Zielsetzung: Viele Oberflächengewässer im urbanen Raum werden durch Stoffeinträge aus der Trenn- und Mischkanalisation kontaminiert. Besonders betroffen sind Stillgewässer oder sehr langsam durchflossene Gewässer. Ein Beispiel ist die Grunewaldseenkette in Berlin. Die zehn miteinander verbundenen kleinen Seen dienen der Naherholung und der Einleitung von Niederschlagswasser aus umliegenden Siedlungsgebieten und Verkehrsflächen. Die stofflichen Belastungen beeinträchtigen die Wasserqualität der Seen in hohem Maße. In verfügbaren Daten fallen insbesondere hohe Phosphorkonzentrationen, Algenblüten und ein häufig geringer Sauerstoffgehalt auf, der in der Vergangenheit bereits zu Massenfischsterben geführt hat. Die Grunewaldseenkette ist ein komplexes System in dem die natürlichen Stoffumsatzprozesse deutlich anthropogen beeinflusst werden. Neben den Stoffeinträgen zählt dazu auch die Steuerung des Wasserstands der Seen, die entgegen ihrer natürlichen Fließrichtung von der Havel aus durchströmt werden. Für die Bewirtschaftung der Grunewaldseenkette und die Ableitung von wirksamen Maßnahmen wird im uWMS Projekt ein integriertes Simulationsmodellsystem (urbanes Wassermanagementsystem für Seen) aufgebaut. Mit dem uWMS werden Maßnahmenwirkungen untersucht und in einem Stakeholderdialog Lösungsstrategien erarbeitet, die die ökologische Funktion der Seen langfristig verbessern und stabilisieren. Die Modellentwicklung wird durch ein Monitoringprogramm begleitet, um vertiefte Einblicke in die Ursachen und Wirkungsketten der verschiedenen Belastungen zu erlangen. Das uWMS Modellsystem wird auch für andere urbane Seen oder Seensysteme anwendbar sein und stellt somit ein neuartiges Werkzeug für das urbane Wassermanagement bereit.
Bekanntmachung Antrag der N-ERGIE AG, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg auf Planfeststellung der Sanierung / Neuverlegung der Trinkwasserfernleitung Ursprung zwischen dem Wasserwerk Ursprung und dem Hochbehälter Schmausenbuck Anhörungsverfahren nach § 65 ff Umweltverträglickeitsprüfungsgesetz (UVPG) i. v. m. Art. 73 Abs. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen, Unterrichtung der Öffentlichkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung für das obengenannte Vorhaben nach §§ 18,19 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) i. V. m. § 7 Abs. 3 UVPG. 1. Beschreibung des Vorhabens Die vorliegende Planung umfasst den Ersatzneubau der Trinkwasserleitung zwischen dem Wasserwerk Ursprung und dem Hochbehälter Schmausenbuck einschließlich der Herstellung erforderlichen Einrichtungsflächen und temporärer Grundwasserabsenkungen. Die N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg, plant zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung die Ersatzerneuerung der im Jahr 1885 gebauten Trinkwasser-Fernleitung Ursprung, die zwischen dem Wasserwerk Ursprung in der Gemeinde Leinburg und dem Hochbehälter Schmausenbuck in Nürnberg verläuft. Die Wasserleitung ist zwingend notwendig, um die Wassergewinnungen Ursprung/Obermühle und Krämersweiher mit dem Hochbehälter Schmausenbuck zu verbinden. Die Leitung soll in den kommenden Jahren auf ihrer gesamten Länge ersatzerneuert werden. Die Länge der neuen Leitung beträgt 13,925 km. Die Fernleitung liegt zum Großteil im Gebiet des Landkreises Nürnberger Land und zu einem kleinen Teil im Stadtgebiet Nürnberg. Sie durchquert zu einem wesentlichen Anteil Bannwald, kreuzt mehrere Gräben und Bäche, die Autobahnen BAB A 3 und BAB A 9, das Naturschutzgebiet „Flechtenkiefernwälder südlich von Leinburg“ Landschaftsschutzgebiete, die FFH-Gebiete „Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck“ (6532-372), „Rodungsinseln im Reichswald“ (6533-371) und das Vogelschutzgebiet „Nürnberger Reichswald“ (6533-471). Im Untersuchungsgebiet (UG) kommen vereinzelt hochwertige Vegetations- und Biotoptypen vor (§ 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG). Der Bau der Leitung erfolgt überwiegend als offene Verlegung einer Stahlleitung DN 600, wobei eine Baufeldbreite von durchschnittlich 14 m erforderlich ist. Abschnittsweise ist eine grabenlose Erneuerung durch Einzug der neuen Rohrleitung in die Bestandleitung geplant. In Bereichen mit hohem Grundwasserstand ist eine bauzeitliche Wasserhaltung nötig. Der geplante Leitungsverlauf folgt i. d. R. der Bestandsleitung. In Teilbereichen ist davon abweichend eine Verlegung der Leitung in eine bestehende Hochspannungs-Freileitungstrasse geplant. Über der Leitung ist ein Schutzstreifen von 2 x 4 m Breite erforderlich, welcher dauerhaft gehölzfrei zu halten ist. Bauzeitlich werden darüber hinaus Flächen für Baustraßen, Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen in Anspruch genommen. Diese werden nach Bauende wieder in den ursprünglichen Zustand zurückgeführt. Betriebsbedingte Auswirkungen betreffen die regelmäßige Pflege (Mahd) des sog. Schutzstreifens, um ein Aufkommen von Gehölzen zu vermeiden. Die Bauausführung ist in Bauabschnitten über einen Zeitraum von voraussichtlich acht Jahren jeweils außerhalb der Wintermonate geplant. Die Unterquerung der BAB A9 ist bereits realisiert und nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Ein Großteil des Untersuchungsgebiets ist mit Wald bestockt. Zerschnitten und unterbrochen wird der Waldbestand von Verkehrswegen (Bundesautobahnen A 3 und A 9, Gemeindeverbindungsstraße Heiligenmühlstraße), einzelnen großen Lichtungen (Wiesen am Wasserwerk Forsthaus und im FFH-Gebiet „Rodungsinseln im Reichswald“ bei Brunn) und Schneisen (Hochspannungsleitung/ Freileitungstrassen). Die Waldflächen werden durch Forstwege erschlossen, welche als Rad- und Wanderwege genutzt werden. Von besonderer Bedeutung für die Naherholung von Nürnberg ist der knapp 3 km im Bereich der Maßnahme verlaufende „Sandweg“. Im Bereich des Vorhabens verläuft östlich der Autobahn A 3 in Süd-Nord-Richtung der Röthenbach, der durch die Leitung unterquert wird; von Westen fließt der Reingraben dem Röthenbach zu. Er verläuft im Bereich der Grünlandflächen bei Brunn südlich der Fernleitung, quert diese aber in den Waldflächen westlich davon. Westlich der BAB A 3 verläuft der Schneidersbach. Dieser ist von der geplanten Baumaßnahme selbst nicht berührt, da in diesem Abschnitt die Fernleitung Ursprung bereits mit Baumaßnahmen an der BAB A 3 erneuert wurde. Im Bereich der bestehenden Freileitung kommen stellenweise kleinflächige, temporär wasserführende Stillgewässer vor. 2. Bekanntmachung und Beteiligung der Öffentlichkeit Der Antrag liegt zusammen mit den zugehörigen Planunterlagen sowie dem UVP-Bericht in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 20.02.2025 • bei der Stadt Nürnberg, Umweltamt, Bauhof 2, 90402 Nürnberg, 1. Stock, Zimmer 112 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr, jeweils mit vorheriger Terminvereinbarung, • bei der Gemeinde Leinburg, Haidelbacher Straße 3, 91227 Leinburg 1. Stock, Zimmer 13, zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von15.00 bis 18.00 Uhr, • bei der Gemeinde Winkelhaid, Penzenhofener Str. 1, 90610 Winkelhaid, Rathaus, 1. OG Zimmer 19 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich Montag von 13.00 bis 15.30 Uhr und Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr, • beim Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, 2. OG Zimmer 233 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag und Dienstag 7.30 bis 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag 7.30 bis 18.00 Uhr, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zudem werden die Unterlagen im Internetauftritt des Landratsamtes Nürnberger Land unter www.nuernberger-land.de / Serviceleistungen / Bauen und Wohnen / Wasser und Gewässer / Wasserrechtliche Verfahren veröffentlicht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (Art. 27a BayVwVfG). Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist an der genannten Stelle des Internetauftrittes des Landratsamtes Nürnberger Land ebenso einsehbar. Ferner sind die genannten Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung über das zentrale Internetportal gemäß § 20 UVPG (https://www.uvp-verbund.de) zugänglich. Maßgeblich ist auch insoweit der Inhalt der ausgelegten Unterlagen (§ 20 Abs. 2 UVPG). 3. Einwendungen Die betroffene Öffentlichkeit im Sinne von § 2 Abs. 9 UVPG bzw. jeder/jede, dessen/deren Belange durch das obengenannte Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 21.03.2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei den unter Nr. 3 genannten Stellen Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern (Äußerungsfrist). Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen, können bis zum Ablauf der genannten Frist bei den genannten Stellen zu dem Plan Stellung nehmen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 UVPG). Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat das Landratsamt Nürnberger Land die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern. Beim Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen, können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, vom Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landratsamt Nürnberger Land) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch eine öffentliche Bekanntgabe ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Die Entscheidung zur Zulassung des beantragten Vorhabens wird in entsprechender Anwendung des Art. 74 Abs. 5 Satz 2 BayVwVfG bekannt gemacht sowie der Bescheid in entsprechender Anwendung des Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG zur Einsicht ausgelegt (§ 27 UVPG). 4. Umweltverträglichkeitsprüfung Die für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde ist das Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz. Dort erhalten Sie weitere relevante Informationen über das Verfahren und über die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Bestandteil des anhängigen Planfeststellungsverfahrens (§ 4 UVPG). Das Vorhaben wird auf Antrag der Vorhabensträgerin einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1/§ 7 Abs. 3 UVPG unterzogen. Die Planfeststellungsbehörde erachtete das Entfallen der Vorprüfung für zweckmäßig. Die Antragsunterlagen enthalten einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) gemäß § 16 UVPG. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die ausgelegten Planunterlagen enthalten den nach § 16 UVPG vorzulegenden UVP-Bericht. Weitere Informationen, die für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung sein können und dem Landratsamt Nürnberger Land erst nach Beginn des Beteiligungsverfahrens vorliegen, sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen gemäß § 19 Abs. 3 UVPG zugänglich zu machen. Die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen stellt auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG dar. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt hiermit gemäß § 19 UVPG. 5. Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Auf Grund der seit dem 25.05.2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz) erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an die Vorhabensträgerin und ihre beauftragten Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1c) DSGVO. Lauf a. d. Pegnitz, 23.12.2024 Zimmermann Landratsamt Nürnberger Land SB 21.2 Wasserrecht und Bodenschutz
Erholungsrelevante Grünflächen in Städten sind wertvoll für das Wohlergehen der Bevölkerung, indem sie Freizeitaktivitäten ermöglichen, Platz zur Entspannung bieten und zur Erhaltung der Gesundheit beitragen. Neben Parks und Gärten können weitere Grün- und Freiräume diese Rolle ausfüllen. Um das Angebot an urbanen Grünflächen zu erweitern und deren Ökosystemleistungen zu stärken, werden ein Monitoring der Lage und Größe relevanter Grünflächen sowie Kennwerte zur Berechnung der Wirksamkeit dieser Grünflächen für die Erholung benötigt. Mit dem vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) geförderten Vorhaben "Monitoring des Indikators 'Grünversorgung' und Fortschreibung des nationalen Ökosystem-leistungsindikators 'Erreichbarkeit öffentlicher Grünflächen' in Städten" wurden die bestehenden Indikatoren in Hinblick auf ihre Aussagekraft überprüft und an die aktuell verfügbare Datenlage angepasst. Zudem wurde die Berechnungsmethodik weiterentwickelt. Im vorliegenden Beitrag werden die aktuellen Berechnungsergebnisse zu folgenden Indikatoren vorgestellt und diskutiert: (1) Erreichbarkeit erholungsrelevanter Grünflächen (kurz Grünerreichbarkeit; prozentualer Anteil der Stadtbevölkerung, der im direkten Wohnumfeld eine erholungsrelevante Grünfläche mit definierter Mindestgröße erreichen kann), (2) Versorgung mit erholungsrelevanten Grünflächen (kurz Grünversorgung; prozentualer Anteil der Stadtbevölkerung mit angemessener, erholungsrelevanter Grünfläche pro Person im direkten Wohnumfeld) sowie (3) Ausstattung mit erholungsrelevanten Grünflächen (kurz Grünausstattung; Anteil erholungsrelevanter Grünflächen an der gesamten administrativen Stadtfläche bzw. an der Ortslage). Im Zeitraum 2019 - 2021 ist die Durchgrünung der deutschen Städte weitgehend konstant geblieben. Die Grünausstattung der administrativen Stadtgebiete liegt im Jahr 2021 bei 42,9 %, innerhalb der Ortslagen sind es 10,3 %. 78,5 % der Stadtbevölkerung sind im Jahr 2021 mit mindestens 6 m² Grünflächen pro Person im Umkreis von max. 300 m Luftlinie um den Wohnort versorgt. Insgesamt können im Jahr 2021 83,3 % der Bevölkerung der untersuchten Städte erholungsrelevante Grünflächen mit einer Mindestgröße von 1 ha in dieser Distanz fußläufig erreichen und zur Naherholung nutzen.
