API src

Found 96 results.

Related terms

Bodenabbau, Nassabbau im Landkreis Nienburg/Weser

Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nassabbau befinden. Im Landkreis Nienburg/Weser wird in einem erheblichen Umfang Sand- und Kiesabbau mit Grundwasserfreilegung betrieben bzw. geplant. Die größte Dichte an Abbaustätten besteht in folgenden Gebieten des Landkreises: - westlich der Weser südlich von Stolzenau in der Gemarkung Raddestorf an der B 215, Samtgemeinde Uchte, bis Diethe-Langern, Gemeinde Stolzenau, - nördlich von Stolzenau westlich der Weser zwischen Stolzenau „Große Brinkstraße" und der Gemeindeverbindungsstraße Landesbergen-Anemolter, - östlich der Weser zwischen der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen im Süden und dem „Kleinen Maschsee", Gemarkung Landesbergen, im Norden, - Weiter nördlich wurde ein Bodenabbau in der Gemarkung Estorf begonnen. Außerdem baut eine Firma in der Gemarkung Schweringen östlich der Weser großflächig Sand und Kies ab.

Kiesabbau und an­ schließender teilweiser Nassverfüllung mit Fremdmaterial im Rahmen des Pilotprojekts Nass­ verfüllung auf dem Grundstück Fl. Nrn. 253 bis 258 der Gemarkung Eggelstetten

Beim Landratsamt Donau-Ries wurde die Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung für die Herstellung eines oberirdischen Gewässers durch Kiesabbau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 253 bis 258 der Gemarkung Eggelstetten mit anschließender Nassverfüllung mit Fremdmaterial im Rah- men des Pilotprojekts Nassverfüllung beantragt. Dabei soll auf einer Fläche von 6,59 ha Kies im Nassabbau gewonnen werden. Durch die teilweise Nassverfüllung ergeben sich insbesondere in Bezug auf die Hydrogeologie, die Qualität des Verfüllmaterials, die Überwachung des Verfüll- betriebs sowie den Naturschutz spezielle planungs- bzw. genehmigungsrelevante Aspekte. Die östliche Teilfläche wird im Anschluss an den Abbau rekultiviert und wieder an die landwirt- schaftliche Nutzung sowie der Nutzung als Golfplatz übergeben. Im westlichen Teil entsteht über eine nur teilweise Verfüllung ein vielfältiges Biotop mit natur- nahe Ufern, Flachwasserbereichen, Röhrichten, Magerrasen und Gehölzen. Durch die Schaffung von zwei unverfüllten Buchten im Anschluss an die südwestliche Kiesböschung werden Passa- gen geschaffen, die eine ausreichende Grundwasserdurchströmung auch nach der teilweisen Wiederverfüllung gewährleisten.

Fortführung und Erweiterung des Tagebaubetriebes „Baggersee Leiberstung“, Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG, Gemarkung Leiberstung, Gemeinde Sinzheim, Landkreis Rastatt

