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Bodenabbau, Nassabbau im Landkreis Nienburg/Weser

Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nassabbau befinden. Im Landkreis Nienburg/Weser wird in einem erheblichen Umfang Sand- und Kiesabbau mit Grundwasserfreilegung betrieben bzw. geplant. Die größte Dichte an Abbaustätten besteht in folgenden Gebieten des Landkreises: - westlich der Weser südlich von Stolzenau in der Gemarkung Raddestorf an der B 215, Samtgemeinde Uchte, bis Diethe-Langern, Gemeinde Stolzenau, - nördlich von Stolzenau westlich der Weser zwischen Stolzenau „Große Brinkstraße" und der Gemeindeverbindungsstraße Landesbergen-Anemolter, - östlich der Weser zwischen der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen im Süden und dem „Kleinen Maschsee", Gemarkung Landesbergen, im Norden, - Weiter nördlich wurde ein Bodenabbau in der Gemarkung Estorf begonnen. Außerdem baut eine Firma in der Gemarkung Schweringen östlich der Weser großflächig Sand und Kies ab.

Planänderungsbeschluss Kiessandtagebau Flemmingen 2

Auf der Grundlage von § 52 Abs. 2a und Abs. 4 Satz 2 Bundesberggesetz (BBergG) i. V. m. § 76 Abs. 3 VwVfG werden die von der Kieswerke Flemmingen GmbH beantragten Änderungen und die Verlängerung vom 8. November 2006 (Planunterlage vom 12.September 2006) zum obligatorischen Rahmenbetriebsplan vom 4. April 1996 welche durch Unterlagen vom 22. Juli 2007 und 28. Juni 2019 ergänzt wurden, mit den sich aus diesem Beschluss ergebenden Änderungen, Ergänzungen und Nebenbestimmungen zugelassen. Diese umfasst insbesondere • den um 6 ha vergrößerten Nassabbau innerhalb der bereits genehmigten Flächeninanspruchnahme, • die Errichtung und Verspülung des Schlammweihers Nr. XVIII, • die Erhöhung des Einsatzes von bergbaufremden mineralischer Abfälle zur Verwertung auf 3,5 Mio m³, • Die Fortführung der Gewinnung und Wiedernutzbarmachung auf einer Fläche von ca. 44 ha über den bisher beantragten Zulassungszeitraum hinaus. Durch diesen PÄB wird die Zulässigkeit des Änderungsvorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Die vom Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen liegen auf der Gemarkung Niedersteinbach der Gemeinde Penig im Landkreis Mittelsachsen. Sie sind in Anlage 1 (Flurstückskarte mit den Grenzen des PFB) dargestellt. Die Gestattung des mit dem bisherigen Vorhaben verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft gemäß § 15 BNatSchG i. V. m. § 10 SächsNatSchG wird mit diesem Beschluss entsprechend Abschnitt A.1.2 verlängert. Durch diesen PFB wird die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt.

Verlängerung Planfeststellungsbeschluss Nassabbau Scharmbeck II

Mit Schreiben vom 15.11.2021 wurde die Verlängerung der Geltungsdauer des Planfeststellungsbeschlusses zum Bodenabbau im Nassabbauverfahren im Abbaugebiet Scharmbeck II vom 08.01.2007 bis zum 31.01.2037 beantragt. Nach der allgemeinen UVP-Vorprüfung gem. § 9 Abs. 1 Ziffer 2 UVPG in Verbindung mit § 9 Abs. 4, § 7 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 UVPG unterliegt das Vorhaben nicht der UVP-Pflicht.

Antrag auf Planfeststellung zur Erweiterung eines Bodenabbaus im Nassabbauverfahren in der Gemeinde Holdorf

Antrag auf Planfeststellung gem. § 68 WHG zur Erweiterung und Abbauvertiefung im Nassabbauverfahren des bestehenden Sandabbaus in der Gemeinde und Gemarkung Holdorf, in der Flur 10, auf den Flurstücken 5, 7, 8/9, 9/2, 10/2, 12/10, 12/11, 13, 14/2, 15/3, 15/4, 17/2, 18/2, 19 und 20 sowie Umnutzung von Teilflächen der Flurstücke 10/1, 12/10, 14/2 und 15/3 durch die Firma Kalksandsteinwerk Holdorf Theodor Schnepper GmbH & Co. KG, Weißer Stein 12, D-49451 Holdorf.

