Dieser WMS (WebMapService) enthält die Standorte der in Hamburg vorhandenen Radverkehrszählsäulen, weiterhin enthalten sind die Tages- (15-Minuten-Intervalle), Wochen- (Gesamtsumme je Tag) sowie Jahreswerte (Gesamtsumme pro Woche) der jeweiligen Zählstellen. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WFS (WebFeatureService) enthält die Standorte der in Hamburg vorhandenen Radverkehrszählsäulen, weiterhin enthalten sind die Tages- (15-Minuten-Intervalle), Wochen- (Gesamtsumme je Tag) sowie Jahreswerte (Gesamtsumme pro Woche) der jeweiligen Zählsäule. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Die digitalen Rasterdaten liegen flächendeckend für Brandenburg und Berlin vor. Sie gliedern sich in 18 Ebenen: Kartenrahmen, Gauß-Krüger-Gitter, UTM-Gitter, Situation grau, Bebauungsflächen, Kartennamen schwarz, Kartennamen blau, Ländernamen, Gartenflächen, Waldflächen, Sandflächen, Gewässerlinien, Gewässerflächen, Relief, Grenzband, Sperrgebiet, Regionalverkehr bzw. Landstraßen und Fernverkehr. Sie sind nur in Ebenenkombination landesweit erhältlich. Die Angabe der Blattecken erfolgt in Pixel- und UTM-Koordinaten in einer ASCII-Datei, Standardauflösung: 200L/cm = 508dpi, Standardformat: TIFF LZW komprimiert. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Digitale Topographische Karte 1:50 000 (Vorlaeufige Ausgabe):Digitale Topographische Karte 1:50 000 (Vorlaeufige Ausgabe).<br>Zugangsbeschränkung, Gebührenpflichtig, Antrag auf Freischaltung per Mail erforderlich
Die digitalen Raterdaten liegen flächendeckend für Brandenburg und Berlin vor. Sie gliedern sich in 18 Ebenen: Kartenrahmen, Gauß-Krüger-Gitter, UTM-Gitter, Situation grau, Signaturen, Bebauungsflächen, Kartennamen schwarz, Kartennamen blau, Ländernamen, Waldflächen, Gewässerlinien, Gewässerflächen, Relief, Grenzband, Grenzband Großschutzgebiete, Sperrgebiet, Regionalverkehr bzw. Landstraßen und Fernverkehr. Sie sind nur in Ebenenkombination landesweit erhältlich. Die Angabe der Blattecken erfolgt in Pixel- und UTM-Koordinaten in einer ASCII-Datei. Standardauflösung: 200L/cm = 508dpi, Standardformat: TIFF LZW komprimiert. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Nahverkehrsplan 2019-2023 Was ist ein Nahverkehrsplan? Das Land Berlin ist als “Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr” dafür verantwortlich, im Rahmen der Daseinsvorsorge ein ausreichendes Angebot bei Bus und Bahn sicherzustellen. Um vor dem Hintergrund der sich verändernden Mobilitätsbedürfnisse weiterhin ein attraktives und angemessenes ÖPNV-Angebot gewährleisten zu können, wird dieses Angebot vom Aufgabenträger im Nahverkehrsplan (NVP) festgelegt. Der NVP ist ein gesetzlich vorgesehenes Planungsinstrument. Er setzt für ganz Berlin die Standards und Vorgaben für Umfang und Qualität der Leistungen von S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Bus, Fähre und Regionalverkehr fest und bildet damit die Grundlage für die ÖPNV-Angebotsplanung. Darüber hinaus enthält der NVP Zielvorgaben, Prüfaufträge und konkrete Maßnahmenvorschläge, die dazu beitragen sollen, den ÖPNV in Berlin noch attraktiver zu gestalten. Dies ist notwendig, um seinen Anteil am Gesamtverkehr weiter zu erhöhen und somit im Sinne des Mobilitätsgesetzes die Stadt vom Pkw-Verkehr zu entlasten. Der Nahverkehrsplan für 2019-2023 wurde vom Berliner Senat am 26. Februar 2019 beschlossen. Sie finden die Unterlagen dazu unter Downloads . Was steht im Nahverkehrsplan? Ein Schwerpunkt des NVP besteht darin, (Mindest-)Anforderungen für das ÖPNV-Angebot in Berlin festzulegen. Dies bedeutet aber nicht nur eine Bewahrung des derzeitigen Angebotes, sondern auch dem gezielten Ausbau der Angebote, um den Anteil der mit dem ÖPNV zurückgelegten Fahrten im Verhältnis