Die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG betreibt auf der Gemarkung Leiberstung in der Gemeinde Sinzheim auf der Grundlage bergrechtlicher Zulassungen den Tagebaubetrieb „Baggersee Leiberstung“ zur Gewinnung von Quarzsand und Quarzkies im Nassabbauverfahren. Mit Schreiben vom 22.12.2022 beantragt die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG die Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für die Fortführung des bestehenden Tagebaubetriebes „Baggersee Leiberstung“ und für die Erweiterung der Abbauflächen um 9,1 ha gegen Südwesten sowie für die zusätzliche Vertiefung des nordwestlichen Teils des bestehenden Baggersees. Der Antrag auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans schließt folgende Anträge mit ein: a) Antrag auf Genehmigung zum Bau einer Werksstraße gemäß § 57a Bundesberggesetz. b) Antrag auf Genehmigung zur Verlegung des Schmutzwasserkanals, der Telekomleitung, Frischwasserleitung, Datennetzleitung sowie zum Neubau eines Pumpwerks für den verlegten Schmutzwasserkanal gemäß § 49 Landesbauordnung. c) Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für den Ausbau des Baggersees und für die Verlegung des Bannwaldgrabens gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz. d) Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für betriebliche Zwecke gemäß § 12 Wasserhaushaltsgesetz. e) Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung nach § 15 Bundnaturschutzgesetz i. V. m. § 17 Abs. 1 Bundnaturschutzgesetz. f) Antrag auf Ausnahme nach § 30 Abs. 3 Bundnaturschutzgesetz von den Verboten des § 30 Abs. 2 Bundnaturschutzgesetz für gesetzlich geschützte Biotope. g) Antrag auf Genehmigung für die dauerhafte Waldumwandlung von ca. 5.708 m² Wald gemäß § 9 Landeswaldgesetz. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und § 57c BBergG i. V. m. § 1 Ziff. 1 b) aa) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung berg-baulicher Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Planfeststellungsbehörde. Es liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Bodenbewertung und Bodenschutzkonzept, Schalltechnische Untersuchung, Artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan und Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, Natura 2000-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Limnologisches Gutachten, Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht Für dieses Planfeststellungsverfahren erfolgte bereits im Jahr 2023 eine Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Bekanntmachung des Vorhabens und Auslegung des Antrages. Im Wege des Zulassungsverfahrens wurde die Änderung des Vorhabens notwendig. Die Änderung besteht darin, dass die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG von der zusätzlichen Vertiefung des nordwestlichen Teils des Baggersees absieht und dies nun nicht mehr Gegenstand des Antrages ist. Weiter umfasst die Planänderung einen Betrieb der Tagebaustätte von 20 Jahren anstatt der vorgesehenen 15 Jahre. Mit Schreiben von 31.07.2025 legt die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG den geänderten Antrag einschließlich der überarbeiteten Planunterlagen vor.

Planfeststellungsverfahren- Erschließung und Ausbeutung einer Bodenentnahmestelle (Nassabbau) nordwestlich von Wilkenstorf- Bodenabbau

Planfeststellungsverfahren für die Erschließung und Ausbeutung einer Bodenentnahmestelle (Nassabbau) nordwestlich von Wilkenstorf (Amt Neuhaus) Der Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband (als Gewässerunterhaltungsverband) beantragt die Befreiung von dem Verbot zur Herstellung eines Gewässers gem. §§ 67 und 68 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) in Verbindung mit § 109 NWG (Niedersächsisches Wassergesetz) und den Schutzbestimmungen gem. §§ 4 und 6 NElbtBRG (Elbtalaue-Biosphärenreservat-Gesetz). Der Antragsteller beabsichtigt die Erschließung einer Bodenentnahme (Nassabbau) bei Wilkenstorf im Amt Neuhaus in Niedersachsen und beantragt als Träger des Vorhabens die Planfeststellung. Aktuell wird für das geplante Deichvorhaben im Bereich zwischen Wehningen (Amt Neuhaus) und der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern (Rüterberg) zusätzlicher Auelehm und Sand benötigt, so dass in diesem Zusammenhang eine neue Bodenentnahmestelle für beide Rohstoffe bis zu einer Tiefe von 6 m erschlossen werden soll. Zwischen 2025 und 2045 sollen Mengen bis max. 49.000 m³ Auelehm und 118.000 m³ Sand gefördert werden. Das Vorhaben dient dem Hochwasserschutz des Amtes Neuhaus und dem des angrenzenden Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Für das geplante Vorhaben wurde gem. § 7 UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) in Verbindung mit Anlage 1 zum NUVPG (Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitspüfung) Nr. 1 eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Die Prüfung ergab, dass aufgrund der zu erwartenden Projektwirkungen die Pflicht zur Durchführung einer UVP besteht und der Vorhabenträger der zuständigen Behörde einen UVP-Bericht vorzulegen hat (§ 16 Abs. 1 UVPG). Auslegungsbehörde ist die Gemeinde Amt Neuhaus. Der Antrag und die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 21.12.2023 (einschließlich) bis 22.01.2024 einschließlich öffentlich aus. Die Gemeinde Amt Neuhaus hat die Auslegung zuvor ortsüblich bekannt gemacht.

