Kategorie: Grundwasser</br>Stand: 2007</br>des Bundesverbandes der deutschen Kies- und Sandindustrie e.V. (BKS) des Bundesverbandes Mineralische Rohstoffe e. V. (MIRO) der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfachs e.V. (DVGW) der Bund/Länder-Ar
Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nassabbau befinden. Im Landkreis Nienburg/Weser wird in einem erheblichen Umfang Sand- und Kiesabbau mit Grundwasserfreilegung betrieben bzw. geplant. Die größte Dichte an Abbaustätten besteht in folgenden Gebieten des Landkreises: - westlich der Weser südlich von Stolzenau in der Gemarkung Raddestorf an der B 215, Samtgemeinde Uchte, bis Diethe-Langern, Gemeinde Stolzenau, - nördlich von Stolzenau westlich der Weser zwischen Stolzenau „Große Brinkstraße" und der Gemeindeverbindungsstraße Landesbergen-Anemolter, - östlich der Weser zwischen der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen im Süden und dem „Kleinen Maschsee", Gemarkung Landesbergen, im Norden, - Weiter nördlich wurde ein Bodenabbau in der Gemarkung Estorf begonnen. Außerdem baut eine Firma in der Gemarkung Schweringen östlich der Weser großflächig Sand und Kies ab.
Herstellung von zwei Gewässern im Rahmen einer Nassauskiesung auf den Grundstücken Flur-Nrn. 265, 266, 267, 268, 275/1, 275/2, 275/3, 275/4, 281, 281/1, 282/13, Gemarkung Altmühldorf, Stadt Mühldorf a. Inn, durch die Fa. Inn-Kies Altötting-Mühldorf GmbH & Co.KG. Die Gesamtfläche des Vorhabens beträgt ca. 22,6 ha. Die im Zuge des Nassabbaus hergestellte Wasserfläche hat eine Größe von ca. 9,5 ha. Der horizontale Wasserspiegel wird auf etwa 392,0 m ü NN liegen. Im Rahmen des Nassabbaus wird mit einem Aushub von ca. 1.046.176 m³ Kies gerechnet. Im Anschluss an den Abbau, nach der Renaturierung, verbleiben zwei offene Wasserflächen. Die erste Wasserfläche, Ufer und Böschungen im Südwesten, dienen mit dem geplanten Rundweg später Zwecken des Naturschutzes und der Freizeitgestaltung. Hier werden ein Lehrpfad und ein Wasserspielplatz angelegt. Die Wasserfläche im Nordosten ist mit den Ufern und Böschungen ausschließlich dem Naturschutz zugeordnet. Die Errichtung der Gewässer stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Weiterhin unterliegt der Gewässerausbau einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflich nach Anhang 1 Nr. 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die Edelsplitt- und Rheinkieswerk Helmlingen GmbH & Co. KG betreibt auf Gemarkung Rheinau-Helmlingen ein Kieswerk im Nassabbau mit Betriebseinrichtungen zur Kiesauf-bereitung und Lagerung. Bis auf das Werksgelände mit einer Fläche von ca. 4,6 ha ist der See bis an die zugelassenen Abbaugrenzen freigelegt. Er hat eine Größe innerhalb der Mittelwasserlinie von ca. 49,18 ha. Kies ist im See inzwischen so gut wie nicht mehr vorhanden. Durch die Nachbaggerungen in den letzten Jahren wurde der See von Norden her vollständig bis zur Kiesbasis ausgekiest. Das Edelsplitt- und Rheinkieswerk Helmlingen ist zur Aufrechterhaltung des Betriebes daher auf den Abbau des Werksgeländes und die Auskiesung der dortigen Fläche angewiesen.
Beim Landratsamt Donau-Ries wurde die Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung für die Herstellung eines oberirdischen Gewässers durch Kiesabbau auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 481, 482, 495, 496, 497 und Teilflächen des Grundstücks Fl.-Nrn. 478, 483, 500 der Gemarkung Nordheim mit anschließender Teilverfüllung im Rahmen der Renaturierung beantragt. Dabei soll auf einer Fläche von 7,44 ha Kies im Trocken- und Nassabbau gewonnen werden. Im Rahmen der Renaturierung erfolgt eine ökologische Gestaltung. Durch eine teilweise Wiederverfüllung entsteht mäßig extensiv genutztes, artenreiches Grünland und eine landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche. Die verbleibende Wasserfläche (ca. 5 ha) wird als Landschaftssee belassen.
