Umweltbundesamt informiert zu umweltrelevanten Aspekten Nanotechnik gewinnt bei der Entwicklung neuer Produkte und Anwendungen zunehmend an Bedeutung. Nanotechnisch optimierte Kunststoffe können etwa das Gewicht bei Autos oder Flugzeugen senken und somit helfen, Treibstoff zu sparen. Neue, nanotechnisch optimierte Lampen - so genannte Licht emittierende Dioden (LED) - haben eine hohe Lebensdauer, wandeln den elektrischen Strom effizienter in Licht um und sparen somit Energie. Dies sind nur zwei Beispiele aus einer rasch wachsenden Zahl von Produkten, die auf den Markt kommen und sich vermutlich positiv auf Umwelt und Wirtschaft auswirken. Der zunehmende Einsatz synthetischer Nanomaterialien in Produkten führt jedoch auch zu einem vermehrten Eintrag dieser Materialien in die Umweltmedien Boden, Wasser und Luft. Die Wirkungen der Nanomaterialien in der Umwelt und mögliche gesundheitliche Risiken für den Menschen sind derzeit noch unzureichend erforscht. Das Umweltbundesamt (UBA) fasst in einem Hintergrundpapier relevante Aspekte über Umweltentlastungspotentiale zusammen, benennt Risiken für Mensch und Umwelt und formuliert Handlungsempfehlungen. Bei der Nanotechnik handelt es sich um die gezielte Herstellung und Anwendung von Prozessen und Nanomaterialien, die aus abgrenzbaren strukturellen Bestandteilen in der Größenordnung von 100 Nanometer (1 nm = 10 -9 m) oder weniger in mindestens einer Dimension bestehen, also mehr als 1.000-mal kleiner als der Durchmesser eines Menschenhaares. In diesem Größenbereich ändern sich die physikalischen und chemischen Eigenschaften der Materialien. Dies kann in vielfältiger Weise zur Entwicklung neuartiger Produkte und Anwendungen genutzt werden. Die Nanotechnik beeinflusst bereits heute die Industrie in vielen Bereichen, etwa die Automobilindustrie, den Maschinenbau, die Chemische und die Lebensmittelindustrie sowie die Bio- und die Umwelttechnik. Allein in Deutschland arbeiten heute über 800 Unternehmen im Bereich Nanotechnik. Die Nanotechnik bietet erhebliche Potentiale für ökologische Produktinnovationen, aber auch Risiken für die Umwelt und die Gesundheit. Hier bestehen noch gravierende Wissenslücken. Daraus ergibt sich ein umfangreicher Bedarf an Forschung und Regulierung. Dafür ist eine transparente und von Industrie, Forschung und Behörden anerkannte Bewertung nanotechnischer Verfahren und Produkte hinsichtlich ihrer Chancen und Risken für Umwelt und Gesundheit notwendig. Die Hersteller sind gefragt, aussagekräftige Daten zur Wirkung und zur Exposition ihrer Produkte bereitzustellen sowie die Umweltentlastungspotentiale zu dokumentieren. Das UBA empfiehlt: Die Verwendung von Produkten, die Nanomaterialien enthalten und frei setzen können, sollte - so lange ihre Wirkung auf Mensch und Umwelt weitgehend unbekannt ist - möglichst vermieden werden. Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist es erforderlich, rechtliche Rahmenbedingungen für den sicheren Umgang mit Nanomaterialien zu schaffen. Ein wesentlicher Schritt hierzu ist ein Meldesystem für Nanomaterialien in Form eines Produktregisters. Die Diskussion um Chancen und Risiken hat sowohl in Fachkreisen als auch in der Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Die Bundesregierung hat frühzeitig mit der Einsetzung einer NanoKommission reagiert. Die Fachleute des UBA beteiligen sich in der NanoKommission sowie in weiteren nationalen und internationalen Arbeitskreisen, insbesondere innerhalb der OECD an der Entwicklung von Empfehlungen zum verantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien. Das UBA trägt aktiv dazu bei, über umweltrelevante Aspekte der Nanotechnik zu informieren, Wissensdefizite auszufüllen und den weiteren Handlungsbedarf zu ermitteln. Das Amt fördert umweltrelevante Innovationen, die durch den Einsatz der Nanotechnik möglich sind und ermittelt Umweltentlastungspotentiale. Voraussetzung ist allerdings, dass potentielle Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit bewertbar und vermeidbar sind. Ausführliche Informationen enthält das Hintergrundpapier „Nanotechnik für Mensch und Umwelt - Chancen fördern und Risiken mindern”.