Planfeststellungsverfahren über die Änderung und Erweiterung des Sandabbaus "Klostermoor" in der Gemeinde Rhauderfehn

Die Firma Ludwig Würdemann GmbH, Im Gewerbegebiet 11, 26842 Ostrhauderfehn, hat beim Landkreis Leer als zuständige Wasserbehörde den Antrag auf die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 109 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) zur Änderung und Erweiterung des Sandabbaus „Klostermoor“ gestellt. Antragsgegenstand ist die Erweiterung des bestehenden Sandabbaus am Standort zwischen der 2. und 3. Südwieke in Rhauderfehn im Nassabbauverfahren in nördlicher Richtung sowie für Teilflächen eine Änderung zu erzielen. Die Erweiterung erfolgt im direkten Anschluss an den Bestand des planfestgestellten Abbaugewässers. Durch die direkte Erweiterung wird die planfestgestellte nördliche Böschung des bestehenden Bodenabbaus mit abgebaut. Für das Vorhaben ist ein Planfeststellungsverfahren gem. §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 109 ff. Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) sowie den Vorschriften des §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) erforderlich. Für das Vorhaben hat der Vorhabenträger die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und die Planfeststellungsbehörde hat das Entfallen der vorherigen allgemeinen Vorprüfung als zweckmäßig erachtet, so dass für dieses Vorhaben gem. § 9 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG die UVP-Pflicht besteht. Auslegungsbehörde ist die Gemeinde Rhauderfehn. Der Antrag und die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 24.07.2023 bis einschließlich 23.08.2023 öffentlich aus. Die Gemeinde Rhauderfehn hat die Auslegung zuvor ortsüblich bekannt gemacht.

Kiessandtagebau Gübs - Antrag auf Planänderung hinsichtlich der Verlängerung der Vorhabenlaufzeit um 5 Jahre

Die Kieswerk Gübs GmbH & Co. KG ist Inhaberin der Bewilligung „Gübs“ (II-B-f-249/93) zur Gewinnung von Kiesen und Kiessanden zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen mit einer Flächengröße von ca. 84,83 ha. Die Bergbauberechtigung ist befristet bis zum 31.03.2033 erteilt. Nach Angaben der Kieswerk Gübs GmbH & Co. KG wurde bisher nur auf einer Teilfläche von ca. 9,3 ha des planfestgestellten Abbaufeldes von insgesamt 60,9 ha Gewinnungstätigkeiten ausgeführt. Zur langfristigen Sicherung des Weiterbestehens des Kiessandtagebaus soll der Nassabbau perspektivisch nach Süden innerhalb des Bewilligungsfeldes fortgeführt werden. Aus diesem Grund beantragt die Kieswerk Gübs GmbH & Co. KG eine Verlängerung der Vorhabenlaufzeit vom 01.04.2027 bis zum 31.03.2032.

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls für die Erweiterung des Bodenabbaus Walchum (Kies und Sand) - Herzogsee II um eine Abbaufläche von ca. 2,16 ha

Die Heeren-Herkener Kiesbaggerei GmbH, Hahnerfeld 8a, 46419 Isselburg, beabsichtigt am Standort Walchum (Herzogsee II) den Bodenabbau (Sand und Kies) im Nassabbauverfahren zu erweitern. Die geplante Erweiterung umfasst eine Abbaufläche von ca. 2,16 ha, so dass die Abbaufläche auf zukünftig insgesamt ca. 24,80 ha anwächst. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Walchum, Flur 33, Flurstücke 36, 37/2, 39, 40/5, 40/2, 40/4, 40/3, 38 und 37/1. Für dieses Vorhaben war gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 2 NUVPG i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Wasserrechtliche Planfeststellung und wasserrechtliche Erlaubnis - Erweiterung und Rekultivierung des Kiesabbaugebietes der Koch GmbH & Co. KG auf der Gemarkung Rißtissen, Stadt Ehingen (Donau)