zum MIV deutlich zu steigern. So enthält der NVP z.B. verbindliche Vorgaben und Standards zu: Erschließung (Haltestellendichte, Wege zur Haltestelle, Taktdichte, Betriebszeiten, Fahrtzeiten und Umsteigehäufigkeit) Qualität (Sicherheit, Pünktlichkeit, Umweltstandards, Barrierefreiheit) Integration des Verkehrsangebots (Zusammenwirken von Schiene und Bus, mit dem Brandenburger Umland, mit dem Fahrradverkehr) Darauf aufbauend benennt der Nahverkehrsplan konkrete Maßnahmen, mit denen diese Anforderungen erfüllt werden sollen und das Angebot künftig verbessert werden kann. Schwerpunkte der Angebotsplanung für die nächsten Jahre sind: Ausbau des 10-Minuten-Netzes, das mehr als 90 Prozent der Berliner Bevölkerung tagsüber einen 10-Minuten-Takt garantiert – auch abseits des S- und U-Bahnnetzes Taktverdichtungen bei allen Verkehrsmitteln und Einsatz größerer Fahrzeuge, sofern es die Infrastruktur zulässt Weiterentwicklung des erfolgreichen Metro- und Expressbusnetzes Erschließung neuer Wohngebiete Ausbau des Stadt-Umland-Verkehrs durch Angebotsverdichtungen Erprobung und Entwicklung neuer On-Demand-Angebote zur Schließung von Bedienungslücken Darüber hinaus beleuchtet der im Februar beschlossene Nahverkehrsplan 2019-2023 erstmals auch einen langfristigen Zeithorizont bis zum Jahr 2035 . Hierbei trifft er Aussagen zu langfristigen Infrastrukturmaßnahmen und Fahrzeugbeschaffungen, mit denen das Nahverkehrsnetz des Landes Berlin langfristig nachhaltig weiterentwickelt werden soll. Dazu zählen: Ausbau des Straßenbahnnetzes zur Umstellung überlasteter Buslinien sowie zur Erschließung von Neubauquartieren Ausbau des Regional und S-Bahnnetzes zur Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen Erprobung neuer Antriebstechnicken und Umstellung der Busflotte auf lokal emissionsfreie Antriebe bis zum Jahr 2030 Basis für diese Betrachtungen bildet eine genaue Abschätzung der zu erwartenden Nachfrage, die sowohl die Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung als auch die sich aus dem Mobilitätsgesetz ergebenden Ziele zur Erhöhung des Modal-Splits berücksichtigt. Eine Analyse der zu erwartenden Wirkungen und Kosten der Maßnahmen sowie eine Bewertung, inwieweit diese geeignet sind, zur Erreichung der Berliner ÖPNV-Ziele beizutragen, runden den Plan ab. Wen verpflichtet der Nahverkehrsplan? Der NVP ist für den Senat selbst unmittelbar verbindlich. Alle Berliner Behörden müssen die Standards und Vorgaben des NVP bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Dies gilt vor allem für die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger. Sie muss bei der Bestellung der Verkehrsleistungen aufgrund der bestehenden Verkehrsverträge sowie beim Abschluss neuer Verkehrsverträge die NVP-Vorgaben umsetzen. Auch bei der Erteilung von Liniengenehmigungen durch die Genehmigungsbehörde ist der NVP zu beachten. Genehmigungsbehörden sind je nach Verkehrsträger in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Diese sind zuständig z.B. für die Genehmigung von Anträgen der BVG und anderer Verkehrsunternehmen auf Änderung, Neuerrichtung oder Kürzung von Straßenbahn- und Buslinien. Der NVP ist zudem eine politische Selbstverpflichtung des Landes Berlin, die Rahmenbedingungen für ein effizientes und attraktives ÖPNV-Angebot zu schaffen. Dies ist von der für den Nahverkehr zuständigen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ebenso zu beachten, wie von den Straßenbaulastträger und der Abteilung Verkehrsmanagement. Der Nahverkehrsplan 2019-2023 wurde am 26. Februar 2019 vom Berliner Senat beschlossen. Er bildet für die Dauer seiner Laufzeit die Grundlage für die Angebotsgestaltung im Berliner ÖPNV und stellt durch seine Aussagen zu Investitionsbedürfnissen über seine Laufzeit