Grundlegend für angestrebte Regulierungen für Nanomaterialien sind ihre eindeutigen Definitionen, da klar sein muss, was welchen gesetzlichen Pflichten unterliegt. Dazu ist es unter anderem erforderlich, die Definitionen weiterzuentwickeln. Sie sollten auch Nanomaterialien wie Agglomerate und Aggregate, mit einbeziehen, denn neben der Größe der Nanomaterialien sind auch deren spezifische Oberflächen- und Grenzeigenschaften bei der Risikobeurteilung der Materialien wichtig. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
In 2007 the German supreme federal authorities the Federal Institute for Occupational Safety and Health (BAuA), the Federal Institute for Risk Assessment ( BfR ) and the Federal Environment Agency ( UBA ) issued a joint research strategy known as ”Nanotechnology: Health and Environmental Risks of Nanomaterials”, lead-managed by BAuA. The paper defines the strategic objectives of research activities, identifies nanospecific research fields related to environment and health, and points to areas where research is urgently needed to protect workers, users and the environment. In 2013 the above mentioned federal authorities together with the National Metrology Institute of Germany (PTB) and the Federal Institute for Materials Research and Testing (BAM) issued a review reporting on the status and important results of 85 research projects which were launched or monitored under the joint research strategy. It reflects the multidimensionality of the issues but also allows an initial outline of areas of risk. Future research should aim to prevent elaborate testing of many individual nanomaterials while making it possible to derive reliable information about how to protect workers, consumers and the environment.
Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Umweltbundesamtes (UBA) Neues Konzept soll Sicherheit in der Lieferkette und im Lebenszyklus von Nanomaterialien gewährleisten Mögliche Gefährdungen von Mensch und Umwelt durch Nanomaterialien sollten zukünftig besser erfasst und bewertet werden. Dazu haben die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamtes (UBA) auf Anregung des Bundesumweltministeriums ein Konzept zur Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung REACH entwickelt. BAuA, BfR und UBA sind als Bundesbehörden für die REACH-Verordnung zuständig. Die europäische REACH-Verordnung erfasst bereits heute Nanomaterialien als chemische Stoffe. Die bei der Registrierung durch den Hersteller oder Importeur zu liefernden Informationen werden aber einigen Besonderheiten von Nanomaterialien, Fasern und Stäuben nicht hinreichend gerecht. Wenn biologisch beständige Partikel oder Fasern freigesetzt werden, reichen die bislang unter REACH geforderten Informationen zur Charakterisierung der Stoffe nicht aus. Am Arbeitsplatz kann das Einatmen von biobeständigen Stäuben und Fasern langfristig zu chronischen Erkrankungen der Atemwege führen. Nanomaterialien besitzen eine größere Oberfläche und veränderte chemische und physikalische Eigenschaften. Die Behörden legen mit ihrem Konzept dar, wie sich Anforderungen für Nanomaterialien sowie ultrafeine Stäube und Fasern mit ihren besonderen Eigenschaften in REACH integrieren lassen. Darüber hinaus soll REACH aber auch auf die rasanten Entwicklungen in der Nanotechnologie vorbereitet werden und im Sinne des Vorsorgeprinzips offen für zukünftige neue Erkenntnisse zu schädlichen Wirkungen von Nanomaterialien auf Mensch und Umwelt sein. Der Vorschlag der Bundesbehörden will auch die Übermittlung von Informationen im Sicherheitsdatenblatt verbessern, damit sich Nanomaterialien menschen- und umweltgerecht handhaben lassen. Im REACH-Verfahren muss über die Anforderungen zur Stoffregistrierung hinaus