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Bodenabbau, Nassabbau im Landkreis Nienburg/Weser

Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nassabbau befinden. Im Landkreis Nienburg/Weser wird in einem erheblichen Umfang Sand- und Kiesabbau mit Grundwasserfreilegung betrieben bzw. geplant. Die größte Dichte an Abbaustätten besteht in folgenden Gebieten des Landkreises: - westlich der Weser südlich von Stolzenau in der Gemarkung Raddestorf an der B 215, Samtgemeinde Uchte, bis Diethe-Langern, Gemeinde Stolzenau, - nördlich von Stolzenau westlich der Weser zwischen Stolzenau „Große Brinkstraße" und der Gemeindeverbindungsstraße Landesbergen-Anemolter, - östlich der Weser zwischen der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen im Süden und dem „Kleinen Maschsee", Gemarkung Landesbergen, im Norden, - Weiter nördlich wurde ein Bodenabbau in der Gemarkung Estorf begonnen. Außerdem baut eine Firma in der Gemarkung Schweringen östlich der Weser großflächig Sand und Kies ab.

Wasserrechtliche Planfeststellung und wasserrechtliche Erlaubnis - Erweiterung und Rekultivierung des Kiesabbaugebietes der Koch GmbH & Co. KG auf der Gemarkung Rißtissen, Stadt Ehingen (Donau)

Die Koch GmbH & Co. KG, Ziegeleistr. 19, 7255 Metzingen, hat am 16.12.2024, ergänzt am 09.05.2025, die Erweiterung des bestehenden Kiesabbaugebietes auf der Gemarkung Rißtissen, Stadt Ehingen, beantragt. Das beantragte Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: die Erweiterung des Kiesabbaus auf der Fläche „Fischerwert“ im Nordwesten des „Rötelfelds“ (brutto 9,6 ha, netto-Abbaufläche max. 7 ha), die Erweiterung des Kiesabbaus auf der Fläche „Ersinger Straße“ im Südosten des „Rötelfelds (brutto 17,8 ha, netto-Abbaufläche max. 15 ha), die Wiederherstellung der Erweiterungsfläche „Fischerwert“ durch Verfüllung und die Rekultivierung des gesamten Abbaugebietes (inkl. „Rötelfeld“ und „Ach“). Die geplante Vorhabensdauer der Erweiterung liegt bei ca. 20 Jahren. Der aktuelle Regionalplan „Donau-Iller“ weist die Vorhabensfläche als Vorranggebiet für den Abbau von Rohstoffen aus. Nach Abschluss des Nassabbaus werden neue Seeflächen verbleiben, sodass die Erweiterung des Kiesabbaugebietes als Gewässerausbau nach § 67 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der wasserrechtlichen Planfeststellung nach § 68 WHG bedarf. Die naturschutzrechtliche Genehmigung für den Eingriff und die Rekultivierung nach § 19 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg wird in die Planfeststellung konzentriert. Für die Verfüllung der Erweiterungsfläche „Fischerwert“ wird eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 WHG beantragt.

Planfeststellungsverfahren für die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für den Neuaufschluss und Betrieb einer Kies- und Sandgrube im Gewann Riedmatten auf der Gemarkung Meißenheim, Landkreis Ortenaukreis

