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Bodenabbau, Nassabbau im Landkreis Nienburg/Weser

Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nassabbau befinden. Im Landkreis Nienburg/Weser wird in einem erheblichen Umfang Sand- und Kiesabbau mit Grundwasserfreilegung betrieben bzw. geplant. Die größte Dichte an Abbaustätten besteht in folgenden Gebieten des Landkreises: - westlich der Weser südlich von Stolzenau in der Gemarkung Raddestorf an der B 215, Samtgemeinde Uchte, bis Diethe-Langern, Gemeinde Stolzenau, - nördlich von Stolzenau westlich der Weser zwischen Stolzenau „Große Brinkstraße" und der Gemeindeverbindungsstraße Landesbergen-Anemolter, - östlich der Weser zwischen der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen im Süden und dem „Kleinen Maschsee", Gemarkung Landesbergen, im Norden, - Weiter nördlich wurde ein Bodenabbau in der Gemarkung Estorf begonnen. Außerdem baut eine Firma in der Gemarkung Schweringen östlich der Weser großflächig Sand und Kies ab.

Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung im Zuge der Neuaufnahme eines Sandabbaus in Ganderkesee, Gemarkung Ganderkesee, Rethorner Feld, Landkreis Oldenburg

Die Firma Kalksandsteinwerk Bookholzberg GmbH & Co. KG, Ganderkesee, hat mit den eingereichten Unterlagen beim Landkreis Oldenburg als zuständiger Planfeststellungsbehörde die wasserrechtliche Planfeststellung für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung im Rahmen eines Sandabbaus in der Gemeinde Ganderkesee, Gemarkung Ganderkesee, Flur-stücke 128/4, 129/5, 137/1, 467/137, 468/137, 469/137, 753/138 der Flur 9 (Phase 1a) sowie Flurstücke 216/1, 219/1, 555/220, 220/1, 220/2, 220/3, 220/4 teilweise der Flur 9 (Phase 1b), gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Nds. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die unselbstständiger Teil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist (§ 4 UVPG). Am 12.06.2020 ist in einer Antragskonferenz zur Festlegung von Umfang und Methodik der Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend § 5 UVPG die UVP-Pflicht festgestellt worden. Ein schriftlich durchgeführtes Scoping-Verfahren unter Einbe-ziehung der Träger öffentlicher Belange wurde am 12.03.2021 durchgeführt. Die ca. 9,87 ha große Abbaustätte ist in der Rohstoffsicherungskarte Niedersachsen überwiegend als Lagerstätte 1. Ordnung ausgewiesen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Ganderkesee (Stand 01.01.2019) ist das Planungsgebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Auf den o. g. Flurstücken soll in 2 Abbauphasen (Phase 1a und 1b) Sand im Nassabbauverfahren mit Freilegung des Grundwassers gewonnen werden.

Kiessandtagebau Pinnow Süd

Der Unternehmer stellte beim Bergamt Stralsund den Antrag auf 7. Planänderung für den Kiessandtagebau Pinnow Süd. Mit der 7. Planänderung beabsichtigt der Unternehmer insbesondere die Erweiterung der Rohstoffgewinnung im Trocken- und Nassabbau um ca. 32 ha, die Herstellung eines Gewässers mit einer offenen Wasserfläche von voraussichtlich ca. 29 ha, die Wiedereinspülung von tagebaueigenen Überschusssanden und Sedimenten in den entstehenden Baggersee und die Verlängerung der Laufzeit der bergrechtlichen Planfeststellung Pinnow Süd bis zum 31.12.2039.