Kiesabbau im Grundwasser mit anschließender Wiederverfüllung und Rekultivierung auf den Flur-Nrn. 342, 344, 345, 346, 347, 348, 349, Gem. Winden, Markt Haag i.OB. Die Willi Ostermaier GmbH & Co KG beantragt eine Kiesgrube mit der Standortkate-gorie N. Die beantragte Abbausohle liegt bei 524,5 mNN. Die gesamte Abbaufläche umfasst gemäß Antragsunterlagen eine Fläche von 112.985 m². Das errechnete Gesamtabbauvolumen beträgt gemäß Antrag ca. 1.400.000 m³, ausgehend von einem höchsten Grundwasserstand von 529,5 müNN entfallen davon ca. 445.000 m³ auf den Nassabbau. Laut Antragsunterlagen werden in der Grube ca. 712.000 m³ ortseigenes Material (inkl. ca. 214.000m³ Abraum bzw. unverwertbare Lagerstätten-anteile aus den Gruben Schachenfeld I und Schachenfeld II) erwartet, das für die Wiederverfüllung im Nassabbaubereich zur Verfügung steht. Auf den o.g. Fl.-Nrn. wird derzeit Kiesabbau im Trockenabbauverfahren betrieben. Der Kiesabbau wurde zuletzt mit Bescheid vom 08.07.2014 bis zum 31.12.2023 ver-längert. Bisher wurde der Kiesabbau im Trockenabbauverfahren bis zu einer Höhe von 531,5 mNN genehmigt. Ein Teil der Grube wurde im Trockenabbaubereich be-reits abgebaut. Die Wiederverfüllung wurde bisher mit Z1.1-Material geplant. Die Geländeoberkante (GOK) des Abbaugebietes liegt auf ca. 555,6 mNN. Die Kies-lagerstätte befindet sich in den Niederterrassenschottern des Inn. Diese quartären Kiespakete (mit schluffigen und sandigen Schichteinlagerungen) können bis zu mehreren Dekameter mächtig sein. Aufgrund ihrer Durchlässigkeit bilden sie zugleich den obersten Grundwasserleiter, der in Richtung Inn strömt, welcher den Vorfluter darstellt. Der Grundwasserstauer wird von der wesentlich feinkörnigeren Molasse des Tertiärs gebildet. Für das geplante Vorhaben wird eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 Bayer. Wassergesetz erteilt. Weiterhin wurde eine allg. Vorprüfung nach Anlage 1 Nr. 13.15 Umweltverträglichkeitsgesetz durchgeführt.
Die Fa. Ebenhöh plant die Erweiterung der bestehenden Kiesabbauflächen auf die Grundstücke Fl.-Nrn. 2305, 2313, 2316 – 2318, Gemarkung Pliening, die nördlich des Abfanggrabens (künstlicher Vorfluter) liegen. Die vorgesehene Abbaufläche befindet sich nordwestlich der Ortschaft Pliening/Landsham, direkt angrenzend an die Gemeinde Kirchheim b. München (Landkreis München). Aufgrund der geologischen Gegebenheiten handelt es sich um einen Nassabbau, d.h. Grundwasser wird aufgeschlossen. Die Abbaufläche beträgt ca. 15,4 ha und ist in drei Abschnitte unterteilt. Insgesamt soll voraussichtlich ca. 3.000.000 m³ Kies mittels eines Schwimmbaggers gefördert und über die vorhandene Förderbandtrasse, die über den Abfanggraben erweitert werden muss, zum bestehenden Kieswerk transportiert werden. Die Zeitdauer des gesamten Vorhabens wird mit etwa 15 Jahren veranschlagt (12 Jahre Kiesabbau, 3 weitere Jahre bis zur Beendigung der Rekultivierung). Ein Teilbereich von 3 ha im Nordosten der Abbaufläche wird im Zuge der Rekultivierung mit ca. 650.000 m³ Material wiederverfüllt. Die Wiederverfüllung erfolgt ausschließlich mit örtlich anfallendem Abraum, unverwertbaren Lagerstättenanteilen und unbedenklichem Bodenaushub (Z0-Material). Sie wird sukzessive mit dem Abbau in Abschnitt II und III durchgeführt, um die entstehenden Flächen als Habitat für die von der Maßnahme betroffenen Bodenbrüter zu optimieren (CEF-Maßnahme). Darüber hinaus erfolgt ein Einbringen von Material für die Modellierung der Böschungen. Insbesondere zum Materialtransport für die geplante Teilwiederverfüllung und die Rekultivierung wird eine Zufahrt zum Gelände benötigt. Diese erfolgt vom Kieswerk der Fa. Ebenhöh ausgehend über die bestehende Trasse durch das Abbaugelände südlich des Abfanggrabens und über eine neu geplante Brücke über den Abfanggraben und direkt zur geplanten Abbaufläche.
