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Found 223 results.

Model Output Statistics for HOSEA KUTAKO INT'L AIRPORT (68112)

DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]

Model Output Statistics for WINDHOEK (68110)

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Model Output Statistics for LUDERITZ AIRPORT (68300)

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Model Output Statistics for KEETMANSHOOP AIRPORT (68312)

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Model Output Statistics for OKAUKUEJO (68010)

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Model Output Statistics for WALVIS BAY-PELICAN POINT (68104)

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Model Output Statistics for MARIENTAL (68212)

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Wesentliche Änderungen des CITES-Schutzstatus zum 23. Februar 2023 durch die 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens 1. Allgemeine Hinweise zu den artenschutzrechtlichen Anforderungen 2. Änderungen der Arten-Anhänge 3. Änderung der Anmerkung/Annotierung #10 für Fernambuk Elefanten-Elfenbein

Umsetzung durch Verordnung (EU) 2023/966 vom 15. Mai 2023 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01997R0338-20230520 Zum 23. Februar 2023 treten die Änderungen des Schutzstatus verschiedener Arten gemäß den Beschlüssen der 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens vom November 2022 in Kraft. Neu in die CITES-Anhänge werden u. a. die Schamadrossel ( Kittacincla malabarica ), der Zebrawels L46 (Hypancistrus zebra) und verschiedene Schildkrötenarten wie die Moschusschildkröte ( Sternotherus odonatus ), Schlammschildkröten der Gattung Kinosternon , Höckerschildkröten der Gattung Grapemys und Erdschildkröten der Gattung Rhinoclemmys aufgenommen. Die Änderung der Anmerkung #10 zur Holzart Fernambuk ( Paubrasilia echinata ) sind für Musiker*innen von Bedeutung (siehe dazu Punkt 3). Wie für alle besonders geschützten Tiere gelten auch für die neu in die CITES-Anhänge aufgenommenen Arten verschiedene Pflichten zur Anmeldung, Nachweisführung und ggf. Kennzeichnung sowie Buchführung. Meldepflicht und Nachweispflicht Der aktuelle Bestand ist umgehend mittels Meldetabelle beim CITES-Büro Steckby oder bei der jeweiligen Naturschutzbehörde des Landkreises anzuzeigen (per Post, E-Mail oder Fax). Jedem einzelnen Tier ist dabei eine laufende Nummer zuzuordnen und es ist mit möglichst allen Angaben in die Tabelle einzutragen. Änderungen des Tierbestandes (Neuerwerb, Verkauf, Tod etc.) sind umgehend bzw. zumindest halbjährlich zu melden (bitte immer auf die laufende Nummer beziehen bzw. Neuerwerbungen weiter fortlaufend nummerieren). Für Tiere, die nach dem 23. Februar 2023 erworben werden, sind dann mit der Meldetabelle auch Kopien der beim Kauf erhaltenen Herkunftsnachweise mit der Melde-Nr. mitzusenden. Zum Nachweis eigener Nachzuchten ist ein kurzer Bericht über die Zuchtbedingungen mit 2 – 3 Fotos und eine Zeugenbestätigung beizufügen. Nachweispflicht bei Abgabe von Tieren Beim Verkauf ist vom Halter/Züchter ein Herkunftsnachweis mit der Melde-Nr. und mit allen weiteren Angaben zum Tier und zu den Elterntieren wie Jahrgang, Geschlecht, Größe und Besonderheit auszufüllen und dem Käufer als