hinaus die Weichen für die zukünftige Berliner Nahverkehrsplanung bis Mitte der 2030er Jahre. Wie funktioniert das Zusammenspiel zwischen Nahverkehrsplan und Verkehrsverträgen? Große Bedeutung erlangt der Nahverkehrsplans als Grundlage für die mit den Verkehrsunternehmen S-Bahn und BVG langfristig abgeschlossenen Verkehrsverträge . Diese enthalten Regelungen, die es erlauben, die Verkehrsleistungen an geänderte Vorgaben und Qualitätsstandards des NVP anzupassen. Der Aufgabenträger setzt den NVP um, indem er von seinem vertraglichen Recht Gebrauch macht, Verkehrsleistungen zu bestellen und konkrete Vorgaben zur Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots zu machen. Dadurch kann flexibel auf eine Änderung der Rahmenbedingungen reagiert werden. Dies ist aufgrund der langen Laufzeiten der Verkehrsverträge notwendig. Ferner sind alle Verkehrsleistungen in den Verkehrsverträgen mit “Preisschildern” versehen. Soweit also aufgrund geänderter Vorgaben des Nahverkehrsplans Verkehrsleistungen vom Aufgabenträger ab- oder hinzubestellt werden müssen (beispielsweise für eine Taktverdichtung oder Linienausweitung), können die dadurch entstehenden Kosten bereits während der Planung ermittelt werden.
Ausgewählte Projekte in der Umsetzung – dieses sind Neubau von Strecken als Netzerweiterungen und Ergänzungen – werden im folgenden vorgestellt (Navigation rechts). Daneben ist die kontinuierliche Aufwertung und Pflege des Bestandsnetzes wichtig. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Infrastruktur der U-Bahn, die zu großen Teilen erneuert und instand gesetzt werden muss. Die Vereinbarungen dazu wurden vom Land Berlin im Verkehrsvertrag mit der BVG AöR getroffen. Ein kontinuierliches Programm zur Verbesserung der Ausstattung von Haltestellen und Bahnhöfen hat das Ziel, diese barrierefrei zu gestalten und so ihre Nutzbarkeit für alle Bevölkerungsgruppen zu erhöhen. Die Planungen dazu sind im Nahverkehrsplan des Landes Berlin verankert. Bild: Planergemeinschaft eG, Thomas Krahl Straßenbahnneubaustrecke Alexanderplatz – Potsdamer Platz / Kulturforum Eine neue Direktverbindungen zwischen Hohenschönhausen, Weißensee, Prenzlauer Berg und der südlichen Berliner Innenstadt sowie neue Umsteigebeziehungen zu den in Nord-Süd-Richtung verkehrenden Regional- und S-Bahn-Linien am Potsdamer Platz und zur Nord-Süd-U-Bahn-Linie U6. Weitere Informationen Bild: Genow Straßenbahnneu- und -ausbaumaßnahme Ortskern Mahlsdorf Der Neu- und Ausbau der Straßenbahnstrecke in Mahlsdorf soll die Erreichbarkeiten städtischer Teilräume untereinander verbessern. Weitere Informationen Bild: BVG, Visualisierung: renderwerke Straßenbahnneubaustrecke Marktstraße – Ostkreuz – Wühlischplatz Der Bahnhof Ostkreuz wird seit 2007 zu einem modernen, multimodalen Verkehrsknoten ausgebaut. Zukünftig werden hier die S-Bahnlinien der Ring- und Stadtbahn, sowie auch alle kreuzenden Regionalbahnlinien halten. Weitere Informationen Bild: SenUVK Straßenbahnneubaustrecke Hauptbahnhof – U-Bahnhof Turmstraße Die Straßenbahnneubaustrecke Hauptbahnhof – U-Bahnhof Turmstraße verbessert die ÖPNV-Erschließung der dicht bebauten Gebiete in Moabit mit ihrem hohen Quell- und Zielverkehrsaufkommen. Weitere Informationen Bild: BVG / Visualisierung: archisurf Bremen Straßenbahnneubaustrecke Karl-Ziegler-Straße – Schöneweide Die Straßenbahnneubaustrecke Karl-Ziegler-Straße – Schöneweide (Adlershof II) ermöglicht eine attraktive Erschließung des Entwicklungsgebiets Johannisthal mit dem Technologiepark Adlershof einschließlich der sich neu entwickelnden Gebiete entlang des Groß-Berliner Damms. Weitere Informationen Bild: Deutsche Bahn AG / Oliver Lang Projekt S-Bahn-Linie S21 Die neue S-Bahn-Strecke hat zum Ziel, die nördlichen und südlichen