickelt. Kulturgeschichtliche Sehenswürdigkeiten des LSG sind auch die auf mittelalterliche Feldsteinbauten zurückgehenden Kirchen der Orte Käthen, Volgfelde, Vinzelberg, Windberge und Schleuß. In Wittenmoor ist das Taubenhaus am Gutshof, ein ehemaliger Befestigungsturm aus dem Jahre 1750, eine historische Sehenswürdigkeit. Bei Deetz steht die aus den Dreißigjährigen Krieg stammende Deetzer Warte. In Staats befindet sich eine große Wassermühlenanlage, deren oberschlächtiges Mühlrad vom Wasser der Uchte angetrieben wird. Im nahegelegenen Börgitz gbit es ein kleines Museum. Zeugen landschaftsgestalterischer Bemühungen sind neben dem Park in Vollenschier auch parkartige Anlagen in Brunkau und im Bereich des Psychiatrischen Krankenhauses in Uchtspringe. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Hinweis: Aufgrund der Änderungsverordnung von 2002 erstreckt sich das Gebiet nun in südlicher Richtung bis nahe an die Stadt Tangerhütte und schließt das NSG „Mahlpfuhler Fenn“ teilweise ein; für diese Flächen liegen noch keine Gebietsbeschreibung und Kurzcharakteristik vor. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 24.07.2019

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