Die Versiegelung von natürlichen Böden durch Überbauung und Bedeckung mit undurchlässigem Material hat eine Vielzahl von negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt, das Mikroklima in der Stadt und den Lebensraum des Menschen. Die Auswirkungen der Versiegelung sind vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen zu spüren, wo ein hoher Anteil der gesamten Fläche versiegelt ist. Definition Unter Versiegelung wird die Bedeckung des Bodens mit festen Materialien verstanden. Dabei lassen sich versiegelte Flächen in bebaut versiegelte Flächen , also Gebäude aller Art, und unbebaut versiegelte Flächen , also Fahrbahnen, Parkplätze, befestigte Wege usw., trennen. Neben baulichen Anlagen und mit Asphalt oder Beton vollständig versiegelten Oberflächen werden auch durchlässigere Beläge als versiegelt betrachtet, obwohl diese zum Teil sehr unterschiedliche ökologische Eigenschaften aufweisen. Rasengittersteine oder breitfugiges Pflaster z. B. erlauben noch ein reduziertes Pflanzenwachstum, sind teilweise wasserdurchlässig oder weisen ein wesentlich günstigeres Mikroklima auf. Die vorkommenden Arten von Oberflächenbelägen der unbebaut versiegelten Flächen werden zu vier Belagsklassen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zusammengefasst (vgl. Tab. 1). Die vollständige Versiegelung von Böden führt zum unumkehrbaren Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. Durch Versiegelung und Verdichtung werden außerdem die pflanzenverfügbare Wasserspeicherleistung des Bodens sowie seine Puffer- und Filterleistung stark beeinträchtigt. Mit der Unterbindung der Wasser- und Sauerstoffversorgung werden die meisten Bodenorganismen zerstört. Da kein Wasser mehr versickern kann, werden die über Luft und Niederschläge eingetragenen Schadstoffe nicht mehr im Boden gehalten und zum Teil in die Oberflächengewässer gespült. Die Grundwasserneubildung wird verhindert bzw. reduziert. Mit der Versiegelung des Bodens gehen durch den Verlust von Verdunstungs- und Versickerungsflächen für Niederschläge auch Veränderungen im Wasserhaushalt und der Wasserbeschaffenheit einher. Das u. a. mit Reifenabrieb, Staub und Hundekot stark verunreinigte Regenwasser von versiegelten Flächen wird über die Kanalisation entweder direkt in die Vorfluter oder über die Klärwerke abgeleitet (vgl. Umweltatlaskarte Entsorgung von Regen und Abwasser (02.09)). Der Abfluss schadstoffbelasteten Regenwassers nach Starkregenereignissen führt immer wieder zur Eutrophierung der Gewässer. Die vollständige Versiegelung des Bodens bewirkt in der Folge den gänzlichen Verlust von Flora und Fauna . Aber auch die Versiegelung von Teilbereichen verursacht immer einen Lebensraumverlust. Biotope werden zerschnitten oder isoliert; empfindliche Arten werden zugunsten einiger anpassungsfähiger Arten verdrängt. Unversiegelte Böden haben dank ihrer Wasserspeicherfähigkeit und als Wasserlieferanten für Pflanzen einen wichtigen Einfluss auf das Stadtklima. Die Verdunstung durch die Pflanzen und von der (unversiegelten) Bodenoberfläche führen zur Abkühlung der Luft. Das hohe Wärmespeichervermögen von Gebäuden, versiegelten Flächen und asphaltierten Straßen verursacht im Gegenzug eine Aufheizung der Luft und führt zur Ausprägung eines speziellen Stadtklimas. Vor allem im Sommer wird dadurch die nächtliche Abkühlung deutlich verringert (vgl. Abb. 1 und Umweltatlaskarte „Nächtliche Abkühlung zwischen 22:00 Uhr und 04:00 Uhr“ (04.10.4)). Gleichzeitig wird auch die Luftfeuchtigkeit vermindert , da Vegetationsflächen und die davon ausgehende Verdunstung fehlen. Dies kann zum Auftreten von Extremwerten führen, die das menschliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen können. In diesem Zusammenhang spielen nicht-versiegelte Flächen wie z. B. Parkanlagen eine große Rolle; schon ab 1 ha Größe sind positive klimatische Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden nachweisbar. Auch auf die Staub- und Schadstoffgehalte der Luft haben vegetationsbestandene Flächen Einfluss, da sie durch ihre großen Blattoberflächen in der Lage sind, Stäube und andere Luftschadstoffe zu binden . Die Auswirkungen der Versiegelung auf das Berliner Stadtklima sind ausführlich in verschiedenen Karten des Bereiches Klima beschrieben. Neben den oben beschriebenen Folgen auf den Naturhaushalt hat der Grad der Versiegelung eines Stadtgebietes auch eine unmittelbare Auswirkung auf den Lebensraum des Menschen . So ist eine hohe Versiegelung meist gepaart mit einem Missverhältnis zwischen Einwohnerzahl und Freiflächenangebot. Die Aneinanderreihung von Gebäuden, häufig nur durch Asphalt- oder Betonflächen unterbrochen, kann auf die Bewohner eine bedrückende, monotone Wirkung haben. Natur, wie z. B. der Wechsel der Jahreszeiten, kann in der direkten Wohnumgebung nicht mehr erlebt werden. Naherholung am Stadtrand erzeugt wiederum Verkehr mit ebenfalls negativen Umweltauswirkungen. Versiegelungsdaten werden in zahlreichen für den Umweltschutz sowie die Stadt- und Landschaftsplanung wichtigen Zusammenhängen regelmäßig genutzt. Dabei ist die Nutzung und Verarbeitung in verschiedenen Modellen (Stadtklima, Wasserhaushalt) oder Bewertungsverfahren – wie z. B. im Bodenschutz – ein Anwendungsschwerpunkt. Aber auch der Dokumentation des Zustandes der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch Versiegelung kommt eine wichtige Bedeutung zu. Nicht zuletzt wird im politischen Raum zunehmend nach zeitlich hoch aufgelösten und regelmäßig erhobenen Versiegelungsdaten verlangt, um im Rahmen eines Monitorings den Verlauf umweltpolitischer oder stadtplanerischer Strategien messen zu können (vgl. Reusswig et al. 2016, SenStadtUm 2016a, SenUVK 2019, AfS 2021). Instrumente zur Reduzierung von Versiegelung und Flächenneuinanspruchnahme Für empirische Untersuchungen und Risikoabschätzungen zur Folge des Flächenverbrauchs im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurde der Indikator “ Flächenneuinanspruchnahme ” entwickelt. Die Flächenneuinanspruchnahme errechnet sich aus der täglichen Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) . Diese ist nicht mit der versiegelten Fläche gleichzusetzen. In der SuV sind auch Flächen enthalten, die nur wenig versiegelt sind (Hausgärten, Kleingärten, Parkanlagen, Verkehrsgrün etc.). Ziel der Bundesregierung ist es, die durchschnittliche Flächenneuinanspruchnahme bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha pro Tag zu begrenzen. Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, in der durch Flächenrecycling und eine Reduktion der Flächenneuinanspruchnahme die Summe des Flächenverbrauchs auf Netto-Null reduziert wird (vgl. Statistisches Bundesamt 2021). In den Jahren 2004 bis 2019 hat die tägliche Flächenneuinanspruchnahme kontinuierlich von 131 ha auf 45 ha abgenommen. Im Jahr 2020 stieg sie jedoch wieder auf 58 ha pro Tag an. Das ursprünglich bereits für das Jahr 2020 gesteckte 30-ha-Ziel der Bundesregierung wurde damit trotz Verlangsamung der Flächenneuinanspruchnahme verfehlt (Umweltbundesamt 2020). Im September 2015 wurde auf dem UN-Gipfel in New York die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Die darauf aufbauende Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2021 (Die Bundesregierung 2021) berücksichtigt die besondere Notwendigkeit des nachhaltigen Schutzes der Ressource Boden vor dem Hintergrund zunehmender Urbanisierung und Klimaveränderungen (Sustainable Development Goal – SDG 15). Bei der Umsetzung des Ziels einer land- und bodendegradationsneutralen Welt der Agenda 2030 wird die Bedeutung des Bodens für Artenvielfalt, Klimaschutz und als Kohlenstoffspeicher besonders hervorgehoben (Die Bundesregierung 2021). In einem Ballungsraum wie Berlin ist die oben beschriebene Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche nur ein wenig geeigneter Indikator für die Inanspruchnahme von Böden (vgl. Umweltatlaskarte „Freiflächenentwicklung (06.03) . Aus diesem Grund wurde in Berlin für das Monitoring von 17 Nachhaltigkeitszielen der Indikator Nr. 15.1 „Flächenversiegelung“ festgelegt, um unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit den sparsamen Umgang mit der Ressource Boden zu dokumentieren. Zur Darstellung der zeitlichen Entwicklung des Versiegelungsgrades werden auch die Daten des Umweltatlas genutzt (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2021). Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat im Jahr 2005 eine Expertengruppe aus Bund und Ländern eingesetzt, um ein geeignetes Schätzverfahren zur Ermittlung der Bodenversiegelung auf Bundesländerebene zu entwickeln, das den Nachhaltigkeitsindikator “Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen” um die Komponente Versiegelung erweitern sollte. Die Ergebnisse der Expertengruppe fließen in die Umweltökonomische Gesamtrechnung der Länder (UGRdL) ein und wurden im Bericht “Indikator Versiegelung” dokumentiert (Frie & Hensel 2007). Bereits ab dem Jahr 2010 hat die LABO im Auftrag der Umweltministerkonferenz (UMK) einen Bericht zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sowie zwei Statusberichte erarbeitet und veröffentlicht. Der im Jahr 2020 erarbeitete LABO-Statusbericht 2020 „Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung“ knüpft an diese vorhergehenden Dokumente an. Neben dem Status Quo bei der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung, zeigt der Bericht Lösungsansätze zum nachhaltigen Schutz der Ressource Boden auf (LABO 2020). Laut Umweltökonomischer Gesamtrechnungen der Länder nehmen versiegelte Flächen in Deutschland 2021 einen Flächenanteil von 6,4 % ein. Das entspricht einer versiegelten Fläche von 2,2 Mio. ha. In Berlin beträgt der Flächenanteil der versiegelten Fläche 2021 34,7 % (rund 30.931 ha) (Statistische Ämter der Länder 2022). Siehe dazu den Exkurs: Versiegelungsdaten 2005, 2011, 2016 und 2021 im Vergleich zum Indikator “Versiegelung” der Umweltökonomischen Gesamtrechnung der Länder (UGRdL, Statistische Ämter der Länder 2022). Die mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie angestrebte Reduzierung des Flächenverbrauchs soll durch flächensparendes und kompaktes Bauen, Verdichtung der Innenstädte, Bündelung von Infrastruktur, Bereitstellung von Ausgleichsflächen und Wiedernutzbarmachung von nicht mehr genutzten Flächen (Flächenrecycling) erreicht werden. Mit der Steigerung der Qualität des Wohnumfeldes in den Siedlungen soll das verdichtete Wohnen in der Stadt wieder als Alternative zum Haus im Grünen etabliert werden (Die Bundesregierung 2021). Länder und Kommunen sollen diese Ziele im Rahmen ihrer Raumordnungs- und Bauleitpläne umsetzen. Mit der Anpassung des Städtebaurechts an die UVP-Änderungs-Richtlinie wurde im März 2017 die Novellierung des Baugesetzbuches beschlossen. Die Novelle hat u.a. den Schwerpunkt der Einführung einer neuen Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“, die eine stärkere Verdichtung gemischter Nutzungen unter Reduzierung des Flächenverbrauchs ermöglichen soll (Deutscher Bundestag 2017). Mit Inkrafttreten der Bundes-Bodenschutz-Gesetzgebung im Jahr 1999 wurde der Boden mit seinen Bodenfunktionen erstmals durch bundeseinheitliche Regelungen unter Schutz gestellt. Das Bodenschutzrecht bietet im Hinblick auf Nutzungsänderungen oder bauliche Inanspruchnahme von Böden allerdings keine unmittelbare materiell-rechtliche Handhabe. Die Entsiegelungspflicht nach § 5 des Bundes-Bodenschutzgesetzes stellt zwar grundsätzlich ein Instrumentarium dar, dauerhaft nicht mehr genutzte Flächen zu entsiegeln und so die natürlichen Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG zurückzugewinnen. Diese Regelung hat sich in der Praxis bisher nicht bewährt (Pannicke-Prochnow et al. 2021). Zusätzlich umfassen das Baurecht (BauGB 2022) und z. T. das Naturschutzrecht einschlägige Regelungen, die das Schutzgut Boden betreffen. Dazu zählen u. a. die sogenannte Bodenschutzklausel nach § 1a Abs. 2 BauGB und das Rückbau- und Entsiegelungsgebot nach § 179 BauGB. Seit der Einführung der Strategischen Umweltprüfung 2004 ist u. a. eine Bestandsaufnahme und Beschreibung der Bodenfunktionen vorzunehmen. Im Ergebnis sind Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen zu beschreiben und zu bewerten sowie Planungsalternativen aufzuzeigen. Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2022) sind Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können. Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind gem. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 BNatSchG auszugleichen oder zu kompensieren. Um bei der Planung von Bauvorhaben und somit bei zunehmender Versiegelung im Land Berlin die hochwertigen, funktional besonders wertvollen und schützenswerten Böden zu erhalten, sollte insbesondere eine qualitative Betrachtung dahingehend erfolgen, welche Böden beansprucht oder besonders geschützt werden sollten. Dazu dienen die aktuellste Fassung der Umweltatlaskarte der „Planungshinweise zum Bodenschutz“ und die zusammenfassende Darstellung „Leitbild und Maßnahmenkatalog für den vorsorgenden Bodenschutz in Berlin“ (SenUVK 2021, SenStadtUm 2015). Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen fordert in seinem Umweltgutachten 2020 unter anderem die Einführung einer Prüfpflicht, ob für eine Neuversiegelung an anderer Stelle entsiegelt werden kann (SRU 2020). Hervorgehoben wird dabei das im Land Berlin entwickelte Projekt der systematischen Erfassung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial, die im Rahmen der naturschutzfachlichen Ausgleichsregelung nach einer Entsiegelung und der Wiederherstellung der Bodenfunktionen dem Naturhaushalt dauerhaft zur Verfügung gestellt werden können (Umweltatlaskarte „Entsiegelungspotenziale“ , Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ , SenSW 2021b). Flächenentsiegelungen werden im Land Berlin im Rahmen unterschiedlichster Maßnahmen auf Senats- und Bezirksebene in unterschiedlichen Zuständigkeiten umgesetzt. Dazu zählen Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Stadtentwicklungsprojekten ( Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption, GAK ), des Berliner Ökokontos , des Berliner Energie- und Klimaschutzprogrammes (BEK), des Berliner Programms für nachhaltige Entwicklung mit EU-Fördergeldern und des Berliner Förderprogramms Stadtverschönerung und Klimaanpassung für die Berliner Bezirke. Im Rahmen des Programms „Grün macht Schule“ werden in einer Kooperation der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit dem Freilandlabor Britz e.V. Schulhöfe als kindgerechte, naturnahe Lebensräume und ökologische Lernorte klimaangepasst umgestaltet. Finanzielle Anreize auf privater Ebene können ebenfalls zur Reduzierung bestehender Versiegelungen führen. So gibt es z. B. seit dem 1. Januar 2000 in Berlin eine getrennte Abrechnung des Niederschlagswasserentgeltes. Die Einführung dieses sogenannten Entgeltsplittings geht auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 12.06.1972) und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urt. v. 14.06.1968 und 10.04.1980) zurück. Danach müssen Kommunen, in denen der Anteil der Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers mehr als 15 % der Gesamtkosten der Abwasserentsorgung beträgt, die Entgelte getrennt abrechnen. So ist das Niederschlagswasserentgelt nicht mehr proportional an das Abwasserentgelt gekoppelt. Es wird gemäß dem Anteil der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet, von dem aus in die Kanalisation eingeleitet wird (BWB 1998). Seit 2000 sind Eigentümer deshalb darauf bedacht, die versiegelte Fläche ihres Grundstücks möglichst gering zu halten und damit Abwasserkosten zu sparen. Seit Inkrafttreten der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser – NWFreiV vom 24. August 2001) ist es möglich, erlaubnisfrei durch die Regenwasserversickerung auf dem eigenen Grundstück eine anteilige oder vollständige Befreiung des Niederschlagswasserentgeltes zu erreichen (SenStadt 2001). Seit 2018 ist die Regenwasserbewirtschaftung bei Bauvorhaben gemäß § 29 (1) BauGB auf dem Grundstück durch planerische Vorsorge sicher zu stellen. Lässt sich eine Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation oder direkt ins Gewässer nicht vermeiden, ist die Menge zu drosseln (BReWa-BE, SenUVK 2021).
Bedeutung des Projekts für die Praxis: Landwirtschaft: Das Projekt ist für den Erhalt der traditionellen Kulturlandschaft in der Region, dem Erhalt der Artenvielfalt und der (geschützten) Lebensräume von sehr großer Bedeutung. Der Nutzen für die Landwirtschaft ist durch die Verwertung des Mähgutes in den Ställen gegeben. Forstwirtschaft: Auwaldreste werden erhalten und gepflegt (Beseitigung invasiver Neophyten) und dienen als Schutzzone zu Infrastruktureinrichtungen (Straße, Bahn) Wasserwirtschaft: Natürliche Retentionsflächen, Ausgleich Wasserhaushalt Umwelt: erhalt und Pflege wertvoller geschützter Lebensraumtypen, grüne Infrastruktur an der Grenze zu Natura 2000 Gebieten; Nutzung als Naherholungsraum und für Forschungs- und Bildungszwecke im Umkreis von vielen Schulen (Exkursionen, Freiluftklassenzimmer, Praktika, Aktivworkshops, Monitoring, Maturaarbeiten, Projektunterricht, etc.) Die HBLFA Raumberg-Gumpenstein ist Netzwerknoten für die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Institutionen. Förderpragramme zielen auf den Erhalt und Erweiterung von Feuchtflächen (als grüne und blaue Infrastruktur) hin. Das Projekt soll als Best Practice dienen und weitere Landbewirtschafter motivieren, in Iriswiesen zu investieren (mit entspr. Unterstützung). Die Feuchtwiesen rund um den Grimming sind als Intensivackerfläche nicht geeignet denn alle 5-10 Jahre werden diese trotz Regulierungsmaßnahamen regelmäßig überflutet. Verbesserung des Flächenmanagements, Koordination der Maßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit Körperschaften öffentl. Rechts wie z.B. Berg- und Naturwacht, Wassergenossenschaften, Naturschutzbund: Mitwirkung Pflege und Betreuung (insbes. Neophyten) Landbewirtschafter der Umgebung: Wissenstransfer Best Practice, Anleitungen, Erfahrungsaustausch, Bewusstseinsbildung Öffentlichkeit. Zielsetzung: Erweiterung bzw. Revitalisierung der Iriswiesen und standortsprägende Naturlebensraumtypen Grüne und blaue Korridore innerhalb und außerhalb der Natura 2000 Schutzgebiete (ca. 4 Hektar) (Gemeinde Stainach-Pürgg) Verlust der Artenvielfalt entgegen durch verbesserte nachhaltig ökologische Landnutzung und Best Practice Management für Feuchtwiesen im Oberen Steirischen Ennstal Erhalt, die Wiederherstellung und die Verbesserung der Artenvielfalt und die für die Region prägenden Lebensraumtypen. Unterstützung der Grundbesitzer durch Best Practice und Motivation sowie Hilfestellung bei ähnlichen Umsetzungsideen. Zusammenarbeit aller Interessengruppen, Motivation zu ehrenamtliches, gemeinsames Arbeiten für die Natur Schaffung eines Bioinventars zum Anschauen (Grüne Insel als Naherholung für den sanften Tourismus und als Freiluftlabor). Gemeinsame regionale Strategie zur Verbesserung und Erweiterung der Feuchtlebensräume Bewusstseinsbildung bei Landnutzern und Bevölkerung zum Erhalt und Aufwertung der Artenvielfalt in den Schutzgebieten und außerhalb. Aktive Beteiligung der Öffentlichkeit.