eine risikobezogene Behandlung der besonderen Eigenschaften von Nanomaterialien auch bei der Dossier- und Stoffbewertung und in eventuellen Zulassungs- und Beschränkungsverfahren gewährleistet sein. Wenn es von einem chemischen Stoff nanoskalige Formen gibt, sollen diese grundsätzlich gemeinsam mit dem chemisch identischen Basismaterial registriert werden. Die aufgrund von Partikeleigenschaften notwendigen zusätzlichen Informationen und die hiermit verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt sind eigenständig zu bewerten und zu dokumentieren. Wegen der extrem geringen Schüttdichte und erhöhten Wirksamkeit vieler Nanomaterialien, die sich auch bei geringen Mengen weit verbreiten können, empfehlen die Behörden, die Tonnagegrenzen für die Prüf- und Informationspflichten von Herstellern und Importeuren abzusenken. Das Konzept der Bundesbehörden erfordert Änderungen der REACH-Verordnung. Dies betrifft besonders die Anhänge zu den Datenanforderungen für Stoffe. Es erscheint vorteilhaft, die besonderen Prüf- und Informationsanforderungen zur Toxikologie und Ökotoxikologie von Nanomaterialien sowie Fasern und Stäuben in einem spezifischen Anhang zur Verordnung zu regeln. Darüber hinaus ist eine umfassende Charakterisierung der Materialien notwendig. Die Europäische Kommission hat im Oktober ihre „Zweite Überprüfung der Rechtsvorschriften zu Nanomaterialien“ vorgelegt. Darin wird REACH als geeignet für die Regelung von Nanomaterialien angesehen. Auch die Kommission sieht Änderungen in den Anhängen und weitere Erläuterungen in Leitfäden für Hersteller und Importeure von Nanomaterialien vor. Der ebenfalls angekündigte Kommissionsbericht zur Überprüfung der REACH-Verordnung wird den passenden Rahmen bieten, um über die notwendigen Anpassungen zu beraten. Mit dem Konzept der deutschen Bundesbehörden liegt nun ein konkreter Vorschlag vor. Das Konzeptpapier steht in deutscher oder englischer Sprache zur Verfügung und kann von den Internetseiten der Behörden (BAuA, BfR und UBA ) heruntergeladen werden.
Die Nanotechnologie ist in den vergangenen Jahren verstärkt ins Blickfeld der öffentlichen Diskussion gelangt und gilt im Allgemeinen als eine der Schlüsseltechnologien der Zukunft. Schwerpunkt der vorliegenden Studie waren nanotechnische Anwendungen im Umweltschutz, speziell in den Bereichen Wasser und Luft. Veröffentlicht in Texte | 34/2010.
At the nanoscale level, the physical, chemical, and biological properties of materials differ in fundamental, and often valuable, ways from the properties of individual atoms and molecules, or bulk matter. Research and development in nanotechnology is directed towards creating im-proved materials, devices, and systems that exploit the new properties. The specific properties of nanoparticles proved to be very useful for an increasing number of commercial applications, such as protective coatings, light-weight materials or self-cleaning clothing, for example. Veröffentlicht in Texte | 29/2013.
Nanotechnologie ist national und international ein wichtiger Förderschwerpunkt der Forschungs- und Technologiepolitik. Es ist zu erwarten, dass zahlreiche innovative Entwicklungen in den verschiedensten technologischen Bereichen, gesellschaftlichen Anwendungsfeldern und ökonomischen Branchen von ihnen ausgehen. Experten schreiben ihnen also Potenziale zu weit reichenden Veränderungen zu, die letztlich fast alle gesellschaftlichen Bereiche erfassen können. Insbesondere verweisen Sie auf erhebliche wirtschaftliche Potenziale und Arbeitsplatzeffekte (vgl. VDI TZ 2004). Es lassen sich durchaus gute Gründe auch zu hohen Erwartungen hinsichtlich bedeutender Umweltentlastungspotenziale durch Nanotechniken formulieren. Veröffentlicht in Texte | 33/2010.