Die Fa. Zürcher Bau GmbH beantragt mit Planunterlagen vom November 2023 die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für den Neuaufschluss und Betrieb einer Kies- und Sandgrube im Gewann Riedmatten auf der Gemarkung Meißenheim. Da im Zuge des Rohstoffabbaus in den Grundwasserhorizont eingeschnitten wird und hierbei ein grundwassergespeister Baggersee entsteht, soll die Rohstoffgewinnung im Nassabbau erfolgen. Für die Aufbereitung des gewonnenen Rohstoffmaterials im Kieswerk am neuen Werksstandort wird zudem die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und für die Errichtung des Werkhofes, Boothauses und Sanitärcontainers die baurechtliche Genehmigung beantragt. Die Betriebsfläche umfasst insgesamt ca. 22,78 ha, wovon die unmittelbare Abbaufläche (Baggerseefläche) ca. 11,90 ha einnimmt. Für den Rohstoffabbau wird ein Zeitraum von 15 Jahren veranschlagt. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Im Zulassungsverfahren ist auch über die immissionsschutzrechtliche und baurechtliche Genehmigung zu entscheiden. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Planfeststellungsbehörde. Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung i. V. m. § 1 Nr. 1b) bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Zum Zeitpunkt des Beginns des Zulassungsverfahrens liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Bodengutachten, schalltechnisches Gutachten, Staubprognose, Bauantrag, immissionsschutzrechtlicher Antrag, Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, landschaftspflegerischer Begleitplan, Natura 2000-Erheblichkeitsvorprüfungen, hydrogeologischer Fachbeitrag, UVP-Bericht.

Herstellung eines Gewässers durch Sandabbau in der Samtgemeinde Fredenbeck, Gemarkung Kutenholz (Sandabbau Kutenholz)

Die Firma Joachim Alpers GmbH betreibt in der Gemarkung Kutenholz mehrere Sandtagebaue. Dabei wird der Sand sowohl trocken als auch im Nassabbau gewonnen. Zur Sicherung der Sandversorgung soll mit der hier beschriebenen "Grube Tobaben" ein weiterer Sandabbau beantragt werden.

Kiessandtagebau Bühne (Altmark) - bergrechtliches Planfeststellungsverfahren

Die Steinfelder Kies & Sand GmbH (SKS GmbH) plant die Fortsetzung der Kiessandgewinnung im Nassschnitt, sowie den Neubeginn der Abgrabungsarbeiten im Trockenschnitt durch die Inanspruchnahme bisher unverritzter Flächen. Dazu ist die Erweiterung der bergbaulichen Fläche auf eine Gesamtfläche von 34,5 ha geplant, sowie die mit dem Nassabbau einhergehende Herstellung eines ca. 16,5 ha großen Abbaugewässers. Schließlich soll eine Waldumwandlung (Rodung) auf einer Fläche von ca. 9,9 ha erfolgen.

Kiessandtagebau Pinnow Süd, 7. Planänderung

Der Unternehmer stellte beim Bergamt Stralsund den Antrag auf 7. Planänderung für den Kiessandtagebau Pinnow Süd. Mit der 7. Planänderung beabsichtigt der Unternehmer insbesondere die Erweiterung der Rohstoffgewinnung im Trocken- und Nassabbau um ca. 32 ha, die Herstellung eines Gewässers mit einer offenen Wasserfläche von voraussichtlich ca. 29 ha, die Wiedereinspülung von tagebaueigenen Überschusssanden und Sedimenten in den entstehenden Baggersee und die Verlängerung der Laufzeit der bergrechtlichen Planfeststellung Pinnow Süd bis zum 31.12.2039.

Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung zur Gewinnung von Sand und Kies im Abbaugebiet "Zunderschlag II", Gemeinde Pressath, Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Die Firma Kiesgesellschaft Josephsthal OHG betreibt im Raum Pressath den durch das Bergamt Nordbayern genehmigte Quarzsand-Tagebau Zunderschlag I und plant einen Neuaufschluss zur Gewinnung von Sand und Kies im Nassabbau im Abbaugebiet "Zunderschlag II" auf der Fl.Nr. 476 Gemarkung Dießfurt, Stadt Pressath im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab. Das zum Abbau vorgesehene Grundstück umfasst eine Fläche von gut 10 ha. Abzüglich der Abstandsflächen zu den angrenzenden Flurstücken und Verkehrswegen verbleibt eine Netto-Abbaufläche von rund 8,04 ha. Hiervon wurde ein Teil (Bereich A) mit einer Größe von 5,15 ha bereits trocken ausgebeutet, sodass hier nur noch ein Nassabbau stattfinden wird. Die weitere Fläche wird in einem zweiten Bereich (B) zunächst trocken und anschließend nass abgebaut. Zur Genehmigung dieses Vorhabens beantragt die Kiesgesellschaft Josephsthal OHG die Zulassung eines Rahmenbetriebsplanes und die damit verbundene Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern -. Das Abbaugebiet „Zunderschlag II“ grenzt westlich an das Abbaugebiet „Zunderschlag“ an und liegt süd-westlich des Ortsteils Dießfurt zwischen der Bundesstraße B470 und dem Ortsrand. Dießfurt befindet sich im Gemeindegebiet der Stadt Pressath im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab. Im Rahmen von weiteren Untersuchungen des gewinnbaren Bodenschatzes wurde festgestellt, dass eine bergrechtliche Genehmigung notwendig ist. Das geplante Abbauvorhaben wird in Form eines Tagebauaufschlusses durchgeführt. Auf einer Teilfläche, die bereits vor mehreren Jahren trocken abgebaut wurde, erfolgt nun ein Nassabbau. Die weitere, westliche Teilfläche wird zunächst trocken und anschließend ebenso nass abgebaut. Eine Freilegung des Grundwassers erfolgt insgesamt in einem Bereich von rund 7,90 ha. Durch eine teilweise Wiederverfüllung verbleibt eine Wasserfläche von maximale 5,25 ha. Durch Ufergestaltungsmaßnahmen im Rahmen der Renaturierung reduziert sich diese Fläche noch um bis zu 5.000 m². Zur Wiederherstellung einer Waldfläche wird ein Teilbereich während des Abbaugeschehens sowie in den darauffolgenden Jahren mit nicht verwertbaren Lagerstättenbestandteilen sowie unbelastetem Fremdmaterial verfüllt. Der Abbau erfolgt in mehreren Abschnitten, die dazu erforderlichen Rodungsarbeiten finden ebenfalls abschnittsweise statt. Der vorhandene Abraum wird später zur Ufergestaltung sowie Überdeckung einer wiederverfüllten Teilfläche verwendet. Der Abbau erfolgt mittels Schleppschaufelbagger. Die Aufbereitung des Rohstoffes erfolgt in nahegelegenen Wasch- und Sortieranlagen. Darüber hinaus kommen Hydraulikbagger, Radlader, Dumper und Lastkraftwagen zum Einsatz. Die Gesamtdauer für den Abbau beträgt zwischen 6 bis 9 Jahren.

Planfeststellungsverfahren für die Umgestaltung zum Weiterbetrieb des Tagebaus „Marx“ in 26446 Friedeburg OT Marx-Horsten

Die Quarzwerke Marx AG plant den Abbau von Quarzsand im Nassabbauverfahren durch Erweiterung und Vertiefung einer bestehenden Gewinnungsstätte auf einer Fläche im Landkreis Wittmund in der Gemeinde Friedeburg (Ortsteil Marx-Barge). Die Fläche befindet sich nordöstlich der B437 (Marxer Hauptstraße) sowie nordwestlich der K45 (Straße Hohemoor). Vorgesehen ist die Erweiterung der bestehenden Sand-Gewinnungsstätte. Da die Ausschöpfung der bestehenden Abbaurechte bereits weit fortgeschritten ist, wird diese Planung im Rahmen der langfristigen Standortsicherung erforderlich. Der geplante Tagebau (Gewinnungsstätte) hat eine Größe von 80,7 ha. Davon entfallen etwa 28 ha auf die Erweiterungsfläche. Überschlägig ist durch die Erweiterung eine Abbaumenge von 7 Mio. m³ zu erwarten. Nach dem Ende des Tagebaus ist die Herrichtung der Gewinnungsfläche als naturnahes Stillgewässer (Folgenutzung Natursee) vorgesehen. Aufgrund des Flächenbedarfs von mehr als 25 ha und der Erweiterung des Abbaugewässers ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan erforderlich, für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren gem. § 1 Nr. 1 b) aa) und bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) i.V.m. §§ 57a und 57c BBergG) durchzuführen ist. Die Quarzwerke Marx AG hat diesen Rahmenbetriebsplan beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie eingereicht und dessen Zulassung beantragt. Die Antragsunterlagen enthalten u.a. einen UVP-Bericht, einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie Gutachten zur Hydrogeologie, Geotechnik, Lärm- und Staubemissionen. Die vollständigen Antragsunterlagen liegen für jedermann zur Einsicht für die Dauer von 1 Monat wie folgt aus: Gemeinde Friedeburg Außenstelle des Rathauses, Schützenweg 3, 26446 Friedeburg, Zimmer A-206-TE während der Besuchszeiten Gemeinde Zetel Rathaus Gemeinde Zetel, Ohrbült 1, 26340 Zetel, Zimmer 15 Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr sowie zusätzlich Di: 14-16 Uhr und Do: 14-18 Uhr Die Auslegungsfrist beginnt am 09.04.2025 und endet mit Ablauf des 09.05.2025. Die Planunterlagen werden auch hier auf der Internetseite oder auf der Internetseite des LBEG unter Aktuelle Planfeststellungsverfahren | Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie als Download bereitgestellt. Im Zweifelsfall ist der Inhalt der öffentlich ausgelegten Unterlagen maßgeblich (§ 27a Abs. 1 S. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz). Nähere Informationen sind dem Bekanntmachungstext (s. untenstehendes Downloaddokument) zu entnehmen.

Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung im Zuge der Neuaufnahme eines Sandabbaus in Ganderkesee, Gemarkung Ganderkesee, Rethorner Feld, Landkreis Oldenburg

Die Firma Kalksandsteinwerk Bookholzberg GmbH & Co. KG, Ganderkesee, hat mit den eingereichten Unterlagen beim Landkreis Oldenburg als zuständiger Planfeststellungsbehörde die wasserrechtliche Planfeststellung für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung im Rahmen eines Sandabbaus in der Gemeinde Ganderkesee, Gemarkung Ganderkesee, Flur-stücke 128/4, 129/5, 137/1, 467/137, 468/137, 469/137, 753/138 der Flur 9 (Phase 1a) sowie Flurstücke 216/1, 219/1, 555/220, 220/1, 220/2, 220/3, 220/4 teilweise der Flur 9 (Phase 1b), gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Nds. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die unselbstständiger Teil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist (§ 4 UVPG). Am 12.06.2020 ist in einer Antragskonferenz zur Festlegung von Umfang und Methodik der Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend § 5 UVPG die UVP-Pflicht festgestellt worden. Ein schriftlich durchgeführtes Scoping-Verfahren unter Einbe-ziehung der Träger öffentlicher Belange wurde am 12.03.2021 durchgeführt. Die ca. 9,87 ha große Abbaustätte ist in der Rohstoffsicherungskarte Niedersachsen überwiegend als Lagerstätte 1. Ordnung ausgewiesen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Ganderkesee (Stand 01.01.2019) ist das Planungsgebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Auf den o. g. Flurstücken soll in 2 Abbauphasen (Phase 1a und 1b) Sand im Nassabbauverfahren mit Freilegung des Grundwassers gewonnen werden.