Der Datensatz aus Karte 3 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält 25 Kanustrecken in Niedersachsen, die dem Landschaftserleben für das Landschaftserleben und der naturbezogenen Erholung dienen. Karte 3 „Schutzgut Landschaftsbild“ stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Aspekte für das Schutzgut Landschaftsbild dar. Neben der Darstellung der kulturlandschaftlichen Gliederung und historischen Kulturlandschaften landesweiter Bedeutung werden weitere Bereiche mit einer hohen Bedeutung für das Landschaftsbild sowie Infrastruktur für die landschaftsgebundene Erholung (Naturparke, zertifizierte Wanderwege, Fernradwege mit überregionaler Bedeutung und Kanustrecken) kartografisch dargestellt. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Stadt-Land-Plus Abschlusskonferenz (C) Sebastian Wunderlich Unter dem Motto „Innovative Wege für nachhaltige Stadt-Land-Beziehungen“ stellt die Statuskonferenz 2024 als Abschlussveranstaltung der Fördermaßnahme die Erkenntnisse und Erfahrungen aus der mehrjährigen gemeinsamen Forschung, Entwicklung und Umsetzung einer ressortübergreifenden Fachöffentlichkeit vor. Es erwarten Sie informative Themenräume, bei denen die zentralen Ergebnisse präsentiert und diskutiert werden sowie spannende Podien zur Reflexion der Herausforderungen an nachhaltige Stadt-Land-Beziehungen und zur Formulierung von Botschaften für den Transfer und die Verstetigung der Entwicklung. Für diese Reflexion stehen bei der Statuskonferenz Vertreter:innen der kommunalen Praxis, von verschiedenen Fachressorts und der kommunalen Spitzenverbände zur Verfügung. Für die Formulierung der Botschaften hat das Querschnittsvorhaben ein Memorandum zum Abbau rechtlicher Hürden mit einer qualifizierten rechtlichen Expertise sowie ein Positionspapier vorbereitet, das die wichtigsten Botschaften für die gemeinsame Aufgabe formuliert, aus Stadt und Land „Stadt-Land-Plus“ zu machen. Das Veranstaltungsprogramm finden Sie hier . Downloads Dokumentation | Abschlusskonferenz 2024 - PDF Rahmenprogrammpräsentation | Abschlusskonferenz 2024 erster Tag - PDF Rahmenprogrammpräsentation | Abschlusskonferenz 2024 zweiter Tag - PDF Begrüßung Katrin Fahrenkrug, Institut Raum & Energie, eröffnet die Konferenz und begrüßt alle Anwesenden. Die Entwicklung von Stadt und Land ist miteinander verflochten – „gleichwertige Lebensverhältnisse“ sind in diesem Kontext als Stichwort zu nennen. Im Rahmen der seit 2018 laufenden BMBF-Fördermaßnahme „Stadt-Land-Plus“ entstand in den 22 Verbundvorhaben eine Vielzahl an neuen Instrumenten, Produkten und Empfehlungen, die auf dieser Konferenz vorgestellt werden. Dabei besteht die Hoffnung, dass die Ergebnisse über den Teilnehmendenkreis hinaus in die Breite getragen werden. Judith Pirscher, Staatssekretärin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), begrüßt die Anwesenden zur Abschlusskonferenz. In den sieben Jahren, die diese Fördermaßnahme lief, wurden gute Ergebnisse erzielt. Dabei wirft „Stadt-Land-Plus“ den Blick auf gewachsene Partnerschaften und in die Zukunft. Es zeigt sich bei diesem Projekt, dass die Fördermittel gut investiert waren: In 134 Teilvorhaben und 22 Verbundvorhaben konnte viel in der Fläche angestoßen werden. Entscheidend zum Erfolg beigetragen hat die Vielschichtigkeit der Akteure mit ihren verschiedenen Kompetenzen und die thematische Auswahl der Projekte, da man sich auf Themen fokussiert hat, zu denen bereits erste Ansätze vorlagen. Der Anstoß eines Teilnehmenden, das Projekt bei einer Fortsetzung „Land-Stadt-Beziehungen“ anstatt „Stadt-Land-Beziehungen“ zu nennen, regt zum Nachdenken an: Wer muss sich auf wen zubewegen? Mit dieser Fördermaßnahme hat das Thema Stadt-Land erfreulicherweise nun Einzug in die Literatur gefunden. Frau Pirscher versichert, dass man sich das im Rahmen dieser Fördermaßnahme erarbeitete Memorandum ansehen und die Punkte auf Umsetzbarkeit prüfen wird. Die Bundesregierung wird jedes Jahr Bürokratieabbau als verstetigten Prozess auf den Weg bringen. Es wäre zu begrüßen, wenn die Netzwerke untereinander und mit dem BMBF bestehen bleiben und man gemeinsam Dinge bewegen könnte. Prof. Dr. Lilian Busse, Vizepräsidentin des Umweltbundesamtes, begrüßt ebenfalls die Anwesenden und betont die Relevanz der Förderung und Entwicklung nachhaltiger Stadt-Land-Beziehungen für das Umweltbundesamt. Alle im Rahmen der Fördermaßnahme bearbeiteten Themen betreffen sowohl Stadt als auch Land, aber es gibt unterschiedliche Bedürfnisse. So geht es beim Thema Ernährung z. B. in ländlichen Räumen vielmehr um die Nahrungsmittelproduktion und in urbanen Räumen hingegen um den Konsum von Nahrungsmitteln. Es gibt somit Wechselbeziehungen zwischen Stadt und Land. Daher ist die Kooperation von Stadt und Land umso wichtiger. Dabei geht es darum, die Vorteile beider Räume besser nutzbar zu machen und die Nachteile für beide Seiten zu reduzieren. Das Umweltbundesamt konnte Impulse aus „Stadt-Land-Plus“ in verschiedenen Projekten und Prozessen nutzen. So wurden Erfahrungen aus „Stadt-Land-Plus“ in der Veröffentlichung „UmlandStadt“ des Umweltbundesamtes (hier zu finden: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umlandstadt-umweltschonend-nachhaltige-verflechtung ) und dem Forschungsvorhaben „Stadt & Land“ (siehe: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/stadt-land ) genutzt. Außerdem hat „Stadt-Land-Plus“ Wissen in nationale Prozesse einspeisen können. Weiterhin informieren zwei DStGB-Dokumentationen über die Ergebnisse von „Stadt-Land-Plus“. Der Dank gilt allen Beteiligten. Multimediale Eröffnung Ein Film stellt die Fördermaßnahme mit ihren 22 Verbundvorhaben vor. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Zielen und Ergebnissen der Verbundvorhaben sowie den vielfältigen Produkten, die in den Vorhaben entwickelt wurden. Den Film finden Sie auf der Website des Instituts Raum und Energie hier . Reformagenda Dr. Uwe Ferber, StadtLand GmbH, und Dr. Michael Melzer, Institut Raum & Energie, stellen drei Produkte aus der „Stadt-Land-Plus“-Fördermaßnahme vor: Schulungsmodul – Hier lässt sich in 7 Schritten lernen, wie man Stadt-Land-Beziehungen gestaltet. Memorandum – Inhalt des Memorandums ist der Abbau rechtlicher Hürden. Die Erstellung erfolgte mit rechtlicher Expertise von Prof. Dr. Wolfgang Köck und Dr. Moritz Reese, beide Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ, Department Umwelt- und Planungsrecht. Weitere Information hierzu finden sich im Kapitel 10 dieser Dokumentation. Reformagenda – Inhalt der Agenda ist die Frage, was zu tun ist, um zu mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land zu kommen. Die Reformagenda ruft dazu auf, die Entwicklung von Siedlungsflächen besser zu steuern, die Versorgung mit Nahrungsmitteln und die Wertschöpfung zu sichern, die Kulturlandschaft so zu gestalten, dass sie vielfältig erlebbar wird, regionale Stoffkreisläufe zu organisieren und übergreifend regionale Gerechtigkeit durch neue Stadt-Land-Partnerschaften zu verbessern und dauerhaft zu sichern. Die Reformvorschläge zu den einzelnen Punkten lauten: Um die Entwicklung von Siedlungsflächen besser zu steuern, müssen der Regionalplanung flächendeckend bessere Informations- und Bewertungsinstrumente zur Verfügung gestellt werden. Außerdem müssen informelle Stadt-Land-Siedlungsflächenkonzepte in neuen flexiblen Formaten die formelle Regionalplanung ergänzen. Für die Entwicklung von Wohn-, Gewerbe- und Logistikflächen sind die Logist.Plus-Standards von grünen, klimaresilienten und multicodierten Logistikstandorten mit hoher Aufenthaltsqualität als Maßstab anzusetzen. Ökonomische Instrumente zur Steuerung der Landnutzung in Stadtregionen müssen weiter erforscht und forschungsbegleitende Pilotinitiativen angeschoben werden. Um die Versorgung mit Nahrungsmitteln und die Wertschöpfung zu sichern, muss das Thema Ernährung als sektorübergreifendes Politikfeld in Bund und Ländern interministeriell verankert werden. Außerdem müssen ernährungspolitische Strategien in die strategische Gesamtplanung integriert werden. Des Weiteren sollte im Rahmen eines Landwirtschaftsgesetzes die Ernährungssicherung mit regional festgelegten landwirtschaftlichen Nutzflächen festgeschrieben werden. Kommunen sollten bei der Erarbeitung und Verabschiedung kommunaler Ernährungsstrategien von Bund und Ländern durch Pilotvorhaben unterstützt werden und rechtliche Instrumente sollten landwirtschaftliche Böden wirksam schützen. Um die Kulturlandschaft so zu gestalten, dass sie vielfältig erlebbar wird, sollten Tourismus und Naherholung durch einen neuen Gebietstyp „Bedeutsame Landschaften“ in den Regionalplänen unterstützt werden. Außerdem sollte geprüft werden, inwiefern sich die Eingriff-Ausgleichs-Regelung gegenüber Aufwertungen für Ziele der Daseinsvorsorge öffnen kann. Hinsichtlich des Schutzes von Natur und Landschaft sollte die Zielebene Erholung ergänzend zum Arten- und Biotopschutz behandelt werden. Des Weiteren müssen Regionalparke und Grüne Ringe auch als ökonomische Player gestärkt, Personalressourcen hierfür gebündelt und das Personal im Ehrenamt unterstützt werden. Um regionale Stoffkreisläufe zu organisieren und zu entwickeln, sollte eine regionale Kreislaufwirtschaftsplanung erarbeitet werden. Außerdem sollte die Vernetzung regionaler Akteure erfolgen. Des Weiteren braucht die graue Energie im Gebäudebestand mehr Aufmerksamkeit und das INTEGRAL-Tool sollte zur Etablierung einer Kreislaufwirtschaft für mineralische Stoffströme im Bauwesen flächendeckend eingeführt werden. Um regionale Gerechtigkeit durch neue Stadt-Land-Partnerschaften zu verbessern und dauerhaft zu sichern, sollte das Motto „Small is beautiful“ gelten, denn auch mit wenig Ressourcen kann der Einstieg in dieses Thema gelingen. Das Schulungsmodul bietet hierfür Möglichkeiten. Auch das Online-Handbuch von „Stadt-Land-Plus“ zeigt Einstiegsmöglichkeiten auf. Kommunen sollten Verantwortung übernehmen, indem sie in der regionalen Nachhaltigkeitstransformation eine zentrale Rolle einnehmen. Stadt-Land-Partnerschaften müssen zum zentralen Handlungsfeld der deutschen und europäischen Metropol- und Regiopol-Regionen und zu Innovationslaboren werden, um Kontinuität zu gewährleisten. Außerdem gilt es, „Grüne Ringe“ weiterzuentwickeln sowie Gesetze, Normen und Standards zu reformieren, um Stadt-Land-Beziehungen nachhaltig zu gestalten. Dazu zählt auch, globale Nachhaltigkeitsziele umzusetzen und die Forschung zu verstetigen. Aus dem Plenum wird angemerkt, dass es bei Stadt-Land-Beziehungen nicht um Partnerschaften, sondern um Allianzen geht. Die Aushandlungsprozesse sind somit viel intensiver. Zudem sei es eine Aufgabe, die Politik von vornherein mehr mitzunehmen, als es – bedingt durch die Corona-Pandemie – in der Fördermaßnahme „Stadt-Land-Plus“ möglich war. Am Beispiel der Ernährungswirtschaft wurde die Leistung der Wissenschaft als wichtiger Baustein betont, weil wenige Daten auf regionaler Ebene vorliegen und die Wissenschaft die Bedeutung von Themen bekräftigen kann. Außerdem wurde festgestellt, dass die Entwicklung von Stadtregionen über Fragen der Raumplanung hinaus gedacht werden müsse, wie z.B. in Bezug auf Mobilität. Die Präsentationsfolien zur Reformaganda finden Sie ab Folie 7 in der Rahmenpräsentation von Tag 1 . Die Reformagenda finden Sie hier . Interessen ausgleichen: Erwartungen aus verschiedenen Blickwinkeln Moderiertes Gespräch mit Tanja Blankenburg, Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Jan-Erik Burchardi, Leiter Referat Regional- und Dorfentwicklung, Bundespro-gramm Ländliche Entwicklung, Raumordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Prof. Dr. Rainer Danielzyk, Leibniz-Universität Hannover, Prof. Dr. Claudia Hornberg, Universität Bielefeld, Vorsitzende Sachverständigenrat für Umweltfragen, Vera Moosmayer, Leiterin Unterabteilung Raumordnung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Worin liegt die größte Herausforderung, um Stadt und Land im Einklang zu entwickeln? Prof. Dr. Danielzyk: Es gibt verschiedene Typen ländlicher und suburbaner Räume. Somit ist von „ländlichen Räumen“, also in der Mehrzahl, und nicht vom „ländlichen Raum“ in der Einzahl zu sprechen. Die größte Herausforderung ist die Stimmungslage: In ländlichen Räumen existiert z. T. eine aggressive Stimmung gegen die Stadt, weil die ruralen Bewohner:innen das Gefühl haben, dass Urbaniten ihnen etwas überstülpen. Daher ist es wichtig, auf eine Differenzierung zu achten, welche – auch in der Politik und in den Medien – verloren geht. So werden beispielsweise politische Entscheidungen nicht „in der Stadt“ getroffen, denn in den dortigen Gremien sind überwiegend Personen vertreten, die in ländlichen Räumen leben. Prof. Dr. Hornberg: Es gibt nicht nur verschiedene Raumtypen, sondern auch verschiedene Menschen. Daher ist zu beachten, welche Erzählungen in den unterschiedlichen Räumen funktionieren. Dabei gilt es zu erklären, was transformative Strukturpolitik ist. Moosmayer: Es gibt strukturelle Unterschiede zwischen Stadt und Land, z. B. eine höhere Eigentumsquote in ländlichen Räumen oder Unterschiede in Wirtschaftssektoren, denn ein Landwirt kann beispielsweise nicht im Homeoffice arbeiten. Diese Unterschiede sind zu berücksichtigen, damit die Personen sich verstanden fühlen. Blankenburg: Der Städter und das Land – dieses Konfliktfeld gibt es selbst in Mecklenburg-Vorpommern. In diesem Kontext gibt es viele Interessenskonflikte, die es auszugleichen gilt. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Hauptkonflikt ein Akzeptanzkonflikt. So erlebt die Energiewende beispielsweise starken Gegenwind. Das liegt daran, dass die ländliche Bevölkerung nicht sieht, was das mit ihnen zu tun hat. Sie fühlen sich kolonialisiert von den Energieverbraucher:innen – und die sitzen in den Städten. Dr. Buchardi: Es muss überdacht werden, was die verschiedenen Themen für die Stadt und was sie für die ländlichen Räume bedeuten. Bei der Gesetzgebung gibt es einen Gleichwertigkeitscheck. Dieser sollte mehr in die Anwendung kommen. Andernfalls werden Konflikte produziert, was schließlich in einem Demokratieproblem münden kann. Fokussiert sich Politik zu einseitig auf Städte? Moosmayer: Man hat stets beides im Blick, zumal die Raumordnung das auch vorgibt. Wichtig wäre, die Ergebnisse aus Modellen und Konzepten in einen Dauerbetrieb zu bringen. Prof. Dr. Danielzyk: Bei den Maßnahmen sollte beachtet werden, dass nicht alle ländlichen Räume gleich sind. Das Narrativ, weil jemand, sprich ein:e Politiker:in, in der Stadt sitzt, entscheidet sie/er für ihr/sein Umfeld, sprich die Stadt, ist falsch. Eine Verstetigung der guten Projekte und Modelle braucht es. Blankenburg: Kommunalpolitiker:innen haben nicht die Zeit und ggf. auch nicht das Knowhow, Konzepte für Projekte zu entwickeln, die man mit Fördermitteln ausschreibt. Der Gedanke der Verstetigung ist begrüßenswert. Es gibt die subjektive Wahrnehmung des Abgehängtseins auf der einen Seite und auf der anderen Seite gibt es reale Probleme z. B. beim ÖPNV. Wie kann damit umgegangen werden? Prof. Dr. Hornberg: Abgehängt fühlen sich auch viele in den Städten. Daher gilt es, sich die Verteilungs- und Verfahrensgerechtigkeit anzusehen. Moosmayer: Auf Bundesebene und in den Kommunen fehlt Personal für die Bearbeitung von Förderprogrammen. Die Kommunen sind daher strukturell zu fördern. Dr. Burchardi: Bei alldem sollte mitbedacht werden, den Kommunen Geld zur Verfügung zu stellen, um vor Ort Projekte anstoßen und umsetzen zu können. Regionalbudget lautet hier das Stichwort. Die Menschen vor Ort wissen am besten, was es braucht und wie es umzusetzen ist. Damit würde man ihnen eine Selbstwirksamkeit geben und zugleich die Demokratie fördern. Blankenburg: Es gibt einfachere Wege als Fördermaßnahmen, bei denen zahlreiche Mittelverwendungsnachweise geschrieben werden müssen. Ein Beispiel hierfür ist, einem Ort ein Budget für Sachmittel zu geben, um dieses in Eigenregie zusammen mit den Bürger:innen für notwendige Projekte einzusetzen. Prof. Dr. Danielzyk: Mehr verbindliche Zusammenarbeit – bottom-up – in ländlichen Räumen wäre wünschenswert. Eine vereinfachte Förderung würde zudem auch armen Städten helfen. Wie können wir unser Handeln positiver formulieren? Wie gelingt es uns, unsere Projekte