Gemeinsame Pressemitteilung von BAuA, BfR, UBA, BAM und PTB Bundesbehörden bilanzieren Forschungsprojekte zur Sicherheit von Nanomaterialien Die Nanotechnologie gilt als die Fortschrittstechnologie des 21. Jahrhunderts. Sie ist hoch innovativ und dynamisch und eröffnet neue Chancen, Ressourcen zu schonen und Energie zu sparen. Aber wie bei jeder neuen Technologie werfen ihre potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit von Verbrauchern und Beschäftigten viele Fragen auf. Um die mit Nanomaterialien verbundenen offenen Fragen beantworten und ihre Chancen und Risiken gegeneinander abwägen zu können, haben die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt (UBA) bereits im Jahr 2007 eine Forschungsstrategie erarbeitet, in deren Fortschreibung und Entwicklung auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung eingebunden wurden. Jetzt liegt die erste Bilanz vor, für die der Stand von über 80 Forschungsprojekten zu Chancen und Risikoaspekten der Nanotechnologie unter die Lupe genommen wurde. Erfolge lassen sich unter anderem bei der Entwicklung von Mess- und Testverfahren, der Ermittlung von Belastungen für Mensch und Umwelt sowie bei der Bewertung von Risiken verbuchen. Mit der gemeinsamen Forschungsstrategie bündeln die beteiligten Bundesbehörden ihre Ressourcen für den notwendigen Brückenschlag zwischen der Innovationskraft neuer Technologien und der Sicherheit von Mensch und Umwelt. Durch eine strukturierte Zusammenarbeit sollen Risiken neuer Technologien bereits in einem frühen Entwicklungsstadium erkannt und bewertet werden - als Grundlage für die Politikberatung und die Entwicklung praxisgerechter Lösungen. Im Blickpunkt der öffentlichen Diskussion stehen mögliche Risiken von Nanomaterialien. Die 2007 von den Bundesoberbehörden formulierte Forschungsstrategie benennt offene Forschungsfragen und setzt Prioritäten. Hervorgehoben wurden vor allem Fragen einer Charakterisierung von Nanomaterialien hinsichtlich Gestalt und Zusammensetzung, des Erkennens schädlicher Eigenschaften und zu Methoden zur Ermittlung von Belastungen von Mensch und Umwelt mit aus Nanomaterialien freigesetzten Partikeln. Darüber hinaus beschreibt die Forschungsstrategie Voraussetzungen, unter denen Risiken, die mit Nanomaterialien verbunden sein könnten, bewertet werden können und formuliert Leitlinien für ein erfolgreiches Risikomanagement und die zugehörige Risikokommunikation. In der nun vorgelegten Bilanz werden der Stand und die wichtigsten Ergebnisse von 85 Forschungsprojekten zusammengestellt, die durch die gemeinsame Forschungsstrategie angestoßen oder begleitet wurden. Die Ergebnisse belegen eine große Vielschichtigkeit der Fragestellungen, ermöglichen aber auch eine erste Eingrenzung von Risikoschwerpunkten. Die zukünftige Forschung soll dazu beitragen, aufwändige Untersuchungen vieler einzelner Nanomaterialien zu vermeiden und trotzdem belastbare Aussagen zum Schutz von Beschäftigten, Verbrauchern und Umwelt abzuleiten. Die 125 Seiten starke erste Bilanz zur gemeinsamen Forschungsstrategie der Ressortforschungseinrichtungen des Bundes „Nanotechnologie - Gesundheits- und Umweltrisiken von Nanomaterialien“ kann von den Internetseiten der Bundesbehörden heruntergeladen oder über die Seiten des BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) bezogen werden. Am 30. April 2013 soll die Bilanzierung der interessierten Öffentlichkeit im BMU, Berlin, vorgestellt werden. Aufgrund der begrenzten Platzzahl ist eine Anmeldung erforderlich.