S-Bahn-Äste sowie den Berliner Innenring an den Berliner Hauptbahnhof, an die U-Bahnlinien U5, U2 und U1 sowie an das Parlaments- und Regierungsviertel anzuschließen. Weitere Informationen Bild: SenUVK / Center Nahverkehr berlin Anbindung des Flughafens Berlin Brandenburg BER Eine wesentliche Erweiterung des Schienennetzes dient der Anbindung des neuen Flughafens Berlin Brandenburg “Willy Brandt”, kurz BER. Der BER wird mit der S-Bahn, über das Regionalverkehrsnetz und mit mehreren Buslinien an die Stadt und das Umland angebunden. Weitere Informationen Bild: Ramboll Straßenbahnneubaustrecke U-Bahnhof Turmstraße – S+U-Bahnhof Jungfernheide Zur Erhöhung der ÖPNV-Attraktivität und dessen Anteils am Gesamtverkehrsaufkommen ist der Ausbau des Schienenverkehrsangebots im dicht bebauten Ortsteil Moabit vorgesehen. Weitere Informationen Bild: BVG / Jörg Pawlitzke Straßenbahnneubaustrecke Warschauer Straße – Hermannplatz (M10-Verlängerung) Berlins bekannteste Straßenbahn wächst über sich hinaus: Die M10 wird in der Zukunft nach Kreuzberg und Neukölln fahren – rund um die Uhr. Die neue Strecke wird vom S+U-Bahnhof Warschauer Straße bis zum U-Bahnhof Hermannplatz führen. Weitere Informationen Bild: Bild: Planergemeinschaft für Stadt und Raum eG, Thomas Krahl Straßenbahnneubaustrecke Tangentialverbindung Pasedagplatz – S+U-Bahnhof Pankow Um das ÖPNV-Angebot im Berliner Nordostraum zwischen den Ortsteilen Pankow, Heinersdorf und Weißensee inklusive ihrer Entwicklungsgebiete zu verbessern, ist die Erweiterung des Straßenbahnnetzes durch die Tangentialverbindung, ausgehend vom bisherigen Endpunkt der Straßenbahnlinien 12 und 27 am Pasedagplatz, vorgesehen. Weitere Informationen Bild: SenUVK / Intraplan Straßenbahnneubaustrecke Blankenburger Süden Ein neues Stadtquartier Blankenburger Süden soll vor allem über öffentliche Verkehrsmittel sehr gut erreichbar sein. Die Straßenbahn ist am besten geeignet, denn im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln hat sie die ideale Kapazität und ist vergleichsweise kostengünstig und schnell zu realisieren. Weitere Informationen
Planungsphase Die östliche Bucher-Straßen-Brücke (ÖBS) befindet sich im Stadtbezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz und überführt die Bucher Straße über je 2 S-Bahn und Fernbahngleise der Deutsche Bahn (DB) AG. Über Rampen / Dammbauwerke grenzt die ÖBS in südöstlicher Richtung an die Straße Am Brendegraben sowie an die Hauptanschlussstelle (HAS) Bucher Straße der A 114 und in nordwestlicher Richtung an die LSA (Lichtsignalanlagen) gesteuerte Pankgrafenstraße. Die Bucher Straße / Hobrechtsfelder Chaussee ist mit 23.000 Kfz/Werktag im Querschnitt (Stand 03/2014) verkehrlich belastet und nimmt nördlich der A 114 eine übergeordnete Verbindungsfunktion (Stufe ll) für die Ortsteile Französisch Buchholz, Karow und Buch wahr. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Die östliche Bucher-Straßen-Brücke (BW 19209, kurz ÖBS) überquert im Zuge der Bucher Straße die Gleisanlagen der DB AG (Fernbahnstrecke 6087 und S 8 [S Zeuthen/Grünau S Hohen Neuendorf]). Das Brückenbauwerk wurde 1974 mit vorgespannten Fertigteilträgern errichtet. Bei der Herstellung der Fertigteile wurde Hennigsdorfer Spannstahl der Sorte St140/160 verwendet. Der verwendete ölschlussvergütete Spannstahl des VEB(Volkseigener Betrieb) Stahl- und Walzwerks Hennigsdorf gilt als stark gefährdet gegenüber wasserstoffinduzierter Spannungsrisskorrosion. Durch regelmäßige Brückenprüfungen konnten schwerwiegende Schäden am Brückenbauwerk festgestellt werden, welche in Summe zu einer schlechten Zustandsnote des Bauwerks geführt haben. Neben der Verkehrssicherheit ist die Situation im Berliner Nordost-Raum und den angrenzenden Brandenburgischen Landkreisen