Transformatorenwerk Oberschöneweide

Das heute im Besitz der Toruro GmbH & Co. KG befindliche Grundstück wurde seit 1899 intensiv – bis 1996 im wesentlichen als Transformatorenwerk (Großtransformatoren, Leistungsschalter/-trenner) – industriell genutzt. 1899–1921: Deutsche Niles-Werke, 1921–1945: AEG Transformatorenwerk, 1945–1989: VEB TRO Karl Liebknecht, 1990–1996: AEG TRO GmbH, 1997–2006: TRO Verwaltungsgesellschaft mbH Kennzeichnend für das Grundstück war eine großflächige (ca. 10.000 m²), dem Grundwasser aufschwimmende bis 50 cm mächtige Ölphase. Neben der damit verbundenen z.T. extremen Belastung des Grundwassers durch MKW wurden auch Verunreinigungen durch PCB, Tenside sowie lokal durch LCKW und Phenole nachgewiesen. Auch innerhalb der ungesättigten Bodenzone sind in den Eintragsbereichen entsprechende Belastungen festgestellt worden. Hauptziel der Sanierungsmaßnahmen war die Beseitigung der aufschwimmenden Ölphase mittels aktiver Entnahmesysteme. Als unterstützende Maßnahmen wurden die Beseitigung der Bodenbelastungen in den Hochlast- bzw. Quellbereichen mittels Bodenaustausch, der Rückbau gefahrenträchtiger Altanlagensysteme sowie eine hydraulische Grundstückssicherung geplant und realisiert. Seit 1991 erfolgten zunächst verschiedene Maßnahmen zur Altlastenerkundung der Umweltkompartimente Boden, Bodenluft und Grundwasser, die sich mit fortschreitendem Kenntnisstand auf die Eingrenzung lokaler Belastungsschwerpunkte beschränkten. Bis Mai 2003 wurde ein Messstellennetz von rund 70 Einzelpegeln errichtet. Seit Anfang 1996 erfolgte zunächst der Betrieb einer Ölphasensanierung und Abstromsicherung über insgesamt 6 Brunnen (SIP-EX-Verfahren) mit Abreinigung des geförderten Grundwassers über zwei, ab 2002 nur noch einer Grundwasseraufbereitungsanlage. Mit der Maßnahme wurde bis Mitte 2004 der Austrag von rund 60 m³ Ölphase erzielt. Die Maßnahme wurde im August 2004 nach der Durchführung von Pilotversuchen durch die Aufnahme der Ölphasenabsaugung mittels Doppelstrangdrainagen aus 10 Brunnenschächten (DN 400/1.000) ersetzt. Die ausgetragenen Ölphasenmengen finden sich nachfolgend graphisch dargestellt. Insgesamt wurden in dem Zeitraum 2004 bis 2013 über 120 m³ Ölphase von der Grundwasseroberfläche entfernt. In dem Zeitraum Ende 2013 / Anfang 2014 wurde die hydraulische Sicherungs-/ Sanierungsmaßnahme aufgrund deutlich zurückgegangener Schadstoffausträge und sinkender Ölphasenmächtigkeiten unterbrochen. Anhand monatlicher Messungen der Ölphasenstände wurde die Nachhaltigkeit des erreichten Sanierungserfolges festgestellt. Aufgrund der geringen Mobilität der dem Grundwasser aufsitzenden Leichtphase und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit (Kosten/Nutzen) wurde die Maßnahme mit dem Rückbau der Grundwasserreinigungsanlage bis Ende 2014 endgültig abgeschlossen. In dem Zeitraum Mai 2001 bis Dezember 2003 erfolgte im Rahmen von Bodenaushubarbeiten bis ca. 7 m unter GOK (Ausführung als Nassbaggerung) sowie dem Anlegen von offenen Gräben und kleinflächigen Aushubbereichen (sogenannte Kopflöcher) die Bergung der aufschwimmenden Ölphase durch intervallmäßiges Absaugen (Trennung Öl-Wasser-Gemisch mittels spezieller Trenntechnik). Dabei wurden ca. 300 m³ Öl aus der grundwassergesättigten Bodenzone entfernt. Die weitere Nachsorge und Überprüfung des Sanierungserfolgs erfolgt mittels Untersuchungen (Ölphasenmessungen, Beprobung Grundwasser) an einer Auswahl von Grundwassermessstellen in den ehemaligen Schadenszentren sowie im nördlichen Abstrom des Grundstücks (Monitoring). Aktuell wird der weitgehende Rückbau der Förderbrunnen und einer Vielzahl von Pegeln des bestehenden Messstellennetzes geplant. Die Gesamtkosten für die Bodensanierung belaufen sich auf ca. 5,1 Mio. € und für die Grundwasserwassersanierung auf 2,3 Mio. € (Ölphasenabsaugung 2004 bis 2014 anteilig 350.000 €). Seit 1996 wird das Grundstück durch Klein- und Mittelgewerbe mit Eventveranstaltungsräumlichkeiten und großflächigem Einzelhandel genutzt.