in die Umsetzung zu bringen? Aus dem Publikum: Es braucht Stadt-Land-Allianzen. Der nächste Schritt sollte daher sein, Allianzen zu entwickeln, indem man durch Kommunikation ein gegenseitiges Verständnis füreinander aufbaut, gemeinsam Dinge aushandelt und sodann gemeinsam davon profitiert. Nennen sie bitte einen zentralen Baustein für das Brückenbauen zwischen Stadt und Land! Dr. Burchardi: Miteinander reden – es braucht mehr reflektive Schleifen, auch wenn es schnell gehen soll. So lässt sich eine gerechtere Ebene für eine Transformation entwickeln. Moosmayer: Es bedarf einer Raumordnung anstatt einer Raumplanung. Außerdem muss eine Verbindlichkeit reingebracht werden und dafür braucht es Mut. Prof. Dr. Hornberg: Tue Gutes und rede darüber: Wir sollten über die guten Projekte sprechen. Große Themen gehören zudem differenzierter betrachtet und gut erzählt. Blankenburg: Aufeinander zugehen, miteinander reden und auf Augenhöhe über Befindlichkeiten ins Gespräch kommen. Außerdem sollte geschaut werden, was es wirklich vor Ort braucht. Dafür gilt es zu lernen, richtig zu fragen. Prof. Dr. Danielzyk: Ländliche Räume müssen materiell davon profitieren, wenn ihre Ressourcen genutzt werden. Außerdem sollte die Wissenschaft auch vor Ort gehen – sowohl mit den Ergebnissen als auch durch eine Dezentralisierung von Fachhochschulen. Wie können Stadt und Land kooperativ gleichwertige Lebensverhältnisse befördern? Vorhaben: ReGerecht (Prof. Dr. Thomas Weith, Institut für Landes- und Stadtentwicklungsfor-schung gGmbH und Tanja Blankenburg, Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern) VorAB (Axel Jürich, diversu, Prof. Dr. Uta von Winterfeld, Wuppertal Institut und Al-fons Wiesler-Trapp, Domäne Fredeburg) Botschafter: Dr. Rupert Kawka, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Moderation: Julia Reiß, Institut Raum & Energie Der Themenraum startet mit einer Umfrage zum Thema Gerechtigkeit. Zur Frage des Versprechens von Stadt-Land-Gerechtigkeit durch kooperative Zusammenarbeit zeigt sich folgendes Bild: ReGerecht Prof. Dr. Thomas Weith, Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung gGmbH, führt aus, dass das Thema Gerechtigkeit in der Regel relevant wird, wenn es Konflikte gibt, denn dann braucht es Maßstäbe, um über mögliche Lösungen entscheiden zu können. Dabei gibt es verschiedene Facetten von Gerechtigkeit, bei denen nicht nur Stadt-Umland-Kooperationen eine Rolle spielen, sondern z. B. auch Digitalisierung, das Thema Energie oder rechtliche Aspekte. Die Auslöser für Land-Nutzungs-Konflikte sind divers. Diese Auslöser gilt es besser zu identifizieren und zu begreifen. Die Empirie sagt uns, dass das Thema „Stadt-Land“ dabei nur ein Teil der Konflikte ist. Außerdem gibt es verschiedene Dimensionen räumlicher Gerechtigkeit. Mit diesen Gerechtigkeitsdimensionen sollte man sich differenzierter befassen, um so verschiedene Gerechtigkeitsvorstellungen formulieren zu können. Das Thema Tauschgerechtigkeit würde beispielsweise gut zu Stadt-Land-Beziehungen passen, fehlt aber bislang. Tanja Blankenburg, Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, führt aus, dass Mecklenburg-Vorpommern nach Landesraumentwicklungsprogramm drei Raumkategorien hat: Ländliche Räume, Ländliche Gestaltungs-räume und Stadt-Umland-Räume. Für Stadt-Umland-Räume ist, begründet durch die Sub-urbanisierung, ein Abstimmungs- und Kooperationsgebot verankert. Konfliktfelder in Stadt-Umland-Räumen sind die Themen Wohnungsbauflächenentwicklung und großflächige Einzelhandelsentwicklung. Zu erarbeitende Stadt-Umland-Konzepte stellen eine freiwillige Selbstverpflichtung und Selbstbindung dar, die aber für die Landesregierung bindend sind. Dabei ist zu bedenken, dass die Umsetzung von den handelnden Personen und hier insbesondere den Bürgermeister:innen abhängt und daher eine Moderation nötig ist. Im Rahmen des Projektes ReGerecht gab es auch informelle Treffen, um sich auszutauschen. Das hatte eine besondere Qualität, denn es zeigte, dass man auf diese Weise gut zusammenarbeiten kann und ein Gefühl der Zusammengehörigkeit entsteht. Die Präsentation von ReGerecht finden Sie hier . Die Präsentation von Tanja Blankenburg finden Sie hier . Diskussion: Zur Verteilung von Wohnraumprojekten wird angemerkt, dass ein Bevölkerungszuzug Mehrkosten für die Infrastruktur der Kommunen bedeutet, was häufig schwierig gesehen wird. Dieses deckt sich nicht mit den Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern. Dort begrüßen die Bürgermeister:innen es, Wohnraum und großflächigen Einzelhandel ausweisen zu können. Es wird die Frage in den Raum gestellt, wie mit Leerstand und Verfall umzugehen sei mit dem Hinweis, dass es mehr Erhalt und weniger Neubau brauche. Diesem wird von den Vertreter:innen von ReGerecht zugestimmt. Ein Problem dabei ist die Frage der Enteignung, wenn die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Es wird die Frage diskutiert, wie ländliche Räume damit umgehen können, wenn sie nicht mehr wachsen wollen und sich wünschen, dass die Stadt in ihrem eigenen Bereich bleiben möge. Dazu ist zu bedenken, dass unterschiedliche Dimensionen von Gerechtigkeit existieren, zumal es auch nicht „die“ Gerechtigkeit gibt. Außerdem gibt es regionale Unterschiede, wie z .B. schrumpfend vs. wachsend, auf die individuell zu reagieren ist. Ein Top-down-Vorgehen im Kontext von Verteilung sei zu überdenken. Auch daher wurde das Thema Tauschgerechtigkeit im Vorhaben thematisiert. VorAB Eine sozial-ökologische Transformation ist notwendig. Dafür wäre es hilfreich, emotionale Verbindungsmöglichkeiten zu schaffen, damit z. B. auch Kinder an die Themen der Transformation herangeführt werden und diese verstehen, denn weiteres Wachstum ist angesichts knapper Ressourcen nicht möglich. Dabei wäre es gerecht, wenn das, was an Biodiversität etc. in ländlichen Räumen geleistet wird, positiv und das, was dem schadet, negativ bewertet werden würde. Die Hürde für Avantgardisten liegt darin, dass es z. T. auf menschlicher und sozialer Ebene zu Unstimmigkeiten kommt. Dieses stellt eine zusätzliche Hürde dar zu den ohnehin vorhandenen Auseinandersetzungen mit Kommunen sowie Strukturen und Logiken von Wirtschaftsbetrieben. Hier bedarf es kommunaler Unterstützung zur Förderung der Gemeinwohlökonomie. Die Präsentation von VorAB finden Sie hier . Diskussion: Gemäß der Auffassung von VorAB muss es einen anderen Umgang mit der Ressource Boden geben. Dafür sei es wichtig, alle Gesellschaftsgruppen einzubeziehen, da dieses Ziel nur gemeinsam erreicht werden kann. Abschlussworte des Botschafters Dr. Rupert Kawka: Dr. Rupert Kawka, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, führt aus, dass das Thema „Stadt-Land-Zusammenarbeit“ im BBSR bereits seit fast 20 Jahre bearbeitet wird. Neu ist nun das Thema „Gerechtigkeit“ dazugekommen. Im Thema Stadt-Land-Partnerschaften steckt viel mehr als Verkehr oder Daseinsvorsorge – gerade beim Thema Gerechtigkeit. Die Frage der Gerechtigkeit ist auch eine Frage der Governance: Wie wird der Ausgleich zwischen den Bereichen organisiert? Wo kann der Interessenausgleich auf gleicher Augenhöhe ausgehandelt werden? Gibt es ein Arrangement? Gibt es Themen mit bestimmten Prioritäten? Einige Projekte dienen mehr dem Umland, andere mehr den Zentren. Diese Themen müssen über den Moment der Förderung hinaus Gehör finden. Dabei ist wichtig aufzuzeigen, dass man miteinander kooperieren muss, wie das Beispiel aus Mecklenburg-Vorpommern zeigt. Welche Bedeutung hat Kreislaufwirtschaft in Stadt-Land-Beziehungen? Vorhaben: INTEGRAL (Dr. Georg Schiller, Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung) reGIOcycle (Maic Verbücheln, Deutsches Institut für Urbanistik, Dr. Viktor Klein und Christina Zegowitz, Umweltcluster Bayern und Lukas Zeiler, Abfallwirtschafts - und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg) Botschafterin: Dr. Silke Karcher, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Moderation: Nadine Pannicke-Prochnow, Umweltbundesamt In Themenraum 2 wurden in zwei Impulsvorträgen die Ergebnisse der Stadt-Land-Plus-Verbundvorhaben des zweiten Stichtags, die zum Thema Kreislaufwirtschaft arbeiten, vorgestellt: Das Verbundvorhaben reGIOcycle arbeitet zum Handlungsfeld Kunststoffabfälle und das Verbundvorhaben INTEGRAL zum Handlungsfeld Bauabfälle. Beide Handlungsfelder werden auch in der nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie, die sich zu diesem Zeitpunkt in der Ressortabstimmung befindet, als prioritäre Handlungsfelder benannt. Kunststoffabfälle sind aufgrund ihrer Lebensdauer und dem Fakt, dass sie weltweit in allen Ökosystemen auftauchen, eine extreme Belastung für Umwelt und Menschen. Bauabfälle sind aufgrund der hohen Mengen – etwas mehr als die Hälfte des Abfallaufkommens in Deutschland – ein Bereich, in dem erhebliche Effekte für Ressourcen- und Umweltschutz erzielt werden können. Stadt und Land sind durch verschiedene Stoffströme miteinander verbunden. Beispielsweise werden häufig Primärrohstoffe für Bautätigkeiten wie Sand und Kies im ländlichen Raum abgebaut und zu einem großen Teil in Städten verbaut. Nach Abriss eines Gebäudes gelangen die Baustoffabfälle zumeist wieder auf Deponien im ländlichen Raum. Eine mögliche Sekundärnutzung der Baustoffe ist insbesondere in der Nähe des Abrisses relevant, bleibt aktuell jedoch hinter ihren Möglichkeiten zurück, z. B. infolge von Downcycling, gesetzlichen oder administrativen Hürden. INTEGRAL Das Verbundvorhaben INTEGRAL, vorgestellt von Dr. Georg Schiller, versucht, die Verlängerung der Lebensdauer von mineralischen Baustoffen durch eine Sekundärnutzung zu fördern. Die Sekundärnutzung kann dazu beitragen, Energie und Emissionen einzusparen, jedoch sind mineralische Stoffkreisläufe durch die Transportentfernung limitiert. Auch Flächen können gespart werden, wenn weniger Primärrohstoffe in Tagebauen abgebaut werden und weniger Deponieraum zur Entsorgung der Baustoffe benötigt wird. Im Verbundvorhaben INTEGRAL wurde daran gearbeitet, die Unsicherheiten sowohl auf Angebots- als auch auf Nachfrageseite zu reduzieren, denn es wurde beobachtet, dass auf Angebotsseite eine geringe Nachfrage kritisiert wurde und auf Nachfrageseite ein geringes Angebot beklagt wird. Um Transparenz über Mengen und Qualitäten von RC-Baustoffen sowie Planbarkeit für beide Seiten herzustellen, wurde im Projekt das INTEGRAL-Tool mit den drei Modulen „Material“, „Fläche“ und „Qualität“ erarbeitet. Im Modul „Material“ wurde ein Materialkataster entwickelt, mit dem kommunale Verwaltungen den Materialbestand in G-bäuden und somit die Potentiale für das Recycling von Baustoffen erfassen und bei Abriss direkt für Neubauten mit einplanen können. Das Modul „Fläche“ ermöglicht die flächenplanerische Unterstützung für die Suche nach Aufbereitungs- und Lagerstandorten. Das Modul „Qualität“ dient der Unterstützung der Bauplanung hinsichtlich Einsatzmöglichkeiten, bau- und umwelttechnischen Anforderungen und zu prüfenden Gütesicherungsnachweisen von Recycling-Baustoffen. Im Projekt wurden Kommunen als größte Bauträger am Beispiel der Modellregion Stadt Dresden und Landkreis Meißen in den Blick genommen. In den Kommunen in Deutschland bestehen beim Baustoffrecycling sehr unterschiedliche Herangehensweisen. Über das Netzwerk „Zirkuläre Städte“ werden die Ergebnisse aus dem Projekt in andere Kommunen weitergetragen. Die Präsentation von INTEGRAL finden Sie hier . reGIOcycle Ein zweiter Impuls wurde zur Thematik Kunststoffabfälle durch die Vertreter:innen des Vorhabens reGIOcycle gegeben. Dabei wurden verschiedene Ansätze vorgestellt, um Kunststoff-abfälle in der Region Augsburg und Umgebung richtig zu entsorgen, zu vermeiden oder zu ersetzen. Der Augsburger Becher wurde als regionales Mehrwegbecher-Konzept entwickelt, um Einweggetränkebecher für den Verzehr von Kaltgetränken außer Haus während der Corona-Pandemie zu ersetzen. Der durchsichtige Plastikbecher im Pfandleihsystem wurde kurzerhand durch das Verbundvorhaben in der lokalen Gastronomie eingeführt. Der Pfandbecher fand Zuspruch, wurde im weiteren Verlauf jedoch wenig nachgefragt und von der ortsansässigen Gastronomie zumeist aus ökonomischen Gründen nach der Testphase nicht weiter genutzt. Der Becher findet nun, durch einen Eventverleih organisiert und in neuer Auflage auch aus biogenem Kunststoff, bei Großveranstaltungen seinen Einsatz. Ein verpflichtendes Pfandsystem für ToGo-Behältnisse und eine Einwegsteuer, z. B. nach Vorbild der Stadt Tübingen, könnten einem Ansatz wie dem Augsburger Becher zu mehr Erfolg verhelfen. Der Handlungsdruck in der Stadt Augsburg entstand im Wesentlichen aufgrund des öffentlichen Drucks infolge der extremen Vermüllung durch Einweggetränkebecher während der Corona-Pandemie. Ein weiteres Handlungsfeld im Verbundvorhaben war die Verringerung von Kunststoffabfällen im Biomüll. In einer Großwohnanlage von Augsburg konnten mithilfe von gezielten Bildungsmaßnahmen für die Bewohnenden, Informationsmaßnahmen durch Hausmeister:innen, Flyer oder gezielt angebrachte Aufkleber, Mitmachaktionen, z.B. Pflanzaktionen in Komposterde, oder das Verteilen einer kleinen Biotonne (Biotonie) für die Sammlung des Biomülls in den Haushalten die Kunststofffehlwürfe erheblich reduziert und damit die „Biotonnen-Challenge“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gewonnen werden. Weiterhin wurde im Projekt die Substitution fossiler Kunststoffe durch Biokunststoffe an den Produkten Augsburger Becher und Biotonie untersucht. Dem Biokunststoff des Biotonie wurden zudem regionale Fasern beigemischt, die den Kunststoffanteil reduzieren und den Kunststoff stabilisieren. Außerdem wurden Isolationselemente aus gepresstem Stroh in dünnen Plastikfolien entwickelt, die anstelle von Styropor bei der Kühlung von Getränken und Speisen Verwendung finden und vollständig recycelt werden können. Die Präsentation von reGIOcycle finden Sie hier . Diskussion: In der nachfolgenden Diskussion wurde angesprochen, dass die Gastronomie kein Interesse an Mehrweg habe. Von den Vertreter:innen des Verbundvorhabens reGIOcycle wurde geantwortet, dass Mehrwegbecher und Verpackungen in der Gastronomie noch nicht attraktiv seien. Eine Mehrwegangebotspflicht könne helfen, wie Frau Dr. Karcher jedoch schon betonte, sei der Vollzug eine Hürde. Die Stadt Tübingen ist ein Vorbild, da hier eine Abgabe auf Einwegprodukte die externen Entsorgungskosten internalisiere und zusätzliche Anreize für Mehrweg schaffe. In diesem Zusammenhang wurde auch diskutiert, wer in der Akteurskonstellation aus Gastronomie, Kund:innen und Politik welche Interessen hätte und inwiefern ein:e Zirkularitätsmanager:in moderieren könne. Dabei wurde auch diskutiert, wo ein:e sol-che:r Zirkularitätsmanager:in angesiedelt werden könnte und bei welchen Stoffströmen und Fragestellungen sie/er sinnvoll unterstützen könnte. Die weitere Diskussion wechselte zum Verbundvorhaben INTEGRAL. Es wurde über das Abfallende gesprochen, das in der Praxis zu erheblichen Hürden führe, z. B. weil es Sekundärrohstoffen ein negatives Image verleihe und die Akzeptanz für deren Einsatz verringere, aber auch rechtliche Unsicherheiten und Bedenken in der Umsetzung schaffe. Weiterhin wurde ein Vergleich zur Schweiz gezogen, wo der Einsatz von Recycling-Materialien bereits etablierter ist, auch weil er vorgeschrieben wird. Vorschriften ermöglichen Fairness und gleiche Anforderungen für alle Marktteilnehmenden. Dementsprechend kam die Frage auf, warum nicht auch in Deutschland ein bestimmter Prozentsatz Recyclingbaustoffe festgeschrieben wird. Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang auch, ob eine Substitutions- oder eine Recyclingquote zielführender sei. Im Vordergrund steht, dass die Qualität der Materialien für eine unbedenkliche Wiederverwendung stimmen muss. Diese Hemmnisse sollen durch die Ersatzbaustoffverordnung reduziert werden, allerdings werden hier noch Anpassungsbedarfe gesehen. In diesem Zuge wurde festgehalten, dass Kreislaufwirtschaft als lernendes System verstanden werden sollte, bei dem es wichtig sei, den Start zu wagen, aber kontinuierlich weiterzuentwickeln. Wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung nachhaltiger Stoffkreisläufe ist, dass sich diese ökonomisch lohnen müssen, damit sie akzeptiert und etabliert werden. Darüber hinaus sollten Ingenieur- und Sozialwissenschaften neben Ökonomie und Kosten der Kreislaufwirtschaft aber auch die weichen Faktoren erforschen, um Governance-Ansätze zu entwickeln, die Nutzende dafür belohnen, wenn sie die nachhaltigere, aber kostenintensivere Variante nutzen. Abschlussworte der Botschafterin Dr. Silke Karcher: Nach den Impulsen aus der Stadt-Land-Plus-Forschung stellt Themenbotschafterin Dr. Silke Karcher ihre Sicht als Referentin des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz auf die Ergebnisse der Verbundvorhaben vor und stellt Bezüge zur nationalen Ebene her. Aus ihrer Sicht entscheidet sich vieles vor Ort. Die nationale Ebene könne nicht alles regeln, aber einen Rahmen schaffen. Wichtige Ansatzpunkte, die vor Ort umgesetzt werden können, seien 1.) die Aufklärung über Stoffkreisläufe und Recycling bzw. Abfall, 2.) die Nutzung von Vergabeverfahren als Hebel in den Kommunen, z. B. indem die Verwendung von Recyclingbaustoffen bei Bauvorhaben in öffentlichen Ausschreibungen gefordert wird, 3.) Satzungen, z. B. hinsichtlich der Nutzung von Mehrweggeschirr bei öffentlichen Veranstaltungen, 4.) der Aufbau regionaler Wirtschaftsbündnisse, z. B. zur Unterstützung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen oder Mehrwegsystemen, sowie 5.) der Vollzug. Die nationale Ebene kann mit weiterer Aufklärung und der Gestaltung von Gesetzen die Kommunen bei der Umsetzung von nachhaltigen Stoffkreisläufen unterstützen. Doch zeige sich in der Praxis zum Beispiel, dass das Vorhandensein einer national festgelegten Mehrwegsangebotspflicht nicht ausreiche, um Mehrweg zu etablieren, sondern der Vollzug dieser vor Ort geschehen und geleistet werden muss. Mit welchen Strategien lässt sich in Stadt-Land-Bezügen eine nachhaltige Gewerbeflächenentwicklung erreichen? Vorhaben: Logist.Plus (Prof. Dr. Kim Philip Schumacher, Universität Osnabrück und Patrick Ul-bert, Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Osnabrücker Land) KoOpRegioN (Joanna Skok, Regionalverband Nordschwarzwald und Martina Leucht, Europäisches Institut für Energieforschung) Botschafter: Ulrich Misgeld, UnternehmensNetzwerk Motzener Straße e.V. Moderation: Dr. Uwe Ferber, StadtLand GmbH Logist.Plus Prof. Dr. Kim Philip Schumacher, Universität Osnabrück, und Patrick Ulbert, Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Osnabrücker Land, stellen die Ergebnisse des Projektes Logist.Plus vor. Da es bisher nicht gelungen ist, den Flächenbedarf der Logistikbranche mit Nachhaltigkeitszielen in Einklang zu bringen, zielt Logist.Plus darauf ab, mittels übergreifender Governancestrukturen eine langfristig tragfähige regionale Entwicklung zu ermöglichen. Entwickelt wurden Governance-Instrumente, Empfehlungen zur Flächenentwicklung und Handlungsleitfäden zur nachhaltigen Standortgestaltung. Ebenso wurden Beratungsangebote für Kommunen und Unternehmen erarbeitet und implementiert. Ergebnisse und Erkenntnisse des Projektes sind die Verbesserung des Bodenschutzes auf Bestandsflächen durch die Integration in das betriebliche Nachhaltigkeitsmanagement. Ein interkommunaler Austausch zu strategischer Flächenentwicklung und Ansiedlungspolitik erfolgt bisher kaum. Eine Governance der Flächenentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Belange und Auswirkungen der Logistik sollte daher weiter vorangetrieben werden. Zusätzlich muss die Sensibilisierung von Unternehmen für eine nachhaltige Gestaltung von Betriebsstandorten intensiviert werden. Die Präsentation von Logist.Plus finden Sie hier . Diskussion: Mit Blick auf die Ergebnisse des Projektes wurden vor allem die Standards für nachhaltige Gewerbegebiete in der Diskussion gewürdigt. Trotz unterschiedlicher Vorstellungen der Kommunen setzt der Leitfaden Mindeststandards und ermöglicht eine flexiblere Herangehensweise für dem Umgang mit Bestandsgebieten und die Entwicklung neuer Gewerbe- und Logistikflächen. Auf die Frage nach der Verstetigung der öffentlichen/privaten Anstrengungen wurde die Verankerung einer Koordinationsstelle bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Osnabrück und des Landkreises Steinfurt in Aussicht gestellt. KoOpRegioN Joanna Skok, Regionalverband Nordschwarzwald, und Martina Leucht, Europäisches Institut für Energieforschung, stellen die Ergebnisse des Projektes KoOpRegioN vor. Das Projekt zeigt Möglichkeiten auf, wie historisch gewachsene Interessens- und Konfliktlagen überbrückt und Entscheidungs- und Planungsprozesse für ein im Vergleich zur bisherigen Praxis breiteres Verständnis von Nachhaltigkeit geöffnet werden können. Ziel war es, gemeinsam mit verschiedenen Praxispartner:innen auf regionaler Ebene eine Strategie zu entwickeln, die drei Handlungsbereiche praxisnah miteinander verbindet: Flächenmanagement, Nachhaltigkeit und interkommunale Kooperation. Als konzeptionell-methodischer Rahmen wurde der Ansatz eines integrierten nachhaltigen Gewerbeflächenmanagements (INGFM) entwickelt, der beispielhaft in der Region Nordschwarzwald angewendet wurde. Mit dem systematischen Management von Gewerbeflächen über den ganzen Nutzungszyklus hinweg, also von Flächenausweisung und Planung über Vergabe, Bebauung und Nutzungsphase bis zur Nachnutzung bzw. Rückbau, können Synergieeffekte innerhalb eines Gewerbegebiets identifiziert und gemeinsam mit den ansässigen Betrieben und den kommunalen Akteuren umgesetzt werden. Die Präsentation von KoOpRegioN finden Sie hier . Diskussion: In der Diskussion wird hervorgehoben, dass es außerordentlich schwierig ist, das Thema Nachhaltigkeit mit dem konkreten Handeln der Unternehmen vor Ort zu verknüpfen. Am besten gelang dies noch bei inhabergeführten Unternehmen aus der Region, die als „Pioniere“ für Nachhaltigkeitsinitiativen gewonnen werden konnten. Teilnehmende weisen auf vergleichbare Initiativen in Nordrhein-Westfalen (SDG Scouts) hin. Abschlussworte des Botschafters Ulrich Misgeld: Die Motzener Straße ist eine Gewerbegebiet mit breit gestreuten Eigentumsverhältnissen, welches gemeinsame Nachhaltigkeitsinitiativen ergriffen hat. Beispiele sind ein betriebsübergreifendes Logistikkonzept für die Anlieferung aller Unternehmen durch einen Spediteur, ein Klimaschutzkonzept und eine gemeinsame Personalstelle für das Gebietsmanagement. Erneuerbare Energien waren von Beginn an ein Thema. Vor drei Jahren wurde ein Grünes Kraftwerk eröffnet – eine Zusammenfassung von 15 Unternehmen und deren Energie- und Wärmeströme. Die beteiligten Firmen produzieren 45% ihres Bedarfes selber. Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgt mittels aktiver Kommunikation beispielweise durch Straßenfeste. Erfolgsfaktoren aus Sicht abgeschlossener Vorhaben der 1. Förderphase und Statements der Botschafter:innen aus den Themenräumen Moderiertes Gespräch mit Dr. Silke Karcher, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Dr. Rupert Kawka, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Ulrich Misgeld, UnternehmensNetzwerk Motzener Straße e.V. Wie kann es in Stadt-Land-Beziehungen kooperativ gerechter werden, Herr Dr. Kawka? Was haben sie für das BBSR mitgenommen? Dr. Kawka: Territoriale Kohäsion ist ein Begriff der EU. Hier ist regionale Kohäsion entstanden. Es ist gut, dass das Thema Stadt-Land-Beziehungen wieder aufgegriffen wurde. Mit dem Thema Gerechtigkeit hat man sich dabei in der Vergangenheit nicht befasst. Mit Gerechtigkeit ist auch eine Form der Governance verbunden – auch das gab es damals nicht. Ohne Kooperation kann man Regionalentwicklung und -planung heute nicht mehr denken. Wir müssen in Verbindlichkeiten kommen, oder? Dr. Kawka: Ja, es gibt viele Ansätze, aber noch zu wenig Absorptionsfähigkeit. Diese müssen wir stärken mit der Fragestellung, wie man die Regelförderung besser nutzen kann. Welche Relevanz hat Kreislaufwirtschaft, Frau Dr. Karcher, und wie kann man sie in Stadt-Land-Beziehungen fördern? Dr. Karcher: Die Frage lautet, was ist die Vision? Es gibt da zwei Punkte: Ressourcenschonung und Schadstoffausschleusung. Dafür gibt es einen Rechtsrahmen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene. Dann geschieht aber noch ganz viel regional, vor Ort. Am Thema Bauabfälle zeigt sich, was man auf lokaler Ebene tun kann: man kann vorschreiben, dass Bauabfälle nicht anfallen. Dieses kann in kommunalen Satzungen verankert und in regionalen Wirtschaftsbündnissen umgesetzt werden. Ähnlich verhält es sich mit einer Mehrweg-Angebotspflicht, die man auf lokaler Ebene umsetzen müsste. Wie kann nachhaltige Gewerbeflächenentwicklung kooperativ umgesetzt werden, Herr Misgeld? Ist Nachhaltigkeit Hürde oder Innovation? Misgeld: Nachhaltigkeit ist ein Anreiz. Unternehmen setzen damit z. B. ihre Lieferanten unter Druck. Ein Erfolgsfaktor in Gewerbegebieten lautet, das Gebietsmanagement vor dem Thema Nachhaltigkeit in den Blick zu nehmen. Im Rahmen des Gebietsmanagements kann das Klimaschutzgesetz in Teilprojekten abgearbeitet und so Nachhaltigkeit definiert werden. Wie lassen sich die Forschungsergebnisse umsetzen? Misgeld: Entscheidend ist, ein qualitatives Gebietsmanagement zu stärken. Dr. Karcher: Man sollte die Verantwortung vor Ort stärken – und die Verantwortung muss vor Ort übernommen werden. Außerdem sollte eine Vernetzung früher und stärker erfolgen, um Doppelstrukturen und die parallele Entwicklung benötigter Instrumente zu vermeiden und stattdessen gemeinsam ähnliche Tools zu verwenden. Dr. Kawka: Nachhaltigkeit braucht eine Verstetigung in der Region. Das ist es eine Frage der Kommunikation, die andere, vielfältigere Formen neben der klassische Ergebnispräsentation braucht. Erfolgreiche Projekte sollten über das Bundesgebiet hinweg sichtbar gemacht werden. Abschlussworte und Worte aus dem Publikum: Misgeld: Es gibt eine Begeisterung für den Ansatz „on the ground“. Die Wirkmacht der Kommunen liegt vor Ort – nur dort kann der Funke entfacht werden. Dr. Kawka: Man sollte Stadt-Land-Partnerschaften entdecken, wo man noch nicht danach sucht, z. B. in Regiostädten, in Mittel- und Kleinstädten. Dr. Karcher: Stadt-Land-Partnerschaften brauchen die bislang noch wenig vorhandenen Belege und die Wissenschaft liefert diese. Aus dem Publikum: Die Evidenzbasis ist geschaffen, um die Zusammenarbeit von Stadt und Land zu verbessern. Aber es braucht ein legitimiertes Gremium, das eine Handlungsmacht und Umsetzungskompetenz entwickeln kann. Interaktive Präsentation des Autor:innenpaares des Stadt-Land-Bestsellers „Zwischen Welten“ Juli Zeh und Simon Urban Den Abschluss dieses Tages bildet ein Austausch zwischen Juli Zeh und Simon Urban zu den Themen Kommunikation, Sprachlosigkeit und Aggression im Kontext von Stadt-Land-Beziehungen. Dieses illustre Format ist geprägt durch einen munteren Schlagabtausch zwischen den zwei Autor:innen zu ihren Erlebnissen und Beobachtungen vom urbanen und ländlichen Leben. Zwischendurch lesen sie Passagen aus ihrem Buch „Zwischen Welten“, um am Ende das Publikum in die Diskussion einzubeziehen. Moderiertes Gespräch mit Christian Bodensteiner, Projektträger Jülich Dr. Christian Strauß, Projektträger Jülich Als Vertreter des Projektträgers würdigen Christian Bodensteiner und Dr. Christian Strauß die gute Zusammenarbeit der Projekte und des Querschnittsvorhabens in den vergangenen Jahren. Es wird herausgestellt, dass die Fördermaßnahme „Stadt-Land-Plus“ durch das transdisziplinäre Forschungsformat und die aktive Rolle der Praxispartner:innen Ergebnisse und Innovationen sowohl auf wissenschaftlicher als auch auf regionalpolitischer Ebene einbringt. Damit wurden die Grundlagen für erfolgreiche Stadt-Land-Kooperationen in Deutschland gelegt. Vorstellung eines Memorandums mit Empfehlungen der Vorhaben der Stadt-Land-Plus-Fördermaßnahme Prof. Dr. Wolfgang Köck, Department Umwelt- und Planungsrecht am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ Dr. Michael Melzer, Institut Raum & Energie Das Memorandum formuliert zehn zentrale rechtliche Hürden in den Clustern Ressourcenschutz und -kreisläufe, Raumordnung und Baurecht sowie Vergaberecht und Fördersystematik. Hierzu werden die jeweiligen Herausforderungen, der Rechtsrahmen und die möglichen rechtlichen Anpassungsansätze beschrieben. Dabei ist unstrittig, dass einige der vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten ihrerseits durchaus konfliktbeladen sind. Mit den Diskussionen zwischen den Verbundvorhaben und der rechtlichen Expertise ist die Thematik zwar kompetent aufbereitet, für die Realisierung von Lösungen sind aber noch weitere Untersuchungen und vielfältige politische Abstimmungsprozesse erforderlich. Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, die Thematik und die Erkenntnisse der Fördermaßnahme sowohl in die Fachöffentlichkeit als auch in die Politik zu transferieren. Das Memorandum finden Sie hier . Welche Impulse kann eine regionale Ernährungswirtschaft für eine nachhaltige Landwirtschaft und zugleich ein besseres Stadt-Land-Verhältnis setzen? Vorhaben: KOPOS (Sebastian Rogga, Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V., Annabella Jakab, Netzwerk Flächensicherung e.V. und Wolfgang Hees, Wir bündeln Bio! & selbstständiger Landwirt) OLGA (Anke Hahn, Stadt Dresden und Sabrina Röttger, Umweltzentrum Dresden Botschafterin: Dr. Christa Standecker, Europäische Metropolregion Nürnberg/stellvertr. Sprecherin Initiativkreis Europäische Metropolregionen Moderation: Dr. Uwe Ferber, StadtLand GmbH KOPOS Sebastian Rogga, Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V., und Annabella Jakab, Netzwerk Flächensicherung e.V., stellen die Ergebnisse des Projektes KOPOS vor. Das Projekt KOPOS entwickelte und erprobte innovative Kooperationsansätze für eine nachhaltige und regionale Nahrungsversorgung. Dies geschah anhand zweier zentraler Herausforderungen: kurze Wertschöpfungsketten und Zugang zu Land. In Freiburg wurde eine neue Infrastruktur am Großmarkt etabliert, die kleinere bio-regionale Produzent:innen mit der städtischen Außer-Haus-Versorgung vernetzt. Der Marktplatz „Wir bündeln Bio!