Legalitätsnachweis mitzugeben. Buchführungspflicht Für Händler und gewerbsmäßige Halter gilt eine Buchführungspflicht nach § 6 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Einfuhr Vor der Einfuhr in die EU ist eine Einfuhrgenehmigung beim Bundesamt für Naturschutz in Bonn zu beantragen (s. Genehmigungen und Bescheinigungen | BFN ). Dafür ist zwingend ein CITES-Exportdokument vom Versendungsland erforderlich. Ausfuhr und Wiederausfuhr Für die Aus- oder Wiederausfuhr aus der EU ist zuerst eine EU- Bescheinigung vom CITES-Büro in Steckby erforderlich. Mit diesem Dokument kann die Aus- bzw. Wiederausfuhr beim Bundesamt für Naturschutz in Bonn beantragt werden. Die Tiere dürfen ohne diese Dokumente nicht in das Bestimmungsland eingeführt werden. Anforderungen an die Halter geschützter Tiere Einfuhr und Ausfuhr in die bzw. aus der EU Meldetabelle (280 KB) Herkunftsnachweis (80 KB) Zeugenbestätigung Zucht (22 KB, nicht barrierefrei) Weitere Hinweise und die Rechtsgrundlagen können unter: „ Grundlagen “ und „ Anforderungen an die Halter geschützter Tiere “ nachgelesen werden. Neulistung in Anhang I Adelaide-Blauzungenskink ( Tiliqua adelaidensis ) Zwei Klappschildkrötenarten ( Kinosternon cora und Kinosternon vogti ) Hochstufung in Anhang I Gelbscheitelbülbül ( Pycnonotus zeylanicus ) (tritt mit 12-monatiger Verzögerung am 25.11.2023 in Kraft) Batagur Sumpfschildkröte ( Batagur kachuga ) Indische Scharnierschildkröte ( Cuora galbinifrons ) Leiths Weichschildkröte ( Nilssonia leithii ) Herabstufung von Anhang I auf Anhang II Südliches Breitmaulnashorn ( Ceratotherium simum simum ) – nur die Population aus Namibia, ausschließlich für internationalen Handel mit lebenden Tieren zu in-situ Schutzzwecken und nur innerhalb der natürlichen und historischen Verbreitung von Ceratotherium simum in Afrika Mexikanischer Präriehund ( Cynomys mexicanus ) Aleuten-Zwerkanadagans ( Branta canadensis leucopareia ) Kurzschwanzalbatros ( Phoebastria albatrus ) Breitschnauzenkaiman ( Caiman latirostris ) - Population aus Brasilien, mit Annotierung Leistenkrokodil ( Crocodylus porosus ) -Population der Palawan Inseln, Philippinen, mit Annotierung Puerto Rico Boa ( Chilabothrus inornatus ) Neulistung in Anhang II und Hochstufung von Anhang III Schamadrossel ( Copsychus malabaricus ) Grüne Wasseragame ( Physignathus cocincinus ) Jeypor-Gecko ( Cyrtodactylus jeyporensis ) Helmkopfgecko ( Tarentola chazaliae ) Krötenechsen ( Phrynosoma spp ., Aufnahme der noch nicht gelisteten Arten in Anhang II) Fransenschildkröten ( Chelus fimbriata , beinhaltet Chelus orinocensis ) Geierschildkröte ( Macrochelys temminckii , vorher Anhang III) Schnappschildkröte ( Chelydra serpentina, vorher Anhang III) Höckerschildkröten ( Graptemys barbouri , Graptemys ernsti, Graptemys gibbonsi, Graptemys pearlensis und Graptemys pulchra , vorher alle Anhang III) Amerikanische Erdschildkröten ( Rhinoclemmys spp.) Schmalbrücken-Moschusschildkröte ( Claudius angustatus ) Klapp- und Schlammschildkröten ( Kinosternon spp., außer den Arten in Anhang A) Riesenmoschusschildkröte ( Staurotypus salvinii ) Mexikanische Moschusschildkröte ( Staurotypus triporcatus ) Moschusschildkröten ( Sternotherus spp.) Dornrand-Weichschildkröte ( Apalone spp ., außer den Unterarten in Anhang A) Glasfrösche ( Centrolenidae spp.) Lemur-Laubfrosch ( Agalychnis lemur , mit 0-Exportquote für Wildfänge zu kommerziellen Zwecken) Laos-Warzenmolch ( Laotriton laoensis , mit 0-Exportquote für Wildfänge zu kommerziellen Zwecken) Requiemhaie ( Carcharhinidae spp., soweit noch nicht gelistet; tritt mit 12-monatiger Verzögerung am 25.11.2023 in Kraft) Hammerhaie ( Sphyrnidae spp., soweit noch nicht gelistet) Süßwasser-Stechrochen ( Potamotrygon albimaculata, Potamotrygon henlei, Potamotrygon jabuti, Potamotrygon leopoldi, Potamotrygon marquesi, Potamotrygon signata, Potamotrygon wallacei ) Geigen-/Gitarrenrochen ( Rhinobatidae spp .) Zebra-Harnischwels ( Hypancistrus zebra , mit 0-Exportquote für Wildfänge zu kommerziellen Zwecken, vorher Anhang III) Seegurken ( Thelenota spp., tritt mit 18-monatiger Verzögerung am 25.05.2024 in Kraft) Ipê-Hölzer / Trompetenbäume ( Handroanthus spp., Roseodendron spp., Tabebuia spp ., jeweils mit Annotierung; treten mit 24-monatiger Verzögerung am 25.11.2024 in Kraft) Rosenwurz ( Rhodiola spp ., mit Annotierung) Doussié ( Afzelia spp ., Afrikanische Populationen, mit Annotierung) Cumarú ( Dipteryx spp., mit Annotierung; tritt mit 24-monatiger Verzögerung am 25.11.2024 in Kraft) Padouk ( Pterocarpus spp., Afrikanische Populationen, mit Annotierung) Afrikanisches Mahagoni ( Khaya spp ., Afrikanische Populationen, mit Annotierung) Die Anmerkung #10 findet ausschließlich auf die Holzart Fernambuk ( Paubrasilia echinata ) Anwendung: "Alle Teile, Erzeugnisse und Endprodukte mit Ausnahme der Wiederausfuhr von fertigen Musikinstrumenten, fertigem Musikinstrumentenzubehör und fertigen Musikinstrumententeilen." Das bedeutet, dass Musiker*innen auch weiterhin für Konzerttourneen mit Bögen aus Fernambukholz keine CITES-Dokumente benötigen. Der kommerzielle Handel mit fertigen Musikinstrumenten, fertigem Musikinstrumentenzubehör und fertigen Musikinstrumententeilen ist nur bei der Ausfuhr der genannten Erzeugnisse aus dem Ursprungsland CITES-genehmigungspflichtig (s. BfN-Merkblatt Fernambuk ) . Liste aller ab 23.02.2023 erstmalig geschützter Arten (140 KB, nicht barrierefrei) Quelle: Secretariat of the Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES) Ergebnisse der 19. CITES-Vertragsstaatenkonferenz Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN) Eine wichtige Neuerung für alle Antiquitäten- und Klavierhändler ist, dass zum 19. Januar 2023 alle bisherigen Vermarktungsgenehmigungen für Elefanten-Elfenbein ungültig geworden sind und unter strengeren Bedingungen neu beantragt werden müssen. Vermarktungsgenehmigungen für Elfenbein können heute nur noch für Antiquitäten von vor 1947 und für Musikinstrumente von vor 1975 oder zur Reparatur solcher Gegenstände ausgestellt werden. Diese Maßnahme zum Schutz von Elefanten vor Wilderei zur Bedienung des Elfenbeinhandels wurde bereits 2021 beschlossen: Elfenbein Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN) Die Anträge auf EU-Vermarktungsgenehmigungen sind in Sachsen-Anhalt schriftlich zu richten an: CITES-Büro Zerbster Str. 7 39264 Steckby Tel.: +49 39244 940-90 (Zentrale) Fax: +49 39244 940-919 E-Mail: cites(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de zurück zu "Aktuelle Gesetzesänderungen im Artenschutz" Letzte Änderung: 28.10.2024