Transformatorenwerk Rummelsburg

Das Grundstück wurde seit den 20er-Jahren bis 1953 zunächst durch die Elektrometallurgische Werke Rummelsburg bzw. Berliner Elektrizitätswerke genutzt. Nachfolgend diente es bis 1992 dem VEB TRO Karl Liebknecht, hauptsächlich zur Herstellung von Strom- und Spannungswandlern. Seit 1992 befindet sich das Grundstück im Besitz der ALSTOM T&D GmbH (Nutzung: Fertigung von Wandlern und Hochspannungsschaltgeräten sowie Kundenservice). Im Rahmen der Erkundungsmaßnahmen wurden Boden- und Grundwasserkontaminationen vorrangig durch MKW, Cyanide und untergeordnet Schwermetalle und BTEX, die nachweislich bis 1992 eingetragen wurden, in mindestens 5 Schadstoffeintragsbereichen festgestellt. Bedingt durch größere Schwankungen der Grundwasserstände hat eine erhebliche vertikale Verlagerung der Verunreinigungen durch MKW in die grundwassergesättigte Bodenzone stattgefunden. Im Rahmen des Monitorings wurde eine geringmächtige, dem Grundwasser aufsitzende Ölphase festgestellt. Ziel der Sanierungsmaßnahmen war vordringlich eine umfassende Frachtbeseitigung (“hot-spots”) zur Verhinderung einer Verlagerung der Kontaminanten in Richtung der Wasserfassungen des Wasserwerkes Wuhlheide . Seit 1991 erfolgten zunächst verschiedene Maßnahmen zur Altlastenerkundung der Umweltkompartimente Boden, Bodenluft und Grundwasser, die sich mit fortschreitendem Kenntnisstand auf die Eingrenzung lokaler Belastungsschwerpunkte beschränkten. In dem Zeitraum Oktober 1996 bis Anfang 1997 und von Herbst 2001 bis Juni 2003 wurden in den Sanierungsbereichen zuerst eine Tiefenenttrümmerung und im Anschluss die Sanierung des Boden durch Bodenaushub (z.T. als Nassbaggerung) durchgeführt. Dabei sind folgende Kubaturen Boden als besonders überwachungsbedürftiger Abfall (Zuordnungswert >Z2) ausgehoben und entsorgt worden: 5.000 t cyanidhaltiger Boden 23.000 t MKW-haltiger Boden (reine MKW-Fracht: 250 t) Parallel zu den Bodenaustauschmaßnahmen wurde die dem Baugrubenwasser aufsitzende Ölphase (ca. 250 m³) mittels Skimmersystem abgesaugt. Als Nachsorgemaßnahme einschließlich Sanierungserfolgskontrolle wurde auf dem Grundstück ein 35 Einzelpegel umfassendes Messnetz errichtet. Zur Verifizierung des Sanierungserfolges wurde das Grundwassermonitoring bis 2012 fortgeführt. Da sich dabei in einem Bereich eine LCKW-Kontamination dauerhaft nachweisen ließ, wurde hier im Jahr 2011 noch eine kleinräumige Sanierung durch Großlochbohrungen durchgeführt. Dabei wurden ca. 400 t Boden mit einer LCKW-Fracht von 28 kg ausgetauscht. Für die Bodensanierung wurden Mittel in Höhe von 3,7 Mio. € aufgewendet. Die begleitende Baugrubenwasserhaltung/Grundwassersanierung sowie GW-Monitoring und Management kostete ca. 0,68 Mio. €. Seit der Beendigung der Sanierungsmaßnahmen wird das Grundstück gewerblich durch mehrere Firmen genutzt.

Schaffung von zwei Grundwasserseen im Rahmen eines Sandabbaus "Sandweihergebiet"

Die Firma Brenner + Haas KG beantragt den Gewässerausbau zur Schaffung von zwei Grundwasserseen im Rahmen des Sandabbaus "Sandweihergebiet". Auf einer Fläche von ca. 7,6ha soll durch Nassbaggerung bis in 10m Tiefe Sand gewonnen werden. Durch die Offenlegung des Grundwassers entstehen Baggerseen. Durch Rekultivierungsmaßnahmen wird das Gelände nach Abschluss des Abbau Naturschutzzwecken dienen.