Die Firma Hans Wolf GmbH, Ittlinger Straße 175, 94315 Straubing, beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1222 (Teilfläche) der Gemarkung Schönach Sand und Kies abzubauen. Die zum Sand- und Kiesabbau vorgesehene Fläche liegt nördlich des Ortes Schönach im Gemeindegebiet Mötzing und innerhalb der Kies- und Sandabbau-Vorbehaltsfläche KS 32 N "nordöstlich Schönach“ sowie im Landschaftsschutzgebiet „Donauaue und Auwälder südöstlich von Regensburg“. Südlich der Abbauflächen befindet sich eine öffentliche Straße („Heuweg“), an die sich im Süden ein Waldgebiet anschließt. Im Norden wird die Abbaufläche von einem Waldgebiet begrenzt. Westlich der Abbaufläche wird derzeit Kies im Nassabbau gewonnen; nach Abschluss der Abbau- und Rekultivierungsarbeiten sollen dort zwei Grundwasserseen bestehen bleiben. Im Osten schließt sich ein als Biotop kartierter Gehölzstreifen („Lineare Gehölzstrukturen westlich und nordwestlich Puchhof“) an; daran anschließend folgt eine landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche. Der kleinste Abstand zum südlich gelegenen Ort Schönach beträgt ca. 1,3 km; zum östlich gelegenen Schloss Puchhof beträgt der Abstand ca. 1,23 km. Das nächstgelegene größere Fließgewässer ist die Große Laber im Süden des Abbaugebietes; der geringste Abstand zu den Abbauflächen beträgt ca 445 m. Das Gelände liegt relativ eben in etwa auf Höhe 324,5 m ü.NN. Die Abbaufläche beträgt abzüglich der Abstandsflächen ca. 5,5 ha (Gesamtfläche 6,6 ha). Der Kiesabbau ist bis zu einer Tiefe von ca. 319,2 m ü.NN vorgesehen. Daraus ergibt sich eine mittlere Abbautiefe von ca. 4,8 m (max. 5,30 m). Der Abbau soll im Nordwesten beginnen und kontinuierlich nach Osten weitergeführt werden. Die Abbaurichtung ist jeweils von Nord nach Süd. Als Abbauzeitraum sind 5 Jahre vorgesehen. Nach den Angaben des Antragstellers wird durch den Kiesabbau das Grundwasser freigelegt. Der mittlere Grundwasserstand liegt in etwa bei 323 m ü.NN und liegt damit ca. 1,5 m unter Gelände. Der entstehende, im Mittel ca. 3,8 m tiefe Grundwassersee soll nach Beendigung des Abbaus im Wesentlichen bestehen bleiben; lediglich am westlichen und östlichen Ufer sollen durch Verfüllung mit Abraum und Lagerstättenanteilen Flachwasserzonen und grundwassernahe Bereiche zur besseren Einbindung des entstehenden Gewässers in die Landschaft entstehen. Als Rekultivierung sind des Weiteren Gehölzpflanzungen im Süden auf dem Schutzwall entlang des Heuwegs geplant.