Kiesabbau mit Herstellung eines Landschaftssees, hier: Erweiterung Nordufer bis zur Straße „Auf der Allmende“

Zuletzt hat die Xaver Riebel München GmbH & Co. KG mit Bescheiden vom 26.01.2006, 25.07.2007, 15.04.2019 und 20.01.2020 (Aktenzeichen 642-22/35) die Genehmigung zum Kiesabbau mit der anschließenden Herstellung eines Landschaftssees am Paul-Ehrlich-Weg 130 erhalten. Nun plant die Firma einen erweiterten Abbau mit anschließender Teilverfüllung am Nordufer des bestehenden genehmigten Abbaus. Dazu soll, wie im restlichen Baggersee, der Kies bis auf ca. 18 m unter Geländeoberkante abgebaut werden. Das zu betrachtende Vorhaben besteht aus der geplanten Erweiterung des Nassabbaus Paul-Ehrlich-Weg „Nord“ bis hin zur Straße „Auf der Allmende“. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG. Grundsätzlich bedarf es hierfür einer Planfeststellung nach § 68 Abs. 1 WHG. Gem. § 68 Abs. 2 Satz 1 WHG i.V.m. § 5 und 7 des UVPG und Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG ist im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles die Notwendigkeit einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu untersuchen.

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Verlegung des Wurzenbaches und Gewinnung von Sand und Kies im Nassabbau auf den Grundstücken Fl.Nrn. 745 (TF), 746

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG Die Firma Richard Suttner GmbH & Co. KG beabsichtigt, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 745 (TF), 746/5, 746/9, 746/10, 746/11, 746/12, 746/14, 746/15 und 746/17 der Gemarkung Gmünd Sand und Kies im Nassabbau zu entnehmen; der derzeit durch das Gebiet verlaufender Graben „Wurzenbach“ soll dabei verlegt und naturnaher gestaltet werden. Nach Beendigung des Abbaus soll ein naturnaher Grundwasserweiher entstehen.

Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren Kiesabbau Unterer Landweg, V. Bauabschnitt

Die Firma RBS Kiesgewinnung GmbH & Co. KG, Unterer Landweg 25, 22113 Hamburg (Vorhabensträger) beabsichtigt, ihren Kiesabbau am Unteren Landweg in Billwerder um einen V. Bauabschnitt zu erweitern. Die Antragsfläche hat eine Größe von insgesamt ca. 23,76 ha, wobei davon ca. 7,73 ha auf den Überschneidungsbereich mit den schon vorhandenen II. und III. Bauabschnitten und ca. 16,03 ha allein auf den reinen Erweiterungsbereich des V. Bauabschnittes entfallen. Vorgesehen ist ein Nassabbau bis zu einer maximalen Tiefe von ca. 25 m. Das Unternehmen hat daher die Durchführung des o.g. Planfeststellungsverfahrens beantragt.

Ergebnis Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls für die 2. Erweiterung eines Bodenabbaus (Trocken- u. Nassabbau) in Rastdorf

Die Robbers Kultivierung und Tiefbau GmbH, Unfriedstraße 17, 49757 Werlte, plant auf dem Grundstück Gemarkung Rastdorf, Flur 2, Flurstück 28/3 die 2. Erweiterung eines Bodenabbaus im Trocken- und Nassabbau an der bereits vorhandenen Sandabbaustätte in Rastdorf (Gemarkung Rastdorf, Flur 2, Flurstücke 25/6 und 26/5) um eine Erweiterungsfläche von ca. 2,5 ha. Die geplante Abbaufläche soll insgesamt dann ca. 8,7 ha betragen.

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Erweiterung der Kiesgrube Groß-Rohrheim Abbauabschnitte II und III der Firma Alois Omlor GmbH" in Groß-Rohrheim