geprägt von einer ständigen Zunahme der Stadt-Umland-Verflechtungen. Dieser Zuwachs ergibt sich u. a. durch anhaltende Suburbanisierungsprozesse sowohl bezogen auf die Wohnbevölkerung als auch auf gewerbliche Standorte und zudem infolge verändertem Verkehrsverhalten. Der nordöstliche Verflechtungsraum, speziell der Bezirk Pankow von Berlin ist auch bezogen auf die Entwicklung neuer Flächen für Wohn- und Gewerbegebiete besonders aktiv. Da diese Prozesse noch nicht abgeschlossen sind, muss mit weiteren Zuwächsen im Verkehr gerechnet und damit grundsätzlich eine Zunahme der Verkehrsbelastung gegenüber den heutigen Bestandszahlen prognostiziert werden. Zur Erhaltung und Verbesserung der Verkehrssicherheit und der verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit ist es zwingend erforderlich, die östliche Bucher-Straßen-Brücke durch einen Neubau zu ersetzen. Im Planungsprozess des Ersatzneubaus ist neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit auch die Verkehrsentwicklung zu berücksichtigen. Damit der Ersatzneubau dem zukünftigen Verkehrsaufkommen der östl. Bucher Straße gerecht werden kann, ist vorgesehen, den neuen Straßenquerschnitt der östlichen Bucher-Straßen-Brücke auf drei Fahrbahnstreifen à 3,25 m mit beidseitig anschließenden Gehweganlagen à 2,00 m sowie Radwegen einschl. Sicherheits-, Beleuchtungsstreifen à 3,00 m zu erweitern. Der neue Straßenquerschnitt wird von der Straße Am Brendagraben bis zur Pankgrafenstraße geführt. Nördlich der östlichen Bucher-Straßen-Brücke ist zur Weiterentwicklung und Engpassbeseitigung im Berliner S-Bahnnetz eine Wendeanlage mit Abstellkapazitäten zu errichten. Weiterhin ist es erforderlich, einen zusätzlichen S-Bahnhof im Bereich der Brücke zu errichten, um den Bedarf aus dem Flächennutzungsplan sowie der Bedarfsplanung des Berliner Nahverkehrs gerecht zu werden. Der S-Bahnhof wird durch Zugänge auf dem Brückenbauwerk mit einer Bushaltestelle auf, vor oder hinter der Brücke an das Straßennetz angeschlossen. Voraussichtliche Bauzeit: noch in Planung Das Brückenbauwerk besteht aus einem Überbau, weshalb es erforderlich wird zunächst eine Behelfsumfahrung zu errichten, um den Verkehr auf der Bucher Straße aufrecht zu erhalten. Im Nachgang der Errichtung der Behelfsbrücke erfolgt der Rückbau des Bestandsbauwerkes inklusive 30 m Rampe und der Bau des Ersatzneubaus. Der Ersatzneubau überspannt stützenfrei mit rund 60 m die zweigleisige S-Bahnstrecke 6009 (S-Bahnlinie S 8 [S Zeuthen/Grünau S Hohen Neuendorf]), den Bahnhof Bucher Straße mit weiteren zwei Gleisen sowie die Fernbahnstrecke 6087 (Regionalexpresslinie RE 5 [Rostock/Stralsund Lutherstadt Wittenberg/Falkenberg (Elster)], Regionalbahnlinie RB 12 [Templin Berlin-Lichtenberg]). Neben der Verlängerung der lichten Weiten um ca. 30 m aufgrund des neuen Bahnhofs unterhalb der Brücke, ist es erforderlich, das Brückenbauwerk und die Rampen für den neuen Regelquerschnitt um rund 10 m zu verbreitern. Die Gradiente der Bauwerke wird an den Bestand angepasst und für den zukünftigen Verkehr optimiert, um allen Verkehrsteilnehmern eine möglichst angenehme Nutzung zu ermöglichen. Ergänzend zu den Verbreiterungen der Verkehrswege wird eine Straßenbeleuchtung für den gesamten Streckenabschnitt vorgesehen. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist nach dem aktuellen Planungsstand für das Jahr 2026 vorgesehen. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Bucher Straße wird vor Beginn der Rückbauarbeiten eine Behelfsbrücke errichtet, um eine Umfahrungsstrecke einzurichten. Ziel und Inhalt der Planungsaufgabe ist es, die Verkehrseinschränkungen so gering wie möglich zu halten. Konkrete Angaben zur Verkehrsführung können erst nach Abschluss der Vorplanung erfolgen.