“ schließt eine Lücke, die der Biogroßhandel bislang nicht abdeckte. In Berlin-Brandenburg konzentrierte sich die Forschung auf den „Zugang zu Land“. Neben der Analyse struktureller Defizite, wie der Verpachtungspraxis von Kommunen, wurden Handlungsempfehlungen (KOPOS BIG-5) sowie der Entwurf einer beratenden „Flächenvergabeagentur“ erarbeitet. Zudem wurde das kooperative Geschäftsmodell „Tiny-Farms“ weiterentwickelt, das für Quereinsteiger:innen den Einstieg in die Landwirtschaft erleichtert. Die Präsentationsfolien von KOPOS finden Sie hier . Diskussion: Können die Ergebnisse des Projektes kostendeckend umgesetzt werden? In den ersten Jahren durch viele Investitionen für Werbung und Ähnliches nicht. Aber durch den nahen Kontakt zur Schule und die Regelung „30% Biowaren an Schulen“ haben wir den Einstieg in den Markt geschafft. Wurden Schulen und Kindertagesstätten mitgedacht? In Leipzig wurde lange über einen Kommunalen Caterer gesprochen. Das ist aber gescheitert. „Jein“, da große Caterer die kleinen vertreiben. Wir bedienen 500 bis 600 Portionen und setzen auf kurze Lieferketten nach dem EU-Vergaberecht. Es gab auch Pilotprojekte, in Freiburg 5 und in Brandenburg 5, wo Kindertagesstätten beliefert wurden. Eines dieser Projekte hat sich verstetigt. Wo liegen die Flächen der TinyFarms? Die TinyFams selber wollen gerne stadtnah liegen, haben aber häufig nicht die Möglichkeit, die neuen Standorte zu entwickeln. Sie wachsen langsam, aber stetig. OLGA Anke Hahn, Stadt Dresden, und Sabrina Röttger, Umweltzentrum Dresden, stellen dar, wie im Projekt nachhaltige Landnutzungsansätze, insbesondere mikroklimatische Effekte von gewässernahen agroforstlichen Nutzungen, und deren regionale Wertschöpfungsoptionen untersucht und umgesetzt wurden. OLGA etablierte darüber hinaus ausgewählte Stadt-Land-Kooperationen in der Land- und Ernährungswirtschaft bei der Schaffung von neuen Produkten sowie Anbau-, Verarbeitungs- und Vermarktungswegen, insbesondere mit Hülsenfrüchten aus der Region. In Zusammenarbeit mit einem Landwirtschaftsbetrieb konnte durch das Projekt ein 1 ha großes Agroforstsystem mit 3.500 Pappeln auf Ackerland vor den Toren Dresdens etabliert werden. Durch OLGA wurde außerdem ein neues Produkt aus Hülsenfrüchten kreiert: Die Dresdner Bio-Falafel aus sächsischen Linsen wurde durch die Kooperation zwischen einem Linsen-Landwirt in Mittelsachsen und dem Catering-Unternehmen Zaituna geschaffen und erfährt reißenden Absatz – ob bei Dresdner Stadtteilfesten, der Leipziger Food Messe “Iss Gut!” oder bei den sächsischen Bio-Erlebnistagen. Die Präsentation von OLGA finden Sie hier . Diskussion: Gibt es in Dresden eine:n Wertschöpfungsmanager:in und wenn nicht, wäre dies nicht empfehlenswert? Nein, leider nicht. Dies wäre aber sehr hilfreich. Es wurde daher über andere Institutionen versucht, diese Aufgabe zu erfüllen. Wie hoch war der Forstanteil bei den AgriForstSystemen für die Energieproduktion? Das wurde den Landwirten freigestellt, aber hier gibt es viele Möglichkeiten: Obstanbau oder Bauholzproduktion oder auch Hackschnitzel-Produktion. Abschlussworte der Botschafterin Dr. Christa Standecker: Dr. Christa Standecker stellt kurz die Europäische Metropolregion Nürnberg und deren Aktivitäten im Rahmen von Stadt-Land-Plus vor. Mit dem Projekt REPROLA ist es ebenso wie in OLGA und KOPOS gelungen, regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen und hierfür ein stabiles Akteursnetzwerk zu etablieren. Das Thema Ernährungssicherheit und Flächensicherung ist damit zum festen Bestandteil der Aktivitäten in den Stadt-Land-Plus-Pilotregionen avanciert. Mit dem Netzwerk der Deutschen Metropolregionen ist die Veröffentlichung eines gemeinsamen Diskussionspapiers zum Thema „Ernährungssicherheit“ geplant. Dies wird von Frau Dr. Standecker unterstützt, die sich dafür einsetzt, das Thema Fläche mit dem Thema Ernährungssicherheit eng zu verknüpfen und hierdurch deutlich mehr an Gehör und Unterstützung zu finden. Wie lassen sich die unterschiedlichen Qualitäten von Stadt und Land zu einem hochwertigen regionalen Zukunftsraum bündeln? Vorhaben: DAZWISCHEN (Prof. Dr. Dietwald Gruehn, TU Dortmund und Steffen Rosier, Stadt Düren) und NEILA (Katharina Fesel, TU Dortmund und Julia Zendel, Bundesstadt Bonn) Botschafter: Bernhard Faller, vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Moderation: Lutke Blecken, Institut Raum & Energie Dieser Themenraum steht unter der Leitfrage, wie sich die unterschiedlichen Qualitäten von Stadt und Land zu einem hochwertigen regionalen Zukunftsraum bündeln lassen. Ausgangsüberlegung dabei ist, dass Stadt und Land mit ihren Unterschieden sich gegenseitig ergänzen, aufeinander angewiesen und miteinander verbunden sind. Beispielhaft für die Unterschiede stehen in diesem Themenraum sehr plakativ einerseits die Naturnähe und andererseits die Urbanität. Die entscheidende Frage ist, wie diese unterschiedlichen Qualitäten und Potenziale zu einem gemeinsamen hochwertigen regionalen Zukunftsraum gebündelt werden können. Diese Frage betrifft auch das Handlungsfeld der Siedlungs- und Freiraumentwicklung. Dabei sind unterschiedliche Spannungsverhältnisse zu berücksichtigen: z. B. die Zielsetzung einer sparsamen Flächenentwicklung bei teilweise fehlendem Wohnraum in Ballungsgebieten, aber verfügbaren Potenzialen in periphereren Teilregionen, oder Fragen einer regionalen Gerechtigkeit und eines regionalen Ausgleichs von Lasten und Nutzen. So zeigt sich in der Praxis, dass große Hürden bei einer regionalen Betrachtung der Siedlungsentwicklung zu überwinden sind, was die Entwicklung eines gemeinsamen Zukunftsraumes erschwert. In der Fördermaßnahme Stadt-Land-Plus haben sich mehrere der Projekte mit diesen Fragestellungen befasst und wichtige Impulse geliefert. Daraus wurden Reformvorschläge entwickelt, die sich in der Reformagenda wiederfinden. Vor diesem Hintergrund wird der Blick auf zwei dieser Vorhaben geworfen: DAZWISCHEN und NEILA haben sich beide mit einem interkommunalen Land- und Flächenmanagement beschäftigt. DAZWISCHEN Prof. Dr. Gruehn, TU Dortmund, vom Vorhaben DAZWISCHEN führt aus, dass das Projektgebiet zwischen der Schiene Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen liegt. Es handelt sich dabei um einen uralten germanischen Kulturraum, was einen Hinweis auf die Qualität des ländlichen Raumes gibt. Heute ist dieser Raum völlig überprägt von der Braunkohlenutzung. Der bevorstehende Strukturwandel war daher ein Thema ebenso wie der Siedlungsdruck aus Köln, Düsseldorf und Bonn und die dadurch verstärkte Nachfrage in dieser Region. Das von der Zukunftsagentur betriebene Rauminformationssystem (RIS) beinhaltet u. a. ökonomische und soziale Daten. So lässt sich sehen, wo die Hotspots der Siedlungsentwicklung sein werden und wo der Freiraum qualitätvoll entwickelt werden kann. Steffen Rosier, Stadt Düren, führt aus, dass für die Stadt Düren und den Landkreis Euskirchen Entwicklungsprofile erstellt wurden, denen eine SWOT-Analyse vorausging. Die Entwicklungsprofile gingen in Handlungsstrategien über. Dabei lag im Kreis Euskirchen das Thema Nachhaltigkeit und in Düren der Flächennutzungsplan im Fokus. Mit Blick aus der Praxis war der Prozess des Projektes spannend. Insbesondere war interessant, wie man den Prozess mit bestehenden Strategien verknüpfen und Akteur:innen-Beteiligung und -Einbindung initiieren und umsetzen kann. Wichtig dabei ist, dass es Personalmittel für die Durchführung braucht. Außerdem braucht es eine realistische Herangehensweise, um die Forschungsergebnisse auf die Ebene der täglichen Arbeit der Beteiligten herunterzubrechen. Das RIS war vor allem als Bewertungsinstrument hilfreich. Außerdem war die multihierarchische Betrachtungsweise hilfreich und sinnvoll, weil es Unterschiede gibt, was Kreisen und Städten im Kontext der Umsetzung möglich ist. Es gibt jedoch auch administrative Grenzen, was bei solch einer Analyse aber erstmal ausgeblendet werden muss. Die Präsentation von DAZWISCHEN finden Sie hier . Diskussion: Im Rahmen von RIS wurde ein Raum aus einer bestimmten Problemsicht geschaffen, wofür zunächst auf der Gesamtraumebene, wo verschiedene Akteur:innen und Strukturen existieren, Daten gesammelt wurden. Sodann folgte eine Detaillierung, im Rahmen dessen Probleme für die Stadt Düren und den Landkreis Euskirchen identifiziert wurden. Dieses Vorgehen beschreibt den Begriff „multihierarchisch“. Im Sinne einer Transparenz sind all diese gesammelten Informationen in RIS enthalten und dort für alle einsehbar und nachvollziehbar. Mit der Erstautorenschaft der Akteur:innen wurden zudem viele Publikationen veröffentlicht, u. a. auch in internationalen Journals. Die Übertragbarkeit von RIS ist weniger ein technisches Problem als vielmehr eine Frage der Trägerschaft. Will man das Produkt übertragen, gilt es vor allem, einen Träger mit Kompetenzen, Mitteln und Ressourcen zu finden - aus technischer Sicht gestaltet es sich einfach. Der Flächennutzungsplan wurde mit der Politik diskutiert und in einer 2. Runde mit dem Wohnungsmarkt rückgekoppelt. Daraus wurde der Pfad entwickelt, sich mit der Innenentwicklung auseinanderzusetzen. RIS hat den Mehrwert, das Programm in Rahmen von Beteiligungsprozessen nutzen zu können. Das Programm bietet die Möglichkeit, einzelne Analysefelder zu filtern. Diese Wirkungsanalyse gab es bisher nicht. RIS hat den Mehrwert, dass sich sehen lässt, wo es bestimmte Vorgänge aufgrund der Wertigkeit der Räume gibt. Damit lassen sich Maßnahmen fortan besser abwägen in dem Sinne, dass der Gesamtraum davon profitiert. Außerdem lassen sich mit Hilfe von RIS Verflechtungen besser erkennen. Ferner wäre es sinnvoll, die Universitäten besser mit Grundmitteln auszustatten, um weniger Anträge im kompetitiven Bereich schreiben zu müssen. Hier gab es eine Lenkungswirkung der Förderung: es wäre sonst nicht zu dieser Kooperation gekommen. Zudem konnte hier die informelle Ebene eingebunden werden, was für alle Beteiligten sinnvoll ist. Diesen Mehrwert hätte die Universität allein nicht generieren können. NEILA Katharina Fesel, TU Dortmund, vom Vorhaben NEILA erläutert, dass es sich bei der :rak-Region um einen Kooperationsraum handelt, der sich über zwei Bundesländer erstreckt. Die :rak-Region ist von unterschiedlichen Herausforderungen geprägt. Als Beispiele hierfür seien steigende Bodenpreise und Mieten oder ein Druck auf das Umland versus ländliche Räume, die nicht weiter wachsen wollen, der Klimawandel und die notwendige Anpassung daran genannt. Das Projekt NEILA stellte sich die Frage, welche Instrumente es für einen Stadt-Land-Ausgleich gibt. Im 1. Schritt wurde dafür ein gemeinschaftlicher Kriterienkatalog entwickelt. Die dort genannten Eignungskriterien wurden von Gremien, in denen u. a. Bürgermeister:innen vertreten waren, freigegeben. In einem 2. Schritt ging man der Frage nach, welches Konfliktpotential in der Aktivierung der Flächen liegt, um im 3. Schritt das ermittelte Angebot dem Bedarf gegenüber zu stellen. Auf diese Weise wurde ein regionales Dichtekonzept mit potentiellen Entwicklungsflächen erarbeitet. NEILA folgte dabei dem Prinzip, „sich gegenseitig in die Karten zu schauen“. Die so entstandene gemeinsame Wissensgrundlage ermöglichte es, in den Dialog zu treten. Dabei ist NEILA ein informelles Projekt – bindungswirksam wird es erst, wenn Planer:innen die Ergebnisse in die Planung integrieren. Dafür braucht es einen Dialog und auch monetäre Anreize. Sinnvoll ist es zudem, regionale Akteur:innen zu installieren, die den Zukunftsraum gestalten und nicht nur verwalten. Julia Zendel, Bundesstadt Bonn, berichtet, dass der Fachaustausch im Projekt so intensiv war, wie es ihn zuvor nicht gab. Außerdem sind die von NEILA entwickelten Tools enorm hilfreich. So zeigt beispielsweise das Dichtekonzept, dass alle Angst vor Dichte haben, aber es diese Dichte schon längst gibt. Durch das Siedlungs- und Flächentool hat man das Thema Dichte nun regionsweit abgeglichen. Mit Hilfe des Bilanzierungstools lässt sich aufzeigen, dass z. B. einzelne Flächen nicht aus dem Blick genommen werden können. Zu den Herausforderungen des Projektes NEILA gehört die Kommunalwahl im nächsten Jahr und das dadurch bedingte Kirchturmdenken einiger Beteiligter. Eine verbindliche regionale Entscheidungseinheit würde da helfen, um zu vermeiden, dass solch etwas immer wieder bei Wahlen passiert. Ferner muss das :rak eine neue Struktur finden. Dabei können die Ergebnisse von NEILA helfen. Die Präsentation von NEILA finden Sie hier . Diskussion: Es kam die Frage ob auch untergenutzte Flächen oder Leerstandsflächen in die Bewertung mit einbezogen wurden. Hierzu ist zu sagen, dass NEILA in der 1. Phase nicht in die Innenentwicklung gegangen ist. Dank der Projektverlängerung beginnt das jetzt mit der Fragestellung, wie sozio-ökologische Verdichtung aussehen kann. Ein Monitoring, welche identifizierten Flächen nun genutzt werden, existiert derzeit noch nicht, zumal es das Tool erst seit knapp 1 Jahr gibt. Aktuell finden daher Interviews vor Ort statt, um einen Überblick bezüglich der Umsetzung zu erhalten, da nicht jede:r die Angaben im Tool einpflegt. Mehrere Eigentümer:innen bedeuten potentiell mehr Konflikt. NEILA hat die Eigentümer:innen lediglich zur Kenntnis genommen als Information für das Tool. Zur Frage, warum nicht die Regionalplanung den :rak-Zuschnitt vornimmt, ist zu sagen, dass NEILA den Diskurs beeinflusst und das Konzept entwickelt hat – das ist das, was bleibt. Abschlussworte des Botschafters Bernd Faller: Bernd Faller führt aus, dass im Rahmen dieser Vorhaben mit wissenschaftlichen Mitteln, die begrenzt sind, versucht wurde, auf politische Entscheidungen der Siedlungs- und Flächenplanung Einfluss zu nehmen. Dabei bewegt man sich in einem großen Konflikt: es müsste eine regionale Steuerung geben. Es ist evident, dass dem so ist, aber die Kommunen sind für die Siedlungsplanung zuständig – und die Planungshoheit der Kommunen ist eine heilige Kuh. In diesem Spagat bewegt sich somit alles. Es gibt eine Fehlsteuerung in der Planung, die es zu beeinflussen gilt. Dafür braucht es ein 4-Stufen-Modell: Stufe 0: Stufe 0 ist die Stufe der Regionalplanung. Sie ist aber nur Ordnungsinstrument und nicht Entwicklungsinstrument und daher sehr begrenzt. Sie hat somit ein gutes Bremspedal, aber kein Gaspedal. Die Regionalplanung kann jedoch nicht so eng sein, dass sie die kommunale Entwicklungsplanung beeinflussen kann. Stufe 1: Die Stufe 1 ist die gute wissenschaftliche Basis, um dadurch lokale Entscheidungen zu beeinflussen. Die institutionell verankerten Interessen der Kommunen sind aber im Zweifel stärker als die wissenschaftlichen Ergebnisse. Stufe 2: Die Stufe 2 ist die programmatisch justierte Unterstützung besonders guter Vorhaben. Es werden die Projekte unterstützt, die in die Programme passen. Die regionalen Instrumente sind aber oft zu schwach, um diese Steuerung auszuführen und stringent zu leiten. Daher braucht es Stufe 3. Stufe 3: Stufe 3 sind Bund-Länder-Programme der Raumordnung. Der Bund schiebt etwas an und es hat lokale Wirkungen. In der Schweiz gibt es das Agglomerationsprogramm. Dieses ist nur von der Logik her übertragbar, aber dennoch lohnenswert, sich anzusehen. Das Agglomerationsprogramm führt in der Schweiz u. a. zu informellem Austausch, weil dieser nötig und erforderlich ist. Welche Nachhaltigkeitsziele helfen zur Überwindung von Gegensätzen zwischen Stadt und Land? Welche SDGs müssen adressiert werden? Vorhaben: NaTourHuKi (Prof. Dr. Jörg Dettmar, TU Darmstadt) SUSTIL (Jannis Pfendtner-Heise, Leuphana Universität Lüneburg und Pia Wiebe, Hansestadt Lüneburg) Botschafter: Oliver Haubner, Bertelsmann Stiftung Moderation: Nadine Pannicke-Prochnow, Umweltbundesamt 2015 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Agenda 2030 und die darin enthaltenen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals = SDGs). Seither fungieren die 17 Ziele mit 169 Unterzielen als Rahmen für eine nachhaltige Entwicklung, indem sie zur Förderung von nachhaltigem Frieden und Wohlstand sowie zum Schutz unseres Planeten beitragen. Zudem fördern die Ziele ein vernetztes Verständnis für verschiedene ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeitsherausforderungen und bieten einen ganzheitlichen Ansatz zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Demzufolge sollen alle Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung überall und gleichzeitig angegangen werden, denn die Ziele sind in vielfacher Weise miteinander verknüpft und können nicht isoliert betrachtet oder umgesetzt werden. Alle Ziele gelten für alle Länder. Die Verantwortung für die Umsetzung der Ziele liegt also sowohl auf internationaler Ebene als auch im Inland auf allen räumlichen Ebenen. Gleichzeitig bereitet die Allgemeingültigkeit aber auch Schwierigkeiten in der Umsetzung: So wird kritisiert, dass die „Flughöhe“ der SDGs für Regionen und Kommunen oftmals zu hoch sei oder einzelne Ziele teilweise als nicht zutreffend oder relevant für die Regionen Deutschlands an-gesehen werden. Was die einzelnen SDGs für die deutschen Regionen und Kommunen bedeuten und was daran für die Umsetzung in Deutschland relevant ist, wurde bislang nicht konkret formuliert. Aber nachhaltige Entwicklung erfordert eine regionale Umsetzung! Nachhaltige Entwicklung kann nur vor Ort von der Theorie zur Praxis werden, daher sind Kommunen und einzelne Gemeinden gefragt, egal ob städtisch, suburban oder ländlich. Vielfältige inhaltliche Verknüpfungen der SDGs haben auch enge räumliche Verknüpfungen von Teilräumen zur Folge. Dies erfordert nicht nur aus inhaltlicher Perspektive eine ganzheitliche Herangehensweise, sondern auch eine räumlich vernetzte und integrierte Betrachtung von städtischen und ländlichen Gebieten in einer Region: Je konkreter die Umsetzung der 17 SDGs angegangen wird, desto deutlicher werden die Wechselbeziehungen und Abhängigkeiten sowie Zielkonflikte zwischen den einzelnen SDGs. Da jede Region eigene Anforderungen und Ziele sowie Talente und Widerstände mitbringt, sind pauschale Lösungen nicht zielführend. Die Umsetzung der SDGs wird für jede Region oder Kommune sehr individuell sein. Für ein zielführendes Vorgehen braucht es eine Unterstützung bei der Übersetzung und Übertragung der global gültigen SDGs auf die regionale Ebene, eine „Schablone“ für die Herangehensweise und Best-Practice-Beispiele. Daraus ergeben sich aber auch differenziertere Fragestellungen: Was kennzeichnet überhaupt nachhaltige regionale Entwicklung? Wie kann eine nachhaltige regionale Entwicklung