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt (UBA), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Physikalisch-Technische Bundesanstalt Bundesbehörden schreiben gemeinsame Forschungsstrategie "Nanotechnologie - Gesundheits- und Umweltrisiken von Nanomaterialien" fort Mit einer langfristigen Forschungsstrategie begleiten die für die Sicherheit von Mensch und Umwelt zuständigen Bundesbehörden – dies sind die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und das Umweltbundesamt (UBA) – seit 2008 die rasch voranschreitende Entwicklung neuer Materialien. Im Blickpunkt stehen Fragen des Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutzes, die jetzt über die Nanomaterialien hinaus auf andere Werkstoffinnovationen ausgeweitet werden. Ziel ist eine für Anwender und Umwelt sichere und verträgliche Nutzung neuartiger Werkstoffe über den gesamten Lebenszyklus, von der Materialentwicklung über Produktion, Verarbeitung und Nutzung bis zum Recycling oder zur Entsorgung. Anhand der seit 2008 kontinuierlich weitergeführten Forschungsstrategie der Bundesoberbehörden wurden regulierungs- und bewertungsnahe Forschungsfelder identifiziert und dann konsequent bearbeitet. Dies führte zu deutlichem Wissensgewinn im Bereich der Sicherheit von Nanomaterialien Die Erkenntnisse wurden auch in die europäischen Diskussionen zur Anpassung der Stoffgesetzgebungen an Nanomaterialien eingebracht. Die gemeinsame Forschungsstrategie ist Teil des am 14. September 2016 vom Bundeskabinett verabschiedeten Aktionsplans Nanotechnologie 2020 der Bundesregierung. Im Mittelpunkt stehen Prüfmethoden und Konzepte zur Charakterisierung und Bewertung von Gesundheits- und Umweltrisiken, die für neue Materialien angepasst und erprobt werden müssen. Die Bundesbehörden wollen hierdurch Grundlagen für eine wissenschaftlich fundierte Politikberatung generieren. Dies betrifft insbesondere Empfehlungen an die Bundesregierung und die EU-Kommission zur Weiterentwicklung von Rechtsvorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt, die Schritt halten müssen mit den raschen Fortschritten in den Materialwissenschaften. Die Forschungsaktivitäten sollen die anwendungssichere und umweltverträgliche Entwicklung von Materialien und deren Folgeprodukten fördern. Die Forschungsstrategie wird durch eigene Forschung der beteiligten Häuser, Ausschreibung und Vergabe von Forschungsdienstleistungen an Dritte sowie durch Beteiligung an vorwiegend öffentlich geförderten Drittmittelprojekten umgesetzt. Die Forschungsstrategie, die wie der Aktionsplan „Nanotechnologie“ für den Zeitraum bis 2020 angelegt ist, wird durch eine Expertengruppe der beteiligten Bundesbehörden begleitet und evaluiert. Das Umweltbundesamt unterstützt den verantwortungsvollen Einsatz von Nanomaterialien, indem es aktiv an den Diskussionen zur Anpassung der Regulierung und Risikobewertung von Nanomaterialien auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene beteiligt ist und über verschiedene Forschungsaktivitäten die in der Forschungsstrategie genannten Ziele umsetzt.
2007 veröffentlichten die drei deutschen Bundesoberbehörden Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) und Umweltbundesamt ( UBA ) unter der Federführung der BAuA die gemeinsame Forschungsstrategie „Nanotechnologie: Gesundheits- und Umweltrisiken von Nanomaterialien“. In diesem Papier werden strategische Ziele bei der Konzeption von Forschungsaktivitäten genannt, nanospezifische Forschungs- und Arbeitsgebiete zu Umwelt- und Gesundheitsfragen identifiziert und dringender Forschungsbedarf getrennt nach den Schutzgütern Arbeiter, Verbraucher und Umwelt aufgeführt. In der 2013 vorgelegten Bilanz stellten die Bundesoberbehörden zusammen mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) den Stand und die wichtigsten Ergebnisse von 85 Forschungsprojekten zusammen, die durch die gemeinsame Forschungsstrategie angestoßen oder begleitet wurden. Die Ergebnisse belegen eine große Vielschichtigkeit der Fragestellungen, ermöglichen aber auch eine erste Eingrenzung von Risikoschwerpunkten. Die zukünftige Forschung soll dazu beitragen, aufwändige Untersuchungen vieler einzelner Nanomaterialien zu vermeiden und trotzdem belastbare Aussagen zum Schutz von Beschäftigten, Verbraucherinnen und Verbrauchern und der Umwelt abzuleiten.
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