Der beplante Bereich umfasst die im Betreff genannten Grundstücke. Die Fläche selbst, wird zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme (2022) als intensiver Acker genutzt. Die Kiesgewinnung erfolgt auf einer rund 18.500 m² großen Fläche im Nassabbau. Die maximale Abbauendtiefe soll bei 4,4 m u. GOK, entsprechend etwa 303,6 m NN liegen. Davon entfallen auf die Kiesschicht durchschnittlich 3,2 m, während auf den humosen Oberboden rund 0,3 m entfallen und 0,9 m als Abraum einzustufen sind. Die Kies- und Sandabbaumenge beträgt nach den Angaben des Antragstellers rund 64.000 m³, die Abraummenge ca. 18.000 m³, der Oberboden rund 6.000 m³. Die Ausdehnung der beantragten Maßnahme misst in NNW-SSE-Richtung rund 125 m, in WSW-ENE-Richtung rund 225 m. Der Abbau erfolgt als Nassabbau. Das abgebaute Material wird auf dem Gelände im Bereich der bestehenden Kieswasch- und Sortieranlage zwischengelagert und später mittels LKW abtransportiert. Die geplanten Auffüllungen (Anlage Flachwasserzone) erfolgen mit einem Teil des örtlich anfallendem Abraums. Das beantragte Vorhaben stellt einen Lückenschluss zwischen den bereits genehmigten und im Abbau befindlichen Kiesabbauvorhaben „Winzer Au IV-VI“ im Südosten und Winzer Au VII im Nordwesten dar. Im Westen, nicht direkt angrenzend, verläuft die Staatsstraße St212. Nach Abschluss des Kiesabbaus sollen die Flächen aus Gründen der Grundwasserhydraulik mit Ausnahme kleiner Randbereiche nicht verfüllt, sondern als offene Gewässerfläche erhalten werden.
Das Vorhaben liegt nördlich der Ortschaft Arbing zwischen einem Altarm der Donau und der Donau. Der beplante Bereich umfasst die Flächen mit den Fl. Nrn. 2103/1, 2103/2 und 2103/3, Gemarkung Altenmarkt, Stadt Osterhofen. Die Kiesgewinnung soll auf einer rund 87.000 m2 großen Fläche erfolgen. Die maximale Abbauendtiefe soll bei maximal rund 8 m u. GOK, entsprechend etwa 298 m NN liegen. Davon entfallen auf die Kiesschicht durchschnittlich 4,9 m, während auf den humosen Oberboden rund 0,4 m entfallen und 2,5 m als Abraum einzustufen sind. Die Kies- und Sandabbaumenge beträgt nach den Angaben des Antragsstellers rund 380.000 m3, die Abraummenge ca. 210.000 m3, der Oberboden rund 35.000 m3. Die Ausdehnung der beantragten Maßnahme misst in Fließrichtung (WSW-ENE) eine Länge von rund 230 m sowie eine Breite quer zur Fließrichtung von rund 400 m. Der Abbau erfolgt als Nassabbau. Die Abraumarbeiten werden mit einem Bagger oder Radlader, einer Planierraupe und einem Muldenkipper durchgeführt. Der Trockenabbau erfolgt entweder mit einem Bagger und einem Radlader oder zwei Radladern. Der Nassabbau wird mittels eines (Langarm-) Baggers und zwei Radladern durchgeführt. Die Auffüllung und Rekultivierung findet mittels einer Planierraupe, einem Bagger oder Radlader und einem Muldenkipper statt. Bei allen drei Arbeitsgängen (Abraum, Abbau, Auffüllung/Rekultivierung) werden maximal drei Maschinen gleichzeitig betrieben. Das abgebaute Material wird auf dem Gelände durch Zugabe von Feinsand für eine Verwendung als Deichbaumaterial aufbereitet und später mittels LKW abtransportiert. Die geplanten Auffüllungen erfolgen ausschließlich mit örtlich anfallenden Abraummaterial. Nach Abschluss der Verfüllmaßnahmen soll die Rekultivierung der Maßnahme vorrangingen Zielen des Arten- und Biotopschutzes folgen.
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