Die Koch GmbH & Co. KG, Ziegeleistr. 19, 72555 Metzingen, hat am 09.05.2025 die Erweiterung des bestehenden Kiesabbaugebietes auf der Gemarkung Rißtissen, Stadt Ehingen, beantragt. Das beantragte Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: die Erweiterung des Kiesabbaus auf der Fläche „Fischerwert“ im Nordwesten des „Rötelfelds“ (brutto 9,6 ha, netto-Abbaufläche max. 7 ha), die Erweiterung des Kiesabbaus auf der Fläche „Ersinger Straße“ im Südosten des „Rötelfelds (brutto 17,8 ha, netto-Abbaufläche max. 15 ha), die Wiederherstellung der Erweiterungsfläche „Fischerwert“ durch Verfüllung und die Rekultivierung des gesamten Abbaugebietes (inkl. „Rötelfeld“ und „Ach“). Die geplante Vorhabensdauer der Erweiterung liegt bei ca. 20 Jahren. Der aktuelle Regionalplan „Donau-Iller“ weist die Vorhabensfläche als Vorranggebiet für den Abbau von Rohstoffen aus. Nach Abschluss des Nassabbaus werden neue Seeflächen verbleiben, sodass die Erweiterung des Kiesabbaugebietes als Gewässerausbau nach § 67 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der wasserrechtlichen Planfeststellung nach § 68 WHG bedarf. Die naturschutzrechtliche Genehmigung für den Eingriff und die Rekultivierung nach § 19 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg wird in die Planfeststellung konzentriert. Für die Verfüllung der Erweiterungsfläche „Fischerwert“ wird eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 WHG beantragt.

Kiesabbau auf den Grundstücken Fl.Nrn. 258, 259 und 259/1 Gemarkung Schönach, Gemeinde Mötzing

Die Firma Hans Wolf GmbH & Co. KG beabsichtigt, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 258, 259 und 259/1 Gemarkung Schönach auf einer Fläche von ca. 7,7 ha (bei einer Gesamtfläche von 8,9 ha) Sand und Kies im Nassabbau abzubauen. Die geplante Abbaufläche ist im derzeit gültigen Regionalplan als Vorbehaltsfläche für Kies- und Sandabbau (KS 32 S „nordöstlich Schönach“) sowie als landschaftliches Vorbehaltsgebiet Nr. 17 „Talräume der Großen Laber“ ausgewiesen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Mötzing ist die Fläche als „Sondergebiet Kiesabbau-Erholung-Biotopentwicklung nördlich Schönach“ dargestellt. Außerdem hat die Gemeinde Mötzing für das betreffende Gebiet den Bebauungsplan „SO Kiesabbau-Erholung-Biotopentwicklung nördlich Schönach, Westteil“ aufgestellt. In einem Zeitraum von ca. 4 Jahren sollen ca. 330.000 m³ Sand und Kies für die örtliche Bauwirtschaft gewonnen werden. Die Fläche soll nach Abbau gemäß den Vorgaben des Regional-, Flächennutzungs- und Bebauungsplans als Gewässerbiotop mit Wechselwasserbereichen, Schilf-Wasserröhrichten, Staudenfluren mäßig trockener und nasser Standorte und Heckenbereichen gestaltet werden und als Ausgleichsfläche für die übrigen Abbaumaßnahmen im Abbaugebiet dienen, bei denen aufgrund der geringen Abraummächtigkeit die Möglichkeit der naturnahen Gewässergestaltung eher begrenzt ist. Dafür soll der im Abbaugebiet anfallende Abraum und nicht verwertbares Abbaugut sowie bei Bedarf auch Fremdmaterial (aus anderen Abbaubereichen der Firma Wolf) verwendet und die durch den Abbau entstehende Wasserfläche in großen Teilen wieder teilweise verfüllt werden.

Ausbau eines Gewässers durch den Abbau von Sand und Kies - Kieswerk Eggen in Waltenhofen

Der Antragsteller möchte auf den Grundstücken Flur Nr. 966 und 962/2, Gemarkung Martinszell, Kies im Nassabbau gewinnen. Die beantragte Fläche umfasst ca. 1,1 Hektar, die Gesamtmenge an abbaubarem Kies beläuft sich auf ca. 42.860 m³. Der Abbau soll dabei bis zum Grundwasserstauer erfolgen. Der entstehende Baggersee bleibt unverfüllt mit Rohkiesböschungen bestehen. Als Abbauzeitraum werden fünf Jahre genannt.

1 2 3 4 58 9 10