Innovatives Dialogmodell für globale Zusammenarbeit vorgestellt

Innovatives Dialogmodell für globale Zusammenarbeit vorgestellt Auf der Hamburg Sustainability Conference 2024 haben die Internationale Academy Transformation for Environment and Sustainability (TES Academy) am Umweltbundesamt, das Centre for International Postgraduate Studies of Environmental Management (CIPSEM) und das Global Diplomacy Lab ein innovatives Dialogmodell für die internationale Zusammenarbeit zu Herausforderungen der Nachhaltigkeit vorgestellt. Die Hamburg Sustainability Conference (HSC 2024) versammelte am 7. und 8. Oktober 2024 über 1.600 Teilnehmende aus aller Welt und bot ihnen eine Plattform, um Wissenschaft, Politik und Praxis bei der Bewältigung der drängendsten Nachhaltigkeitsprobleme unserer Zeit zu verbinden. Zu den herausragenden Beiträgen gehörte die Accelerator Group Session „Navigating Uncertainty: Diplomacy and Sustainability Actors Forging New Alliances“, in der die TES Academy des UBA , das Centre for International Postgraduate Studies of Environmental Management (CIPSEM) , das Global Diplomacy Lab (GDL) und 17 internationale Prozessmitwirkende ein innovatives, replizierbares Dialogmodell für Herausforderungen im Bereich der ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ vorstellten. Dieses niederschwellige Dialogmodell, das in den vergangenen sieben Monaten entwickelt und getestet wurde, kann die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren fördern, die in nachhaltigkeitsrelevanten Bereichen wie Governance und Führung, ⁠ Klimawandel ⁠, gemeinsame Wasserressourcen usw. arbeiten. Das Modell basiert auf den Grundsätzen der Inklusivität, der Kollaboration und der Ko-Kreation nachhaltiger Lösungen und lässt sich an unterschiedliche Herausforderungen anpassen. Die Partner brachten 20 Expertinnen*Experten aus 16 Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas zusammen , darunter 16 CIPSEM-Alumni und 3 Mitglieder des GDL-Netzwerks, um eine diverse „Community of Practice“ zu bilden. In der Session „Navigating Uncertainty“ führten diese Akteurinnen*Akteure aus dem Bereich Nachhaltigkeit und Diplomatie fruchtbare Diskussionen mit Partnern aus der Entwicklungszusammenarbeit, Forschungseinrichtungen, dem Privatsektor und Stiftungen, wie neue Allianzen Vertrauen schaffen und die Zusammenarbeit langfristig fördern können. Kollaborative Wissensproduktion und Weiterentwicklung von Methoden Was den gesamten Prozess besonders wirkungsvoll machte, war sein kollaborativer Ansatz. Er förderte die gemeinsame Wissensproduktion und die Entwicklung eines praktischen Instruments, das es den Teilnehmenden ermöglichte, sich mit realen Fällen zu befassen, die sie selbst vorgeschlagen hatten. Ziel war es, Ansätze zur Überwindung von Hindernissen für die lokale, regionale und internationale Zusammenarbeit in einer zunehmend unsicheren Welt zu verstehen und zu empfehlen. Dieser transformative Lernprozess ging über traditionelle Formate hinaus, in dem er verschiedene Perspektiven einbezog, um neue Akteure zu finden, neue Erkenntnisse über Ursachen zu gewinnen und gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen der Nachhaltigkeit zu entwickeln. Aufbauend auf den Erkenntnissen aus diesem Prozess wurde in der Session auf der HSC mit einem interaktiven Format daran weitergearbeitet, wie kollaborative Anstrengungen konkrete Veränderungen in Richtung einer nachhaltigen und gerechten Zukunft vorantreiben können. Die Teilnehmenden untersuchten wichtige Aspekte zur Weiterentwicklung des Dialogmodells und zu möglichen