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Erweiterung der Sand- und Kiesabbaustätte der Firma H. Krichbaum GbR“ in 64832 Babenhausen

Die H. Krichbaum GbR beantragte mit Schreiben vom 21. Juni 2022 eine Erweiterung ihres Sand- und Kiesabbaubetriebes in Babenhausen auf bislang anderweitig, vorwiegend landwirtschaftlich, genutzten Flächen. Die Planunterlagen sehen vor, dass die Rohstoffgewinnung im Trocken- und Nassabbau erfolgen soll. Hierdurch entsteht ein Neuaufschluss, welcher südöstlich unmittelbar an den bestehenden Abbau angrenzt und in der Gemarkung Langstadt, Flur 4 die Flurstücke 19/2, 44/1, 45/1, 84/1 und 85/1 umfasst. Außerdem sollen der Bau einer neuen Betriebszufahrt sowie ein Geländeabtrag zur morphologischen Anpassung des Bestandsgeländes in der Gemarkung Hergershausen, Flur 3, Flurstück 63/2 und Gemarkung Langstadt, Flur 4, Flurstück 73/2 erfolgen. Die Vorhabenfläche umfasst insgesamt ca. 6,5 ha, die eigentliche Gewinnungsfläche ca. 5,5 ha. Durch den Nassabbau entsteht ein neues Gewässer von ca. 2,9 ha. Es werden insbesondere folgende Maßnahmen beantragt: • Die Herstellung eines Gewässers von 2,9 ha mit einer maximalen Wassertiefe von 6,8 m im Zuge des Sand- und Kiesabbaus auf einer Fläche von 5,5 ha bis zu einer Endtiefe von 118 m ü. NHM, • die Rohstoffgewinnung mittels Radlader und Hydraulikbagger entsprechend der bisherigen Abbauweise im Trocken- und Nassabbau, • die Gewinnungsmenge von bis zu 15.000 m³ Sand und Kies jährlich, • die Herstellung der neuen Betriebszufahrt und • ein Geländeabtrag zur morphologischen Anpassung des Bestandsgeländes. Die Erweiterung der Abbaufläche stellt einen Gewässerausbau i.S.d. § 67 Abs. 2 S. 1 WHG dar. Der beantragte Gewässerausbau bedarf gemäß § 68 Abs. 1 WHG einer Zulassung über ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren. Im vorliegenden Fall besteht die UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 3 S. 2 UVPG. Eine sog. Vorprüfung, also die Feststellung durch die Planfeststellungsbehörde gemäß § 5 UVPG, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wurde nicht durchgeführt, da der Vorhabenträger bereits die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt hat und die Planfeststellungsbehörde das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet hat, da vom Vorhabenträger ein UVP-Bericht vorgelegt wurde. In dem Planfeststellungsverfahren erfolgt auch die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für einzuschließende oder mitzuerteilende Entscheidungen wie unter anderem die Zulassung eines naturschutzrechtlichen Eingriffs gemäß § 17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 15 BNatSchG sowie die Zulassung einer Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG von den Verboten des § 30 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG. Für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/DA 41.1 - Grundwasser zuständig.

Planfeststellungsverfahren für die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für den Neuaufschluss und Betrieb einer Kies- und Sandgrube im Gewann Riedmatten auf der Gemarkung Meißenheim, Landkreis Ortenaukreis