Transformatorenwerk Oberschöneweide

Das heute im Besitz der Toruro GmbH & Co. KG befindliche Grundstück wurde seit 1899 intensiv – bis 1996 im wesentlichen als Transformatorenwerk (Großtransformatoren, Leistungsschalter/-trenner) – industriell genutzt. 1899–1921: Deutsche Niles-Werke, 1921–1945: AEG Transformatorenwerk, 1945–1989: VEB TRO Karl Liebknecht, 1990–1996: AEG TRO GmbH, 1997–2006: TRO Verwaltungsgesellschaft mbH Kennzeichnend für das Grundstück war eine großflächige (ca. 10.000 m²), dem Grundwasser aufschwimmende bis 50 cm mächtige Ölphase. Neben der damit verbundenen z.T. extremen Belastung des Grundwassers durch MKW wurden auch Verunreinigungen durch PCB, Tenside sowie lokal durch LCKW und Phenole nachgewiesen. Auch innerhalb der ungesättigten Bodenzone sind in den Eintragsbereichen entsprechende Belastungen festgestellt worden. Hauptziel der Sanierungsmaßnahmen war die Beseitigung der aufschwimmenden Ölphase mittels aktiver Entnahmesysteme. Als unterstützende Maßnahmen wurden die Beseitigung der Bodenbelastungen in den Hochlast- bzw. Quellbereichen mittels Bodenaustausch, der Rückbau gefahrenträchtiger Altanlagensysteme sowie eine hydraulische Grundstückssicherung geplant und realisiert. Seit 1991 erfolgten zunächst verschiedene Maßnahmen zur Altlastenerkundung der Umweltkompartimente Boden, Bodenluft und Grundwasser, die sich mit fortschreitendem Kenntnisstand auf die Eingrenzung lokaler Belastungsschwerpunkte beschränkten. Bis Mai 2003 wurde ein Messstellennetz von rund 70 Einzelpegeln errichtet. Seit Anfang 1996 erfolgte zunächst der Betrieb einer Ölphasensanierung und Abstromsicherung über insgesamt 6 Brunnen (SIP-EX-Verfahren) mit Abreinigung des geförderten Grundwassers über zwei, ab 2002 nur noch einer Grundwasseraufbereitungsanlage. Mit der Maßnahme wurde bis Mitte 2004 der Austrag von rund 60 m³ Ölphase erzielt. Die Maßnahme wurde im August 2004 nach der Durchführung von Pilotversuchen durch die Aufnahme der Ölphasenabsaugung mittels Doppelstrangdrainagen aus 10 Brunnenschächten (DN 400/1.000) ersetzt. Die ausgetragenen Ölphasenmengen finden sich nachfolgend graphisch dargestellt. Insgesamt wurden in dem Zeitraum 2004 bis 2013 über 120 m³ Ölphase von der Grundwasseroberfläche entfernt. In dem Zeitraum Ende 2013 / Anfang 2014 wurde die hydraulische Sicherungs-/ Sanierungsmaßnahme aufgrund deutlich zurückgegangener Schadstoffausträge und sinkender Ölphasenmächtigkeiten unterbrochen. Anhand monatlicher Messungen der Ölphasenstände wurde die Nachhaltigkeit des erreichten Sanierungserfolges festgestellt. Aufgrund der geringen Mobilität der dem Grundwasser aufsitzenden Leichtphase und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit (Kosten/Nutzen) wurde die Maßnahme mit dem Rückbau der Grundwasserreinigungsanlage bis Ende 2014 endgültig abgeschlossen. In dem Zeitraum Mai 2001 bis Dezember 2003 erfolgte im Rahmen von Bodenaushubarbeiten bis ca. 7 m unter GOK (Ausführung als Nassbaggerung) sowie dem Anlegen von offenen Gräben und kleinflächigen Aushubbereichen (sogenannte Kopflöcher) die Bergung der aufschwimmenden Ölphase durch intervallmäßiges Absaugen (Trennung Öl-Wasser-Gemisch mittels spezieller Trenntechnik). Dabei wurden ca. 300 m³ Öl aus der grundwassergesättigten Bodenzone entfernt. Die weitere Nachsorge und Überprüfung des Sanierungserfolgs erfolgt mittels Untersuchungen (Ölphasenmessungen, Beprobung Grundwasser) an einer Auswahl von Grundwassermessstellen in den ehemaligen Schadenszentren sowie im nördlichen Abstrom des Grundstücks (Monitoring). Aktuell wird der weitgehende Rückbau der Förderbrunnen und einer Vielzahl von Pegeln des bestehenden Messstellennetzes geplant. Die Gesamtkosten für die Bodensanierung belaufen sich auf ca. 5,1 Mio. € und für die Grundwasserwassersanierung auf 2,3 Mio. € (Ölphasenabsaugung 2004 bis 2014 anteilig 350.000 €). Seit 1996 wird das Grundstück durch Klein- und Mittelgewerbe mit Eventveranstaltungsräumlichkeiten und großflächigem Einzelhandel genutzt.

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