Dieser Datensatz enthält die Freilaufmöglichkeiten für geprüfte Hunde nur auf Wegen, Pfaden und Rasenflächen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gemäß § 9 Absatz 3 Hamburger Hundegesetz in der Hansestadt Hamburg. Diese Freilaufmöglichkeit besteht für Hunde, die die Gehorsamsprüfung erfolgreich bestanden haben und demnach von der allgemeinen Anleinpflicht befreit sind. Nach der Befreiung dürfen die Hunde überall dort, wo keine „besonderen“ Anleinpflichten und keine Mitnahmeverbote gelten, unangeleint mitgeführt werden. Dies sind neben Straßen, Wegen und Verkehrsflächen - die für diese Hunde automatisch freigegeben sind - zusätzlich bestimmte Wege, Pfade und Rasenflächen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Die Bezirksämter haben diese Bereiche ausgewiesen, damit sie als weiteres Angebot von Hundehalter*innen genutzt werden können.
Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich.
Die Digitale Topographische Karte 1:100 000 (DTK100) beinhaltet die Rasterdaten der „Topographischen Karte 1:100 000 (TK100)“. Die DTK100 wird computerunterstützt aus dem ATKIS®-DLM und DGM der Bundesländer abgeleitet. Die Signaturierung der Kartenobjekte folgt den Regeln des Signaturenkatalogs ATKIS®-SK100. Die Rasterdaten sind nach kartographischen Inhaltselementen in Layer (Einzelebenen) gegliedert. Neben dem Summenlayer, der das vollständige farbige Kartenblatt beinhaltet, sind 24 weitere einfarbige Einzellayer Bestandteil der DTK100. Die Daten stehen in einer einheitlichen Rasterauflösung flächendeckend für die Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.
Die Digitale Topographische Karte 1:50 000 (DTK50) beinhaltet die Rasterdaten im Maßstab 1:50 000, die computerunterstützt aus dem ATKIS®-DLM und DGM der Länder abgeleitet wurden. Die Rasterdaten sind nach kartographischen Inhaltselementen in Einzelebenen (Layer) gegliedert. Ihre Struktur ist im Produkt-und Qualitätsstandard für Digitale Topographische Karten der AdV festgelegt worden. Neben dem Summenlayer, der das vollständige farbige Kartenblatt beinhaltet, sind 24 weitere einfarbige Einzellayer Bestandteil der DTK50. Zu beachten ist, dass teilweise bundesländerspezifische Unterschiede in der Kartengraphik und in der Farbzuordnung bestehen. Die Daten stehen in einer einheitlichen Rasterauflösung flächendeckend für die Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen geodätischen Bezugssystemen und Kartenprojektionen zur Verfügung.
Die Digitale Topographische Karte 1:25 000 (DTK25) beinhaltet die Rasterdaten im Maßstab 1:25 000, die computerunterstützt aus dem ATKIS®-DLM und DGM der Länder abgeleitet wurden. Die Rasterdaten sind nach kartographischen Inhaltselementen in Einzelebenen (Layer) gegliedert. Ihre Struktur ist im Produkt-und Qualitätsstandard für Digitale Topographische Karten der AdV festgelegt worden. Neben dem Summenlayer, der das vollständige farbige Kartenblatt beinhaltet, sind 24 weitere einfarbige Einzellayer Bestandteil der DTK25. Zu beachten ist, dass teilweise bundesländerspezifische Unterschiede in der Kartengraphik und in der Farbzuordnung bestehen. Die Daten stehen in einer einheitlichen Rasterauflösung flächendeckend für die Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen geodätischen Bezugssystemen und Kartenprojektionen zur Verfügung.
Dieser Datensatz enthält die Freilaufmöglichkeiten für geprüfte Hunde nur auf Wegen, Pfaden und Rasenflächen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gemäß § 9 Absatz 3 Hamburger Hundegesetz in der Hansestadt Hamburg. Diese Freilaufmöglichkeit besteht für Hunde, die die Gehorsamsprüfung erfolgreich bestanden haben und demnach von der allgemeinen Anleinpflicht befreit sind. Nach der Befreiung dürfen die Hunde überall dort, wo keine „besonderen“ Anleinpflichten und keine Mitnahmeverbote gelten, unangeleint mitgeführt werden. Dies sind neben Straßen, Wegen und Verkehrsflächen - die für diese Hunde automatisch freigegeben sind - zusätzlich bestimmte Wege, Pfade und Rasenflächen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Die Bezirksämter haben diese Bereiche ausgewiesen, damit sie als weiteres Angebot von Hundehalter*innen genutzt werden können.