durch Stadt-Land-Partnerschaften unterstützt werden? Was kennzeichnet nachhaltige Beziehungen zwischen Stadt und Land? NaTourHuKi Das Verbundvorhaben NaTourHuKi ist über das Thema nachhaltiger Tourismus und Naherholung mit den SDGs verbunden. Prof. Dr. Jörg Dettmar stellt in seinem Impuls die Ergebnisse des Verbundvorhabens vor und geht auf diese Verbindung ein. Im Verbundvorhaben wurde die Regionalparkroute im Main-Kinzig-Tal als Rückgrat für eine Naherholungsplanung genutzt. Dabei traten verschiedene Konfliktfelder zu Tage, da die anliegenden Städte und Gemeinden zwar Naherholung brauchen, aber im Regionalpark wenig Fläche dafür vorhanden ist. Auch die Naturschutzverbände befürchten teilweise nachteilige Auswirkungen auf die Natur durch die Erweiterung der Naherholung, denn stellenweise zeigte sich bereits, dass die wichtigen Auenökosysteme durch unachtsame Tourist:innen und Naherholungssuchende gefährdet werden. Im Projekt NaTourHuKi wurden zwischen den verschiedenen Raumnutzenden Gespräche initiiert und Synergien gefunden. So wurden z. B. Engpässe bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durch die Aufwertung von Wasserwegen und Naturräumen in Verbindung mit einer Erholungsinfrastruktur und inklusiven Bildungsangeboten im Auenraum verringert. Diese Aktivitäten wurden durch die Etablierung eines Nachhaltigkeitsrates mit Blick auf Tourismus und Naherholung im Main-Kinzig-Kreis verstetigt. Das ist eine Besonderheit, denn die gezielte Steuerung von Erholungsinfrastruktur ist außerhalb von Tourismusgebieten nicht vorhanden und wird nun langfristig durch den Nachhaltigkeitsrat umgesetzt. Gleichzeitig ist das Thema Tourismus und Erholung ein gute Möglichkeit, Nachhaltigkeit in die Fläche zu bringen, da Erholungsinfrastrukturen gern gesehene Prestigeprojekte von Bürgermeister:innen sind, in denen Umwelt- und Naturschutz greif- und erlebbar integriert werden kann. Die SDGs für diese Arbeit auf Regional- bzw. Kommunalebene herunterzubrechen ist möglich, mindestens im Bereich des Tourismus, da es für die Verbindung von SDGs und Tourismus schon viele Vorarbeiten gibt. Um die Erfolge zu messen, wird durch den Nachhaltigkeitsrat im Main-Kinzig-Kreis eine regelmäßige Prüfung verschiedener Indikatoren, die an 10 Themen angepasst sind, durchgeführt. Indikatoren sind für die Darstellung und Vermittlung der SDGs ein wichtiges Mittel. Weiterhin wurde durch die Vertreter:innen des Verbundvorhabens NaTourHuKi betont, dass es einen langen Atem benötigt, eine Idee oder ein Wording zu finden und auch zu verfolgen. Zu oft werden zwar ähnliche Pläne nach einigen Jahren weiterverfolgt, aber durch neue Namensgebungen verändert und damit intransparent für die Bevölkerung. Außerdem zeigte sich im Projekt, dass der suburbane Raum ein sehr wichtiger Raum für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele ist. Die Präsentation von NaTourHuKi finden Sie hier . SUSTIL Jannis Pfendtner-Heise erklärt in seinem Impuls, dass im Verbundvorhaben SUSTIL die SDGs leitend waren. Das Verbundvorhaben umfasste sehr verschiedene Partner, z.B. aus dem Handwerk, die lokale Vertretung des BUND, Landkreise, Forschung u. a. Grundlegend für die Herangehensweise war eine formative Szenarioanalyse. Zwei Szenarien wurden erarbeitet: Im Jahr 2040 sind die Stadt Lüneburg und der Landkreis Lüneburg im Gleichgewicht. Im Jahr 2040 besteht zwischen Stadt und den einzelnen Kommunen des Landkreises Konkurrenz. In Workshops wurde mit Hilfe der Szenarien herausgearbeitet, was kleinräumig jeweils benötigt wird. So wurde für die Stadt Lüneburg eine Potenzialkarte für Geschosshöhen entwickelt, die eine erste Grundlage bieten kann, die Potenziale für Gebäudeaufstockungen zu eruieren, um den starken Zuzug in Lüneburg ohne weiteren Flächenverbrauch im Umland gerecht zu werden. Für die Stadt Bleckede im Landkreis Lüneburg wurde ein Klimaanpassungsplan erarbeitet, da die Stadt schon negative Folgen des Klimawandels gespürt hat und weitere Auswirkungen fürchtet. Die SDGs wurden dabei für die Kleinräume heruntergebrochen, obwohl sie im ländlichen Raum eher als Belastung wahrgenommen werden. Mit dem richtigen Wording kann dies adressiert werden. Beispielsweise wurde deutlich, dass das Wort „Klimaanpassung“ oft eher negativ bewertet wird, die gleichen Maßnahmen mit Titel „Dorfkernerneuerung“ jedoch akzeptiert oder gar befürwortet werden. Die Präsentation von SUSTIL finden Sie hier . Diskussion: Im Verlauf der Diskussion wurde herausgestellt, dass Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ein wichtiger Hebel für die Vermittlung der Nachhaltigkeitsziele ist und Selbstermächtigung durch Weiterbildung ermöglicht. Die Bildungsangebote sollten langfristig angelegt sein und beständig wiederholt werden. Zudem spielen regionale Steuerungsmöglichkeiten unter Beibehaltung der kommunalen Planungshoheit eine wichtige Rolle für eine nachhaltige Regionalentwicklung, denn Siedlungsentwicklung erfolgt auf regionaler Ebene, z. B. im Hinblick auf Wohnungsmärkte, Gewerbeflächenmärkte und Verkehr. Insgesamt zeigte sich in den Impulsen und im weiteren Verlauf der Diskussion, dass im Stadt-Land-Kontext nicht einzelne Ziele im Fokus stehen, sondern alle SDGs relevant sind. Um die SDGs in die praktische Umsetzung zu bringen, sollten diese nicht als etwas Neues und Abstraktes verstanden oder als separate zusätzliche Aufgabe aufgenommen werden, sondern mit bereits laufenden Aktivitäten und Strategien verknüpft bzw. in diese integriert werden. Werden zum Beispiel Kreisentwicklungsstrategien und die SDGs nebeneinandergelegt, wird oftmals sichtbar, dass bereits signifikante Beiträge zu verschiedenen SDGs bzw. deren Unterzielen erbracht werden. Anhand von vorhandenen Strategien, z. B. auch Wasserstrategien oder anderen Teilstrategien, können verschiedene Nachhaltigkeitsziele adressiert und priorisiert sowie Lücken und Handlungsbedarfe identifiziert werden. Über Fragen wie „Was ist schon da?“ und „Was brauchen wir noch?“ können so die Nachhaltigkeitsziele mit den Bedürfnissen, Wünschen und Herausforderungen vor Ort verknüpft und Hürden für die Umsetzung reduziert werden. Abschlussworte des Botschafters Oliver Haubner: Im Anschluss folgte ein Beitrag von Themenbotschafter Oliver Haubner vom Zentrum für Nachhaltige Kommunen der Bertelsmann Stiftung. Herr Haubner fasste die präsentierten Ergebnisse als gute Beispiele für nachhaltige Entwicklung zusammen. Bis heute sei es nicht geschafft worden, die SDGs zum Allgemeingut zu machen, obwohl der Zielhorizont zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsagenda mit dem Jahr 2030 nicht mehr weit entfernt liegt. Die präsentierten Beispiele zeigen jedoch, dass vor Ort bereits in verschiedenen Handlungsfeldern am Erreichen der Ziele gearbeitet wird. Wichtig sei seiner Einschätzung nach vor allem die Messbarkeit und Evidenz, also die Beobachtung des Entwicklungsfortschritts anhand von Indikatoren für die SDGs in Kommunen, an denen diese ihre Maßnahmen und Aktivitäten ausrichten und ggf. nachjustieren können. Außerdem sei es wichtig, Narrative, positive Bilder, Best-Practice-Beispiele und Begriffe zu entwickeln, die sich an den Menschen vor Ort orientieren, wie in beiden Verbundvorhaben geschehen. Auf Basis der Evidenz können Geschichten über die Erreichung der SDGs in den Kommunen erzählt und vermittelt werden und als Vorbilder für andere dienen. Weiterhin ist eine Unterstützung des Transfers wichtig, z. B. mit Veröffentlichungen, wie bspw. die Halbzeitbilanz zur Umsetzung der Agenda 2030 in deutschen Kommunen (Bertelsmann Stiftung und Deutsches Institut für Urbanistik 2023), sowie Informationen und Aufklärung. Diskussion mit Dr. Vera Grimm, Bundesministerium für Bildung und Forschung Katrin Fahrenkrug, Institut Raum & Energie (Moderation) und den Botschafter:innen aus den Themenräumen Bernhard Faller, vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Oliver Haubner, Bertelsmann Stiftung Dr. Christa Standecker, Europäische Metropolregion Nürnberg/stellvertr. Sprecherin Initiativkreis Europäische Metropolregionen sowie Bernd Düsterdiek, Deutscher Städte- und Gemeindebund Heiko Rosenthal, Bürgermeister und Beigeordneter für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport, Stadt Leipzig Wir haben sehr viele Ergebnisse und Produkte, wo sich die Frage des Transfers stellt. Wie können sie als Forschungsministerium den Transfer der Ergebnisse weiter fördern? Dr. Grimm: Indem wir uns in den Haushaltsverhandlungen weiter dafür stark machen und für weitere Förderungen plädieren. Es gibt diese großartigen Forschungsergebnisse, aber auch viele rechtliche Hürden. Da müssen wir konkret bleiben. Es war schwer, die Thematik der SDGs auf der Agenda zu halten. Sind SDGs auf der kommunalen Ebene angekommen? Haubner: Es kommt immer drauf an, in welcher Kommune und welcher Verwaltung wir sind und mit welchen Personen wir sprechen. Die Relevanz wird immer unterschiedlich ausgelegt und das fängt bereits bei der Begrifflichkeit an. Wir haben es nicht geschafft, SDGs zu einem Allgemeingut zu machen. Es ist aber nicht so wichtig, ob Kommunen ihre nachhaltige Entwicklung mit SDGs begründen oder mit der Agenda 2030 erarbeiten. Wir haben viele Instrumente und da ist es wichtiger, dass in diesen Nachhaltigkeit eine Rolle spielt, auch wenn sie nicht mit SDGs betitelt sind. 2021 waren Klimaschutz und Nachhaltigkeit bei einer Befragung von Bürgermeister:innen ganz oben, heute sind die Themen auf Platz 4 gesunken. Brauchen SDGs und Nachhaltigkeit deutlich mehr Stellschrauben und Instrumente? Haubner: Die Angst, dass das Thema immer weiter nach hinten rutscht, besteht. Aber wir haben Hilfsmittel: Sprache und Narrative, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Modellprojekte und Beispiele – das Rad muss nicht neu erfunden werden. Wir haben kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem. Es bedarf einer Finanzausstattung für Kommunen sowie Freiräume. Rosenthal: Es braucht überzeugte Menschen und das auch in der Hausspitze. Man braucht Geduld, einen langen Atem und eine politische Verordnung. Dr. Standecker: Nicht die SDGs, aber das Thema Nachhaltigkeit ist auf der Projektebene angekommen. SDGs müssen nicht immer in den Vordergrund gestellt werden. Stattdessen gilt, einfach mal machen. Düsterdiek: Durch den Gesetzgeber wurden viele Instrumente geschaffen und es gibt unzählige Akteure und Initiativen. Wir sind im „DOING“ und wir müssen von den guten Beispielen lernen. Es muss geschaut werden, was der Nachbar-Landkreis und die Nachbar-Kommune machen. Die große Herausforderung ist der massive Aufgabenzuwachs der Kommunen bei struktureller Unterfinanzierung und bei schwindendem Personalbestand. Faller: Die Unternehmen stellen sich auf Veränderungen ein, aber sie stehen auch vor den Herausforderungen, die Herr Düsterdiek zuvor ansprach. Und wenn nicht alles möglich ist, muss man priorisieren. Kommunen und Akteure brauchen mehr Handlungsspielräume. Wie kommen wir von der freiwilligen Selbstverpflichtung zu mehr Verbindlichkeit? Faller: Eine sinnvolle Siedlungsentwicklung ist regional – Wohnungsmärkte sind regional, Märkte sind regional, Verkehr ist regional. Die Hauptzuständigkeiten sind aber kommunal. Es braucht Steuerungsmöglichkeiten unter Wahrung der kommunalen Planungshoheit. Der Erkenntnistransfer von der regionalen Ebene auf die kommunale Ebene ist zu schwach im Gegensatz zu den institutionellen Verankerungen und Grenzen. Es braucht mehr Gestaltungsmöglichkeiten auf regionaler Ebene. Wie kommen wir in die Verbindlichkeit? Leipzig ist an dieser Stelle gut aufgestellt. Rosenthal: Es ist gelungen mit den Kolleg:innen aus der Region Leipzig, als gewählte Vertreter:innen ihrer Region, auf Augenhöhe zu kommunizieren. Wenn solch ein Miteinander vereinbart wurde, dann funktioniert eine Stadt-Land-Beziehung. Wir haben Gremien und Zweckverbände geschaffen sowie Zweckvereinbarungen getroffen, die dies verbindlich organisieren. Nun schauen wir gemeinsam in der Region, wo regional und städtisch zusammengearbeitet und in der Fläche umgesetzt werden kann. Eine gegenseitige finanzielle Unterstützung ist dabei auch ein wichtiges Thema. Ist das Thema der Ernährungssicherheit das richtige, um die nötigen Impulse zu setzen für ein besseres Stadt-Land-Verhältnis? Dr. Standecker: Das ist ein klares „JA“. Das Thema regionale Ernährungssicherheit wird immer wichtiger und wirkt identitätsstiftend. Wie ordnen sie die Ergebnisse aus „Stadt-Land-Plus“ in die bundesweite Diskussion ein, gerade in dem Thema Stadt-Land-Beziehungen auf der Ebene der Metropolregionen? Dr. Standecker: Wir haben die Aufgabe „Kümmert euch um die Ernährungs- und Landwirtschaft“. Diesen Auftrag akzentuiert eigentlich nur die Metropolregion Nürnberg im Vergleich zu anderen Metropolregionen. Andere Metropolregionen machen Projekte in diesem Bereich, aber leisten diesen umfassenden Auftrag nicht. Trotzdem kümmern sie sich um ökologischen Landbau und Stoffkreisläufe. Es wird in Zukunft einen strategischen Ansatz geben müssen, denn das Thema Ernährungssicherheit wird uns einholen. Wie sollen die Ergebnisse dieser BMBF-Fördermaßnahme stärker in die breite Öffentlichkeit gelangen und wie sollen sie stärker miteinander vernetzt werden? Haubner: Die Bertelsmann Stiftung baut eine digitale Plattform für nachhaltige Kommunen auf, auf der alle greifbaren Projekte einsortiert werden sollen. Die Projekte von „Stadt-Land-Plus“ könnten auf dieser Plattform eingebettet werden. Rosenthal: Es ist stärker darüber nachzudenken, wie solch Ergebnisse wie die von „Stadt-Land-Plus“ verbindlich Eingang in die Kommunen finden. Dafür ist eine aufmerksame Zivilgesellschaft sehr wichtig. Aber das ersetzt nicht Beschlussfassungen und Verwaltungsstellen, die nötig sind. Es braucht ein Instrument zur stärkeren Verbindlichkeit für Fördermittelempfangende. Dr. Standecker: Es braucht politischer Unterstützung und persönliche Ressourcen sind durch die Kommunen einzubinden. Fragen, Abschlussworte und Worte aus dem Publikum: Aus dem Publikum: Eine kontinuierliche Weiterbildung der Verwaltung und der Fachbereiche ist von hoher Bedeutung. Aus dem Publikum: Es wäre gut, wenn wir in vielen Datenpools (z. B. BMBF, Bertelsmann-Stiftung) unsere Forschungsergebnisse verlinken, so dass Kommunen schnell und frei darauf zugreifen können. Aus dem Publikum: Wir haben herausgefunden, dass öffentliche Räumlichkeiten für den Austausch sehr von Vorteil sind. Es braucht mehr Austausch. Dr. Standecker: Stärkere Transferprogramme sind zu unterstützen. Die Umsetzungsprojekte waren ein erster Pilot, aber es braucht mehr, um Realitäten zu schaffen. Vielleicht sollten auch sektorübergreifend finanzierte größere Pilotprojekte umgesetzt und in einem Reallabor einem Realitätstest unterzogen werden. Haubner: Beim Transfer fängt die Arbeit erst an. Es ist keine hundertprozentige Übertragbarkeit möglich, aber eine Orientierung wäre vorteilhaft. Wir müssen nicht immer wieder von vorne beginnen, sondern sollten bereits gewonnen Erkenntnisse stärker nutzen. Düsterdiek: Sektoral haben wir viele Kompetenzzentren mit Berater:innen. Hier gilt es, diese Themen und Ergebnisse stärker zu hinterlegen. Rosenthal: Man muss die Menschen dort abholen, wo sie stehen. Das wird auch nicht durch Kompetenzzentren gelingen. Vielmehr handelt es sich um eine gemeinschaftliche Aufgabe, die Kommunen selbst zu ermächtigen. Dafür sind die Erkenntnisse aus „Stadt-Land-Plus“ stärker und verständlicher an die Kommunen zu kommunizieren. Faller: Wir brauchen eine stärkere gesellschaftliche Debatte darüber, welche Bedeutung konkret verräumlichte Politiken haben. Vieles wird zu stark sektoral betrachtet. Dr. Standecker: Es gilt, die Stadt-Land-Beziehungen zu erforschen. Dr. Vera Grimm, Bundesministerium für Bildung und Forschung Zum Abschluss unterstreicht Frau Dr. Grimm, dass nicht nur gute Produkte geschaffen, sondern auch neue Kommunikationswege etabliert wurden, womit Stadt-Land-Partnerschaften den Schritt zur Praxisreife überwunden haben. Städte, wie z. B. Leipzig, engagieren sich weiter – selbst in schwierigen Zeiten – mit dem Einsatz neuer Personalstellen. Auch im BMBF unterstützt Frau Dr. Grimm Initiativen für weitere Forschungsbegleitung, um die Policy Agenda von „Stadt-Land-Plus“ umzusetzen und rechtliche Hürden zu überwinden.