Die Fa. Zürcher Bau GmbH beantragt mit Planunterlagen vom November 2023 die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für den Neuaufschluss und Betrieb einer Kies- und Sandgrube im Gewann Riedmatten auf der Gemarkung Meißenheim. Da im Zuge des Rohstoffabbaus in den Grundwasserhorizont eingeschnitten wird und hierbei ein grundwassergespeister Baggersee entsteht, soll die Rohstoffgewinnung im Nassabbau erfolgen. Für die Aufbereitung des gewonnenen Rohstoffmaterials im Kieswerk am neuen Werksstandort wird zudem die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und für die Errichtung des Werkhofes, Boothauses und Sanitärcontainers die baurechtliche Genehmigung beantragt. Die Betriebsfläche umfasst insgesamt ca. 22,78 ha, wovon die unmittelbare Abbaufläche (Baggerseefläche) ca. 11,90 ha einnimmt. Für den Rohstoffabbau wird ein Zeitraum von 15 Jahren veranschlagt. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Im Zulassungsverfahren ist auch über die immissionsschutzrechtliche und baurechtliche Genehmigung zu entscheiden. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Planfeststellungsbehörde. Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung i. V. m. § 1 Nr. 1b) bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Zum Zeitpunkt des Beginns des Zulassungsverfahrens liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Bodengutachten, schalltechnisches Gutachten, Staubprognose, Bauantrag, immissionsschutzrechtlicher Antrag, Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, landschaftspflegerischer Begleitplan, Natura 2000-Erheblichkeitsvorprüfungen, hydrogeologischer Fachbeitrag, UVP-Bericht.

Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung im Zuge der Neuaufnahme eines Sandabbaus

Die Firma Joh. Beeken GmbH & Co. KG, Inh. Magnus Beeken, Bösel, hat mit den einge-reichten Unterlagen beim Landkreis Oldenburg als zuständiger Planfeststellungsbehörde die wasserrechtliche Planfeststellung für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung im Rahmen eines Sandabbaus in der Gemeinde Hatten, Gemarkung Hatten, Hatterwüsting, Flur 3, Flurstücke 25/6, 32/4, 32/9, 33/3 und 36/2 gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Die ca. 18,7 ha große Abbaustätte ist innerhalb der in der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hatten ausgewiesenen Sonderbauflächen Bodenabbau vom 13.02.2008 gelegen. Auf den o. g. Flurstücken soll auf ca. 14,8 ha Sand im Nassabbauverfahren mit Freilegung des Grundwassers gewonnen werden.

Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Tagebaus Ardorf-Hohebarg der Firma Christian Siebels & Co. GmbH

Die Firma Christian Siebels & Co. GmbH plant die Erweiterung und Vertiefung Ihres bestehenden Tagebaus in der Stadt Wittmund (Ortsteil Ardorf-Hohebarg), um Quarzsand im Nassabbauverfahren zu gewinnen. Die Fläche befindet sich östlich der Straße Sliepershörn sowie südlich der Straße Am Rillenmoor. Der geplante Tagebau hat eine Gesamtgröße von 34,2 ha. Unter Einhaltung erforderlicher Abstände ergibt sich eine Gewinnungsfläche von ca. 27,0 ha. Aufgrund des voraussichtlichen Flächenzuschnitts und zu erwartender Abbauböschungen ergibt sich nach derzeitigem Stand eine maximale Abbautiefe von ca. 30 m unter Wasserspiegel (-25,00 m NHN). Überschlägig ist durch die Erweiterung eine Abbaumenge von 1,99 Mio. m³ zu erwarten. Nach Beendigung des Abbaus ist die Herrichtung der Gewinnungsfläche als naturnahes Stillgewässer (Folgenutzung Natursee) vorgesehen. Am 23.08.2023 ging der Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans mit Umweltverträglichkeitsprüfung beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie ein. Die Antragsunterlagen enthalten u.a. einen UVP-Bericht, einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie Gutachten zur Hydrogeologie, Geotechnik, Lärm- und Staubemissionen. Die Antragsunterlagen wurden zwischen dem 02.10.2023 und dem 01.11.2023 (jeweils einschließlich) für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Der Erörterungstermin wird durch eine Online-Konsultation nach § 27c VwVfG ersetzt. Dabei ist nur den zur Teilnahme Berechtigten Zugang zur Online-Konsultation zu gewähren (§ 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG). Diejenigen, die Einwendungen und Stellungnahmen eingebracht haben sind bekannt und erhalten eine persönliche Einladung zur Online-Konsultation. Auch Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bis zum 02.08.2024 schriftlich oder per E-Mail beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld E-Mail: poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de unter Nennung des Stichwortes „L1.4/Online-Konsultation PFV Ardorf-Hohebarg“ ihre Betroffenheit anzeigen und den Zugang zur Online-Konsultation beantragen. Nähere Informationen sind der Bekanntmachung der Online-Konsultation (unter "Informationen zum Erörterungstermin") entnehmen.

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