Die Alois Omlor GmbH beantragte mit Schreiben vom 16. Mai 2023 eine Erweiterung ihres Sand- und Kiesabbaubetriebes in Groß-Rohrheim auf bislang anderweitig, vorwiegend landwirtschaftlich, genutzte Flächen um ca. 18,33 ha sowie die Vertiefung von Teilen der bestehenden Abbaufläche und Änderung der Rekultivierung. Es entsteht im Zuge der Abbautätigkeit ein Gewässer. Die Erweiterung schließt an die bestehenden Abbauflächen in südöstlicher Richtung in der Gemarkung Groß-Rohrheim, Flur 4 Flurstücke Nr. 18, Nr. 19, Nr. 20, Nr. 21, Nr. 22, Nr. 23, Nr. 24, Nr. 25, Nr. 26, Nr. 27, Nr. 28, Nr. 29, Nr. 30, Nr. 31, Nr. 32, Nr. 33, Nr. 34/1 (teilweise), Nr. 37 (teilweise), Nr. 38 (teilweise), Nr. 45 (teilweise), Nr. 47/1 (teilweise), Nr. 47/2, Nr. 48, Nr. 54, Nr. 56, Nr. 57, Nr. 58 an. Die bestehende Kiesgrube in der Gemarkung Groß-Rohrheim wird auf Flur 4, Flurstücke Nr. 39/1 (teilweise), Nr. 39/2 (teilweise), Nr. 39/3 (teilweise), Nr. 40/1 (teilweise), Nr. 40/2 (teilweise), Nr. 45 (teilweise), Nr. 47/1 (teilweise) und Flur 5, Flurstücke Nr. 11/4 (teilweise) und Flur 6 21/2 geändert. Es werden insbesondere folgende Maßnahmen beantragt: • Die Herstellung eines Gewässers (Erweiterung des bestehenden Abgrabungsgewässers) von ca. 14,75 ha mit einer maximalen Wassertiefe von 60 m im Zuge des Sand- und Kiesabbaus, • die Vertiefung von Teilen des bestehenden Gewässers auf eine maximale Wassertiefe von 60 m im Zuge der Vergrößerung der Abbautiefe, • die Rohstoffgewinnung mittels Saugbagger entsprechend der bisherigen Abbauweise im Nassabbau in der Erweiterungsfläche und in Teilen des bestehenden Gewässers bis zu einer Endtiefe von maximal 29 m ü. NHM (entspricht 60 m Wassertiefe), • die Aufbereitung und Lagerung des gewonnenen Materials entsprechend der bisherigen Weise, somit Weiternutzung der bestehenden Aufbereitungsanlage, Verwaltungs- und Sozialräume, Werkstätten und Lager für den Planungszeitraum, • die maximale Abbauleistung (Output) von bis zu 450.000 t Rohstoff (Sand und Kies) jährlich, • die Änderung der bestehenden Rekultivierungsplanung. Die Erweiterung der Abbaufläche stellt einen Gewässerausbau i.S.d. § 67 Abs. 2 S. 1 WHG dar. Der beantragte Gewässerausbau bedarf gemäß § 68 Abs. 1 WHG einer Zulassung über ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren. Im vorliegenden Fall besteht die UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 3 S. 2 UVPG. Eine sog. Vorprüfung, also die Feststellung durch die Planfeststellungsbehörde gemäß § 5 UVPG, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wurde nicht durchgeführt, da der Vorhabenträger bereits die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt hat und die Planfeststellungsbehörde das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet hat, da vom Vorhabenträger ein UVP-Bericht vorgelegt wurde. In dem Planfeststellungsverfahren erfolgt auch die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für einzuschließende oder mitzuerteilende Entscheidungen wie unter anderem die Zulassung eines naturschutzrechtlichen Eingriffs gemäß § 17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 15 BNatSchG sowie die Zulassung einer Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG von den Verboten des § 30 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG. Für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/DA 41.1 - Grundwasser zuständig.

Feststellung der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für die Restausbeute der Kiesgewinnungsanlage der Firma A. Roth Sand- und Kieswerk GmbH in der Gemarkung Altendorf;

Die Firma A. Roth Sand- und Kieswerk GmbH mit Sitz in 97342 Marktsteft beantragt die Plangenehmigung für eine Restausbeute in der Kiesgewinnungsanlage in Altendorf im Nassabbauverfahren mittels Tekturantrag. Der Antragsgegenstand beinhaltet die Restge-winnung von Sand und Kies auf Teilflächen der Fl.Nrn. 1034, 1073/2, 1045 der Gemarkung Altendorf, Gemeinde Altendorf, Landkreis Bamberg. Die Fl.Nrn. 1043 und 1044 der Gemar-kung Altendorf werden hierbei für die Zufahrt zur Fläche temporär genutzt. Der Antrag bein-haltet auch die durchzuführenden Rekultivierungsarbeiten. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha.

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