Das Berlin-Abo (auch 29-Euro-Ticket genannt) wird eingestellt, weil die Finanzierung durch das Land Berlin entfällt. Berlin-Abo-Kundinnen und -Kunden können aber weiterhin für 29 Euro in Berlin fahren. Sie können ins Deutschland-Ticket wechseln und müssen dazu nichts weiter tun: die Differenz zum höheren Preis übernimmt bis zum Ende der Laufzeit des jetzt bestehenden Berlin-Abos das Land Berlin. Das Deutschlandticket gilt deutschlandweit und ist jederzeit monatlich kündbar. Es entstehen den Kundinnen und Kunden des Berlin-Abos also für die Dauer der Restlaufzeit des bestehenden Vertrages keine Nachteile oder Kosten – das Deutschlandticket (Preis ab 1.1.2025: 58 Euro) kostet mit der Gutschrift des Landes dann effektiv nur 29 Euro pro Monat. Erst nach dem Ende der jeweiligen Mindestlaufzeit des bisherigen Berlin-Abos werden 58 Euro pro Monat fällig, es sei denn, der Vertrag wird gekündigt. Bis dahin erstattet das Land Berlin über die Verkehrsunternehmen die Differenz auf das Kundenkonto. Kündigt der Kunde sein neues Deutschlandticket-Abo vorzeitig vor Ende seiner bisher vereinbarten Mindestlaufzeit, endet die Erstattung mit dem letzten Vertragsmonat. Ist der Kunde/die Kundin mit dem Wechsel einverstanden, muss er/sie gar nichts tun und kann mit dem Erhalt des neuen Tickets den Nahverkehr dann sogar deutschlandweit nutzen. Den Wechsel und die Erstattung der Preisdifferenz organisieren die jeweiligen Verkehrsunternehmen so schnell es geht, voraussichtlich im ersten Quartal 2025. So erhält der Kunde/die Kundin automatisch das Deutschlandticket – in der Übergangszeit (bis zum Erhalt des neuen Tickets) wird das Berlin-Abo auf Kulanzbasis weiter zur Fahrt anerkannt. Nur wer stattdessen das Abo ganz beenden will, muss aktiv werden. Für diesen Fall bieten die Verkehrsunternehmen alternativ an, den Vertrag ersatzlos aufzuheben. Die ursprüngliche Bindung für zwölf Monate entfällt, weitere Kosten fallen nicht an. Die beteiligten Verkehrsunternehmen werden ihren Berlin-Abo-Abonnenten in den nächsten Tagen eine entsprechende Vertragsänderung zum Wechsel anbieten. Sie werden darin auch darüber informieren, wie der Kunde alternativ das Abo schnell und einfach vorzeitig beenden kann.
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Wolfskompetenzzentrum Iden Lindenstraße 18 39606 Iden E-Mail: wzi(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de Andreas Berbig (Leitung) Telefon: +49 3939 06-481 Antje Weber (Monitoring) Telefon: +49 3939 06-484 Peter Oestreich (Nutztierrissbegutachtung) Telefon: +49 3939 06-480 Julia Kamp (Nutztierrissbegutachtung) Telefon: +49 3939 06-483 Michael Unger (Nutztierrissbegutachtung) Telefon: +49 345 5704 123 Michelle Dorn (Herdenschutz) Telefon: +49 345 5704 308 Katharina Riemann (Büro) Telefon: +49 3939 06-486 Wenden Sie sich bitte nur außerhalb der gängigen Bürozeiten und bei Notfällen, wie bei Nutztierrissen oder bei tot oder verletzt aufgefundenen Wölfen, an diese Nummer: +49 162 3133949 Presseanfragen richten Sie bitte an die Poststelle des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Verbindungsauskunft einschließlich Nahverkehr Deutsche Bahn AG Letzte Aktualisierung: 15.01.2025
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