Naturraum, Lebensraum, Klimaheld: Das Große Moor im Landkreis Gifhorn hat großes Potenzial. Die wertvollen Flächen leiden aber unter den Folgen jahrzehntelanger Entwässerung und intensiver Nutzung. Mehrere Organisationen und Institutionen aus der Region wollen das ändern: Mit dem am 1. Juli 2026 gegründeten „Netzwerk Großes Moor Gifhorn“ sollen Schutz, Wiederherstellung und die nachhaltige Entwicklung des Großen Moores gemeinsam gesichert werden. Die Unterzeichner einer entsprechenden Deklaration hoffen dabei auch auf Zuwachs – schließlich sollen die Menschen der Region durch positive Auswirkungen etwa auf den Hochwasser- und Brandschutz ganz unmittelbar vom Gifhorner „Moor-Revival“ profitieren. Naturraum, Lebensraum, Klimaheld: Das Große Moor im Landkreis Gifhorn hat großes Potenzial. Die wertvollen Flächen leiden aber unter den Folgen jahrzehntelanger Entwässerung und intensiver Nutzung. Mehrere Organisationen und Institutionen aus der Region wollen das ändern: Mit dem am 1. Juli 2026 gegründeten „Netzwerk Großes Moor Gifhorn“ sollen Schutz, Wiederherstellung und die nachhaltige Entwicklung des Großen Moores gemeinsam gesichert werden. Die Unterzeichner einer entsprechenden Deklaration hoffen dabei auch auf Zuwachs – schließlich sollen die Menschen der Region durch positive Auswirkungen etwa auf den Hochwasser- und Brandschutz ganz unmittelbar vom Gifhorner „Moor-Revival“ profitieren. Philipp Raulfs, Landrat des Landkreises Gifhorn, betonte am Rande der Deklarationsunterzeichnung die Bedeutung des Projekts: „Das Große Moor ist ein in der Region beispielloser Naturschatz – ein Schatz mit aktuell allerdings noch großen Problemen. Es stimmt zuversichtlich, wenn heute so viele engagierte Akteure aus Gifhorn und darüber hinaus mit Begeisterung und Tatendrang an einem Strang ziehen. Moore zu schützen und zu erhalten ist eine Investition in die Zukunft unserer Region. Die Wichtigkeit von Mooren ist mir bewusst; Moorschutz startet bereits in den Fließgewässern. Daher bin ich auch gerne bereit, eine Moorpatenschaft zu übernehmen, um für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren.“ Zu den Partnern des neuen Netzwerks gehören der Landkreis Gifhorn, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der Wasser- und Bodenverband Sassenburg, der Förderverein Großes Moor e. V., der NABU Kreisverband Gifhorn e. V., der Natur- und Kultur-Erlebnispfad Großes Moor Gifhorn e. V. sowie die Arbeitsgemeinschaft Fahrradwege in der Gemeinde Sassenburg. Das Projekt wird durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie durch den Regionalverband Großraum Braunschweig gefördert. Moore als Schlüssel für Klima- und Artenschutz Moore als Schlüssel für Klima- und Artenschutz Der Schutz der biologischen Vielfalt und des Klimas zählt zu den zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Moore leisten hierzu einen unverzichtbaren Beitrag. Sie bieten hoch spezialisierten und teilweise stark gefährdeten Tier- und Pflanzenarten einen einzigartigen Lebensraum. Gleichzeitig speichern intakte Moore große Mengen Kohlenstoff dauerhaft im Torf und entziehen damit der Atmosphäre klimaschädliches Kohlendioxid. Hoher unmittelbarer Nutzen für die Bevölkerung Hoher unmittelbarer Nutzen für die Bevölkerung Darüber hinaus können Moore erhebliche Mengen Wasser aufnehmen und speichern, wodurch Moore einen wichtigen Beitrag zum lokalen Wasserhaushalt und zur Klimaanpassung leisten: In Extremsituationen wie Hochwasserlagen und Trockenperioden können sie so unmittelbar zum Schutz der Bevölkerung beitragen, indem sie in regenreichen Phasen andere sensible Landschaftsräume entlasten oder das Risiko von Flächenbränden wirksam reduzieren. Nicht zuletzt sind Moore wertvolle Naturerlebnis- und Naherholungsräume für die Bevölkerung. Sie haben damit verbunden ein großes, bisher aber nur teilweise genutztes Potenzial als Standorte der praktischen Umweltbildung. Gemeinsame Verantwortung für das Große Moor Gemeinsame Verantwortung für das Große Moor Das jetzt gegründete Netzwerk versteht sich als Dialogforum, das die Auswirkungen des Klimawandels auf das Wassermanagement im Großen Moor diskutiert und gemeinsam Lösungen entwickelt. Dabei sollen Naturschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naherholung, Wissenschaft sowie die Flächeneigentümer an einen Tisch gebracht werden. Neben der Konzeption konkreter Projekte ist die Information ein weiteres zentrales Anliegen des auf Wachstum ausgelegten Netzwerks, an dem sich künftig Akteure mit den unterschiedlichsten Hintergründen beteiligen können und sollen. Übergeordnetes Ziel ist die Erhaltung und Wiederherstellung eines naturnahen Wasserhaushalts sowie der moortypischen Lebensräume und Arten. Gleichzeitig soll das Bewusstsein für die Bedeutung des Moorschutzes in der Region gestärkt werden. Innerhalb des Verbundprojekts „Blau-Grüne-Infrastruktur“ mit insgesamt 10 Teilprojekten, nimmt das Teilprojekt „Netzwerk Großes Moor“ eine wichtige Rolle ein, wie Anna Weyde, Erste Verbandsrätin des Regionalverbands Großraum Braunschweig, betonte: „Eine zukunftsfähige, regionsweite Blau-Grüne Infrastruktur lebt von Zusammenarbeit. Sie ist mehr als Flächen und Projekte: gemeinsames Lernen durch Austausch, Kooperation über kommunale Grenzen hinweg und Hinwirken auf ein gemeinsames Ziel. Dieses Netzwerk ist beispielhaft dafür.“ „Niedersachsen ist flächenmäßig Moorland Nr. 1. Hieraus ergibt sich eine besondere Verantwortung beim Moor- und Klimaschutz, die wir aktiv annehmen – zum Beispiel im Rahmen des in den vergangenen Jahren im Landkreis Gifhorn mit unseren Partnern bereits durchgeführten Vernässungsprojekts“, betonte Walter Wimmer, Leiter der NLWKN-Betriebsstelle Süd in Braunschweig. Der Landesbetrieb ist mit über 1.000 Hektar Fläche größter Flächeneigentümer im Naturschutzgebiet Großes Moor und will sich umfangreich im neuen Netzwerk einbringen. Große Herausforderungen erfordern gemeinsames Handeln Große Herausforderungen erfordern gemeinsames Handeln Durch jahrzehntelange Entwässerung und Nutzung sind viele Moore in Niedersachsen stark beeinträchtigt. Dadurch verlieren sie ihre Fähigkeit, Kohlenstoff zu speichern, und werden selbst zu bedeutenden Quellen von Treibhausgasemissionen. Nach aktuellen Schätzungen stammen rund zwölf Prozent der Treibhausgasemissionen Niedersachsens aus entwässerten Mooren. Auch das Große Moor im Landkreis Gifhorn ist von den Folgen früherer Torfgewinnung sowie land- und forstwirtschaftlicher Nutzung geprägt. Obwohl der Torfabbau in den kommenden Jahren ausläuft, sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Funktion des Moores als Kohlenstoffspeicher wiederherzustellen und die Anforderungen des europäischen Natura- 2000-Schutzgebiets umzusetzen. Zwölf Ziele für die Zukunft des Großen Moores Zwölf Ziele für die Zukunft des Großen Moores Mit der unterzeichneten Deklaration verpflichten sich die Netzwerkpartner, gemeinsam an zwölf zentralen Handlungsfeldern zu arbeiten: Von links: Walter Wimmer, Leiter der NLWKN-Betriebsstelle Süd in Braunschweig, Anna Weyde, Erste Verbandsrätin des Regionalverbands Großraum Braunschweig, Kreisrätin und Umweltdezernentin Ute Spieler und Landrat Philipp Raulfs. Foto: Landkreis Gifhor Sommermorgen im Großen Moor bei Gifhorn. Foto: Zietz/NLWKN
Der Landkreis Calw ist traditionell gepraegt vom Kur- und Ferientourismus und steht in juengster Zeit unter starkem Naherholungsdruck aus dem Verdichtungsraum Stuttgart. Das oestliche Kreisgebiet entwickelt sich zunehmend zum Wohngebiet fuer den Verdichtungsraum. Untersuchungen im Landkreis zeigten, dass der Individualverkehr die groessten Belastungen fuer Natur und Umwelt in den Bereichen Fremdenverkehr und Naherholung hervorbringt. Deshalb wurden konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Schadstoffsituation im Verkehrsbereich angesetzt. Ein Nahverkehrssystem, das den Individualverkehr tatsaechlich einschraenken kann, muss nicht nur Befoerderungsmoeglichkeiten anbieten, sondern muss fuer die Nutzer so attraktiv sein, dass sie zum Umsteigen auf oeffentliche Verkehre motiviert werden. Die OEPNV-Planung der Kommunalentwicklung fuer den Landkreis Calw kombiniert drei Elemente: 1. Werktagsverkehre, die fuer alle Lebensbereiche (Arbeit, Freizeit, Ausbildung, Versorgung) nutzbar sind (Liniennetz, Tarifsystem, Verkehrsgemeinschaft). 2. Freizeitverkehre, die gleichzeitig neue Freizeitaktivitaeten eroeffnen (Wandern, Skiwandern mit dem Bus, Strecken statt Rundwege, themenorientierte Wanderungen). 3. Begleitmassnahmen im Bereich Haltestellenumfeld und Ortsbildgestaltung.
Die Vorgehensweise und Ergebnisse des 2009 ausgelaufenen MORO-Projekts 'Grünzug Neckartal' sollen vom Projektstart bis zur Gegenwart analysiert und bewertet werden. Zur geplanten Evaluation gehören die Dokumentation des heutigen (Umsetzungs-)Stands der unter MORO GN zusammengefassten Einzelprojekte sowie die Analyse der Verfahrensweisen und der Akteurs-Konstellationen. Dabei soll geklärt werden, inwieweit MORO-GN initiativ, konzeptionell oder operativ für die Projekte eine tragende Wirkung entfaltet hat. Wie andere bedeutende Siedlungs- und Wirtschaftsräume wurde die Flusslandschaft entlang des mittleren Neckars stark umgestaltet und überbaut - häufig mit ästhetisch und ökologisch negativen Folgen für die städtebaulichen und landschaftlichen Qualitäten. Als Bottom-up-Initiative riefen die Architekten Grub und Lejeune-Grub daher 2004 den 'Grünzug Neckartal' nebst Stiftung zur Kofinanzierung durch Bürger und Wirtschaft ins Leben. Übergeordnetes Ziel der Initiative 'Grünzug Neckartal' (GN) war die Qualitätsverbesserung der stark vernuzten Flusslandschaft entlang des mittleren Neckars als Arbeits- und Wohnstandort, als Naturraum und Naherholungsbereich. Mittels einer Kampagne machte eine renommierte Werbeagentur den 'Grünzug Neckartal' als Marke bekannt. Für das BMVBS in seiner Verantwortung für Instandhaltung und Ausbau der Wasserstraße Neckar und mit starkem Interesse an der Integration von technisch notwendigen Maßnahmen einerseits mit ökologischen oder kulturellen Verbesserungen andererseits bot sich die Initiative als Partner an, zumal sie modellhaft ein kooperatives Verfahren der integrierten Flusslandschaftsentwicklung vorsah. Als Modellprojekt der Raumordnung wurde GN daher durch das BMVBS in drei Teilprojekten zwischen 2005 und 2009 gefördert. Zielsetzung: Die Evaluation nimmt Verfahrensweisen und Ergebnisse des Projekts MORO GN vom Projektstart bis zur Gegenwart in den Blick und soll - allgemein formulierte Projektziele als Basis einer Erfolgskontrolle spezifizieren sowie das Erreichen dieser Ziele überprüfen - die Unterstützung von Einzelprojekten durch MORO GN dokumentieren und ihren Erfolg bzw. ihre Wirkungen aus heutiger Sicht ermitteln - die Nachhaltigkeit der Impulssetzungen (auf gegenwärtige, thematisch verknüpfte Projekte am Neckar) und heutige Rolle des MORO-Konzepts 'Grünzug Neckartal' herausarbeiten - die Einschätzung und heutige Sicht der Akteure auf die MORO-Förderung, auf den Erfolg der Akteurs-Zusammenarbeit sowie auf Eignung und Effizienz von Akteurskonstellationen im Sinne der Projektziele ermitteln und einordnen - auf dieser Basis Effizienz und Wirkung der eingesetzten MORO-Mittel untersuchen - aus den Analysen ableiten, welche Handlungsansätze und Instrumente sich im Rahmen von GN als raumordnerisch modellhaft und übertragbar erwiesen haben. (Text gekürzt)
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 206 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 17 |
| Land | 130 |
| Weitere | 24 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 54 |
| Zivilgesellschaft | 18 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 7 |
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 169 |
| Hochwertiger Datensatz | 13 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 80 |
| Umweltprüfung | 34 |
| unbekannt | 35 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 121 |
| Offen | 201 |
| Unbekannt | 22 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 339 |
| Englisch | 18 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 11 |
| Bild | 12 |
| Datei | 23 |
| Dokument | 47 |
| Keine | 185 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 109 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 208 |
| Lebewesen und Lebensräume | 337 |
| Luft | 132 |
| Mensch und Umwelt | 344 |
| Wasser | 157 |
| Weitere | 337 |