Die vorliegende Vegetationsstruktur des Grünvolumens basiert auf einem Zwischenergebnis aus dem durch das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. (IÖR) erstellten Gutachten "Grünvolumenbestimmung der Stadt Dresden auf der Grundlage von Laserscandaten" vom August 2014. Dieses ist unter dem zugeordneten Dokument einsehbar. Einleitung: Städtisches Grün ist aus stadtökologischer und sozialer Sicht unverzichtbar und erfüllt wichtige Funktionen wie Staubbindung, Temperaturminderung, Winddämpfung oder Grundwasserneubildung. Darüber hinaus bilden öffentliche Grünanlagen Oasen der Ruhe, die der Erholung, Freizeitgestaltung und Kommunikation dienen und wichtige soziale Funktionen erfüllen. Die ökologische Wirksamkeit des städtischen Grüns ist im besonderen Maße von der vorliegenden Vegetionsstruktur abhängig. So besitzt niedrige Vegetation (Rasen und Wiesen) vor allem in den Abend- und Nachtstunden eine abkühlende Wirkung, während hohe Vegetation (mittlere bis große Bäume) vorwiegend am Tag zu einer Absenkung der klimatischen Belastung beiträgt, aber zugleich die Belüftung negativ beeinträchtigen kann. Mittlere Vegetation (Sträucher, Stauden, Hecken und kleine Bäume) verfügt ebenso wie die hohe Vegetation über ein hohes Maß an Staubbindevermögen aus der Luft, während niedrige Vegetation vorwiegend Staub- und Gasteile aus den Niederschlägen bindet und aufgrund der hohen Versickerungsleistung einen großen Anteil zur Grundwasserneubildung beiträgt (siehe auch Metadaten zur Planungshinweiskarte Stadtklima). Hintergrund: Für die Grünvolumenbestimmung war es zwingend erforderlich, Vegetation von anthropogenen Objekten mit einer relevanten Höhe über dem Boden, wie Gebäuden, Laternen, Fahrzeugen etc. zu trennen. Gleichzeitig war für die Anwendung der Kronenformkorrektur (nur auf Laubbäume) und des pauschalen Aufschlages für Rasen und Ackerflächen eine weitere Differenzierung nach Vegetationstypen erforderlich. Folgende Vegetationstypen sollten voneinander getrennt werden: - Laubbaum - Nadelbaum - Sträucher - Rasen - Acker. Datengrundlage/Methodik: Grundlage der Bestimmung der Vegetationsstruktur (als Zwischenergebnis der Grünvolumenbestimmung) sind Laserscandaten, RGBI-Bilddaten sowie Gebäudedaten. Klassifizierung der Vegetationsstruktur des Grünvolumens: - Value 0: vegetationslos => (farblos oder weiß) - Value 1: Laubbaum => (grün) - Value 2: Nadelbaum => (dunkelgrün) - Value 3: Sträucher => (braungrün) - Value 4: Rasen, Wiesen und sonstige niedrige Vegetation => (gelbgrün/hellgrün) - Value 5: Acker => (gelbgrün/hellgrün)
Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich.
Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschaftsminister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.
Die Kunst des Kompostierens im eigenen Garten – Tipps und Hinweise Ob das Laub aus dem eigenen Garten oder Obst- und Gemüsereste aus der Küche – manche Abfälle sind zu schade für den Restmüll. Auf dem eigenen Komposthaufen kann aus Küchen- und Gartenabfällen wertvoller Humus werden. Doch auch beim Kompostieren im eigenen Garten gibt es einiges zu beachten. Standort, Inhalt, Feuchtigkeit – alles muss in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Die wichtigsten Tipps und Hinweise für einen guten Kompost hat das Umweltbundesamt (UBA) jetzt in einer Neuauflage seiner Kompostfibel zusammengefasst. Seit Millionen von Jahren verrotten die Abfälle der Natur an Ort und Stelle zu Humus. Bei der Kompostierung wird dieser natürliche Prozess im Garten genutzt. Die Kompostierung ist damit das älteste und einfachste Recyclingverfahren der Welt. Sie hat mehrere Vorteile: Garten- und Küchenabfälle, die im Garten kompostiert werden, müssen nicht als Abfall entsorgt werden. Kompost vitalisiert den Boden und ist ein hervorragender Dünger. Sinnvoll ist die eigene Kompostierung jedoch nur, wenn der Kompost auch wirklich für die Düngung benötigt wird. Wenn keine ausreichenden Gartenflächen mit Rasen und Beeten vorhanden sind, kann auch die Kompostdüngung zu einer Überversorgung des Bodens führen. Wichtig für einen guten Kompost ist zum Beispiel die richtige Platzwahl: Als Kompostplatz eignet sich ein (halb-)schattiger Platz auf offenem Boden. Ein Drahtgitter am Boden kann verhindern, dass Nagetiere eindringen. Um Streit mit den Nachbarn zu vermeiden, sollte der Kompostplatz einen ausreichenden Abstand von der Grundstücksgrenze haben, insbesondere von Terrassen oder Fenstern. Die Kunst des Kompostierens besteht darin, den für die Rotte „zuständigen“ Mikroorganismen (Bakterien, Pilze) und Kleinstlebewesen (zum Beispiel Würmer und Asseln) günstige Bedingungen zu schaffen, damit sie die Biomasse (Garten- und Küchenabfälle) in ihre Einzelbestandteile abbauen und so für die Pflanzen wichtige Nährstoffe wie Stickstoff, Kalium und Phosphor zur Verfügung stellen können. Dazu sollte der Kompost gut durchlüftet und feucht (aber nicht nass) sein. Die einfachste Grundregel hierfür lautet: Den Kompost mit möglichst unterschiedlichen Kompostmaterialien gut durchmischt aufsetzen. Zu diesem Zweck sollten trockene Gartenabfälle wie kleine Äste, Rindenmulch, Holzmehl oder Stroh bereitstehen, die bei Bedarf mit frischen Obst und Gemüseabfällen oder auch mit Rasenschnitt gemischt werden können.
Origin | Count |
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Bund | 197 |
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Förderprogramm | 157 |
Taxon | 6 |
Text | 144 |
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License | Count |
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