Anwendungsfällen. Die Diskussionen konzentrierten sich auf die Identifizierung von Hindernissen für einen inklusiven Dialog und deren Überwindung sowie auf das Erkennen radikaler Ideen und Mechanismen zur Entwicklung und Verbreitung erfolgreicher Praktiken. Darüber hinaus konkretisierten die Teilnehmenden, was engagierte Akteure brauchen, um Maßnahmen zur Bewältigung von Nachhaltigkeitsherausforderungen zu ergreifen, und konzentrierten sich dabei auf den Aufbau von Widerstandsfähigkeit und Agilität. Sie erörterten auch, wie man auf weniger engagierte, aber relevante Akteure zugehen kann, um neue Allianzen zu bilden, und untersuchten mögliche Anreize dafür. Wichtige Erkenntnisse aus der Session sind: Die Kollaboration verschiedener internationaler Akteure aus den Bereichen Nachhaltigkeit und Diplomatie können zu innovativen Maßnahmen führen, um komplexe lokale, regionale und globale Herausforderungen zu bewältigen. Durch die Einbindung unterschiedlicher Akteurinnen*Akteure, darunter auch CIPSEM-Alumni und Mitglieder des GDL-Netzwerks, hat das Dialogmodell neue Akteure und Lösungen aufgedeckt, die das Potenzial haben, neue Kooperationsformen zu schaffen. Der Prozess machte deutlich, wie wichtig es ist, lokale Realitäten zu verstehen und gleichzeitig eine globale Perspektive zu wahren, um die Zusammenarbeit über Grenzen und Sektoren hinweg zu fördern. Keynote von Prof. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes Der Präsident des UBA, Prof. Dirk Messner, führte zu Beginn in den Kontext der Session ein. Er betonte die entscheidende Rolle des Friedens und der internationalen Zusammenarbeit bei der Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung. Er betonte, dass aktuelle globale Krisen wie der Klimawandel, der Verlust der biologischen Vielfalt und die Umweltverschmutzung durch bewaffnete Konflikte verschärft werden, so dass die internationale Zusammenarbeit wichtiger denn je ist. Dirk Messner hob auch das Konzept des „Kooperationshexagons“ hervor, in dem wichtige Faktoren für Zusammenarbeit – wie Gegenseitigkeit, Vertrauen, Kommunikation, Reputation, Fairness und ein gemeinsames Identitätsgefühl („Wir-Identität“) – genannt werden. Diese Mechanismen sind für die Förderung der Zusammenarbeit in unsicheren Zeiten unerlässlich. Prominente Teilnehmende und internationale Beiträge Zu den prominenten Teilnehmenden der HSC 2024 gehörten Achim Steiner, Administrator des ⁠ UN ⁠-Entwicklungsprogramms (UNDP), Ajay Banga, Präsident der Weltbank, und Bundeskanzler Olaf Scholz, zusammen mit den Staatsoberhäuptern von Barbados, Namibia und Armenien. Sie betonten in ihren Statements die weltweite Verpflichtung, die Fortschritte bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu beschleunigen. Die Hamburg Sustainability Conference 2024 hat einen neuen Maßstab für die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Nachhaltigkeit gesetzt. Die Konferenz bestätigte die Bedeutung gemeinsamer Wissensproduktion und transformativer Dialogprozesse für den Aufbau einer nachhaltigeren und kooperativen Welt. TES Academy, CIPSEM und GDL sind stolz darauf, Teil dieser wegweisenden Bestrebungen gewesen zu sein, und freuen sich darauf, mit kooperativen Ansätzen zur Bewältigung der Herausforderungen der Nachhaltigkeit weiter voranzutreiben. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne über tes-academy [at] uba [dot] de .

Data of the controlled source seismic profile LISPWAL2: Lithospheric structure of the Namibian continental passive margin at the intersection with the Walvis Ridge

Abstract

1 2 3 4 521 22 23